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Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung 2020




Die Medizinprodukteverordnung mit der offiziellen Bezeichnung „MDR 2017/745“ stellt sowohl gewerbliche als auch Praxislabore vor bisher noch nie dagewesene regulatori­sche Herausforderungen. Inzwischen steht unmissverständlich fest: Die Medizinpro­dukte­verordnung tritt am 26. Mai 2020 in vollem Umfang in Kraft, und zwar für alle Hersteller von Medizinprodukten, dazu gehören nicht nur gewerbliche Dental­labore, sondern auch Praxislabore.

Die Antwort der Bunderegierung auf eine kleine Anfrage der FDP Bundestagsfraktion spricht hierzu unmissverständlich eine klare Sprache: „Ähnlich wie für die Hersteller werden mit der MDR auch die Anforderungen an Sonderanfertiger erhöht. Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass Sonderanfertiger ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) gemäß der MDR aufbauen müssen. Besondere Herausforderungen für KMU, die Sonder­anfertigungen herstellen, bestehen in diesem Zusammenhang in den Anfor­derungen der MDR in Bezug auf die klinische Bewer­tung (inklusive der klinischen Nachbeob­achtung), des Risikomanagements sowie der proaktiven Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Bei Sonderanferti­gungen von implantierbaren Klasse-III-Produkten muss dieses QMS von einer Benannten Stelle zertifiziert werden.“

Die zukünftig gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen beinhalten konkret (Artikel 10 MDR):

1 Einführung eines Qualitätsmanage­ment­systems mit den folgenden Inhalten:
Verantwortlichkeit der Leitung | Ressourcenmanagement, einschließlich der Auswahl und Kontrolle von Zulieferern und Unterauftragnehmern | Risikomanagement gemäß Anhang I | klinische Bewertung | klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen | Produkt­realisierung einschließlich Planung, Auslegung, Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung von Dienstleistungen usw.

2. Risikomanagement (Anhang I | MDR):
Einen Risikomanagement-Plan für jedes Produkt festlegen und dokumentieren, Risiken identifizieren, analysieren, bewerten, beseitigen und kontrollieren, die Auswirkungen der in der Fertigungsphase und durch das System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen gewonnenen Informationen bewerten und gemäß den neuen Anforderungen anpassen.

3. Klinische Bewertung:
Kritische Bewertung der einschlägigen derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Fachliteratur über Sicherheit, Leistung, Auslegungsmerkmale und Zweckbe­stimmung des Produkts, eine kritische Bewertung der Ergebnisse aller verfüg­baren klinischen Prüfungen, eine Berück­sichtigung der gegebenenfalls derzeit verfügbaren anderen Behandlungs­optionen für diesen Zweck.

4. Klinische Nachbeobachtung:
Der Hersteller prüft und dokumentiert die Erfahrungen, die in der Herstellung nachgelagerten Phase u. a. bei der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehr­bringen gemäß Anhang XIV Teil B gewonnen wurden, und trifft angemessene Vorkehrungen, um erforderliche Korrekturen durchzuführen. In diesem Zusammenhang meldet er gemäß Artikel 87 Absatz 1 den zuständigen Behörden jedes schwerwiegende Vorkommnis oder jede Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld oder beides, sobald er davon erfährt.

5. Sicherheitsbericht:
Die Hersteller von Produkten der Klassen IIa, IIb und III erstellen… für jede Produkt­kategorie oder Produktgruppe einen regelmäßig aktualisierten Bericht über die Sicherheit („Sicherheitsbericht“). Die Hersteller von Produkten der Klasse IIa (Zahnersatz ist ein Produkt der Klasse IIa) aktualisieren den Sicherheitsbericht bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre.

Das im Referentenentwurf vorliegende deutsche „Medizinprodukte-Anpassungsgesetz-EU – MPAnpG-EU“ hat hinsichtlich der Anforderungen an die Hersteller von Sonderanfertigungen keine Erleichterungen zum Inhalt. Dargelegt werden in diesem Gesetzentwurf die Strafbarkeit und die Höhe der Strafen und Bußgelder für Verstöße.

So ist z. B. das Inverkehrbringen abgelaufener Materialien in Zukunft mit bis zu 30.000 EUR Bußgeld bewertet. Ein Bußgeld droht auch, wenn keine oder eine nicht richtige Konformitätserklärung nach Anhang XIII (MDR) beifügt wird. Eine Konformitätserklärung ist bereits und wird in Zukunft noch deutlicher zu einem Rechtsakt, der nicht zu unterschätzen ist. Das Labor muss darin bestätigen, dass es den Anhang I (MDR) erfüllt. (Siehe hierzu Absatz 2).

DENTAGEN unterstützt Mitglieder

Gemeinsam mit dem Kooperationspartner PROXI. GMBH in Köln entwickelt DENTAGEN derzeit für die Mitgliedsbetriebe ein modulares IT-gestütztes umfassendes Dienst­leistungsangebot, dass alle von der MDR 2017/745 geforderten Punkte fachlich korrekt beinhaltet und zentral für seine Mitglieder entwickelt, verwaltet und aktualisiert.

Es ist unser gemeinsames Ziel, die Belastun­gen für die unserer Genossenschaft angeschlossenen Mitglieder auf ein Mindestmaß zu reduzieren, damit sich das einzelne Mitgliedslabor auf das konzentrieren kann, was es am besten kann: Die Anfertigung von Zahnersatz.

Unser Kooperationspartner PROXI. GMBH ist vielen Mitglieder schon lange als verlässlicher Dienstleister im Bereich Qualitätsmanagement für Dentallabore bekannt und blickt inzwischen auf 20 Jahre Erfahrung in diesem Themenbereich zurück. Insbeson­dere im Bereich der neuen Aufgaben, die aus dem Risikomanagement und der klinischen Bewertung/Beobachtung auf uns zukommen, hat die PROXI. GMBH eine ausgewiesene Expertise, die sie auf Herstellerseite im Bereich der Zulassung von Medizinprodukten erworben hat.

Gleich zu Jahresbeginn wird DENTAGEN seinen Mitgliedern ein modu­lares Angebot zur Umsetzung der MDR 2017/745 vorstellen. Im Rahmen der DENTAGEN Roadshow, deren Deutschlandtour ebenfalls direkt im neuen Jahr startet, wird in der Nähe der Mitglieder vor Ort auch dieses Lösungspaket dem Publikum präsentiert.


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/04

 

Das Interview mit Volker Tasche


Er ist ein bekennendes Landei mit Blick fürs internationale Geschäft. Über seine persönlichen Wurzeln, über Lieblingsstädte, kleine Ledertaschenkalender, über Ameisen in den Semesterferien, den Spaß am Verkaufen, über seine Rolle als Verkaufsleiter bei der Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG, über Außendienstler in digitalen Zeiten, über Komet-Studentenberater, über Dental Reality und vieles mehr sprach Journalist Bernd Overwien für DENTAGEN INFO mit Volker Tasche (57) in Lemgo.

Wo liegen Ihre Wurzeln?

Ich bin tatsächlich gebürtiger Westfale und lebe noch in der Gemeinde, in der ich geboren bin, in Leopoldshöhe. Genau in Schuckenbaum. Also bin ich eine von 2.000 Seelen in Schuckenbaum.

Hört sich nicht nach Trubel an?

(lacht) Nein, eine Kneipe, ein Fleischer, das war‘s.

Offenkundig sehr ländlich groß geworden. Erzeugt das Fernweh nach Bielefeld?

Bielefeld? Das ist gut. Nein, unsere beiden Kinder sind groß, meine Frau und ich machen jetzt gern auch Städtereisen.

Gibt’s eine Lieblingsstadt?

Berlin! Auch der Musik wegen. Als Kind der 80er natürlich New Wave, aber in Berlin waren wir auch auf einem Konzert von Metallica. Ich konnte sogar meine Frau ein wenig dafür begeistern. Wir waren in diesem Jahr auch schon in Dresden, in Lissabon…

… Lissabon – entweder man verliebt sich für ewig oder reist enttäuscht wieder ab. Ist das so?

Wir aber haben uns sofort in diese wunderbare Stadt verliebt. Trotz der Kommerzialisierung durch den Massentourismus hat sich diese Stadt ganz etwas Eigenes bewahrt.

