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Bessere Zahngesundheit reduziert Risiken in der Schwangerschaft

Die Parodontitis ist eine Erkrankung, die sich auf unseren gesamten Organismus auswirkt. Und bei Schwangeren betrifft dies nicht nur auf den Körper der Mutter, sondern auch den Verlauf der Schwangerschaft und die Gesundheit des Kindes. Japanische Forscher haben jetzt auf Basis vorangehender Studien noch einmal untersucht, inwiefern Parodontalerreger Ursache für Frühgeburten und ein geringes Gewicht des Neugeboren sein könnten.

Parodontitiserkrankung durch Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft fördert das Parodontitisrisiko. Durch die hormonellen Veränderungen werden die Schleimhäute der Schwangeren stärker durchblutet und das Gewebe wird aufgelockert. So können Keime wie Parodontitiserreger leichter in den Körper eindringen. Nicht selten kommt es zu einer Schwangerschaftsgingivitis, die mit Rötungen und Schwellungen des Zahnfleischs einhergeht.

Auswirkungen der Parodontitis für Mutter und Kind

Und liegt einmal eine Parodontitis vor, kann diese das Risiko für Frühgeburten, Komplikationen und ein niedriges Geburtsgewicht des Kindes erhöhen. Hierzu gab es in der Vergangenheit bereits zahlreiche Studien. Unter anderem wurden dabei Parodontitis auslösende Bakterien im Fruchtwasser sowie im Gewebe der Plazenta nachgewiesen. Die aktuellste Studie aus Japan (doi.org/10.1007/s00784–020–03287–4) befasst sich genau mit diesem Fakt. Die Forscher wollten nun herausfinden, welche Rolle genau die Plazenta als Zielorgan für Parodontitiskeime bei den Schwangerschaftskomplikationen spielt.

Bessere Zahngesundheit weniger Komplikationen

Hierzu wurden insgesamt 64 schwangere Frauen unterschiedlichen Alters untersucht. 36 von ihnen waren komplett gesund, beim Rest traten Beschwerden, wie Blutungen oder Uteruskontraktionen auf. Allen Frauen wurde Blut abgenommen und der Status ihrer parodontalen Gesundheit erfasst. Nach der Geburt wurden Proben von Plazenta, Blut, Speichel und Plaque auf die sechs häufigsten Parodontalkeime hin getestet. Erstmals konnten alle sechs Arten in der Plazenta nachgewiesen und die Menge der Erreger mit dem Verlauf der Schwangerschaften in Zusammenhang gestellt werden. Gerade bei den Frauen, deren Kinder tendenziell zu früh zur Welt gekommen waren, waren die Werte von zwei Erregern (F. nucleatum und T. Denticola) in der Plazenta deutlich erhöht.

Generell waren eher die älteren Frauen und Frauen mit schlechterem Parodontalstatus von Frühgeburten und niedrigem Geburtsgewicht des Kindes betroffen, als die jüngeren Frauen mit besserer Mundgesundheit.

Schlussfolgerungen

Durch die kleine Anzahl an Probandinnen sind die Ergebnisse der Studie nicht besonders repräsentativ. Sie bestätigen jedoch die bisherigen Untersuchungen, die einen Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer Parodontitis und Problemen in der Schwangerschaft belegen. Und sie legen die Vermutung nahe, dass Parodontitiserreger in der Plazenta Einfluss auf den Verlauf der Schwangerschaft haben.

Zahnprophylaxe unterstützt eine komplikationsfreie Schwangerschaft

Die Studie zeigt außerdem noch einmal, wie wichtig es ist, vor und besonders auch während der Schwangerschaft auf die Zahngesundheit zu achten. Schwangere sollten regelmäßige Kontroll- und Prophylaxetermine beim Zahnarzt wahrnehmen und die häusliche Mundpflege ernst nehmen. So können die Risiken für Mutter und das Neugeborene bestmöglich eingedämmt werden.

PFAS-Chemikalien können Karies auslösen

Industrielle Chemikalien sind nicht gesund für den Körper. Das ist spätestens seit zahlreichen Studien über Weichmacher bekannt. Auch die Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) kann gefährlich für die Gesundheit sein. Die Stoffe verursachen unter anderem Schäden an Schilddrüse, Leber, Nieren und Herzen. Jetzt haben Forscher der West Virginia Universität herausgefunden, dass die Chemikalie auch einen Einfluss auf das Auftreten von Karies haben kann.

Verwendung von PFAS

PFAS werden aufgrund ihrer fett-, wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften unter anderem für die Beschichtung von Pfannen, Textilien, Backpapier, Hochglanzpapier oder Karton eingesetzt. Da die Stoffe aber so robust sind, reichern sie sich nicht nur immer mehr in der Umwelt, sondern auch im menschlichen Blut an. Sie gelten daher als langlebige organische Schadstoffe.

