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Die Zukunft gemeinsam gestalten – Kooperation DENTAGEN & Straumann Group



Roger Svenßon, Head of Sales Labore, Mit­glied der Straumann-Geschäfts­leitung, erläutert die Vorteile der aktuellen Zusammenarbeit:

Was bedeutet das für DENTAGEN und seine Mitglieder?

DENTAGEN-Mitglieder erhalten das kom­plette Straumann Group Portfolio aus einer Hand. Dazu gehören Produkte und Lösungen globaler und internationaler Marken, die für Exzellenz, Innovation und Qualität in den Bereichen Zahnersatz, korrektive sowie digitale Zahntechnik und Zahnmedizin stehen.

Neben Straumann, Medentika, Neodent, Anthogyr, Clear Correct und Dental Wings zählen weitere Unternehmen und Partner vollständig oder teilweise zur Group. Die Kunden profitieren also von einer umfassenderen Vielfalt an maßgeschneiderten Lösun­gen für alle Indikationen: Von Implantaten über die Prothetik bis hin zu digitalen Möglichkeiten.

Welche Vorteile bietet das speziell für die Labore?

Seit dem Sommer 2020 gibt es ein eigenes Laborteam, welches eine intensivere Betreuung und bessere Unterstützung der Labore und Zahntechniker*innen gewährleistet. Mit dem breiten Produkt­portfolio originaler Prothetik (von Straumann) und dem starken MPS (Multi Platform System) Portfolio von Medentika kann das Labor­team den individuellen Bedürfnissen der Kunden entsprochen werden und findet stets die passende Lösung.

Spiegelt sich Vielfalt auch in den verfügbaren Materialien und Workflows wider?

Die Straumann Group bietet Zugang zu einer einzigartigen Materialvielfalt für ein breites Spektrum an prothetischen Lösungen. Alle Workflows und Materialklassen werden abgedeckt, was ein Höchstmaß an Flexibilität und Vielseitigkeit bietet und es den Laboren ermöglicht, das richtige Material für die optimale Behandlung Ihrer Patienten aus­zuwählen.


Welche Fertigungsmöglichkeiten sind damit verbunden?

Die Entscheidung liegt ganz beim Labor. Für eine Inhousefertigung sind die optimalen Voraussetzungen geschaffen.

Damit sich die Zahntechniker*innen auf der anderen Seite aber voll und ganz auf Ihre Kompetenzen konzentrieren können, bietet die Straumann Group auch Fertigungs­services. In den zentralen Produktions­zentren werden die Hochgeschwindigkeits-zerspanungstechnologie (High Speed Cutting Technologie, HSC) sowie Fräs- und Drucklösungen eingesetzt, um hochwertigen Zahnersatz (zahn- und implantatgetragen) und andere Komponenten in einem validierten Arbeitsablauf zu fertigen. Die hochmodernen Fräsmaschinen zeichnen sich durch eine Kombination aus Grösse, Geschwin­dig­keit und Flexibilität aus und liefern Prothetik­komponenten in vorhersagbarer und gleichbleibender Qualität.

Lässt sich die Effizienz in den Laboren noch weiter steigern?

Mit den Workflow-Lösungen der Straumann Group wird die tägliche Arbeit im Labor erleichtert und effizienter, flexibler und vorhersagbarer gestaltet. Straumann® CARES® für Dentallabore bedeutet validierte digitale Workflows vom Scan bis zur Herstellung. Das umfangreiche Paket mit erstklassigen Hardwarekomponenten und Softwaremo­dulen unterstützt die Kunden dabei, alle künftigen Herausforderungen der digitalen Zahnmedizin zu meistern.

Von der CoDiagnostiX, über den IOS bis zum Laborscanner und Printer erhalten Sie bei der Straumann Group wieder alles aus einer Hand.

Das Labor im Wandel

Der Wandel in der Zahntechnik ist enorm: mit Laborketten, Zusammenschlüssen und fachfremden Investoren entstehen immer größere Strukturen. Schienentherapien, 3-D Druck und digitale Fertigungszentren im In- und Ausland führen zu immer schnelleren und digitalen Datentransfers. Die Material­vielfalt, die regulatorischen Vorgaben und der Fachkräftemangel nehmen stetig zu.

Roger Svenßon, Head of Sales Labore, Mit­glied der Straumann-Geschäfts­leitung

Welche Chancen ergeben sich für das Labor der Zukunft?

Die Veränderungen im Markt bieten wahnsinnig viele Chancen und Möglichkeiten! Der Aufbau eines starken Netzwerks, die Digi­talisierung und die Kommunikation mit der Zahnarztpraxis bzw. dem Endkun­den können elementare Erfolgsfak­toren darstellen.

Sprechen Sie uns zu diesen Themen an und lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft gestalten.

www.straumanngroup.de

Quelle: DENTAGEN INFO 2022/01

SAY CHEEEEESE EVERYONE!





Hand aufs Herz, als ich bei DENTAGEN im vergangenen Juli angefangen habe, habe ich natürlich vorher die Team-Fotos auf der aktuellen Website studiert. Ich habe Wochen gebraucht, um mir die Namen meiner neuen Kollegen und Kolleginnen zu merken. Wussten Sie, dass wir hier zwei Martinas haben? Und dann noch Karin, Katrin, Kerstin … wie soll man sich das alles merken können?

Es kam also mein erster Arbeitstag und ich wurde herzlichst empfangen. Wir haben Kaffee getrunken und jeder hat sich vorgestellt. Aber: WER WAREN ALL DIESE LEUTE? Jedenfalls nicht die Menschen von den Fotos auf der Website, dachte ich.

Tatsächlich liegen diese Fotoaufnahmen schon einige Jahre zurück. Neue DENTAGEN Team-Fotos waren schon längst überfällig. Also habe ich mich auf die Suche nach einem Fotografen begeben, der uns von unserer aktuellen Schokoladenseite zeigt.

SIXPACK ODER SOFA

Sie kennen es ja bestimmt selbst. Der eine hat die letzten anderthalb Jahre genutzt und sich mit den Home-Workout-Videos auf Youtube von Pamela Reif und Co. einen Sixpack antrainiert, der andere hat lieber auf dem Sofa gelegen und eine Netflix-Serie nach der anderen geschaut. Ich verrate Ihnen an dieser Stelle nicht zu welcher Kategorie ich gehöre. 😉

Fakt ist aber, wir sehen alle mittlerweile ein wenig anders aus, weshalb wir den äußerst talentierten Sirko Junge eingeladen haben, um uns wieder ins richtige Licht zu rücken. Sirko? Ja, Sirko! Genauso ungewöhnlich wie der Name war auch der Shooting-Tag. Ungewöhnlich entspannt. Ungewöhnlich unterhaltsam. Say cheese everyone! Das Endergebnis können Sie sich auch bald auf der neuen DENTAGEN-Website anschauen. Einen kleinen Vorgeschmack gibt es schon hier.


Gerne macht Sirko Junge auch von Ihnen und Ihrem Dentallabor (neue) Aufnahmen.

Sirko Junge
Friedrich-Harkort-Straße 33
59302 Oelde
info@sirkojunge.de
Tel. +49 (0) 2522 / 83 01 366
www.sirkojunge.de/



Quelle: DENTAGEN INFO 2021/04

Virtuell, nachhaltig und mit Vertrauen ins neue Geschäftsjahr

Die 22. Generalversammlung der DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG fand am 5. Oktober 2021 in Geseke als Videokonferenz statt.