Gibt es ein Städtereisen-Wunschziel der Tasches?

Auf alle Fälle New York. Unbedingt.

Nun kommt man nicht mit 17 auf die Berufsidee, Verkaufsleiter in einem Dental-Unternehmen zu werden. Wie war das bei Ihnen?

Nach dem Abitur habe mich für eine Lehre als Industriekaufmann ent­schieden. Bei der Kalenderfirma Eilers in Bielefeld. Damals hatte ja jeder so einen kleinen Ledertaschenkalender. Oder so einen großen Tischplaner. Mit Outlook ist vieles ausgestorben.

Gab es da einen Moment, der vielleicht doch schon ein Fingerzeig auf die spätere berufliche Orientierung war?

Den gab es in der Tat. Zum Advent konnte jeder Bielefelder in die Firma Eilers kommen und direkt Kalender erwerben. Zu Verkaufen hat mir sehr viel Freude gemacht. Das habe ich später in der Verpackungsindustrie gemacht. Als Verkaufsleiter in Bad Salzuflen.


Was wurde dort verkauft?

Faltschachteln und gewickelte Kombidosen und…

… nie gehört. Was ist das?

Der Kern in der Toilettenpapierrolle sind gewickelte Spiralen. Oder die Dose Pringles Chips. Das ist eine Karton­hülse, die um einen Dorn gewickelt und geleimt wird. Und mit besserem Papier produziert dann in den Verkauf geht.

In einen Leitungsjob kommt man ja nicht durch Zufall. Wie ging das bei Ihnen?

Es braucht eine Eintrittskarte nach oben. Deshalb habe ich in Bielefeld ein vierjähriges BWL-Studium an der Fachhochschule gemacht. In meinen Semesterferien habe ich im Übrigen mit der Ameise den Anlagen die Rohmaterialen zugeführt…

Ameise?

Hubwagen. Damit hat man damals Europaletten gezogen.

Aha. Und wie ging es weiter?

Nach Studienende hat mich meine damalige Firma gefragt, ob ich Verkaufsleiter werden möchte. Bin ich dann geworden.

Was war dann ausschlaggebend für den späteren Wechsel zu Brasseler?

Es ging ja in meinem angestammte Unternehmen um Auftragsfertigung. Da saß man Einkäufern von Großunternehmen gegenüber und da hast du gefochten um die letzte Nach-Komma-Stelle. Aber macht das richtig Freude? Ich wollte unbedingt in ein Unternehmen, wo das Produkt so wertig ist, dass du nicht kabbeln musst.

Also Brasseler?

Ja. Ich hatte Lemgo immer auf dem Radar. 2001 gab es die Chance hier Regionalverlaufsleiter zu werden. Ich bin damals viel gereist in Deutschland, aber auch in Österreich, wo es sehr viele Komet-Kunden gibt. Wir haben heute über 50 Außendienstler, ein Endo-Fachberaterteam mit sechs Mitarbeitern und drei Studentenbetreuer und…

… was machen Studentenbetreuer für Komet?

Die Unis sind ja ganz wichtig. Ein Student der Zahnmedizin, der während des Studiums mit Komet-Werkzeugen arbeitet, wird das vermutlich später als Zahnmediziner auch tun. Als Studentenbetreuer stellen wir ganz junge Leute ein.
Ein Industrieunternehmen wie das unsere hat natürlich Interesse daran, Innovationen an den Hochschulen aktiv mit zu gestalten.

Komet holt Studenten an der Uni ab?

Ja, kann man so sagen. Aber nicht nur Studenten der Zahnmedizin. Auch Zahntechniker-Meisterschüler. Wir sind an allen Meisterschulen präsent.


War ihr Einstieg bei Brasseler gleich mit einer Aufstiegschance verbunden?


Ja. Ich hätte es natürlich in den anderthalb Jahren im Regionalbereich auch vermasseln können. Ich bin aber früh gefragt worden, ob ich mir den Verkaufsleiter zutraue. Hab‘ ich mir zugetraut.

Auf der IDS stand für Brasseler der Begriff „Dental Reality“. Was ist darunter zu verstehen?

Wir agieren heute in zwei verschiedenen Vertriebsbereichen. Auf der einen Seite stehen die Online-Kommunikationskanäle, wie unser Online-Store oder Social Media, also die digitalen Welten. Auf der anderen Seite haben wir den direkten Vertrieb über unseren Außendienst. Zwar boomt in manchen Wirtschaftszweigen der E-Commerce, aber es gibt auch das Verlan­gen des Kunden, etwas nicht nur zu sehen, sondern es auch anfassen zu können. Die meisten unserer Kunden, auch digital affine, bevorzugen die persönliche Beratung.

Welches Projekt beschäftigt sie als Verkaufsleiter aktuell besonders?

Natürlich „Digital“. Auf der IDS haben wir den Prototypen einer Bilderkennung vorgestellt. Eine Zahnarzthelferin kann die Figurnummern aller Instrumente natürlich nicht wissen. Wenn die App marktreif ist, hält sie das Instrument vor das Smartphone und die App sagt ihr:
Komet S 6878… – ein Klick weiter ist der Onlineshop. 4.000 Produkte wird die App identifizieren können.

Viele reden von der „digitalen Revolution“ – ist die nicht längst im vollen Gange?

Für die Zahntechnik ist sie ja fast durch. Aber noch nicht einmal jede zweite Arztpraxis setzt den Oralscanner ein. Auch wenn die nachfolgende Generation von Zahnmedizinern mit dem Onlinekauf aufgewachsen ist, hat unser Außendienst noch viel zu tun. Dental Reality.

Herr Tasche, herzlichen Dank für das Gespräch.

Quelle: DENTAGEN Info 2019/04



 

Absicherung von Risiken im Additiven Druckverfahren (3D-Druck)

Lange schon begegnen uns in den Medien Artikel und Beiträge zum 3D-Druck und seinen zukunftsweisenden Möglichkeiten. Neben individualisierten Sohlen für Sportschuhe oder Leichtbauteilen für die Kfz- und Luftfahrtindustrie werden dort auch schon Ausdrucke für ganze Häuser genannt. Auch der Druck von Körperteilen für die Schönheitschirurgie, Implantaten oder Organen im so genannten Bioprinting sind kein Tabu mehr. Zuletzt machte der Ausdruck eines detailgetreuen Herzens aus menschlichen Zellen durch israelische Forscher von sich reden.

Diverse Fachmessen, z. B. die formnext in Frankfurt am Main oder die Rapid.Tech in Erfurt, die sich ausschließlich mit den Anwendungen und Möglichkeiten dieses Druckverfahrens beschäftigen, haben sich etabliert.

Und was passiert auf der Versicherungsseite?

Die zunehmende Häufung der Themen und konkrete Anfragen nach Versicherungs­schutz, z. B. für den 3D-Druck in Dental­laboren, war auch für die Firmenkunden­sparten Anlass, sich dem Themenfeld des 3D-Drucks zu widmen.

Natürlich wurde intern in der spartenübergreifenden Arbeitsgruppe auch schnell die Frage nach der Sinnhaftigkeit gestellt. Handelt es sich bei den so genannten Additiven Druckverfahren, von denen der 3D-Druck der gemeinhin Geläufigste ist, nicht schlichtweg nur um ein neues Fertigungsverfahren? Und ganz wichtig: Bedarf es zur Risikoabsicherung überhaupt eines anderen Versicherungsschutzes?

In Kooperationen mit dem DMRC (Direct Manufacturing Research Center der Univer­sität Paderborn), der T-Systems AG und dem TÜV Süd wurden die neuen Risiken mit dem Ergebnis analysiert, dass der 3D-Druck aufgrund seiner vielen untereinander digital vernetzten Beteiligten und der verbreiteten Herstellung von Sonderanfertigungen/Prototypen sehr wohl einer Modifizierung des bisherigen Versicherungsschutzes bedarf.

Wie gestaltet sich die Versicherungslösung der R+V?