PFAS und Karies

Untersucht wurden 2019 an der West Virginia Universität Daten einer nationalen US-Gesundheitsstudie (DOI: 10.1111/jphd.12329). Konkret testeten die Wissenschaftler Blutproben von 629 Kindern auf das Vorkommen von unterschiedlichen Stoffen der PFAS-Gruppe. Diese Daten verglichen sie mit den Kariesbefunden und den Zahnpflegegewohnheiten der Kinder. Im Ergebnis konnten die Forscher eine erhöhte Menge an Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) – einer chemischen Verbindung der PFAS-Gruppe – im Körper feststellen bei gleichzeitig erhöhtem Kariesvorkommen. Wie genau PFOS und Karies in Zusammenhang stehen, dafür gaben die Wissenschaftler in dieser Studie keine Erklärung.

Zu viel PFAS im Blut

Fakt ist allerdings, das dieses Problem nicht nur in den USA besteht. Auch in Deutschland haben Kinder und Jugendliche zu viel PFAS-Stoffe im Blut, wie das Umweltbundesamt in einer Meldung im Juli 2020 veröffentlichte. Bei 100 Prozent von über 1.000 getesteten Kindern wurde eine PFOS-Belastung nachgewiesen. Bei 86 Prozent eine Belastung mit Perfluoroktansäure (PFOA), einem weiterem Stoff dieser Gruppe.

PFAS meiden

In Deutschland ist die Verwendung von PFAS-Chemikalien zwar bereits begrenzt, dennoch kommt es in der Herstellung von Materialien vor. Das Umweltbundesamt rät dazu, Waren und Verpackungen mit PFAS zu vermeiden. Außerdem denkt die EU-Behörden aktuell darüber nach, den Einsatz der Chemikalie noch weiter einzuschränken bzw. ganz zu verbieten.

Zahnseide vor oder nach dem Zähneputzen?

Die optimale Zahnpflege für Zuhause besteht aus drei Elementen: der Putzen mit der Zahnbürste, der Reinigung der Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder Interdentalbürstchen und der Mundspülung. Doch ist dabei eine bestimmte Reihenfolge wichtig? Ist es besser für die Mundhygiene, Zahnseide vor oder nach dem Zähneputzen zu benutzen? Oder ist das vielleicht egal? Das untersuchten US-amerikanische Forscher vor Kurzem.

Zahnmedizinstudenten testen Reihenfolge

Für die Studie wurde die Zahngesundheit von 25 Zahnmedizinstudenten getestet. Damit sie alle dieselbe Ausgangssituation haben, erhielten alle Studenten zunächst eine professionelle Prophylaxebehandlung. In den folgenden 48 Stunden verzichteten sie auf jegliche Art der Zahnpflege. Danach startete der Testzeitraum. In der ersten Phase putzten die Studenten ihre Zähne bevor die Zahnseide zum Einsatz kam. In einer zweiten Phase mit demselben Zeitraum verwendeten die Probanden dann Zahnseide vor dem Zähneputzen.

Kontrolle von Fluorid und Zahnbelag

Jedes Mal vor und nach der Zahnpflegeroutine wurden die Fluoridkonzentration zwischen den Zähnen und das Vorkommen von Zahnbelag (Plaque) gemessen. Die Werte beider Gruppen wurden schließlich miteinander verglichen. Das Ergebnis: Als die Studenten Zahnseide vor dem Zähneputzen benutzten, war sowohl mehr Fluorid als auch weniger Plaque an ihren Zähnen nachweisbar. Beides sind Indizien für eine gute Zahngesundheit. Das Fluorid fördert die Remineralisation der Zähne, wenn sie durch die Säurebildung der oralen Bakterien angegriffen sind. Es stärkt den Zahnschmelz und macht die Zähne wieder robuster.

Zahnseide vor dem Zähneputzen bringt mehr

Der deutliche Unterschied zwischen den beiden Kontrollgruppen zeigt, dass es eben doch auf die Reihenfolge ankommt. Also sollte Zahnseide möglichst vor und nicht nach dem Zähneputzen verwendet werden. Warum das so ist, ist leicht zu erklären: Bakterien und Belag werden durch die Zahnseide aus den Zahnzwischenräumen hervorgeholt und danach beim Putzen mit der Zahnbürste weiter gelockert. Anschließend werden sie durch das Spülen und Ausspucken aus dem Mund entfernt. Und dadurch, dass die Plaque zwischen den Zähnen bereits entfernt ist, kann sich dort Fluorid besser an den Zähnen ansammeln.

