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Neuartiges Nasenspray bindet und tötet Viren

Ein Nasenspray, das sich als Gel auf die Schleimhaut im Inneren der Nase legt und somit hocheffektiv Viren bindet und abtötet, haben Forscher des Brigham and Women’s Hospital entwickelt. Ankommende Viren hält das Gel so lange fest, bis sie abgestorben sind. Damit hat auch das Corona-Virus keine Chance, sich über die Nase im Körper zu verbreiten. Bisher wurde das Spray allerdings nur an Mäusen erprobt.

Risiko durch Atemwegserreger

Die Wirksamkeit des Präparates beim Menschen ist für Entwickler Jeffrey Karp. Allerdings sind noch klinische Tests erforderlich, um diese Wirksamkeit zu bestätigen. „Die Covid-Pandemie hat gezeigt, was Atemwegserreger in kürzester Zeit anrichten können. Diese Bedrohung ist noch nicht verschwunden“, betont der Wissenschaftler.

Gegen Viren können Impfstoffe hilfreich sein, sind aber nicht perfekt. Auch Geimpfte können sich immer noch infizieren und die Krankheit auf andere Menschen übertragen. Das Tragen von Masken ist zwar nützlich, aber auch nicht zu 100 Prozent sicher, wie uns die Corona-Pandemie gezeigt hat. „Wir brauchen neue, zusätzliche Möglichkeiten, um uns zu schützen und die Übertragung der Krankheit zu reduzieren“, erklärt Jeffrey Karp.

Die Nase als Viren-Hotspot

Über die Nase gelangen die meisten Viren in den menschlichen Körper. Durch die Luft übertragene Infektionen wie z.B. Grippe oder COVID-19 sorgen dafür, dass winzige Flüssigkeitströpfchen, die den Erreger enthalten, ausgeatmet werden. Diese erregerhaltigen Tröpfchen atmen gesunde Menschen in der Umgebung ein. Diese setzen sich in der Nase fest und infizieren die Zellen, die die Nasengänge auskleiden:

Hier vermehrt sich der Erreger und wird wieder in die Luft abgegeben, sobald die Person niest, hustet, lacht, singt oder auch nur atmet. Das soll das neue Spray verhindern helfen. „Wir haben eine medikamentenfreie Formulierung entwickelt, die Keime auf drei Arten blockiert: Sie bildet eine gelartige Matrix, fängt die Tröpfchen ein, sodass die Keime immobilisiert werden, und neutralisiert sie schließlich, wodurch Infektionen verhindert werden“, erläutert Nitin Joshi.

Der dem Entwickler-Team angehörende Assistenzprofessor für Anästhesiologie betont, dass die Bestandteile des Sprays bereits in anderen Zusammenhängen von der Food and Drug Administration für den Einsatz bei Menschen zugelassen wurden. Eine schnelle Genehmigung des Sprays sollte damit nichts im Wege stehen.

Quelle: pressetext

Zähneputzen mit essbarer Elektronik?!

Einen großen Schritt auf dem Weg zu essbarer Elektronik, die im menschlichen Körper Überwachungsaufgaben erledigen kann, sind inzwischen Forscher des Istituto Italiano di Tecnologia (IIT) weitergekommen. Nach der Entwicklung einer essbaren Batterie kommen nun Transistoren, die aus einem Material (Kupferphthalocyanin) bestehen, das in vielen Zahnpasten verwendet wird.

Verwendung als Bleichmittel

Bei dieser Nutzung wirkt das blaue Pigment als Bleichmittel. Um den Weißegrad der Zähne zu erhöhen, legt sich diese Substanz als optischer Filter auf den Zähnen ab. Die auch Pigment blau 15 genannte Substanz wird im Tagesverlauf durch den Speichel entfernt und wird letztlich durch den Verdauungstrakt ausgeschieden, ohne Schaden anzurichten.

IIT-Doktorandin Elena Feltri erklärt: „Mit der Menge an Kupferphthalocyanin, die wir täglich zu uns nehmen, könnten wir theoretisch etwa 10.000 essbare Transistoren herstellen.“ Mit ihrem Doktorvater Mario Caironi hat sie in eine bereits getestete Rezeptur für essbare Schaltkreise kleine Mengen des Materials als Halbleiter integriert . Diese sind auf einem aus natürlicher Zellulose gewonnen Ethylcellulosesubstrat aufgebaut, also ein dem Papier verwandtes Material. Das Team druckt mit Tintenstrahltechnologie und einer Lösung aus Goldpartikeln, die üblicherweise in der kulinarischen Dekoration verwendet werden, die notwendigen elektrischen Kontakte.