Die nun offerierte Zusatzversicherung für Schäden aus der Nutzung Additiver Druck­verfahren (kurz ADV) richtet sich primär an Unternehmen der Kunststoff- und Metallherstellung bzw. -verarbeitung sowie an so genannte Druckcenter. Sie bündelt die Risiken aus mehreren Firmenkundensparten und gewährt somit einen innovativen Rundumschutz. Neben den Produkthaf­tungsrisiken berücksichtigt die ADV auch die mannigfaltigen Rechtsverletzungspotentiale bei der Fertigung von Kopien und optional sogar benannte Eigenschäden bei der Herstellung von Produkten in Eigenregie.

Die R+V ist damit bislang die einzige deutsche Kompositversicherung, die für den 3D-Druck eine solche breitgefächerte Versicherungslösung anbietet. Bislang gibt es nach Marktrecherchen nur vereinzelte Eigenschadendeckungen über die Technische Versicherung.

Die beteiligten Firmenkundensparten sind zudem davon überzeugt, dass die Unter­nehmen perspektivisch die Additiven Druckverfahren weitverbreitet nutzen werden, denn die Vorteile für den Leichtbau, die Flexibilität sowie die Einsparung von Material- und Lagerkosten sprechen für sich.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und dem Know-how des DENTAGEN-Kooperationspartners R+V Versicherung, Cluster med. Berufe. Auch für Sie und Ihr Labor entwickeln die Firmen­berater für medizinische Berufe einen verbesserten Versicherungsschutz mit individuellen Lösungen zu vergünstigten DENTAGEN-Konditionen. Die R+V Versicherung ist aufgrund ihrer genossenschaftlichen Ausrichtung der ideale Partner für Sie und Ihr Labor. Haben Sie Interesse? Die Ansprech­partner der R+V beraten Sie gern

R+V Allgemeine Versicherung AG
Ihr Ansprechpartner:
Pierre Reß – Koordination bundesweiter Außendienst für DENTAGEN-Mitglieder
Universitätsstr. 91 · 50931 Köln
T 0151 26410457 · F 0611 1822 75 151
Pierre.Ress@ruv.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/04

 

Wer sich wohl fühlt, bleibt!

So halten Sie die richtigen Mitarbeiter in Ihrem Dentallabor

Wie wichtig ein funktionierendes, eingespieltes Team für Ihr Dentallabor ist, wird in Zeiten deutlich, in denen es schwieriger wird, motivierte und gut ausgebildete Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden – und zu halten. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt einmal, dass Fachkräfte besser bezahlt werden wollen. Zum anderen gewinnen weitere Faktoren an Bedeutung, damit sich Mitarbeiter wohl fühlen und im Team bleiben wollen.

1. Möglichkeit zur Weiterbildung bieten: Aus- und Weiterbildungen im Team zählen zum wichtigen Know-how in einem Dentallabor. Durch ihr spezifisches Wissen über effektive Abläufe, gute Materialien oder moderne Herstellungsverfahren unterscheiden sich Dentallabore von Wettbewerbern. Deswegen ist es wichtig, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu Weiterbildungs­maßnahmen haben. Hier eignen sich auch Seminartage, die für das gesamte Team in Ihrem Labor stattfinden.

2. Personalentwicklung, die beim Team ankommt: Sind die Maßnahmen zur Personalentwicklung gut auf alle Beteiligten abgestimmt, wirken sie nachhaltig. Dies gilt sowohl für die Entwicklung des Teams als auch der einzelnen Personen. Für den Anfang bietet sich ein Führungskräftetraining an, das Kompetenzen zur Mitarbeiterführung vermittelt. Prüfen Sie auf jeden Fall, ob die Führungsstrukturen sowie die Abteilungszuordnung klar festgelegt sind – und justieren Sie bei Bedarf nach. Dies erleichtert die effektive Kommunikation untereinander. Durch Teambesprechungen fühlen sich alle einbezogen, sind gut informiert und kennen und akzeptieren die Laborziele.

3. Einzelnes Teammitglied im Blick: Die Entwicklung einzelner Teammitglieder gelingt am besten im persönlichen Mitarbeitergespräch, bei dem Potenziale ausgelotet werden. Hier bieten sich offen formulierte Fragen zur Zusammenarbeit und Zufriedenheit mit den Arbeitsbe­dingungen an, ebenso zu Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen. Grundtenor dieser Fragen sollte immer sein, herauszufinden, was der einzelne braucht, um sich im Team wohl zu fühlen und motiviert zu sein. Dabei ist es für Sie als Führungskraft von Bedeutung mit­zubekommen, ob und wann sich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter überfordert oder unterfordert fühlt. Klar ist: Dauerhafte Überforderung erzeugt Stress und Unzufriedenheit. Dagegen kann dauerhafte Unterforderung zu Gleichgül­tigkeit und verminderter Konzentration führen. Klären Sie gemeinsam, wie die individuelle Balance zwischen den Fähig­keiten der Person und den Anforderungen an den Job zu erreichen ist – ob mit Fortbildungen, praxisinternen Schulungen, Coaching oder Änderungen im Aufgabenbereich.

4. Angenehme Arbeitsatmosphäre schaffen: Einen Großteil seiner wachen Stunden verbringt ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz. Schaffen Sie hier eine Atmosphäre, in der es sich gut arbeiten lässt. Dies gilt sowohl für die Laborausstattung als auch für den Umgangston.

Für Sie als Laborleitung lohnt es sich, mit klar definiertem Konzept zur Förderung und Bindung aller Teammitglieder dafür zu sorgen, dass Ihr Dentallabor auch in Zukunft personell gut aufgestellt ist. So gelingt es Ihnen gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden – und langfristig zu halten.

Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck


Kontaktdaten
Hans-Gerd Hebinck
Unternehmensberater
Diplom-Betriebswirt (FH)
Datenschutzbeauftragter (IHK)
Zertifizierter ZRM®-Trainer (ISMZ Zürich)
Metzer Weg 13 • 59494 Soest
Tel.: 0172 2745444 • Fax: 03212 1106197
info@hebinck-unternehmensberater.de
www.hebinck-unternehmensberater.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/04

 

Förderungen für Elektro- und Hybridautos (Stand 02/2020)

Neue Version mit den veränderten Förderungen ab Februar 2020.

Dentallabore haben oft einen großen Fuhrpark. Hier kann es Sinn machen über Elektro- und Hybridautos nachzudenken, insbesondere aufgrund der Zuschüsse und Förderungen:

0,25 %-Regel für Privatnutzung

Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens ist ab 2019 geviertelt. Die Ein-Prozent-Regelung berechnet sich für ab 2019 angeschaffte E-Autos also nur noch aus 1/4tel des Bruttolistenpreises. Der Listenpreis des Fahrzeugs darf allerdings 40.000,- € nicht übersteigen. Die Regelung gilt auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge, die Sie erwerben. Hybridfahrzeuge werden gefördert, wenn sie extern aufladbar sind und der CO2 Ausstoß höchstens 50 Gramm pro Kilometer beträgt. Insbesondere für die Plug-in-Hybrid ist hier die Reichweite wichtig: Zur Zeit müssen mindestens 40 Kilometer unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebmaschine erreicht werden. Ab 2022 muss die Reichweite mindestens 60 Kilometer sein und ab 2025 schon 80 Kilometer.

Bei der Fahrtenbuchmethode werden Abschreibungen oder Leasinggebühren für die Berechnung der Privatnutzung nur zu 1/4tel angesetzt. Die Neuregelung ist anzuwenden für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2031 angeschafft oder geleast werden.

Kfz-Steuer entfällt

Für E-Autos, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, werden zehn Jahre lang keine Kfz-Steuern fällig. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Hybridfahrzeuge profitieren von diesem Steuervorteil nicht.

Fördertöpfe für Elektroautos

Um den Verkauf der E-Autos anzukurbeln, wurde von der Bundesregierung der Umweltbonus auf den Weg gebracht: Wer bis zum 31. Dezember 2020 ein E-Auto erwirbt, erhält eine Kaufprämie: Bis zu 6.000 Euro für ein reines E-Auto (inklusive Brennstoffzellenantrieb) oder bis zu 4.500 Euro für den Plug-In-Hybrid. Um die Kaufprämie zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen.
  • Der Erwerb – egal ob Kauf, Leasing oder Finanzierung – muss vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2030 erfolgen. Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids muss das Neufahrzeug zugelassen sein.
  • Der Besitzer muss sein Elektroauto im Inland, auf seinen Namen und für mindestens sechs Monate zulassen.
  • Beträgt der Listenpreis des Fahrzeugs mehr als 40.000,- € werden die Zuschüsse gekürzt.