Häufige Ursache von Zahnverletzungen bei Kindern

Kinder spielen, toben und rangeln. Da muss hin und wieder ein Zahn dran glauben. Doch nicht nur ein wildes Gemüt des Kindes erhöht das Risiko für Zahnverletzungen. Auch Besonderheiten des Gebisses können die Ursache sein, wenn bei einigen Kindern Zähne schneller reißen, sich lockern oder abbrechen. Das fanden jetzt australische Forscher heraus.

Weltweit zählen Zahntraumata bei Kindern zu den fünfthäufigsten Verletzungen. Forscher der Adelaide University nahmen das zum Anlass, um zu untersuchen, welche Faktoren Einfluss auf diesen Umstand haben. Dabei stellten sie fest, dass es eine bestimmte Gruppe von Kindern gibt, die häufiger Zahnverletzungen erleiden als andere.

Überbiss erhöht das Risiko für Traumata

Die Wissenschaftler verglichen verschiedene internationale Fachpublikationen mit Daten von ca. 66.000 Patienten. Das Ergebnis: Insbesondere Kinder, die einen starken horizontalen Überbiss aufweisen, sind häufig von Zahnverletzungen betroffen (https://doi.org/10.1111/edt.12481). Solch ein Überbiss zeichnet sich durch einen sogenannten positiven Overjet aus. Der Overjet beschreibt die horizontale Lagebeziehung der mittleren Schneidezähne im Oberkiefer zu denen im Unterkiefer. Wenn die Schneidkanten der Zähne direkt aufeinander aufliegen, beträgt der Overjet 0. Bei einem Überbiss stehen die oberen Schneidezähne vor den unteren, der Overjet hat dann einen positiven Wert.

Konkret ermittelten die Forscher, dass Kinder unter sechs Jahren mit einem Overjet von mindestens 3 mm ein dreimal höheres Risiko für Traumata hatten als Gleichaltrige. Bei älteren Kindern ist das Risiko immer noch doppelt so hoch, wenn der Überbiss 5 mm und mehr beträgt.

Vorbeugung von Zahnverletzungen bei Kindern

Die Forscher denken darüber nach, basierend auf ihren Ergebnissen einen Schwellenwert einzuführen, anhand dessen kleine Risikopatienten frühzeitig erkannt werden können. Denn die Zahnverletzungen der Kinder könnten vermieden werden, wenn der Überbiss von den Eltern beim Zahnarzt abgeklärt wird. Sobald die Kinder ihre bleibenden Zähne besitzen, kann gegebenenfalls über eine kieferorthopädische Behandlung als Präventionsmaßnahme nachgedacht werden.

Festzuschuss für Zahnersatz in 2020 ist gestiegen

Im Oktober 2020 hat sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte erhöht. Statt bisher 50 Prozent werden jetzt 60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das bedeutet, dass nun alle gesetzlich Versicherten weniger aus eigener Tasche für Zahnkronen, Brücken oder herausnehmbare Prothesen zahlen müssen.

Was umfasst die Regelversorgung?

Die Regelversorgung beschreibt die medizinisch notwendige, standardmäßige zahnärztliche Behandlung, die allen GKV-Patienten zusteht. Im Fokus steht hierbei die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Gebisses. Wenn Patienten einen Zahnersatz brauchen, können sie wählen, ob sie die Regelversorgung nutzen möchten oder lieber eine gleichartige oder andersartige Versorgung. Dann muss der Patient allerdings zusätzliche Kosten, zum Beispiel für das Material des Zahnersatzes, selbst tragen. Der Festzuschuss wird unabhängig davon von der Kasse gezahlt. Wer also etwa ästhetisch hochwertige Keramikkronen auch im Seitenzahnbereich bevorzugt, muss mit Mehrkosten rechnen.

Durch Bonusheft Festzuschuss erhöhen

Wenn Patienten ihr Bonusheft lückenlos pflegen, kann sich der Festzuschuss zum Zahnersatz nach wie vor erhöhen. Wer jährlich mindestens einmal zur zahnärztlichen Kontrolle geht, erhält einen extra Bonus. Mit dem Nachweis über regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in den letzten fünf Jahren steht GKV-Patienten ein Festzuschuss von seit Oktober 70 Prozent zu. Kann der Patient seine Zahnarztbesuche in den letzten zehn Jahren durch das Bonusheft belegen, steigt der Festzuschuss auf 75 Prozent. Die neuen Regelungen zum Festzuschuss für Zahnersatz gelten für Behandlungen, deren Heil- und Kostenplan nach dem 30. September 2020 ausgestellt wurde.

