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Werkvertragsrecht
Bei der Abnahme von Zahnprothesen muss im Hinblick darauf berücksichtigt werden, dass sich die Herstellung einer Kombinationsprothetik in drei Schritte gliedert. Zunächst wird das auf den tragenden Zähnen zu befestigende Primärteil hergestellt und eingepasst. Der Zahnarzt prüft den präzisen Sitz und führt Nacharbeiten selbst durch oder lässt diese durch den Zahntechniker durchführen. Dann findet eine zweite Abformung statt, die das Meistermodell ergibt. Dabei sind die Primärteile mundidentisch fixiert. Auf der Grundlage des Meistermodells stellt der Zahntechniker die Sekundärteile her, die zusammen mit den Materialien für die dreidimensionale Positionsfestlegung des Unterkiefers zum Oberkiefer dem Zahnarzt zur erneuten Anprobe vorgelegt werden.
Alexander Pleh (Syndikusrechtsanwalt)
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Quelle: DENTAGEN INFO 2019/03