Im März 2018 wurde das sogenannte Doppelförderungsverbot aufgehoben. Damit ist die Inanspruchnahme von mehreren gleichartigen Förderprogrammen zulässig. Sie sollten Ihre Möglichkeiten der Förderungen genau prüfen: Private Ladestationen werden von der KfW-Bank, einigen Bundesländern und Kommunen gefördert. Auch Energieunternehmen bezahlen Zuschüsse.

 

Steuerberater Frank Edenfeld

Für Rückfragen – zu diesen oder anderen Steuer- oder Finanzthemen – steht die Kanzlei gerne zur Verfügung!

HNV plus Steuerberatungs- und Rechtsanwalts-­
Sozietät

Am Bahnhof 21 • 33397 Rietberg
Steuer- und Rechtsberatung für Dentallabore
Tel.: 05241 91717-0 • Fax: 05244 90770-28
www.dental-steuer.de • edenfeld@hnv-gt.de

Hier finden Sie unsere Kooperationspartner beim Autokauf mit sehr vorteilhaften Konditionen für Sie mit bis zu 43 % Rabatt.


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/04

„Wir haben das DENTAGEN“ – Marketing und Vertriebsunterstützung

Dentallabore in Deutschland werden mit erheblichen technischen und kaufmännischen Herausforderungen konfrontiert:

  • Harter Wettbewerb: Immer weniger Einzelpraxen und dafür mehr große Praxen. Dazu schrumpfende Marktanteile der gewerblichen Dentallabore gegenüber Praxislaboren, Auslandszahnersatz und Industrie. Zudem machen Großlabore und Laborketten kleineren Laboren das Leben schwer.
  • Digitalisierung: Scanner, CAD/CAM-Fräsen und 3D-Drucker erfordern hohe Investitionen bei unsicherer zukünftiger Auslastung.
  • Fachpersonalmangel: Ausgebildete Zahntechniker werden von Praxislaboren und Industrie – oft auch branchenfern – mit höheren Gehältern geködert. Die demographische Entwicklung und das schwindende Interesse an einer Zahntechniker-Ausbildung verschärfen das Problem durch akuten Nachwuchsmangel weiter.
  • Nachfolgeproblem: Freizeit, Work-Life-Balance sowie die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf sind vielen jungen Zahntechnikern inzwischen wichtiger als die Aussicht auf Übernahme eines Dentallabors mit all den daraus resultierenden Belastungen.

DENTAGEN stellt das erste von insgesamt vier Dienstleistungspaketen vor

DENTAGEN, Ihr starkes Netzwerk, möchte Sie dabei unterstützen diese Herausforderungen zu bewältigen. Unser Ziel ist, dass Sie durch mehr Umsatz Ihren Gewinn steigern und durch Zeit- und Aufwandsreduzierung Ihre Lebensqualität verbessern können!

DENTAGEN hat vier Bereiche identifiziert, die für ein Dentallabor wesentlich sind:

  1. Marketing und Vertrieb,
  2. Einkauf,
  3. Technik,
  4. Management, Organisation und Personal.

Deshalb entwickeln wir für jeden dieser vier Bereiche umfassende Dienstleistungs­pakete. Im Vordergrund: Was ermöglicht ein starkes Netzwerk, was der Einzelne gar nicht, nicht so gut, nicht so günstig oder nicht so schnell erledigen kann?

Alleinstellungsmerkmal – Wir haben das DENTAGEN

„Warum soll der Zahnarzt seine Arbeiten zu mir schicken?“ – Alleinstellungsmerkmale sind die Antwort auf diese Frage. Mit der DENTAGEN-Mitgliedschaft und den neuen Dienstleistungspaketen bekommen Sie ein Alleinstellungsmerkmal „frei Haus“: Sie bieten die Kombination des persönlichen, handwerklichen Meisterservice vor Ort mit der Integration in einem starken Netzwerk. Zum Ausdruck bringen Sie das mit dem neuen Claim: „Wir haben das DENTAGEN“

Zahnärzte wollen einen persönlichen Service mit möglichst kurzen Wegen und fundierte Fachberatung. Die Erfüllung Individueller Anforderungen steht genauso im Lastenheft wie der Wunsch, mit demjenigen sprechen zu können, der die Arbeit erstellt. Kurzum, Zahnärzte wollen „König Kunde“ sein und nicht nur eine Nummer unter vielen, vielen anderen.

Gleichzeitig wollen die Praxen aber auch günstige Preise und ein komplettes Servicepaket rund um den Zahnersatz soll es dann auch sein. Bei speziellen Arbeiten möchte man auch nicht immer einen anderen Partner suchen müssen. Das sind Anforderungen, die ein großes Labor oft viel besser erfüllen kann.

Mit den umfassenden DENTAGEN-Dienstleistungspaketen werden auch Sie in der Lage sein, beides zu bieten: Persönlicher Meisterservice vor Ort und – durch die Integration in einem starken Netzwerk – können auch Sie Leistungen und Konditionen anbieten, die sonst nur großen Wettbewerbern vorbehalten sind.
Eine starke Kombination! Ein Top-Alleinstellungsmerkmal, mit dem Sie sich vom Wettbewerb abheben.

Professionelle Homepage

So wichtig wie früher der Telefonbucheintrag! Ihre neue Homepage wird auf dem neuesten Stand der Technik sein. Sie sieht modern und ansprechend aus und bietet viele Informationen – vorbereitete Layout-Vorlagen und Textbausteine senken die Kosten.

Wir sorgen auch dafür, dass Ihre Homepage bei Google vorne steht und bleibt. Dazu gehören nicht nur die automatische Anpassung an Browser und Endgeräte, sondern auch Verlinkungen und die Verwendung von relevanten Stichwörtern. Damit Sie aber bei Google auf Seite 1 bleiben, liefern wir Ihnen „Content“, also Inhalte. Wir beschicken Ihre Homepage mit Nachrichten und Wissenswertem aus der Dentalwelt. Die regelmäßige Aktualisierung macht Ihre Seite interessanter und verbessert das Google-Ranking.

Eigene individuelle Inhalte können Sie „kinderleicht“ einstellen. Besonders ansprechend für Kunden: Die Mischung aus zentralen Themen und lokalen Informationen ergibt einen hochinteressanten und informativen Gesamteindruck.

Da gerade „online“ lange Texte meist nur überflogen werden, kommt den Fotos besondere Bedeutung zu – diese werden professionell von einem Fotografen vor Ort bei Ihnen erstellt. Im Vordergrund stehen dabei Sie, Ihr Team und Ihr persönlicher Service.

Image-Flyer

Wir erstellen für Sie einen professionellen und individuellen Image-Flyer. Dabei verwenden wir Fotos und Texte der zuvor erstellten Homepage (= Wiedererkennungseffekt!). Wiederum steht der persönliche Service im Vordergrund.

Der Image-Flyer wird zur erweiterten Visitenkarte und man hat immer „etwas zum Dalassen“. So erhöht er den Bekanntheitsgrad und kann zur Bildung eines Netzwerkes beitragen.

Soziale Netzwerke

Ihr Labor erhält einen Account in den wichtigsten professionellen Netzwerken, die zur Vernetzung im beruflichen Umfeld dienen: XING und LinkedIn.
Hierfür wird wieder zentraler Content eingebracht – mit zusätzlichen lokalen Inhalten erhalten Sie noch mehr Auf­merksamkeit und bauen ein starkes Netzwerk auf.

Mit XING und LinkedIn können Sie sich hervorragend in der gesamten Dentalbranche vernetzen – mit anderen Laboren, der Industrie, Depots und natürlich Kunden. Die Verlinkungen bringen mehr „Traffic“ und „Clicks“ für Ihre Homepage.

Übrigens: Junge Leute benutzen XING und LinkedIn oft zur Jobsuche – hier gibt es also die Möglichkeit Fachkräfte zu rekrutieren.