Aktueller Festzuschuss für Zahnersatz in einer Tabelle zusammengefasst

Festzuschuss ohne BonusKasse übernimmt 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung
Festzuschuss mit Bonus plus 5 Jahre lückenlos gepflegtes BonusheftKasse übernimmt 70 Prozent der Kosten für die Regelversorgung
Festzuschuss mit Bonus plus 10 Jahre lückenlos gepflegtes BonusheftKasse übernimmt 75 Prozent der Kosten für die Regelversorgung

Kleine Lockerung der Bonusheft-Bestimmungen

Gleichzeitig mit dem neuen Festzuschuss für Zahnersatz in 2020 sind die strengen Bestimmungen zum Bonusheft minimal gelockert wurden: Bisher verfiel der Anspruch auf einen Bonus sofort, sobald der Termin beim Zahnarzt einmalig versäumt wurde. Das Bonusheft musste zwingend lückenlos gestempelt sein. Jetzt hat der Patient zumindest die Chance den Bonus für die letzten zehn Jahre zu retten, wenn er durch einen begründeten Ausnahmefall (wie etwa schwere Krankheit) die zahnärztliche Kontrolle ein einziges Mal verpasst hat.

Garantie für Implantate

Auch wenn die Erfolgsquote moderner Implantate ziemlich hoch ist, kann es dennoch aus verschiedenen Gründen zu einem Implantatverlust kommen. Erstmals gewährt nun aber ein Implantathersteller Garantie auf seine Implantate. Davon profitieren nicht nur die Patienten, sondern auch Dentallabore und Zahnärzte.

Risikofaktoren für Implantatverlust

Ursache für einen Implantatverlust sind in den meisten Fällen entweder schlecht geplante Implantate, die aufgrund eines mangelnden Knochenangebots schnell locker werden, oder Entzündungen und Abbau des Zahnfleisches rund um das Implantat (Periimplantitis). Dabei begünstigen verschiedene Faktoren den Erfolg des Zahnimplantats, so zum Beispiel die Mundhygiene des Patienten oder seine Ess- und Konsumgewohnheiten. Gerade bei Rauchern ist der Gefahr eines Implantatverlusts sehr hoch.

Garantie auf Implantate

Seit Februar 2020 bietet die Firma CAMLOG jetzt das Garantieprogramm patient28pro an. Die Leistung umfasst die Implantate der Hersteller CAMLOG und BioHorizons. Ist innerhalb von fünf Jahren nach dem Einsetzen ein Implantat rausgefallen, greift die Garantie. Dann bietet das Unternehmen nicht nur den kostenfreien Ersatz des Implantats, sondern zusätzlich auch der prothetischen Versorgung. Bei der Neuversorgung können Labor und Patient einen gleichwertigen Ersatz aus der gesamten CAMLOG-Produktpalette wählen. Egal, ob herkömmliche Zahnersatzmaterialien oder CAD/CAM gefertigter Zahnersatz. Das spart dem Patienten hohe Kosten.

Wann greift die Garantie bei Implantaten?

Voraussetzung für die Gewährleistung bei Implantat und Zahnersatz ist, dass bei der Behandlung die offiziellen zahnmedizinischen Standards eingehalten worden sind und ausschließlich mit Originalkomponenten gearbeitet wurde. Dann kann der Garantiefall einfach per Online-Formular gemeldet werden. Die dort erstellte Fallnummer wird dann bei der kostenfreien Bestellung für die neue implantologische und prothetische Versorgung angegeben.

Mehr Infos dazu gibt es unter https://www.camlog.de/de/service/patient28/patient28pro/.

Video-Sprechstunde beim Zahnarzt jetzt Kassenleistung

Auch in der Medizin geht es mit der Digitalisierung langsam voran. Jetzt wurde beschlossen, dass unter anderem die Video-Sprechstunde in den BEMA-Katalog aufgenommen wird. Das heißt, Zahnärzte können die virtuelle Beratung für bestimmte PAtienten ab 1. Oktober 2020 als gesetzliche Kassenleistung abrechnen.

Konkret haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss darauf geeinigt, dass der BEMA zukünftig Video-Sprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile sowie einen Technikzuschlag enthält.

Zahnärztliche Beratung barrierefreier gestalten

Besonders pflegebedürftige und immobile Menschen sollen von der Neuerung profitieren. Ihr Besuch beim Zahnarzt ist häufig mit einem großen logistischen Aufwand verbunden. Die Aufnahme der Telekommunikation in den Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen soll hier Erleichterung für alle Beteiligten bringen und die zahnärztliche Versorgung verbessern. Deshalb ist die Video-Sprechstunde (Kürzel VS, 16 Punkte) auch vorerst nur bei Versicherten mit Pflegegrad, Patienten aus stationären Pflegeeinrichtungen oder Patienten, die Eingliederungshilfe erhalten, abrechenbar. Auch Videofallkonferenzen (VFK, 12 bzw. 6 Punkte) beziehen sich zunächst auf die Versorgung dieser Patientengruppen.