„Nach zahlreichen pandemiebedingten Entbehrungen sowohl in 2020 als auch in diesem Jahr hätten wir uns gern wieder persönlich getroffen“, sagte Aufsichtsratsvorsitzender Constantin Vernekohl in seiner Begrüßung. „Nach langen Überlegungen mussten wir jedoch einsehen, dass wir eine Generalversammlung in Verbindung mit dem Partnertreff als Präsenzveranstaltung – so wie wir es eigentlich kennen und lieben – auch in diesem Jahr nicht verlässlich hätten planen und durchführen können.“

DENTAGEN – Ihr Partner, Berater und Impulsgeber in der Corona-Krise

Vorstandsvorsitzende Karin Schulz ging in ihrer Rede zunächst auch auf die Corona-Krise ein. Diese  stellt seit mehr als eineinhalb Jahren Wirtschaft und Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Die Krise hat immense Auswirkungen auf Wirtschaft, Arbeitswelt und unser Leben allgemein. Sie stellt für alle eine riesige Belastung dar. Die negativen Folgen sind in allen Lebensbereichen deutlich zu spüren.

Konkret wurde Karin Schulz im Anschluss: „Auch oder besser gerade in dieser schwierigen Zeit will DENTAGEN Sie als Mitglieder unterstützen, durch Leistung überzeugen, Partner, Berater, Impulsgeber sein. Wir haben uns entschlossen, in erheb­lichem Umfang in Digitali­sierung und digitale Arbeitsweisen zu investieren mit dem Ziel, ein modernes, bedarfsorientiertes und zukunftsfähiges Dienstleistungsangebot zu bieten, das kontinuierlich weiterentwickelt werden soll.“

Digitalisierung – Investition in die Zukunft

Karin Schulz ist davon überzeugt, dass Marketing eine nachhaltige Investition in den Unternehmenserfolg ist und damit langfristig den Erfolg des Unternehmens sichert. Deshalb ist  für DENTAGEN-Mitglieder das neue Modul „Marketing- und Vertriebs­unter­stützung“ entwickelt worden, das im Vorjahr in sieben Roadshows mit über 100 Teil­nehmern vorgestellt wurde. Ein weiterer neuer und kostenloser Service ist das News-Widget, welches stets relevante und aktuelle News für die Webseite beinhaltet und zentral durch das DENTAGEN-Team gemanagt wird (weitere Informationen finden Sie auf https://www.dentagen.de/marketing/).

Marktplatz und MDR-Lösung: Startschuss am 3. Januar 2022

Im weiteren Verlauf berichtete Karin Schulz auch über den neuen DENTAGEN Marktplatz und die MDR-App, die sowohl bei unseren Mitgliedern als auch Kooperationspartnern auf großes Interesse stößt. Vor allem das Bestreben, eine Plattform zu entwickeln, die den Einkauf des gesamten Laborbedarfs in Verbindung mit der MDR-Dokumentations­pflicht ermöglicht, ist durchweg positiv aufgenommen worden. Unterstützung wurde uns von vielen Seiten zugesagt. Jedoch dauert die Einbindung aller Produktdaten der DENTAGEN-Kooperationspartner an, so dass die Entscheidung fiel, den offiziellen Start des Marktplatzes und des MDR-Systems auf den 3. Januar 2022 zu legen.

Sibylle Scholz und Kai Schoch wiedergewählt

Nach der einstimmigen Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat standen noch die Neuwahlen von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates auf der Agenda. Sowohl Sibylle Scholz als auch Kai Schoch wurden erneut und einstimmig für weitere drei Jahre im Amt bestätigt.




DENTAGEN-Aufsichtsrat (v.l.): Aufsichtsratsvorsitzender Constantin Vernekohl, Aufsichtsrat Kai Schoch,
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzende Sibylle Scholz und Aufsichtsrat Dr. Rainer Hassenpflug.

Quelle: DENTAGEN INFO 2021/04

Wichtige Kennzahlen für das Dentallabor



Langfristig erfolgreiche Unternehmen erzielen Gewinne und erreichen ihre geplanten Ziele. Dabei geben betriebswirtschaftliche Kennzahlen Aufschluss über den Erfolg, der auf diese Weise messbar wird. Drei für das Dentallabor sehr wichtige Kennzahlen werden hier vorgestellt:

Eigenkapitalquote – für Stabilität und Unabhängigkeit

Eigenkapital steht dem Unternehmen langfristig zur Verfügung und ist für finanzielle Stabilität und Solidität ausschlaggebend. Eine hohe Eigenkapitalquote ermöglicht finanzielle Eigenständigkeit und führt zur Unabhängigkeit von der Finanzierung durch Banken oder zu besseren Finanzierungs­konditionen. Die Eigenkapitalquote beschreibt das Verhältnis des Eigenkapitals zum Gesamtkapital eines Unternehmens. Dabei gilt: Je weniger Schulden (Fremdka­pital) ein Dentallabor hat, desto höher ist die Eigenkapitalquote und desto besser wird die Bonität des Unternehmens bewertet. Bei Dentallaboren ist eine Eigenkapitalquote von über 50 Prozent anzustreben. Je näher ein Unternehmer dem Rentenalter und damit dem Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge kommt, umso mehr sollte er auf eine gute Eigenkapitalquote Wert legen.

Betriebsergebnis – „Gewinn vor Zinsen und Steuern“

Eine der wichtigsten Kennzahlen für ein Dentallabor ist das Betriebsergebnis. Es wird auch „Gewinn vor Zinsen und Steuern“ genannt. Diese Kennzahl drückt die Ertrags­kraft von Unternehmen aus und zeigt, wie viel Rentabilität in einem Unternehmen steckt. Das Betriebsergebnis ist unterjährig eine sehr wichtige Kennzahl zur Erfolgs­kontrolle über die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), weil es den Erfolg über die so genannte operative Geschäftstätigkeit verdeutlicht.

Dahinter steckt folgender Zusammenhang: Die Steuern von Einkommen und Ertrag und andere periodenfremde oder außerordentliche Aufwendungen und Erträge können das Ergebnis unterjährig verfälschen. Dies liegt beispielsweise daran, dass die Voraus­zah­lungen für Ertragssteuern auf den Steuer­bescheiden der Vorjahre beruhen. Im Betriebsergebnis werden diese Aufwen­dungen und Erträge noch nicht rechnerisch berücksichtigt.

Die Höhe der Betriebsergebnisse richtet sich oft nach der Größe des Dentallabors. Ent­sprechend sind die Steigerungsmöglich­keiten bei kleinen Dentallaboren durch die individuelle Schaffenskraft des Inhabers begrenzt.

Doch auch hier bieten sich Maß­nahmen zur Verbesserung an: wie Preiserhö­hungen und Steigerungen der Produktivität mit Hilfe von Ablaufoptimierungen oder einer Investition in die Digitalisierung. Ebenso können die Neugewinnung und der Aus­tausch von Kunden (bessere Präparationen und Abdrücke, weniger Kulanzen) für Steige­rungen der Betriebsergebnisse sorgen.

Umsatzrentabilität – Kennzahl für Produktivität

Das Betriebsergebnis kann in Relation zu den Umsatzerlösen gesetzt werden und drückt dann als Kennzahl aus, wie viel das Unternehmen in Bezug auf 1 EURO Umsatz verdient hat. Die Kennzahl wird häufig auch im Verhältnis zum Gewinn nach Steuern ermittelt. Demgegenüber hat der Bezug auf das Betriebsergebnis einen aussagekräftigen Vorteil: Das Ergebnis wird nicht durch unterjährige Effekte wie Steuervoraus­zahlungen oder andere periodenfremde oder außerordentliche Aufwendungen und Erträge beeinflusst.