Starterpaket

Das Starterpaket basiert auf der Idee der „Kraft der zwei Marken“: Zum einen die lokale Marke des Dentallabors vor Ort und zum anderen DENTAGEN als überregionale Marke.
Ausgedrückt wird das Zusammenspiel der zwei Marken durch den dezenten Zusatz „Wir haben das DENTAGEN!“ im Logo des Dentallabors.
Der Hinweis auf die Zugehörigkeit zum DENTAGEN-Netzwerk kann sich dabei zurückhaltend Ihrem Logo und Ihrer Hausfarbe anpassen.

Das Starterpaket besteht zum einen aus einer „Werkzeugkiste“ mit vielen nützlichen Dingen, wie z. B. Auftragsblöcken und Werbegeschenken. Zum anderen bekommen Sie diverse Vorlagen und Gestaltungsvorschläge, die Sie zur Umsetzung durch einen Partner vor Ort verwenden können.

DENTAGEN-Akademie

Die Verpflichtung zur ständigen Fortbildung sorgt für eine nie abreißende Nachfrage nach Seminaren, die einen persönlichen Kontakt zum Kunden auf fachlicher Ebene ermöglichen. Ein einzelnes Labor ist oft nicht in der Lage, genügend Teilnehmer zu finden und den erheblichen Organisationsaufwand zu leisten. Doch was allein nicht möglich ist, schaffen wir gemeinsam im starken DENTAGEN-Netzwerk.

Wir organisieren zentral Seminare, welche dann regional durchgeführt werden. Die Seminare können von mehreren Mitgliedern gemeinsam als Marketing-Instrument genutzt werden.

Jedes Seminar ist dabei eine „Kampagne“, die DENTAGEN für Sie als „Rundum-Sorglos-Paket“ koordiniert: Komplett vom Einladungs-Flyer über die Ausstattung der Seminarräume bis hin zum Zertifikat ist alles dabei.

Die Seminare können Sie vielfältig in Marketing und Vertrieb unterstützen. Fachthemen bieten eine Begegnung auf Augenhöhe mit dem Zahnarzt. Schon die Übergabe der Einladung kann für einen persönlichen Besuch als „Aufhänger“ genutzt werden. Es wird einfacher, einen Termin zu erhalten oder überhaupt erstmal an der zahnmedizinischen Fachkraft vorbeizukommen.

Das Seminar selbst bietet Gelegenheit zum persönlichen Gespräch, Small Talk und „Fachsimpeln“. An einem eigenen Infostand können weitere Themen präsentiert werden. Nach dem Seminar kann die Übergabe des Zertifikats zu einem weiteren angenehmen Kundenkontakt genutzt werden.

Website für Patienten

Patienten klagen häufig über hohe Preise für Zahnersatz und vermissen eine eingehende Beratung. Deshalb werden wir unsere schon bestehenden Informationen für Patienten (z. B. HKP-Übersetzer und DENTA+) vollkommen neu gestalten. Dazu gehört neben den Informationen über die bestehenden zahntechnischen Möglichkeiten auch die Aufklärung über die zeit- und kostenintensive Arbeit eines Dentallabors.

Die Aufmerksamkeit soll auf den „Beauty-Aspekt“ und damit auf höherwertigen Zahnersatz gelenkt werden: Ästhetischer Zahnersatz ist eine Investition in ein schönes Lächeln und gutes Aussehen. Individuelle Zahnfarbenbestimmung und körperverträgliche Materialauswahl vervollständigen den Wohlfühl-Effekt genauso, wie die Information über die Möglichkeiten der Patiententeilzahlung. Eine Google Maps Suche führt Patienten direkt in Ihr Labor.

Ziel der direkten Patientenansprache ist die Beeinflussung der Zahnarztwahl. Die damit mögliche Zuführung von Patienten erhöht wiederum die Kundenbindung.

Digitaler Musterkoffer

In der Regel übernimmt die Zahnarztpraxis die Patientenberatung. Das Dentallabor sollte Zahnarzt und Praxispersonal dabei hilfreich unterstützen. Ein Musterkoffer bietet dafür eine gute Grundlage, kostet aber mehrere tausend Euro. Deshalb kommt von DENTAGEN der „digitale Musterkoffer“.

Die neue Beratungs-App bietet umfangreiche Informationen, hochwertige Fotos und erläuternde Grafiken.

Das App-Format ermöglicht Aktualisierungen und der Umfang der Nutzung kann statistisch ausgewertet werden. Mit dem Tablet gelingt zudem eine sehr moderne Präsentation.

Zentrale Mailing-Aktionen

Wenn Sie mit Stammkunden in Kontakt bleiben oder Neukunden auf sich aufmerksam machen wollen, kommen Sie an Mailing-Aktionen nicht vorbei.

Mit der zentralen Durchführung der Mailing-Aktionen ist der zeitliche Aufwand für Sie sehr gering. Das gleiche gilt bei zentralem Druck und Portooptimierung auch für die Kosten. Trotz der zentralen Durchführung sind Individualisierungen möglich. Neben der Darstellung Ihrer eigenen Fachkompetenz können diese Aktionen auch als „Aufhänger“ für die Kundenakquise genutzt werden.

Die Mailings sind stets einem aktuellen „Profi-Thema“ gewidmet und wechseln sich mit den Events der DENTAGEN-Akademie ab. Daraus entwickeln sich der regelmäßige Kundenkontakt und die ständige Präsenz.

Vertriebs-Workshop

Mit diesem umfassenden Dienstleistungspaket ist der Laborunternehmer für Vertrieb und Marketing hervorragend gerüstet. Ein Workshop – speziell für Dentallabore entwickelt – vervollständigt das Dienstleistungspaket mit Tipps und Tricks, die sofort ein- und umgesetzt werden können.

Inbegriffen sind Motivation für den Vertrieb, aber auch mehr Sicherheit und Selbstvertrauen im Umgang mit Kunden. Die Kombi­nation mit dem Dienstleistungspaket bewirkt eine sehr hohe Effizienz, so dass das Dentallabor in Sachen Marketing und Vertrieb optimal aufgestellt ist und der Laborunternehmer seinen Zeitaufwand dafür mit guten Gewissen reduzieren kann.

Individuelle Alleinstellungsmerkmale

Alleinstellungsmerkmale sind auch für Ihr Labor von sehr großer Bedeutung. Sollte sich zum Start kein Alleinstellungsmerkmal identifizieren lassen, so stellt Ihnen DENTAGEN einige Spezialisierungspakete zur Auswahl.

Wir organisieren die erforderlichen Semi­nare, samt Starter-Kit und Labor-Zertifikat. Für eine vielfältige werbliche Nutzung werden Vorlagen, Textbausteine und Fotos zur Verfügung gestellt. Natürlich sind auch mehrere Spezialisierungen möglich.

Wie geht es weiter?

Wir werden das Paket noch in diesem Jahr anbieten können. Nach dem Marketing-Paket werden wir uns an die Ent­wicklung der anderen drei Pakete (Management, Einkauf und Technologie) machen – auch dafür haben wir bereits fleißig Ideen gesammelt.

Wenn alle vier Pakete „gepackt“ sind, ergibt sich ein umfassendes Konzept, das mit seinen zahlreichen Dienstleistungen, Sie als DENTAGEN-Mitglied in allen relevanten Unternehmensbereichen unterstützt.

Wir werden Sie auf verschiedenen Kanälen über die weitere Entwicklung informieren.




Peter Ludewig, Geschäftsführer der DENTAGEN Technologie GmbH, stellte das neue Dienstleistungspaket
„Marketing und Vertriebsunterstützung“ im Rahmen der DENTAGEN-Generalversammung in Waltrop vor.


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/03

DENTAGEN-Workshop „Strategische Vertriebsplanung“

Jeder betrieblichen Aktivität, die effektiv und effizient sein soll, muss eine Planung vorausgehen. Zweck der strategischen Zielsetzung und Vertriebs­planung ist, Ihren Vertrieb langfristig auf erfolgreiche und unabhängige Beine zu stellen.

Wir freuen uns, Ihnen hierzu die ersten Workshops in Zusammenarbeit mit Claudia Huhn – Beratung · Coaching · Training – in Waltrop, Karlsruhe und Berlin anbieten zu können.

Inhalt:

  • Entwicklung von tragfähigen Vertriebs­zielen, kurz-, mittel- und langfristig
  • Wer sind Sie? Was macht Sie erfolgreich?
  • Wer macht in Ihrem Labor den Vertrieb?
  • Entwicklung eines konkreten Zielkundenbildes (welche Kunden sind Ihre Kunden, welche nicht)?

  • Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplanes (Inhalt und Kapazität) für die folgenden 12 Monate zur Erreichung Ihrer Vertriebsziele
  • Im Rahmen des Maßnahmenplanes werden u. a. zukünftige Aktionen, Kundenveranstaltungen, Marketingmaßnahmen, Umsatzausbau bei Bestandskunden erarbeitet, die zur Erreichung Ihres Vertriebsziels beitragen.

  • Nachdem der erste Workshop erfolgreich am 4. September in Waltrop stattfand, bieten wir Ihnen noch zwei weitere Termine im Herbst an. Die Teilnahmegebühr beträgt jeweils 259,- € zzgl. gesetzlicher MwSt.

    • 25. Oktober 2019, 10 bis 18 Uhr im Impuls Atelier in Karlsruhe
    • 13. November 2019, 10 bis 18 Uhr in den Räumen der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung in Berlin


    ACHTUNG! Die Workshops sind auf max. 16 Teilnehmer begrenzt. Zögern Sie bitte nicht, sich rechtzeitig bei Susanne Benthaus unter 02309 7847024 anzumelden. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter „www.dentagen.de/fortbildungen/“.




    Der erste Workshop „Strategische Vertriebsplanung“ mit Referentin Claudia Huhn (6. v.l.) fand bereits Anfang September
    bei bestem Wetter und bei ebensolcher Stimmung im neuen Seminarraum der DENTAGEN-Geschäftsstelle in Waltrop statt.


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/03

    Werkvertragsrecht


    Die Abnahme des vom Zahntechniker gefertigten Zahnersatzes – Bekanntlich ist das gewerbliche Dentallabor ein Handwerksbetrieb, welcher als gefahrengeneigtes Gesundheitshandwerk der Meisterpflicht unterliegt.

    Bedient sich der Zahnarzt nicht eines eigenen Labors, welches als Hilfsbetrieb keinen Handwerksbetrieb darstellen würde, kommt zwischen ihm und dem Dentallabor ein Werkvertrag zustande. Der Werkvertrag zeichnet sich in Abgrenzung zum Dienstvertrag dadurch aus, dass Erfolg geschuldet ist. Der Vergütungsanspruch des Zahntechnikers ergibt sich daher aus §§ 631, 632 BGB. Fällig ist die Vergütung nach §§ 640, 641 BGB dann, wenn das „Gewerk“ abgenommen wurde.

    Hier hat es in der Vergangenheit immer wieder Rechtsstreitigkeiten zwischen Dental­laboren und Zahnärzten gegeben. Streitfrage war dabei jeweils, wann und ob das Werk abgenommen wurde. Auf diese Fragestellung soll hier am Beispiel einer Kombinationsprothetik (nach OLG Frankfurt, 26 U 56/04) eingegangen werden.

    Abnahme im Sinne des § 640 BGB bedeutet die körperliche Hinnahme des Werkes im Rahmen der Besitzübertragung verbunden mit der Anerkennung als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung, wobei diese Anerkennung auch stillschweigend erfolgen kann. Eine stillschweigende Abnahme kommt jedoch nur bei einem Verhalten des Bestellers (Zahnarzt) in Betracht, aus dem der Unternehmer (Zahntechniker) nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte schließen darf, der Besteller billige die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß. Ein solcher Schluss setzt in der Regel die Möglichkeit des Bestellers zur Prüfung des Werkes und eine vertragsgemäße Leistung voraus.

    Eine stillschweigende Abnahme kann etwa vorliegen, wenn der Besteller das im Wesentlichen funktionstüchtige Werk in Gebrauch nimmt, wobei die erstmalige Feststellung der Nutzung des Werkes nicht genügt. Erforderlich ist eine gewisse von den Umständen des Einzelfalls abhängige Nutzungsdauer.

    Bei der Abnahme von Zahnprothesen muss im Hinblick darauf berücksichtigt werden, dass sich die Herstellung einer Kombinationsprothetik in drei Schritte gliedert. Zunächst wird das auf den tragenden Zähnen zu befestigende Primärteil hergestellt und eingepasst. Der Zahnarzt prüft den präzisen Sitz und führt Nacharbeiten selbst durch oder lässt diese durch den Zahntechniker durchführen. Dann findet eine zweite Abformung statt, die das Meistermodell ergibt. Dabei sind die Primärteile mundidentisch fixiert. Auf der Grundlage des Meistermodells stellt der Zahntechniker die Sekundärteile her, die zusammen mit den Materialien für die dreidimensionale Positionsfestlegung des Unterkiefers zum Oberkiefer dem Zahnarzt zur erneuten Anprobe vorgelegt werden.


    Ergeben sich danach keine Beanstandungen, erfolgt im nächsten Schritt eine Aufstellung der Zähne in Wachs. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Elemente aus Metall oder Keramik vollendet. Wenn sich auch bei dieser Probe keine Beanstandungen ergeben, erhält der Zahntechniker die Anweisung zur Fertig­stellung der Prothese, die anschließend endgültig eingegliedert wird. Mit dieser Eingliederung hat der Zahnarzt die Leistung des Zahntechnikers zur Erfüllung seiner Pflicht gegenüber dem Patienten verwertet.

    Diese Verwertung ist zugleich als schlüssige Billigung des Werkes des Zahntechnikers und damit als Abnahme anzusehen, denn vor der endgültigen Eingliederung hatte der Zahnarzt mehrfach die Möglichkeit die Leistung daraufhin zu überprüfen, ob diese vertragsgemäß war.

    Entsprechend ist der Vergütungsanspruch fällig und möchte der Zahnarzt nun noch Mängel geltend machen, ist er darlegungs- und beweisbelastet. Der Zahlungsanspruch aber besteht.

    Bei Fragen rund um den Werkvertrag sowie bei strittigen Forderungen und dem Inkasso von Forderungen stehen Ihnen die ServiCon Rechtsanwälte Dr. Zgaga & Partner jederzeit zur Verfügung.

    Alexander Pleh (Syndikusrechtsanwalt)
    Vorstand
    ServiCon Service & Consult eG
    An Lyskirchen 14 | 50676 Köln
    Tel.: 0221 355371-0 | Fax: 0221 355371-50
    info@servicon.de
    www.servicon.de


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/03

     

    Veräußerung des Dentallabors


    Rechtzeitige Planung schafft finanzielle Spielräume

    Sie tragen sich mit dem Gedanken, Ihr zahntechnisches Labor zu verkaufen? Dann stehen Neuinvestitionen selten auf dem Plan. Dabei lassen sich im Einzelfall interessante Steuereffekte erzielen. Zudem sind für Käufer und Verkäufer ein modern ausgestattetes Labor mit eingespielter Technik, ohne Ausfall­zeiten für Umbau- und Renovierungsarbeiten, durchaus ein positiver Aspekt bei der Kaufpreisfindung. Dabei bietet der „Investitionsabzugsbetrag“ interessante Gestaltungsmöglichkeiten.


    Zur Erinnerung:
    In den Genuss dieser Steuerförderung (40 % voraussichtlicher Investitionen können gewinnmindernd abgezogen werden) kommt, wer bei der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung einen Gewinn von max. 100.000 € erzielt oder den Gewinn als Bilanzierer ermittelt und zum Stichtag das Betriebsvermögen 235.000­ € nicht übersteigt. Gemeint ist das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital.

    Vieleicht ermitteln Sie schon bislang den Gewinn mittels einer Bilanz. Wenn Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen, müssen Sie zum Zeitpunkt der Veräußerung die Gewinnermittlungsart per Gesetz auf Bilanzierung umstellen. Durch freiwilligen vorherigen Wechsel der Gewinnermittlungs­art haben Sie die Möglichkeit, die Kriterien für den Investitionsabzugsbetrag zu erfüllen. Zudem kann der durch den Wechsel entstehende Übergangsgewinn liquiditätsschonend auf drei Jahre verteilt werden. Ein Vorteil, der bei Wechsel der Gewinnermitt­lungsart bei Veräußerung nicht greift. Hier zählt der Übergangsgewinn zum laufenden nicht begünstigten Gewinn.

