Lange schon begegnen uns in den Medien Artikel und Beiträge zum 3D-Druck und seinen zukunftsweisenden Möglichkeiten. Neben individualisierten Sohlen für Sportschuhe oder Leichtbauteilen für die Kfz- und Luftfahrtindustrie werden dort auch schon Ausdrucke für ganze Häuser genannt. Auch der Druck von Körperteilen für die Schönheitschirurgie, Implantaten oder Organen im so genannten Bioprinting sind kein Tabu mehr. Zuletzt machte der Ausdruck eines detailgetreuen Herzens aus menschlichen Zellen durch israelische Forscher von sich reden.
Diverse Fachmessen, z. B. die formnext in Frankfurt am Main oder die Rapid.Tech in Erfurt, die sich ausschließlich mit den Anwendungen und Möglichkeiten dieses Druckverfahrens beschäftigen, haben sich etabliert.
Und was passiert auf der Versicherungsseite?
Die zunehmende Häufung der Themen und konkrete Anfragen nach Versicherungsschutz, z. B. für den 3D-Druck in Dentallaboren, war auch für die Firmenkundensparten Anlass, sich dem Themenfeld des 3D-Drucks zu widmen.
Natürlich wurde intern in der spartenübergreifenden Arbeitsgruppe auch schnell die Frage nach der Sinnhaftigkeit gestellt. Handelt es sich bei den so genannten Additiven Druckverfahren, von denen der 3D-Druck der gemeinhin Geläufigste ist, nicht schlichtweg nur um ein neues Fertigungsverfahren? Und ganz wichtig: Bedarf es zur Risikoabsicherung überhaupt eines anderen Versicherungsschutzes?
In Kooperationen mit dem DMRC (Direct Manufacturing Research Center der Universität Paderborn), der T-Systems AG und dem TÜV Süd wurden die neuen Risiken mit dem Ergebnis analysiert, dass der 3D-Druck aufgrund seiner vielen untereinander digital vernetzten Beteiligten und der verbreiteten Herstellung von Sonderanfertigungen/Prototypen sehr wohl einer Modifizierung des bisherigen Versicherungsschutzes bedarf.
Wie gestaltet sich die Versicherungslösung der R+V?
Die nun offerierte Zusatzversicherung für Schäden aus der Nutzung Additiver Druckverfahren (kurz ADV) richtet sich primär an Unternehmen der Kunststoff- und Metallherstellung bzw. -verarbeitung sowie an so genannte Druckcenter. Sie bündelt die Risiken aus mehreren Firmenkundensparten und gewährt somit einen innovativen Rundumschutz. Neben den Produkthaftungsrisiken berücksichtigt die ADV auch die mannigfaltigen Rechtsverletzungspotentiale bei der Fertigung von Kopien und optional sogar benannte Eigenschäden bei der Herstellung von Produkten in Eigenregie.
Die R+V ist damit bislang die einzige deutsche Kompositversicherung, die für den 3D-Druck eine solche breitgefächerte Versicherungslösung anbietet. Bislang gibt es nach Marktrecherchen nur vereinzelte Eigenschadendeckungen über die Technische Versicherung.
Die beteiligten Firmenkundensparten sind zudem davon überzeugt, dass die Unternehmen perspektivisch die Additiven Druckverfahren weitverbreitet nutzen werden, denn die Vorteile für den Leichtbau, die Flexibilität sowie die Einsparung von Material- und Lagerkosten sprechen für sich.
Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und dem Know-how des DENTAGEN-Kooperationspartners R+V Versicherung, Cluster med. Berufe. Auch für Sie und Ihr Labor entwickeln die Firmenberater für medizinische Berufe einen verbesserten Versicherungsschutz mit individuellen Lösungen zu vergünstigten DENTAGEN-Konditionen. Die R+V Versicherung ist aufgrund ihrer genossenschaftlichen Ausrichtung der ideale Partner für Sie und Ihr Labor. Haben Sie Interesse? Die Ansprechpartner der R+V beraten Sie gern
R+V Allgemeine Versicherung AG
Ihr Ansprechpartner:
Pierre Reß – Koordination bundesweiter Außendienst für DENTAGEN-Mitglieder
Universitätsstr. 91 · 50931 Köln
T 0151 26410457 · F 0611 1822 75 151
Pierre.Ress@ruv.de
Quelle: DENTAGEN INFO 2019/04