Baustein wird von Krustentieren geliefert

Dem so erzeugten Transistor, ermöglicht es ein „Gate“ aus einem elektrolytischen Gel auf Chitosanbasis – ein lebensmitteltaugliches Geliermittel, das aus Krustentieren wie Blaukrabben gewonnen wird – bei einer Spannung unter einem Volt zu arbeiten. Der Erforschung der elektronischen Eigenschaften von Lebensmitteln und ihren Derivaten ist die Arbeit des Labors von Caironi gewidmet, um letztlich essbare elektronische Geräte für künftige Anwendungen im Gesundheitswesen und in der Qualitätskontrolle der Lebensmittelindustrie zu entwickeln.

Die weitere Forschung der Gruppe wird sich mit der Identifikation weiterer essbarer Substanzen mit geeigneten chemischen und physikalischen Eigenschaften befassen. Ziel ist es, ein intelligentes, essbares elektronisches Gerät für Anwendungen im Gesundheitswesen zu entwickeln. Nach einiger Zeit lösen sich solche Geräte im Körper auf und werden ausgeschieden. Eine mögliche Anwendung soll z. B. die Überwachung von Körperparametern im Magen-Darm-Trakt sein.

Quelle: pressetext

Gesunde Zähne dank gesunder Ernährung

Der Dresdner Professor Johan Wölber widmet sich einer neuen Disziplin – der Ernährungszahnmedizin. Dabei stellte sich ihm folgende Frage: „Haben Sie schon mal einen Affen mit einer Zahnbürste gesehen?“ Karies kennt ein Affe nämlich kaum.

Ernährung hat nach Angaben des Dresdner Zahnmediziners auch einen wesentlichen Einfluss auf die Zahngesundheit. Da stehe man schnell vor der Forderung „Gemüse statt Schokolade und Grüner Tee statt Cola“, denn übermäßiger Zuckerkonsum schädige zuallererst die Zähne. Allein in Deutschland litten 98 Prozent der Menschen unter Karies und 50 Prozent der Erwachsenen unter Parodontitis. „Und das, obwohl 95 Prozent der Menschen regelmäßig Zähneputzen“, erklärte Wölber. Der Professor für Parodontologie am Universitätsklinikum Dresden rät daher zu einer „Zuckerentwöhnung“. Als Superfood für die Zahngesundheit empfiehlt er z.B. Blaubeeren, Gemüse, Obst und Grünen Tee.

Karies-Hauptursache ist Zucker

Bereits seit gut 100 Jahren sei bekannt, dass Zucker Karies verursache. Obwohl Zähne die härteste Struktur des Körpers sind, haben sie eine Achillesferse – Säure. Damit könnten Mineralien aus Zähnen herausgelöst werden. So nutzen Bakterien Zucker zur Herstellung der Säuren. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation, dass ein Mensch pro Tag nicht mehr als 25 Gramm Zucker zu sich nehmen soll. Im Schnitt seien es in Deutschland aber rund 100 Gramm. Auch bei Zahnfleischentzündungen gebe es einen Zusammenhang mit dem Zuckerkonsum. Gegenüber den Menschen hätten Wildtiere wegen der artgerechten Ernährung viel seltener Probleme mit der Zahngesundheit.

„Letztendlich geht es um eine Ernährung wie sie ursprünglich, evolutionär für uns vorgesehen war: keine industriell verarbeiteten Lebensmittel, sondern saisonales Obst und Gemüse – kein Zucker aus Zuckerrohr oder Zuckerrüben, sondern nur solcher, der in Obst und Früchten natürlicherweise vorkommt – Vollkornprodukte, kaum Fleisch, eine pflanzenbasierte Vollwertkost“, erklärte der Parodontologe Johan Wölber. Dabei sei es nicht das Ziel, bei vollwertiger Ernährung die Zahnbürste aus dem Badezimmer verschwinden zu lassen, sondern durch eine angepasste Ernährung die Gesundheit zu fördern und Krankheiten zu vermeiden.

Die Vorteile einer Zuckerreduktion werden durch Studien belegt

Auf zahlreiche Studien kann Wölber verweisen, in deren Rahmen Probanden, die vier Wochen auf Zucker verzichteten, ein geringeres Risiko für Karies und Zahnfleischentzündungen zeigten. Dabei plädiert der Experte für Maßhalten bei Genussmitteln. Wer von Montag bis Samstag gesund lebe, könne sich am Sonntag auch mal ein Stück Kuchen leisten. Jeder Mensch habe es schließlich selbst in der Hand, die Gesundheit – nicht nur die der Zähne und des Zahnfleisches – durch richtige Ernährung positiv zu beeinflussen. Professor Wölber ist Gründungspräsident der unlängst ins Leben gerufenen deutschen, österreichischen und schweizerischen Fachgesellschaft für Ernährungszahnmedizin.