Weitere BEMA-Leistungen

Im Rahmen der Neuerungen werden außerdem die BEMA-Nummern 181 und 182 für Konsile angepasst (Ksl bzw. KslK). Neben der persönlichen und fernmündlichen konsiliarischen Erörterung (14 Punkte) werden dort ab 1. Oktober auch Telekonsile (16 Punkte) zu finden sein.

Zusätzlich wird der „Technikzuschlag für Video-Sprechstunde, Videofallkonferenz oder Videokonsil“ als neue BEMA-Nummer mit 16 Punkten unter dem Kürzel „TZ“ aufgenommen. Er ist in Verbindung mit den oben genannten Leistungen bis zu zehnmal pro Quartal je Praxis abrechenbar.

Zukunft der Video-Sprechstunde

Bisher bieten nur wenige Zahnarztpraxen ihren Patienten eine Video-Sprechstunde an. Mit der Aufnahme in den BEMA könnte sich nun die Hürde verkleinern. Einerseits weil das Thema präsenter ist als bisher, andererseits, weil eventuell weitere Dienstleister in den Markt einsteigen könnten und so die Preise für die technische Umsetzung und Betreuung sinken. Eventuell werden diese Leistungen dann auch irgendwann für alle Patienten in den Leistungskatalog aufgenommen.

Parodontitis und Lungenerkrankungen

Dass die Parodontitis in Wechselbeziehungen mit verschiedenen systemischem Krankheiten steht, ist bereits hinlänglich bekannt. Grund ist, dass die Entzündung des Parodonts eine kontinuierliche Öffnung für pathogene Erreger in den Körper darstellt und inflammatorische Reaktionen im gesamten Organismus auslösen kann. Immer mehr Studien zeigen, dass es auch einen Zusammenhang zwischen Parodontitis und Lungenerkrankungen gibt.

Einfluss auf Lungenentzündung und COPD

Nicht nur auf das Herz-Kreislauf-Sytem, sondern auch auf das Atemwegssystem kann die Parodontitis mitunter starke Auswirkungen haben. Einzelne Untersuchungen zeigten bereits in der Vergangenheit, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Parodontitis und COPD sowie Parodontitis und bakteriellen Lungenentzündungen besteht. Jetzt untersuchten chinesische Wissenschaftler, inwiefern die Entzündung des Zahnhalteapparats auch eine Erkrankung an Lungenkrebs beeinflusst.

Parodontitis und Lungenkrebs

Bisher war bereits wissenschaftlich bekannt, dass Parodontitis die allgemeine Gefahr einer Krebserkrankung erhöht. Vor einigen Jahren beschäftigte sich auch schon eine Metanalyse mit dem Einfluss von parodontotalen Erkrankungen auf Lungenkrebs im Speziellen. Chinesische Forscher verglichen jetzt noch einmal insgesamt acht Studien mit 167.256 Patienten (DOI: 10.1111/jre.12772). Das Ergebnis: Bei Patienten mit einer Parodontitis ist das Lungenkrebsrisiko um das 1,4-Fache höher. Bei gleichzeitiger Zahnlosigkeit der Patienten stieg das Risiko noch weiter. Im Durchschnitt waren die männlichen Patienten stärker gefährdet als die weiblichen.

Keime der Parodontitis gelangen in die Lunge

Die Ursache für die Wechselwirkung zwischen Parodontitis und Lungenerkrankungen vermuten die Forscher im Biofilm der parodontalpathogenen Keime. Kleinste Erreger wie Porphyromonas gingivalis und Campylobacter gracilis oder Fusobakterium nucleatum gelangten über Aspiration von der Mundhöhle bis in die Lunge. Bei Lungenentzündungen konnten diese Bakterien auch schon in der Lungenflüssigkeit von Patienten nachgewiesen werden. Generell begünstigt laut National Institute of Health das Vorkommen von Biofilmen zahlreiche mikrobielle Infektionen im gesamten Körper.

Durch Therapie der Parodontitis Risiko für Lungenerkrankungen senken

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass mit einer effizienten Keimreduzierung im Mundraum im Rahmen einer Parodontititstherapie also das Risiko einer Lungenkrebserkrankung reduziert werden könnte. Gleichzeitig verbessert sich durch die Behandlung nachgewiesenermaßen auch die Allgemeingesundheit des Organismus. Das Risiko für Diabetes, rheumatische Arthritis und Herz-Kreislauf-Entzündungen sinkt ebenfalls.

Tag der Zahngesundheit 2020

Der Tag der Zahngesundheit soll in 2020 dabei helfen, auf die wichtigen Wechselwirkungen zwischen Ernährung und der Mund- und Zahngesundheit aufmerksam zu machen.