Eine Umsatzrendite von 10% bedeutet, dass mit jedem umgesetzten Euro ein Betriebs­ergebnis von 10 Cent erwirtschaftet wurde. Eine steigende Umsatzrentabilität deutet bei konstanten Preislisten auf eine zunehmende Produktivität im Unternehmen hin, während eine sinkende Umsatzrentabilität auf sinkende Produktivität und damit auf steigende Kosten hinweist. Für Dentallabore ist eine Umsatzrendite von über 10% anzustreben – bezogen auf das Betriebsergebnis. Für Einzelunternehmer oder Personengesell­schaften gilt: Addieren Sie zur Ermittlung dieser Kennzahl vorab einen kalkulatorischen Unternehmerlohn zu den Personal­kosten. Dieser wurde nämlich nicht in der steuerlichen Buchhaltung berücksichtigt.

Fazit: Eigenkapitalquote, Betriebsergebnis und Umsatzrentabilität sind für Dentallabore sehr wichtige Kennzahlen, die ein Unter­neh­mer kennen sollte – auch wenn erfahrene Unternehmer überwiegend „aus dem Bauch heraus“ handeln und damit meistens richtig liegen. In vielen Situationen ist es hilfreich, die passenden Kennzahlen heranzuziehen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu benennen sowie Chancen rechtzeitig zu nutzen. So führt betriebswirtschaftliches Know-how in Form von Kennzahlen zu besseren Entscheidungen. Im nächsten Beitrag stelle ich Ihnen in der DENTAGEN INFO weitere wichtige Kennzahlen für das Dentallabor vor.

Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck


Kontaktdaten
Hans-Gerd Hebinck
Unternehmensberater
Diplom-Betriebswirt (FH)
Datenschutzbeauftragter (IHK)
Zertifizierter ZRM®-Trainer (ISMZ Zürich)
Metzer Weg 13 • 59494 Soest
Tel.: 0172 2745444 • Fax: 03212 1106197
info@hebinck-unternehmensberater.de
www.hebinck-unternehmensberater.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2021/04

LERNEN UND KURZURLAUB AN DER NORDSEE


Es kommt immer mal wieder die Frage bei (Noch-) Nicht-Mitgliedern auf, welche Vorteile eine DENTAGEN-Mitgliedschaft denn mit sich bringt. Neben einer überdurchschnittlich großen Kostenersparnis und Arbeitserleichterung mithilfe verschiedener Tools und kostenfreier Dienstleistungen, zählen wir den Wissensvorsprung zu den Hauptvorteilen.

Aus diesem Grund haben wir vor einigen Jahren den Arbeitskreis CAD/CAM, an dem schon viele von Ihnen teilgenommen haben, gegründet. Dieser ermöglicht Ihnen nicht nur Ihr Wissen immer wieder zu erweitern – die Treffen unterstützen auch das gesamte DENTAGEN-Netzwerk.

IHRE VORTEILE DURCH TEILNAHME AM ARBEITSKREIS:

  • Wissensvorsprung
  • Bildung von Netzwerken
  • Erfahrungsaustausch
  • Stärkung der Kooperationen innerhalb der Mitglieder

MOIN, MOIN AUS CUXHAVEN

Wie Sie bereits in der letzten Ausgabe der DENTAGEN INFO lesen konnten, ist die VOCO GmbH seit einigen Monaten DENTAGEN-Kooperationspartner. Aktuell planen DENTAGEN und VOCO gemeinsam für Sie einen Arbeitskreis CAD/CAM für das erste Quartal 2022.



Und warum sollten Sie die Arbeit nicht mit etwas Spaß verbinden? Firmensitz der VOCO GmbH ist das wunderschöne Cuxhaven. Da bietet es sich doch geradezu an, nach einem arbeitsreichen Tag den Sonnenuntergang von der Alten Liebe aus zu beobachten. Oder vielleicht sogar einen Kurzurlaub an der Nordseeküste zu genießen. Wir können auch einen Trip zur Hochseeinsel Helgoland bestens empfehlen. Klingt gut, oder?

Wann genau der Arbeitskreis bei VOCO stattfindet, erfahren Sie in den nächsten Wochen im DENTAGEN-Newsletter oder auf unseren Social-Media-Kanälen.

Quelle: DENTAGEN INFO 2021/04

DOMINIK KITZINGER


Zahlen waren immer sein Ding. Aber längst ist er ein professioneller Netzwerker, einer der in Deutschland unterwegs ist, der nicht müde wird, die Genossenschaftsidee als modernes Geschäftsmodell anzubieten und er sieht im Faible der jungen Generation für Schwarmintelligenz die ganz große Zukunftschance der Genossenschaften. Er ist ein überzeugter Familienmensch, in einer vielköpfigen Unternehmerfamilie groß geworden, hat in den Schulferien Gürtel in Miniröcke gezogen und Knöpfe angenäht. Journalist Bernd Overwien sprach für DENTAGEN INFO mit Dominik Kitzinger (52), Bereichsleiter Prüfung Genossenschaften beim Genossenschaftsverband – Verband der Regionen, der als Prüfungs- und Beratungsverband, Bildungsträger und Interessenvertretung für rund 2.600 Mitgliedsgenossenschaften tätig ist.

Wenn Sie auf einer Grillparty gefragt werden, was machen Sie eigentlich beruflich? Was sagen Sie dann?

Das was ich bin: Bereichsleiter Prüfung Genossenschaften. Ich muss natürlich erklären, was ein Genossenschaftsverband ist. Dass wir eine Wirtschaftsprüfungsgesell­schaft sind und für unsere Mitgliedsgenossenschaften den gesetzlichen Auftrag haben, Prüfung, Betreuung, Beratung und Bildung durchzuführen und anzubieten.

Da tanzen Zahlen als abstrakte mathematische Objekte und fließen munter in Tabellen. Ist das Ihr beruflicher Alltag?

Natürlich ist die Wirtschaftsprüfung zahlengesteuert. Aber meine Aufgabe ist es, funktionierende Abteilungen und Teams in der überwiegenden Mehrheit unserer Bundesländer zu organisieren. Wenn ich morgens aufstehe, denke ich also nicht an Zahlen, sondern an die Herausforderungen einer guten Mitarbeiterführung.

Man wird ja nicht schwuppdiwupp ein Chef für 1500 Mitarbeiter in fast ganz Deutschland. Wo stecken Ihre beruflichen Wurzeln?

Ich komme aus der Bankenprüfung. Da sind nackte Zahlen, die Bilanzsummen und Betriebsergebnisse das Nonplusultra. Aber das Schöne an Genossenschaften ist, dass die Zahlen wichtig sind, aber es geht in erster Linie intensiv um die Mitgliederförderung. Es gilt zu überzeugen, wie man in einer Genossenschaft wirtschaftlich erfolgreich sein kann und wettbewerbsfähig bleibt.

Sind die Beobachtungen von Professor Dr. Theurl an der Uni Münster für Sie als Genossenschaftsverband wertvoll?

Oh ja. Sie sagte in einem Interview mit DENTAGEN INFO, dass sich beispielsweise die Vorstellungen von Lebensge­staltung bei jungen Studenten ändern. Da gehe es schon sehr früh um die finanziellen Risiken einer Selbstständigkeit. Eine Einzelpraxis sei bei den Medizinstudenten mit der Bereitschaft zur Selbstausbeutung verbunden. Das sei keine Perspektive. Junge Studierende hätten heute ein Faible für Schwarmintelligenz.