Quelle: dpa

Ökosystem im Mund: Zahnbelag beheimatet Bakteriennetzwerk

Eines der vielfältigsten Ökosysteme der Welt – ein komplexes Netzwerk aus über 500 verschiedenen Bakterienarten, die in strukturierten Gemeinschaften, den Biofilmen, leben, befindet sich im menschlichen Mund. Das Marine Biological Laboratory (MBL) und der ADA Forsyth hat unter der Leitung von Scott Chimileski einen ungewöhnlichen Zellteilungsprozess bei einem Bakterium – Corynebacterium matruchotii – aufgedeckt, das zu den häufigsten in Zahnbelag zählt.

Seltener Teilungsmechanismus

Bei diesem als multiple Spaltung bekannten Teilungsprozess kann sich Corynebacterium matruchotii in bis zu 14 neue Zellen teilen. Diese Bakterien-Fortpflanzungsstrategie ist äußerst selten, aber schnell und effizient. Durch besondere Wachstumseigenschaften kann das fadenförmige C. matruchotii eine räumliche Struktur schaffen. So kann es als Gerüst für andere Bakterienarten dienen. Es entsteht ein mikrobielles Ökosystem, in dem Bakterien eng zusammenleben und interagieren, in der Plaque.

Eine Studie fand heraus, dass C. matruchotii eine Schlüsselrolle als Kernzentrum der Bakterienstruktur im Zahnbelag gesunder Menschen spielt.

Zusammenspiel der Mikroben im Mund

Aktuell konnten Wissenschaftler ein Miniatur-Ökosystem der mikrobiellen Strukturen des Biofilms darstellen und fanden heraus, dass Kolonien von C. matruchotii täglich bis zu einem halben Millimeter wachsen können.

Dieses einzigartige Wachstum wird durch die dichte, konkurrenzbetonte Umgebung des Zahnbelags Wachstumsstrategie vorangetrieben. Dass C. matruchotii, sich durch Spitzenverlängerung zu strecken vermag, könnte eine Methode sein, um die Umgebung zu erkunden, Nährstoffe zu suchen sowie vorteilhafte Interaktionen mit anderen Bakterien zu erreichen. Die Forscher hoffen auf neue Einblicke in die räumliche Organisation von Zahnbelag-Biofilmen und deren Einfluss auf die Mundgesundheit.

Diese Erkenntnisse können helfen, das Zusammenspiel der Mikroben im Mund besser zu verstehen und die Bedeutung dieser einzigartigen Vermehrung für die Gesundheit des Menschen weiter zu enträtseln.

zur Studie

Quelle: ScienceDaily

Schützen Zitrusfrüchte vor Parodontitis?

Auslöser für eine chronische Parodontitis sind parodontalpathogene Bakterien, insbesondere Porphyromonas gingivalis (P. gingivalis). In Mundhygieneprodukten werden antimikrobielle Wirkstoffe eingesetzt, um diese Bedrohung zu hemmen. Diese Wirkstoffe sind meistens chemisch synthetisiert und alkoholhaltig, wodurch es zu starken Reizungen im Mund- und Rachenraum kommen kann. Um mit guter Mundgesundheitspflege die Lebensqualität vor allem der Hauptbetroffenen von Parodentalerkrankungen – ältere Menschen – zu sichern, sind reizarme orale Produkte zur täglichen Mundhygiene jedoch von großer Bedeutung. Aber auch auch für kleine Kinder sollten weniger reizende Produkte Verwendung finden, um die Parodontalbakterien möglichst schonend zu entfernen. Die Lösung für dieses Problem könnten Naturprodukte sein: Eine japanisches Forschungsteams untersuchte die hemmende Wirkung von natürlich gewonnenen Substanzen auf Bakterienwachstum und Biofilmbildung in einer Studie. 