    Begünstigt ist die Anschaffung beweglicher, abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlage­vermögens, die im Anschaffungs- und im gesamten Folgejahr mindestens zu 90 % betrieblich genutzt werden.


    Tätigen Sie die geplanten Investitionen tatsächlich, vermindern sich die Anschaffungs­kosten um den Investitionsabzugsbetrag. Der verbleibende Betrag wird über die planmäßige Nutzungsdauer gleichmäßig abgeschrieben und als Betriebsausgabe abgezogen. Im Jahr der Anschaffung und den vier Folgejahren können neben normaler linearer Abschreibung auch noch Sonderabschreibungen von insgesamt 20 % der Anschaffungskosten geltend gemacht werden.

    Das mindert den steuerlichen „Buchwert“ der angeschafften Gegenstände erheblich. Wird das Labor verkauft, liegt der Verkaufswert dieser Gegenstände in der Regel deutlich über dem „Buchwert“. Es entsteht Gewinn, der – bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen – steuerlich begünstigt ist.

    Während sich Steuerminderungen aus Abschreibung und Investitionsabzugsbetrag in der Regel zum höheren laufenden Steuersatz (oft gar mit dem Spitzensteuersatz von 42 %) auswirken, muss der Veräußerungs­gewinn dann nur mit etwas mehr als dem halben durchschnittlichen Steuersatz versteuert werden. Wie hoch dieser genau ist, hängt von den Verhältnissen des Einzelfalls ab.

    Wichtig hierbei ist, dass das Labor erst nach Ablauf des auf die Investition folgenden Jahres verkauft werden darf („Verbleibensvoraussetzung“). Sonst verlieren Sie den Steuervorteil. Voraussetzungen für eine begünstigte Betriebsveräußerung sind:

    • entgeltliche Übertragung,
    • mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen,
    • in einem einheitlichen Vorgang,
    • auf einen Erwerber,
    • der Veräußerer hat das 55. Lebensjahr vollendet oder ist dauernd berufsunfähig,
    • Antrag auf Freibetrag / Sondersteuersatz,
    • wird nur 1x im Leben gewährt

    Sie sehen: Auch in solchen Fällen ist gute Planung wichtig.




    Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
    ETL ADVISA Johannes & Kollegen GmbH
    Steuerberatungsgesellschaft
    Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5
    50672 Köln
    Tel.: 0221 9410198-0
    Fax: 0221 9410198-19
    christian.johannes@etl.de
    www.etl.de/advisa-johannes-kollegen

    Quelle: DENTAGEN Info 2019/03

    Dental Direkt – wir glauben an die Zukunft.

    Seit September 2019 ist die Dental Direkt GmbH neuer DENTAGEN-Kooperationspart­ner als Anbieter von Zirkon-, Multilayer- und NEM-Rohlingen, Einfärbeliquids, Kunststoffen, Wachs und Peek sowie Fräsdienstleistungen zu günstigen Preisen. Die Konditionen finden Sie auf www.dentagen.de im Mitgliederbereich. Im Anschluss stellt sich die Dental Direkt GmbH vor. 

    Wie sich dentale Spitzenleistung am besten realisieren lässt? Gemeinsam.

    Wenn uns jemand fragt, was die Philosophie von Dental Direkt heute ausmacht, dann ist unsere Antwort klar und einfach: Wir sind Partner der Labore. In allen Bereichen, mit aller Konsequenz. Schon unsere Firmengründung im Jahr 1997 basierte auf dieser Partnerschaft, denn als hohe Einkaufspreise die Labore belasteten, haben wir durch einen effizienten Direktvertrieb den Weg aus der Kostenfalle geebnet.

    Mit Preisen, die sich ausschließlich an der Produktqualität orientieren, wurde Laboren durch Dental Direkt ein fairer Einkauf geboten. „Qualität die allen offen steht“ war das Motto der Stunde und es folgten ungezählte Autobahnkilometer und Kundenbesuche, um unser Prinzip „im Einkauf liegt der Gewinn Ihres Unternehmens“ zu vermitteln. Mit ungeahntem Erfolg.

    Vom Einkaufs- zum führenden Technologiepartner
    Heute arbeiten wir näher denn je am Laborbetrieb und bieten technische und digitale 360°-Lösungen, mit denen Anwender die Synergien der Dental Direkt Business Units optimal und einfach nutzen können.



    Zum einen verarbeiten wir jährlich über 100 Tonnen Zirkonoxid-Pulver zu Fräsrohlingen, die weltweit in mehr als 60 Länder vertrieben werden. Aus unseren Keramiken werden pro Jahr mehr als 4,5 Mio. ZE-Elemente hergestellt. Zum anderen begleiten wir unsere Kunden mit innovativen CAD/CAM-Systemen bei der Digitalisierung und helfen ihnen, den Betrieb zukunftssicher zu gestalten. Diese Symbiose aus Material- und Digitalkompetenz ist in der Branche wohl einzigartig.

    Darüber hinaus stellen wir Ihnen leistungsstarke Kapazitäten zur Verfügung. Alles was im Labor aufgrund komplexer Techniken oder zu langer Prozesszeiten nicht hergestellt werden kann, übernehmen wir als Outsourcing-Partner in unserem Technologiezentrum. Das Ergebnis ist modernster Zahnersatz – hochqualitativ und kosten­effizient gefertigt.

    Internationale Spitzenleistung für Sie vor Ort
    Als progressiver Anbieter im Bereich den­taler CAD/CAM-Materialien und digitaler Lösungen nutzen wir die internationalen Märkte nicht nur als Absatzgebiete, sondern importieren aus diesen auch neueste Forschungserkenntnisse.

    Im eigenen Technologiezentrum betreiben wir auf Basis dieses Wissens kontinuierliche Material- und Prozessentwicklung. Wer, wie wir selbst, entwickelt, produziert und die eigenen Materialien in die digitale Produktionskette integriert, kann nicht nur höchste dentale Qualität garantieren, sondern auch klinische Aussagen treffen.

    Was die Zukunft bringt
    Wissen wir ehrlich gesagt auch nicht. Wir wissen aber, dass Sie mit uns dafür gerüstet sind, denn Veränderungen zum Vorteil unserer Kunden zu nutzen ist die zentrale Stärke, die wir seit Anbeginn unter Beweis stellen.

    Wir sind eine große Familie aus Kaufleuten, Zahntechnikern, Ingenieuren und Produktionsspezialisten, in der es ordentlich zur Sache geht. Wir ziehen an einem Strang, streiten und diskutieren, ergänzen und fordern uns und setzen uns leidenschaftlich für die bestmögliche Lösung bei bestehenden und potentiellen Kunden ein.

    Mit „close to you“ schließt sich der Kreis
    Von Anfang an waren wir den entscheidenden Schritt näher dran und wussten, was die Menschen in der Branche bewegt und wo wir im Labor- und Praxisbetrieb am besten helfen können. Mit individuellen Trainings und Anwendungsschulungen sind wir unseren Kunden nochmal ein ganzes Stück näher gekommen.

    Der aktuelle Slogan „close to you“ bringt dies auf den Punkt und betont die fachliche aber auch die menschliche Seite. Denn so wichtig das Geschäft auch ist – auf fairer und freundschaftlicher Basis lässt es sich einfach besser realisieren.

    Die gemeinsame Reise
    Ist deshalb noch lange nicht zu Ende. Wenn wir sehen welchen Erfolg unsere Kunden mit den Dental Direkt-Leistungen haben, dann wissen wir, warum wir auch in Zukunft mit innovativen Lösungen für Sie da sein werden.

    Es ist ein bisschen wie 1998, wenngleich wir mit unserem Büro glücklicherweise nicht mehr im Keller sitzen. Jeder Tag bietet die Möglichkeit einer neuen Erfolgsstory, die wir zusammen schreiben können. Lassen Sie uns starten!