Ist das nicht eine Steilvorlage für die Genossenschaftsidee?

Ist es. Wir müssen auf diese Gene­ration offen zugehen. Aber das Problem ist, dass wir allein sind. Genossenschaftsverband oder eben die Genossenschaften werben sehr wohl, aber das ist zu wenig. Fragen Sie mal Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder die Kammern, ob sie ihre Klientel in dafür angebrachten Situationen auf Genossenschaften hinweisen? Dennoch: Der Genossenschaftsgedanke ist modern. Und die nachfolgenden Generationen machen uns da Hoffnung.



Haben Genossenschaften eigentlich keine Lobby in Berlin?

Fakt ist: Der Genossenschaftsgedanke steht in fast allen Parteiprogrammen, aber in der praktischen Politik geschieht da nichts. Seit mehreren Legislaturperioden. Wir müssen uns selbst helfen. Aber das geht ja leider auch den Zahntechnikern und anderen Handwerkergruppen nicht anders.

Wird die Politik, werden die Kammern, beispielsweise ärztliche Genossenschaften auf den Radar bekommen?

Ich glaube schon. Niedergelassene Ärzte sind heute vielfach mit sich verschärfenden Rahmenbedingungen konfrontiert. Dennoch wünschen sie sich eine wirtschaftlich erfolgreiche Praxis, in der sie ihre Autonomie wahren und qualitativ hochwertige Gesundheitsleistungen erbringen können. Mit der eingetragenen Genossen­schaft, also einer eG, steht eine Kooperationsform zur Verfügung, die wesentlich zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen beitragen kann. Spätestens mit der im Jahr 2006 vorgenommenen Novellierung des Genossenschaftsgesetzes eignet sich die genossenschaftliche Rechtsform ideal für Ärzte, die den Strukturveränderungen im ambulanten Bereich positiv begegnen wollen. Genossenschaftliche Unternehmen stehen ihren Mitgliedern seit jeher in schwierigen ökonomischen Situationen bei. DENTAGEN eG ist hierfür doch das beste Beispiel.

Wie kriegen wir jetzt die Kurve ins Persönliche? Was ist Heimat?

Oh, das fällt leicht. Ich bin geboren in Rees, der schönsten und ältesten Stadt am unteren Niederrhein. Das ist meine Heimat. Auch wenn durch Bombardements im 2. Weltkrieg viel Historisches zerstört worden ist, hat Rees seinen Charme als historische Stadt am Niederrhein behalten. Da ist die Welt noch in Ordnung.

Sind Sie in Rees auch zur Schule gegangen?

Ja, ich hatte das Glück, in ländlicher Umgebung auf einem Reiterhof auf­zuwachsen und später zu einem schönen Gymnasium zu gehen. Nach 135 Jahren Schulgeschichte des Hauses Aspel ist das Gymnasium später dann umgesiedelt. Aber es lohnt sich wirklich die Geschichte meiner Schule zu lesen. Oder mal kurz zu googlen.

Sie stammen aus einer Unternehmerfamilie. Haben Sie in dem Familienunternehmen selbst gearbeitet?

Nein, ich war ja der Jüngste. Aber als Kinder wurden wir in den Schulferien eingespannt. Gürtel in die produzierten Röcke ziehen. Natürlich auch Miniröcke, die 70er waren ja meine Kindheitsjahre. Oder Knöpfe annähen, wenn der Knopfautomat verrückt spielte.

Ihr beruflicher Werdegang begann wo?

Abitur, dann habe ich – wird niemanden überraschen – in der Volksbank eine Lehre gemacht, in Münster dann BWL studiert, Schwerpunkt Wirtschaftsprüfung und internationales Marketing-Management. Ich bin dann über einen guten Bekannten zum Genossenschaftsverband gekommen. Ehrlich gesagt, kannte ich den Verband überhaupt nicht. Aber die Arbeit hat mir von Beginn an Spaß gemacht, heute bin ich 21 Jahre beim Verband. Mit Hauptsitz in Düsseldorf, aber die Pandemie hat sehr viel verändert. Homeoffice ist jetzt angesagt.

Da kriegt man plötzlich auch mehr zu Hause mit, oder?

Wohl wahr. Ich habe mich zwar immer bemüht, bei allen beruflichen Reise­aktivitäten meinem Sohn noch gute Nacht zu sagen. Maximilian ist jetzt Zwölf, rauscht in die Pubertät, da muss man zu Hause schon die Ruhe bewahren und gucken, wie die Gattin das so macht. Und man denkt schon über die Sinnhaftigkeit eines Schulfachs Medienkompetenz nach.

Sind Sie ein politischer Mensch? Was treibt Sie um?

Es ist der Klimaschutz, wo ich nicht weiß, wie wir es anpacken sollen, was möglich ist in Deutschland? Und die Spaltung der Gesellschaft, die in der Pandemie so offen zu Tage tritt, macht mir schon große Sorgen. Wir stehen echt vor großen Herausforderungen.

Zeit für Hobbys?

Ich bin Jäger, aber ich sage immer, ich bin Jagdscheininhaber. Weil ich nicht so häufig aktiv bin. Die respektvolle Ausein­andersetzung mit der Natur ist mir wichtig. Ansonsten ist Tennis absolut meine Sache. Ich bin mit neun Jahren angefangen. Ich hatte Talent. Wirklich: Aber ich wollte in Rees bleiben. Und wenn der Körper im Alter nicht mehr so richtig mitmacht, steht man plötzlich auf dem Golfplatz.

Und wird Schatzmeister des Golfclubs…

… ja so ist das, wenn man meinen Beruf ausübt. Dann wird man freundlich gebeten. Ich habe dann zugesagt.

In Rees geboren, wohnen Sie heute in Bocholt. Also ein richtiger Nieder­rheiner. Welcher Fußballklub?

1.FC Köln. Ich mag Köln, gehe auch zum Karneval.

Sind Sie ein Jeck?

Ja, wenn ich dabei bin in Kölle, bin ich ein Jeck. Aber ansonsten gehe ich wohl eher nicht tagtäglich als rheinische Frohnatur durch.

Herr Kitzinger, herzlichen Dank für das Gespräch.

Quelle: DENTAGEN Info 2021/04

Machen Sie Ihren Fuhrpark rechtssicher

Das Thema Halterhaftung im Fuhrpark betrifft keinesfalls nur Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten. Bereits ab dem ersten Dienstwagen muss auf die Einhaltung bestimmter Vorschriften geachtet werden, sonst drohen empfindliche Strafen. Worauf genau Sie Augenmerk legen müssen und wie dies mit relativ geringem Aufwand möglich ist, schildern wir Ihnen in diesem Artikel.

Kleinere Unternehmen mit nur wenigen Fahrzeugen in ihren Fuhrparks sind im genossenschaftlichen Verbund keine Seltenheit. Entsprechend beschäftigen Organisationen in dieser Größe meistens keinen dezidierten Fuhrparkmanager, der die Prozesse und Abläufe in der eigenen Fahrzeugflotte organisiert und sich dafür verantwortlich zeichnet. Vielmehr wird die Aufgabe des Fuhrparkmanagements an eine Person delegiert, die bereits mit anderen Aufgaben betraut ist, wie z. B. an einen Mitarbeiter der Personalabteilung.