Zitrusfrüchte enthalten antimikrobielle Wirkstoffe 

Das Forscherteam unter Leitung von Professor Shigeki Kamitani (Graduate School of Human Life and Ecology der Osaka Metropolitan University) betrachtete Naturstoffe aus Zitrusfrüchten, besonders die Flavonoide Naringin, Hesperidin sowie Rutin und das Flavanonglykosid Prunin. Flavonoide sind sekundäre Pflanzenstoffe, die in nahezu allen Pflanzen vorkommen und vielfältige physiologische Wirkungen zeigen, einschließlich antimikrobieller, antioxidativer und entzündungshemmender Eigenschaften. Naringin ist z.B. in Grapefruits enthalten und zeigt entzündungshemmende, antioxidative Wirkungen. Hesperidin kommt in Zitrusfrüchten hochkonzentriert vor und wirkt ebenfalls entzündungshemmend, antioxidativ sowie zusätzlich antitumoral und antibakteriell. Eine schädigende Wirkung auf Bakterien hat auch Rutin hat. Aus den Schalen der Grapefruit wird Pruningewonnen und zeigt in seiner Verbindung als Pruninlaurat (Pru-C12) antimikrobielle Wirkungen gegen Milchsäurebakterien sowie bestimmte gramnegative Bakterien. 

Diese natürlich vorkommenden hypoallergenen Substanzen untersuchte die Studie auf ihre Eignung als potenzielle therapeutische Wirkstoffe gegen Parodontalerkrankungen. Auch die Zytotoxizität gegenüber menschlichen Zellen wurde mithilfe von Laborversuchen bewertet. 

Ein natürlicher Schutz gegen Parodontitis wurde in Versuchen nachgewiesen  

Bei In-vitro-Versuchen * wurden die lokalen und systemischen Wirkungen von Pru-C12 am vorteilhaftesten erachtet. Im In-vivo-Versuchsmodell ** mit Mäusen zeigten alle untersuchten Proben eine wachstumshemmende Wirkung von Pru-C12 auf P. gingivalis und die Biofilmbildung. Der Time-Kill-Assay (Abbildung der In-vitro-Aktivität der antimikrobiellen Stoffe über den Testungszeitraum) wurde bei einer Konzentration von 20 µg/ml (33 µM) gegen P. gingivalis durchgeführt und bestätigte, dass nach zwei Stunden Inkubation mit Pru-C12 keine lebensfähigen P. gingivalis-Bakterien mehr nachgewiesen werden konnten. Die Forschenden schließen daraus, dass Pru-C12 vor allem in Gel-Mundpflegeprodukten, die über einen längeren Zeitraum im Mund verbleiben, hilfreich sein könnte.

Eine gehemmte Alveolarknochenresorption durch Pru-C12 und seine Analoga (Nar-C12, αG-Nar-C12) wurde ebenfalls beobachtet.  

Das Pru-C12 wird von natürlichen Stoffen aus der Nahrung gebildet und ist geschmacksneutral. Als Inhaltsstoff von Mundpflegeprodukten sollte es deshalb nur geringe Reizungen im Mundraum hervorrufen. Wie gering reizend Pru-C12 letztlich ist, muss jedoch noch weiter untersucht werden. 

Professor Kamitanis Studie hat nachgewiesen, dass Pru-C12 und seine aus natürlichen Substanzen gewonnenen Analoga sowohl in vitro als auch in vivo Parodontalerkrankungen hemmen können, ohne hohe Zytotoxizität zu zeigen. Damit ist Pru-C12 ein milder, natürlicher Wirkstoff, der sich für den Einsatz in Mundpflegeprodukten eignet. Bei der Entwicklung neuer Mundhygieneprodukte, die für Menschen aller Altersgruppen, einschließlich älterer Menschen und Kleinkinder, einfach anzuwenden sind, können die Studienergebnisse nützlich sein.  

Zur Studie

Quelle: MDPI

* Ein in vitro („im Glas“) durchgeführter Versuch bedeutet, dass er außerhalb eines lebenden Organismus durchgeführt wird und in der Regel isolierte Gewebestrukturen, Organe oder Zellen umfasst.
** Ein in vivo („im Leben“) durchgeführter Versuch bedeutet, dass er innerhalb eines lebenden Organismus durchgeführt wird, in der Regel handelt es sich um Tierversuche

Stabiles Gesundheitswesen benötigt nachhaltige Finanzierung

Im Interesse ihrer 75 Millionen Versicherten und deren Arbeitgeber kämpfen sämtliche Krankenkassen darum, dass weitere Beitragserhöhungen vermieden werden können. Hierzu müsse, so der GKV-Spitzenverband, auch die Politik endlich die Ausgabenentwicklung für alle Leistungsbereiche in den Blick nehmen. Reihenweise seien in den letzten zehn Jahren neue Gesetze beschlossen worden, die die gesundheitliche Versorgung zwar kaum besser, dafür aber deutlich teurer gemacht hätten. Das könne sich das Gesundheitswesen nicht mehr leisten. Gesetze müssten die Versorgung verbessern und dürften auch die Einnahmenentwicklung und damit letztlich die finanzielle Belastbarkeit der Beitragszahlenden nicht ignorieren.

