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Machen Sie Ihren Fuhrpark rechtssicher

DENTAGEN INFO 2021/04

Das Thema Halterhaftung im Fuhrpark betrifft keinesfalls nur Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten. Bereits ab dem ersten Dienstwagen muss auf die Einhaltung bestimmter Vorschriften geachtet werden, sonst drohen empfindliche Strafen. Worauf genau Sie Augenmerk legen müssen und wie dies mit relativ geringem Aufwand möglich ist, schildern wir Ihnen in diesem Artikel.

Kleinere Unternehmen mit nur wenigen Fahrzeugen in ihren Fuhrparks sind im genossenschaftlichen Verbund keine Seltenheit. Entsprechend beschäftigen Organisationen in dieser Größe meistens keinen dezidierten Fuhrparkmanager, der die Prozesse und Abläufe in der eigenen Fahrzeugflotte organisiert und sich dafür verantwortlich zeichnet. Vielmehr wird die Aufgabe des Fuhrparkmanagements an eine Person delegiert, die bereits mit anderen Aufgaben betraut ist, wie z. B. an einen Mitarbeiter der Personalabteilung.

Ein entsprechendes Delegieren der Verant­wortlichkeiten sollte jedoch in jedem Fall nicht nur dokumentiert werden, sie muss auch an eine geeignete, qualifizierte Person erfolgen. Das kann auch eine externe Organisation sein. Es entbindet die Geschäftsführung aber nicht davon, regelmäßig die ordnungsgemäße Arbeit der gewählten Person zu überprüfen, denn im Zweifelsfall ist sie selbst im Rahmen der Halterhaftung für die Sicherheit der Fahr­zeuge, die Eignung der Fahrer und das Ergreifen der notwendigen Maßnahmen zur Unfallverhütung verantwortlich. Bei Nicht­einhaltung drohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Regelmäßige Führerscheinkontrolle

Bekanntestes Beispiel für die Pflichten eines Fahrzeughalters ist die regelmäßige Kon­trolle der Führerscheine der Mitarbeiter. Auch wenn die Gesetzgebung keine ein­deu­tigen Vorgaben macht, hat sich in der Praxis ein Prüfzyklus mit mindestens zwei Kon­trollen pro Jahr etabliert. Eine Durch­führung der Führerscheinkontrolle kann dabei über verschiedenste Wege erfolgen: Die klassische Lösung des regelmäßigen, physischen Vorlegens des Führerscheins vor Ort ist zwar zeitaufwendig, bei entsprechender Dokumentation aber rechtlich völlig in Ordnung.

Elektronische, revisionssichere Lösungen fordern in der Regel automatisch die Fahrer zur Kontrolle auf. Diese kann dann mittels Smartphone-App durchgeführt werden, zumindest bei aktuellen Führer­scheinen im Kartenformat. Alle anderen Varianten benötigen einen aufgebrachten RFID-Chip, welcher an Prüfstationen deutschlandweit elektronisch kontrolliert werden kann.

Fahrerunterweisung gemäß UVV

Eine weitere Pflicht, die in diesem Fall aber nicht beim Fahrzeughalter, sondern beim Arbeitgeber verankert ist, ist die Durch­führung der regelmäßigen Fahrerunter­weisung von Dienstwagenfahrern nach den Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Hier geht es in erster Linie um die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Grundsätzlich sollten in den entsprechenden Unterweisungen Themenfelder wie das Verhalten bei Unfällen, Sicherheitschecks vor der Abfahrt oder Ladungssicherung abgedeckt werden. Doch auch Hinweise zum Verhalten des Fahrers, seinem Fahrstil, dem Umgang mit Stress oder Vorgaben zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sollten Berücksichtigung finden.

Die Fahrerunterweisung nach UVV kann als klassische Präsenzveranstaltungen mit entsprechender Anwesenheitsliste durch­geführt werden. Alternativ sind auch Schulungen über E-Learning-Plattformen geeignet, die geforderte Unterweisung rechtssicher durchzuführen.

Überprüfung des Fahrzeugs

Ebenfalls durch eine Vorschrift der DGUV begründet ist die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung des Fahrzeugs. Diese Pflicht teilen sich Fahrzeughalter und Fahrer. So ist der Fahrer angehalten, vor Nutzung des jeweiligen Fahrzeugs dieses auf offensicht­liche Mängel zu prüfen.

Jährlich hat auch eine Prüfung des Fahrzeugs durch einen Sachkundigen zu erfolgen, welche in der Regel im Rahmen eines Werkstatt­aufenthaltes durchgeführt wird. Termine zum Reifenwechsel oder Inspektionstermine der Fahrzeuge sind dazu ideal geeignet. Instruieren Sie Werkstätten, mit denen Sie zusammenarbeiten, Ihnen das Prüf-Protokoll mit der Rechnung zukommen zu lassen – denn auch die Durchführung der Fahrzeug­prüfung nach UVV muss revisionssicher dokumentiert sein.

Die Verpflichtungen eines Fuhrparkverantwortlichen sind somit sehr umfangreich und teilweise arbeitsintensiv. Gleichzeitig können die persönlichen Konsequenzen für die im Unternehmen verantwortlichen Personen weitreichend sein, falls die entsprechenden Prozesse nicht etabliert und sauber dokumentiert sind. Eine Überprüfung der Situation im eigenen Hause ist somit für jeden Geschäftsführer und Fuhrpark­ver­antwortlichen empfehlenswert.

Unterstützung bei der erfolgreichen Imple­mentierung der notwendigen Maß­nahmen bietet die DRWZ Mobile als zentraler Partner der Genossenschaften in Fragen rund um den Fuhrpark und Mobilität.

So können Mitglieder des genossenschaftlichen Verbundes über einen Rahmenvertrag mit der Firma LapID Service GmbH deren Lösungen für eine revisions- und rechts­sichere Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung nutzen.

Zusätzlich bietet die DRWZ Mobile auch Unternehmen mit kleinen Fuhrparks die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge vollständig in einem externen Fuhrparkmanagement verwalten und betreuen zu lassen. Kunden profitieren dabei nicht nur von der Sicher­stellung der Einhaltung der rechtlichen Pflichten, sondern darüber hinaus ebenfalls von Kostenvorteilen durch die konsequente Nutzung der Rahmenverträge der DRWZ Mobile.



Sören Hensen, Geschäftsführer DRWZ Mobile GmbH

DRWZ Mobile GMBH
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www.drwzmobile.com


Quelle: DENTAGEN Info 2021/04