    Ihr Team von Dental Direkt

    Dental Direkt GmbH
    Industriezentrum 106 – 108
    32139 Spenge
    Tel.: 05225 86319-0
    www.dentaldirekt.de


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/03

     

    Cybercrime – Bedrohung auch für kleine und mittlere Unternehmen



    Cybercrime
    Bild: Cybercrime – auf der Generalversammlung hätte man eine Stecknadel fallen hören können (v.l.): Aufsichtsratsvorsitzender Constantin Vernekohl, Karin Schulz, Kommissaranwärterin Julia Spicher und LKA-Experte Peter Vahrenhorst

    DIE TIPPS DES LKA-EXPERTEN FÜR MEHR SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN:

    • Schaffen Sie klare Strukturen für Zahlungsanweisungen mit 4-Augen-Prinzip
    • Achtung am Telefon, geben Sie keine internen Informationen an Unbekannte
    • Geben Sie möglichst keine E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Kollegen an
    • Achten Sie darauf, worüber Sie außerhalb des Unternehmens sprechen und mit wem
    • Achten Sie auf gefälschte E-Mail-Absender – gibt es Tippfehler oder ungewöhnliche Schreibweisen?
    • Öffnen Sie keine E-Mails mit Anhängen von Unbekannten, keine Links anklicken
    • Bei ungewöhnlichen E-Mails verwenden Sie besser nicht den „Antworten-Button” für Nachfragen, sondern wählen Sie den Empfänger aus dem eigenen Adressbuch aus oder erfassen Sie die E-Mail-Adresse händisch
    • Investieren Sie in Schulungen und Informationen für Management und Mitarbeiter
    • Veröffentlichen Sie möglichst wenige Informationen allgemein zugänglich
    • Gestalten Sie Ihre Inhalte in sozialen und beruflichen Netzwerken so, dass möglichst wenige Informationen für jeden verfügbar sind. Achten Sie auf Privatsphäre
    • Verwenden Sie immer aktuelle Sicherheitstechnik
    • Führen Sie erforderliche Software-Updates durch, um Sicherheitslücken zu schließen
    • Behalten Sie aktuelle Entwicklungen im Auge, zum Beispiel auf den Seiten des BSI*

    * Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eine in der Bundesstadt Bonn ansässige zivile obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, die für Fragen der IT-Sicherheit zuständig ist.

    Peter Vahrenhorst, Kriminalhauptkommissar beim LKA Nordrhein-Westfalen, verblüffte die erstaunten Zuhörer während der Generalversammlung der DENTAGEN eG.

    Dieser Gastredner auf der Generalversammlung der DENTAGEN eG im Konferenzraum des Unternehmens hatte nicht nur erstaunliche Zahlen und Daten zum Thema Cybercrime im Gepäck. Peter Vahrenhorst verblüffte seine Zuhörer mit ganz direkten Fragen:

    Ihre Kundenliste steht im Internet? Ihre Einkaufspreise sind bei der Konkurrenz, weil ein Laptop im Taxi vergessen wurde? Oder ist Ihr Ruf ruiniert, weil Ihre Webseite einen Trojaner verbreitet und Ihre Server Spam in Massen verschicken?

    Vielleicht haben Sie derzeit auch „nur” große Probleme, weil ein „gegangener” Mitarbeiter einmal so richtig in Ihrer EDV aufgeräumt hat!?

    Vahrenhorst: „Gerade Mittelständler und kleinere Unternehmen sind die bevorzugten Ziele von Cyber-Attacken, denn sie sind auf Grund ihrer begrenzten Ressourcen besonders anfällig. Aber auch ein ‚Innentäter’ habe oftmals leichtes Spiel, wenn die Basis-Anforderungen an eine sichere EDV nicht erfüllt sind. Hinzu kommen rechtliche Vorgaben, wie zum Beispiel der Datenschutz oder externe Anforderungen, beispielsweise von Kunden, sowie in letzter Konsequenz die persönliche Haftung der Geschäftsführung – auch bei Kapitalgesellschaften. Informationssicherheit sollte daher eines der wichtigsten Themen der Unternehmensführung sein.”

    Der Experte des Cybercrime-Kompetenzzentrums des Landeskriminalamts NRW informierte über Computerbetrug, Ausspähen und Abfangen von Daten sowie über Computersabotage und über das, was sich in nur 60 Sekunden im World Wide Web tut. Welche Gefahren lauern und welche praxisnahen Lösungsansätze und Umsetzungsstrategien für mittelständische Unternehmen sind sinnvoll?

    Quelle: DENTAGEN Info 2019/03

     

    Betriebliche Krankenzusatzversicherung gilt als Sachlohn

    Für Unternehmen ist das eine gute Nachricht, denn bis zu einem Betrag von monatlich 44 € sind Sachbezüge steuerfrei – und somit auch Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung.

    Konkret urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) am 7.6.2018 hierzu positiv und schuf damit die lange ersehnte Rechtssicherheit für Sachlohnbesteuerung. In dem Urteil von Juni 2018 (VI R 13/16) hatte der BFH entschieden, dass Sachlohn (und nicht Barlohn) anzunehmen ist, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Regelung von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz im Rahmen einer bKV und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann.

    Schließt der Arbeitgeber als Versicherungs­nehmer für Mitarbeiter betriebliche Kranken­zusatzversicherungen (bKV) ab und zahlt die Monatsbeiträge direkt an das Versicherungs­unternehmen, liegt nach Ansicht des BFH Sachlohn vor. Für Sachbezüge gilt die Frei­grenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG von 44 € pro Monat, so dass die Beitragszahlungen steuerfrei sind, wenn die monatliche Freigrenze nicht überschritten wird.

    Diese Ansicht des BFH stand in Widerspruch zur Auffassung der Finanzverwaltung. Die Bundesregierung sorgt mit ihrem vorliegenden Gesetzesentwurf zum Jahressteuer­gesetz 2019 vom 31.7.2019 für Klarheit – hier ist die vom BFM vorgeschlagene Regelung gestrichen worden.

    Die Entscheidung des BFH vom 7.6.2018 (VI R 13/16) wurde am 28.6.2019 im Bundessteuerblatt BStBl II 2019, S. 371 veröffentlicht und ist damit für die gesamte Finanzverwaltung im Bundesgebiet als verbindlich zu beachten; die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt gilt quasi als Dienstanweisung für die Finanzverwaltung.

    Für Unternehmen steuerlich interessant ist, dass die neue Rechtslage auch rückwirkend bis mindestens 7. Juni 2018 anwendbar ist.

    Damit ist in den Fällen, in denen der Arbeit­geber als Versicherungsnehmer für die Mitarbeiter Krankenzusatzversicherungen (bKV) abschließt und er die monatlichen Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen zahlt, ab sofort und ohne weitere Rücksprache mit der Finanzverwaltung Sachlohn anzunehmen.

    Arbeitsrechtliche Gestaltung der bKV
    Die Gestaltungsrechte bei der Einrichtung einer bKV obliegen alleine dem Arbeitgeber und umfassen neben der Auswahl des Anbieters, der Auswahl des Leistungsspektrums, die Höhe der Aufwendungen, aber eben auch die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge. Dem Deutschen bKV-Service liegt ein Gutachten von der Humboldt-Universität zu Berlin vor, in dem festgestellt wird, dass ein Arbeitgeber eine bKV als Sachbezug, aber auch als Barlohn gestalten kann.

    Des Weiteren kann eine Änderung der Zusage auf bKV nur auf die gleiche Weise erfolgen, wie sie zustande gekommen ist. Maßgeblich für die Form der Änderung ist also die Form des Rechtsbegründungsaktes bei Zusage. Individualvereinbarungen zwischen dem Mitarbeiter und seinem Arbeitgeber sind natürlich jederzeit möglich.

    Hingegen sind einseitig rechtsetzende Vereinbarungen mit Widerrufsmöglichkeiten und -belehrungen wie eine Versorgungsordnung nur bei einer Besserstellung des Mitarbeiters möglich (Stichwörter: „Nettolohnvariante“, „Sachbezug mit Kostenübernahmeklauseln“). Neben den Inhalten des exklusiven Gutachtens der Humboldt-Universität zu Berlin bieten wir Ihnen ab sofort auch entsprechende Muster-Versorgungsordnungen zur bKV an.

    Unser Kooperationspartner „Deutscher bKV Service“ hat auf seiner Internetseite www.deutscher-bkv-service.de/dentagen2019 umfangreiche Informationen für Ihre Mitarbeiter/-innen online gestellt. Neben den Inhalten der bKV-Webinare finden Sie hier auch einen umfangreichen Fragen-und-Antworten-Katalog.


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/03