Wenn der Blick auf die finanziellen Notwendigkeiten fehlt

„Selbst ohne ein einziges neues Gesetz müssen die Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr voraussichtlich um mindestens 0,5 Beitragssatzpunkte steigen. Wenn jetzt noch eine teure Krankenhausreform dazukommt, wird selbst das nicht mehr reichen“, erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Langfristig funktioniert das Gesundheitswesen nur, wenn es medizinisch, pflegerisch und ökonomisch im Gleichgewicht ist. Jährliche Beitragssatzanhebungen zur Finanzierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung dürfen kein selbstverständlicher Baustein der Gesundheitspolitik sein.“

Verloren gegangen sei im letzten Jahrzehnt sei der Blick auf die ökonomischen Notwendigkeiten. „Wir brauchen“, so Dr. Pfeiffer, „aus dem Bundesgesundheitsministerium einen Plan, wie die Beitragsspirale beendet werden kann und keine nonchalanten Ankündigungen, dass es einfach so weitergeht.“

Krankenhausreform ohne Beitragserhöhungen

Originäre Aufgaben des Staates – in diesem Fall an erster Stelle der Bundesländer – sind Auf- und Umbau von Krankenhäusern. Diesen Aufgaben kommen die Länder jedoch seit Jahrzehnten nur unzureichend nach. Nun soll für anstehenden Investitionen zum Krankenhausumbau ein 50-Milliarden-Krankenhaus-Transformationsfonds geschaffen werden, den zur Hälfte die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sollen. Dr. Pfeiffer kommentiert dies: „Es ist absolut inakzeptabel, den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung eine 25-Milliarden-Euro-Rechnung zu schicken, damit sie für den Staat und die Privatversicherten den Löwenanteil des Krankenhausumbaus finanzieren. Staatliche Aufgaben müssen vom Staat, sprich über Steuermittel, finanziert werden!“

Hoffnung auf ein Reformfenster

„Die Politik scheint sich an steigende Zusatzbeitragssätze gewöhnt zu haben, wir haben es nicht“, betont Dr. Pfeiffer. Die sich zum Jahreswechsel abzeichnende Beitragserhöhungswelle könne noch abgewendet werden, wenn die Gesundheitspolitik entschlossen ein kurzfristiges Reformpaket schnüre. „Damit bekämen wir noch keine langfristige Stabilität, aber für die kommenden Jahre würden wir ein Reformfenster öffnen, das die Gesundheitspolitik gemeinsam mit der Selbstverwaltung für grundlegende Strukturreformen zum Abbau von Über- Unter- und Fehlversorgung nützen könnte und müsste. Wir stehen dafür bereit“, so Dr. Pfeiffer und erläutert den Plan für ein kurzfristiges Reformpaket, mit dem sich Beitragserhebungen zum Jahreswechsel noch vermeiden ließen:

Senkung der Mehrwertsteuer für Medikamente

Versicherte und Arbeitgeber haben im vergangenen Jahr über ihre Krankenkassenbeiträge ca. 8,4 Milliarden Euro an Mehrwertsteuern für Arzneimittel in den Bundesetat eingezahlt. Hier würde schon der ermäßigte Steuersatz die gesetzliche Krankenversicherung um mehr als fünf Milliarden Euro entlasten. „Mittlerweile versteht kein Mensch mehr, dass für Schnittblumen und Ölgemälde lediglich der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt, der Staat dagegen für lebensrettende Krebsmedikamente und Blutdrucksenker mit 19 Prozent von den Krankenkassen mehr als doppelt so hohe Steuern verlangt“, so Dr. Doris Pfeiffer.

Faire Finanzierung der medizinischen Versorgung von Bürgergeldbeziehern

Zu den Staatsaufgaben gehört die Gewährleistung des Existenzminimums bedürftiger Bürgerinnen und Bürgern. Das beinhaltet auch die Absicherung der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall, womit der Staat die gesetzlichen Krankenkassen beauftragt hat. Für deren Leistungen in diesem Bereich komme der Bund seinen Ausgleichsverpflichtungen gegenüber den Krankenkassen jedoch nicht annähernd nach: Aktuell zahle der Bund der gesetzlichen Krankenversicherung jährlich rund zehn Milliarden Euro weniger, als sie für diese Leistungen im Auftrag des Staates aufwende. Dazu erklärt Dr. Pfeiffer; „Mit einer ausreichenden Finanzierung der von den gesetzlichen Krankenkassen zu leistenden gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden müssten wir Anfang des nächsten Jahres nicht über Beitragserhöhungen sprechen. Noch hat die Bundesregierung Zeit zu handeln.“