Ein entsprechendes Delegieren der Verant­wortlichkeiten sollte jedoch in jedem Fall nicht nur dokumentiert werden, sie muss auch an eine geeignete, qualifizierte Person erfolgen. Das kann auch eine externe Organisation sein. Es entbindet die Geschäftsführung aber nicht davon, regelmäßig die ordnungsgemäße Arbeit der gewählten Person zu überprüfen, denn im Zweifelsfall ist sie selbst im Rahmen der Halterhaftung für die Sicherheit der Fahr­zeuge, die Eignung der Fahrer und das Ergreifen der notwendigen Maßnahmen zur Unfallverhütung verantwortlich. Bei Nicht­einhaltung drohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Regelmäßige Führerscheinkontrolle

Bekanntestes Beispiel für die Pflichten eines Fahrzeughalters ist die regelmäßige Kon­trolle der Führerscheine der Mitarbeiter. Auch wenn die Gesetzgebung keine ein­deu­tigen Vorgaben macht, hat sich in der Praxis ein Prüfzyklus mit mindestens zwei Kon­trollen pro Jahr etabliert. Eine Durch­führung der Führerscheinkontrolle kann dabei über verschiedenste Wege erfolgen: Die klassische Lösung des regelmäßigen, physischen Vorlegens des Führerscheins vor Ort ist zwar zeitaufwendig, bei entsprechender Dokumentation aber rechtlich völlig in Ordnung.

Elektronische, revisionssichere Lösungen fordern in der Regel automatisch die Fahrer zur Kontrolle auf. Diese kann dann mittels Smartphone-App durchgeführt werden, zumindest bei aktuellen Führer­scheinen im Kartenformat. Alle anderen Varianten benötigen einen aufgebrachten RFID-Chip, welcher an Prüfstationen deutschlandweit elektronisch kontrolliert werden kann.

Fahrerunterweisung gemäß UVV

Eine weitere Pflicht, die in diesem Fall aber nicht beim Fahrzeughalter, sondern beim Arbeitgeber verankert ist, ist die Durch­führung der regelmäßigen Fahrerunter­weisung von Dienstwagenfahrern nach den Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Hier geht es in erster Linie um die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Grundsätzlich sollten in den entsprechenden Unterweisungen Themenfelder wie das Verhalten bei Unfällen, Sicherheitschecks vor der Abfahrt oder Ladungssicherung abgedeckt werden. Doch auch Hinweise zum Verhalten des Fahrers, seinem Fahrstil, dem Umgang mit Stress oder Vorgaben zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sollten Berücksichtigung finden.

Die Fahrerunterweisung nach UVV kann als klassische Präsenzveranstaltungen mit entsprechender Anwesenheitsliste durch­geführt werden. Alternativ sind auch Schulungen über E-Learning-Plattformen geeignet, die geforderte Unterweisung rechtssicher durchzuführen.

Überprüfung des Fahrzeugs

Ebenfalls durch eine Vorschrift der DGUV begründet ist die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung des Fahrzeugs. Diese Pflicht teilen sich Fahrzeughalter und Fahrer. So ist der Fahrer angehalten, vor Nutzung des jeweiligen Fahrzeugs dieses auf offensicht­liche Mängel zu prüfen.

Jährlich hat auch eine Prüfung des Fahrzeugs durch einen Sachkundigen zu erfolgen, welche in der Regel im Rahmen eines Werkstatt­aufenthaltes durchgeführt wird. Termine zum Reifenwechsel oder Inspektionstermine der Fahrzeuge sind dazu ideal geeignet. Instruieren Sie Werkstätten, mit denen Sie zusammenarbeiten, Ihnen das Prüf-Protokoll mit der Rechnung zukommen zu lassen – denn auch die Durchführung der Fahrzeug­prüfung nach UVV muss revisionssicher dokumentiert sein.

Die Verpflichtungen eines Fuhrparkverantwortlichen sind somit sehr umfangreich und teilweise arbeitsintensiv. Gleichzeitig können die persönlichen Konsequenzen für die im Unternehmen verantwortlichen Personen weitreichend sein, falls die entsprechenden Prozesse nicht etabliert und sauber dokumentiert sind. Eine Überprüfung der Situation im eigenen Hause ist somit für jeden Geschäftsführer und Fuhrpark­ver­antwortlichen empfehlenswert.

Unterstützung bei der erfolgreichen Imple­mentierung der notwendigen Maß­nahmen bietet die DRWZ Mobile als zentraler Partner der Genossenschaften in Fragen rund um den Fuhrpark und Mobilität.

So können Mitglieder des genossenschaftlichen Verbundes über einen Rahmenvertrag mit der Firma LapID Service GmbH deren Lösungen für eine revisions- und rechts­sichere Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung nutzen.

Zusätzlich bietet die DRWZ Mobile auch Unternehmen mit kleinen Fuhrparks die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge vollständig in einem externen Fuhrparkmanagement verwalten und betreuen zu lassen. Kunden profitieren dabei nicht nur von der Sicher­stellung der Einhaltung der rechtlichen Pflichten, sondern darüber hinaus ebenfalls von Kostenvorteilen durch die konsequente Nutzung der Rahmenverträge der DRWZ Mobile.



Sören Hensen, Geschäftsführer DRWZ Mobile GmbH

DRWZ Mobile GMBH
Leipziger Straße 35
65191 Wiesbaden
T 0611 50662600
www.drwzmobile.com


Quelle: DENTAGEN Info 2021/04

Betriebliche Gesundheitsvorsorge – gesponsert vom Fiskus

Die eigene Gesundheit rückt oft erst in den Fokus, wenn sie akut in Gefahr ist. Die der Mit­ar­beiter meist erst, wenn die AU-Beschei­nigung vorliegt. Doch das ist zu kurz und vor allem zu spät gedacht. Denn je gesünder die Mitarbeiter, desto gesünder das Unter­nehmen. Daher ist aktive Gesundheitsför­derung für jeden Arbeitgeber ein Muss. Zumal auch der Gesetzgeber diese Ansicht teilt und Maßnahmen zur Gesundheitsför­derung in Unternehmen unter bestimmten Umständen bis zu einem Betrag von 600 € jährlich lohnsteuer- und sozialver­sicherungsfrei stellt.

Allerdings gibt es einige Fettnäpfchen, in die man besser nicht hineintreten sollte. Denn wenn sich Jahre später im Rahmen der nächsten Lohnsteueraußenprüfung herausstellen sollte, dass die Steuerfreiheit nicht greift, wird es mitunter für den Arbeitgeber sehr teuer. Das Bundesfinanzministerium hat daher in einem Schreiben die Einzel­heiten zur Steuerbefreiung zusammenfassend klar und deutlich geregelt.

Begünstigt können demnach Leistungen des Arbeit­gebers sein, die den allgemeinen Gesund­heitszustand des Arbeitnehmers verbessern oder der betrieblichen Gesund­heitsförde­rung dienen. Dabei müssen die Leistun­gen natürlich bestimmten gesetz­lichen Anforde­rungen genügen. Zu unterscheiden sind:

  • Individuelle verhaltensbezogene Prävention (sog. Präventionskurse)
  • Gesundheitsförderliche Maßnahmen im Betrieb (betriebliche Gesundheits­förderung)

Präventionskurse, bei denen es um eine individuelle verhaltensbezogene Prävention geht, werden steuerlich nur anerkannt, wenn diese den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) definierten Handlungsfeldern und Kriterien genügen und von den Krankenkassen nach § 20 SGB V über die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ des Dienstleistungsunterneh­mens „Team Gesundheit GmbH“ zertifiziert sind.

