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Wieviel Social Media ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Allgemein

Fester Bestandteil des Alltags vieler Menschen sind Soziale Medien. Was ist am Arbeitsplatz erlaubt, wann sollten Beschäftigte aufpassen? Ein Rechtsexperte erläutert das Thema.

Über die Messenger-App Nachrichten versenden, einen Kollegen auf LinkedIn oder Xing zu kontaktieren oder eine neue Instagram-Story posten – das ist im Alltag völlig normal, sollte am Arbeitsplatz besser mit Bedacht gehandhabt werden. Rechtlich ist die Nutzung sozialer Medien am Arbeitsplatz ist häufig eine Grauzone. „Grundsätzlich ist nämlich gar nichts geregelt, so muss man das offen sagen“, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jan Tibor Lelley, im Podcast der Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“. 

Wichtig sind interne Richtlinien zu Social Media

Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob während der Arbeitszeit in welchem Umfang soziale Medien genutzt werden dürfen. Zur Privatnutzung sozialer Medien haben viele Unternehmen eigene Richtlinien erlassen. Diese können laut Lelley von eingeschränkter Nutzung bis zum vollständigen Verbot reichen.

Bei exzessiver Nutzung sozialer Medien am Arbeitsplatz sollten Beschäftigte jedoch aufpassen. Das können Arbeitgeber sogar als Arbeitszeitbetrug werten, da diese Zeit nicht zum Wohle des Unternehmens genutzt und somit die Arbeitszeit nicht vertragsgemäß erfüllt wird. Einfach gesagt: Die Arbeit bleibt liegen. Laut Lelley kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Diese können von Ermahnungen über Abmahnungen bis hin zu Kündigungen – in einigen Fällen sogar außerordentlichen Kündigungen – reichen.

Quelle: dpa