Schleichende Entwertung des Bundeszuschusses

Zahlreiche sogenannte versicherungsfremde Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie zahlen z.B. das Mutterschaftsgeld, obwohl dies eine familienpolitische Leistung ist und damit vom Staat zu finanzieren wäre. Von Pandemie-bedingten Sonderzahlungen abgesehen, beträgt der reguläre Bundeszuschuss seit 2016 jährlich 14,5 Milliarden Euro. Diese Höhe ist gesetzlich festgeschrieben, während die Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen schon aufgrund der Kostenentwicklung Jahr für Jahr steigen. „Wir brauchen“, so Dr. Pfeiffer, „beim Bundeszuschuss eine Dynamisierung, um ihn an die Höhe der Kosten- und Inflationsentwicklung anzupassen. Wenn bei steigenden Ausgaben der Bundeszuschuss stagniert, haben wir Jahr für Jahr eine schleichende Entwertung.“

Quelle: GKV-Spitzenverband

Was macht die neue ePA möglich?

Ab Mitte 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA für alle) mit ihrem integrierten digitalen Medikationsplan die medizinische Behandlung der Patientinnen und Patienten erleichtern und mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ermöglichen. Zusätzlich können auch Daten aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) weitergeleitet werden.

Die gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin hat Mitte August 2024 die Voraussetzungen für die Industrie veröffentlicht. Damit kann die Vorbereitung für die Weiterentwicklung der ePA starten.

Wechselwirkungen bei der Medikation vermeiden

Ab Sommer nächsten Jahres wird der digitale Medikationsplan in die ePA integriert. Neben Basisinformationen, wie z. B. Einnahmegrund enthält dieser ergänzende Hinweise zur Einnahme oder Schemata zur Darstellung von komplexen Dosierungen. Die bereits ab Mitte Januar 2025 der ePA hinzuzufügende Medikationsliste wird eine Hauptquelle für den Medikationsplan sein. Auf Grundlage dieser Medikationsdaten in der ePA können Wechselwirkungen bei Medikamenten frühzeitig erkannt und vermieden werden.

Verbesserung der Behandlung durch Zusatzinformationen

Wichtige Zusatzinformationen können Behandelnde künftig auch in der neuen ePA ihrer Patientinnen und Patienten ergänzen. Diese können den Entscheidungsprozess über Abgabe oder Absetzung von Medikamenten unterstützen. Solche personenbezogenen Zusatzinformationen können z. B. Allergien bzw. Unverträglichkeiten von Medikamenten, die Körpergröße oder das Gewicht sein.

Vorteile für die medizinischen Forschung

Auch die technischen Festlegungen für die Datenweiterleitung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) wurden Mitte August veröffentlicht. Ab Spätsommer 2025 können Patientinnen und Patienten mit ihren Daten die medizinische Forschung unterstützen. Zugutekommen kann dies vor allem der Erforschung von chronischen Erkrankungen wie Krebs, Diabetes oder Herzerkrankungen. Damit werden künftig Möglichkeiten für neue Therapien eröffnet. Für weitere Zwecke, z. B. für Medikamentenentwicklung oder den Öffentlichen Gesundheitsdienst, können diese Daten dem Wohle der Gemeinschaft nützen.

Weitere Infos zur ePA für alle: https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle

Quelle: gematik

2025: Start der E-Rechnungspflicht in Deutschland

Mit dem Ende März 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurde nunmehr auch die E-Rechnungspflicht auf den Weg gebracht. Das bedeutet: Unternehmer müssen über kurz oder lang Rechnungen elektronisch versenden sowie empfangen. Doch auch wenn nach der Initiative der Europäischen Kommission ViDA die reformierten digitalen Umsatzsteuer-Meldepflichten vollumfänglich erst ab 2028 in Kraft treten sollen, ist für Unternehmer kein entspanntes Zurücklehnen und Abwarten angesagt.

Empfangspflicht ab 2025 für alle Unternehmer

Denn bereits ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Hierfür sieht das Gesetz derzeit auch keinerlei Ausnahmen oder Übergangsregelungen vor. Selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer und umsatzsteuerliche Kleinunternehmer sind von der Empfangspflicht von E-Rechnungen betroffen! Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem ersten Entwurf für ein Einführungsschreiben bereits bestätigt.

