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Veräußerung des Dentallabors
Rechtzeitige Planung schafft finanzielle Spielräume
Sie tragen sich mit dem Gedanken, Ihr zahntechnisches Labor zu verkaufen? Dann stehen Neuinvestitionen selten auf dem Plan. Dabei lassen sich im Einzelfall interessante Steuereffekte erzielen. Zudem sind für Käufer und Verkäufer ein modern ausgestattetes Labor mit eingespielter Technik, ohne Ausfallzeiten für Umbau- und Renovierungsarbeiten, durchaus ein positiver Aspekt bei der Kaufpreisfindung. Dabei bietet der „Investitionsabzugsbetrag“ interessante Gestaltungsmöglichkeiten.
In den Genuss dieser Steuerförderung (40 % voraussichtlicher Investitionen können gewinnmindernd abgezogen werden) kommt, wer bei der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung einen Gewinn von max. 100.000 € erzielt oder den Gewinn als Bilanzierer ermittelt und zum Stichtag das Betriebsvermögen 235.000 € nicht übersteigt. Gemeint ist das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital.
- entgeltliche Übertragung,
- mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen,
- in einem einheitlichen Vorgang,
- auf einen Erwerber,
- der Veräußerer hat das 55. Lebensjahr vollendet oder ist dauernd berufsunfähig,
- Antrag auf Freibetrag / Sondersteuersatz,
- wird nur 1x im Leben gewährt
Sie sehen: Auch in solchen Fällen ist gute Planung wichtig.

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Quelle: DENTAGEN Info 2019/03