Neben der Mundhygiene ist die Ernährung ein wichtiger Faktor für die Mundgesundheit: Fast jedes Kind weiß, das übermäßiger Zuckerkonsum Karies fördern kann. Doch es gibt noch viele weitere Zusammenhänge, die den Patienten meist weniger gut bekannt sind. Deshalb möchte der Aktionskreis zum Tag der Zahngesundheit 2020 Wissen darüber vermitteln, welche Nahrungsmittel und Ernährungsgewohnheiten welche Wirkung auf unsere Mundsituation haben.

Zahngesundheit und gesunde Ernährung

So kann ein Mangel an Vitaminen und Mineralstoffen zum Beispiel Erkrankungen an Zähnen und Zahnfleisch auslösen. Gesunde Zähne sind aber wichtig für eine ausreichende Nahrungsaufnahme. Eine Mangelernährung aufgrund einer schlechten Mundgesundheit kann wiederum weitreichende Folgen für den gesamten Körper haben. Für Patienten kann hier ein echter Teufelskreis entstehen.

Prävention wichtig

Auch der Einfluss von nahrungsindizierten Krankheiten auf die Zahngesundheit ist nicht von der Hand zu weisen. Übergewicht und Diabetes können parodontale Erkrankungen begünstigen. Darauf weist die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in ihrem Statement zum Tag der Zahngesundheit 2020 hin. Darin fordert die BZÄK die Politik auf, konsequente Präventionsstrategien zu entwickeln. Dazu zählt ihrer Meinung nach auch, eine verständliche Lebensmittelkennzeichnung, mit der Verbraucher den Gehalt von Zucker und ungünstige Fettsäuren in Fertigprodukten leichter identifizieren können. Und auch die Prävention in Kitas und Schulen in puncto Gesundheit und Ernährung sei eine wichtige Maßnahme.

Tag der Zahngesundheit 2020 blickt auf Zuckerkonsum

Der Verein für Zahnhygiene (VfZ) sieht ebenfalls den größten Aufklärungsbedarf bei der Ernährung von Kindern und Jugendlichen. Am Tag der Zahngesundheit 2020 möchten sie auf den Konsum von Süßigkeiten und zuckerhaltigen Getränken hinweisen. Diese sollten möglichst nicht als Snack zwischendurch, sondern lieber ausschließlich im Rahmen der Hauptmahlzeiten konsumiert und mit anschließendem Zähneputzen kombiniert werden. Generell gilt natürlich: je weniger Zucker, desto besser.

Fruchtsäfte und süße Getränke

Zum Tag der Zahngesundheit appelliert man deshalb besonders an die Eltern. Sie seien in erster Linie dafür verantwortlich, im Rahmen der Erziehung eine gesunde Ernährung und Esskultur an ihre Kinder weiterzugeben. Zum Beispiel sollten sie auch ein Auge auf die Trinkgewohnheiten werfen. Fruchtsäfte sollten aufgrund ihres hohen Zuckergehalts eher selten genossen werden. Da nützt auch das Verdünnen mit Wasser nicht viel. Auch wenn der säurebedingte Substanzverlust durch die Zugabe von Wasser geringer wird, reicht den Bakterien schon eine sehr kleine Menge Zucker zur Entwicklung ihrer kariogenen Aktivitäten aus. Unverdünnter Apfelsaft wirkt laut einer aktuellen Studie übrigens sehr viel stärker erosiv auf die Zähne (5,7 μm Substanzverlust) als purer Orangensaft (1,5 μm Substanzverlust).

Aktionen und Material zum Tag der Zahngesundheit 2020

Alle Zahnarztpraxen und Dentallabore sind eingeladen, sich an dem Wissenstransfer und der Diskussion zum Tag der Zahngesundheit zu beteiligen. In der gesamten Bundesrepublik finden rund um den Aktionstag verschiedene Veranstaltungen statt. Alle Aktionen und weitere Infos finden Sie auf der Seite tagderzahngesundheit.de. In den sozialen Medien wie Twitter und Instagram nutzt der Aktionskreis ab sofort den Hashtag #mahlzeit für Postings, die in Zusammenhang mit dem Tag der Zahngesundheit 2020 stehen.

Ausbildungsprämie für Zahnarztpraxen und Dentallabore

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten viele Unternehmen Kurzarbeit einführen. Und auch zahlreiche Zahnarztpraxen und zahntechnische Labore ergriffen in den vergangenen Monaten diese Maßnahme, um den Rückgang der Behandlungen auszugleichen. Damit trotz der geringeren Auslastung vor allem die Ausbildung nicht leidet und sich der Fachkräftemangel noch weiter zuspitzt, hat die Bundesregierung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine Ausbildungsprämie beschlossen.