Für die betriebliche Gesundheitsförderung werden nur gesundheitsförderliche Maß­nahmen in Betrieben anerkannt, die den Kriterien entsprechen, die der GKV-Spitzen­verband nach § 20b SGB V festgelegt hat. Unternehmen müssen die Kurse individuell mit der Krankenkasse vereinbaren. Für die steuerliche Anerkennung ist eine Zertifi­zierung der Kurse durch die Krankenkassen allerdings nicht zwingend erforderlich.

Gefördert werden beispielsweise

  • Vermittlung und praktische Einübung von Entspannungsverfahren und Selbst­management-Kompetenzen,
  • Beratungen/Kurse zur Tabakentwöhnung,
  • Anleitung zur Bewältigung von Schmerzen und Beschwerden im Bereich des Muskel- und Skelettsystems, z.­B. Rückenschule,
  • Beratungen zur Vermeidung/Reduzierung von Übergewicht sowie von Mangel- und Fehlernährung sowie zur gesunden Ernährung

Spielt die Gesundheitsförderung gegenüber dem Komfortaspekt eine untergeordnete Rolle, scheidet eine Förderung aus. So sind beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sport­vereinen oder Fitnessstudios, physiotherapeutische Behandlungen, Massagen oder Eintrittsgelder in Schwimmbäder und Saunen steuerlich nicht begünstigt.

600 Euro jährlicher Freibetrag

Leistungen der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind pro Kalenderjahr bis zur Höhe von 600 € je Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Die 600 € stellen dabei einen Frei­betrag dar, d. h. ist die Maßnahme teurer als 600 €, ist nur der übersteigende Teil lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig. Voraussetzung ist, dass die Leistungen bzw. Zuschüsse zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden. Gesundheitsleistungen, die durch eine Umwandlung des laufenden Gehalts finanziert werden, sind dagegen steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Auch Mini-Jobber begünstigt

Begünstigt sind neben vollbeschäftigten Arbeitnehmern auch Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber. Einen Rechtsanspruch auf gesundheitsfördernde Leistungen haben Arbeitnehmer jedoch nicht. Der Arbeitgeber muss die entsprechenden Maßnahmen auch nicht allen Mitarbeitern anbieten. Er kann z. B. nur einzelne Abteilungen oder einzelne Personengruppen, wie Raucher, auswählen.

Kein Arbeitslohn bei eigenbetrieblichem Interesse

Überwiegt das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers, sind die Aufwendungen der Gesundheitsfürsorge beim Arbeitnehmer gar kein Arbeitslohn, sodass der Arbeitgeber hier nicht an die 600 €-Grenze gebunden ist. Dies ist beispielsweise der Fall bei Aufwen­dungen für Gesundheits-Check-ups und Vorsorgeuntersuchungen oder auch Schutz­impfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.

Bestehen Zweifel, ob bei bestimmten Maßnahmen das eigenbetriebliche Interesse oder das Eigen­interesse des Mitarbeiters überwiegt, sollte eine Bestätigung des medizinischen Dienstes einer Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft oder eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt eingeholt werden.

Hinweis: Arbeitgeber müssen die Sachbe­züge für die betriebliche Gesundheitsför­derung grundsätzlich im Lohnkonto auf­zeichnen. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten für zertifizierte Kurse externer Anbie­ter, muss ein Nachweis über die Zertifi­zie­rung der Maßnahme und eine Teilnahme­bescheinigung des Kursleiters im Lohnkonto hinterlegt werden.



Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
im ETL ADVISION-Verbund aus Köln, spezialisiert
auf die Beratung von Heilberufen

ETL ADVISA Köln
Tel.: 0221 9410198-0
advisa-koeln@etl.de
www.etl.de/advisa-koeln

Quelle: DENTAGEN Info 2021/01

Neues Gesetz: Transparenzregister verpflichtend



Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen bereits seit dem 01.10.2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personen­gesellschaften im Transparenzregister eingetragen werden.

Nun soll das Transparenzregister zum Voll­register ausgebaut werden. Die Meldefiktion der anderen Register entfällt. Jede juristische Person des Privatrechts und jede eingetra­gene Personengesellschaft muss ihren wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenz­register melden. Das gilt z. B. für alle GmbH, oHG, KG, Genossenschaften und Vereine.

Das Gesetz ist zum 01.08.2021 in Kraft getreten. Nach § 20 GwG sind grundsätzlich alle inländischen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personen­gesellschaften verpflichtet, dem Transpa­renzregister ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ mitzuteilen.

Mit dem Gesetz verbunden ist ein hoher Bürokratieaufwand für alle Betroffenen. Zudem besteht das Risiko von Geldbußen, wenn der Meldepflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird. Immerhin sind lange Übergangsregelungen vorgesehen.

Prüfen Sie daher möglichst zeitnah, ob eine Eintragung im Transparenzregister vorzu­nehmen ist. Oder lassen Sie sich bei der Eintragung unterstützen.

Medizinproduktebetreiber-Verordnung ist Marktverhaltensregel

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 24.06.2021 – 4 U 184/20 festgestellt, dass Verbände und Mitbewerber auch gegen die zweckfremde Verwendung eines Medizin­produkts vorgehen können. Die Entschei­dung des OLG Hamm betraf zwar die Nutzung von Krankenfahrtragen in Kranken­kraftwagen. Sie hat jedoch darüber hinaus Bedeutung auf den Umgang mit Medizin­produkten.



Geklagt hatte ein genehmigtes Kranken­transportunternehmen aus Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen einen Taxi- und Mietwagenunternehmer. Letzterer betrieb mit seinen Mietliegewagen Krankenfahrten. In dem Mietliegewagen befand sich eine Krankenfahrtrage. Die Beklagte hatte die eigenen Mitarbeiter nicht auf die Hand­habung dieser Krankenfahrtrage entsprechend den Vorgaben der Medizinprodukte­betreiberverordnung (MPBetreibV) ein­gewiesen. Darüber hinaus sah der Hersteller keine Verwendung seiner Fahr­trage in anderen Fahrzeugen als Krankenkraftwagen vor.

Durch die Verwendung in einem Miet­liege­wagen hatte der Betreiber gegen diesen Zweck des Herstellers verstoßen. Mit der zweckfremden Nutzung gingen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der transportierten Patienten einher.

§ 4 Abs. 1 und 2 MPBetreibV sind nach Auffassung des OLG Hamm Marktver­hal­tensregeln. Verstöße gegen Marktverhal­tensregeln können sich daher als unlauterer Wettbewerb darstellen. Nach § 4 Abs. 1 MPBetreibV dürfen Medizinprodukte nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nach den Vorschriften der MPBetreibV sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben und angewendet werden. § 4 Abs. 2 MPBetreibV verlangt zudem, dass Medizinprodukte nur von Personen betrieben oder angewendet werden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.

Der Betreiber muss daher die zweckfremde Nutzung der Medizinprodukte unterlassen.

Über den Autor
Dr. Andreas Staufer ist Fachanwalt für Medizinrecht und Informationstechnologie­recht. Rechtsanwältin Kristin Kirsch hat IT- und Datenschutzrecht im Fokus. Sie interessieren sich nicht nur für neue Technologien und sind neugierige Anwender. Sie unterstützen Mandanten auch bei den damit einhergehenden Rechtsfragen sowie solchen der digitalen Transformation.