Ausstellungspflicht schrittweise bis 2027

Ob der leistende Unternehmer ab 2025 tatsächlich seine Leistungen mittels E-Rechnung abrechnet oder nicht, liegt aktuell für eine bestimmte Zeit noch allein in seinem Ermessen. Denn hier hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung zur Einführung der E-Rechnung geschaffen, die den Umstieg bis 2028 etwas sanfter gestalten soll. Dabei gilt: Besteht für einen Umsatz eine grundsätzliche E-Rechnungspflicht, hat der Leistende im Übergangszeitraum 2025 bis 2026 noch ein Wahlrecht, ob er wie gewohnt mit einer normalen sonstigen Rechnung in Papierform oder als PDF abrechnet oder eine E-Rechnung wählt. Mit Zustimmung des Leistungsempfängers kann auch ein anderes elektronisches Format gewählt werden.

Ab 2027 werden die Bandagen dann angezogen. Denn ab dann dürfen sonstige Rechnungen gegenüber anderen inländischen Unternehmern nur noch dann ausgestellt werden, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahres (2026) 800.000 Euro nicht überschritten hat. Wie diese Grenze des Leistenden vom Leistungsempfänger jedoch geprüft werden kann, bleibt aktuell noch unklar. Die Gesamtumsatzgrenze soll dabei sogar unabhängig von der Soll-/Ist-Versteuerung des Leistenden sein. Bei Gutschriften soll der Gesamtumsatz des Gutschriftausstellers (Auftraggeber) maßgeblich sein. Mit Zustimmung des Leistungsempfängers kann alternativ der elektronische Datenaustausch (EDI) genutzt werden. Darüber hinaus sieht das BMF derzeit keine weiteren Übergangsfristen vor.

Hinweis: Unternehmer, die umsatzsteuerfreie Leistungen ohne Vorsteuerabzugsrecht oder ausschließlich an Privatpersonen erbringen, dürfen – unabhängig von Übergangsfristen – weiterhin Papierrechnungen und sonstige elektronische Rechnungen ausstellen. Auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro dürfen weiterhin in Papierform oder PDF ausgestellt werden.

E-Rechnung geht ein – Was tun?

Entscheidet sich der Leistende ab 2025 für die E-Rechnung, ist der unternehmerische Leistungsempfänger an diese Entscheidung grundsätzlich gebunden; ihm wird kein Widerspruchsrecht zugestanden. Nimmt der Leistungsempfänger die E-Rechnung nicht an, gilt die Rechnungsausstellungspflicht des Leistenden dennoch als erfüllt.

WICHTIG: Der Leistungsempfänger kann ab 2025 somit grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug mehr geltend machen, wenn ihm der Leistende nur eine E-Rechnung ausstellt und diese vom Leistungsempfänger aus technischen Gründen nicht angenommen werden kann.

Was gilt als E-Rechnung?

Die elektronische Übermittlung allein macht noch keine E-Rechnung. Dies ist zwar auch zwingend, weil die Übergabe auf einem elektronischen Datenträger laut BMF nicht zulässig sein soll. Darüber hinaus erfordert eine E-Rechnung jedoch zusätzlich ein bestimmtes strukturiertes elektronisches Format, das der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen entspricht. Diese Voraussetzungen sind beispielsweise beim XStandard und dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 gegeben. Für die elektronische Abrechnung inländischer Umsätze kommt aber auch eine Verwendung von weiteren europäischen Rechnungsformaten nach dem vorbezeichneten Standard in Betracht, z. B. FatturaPA (Italien) oder auch Factur-X (Frankreich).

Ausblick

Durch die Einführung der E-Rechnung stellen sich natürlich sehr viele Fragen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu zwar bereits einen ersten Entwurf zur Verbandsanhörung veröffentlicht. Dennoch bleibt bislang vieles unbeantwortet. Die Veröffentlichung der finalen Ansicht der Finanzverwaltung wurde für das IV. Quartal 2024 angekündigt – viel zu spät, um bis dahin abzuwarten und sich als Unternehmer dann erst Gedanken zu diesem Thema zu machen.

Außerdem plant das BMF das aktuelle Schreiben zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung noch einmal um Regelungen zur Aufbewahrung und Dokumentation von E-Rechnungen anzupassen. Denn eines darf keinesfalls vergessen werden: Auch elektronische Rechnungen sind wie Papierrechnungen 10 Jahre lang aufzubewahren und entsprechend zu archivieren.