Höhe der Ausbildungsprämie während Corona

Insgesamt 500 Millionen Euro stehen Unternehmen durch das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zur Verfügung. Mit der Corona-Ausbildungsprämie sollen die Weiterführung von Ausbildungen und die Neuvergabe von Ausbildungsplätzen trotz Umsatzeinbußen unterstützt werden. Seit August können auch Zahnarztpraxen und Dentallabore die Förderung beantragen. Nach Genehmigung des Antrags wird fördert der Bunds jeden neuen Ausbildungsvertrag einmalig mit 2.000 Euro (Ausbildungsprämie). Für die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze im Vergleich zu den drei Vorjahren erhalten die betreffenden Praxen und Labore noch einmal pro Vertrag einen einmaligen Zuschuss von 3.000 Euro (Ausbildungsprämie plus). Diese Regelung gilt vorerst für das Ausbildungsjahr 2020/2021.

Und auch die Vermeidung von Kurzarbeit wird belohnt: Unternehmen, die die Ausbildung ihrer ZFA oder ZT nicht unterbrechen, obwohl sie mindestens 50 Prozent Arbeitsausfall zu verzeichnen haben, erhalten bis 31. Dezember 2020 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung vom Staat zurück.

Das Paket umfasst ebenfalls eine Übernahmeprämie von 3.000 Euro. Diesen Betrag gibt es für jeden Auszubildenden, der bis zum Ende seiner Ausbildung aus Corona bedingt insolventen Unternehmen übernommen wird. Auch bei einer zeitlich befristeten Übernahme der Ausbildung von anderen Betrieben, ist das Unternehmen berechtigt, Förderung zu beziehen.

Ausbildungsprämie beantragen

Voraussetzung für den Anspruch auf die Ausbildungsprämie ist, dass die Praxis oder das Labor in „erheblichem Maße“ Einschnitte durch die Corona-Krise erlitten hat. Unter anderem muss der Betrieb in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat lang Kurzarbeitergeld bezogen haben oder der Umsatz in April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent niedriger sein als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Prämie kann zudem nur nutzen, wer die Anzahl seiner Azubis hält oder erhöht.

Praxen und Dentallabore können die Corona-Ausbildungsprämie bei der jeweils zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Hier finden Sie das Antragsformular als PDF zum Download. Das Formular können Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben entweder per Mail oder postalisch bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen.

Besuch beim Zahnarzt während Corona

Zahlreiche Patienten hatten in den vergangenen Monaten ihre Termine beim Zahnarzt aus Angst vor einer Ansteckung mit Corona abgesagt. Doch das ist nicht ratsam. Dank hoher Hygienestandards ist die Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis relativ gering. Und die Vernachlässigung der Zahngesundheit kann sich negativ auswirken – auch auf das allgemeine Infektionsrisiko der Patienten.

Nachdem die Zahnärztekammern im April noch dazu geraten hatten, medizinisch nicht zwingend notwendige Behandlungen erst einmal auszusetzen, kam Mitte Mai die Entwarnung: Alle zahnmedizinischen Behandlungen sollen wieder durchgeführt werden. Allerdings weiterhin unter Einhaltung der erweiterten Schutzmaßnahmen und nach Möglichkeit mit einer aerosolreduzierten Arbeitsweise.

Geringe Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis

Laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sei nationalen und internationale Erkenntnissen zufolge die Infektionsrate bei zahnärztlichen Behandlungen keineswegs erhöht. Das liege nach Einschätzung der Kammer in erster Linie an den hohen Hygienestandards. Schließlich achtete man schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in deutschen Zahnarztpraxen sehr auf den Schutz von Patienten, Personal und Behandler.

Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) und des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Werden diese in der Zahnarztpraxis nicht explizit eingehalten, droht zwar keine rechtliche Strafe. Es wird für den Praxisbetreiber im Falle von Schadenersatzprozessen jedoch extrem schwierig, ausreichende Hygienemaßnahmen nachzuweisen und sich aus der Verantwortung zu ziehen.

Zahnarztbesuch wichtig für Allgemeingesundheit

Im Rahmen der Corona-Infektionsverordnungen wurden die Empfehlungen für Schutzmaßnahmen noch weiter verstärkt. Das sollten Zahnärzte auch an ihre Patienten kommunizieren. Nicht nur, um die Praxisauslastung wieder auf das normale Level anzuheben, sondern auch, um die Zahn- und Allgemeingesundheit der Patienten aufrechtzuerhalten.