Staufer Kirsch GmbH
T +49 89 21530330

legal@stauferkirsch.dewww.stauferkirsch.de

Quelle: DENTAGEN INFO 2021/03

Von paperEDI bis ZUGFeRD – für Sie von Camlog

Die Digitalisierung eröffnet neue Wege, Prozesse zu gestalten und zu optimieren. Auch Camlog nimmt sich der digitalen Welt an und arbeitet kontinuierlich daran, Online-Services zu etablieren und weiterzuent­wickeln, um Kunden in ihrem Arbeitsalltag zu unterstützen.

So hat das Unternehmen unter anderem paperEDI, das automatisierte Verbuchen von Warenbestellungen, sowie das digitale Rechnungsformat ZUGFeRD, eingeführt. Gerade auch für Labore und Praxislabore bietet dies einen Mehrwert, da durch die digi­tale Datenverarbeitung zeitaufwendige und manuelle Arbeitsschritte eingespart werden können.

Automatisierte Verbuchung von Warenbestellungen – paperEDI

Alle Lieferscheine von Camlog verfügen über einen integrierten QR-Code. Der Barcode enthält Daten zu den Warenbestellungen, die mithilfe eines entsprechenden Scanners ausgelesen und automatisch im Waren­wirtschaftssystem verbucht werden können. Dieses Vorgehen – paperEDI – dient der eindeutigen Kennzeichnung von Medizin­produkten und entspricht sowohl weltweiten Standards als auch den Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR).

E-Mail-Rechnungen mit ZUGFeRD Informationen

Camlog Kunden können ihre Rechnungen per E-Mail als angehängtes PDF mit ZUGFeRD Informationen erhalten. ZUGFeRD ist ein einheitliches Datenformat für elektronische Rechnungen und ermöglicht die automatisierte Weiterverarbeitung der Rechnungs­daten. Das Konzept kombiniert eine PDF-Datei mit einer maschinenlesbaren strukturierten XML-Datei und entspricht weltweiten Standards.

Digitale Rechnungsformate ermöglichen es nicht nur, die Rechnung jederzeit und für jede erforderliche Person ohne aufwendige Archivierung zugänglich zu machen, sondern reduzieren auch den Papierverbrauch. Damit wird gemeinsam ein wichtiger Beitrag für die Umwelt geleistet.

 



Mit paperEDI können Camlog Kunden ihre Warenbestellungen automatisiert verbuchen.


Die Einführung von ZUGFeRD ermöglicht die automatisierte Weiterverarbeitung von Rechnungsdaten.

Camlog Pakete immer im Blick

Den Versandstatus der eShop-, DEDICAM- sowie Guide-Aufträge haben Kunden nun immer im Blick. Sobald das Paket das Camlog Lager verlassen hat, wird automatisch eine E-Mail mit einem integrierten Link versendet, über den die Sendung verfolgt werden kann.



CAMLOG Vertriebs GmbH

Maybachstraße 5 • 71299 Wimsheim
Tel. +49 7044 9445-100
Fax. +49 800 9445-000
info.de@camlog.com
www.camlog.de

Quelle: DENTAGEN INFO 2021/02

Krankheitskosten im Steuerrecht

Krankheitskosten können eine Steuerer­leichterung bedeuten: Das ist interessant für Sie als persönliche Entlastung, aber selbstverständlich auch für Ihre Kunden bei Aufwand für den Zahnersatz.

Allerdings scheitert ein Abzug oft an der so genannten „zumutbaren Belastung“. Hier wird vom Finanzamt ein individueller Pro­zentsatz der jährlichen Einkünfte berechnet, bis zu dem ein Abzug der Kosten nicht möglich ist. So beträgt beispielsweise bei Ver­heirateten mit einem Kind die zumut­bare Belastung 3 % des Einkommens.

Die Berechnung der zumutbaren Belastung wurde vom Bundesfinanzhof vor drei Jahren sogar zu Gunsten der Steuerzahler gestaffelt und verbessert. Um die zumutbare Belas­tung möglichst hoch zu überschreiten, ist es zweckmäßig, Krankheitskosten auf ein Jahr statt auf mehrere Jahre verteilt zu planen und zu zahlen – soweit das möglich ist. So sollten beispielsweise der Zahnersatz und der Brillenkauf in einem Jahr erfolgen statt auf zwei Jahre verteilt.

    • Aufwendungen für Arzneimittel bei nicht rezeptpflichtigen Medikamenten sowie für allgemeine Stärkungsmittel sind abziehbar, wenn eine schriftliche ärztliche Verordnung vorliegt.
    • Nicht abzugsfähig sind oft Behandlungs­methoden, deren Wirksamkeit von der Schulmedizin angezweifelt wird (z. B. für eine Frischzellentherapie).
    • Berücksichtigungsfähig sind auch die Aufwendungen für krankheitsbedingte Sonderformen der Kleidung (z. B. ortho­pädische Schuhe) sowie für technische Hilfsmittel, wenn diese schriftlich ver­ordnet wurden (hierunter fallen die Zahnprothesen).

  • Aufwendungen für die medizinische Behandlung durch Angehörige der staatlich anerkannten Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Psychotherapeuten) sind abziehbar.
  • Nicht anerkannt werden Kosten für Wunderheiler.
  • Kosten einer Schönheitsoperation oder einer Haartrans­plantation werden, soweit nicht ausnahmsweise medizinisch indiziert, nicht berücksichtigt.
  • Aufwendungen für Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus und zur Kur werden ebenfalls anerkannt. Auch in Ausnahmefällen die Fahrten für Besuche bei Kranken – wenn vom Arzt entsprechend bescheinigt wurde, dass die Besuche medizinisch für den Heilungsprozess notwendig sind.
  • Abziehbar sind auch Aufwendungen für einen Krankentransport, selbst wenn hierfür nicht ein Krankenwagen, sondern ein Taxi benutzt wird.
  • Aufwendungen für Kranken- und Heilgymnastik sind bei ärztlicher Verordnung abziehbar, nicht hingegen die Aufwen­dungen für die Ausübung eines normalen Sports.
  • Der Besuch eines Fitnessstudios ist nur abzugsfähig, wenn eine amts- oder vertrauensärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit sowie über Art und Umfang der sportlichen Betätigung vorliegt und der Sport unter ärztlicher Anleitung und Aufsicht ausgeübt wird.

Tipp: Gerne ermitteln wir für Ihre Kunden vorab die Höhe der Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten, bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt auf. Denn bei manchem Kunden ist die mögliche Steuererleichterung vielleicht das Argument, den Kostenvor­anschlag anzunehmen.

Frank Edenfeld, Steuerberater, Diplom-Finanzwirt

Für Rückfragen – zu diesen oder anderen Steuer- oder Finanzthemen – steht die Kanzlei gerne zur Verfügung!

HNV plus Steuerberatungs- und Rechtsanwalts-­
Sozietät

Am Bahnhof 21 • 33397 Rietberg
Steuer- und Rechtsberatung für Dentallabore
Tel.: 05241 91717-0 • Fax: 05244 90770-28
www.dental-steuer.de • edenfeld@hnv-gt.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2021/02

Covid und Luftreinigung – Interview mit Dr. Ralf Atrops


Wenn er morgens seine Praxis betritt, atmet er gern tief durch. Über sein ausgefeiltes Hygienekonzept zur Luftreinigung, über die eigene Covid-Erkrankung, über die Erkrankung von Mitarbeitern, über die Schließung von Praxis und Labor, über Aerosole als Virentransporteur, über die Konsequenzen aus den leidvollen Erfahrungen im Herbst 2020, über den Sinn nachhaltiger Investitionen, über einen Zahnmediziner, dessen Wurzeln tief in der Zahntechnik stecken – über all das und manches mehr sprach Journalist Bernd Overwien für DENTAGEN INFO mit Zahnarzt Dr. Ralf Atrops in Kleve.