Denn zahnärztliche Eingriffe und Präventionsmaßnahmen sind wichtig: Regelmäßige Prophylaxebehandlungen beispielsweise reduzieren die Keimzahl und minimieren parodontale Erkrankungen. Und wird die Entzündung im Mund gelindert, stärkt das die Immunabwehr des gesamten Organismus. So wird nicht nur das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion gesenkt, sondern auch anderen systemischen Beschwerden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes vorgebeugt. Darum ist der Besuch beim Zahnarzt trotz Corona genauso wichtig für die Gesundheit, wie die tägliche Mundhygiene zuhause.

Corona-Verdachtsfälle und Risikopatienten beim Zahnarzt

Mit Corona infizierte Patienten oder Verdachtsfälle (Patienten mit Fieber oder Erkältungssymptomen) sollten weiterhin möglichst nur in Notfällen und/oder in speziellen Zentren oder Schwerpunktpraxen versorgt werden. Auch bei Risikopatienten sollten Zahnärzte auf medizinisch nicht notwendige Behandlungen im Zweifel erst einmal verzichten. Prinzipiell ist ein normaler Praxisbetrieb aber ansonsten wieder möglich.

Zähne putzen gegen Corona: So wichtig ist Mundhygiene

Händehygiene und Abstand halten sind seit dem Ausbruch von COVID-19 die Gebote der Stunde. In der Zahnmedizin plädiert man darüber hinaus dafür, die Mundhygiene stärker in den Fokus zu rücken. Doch können Mundspülung und Zähne putzen auch vor Corona schützen?

Die Mundhöhle spielt eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2. Einerseits übertragen sich die Coronaviren durch Speichel und Aerosole, die beim Atmen, Sprechen oder Husten durch den Mund abgegeben werden. Andererseits schwächen Entzündungserkrankungen im Mundraum das Immunsystem. Das Risiko einer Infektion und eines schweren Verlaufs steigt damit.

Paro-Patienten sind stärker gefährdet

Entzündungserkrankungen wie Gingivitis oder Parodontitis beeinträchtigen den gesamten Organismus. Zusammenhänge mit Krankheiten wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind längst wissenschaftlich belegt.

Kürzlich erschienen Studien (Herrera, D., Serrano, J., Roldán, S. et al.) legen nahe, dass es ebenfalls eine Verknüpfung zwischen der Viruslast in der Mundhöhle und dem Verlauf einer Corona-Erkrankung gibt. Je höher demnach die Keimzahl im Mund der Patienten ist, desto schwerer verlaufe die Erkrankung. Gleichzeitig ist dann auch die Gefahr der Übertragung auf andere Personen erhöht.

Patienten mit parodontalen Erkrankungen sind deshalb vermutlich stärker durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 gefährdet als mundgesunde Patienten.

Antimikrobielle Mundspülung vor der Behandlung

Um die Keime im Mund zu reduzieren und so auch die Sicherheit fürs das Behandlungsteam in der Zahnarztpraxis zu erhöhen, wurde deshalb bereits vor einigen Monaten vom Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) für Patienten unter anderem eine antimikrobielle Mundspülung vor jeder zahnmedizinischen Behandlung empfohlen.

Zähne putzen gegen Coronaviren

Ob das Zähneputzen an sich ebenfalls das Infektionsrisiko mit Corona reduzieren kann, ist wissenschaftlich noch nicht hinreichend untersucht. Doch die antimikrobielle Zusammensetzung der meisten Zahnpastas legt die Vermutung nahe, dass die Zahnpflege mit Zahnbürste und Zahncreme einen ähnlichen Effekt wie die Mundspülung haben könnte. Im British Dental Journal bekräftigte das unter anderem auch Prof. Martin Addy von der Universität Bristol. Es sei jetzt besonders wichtig, mindestens zweimal täglich Zähne zu putzen. Vor allem in den Risikogruppen, wie etwa bei Bewohnern von Pflegeheimen, sollte speziell darauf geachtet werden, weil hier die Zahnpflege häufig vernachlässigt wird.

Und auch DGZMK-Präsident Prof. Dr. Roland Frankenberger (Uni Marburg) hebt die Bedeutung des Zähneputzens in Zeiten von Corona hervor. Prävention stärke die Immunkompetenz am Entstehungsort der Virusinfektion und helfe, die Infektion zu vermeiden oder ihren Verlauf abzumildern. „Ein Patient, der unter einer Parodontitis leidet, hat eine subgingivale Zahnfleischentzündung. Das bedeutet, dass er – häufig unbemerkt – eine offene Wunde von etwa 40 Quadratzentimetern im Mundraum trägt“, so Frankenberger. Damit sei klar, dass dort eine geringe Schutzbarriere gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.

Ähnlich wie die Empfehlung zum ausgiebigen Händewaschen mit Seife sei den Wissenschaftlern zufolge deshalb als Schutzmaßnahme vor Corona auch das Zähne putzen mit Zahnbürste und Zahncreme wichtig.