Das ist keine Höflichkeitsfrage. Wie geht es Ihnen?

Wenn ich meinen Geruchs- und meinen Geschmackssinn vollends zurückbekomme, bin ich eigentlich wieder ganz der Alte. Hoffe ich.

Sie waren an Covid 19 erkrankt. Wann war das?

Im vergangenen September bin ich zu einer Routineuntersuchung gegangen. Ich muss sagen, ich fühlte mich schon die Tage zuvor recht schlapp. Dann kam die überraschende Diagnose. Das hat dann alles verändert.

Ich denke, nicht nur für Sie persönlich. Was passiert in solch einem Moment?

Wir haben sofort das Gesundheitsamt Kleve involviert. Unsere 13 Mitarbeiter in Praxis und Labor wurden noch einmal mit der PCR-Methode getestet, um bestmögliche Aussagen über das Vorhandensein des SARS-CoV-2 Virus zu erhalten. Meine zahnärztliche Kollegin Michelle Hendricks, die 26 Jahre alt ist und in der Endphase ihrer Promotion steckt, und die völlig symptomfreie Mitarbeiterin an der Rezeption…

… wie alt ist Ihre Mitarbeiterin?

28 Jahre. Also, die beiden waren ebenfalls positiv. Alle anderen nicht. Obwohl das Gesundheitsamt Kleve noch ein Zeitfenster sah, haben wir die zahnärztliche Praxis und auch das Dentallabor sofort für drei Wochen geschlossen.

Ist das so einfach, wie es sich anhört?

Beileibe nicht. Wir wollten ja auch unbedingt alle Patienten persönlich informieren. Wie das dann so ist, hatten wir Probleme von extern auf unsere Patienten­dateien zuzugreifen. Alle waren ja in Quaran­täne. Letztendlich haben wir es geschafft. Gerade gegenüber den Patienten, die in den August- und Septemberwochen bei uns waren, hatten wir ja eine besondere Informationspflicht.

Wie haben die Patienten reagiert?

Verständnisvoll, rücksichtsvoll. Von allen kamen Genesungswünsche. Niemand hat geargwöhnt, die Praxis sei zu leichtfertig mit den besonderen Hygiene­bedingungen in der Pandemie umgegangen. Kein Patient hatte Corona. Das war schon eine Erleichterung.

Wissen Sie denn, wo Sie sich angesteckt haben?

Nein. Wir haben keine Ahnung. Bis heute nicht.



Hygiene liegt ja so zusagen in der DNA eines Zahnarztes. Wie sehr macht man sich Gedanken, vielleicht doch etwas übersehen zu haben?

Natürlich macht man das. Aber wir hatten von Beginn an seit 25 Jahren den Hygiene-Goldstandard. Auch in unserem Dentallabor. Als gelernter Zahntechniker weiß ich ja, mit wie vielen Belastungen man es dort täglich zu tun hat. Unsere Gedanken kreisten immer darum, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Nein, wir waren uns sicher, alles getan zu haben.

Und dennoch haben Sie nachgerüstet. Haben aus Ihrem Unternehmen eine Hygiene-Intensivstation gemacht. War Ihre eigene Covid-Erkrankung die Initialzündung?

Ganz sicher auch. Ich hatte ja keinen leichten Verlauf. Für mich stand schnell fest, bei der Ansteckungsgefahr in Innen­räumen wird SARS-CoV-2 vor allem über ausgeatmete Aerosole verbreitet. Man kann sich auch anstecken, wenn man sich gar nicht begegnet. Das ist ja das Teuflische bei die­ser Aerosolinfektion. Mir war klar, hier muss der Hebel angesetzt werden.

Heute sagen Sie, aus tiefster Seele befreit Luft zu holen, wenn Sie morgens Ihre Praxis, Ihr Labor betreten. Was macht Sie da so sicher?

Bei normal laufendem Betrieb ist die CO2-Belastung nach nur wenigen Stunden bereits über einer Grenze, ab der sich das Virus über Aerosole gut ausbreiten kann. Die Raumluft setzt sich ja nicht nur aus Atemluft, sondern auch aus ausgedünstetem Schweiß und anderen biologischen Prozessen zusammen. Der Hygiene-UVC-Tower im Eingangs­bereich der Praxis signalisiert uns sofort: Achtung, Raumluftvolumen muss gereinigt werden. Lüften zur richtigen Zeit ist eine wirkungsvolle, erste Maßnahme.

Luftfilteranlagen und Luftreinigung optimieren den Infektionsschutz. Was sagt Ihr Team, was sagen Ihre Patienten? Denn der Tower neben der Rezeption mit dem grafisch anspruchsvollen Screendesign ist ja nicht zu übersehen.

„Herr Doktor, was ist das hier schöne, frische Luft. Und es riecht überhaupt nicht mehr nach Zahnarztpraxis.“ Das hören wir täglich. Und was das Team anbetrifft, so bin ich ein Komplett-Mensch. Ich will sagen, das neue Luftreinigungssystem erfasst jeden Quadratzentimeter in der Praxis, im Dentallabor, bis hin zu den Umkleideräumen der Mitarbeiter, den Toiletten – alles eben.

Das ist nicht für ein paar Euro zu haben oder?

14 Geräte sorgen in 14 Räumen auf rund 250 Quadratmetern für eine optimale Luftreinigung. Und das auf einem bisher nicht gekannten hohen technologischen Niveau. Eine Technologie, die derzeit als einzige mit einem zertifizierten Gefähr­dungsgutachten versehen ist. Dazu mit hochwertiger Anlagentechnik vernetzt, ist das eine Investition von über 30.000 Euro insgesamt. Das sind uns unsere Patienten und unsere Mitarbeiter wert.

Und wenn die Pandemie einmal vorbei sein sollte. Dann war es für eine temporäre Phase sehr teuer?

Wissen Sie was nach der Pandemie kommt? Was ist mit der nächsten Grippewelle? Nein, das ist eine nachhaltige Investition. Schauen Sie ins Labor. Wenn du fräst, siehst du sehr schnell, dass du das Fenster öffnen musst. Mit einem einzelnen Hygiene-Air-Tower ist in zwei, drei Minuten wieder frische Luft in Laboren jeder Größen­ordnung. Oder Zirkon. Das hast du früher auf der Zunge gespürt. Wir haben heute ein absolut staubfreies Dentallabor. Unsere Mitarbeiter wissen das sehr zu schätzen.

Apropos Zahntechnik. Wie sehr sind Sie noch Handwerker?

Vor allem, wie gern ich das bin. Am Wochenende mache ich nicht selten Zahntechnik. Andere haben andere Hobbys (lacht).

Alles dreht sich nur um Zähne… ?

… nicht nur. Familie ist wichtig und ich bin auch Fußballfan.

Das wäre meine obligatorische Abschlussfrage gewesen. Ein Zahnarzt am Niederrhein, also ganz klar Borussia… ?

… klar, Borussia, aber Dortmund.

Nein.

Doch. Ich liebe Spektakelfußball.

Herr Dr. Atrops, herzlichen Dank
für das Gespräch.

Quelle: DENTAGEN Info 2021/02