Autor:

Christian Johannes, Steuerberater im ETL ADVISION-Verbund aus Köln,
spezialisiert auf die Beratung von Heilberufen

Kontakt:
ETL ADVISA Köln
advisa-koeln@etl.de
Tel: 0221/94101980

„Quintessence News“ – Klare und empathische Kommunikation ist wichtig

Der DENTAGEN-Vorstandsvorsitzende Nils Hagenkötter (links) begrüßt den Festredner des DENTAGEN-Partnertreffs, Bundesligaschiedsrichter Deniz Aytekin.
Foto: Britta Schüßling/DENTAGEN

Nicht nur für Vorträge bot der Veranstaltungsort einen idealen Rahmen für die erste Auflage des neu gestalteten „DENTAGEN-Partnertreffs“. Der Vorstandsvorsitzende der DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG, Nils Hagenkötter hatte mit seinem Team für die Mitglieder der Einkaufs- und Laborgenossenschaft ein interessantes und vielseitiges Programm zusammengestellt, das aktuelle Themen und direkt alltagsverwertbare Inhalte bot und zugleich viel Raum für den so wichtigen Austausch und das Vernetzen in der Genossenschaft ließ.

Ein Höhepunkt der Veranstaltung, die im Juni im Duisburger Stadion (Schauinslandreisen-Arena) stattfand, war der Beitrag von Bundesligaschiedsrichter Deniz Aytekin. Selbst Unternehmer und Geschäftsmann, verband Aytekin auf elegante und interessante Weise Einblicke in die Arbeit der Fußballschiedsrichter mit Fragen der Menschenführung. Er spiegelte seine Empfehlungen und Tipps dabei auch vor dem Hintergrund seines eigenen Werdegangs. Denn der heute bei Spielern seit Jahren immer wieder zum beliebtesten Schiedsrichter gewählte Aytekin bekam zu Beginn seiner Schiedsrichterkarriere erstmal ganz schlechte Kritiken.

„Begründen Sie Ihre Entscheidungen“

Er habe mit Hilfe von Freunden und professionellen Coaches an seinem Auftreten und vor allem seiner Kommunikation gearbeitet. Gerade auf dem Platz, in hitzigen und umstrittenen Situationen, sei eine klare und zugleich empathische Kommunikation wichtig. „Begründen Sie Ihre Entscheidungen“, war einer der wichtigen Tipps, die er seinem aufmerksamen Publikum mitgab. Und niemand sei fehlerfrei. Sein Ziel sei es, ein Spiel fehlerfrei zu pfeifen, daran arbeite er. Aber er wisse, dass er das mit großer Wahrscheinlichkeit nie erreichen werde. Fehler einzugestehen, gehöre daher auch immer dazu.

Verlässlichkeit und klare Aufgaben

Auch auf dem Platz komme es auf Teamarbeit und Verlässlichkeit an – er ist seit vielen Jahren mit seinem eingespielten Assistententeam unterwegs. Jeder wisse, worauf er achten müsse, die Aufgaben seien klar zugeteilt und jeder unterstütze den anderen. Am Ende müsse er die Entscheidungen treffen und kommunizieren – daher sei er auf die Hilfe des Teams und des „Kölner Kellers“ angewiesen. Da aber immer Fehler passieren könnten, müsse sein Team sich auch darauf verlassen können, dass sie gemeinsam und er an erster Stelle die Verantwortung dafür übernehmen.

Neues Format Zukunftsdialog zum Potenzial der Genossenschaften

Am zweiten Tag präsentierte Nils Hagenkötter ein neues Format: den „ZUKUNFTSDIALOG DENTAL“. Mit ihm auf dem Podium diskutierten Georg Mersmann, Vorstand der Soennecken eG, und Dr. Marion Marschall, Chefredakteurin „Quintessence News“, über die Perspektiven und Chancen von Genossenschaften auch für die zahntechnischen Labore. Genossenschaften können gerade in Zeiten des Wandels für ihre Mitglieder wichtige Partner sein, um zum Beispiel die Neuorientierung und Neuausrichtung zu unterstützen, machte Mersmann am Beispiel seiner Einkaufsgenossenschaft für Bürobedarf deutlich. Natürlich würden immer noch Aktenordner gebraucht, aber die Digitalisierung habe das, was von den Mitgliedsunternehmen und auch den Herstellern und Lieferanten erwartet und noch benötigt werde, dramatisch verändert.

Genossenschaften als wichtiger Mittler

Genossenschaften könnten hier wichtige Mittler zwischen Endkunden, Händlern und Herstellern sein. Und die Mitglieder profitierten vom Austausch untereinander und von den Impulsen und der Expertise, die eine Genossenschaft als Zusammenschluss der Vielen entwickeln und auch von außen hereinholen könne. Nicht zu vernachlässigen sei auch die stärkere Position einer Genossenschaft im Gespräch mit der Politik auf allen Ebenen, wenn es um die wirtschaftlichen Interessen und die politische Vertretung der Mitglieder gehe, so Mersmann. So lassen sich auch die Herausforderungen der Bürokratie besser meistern.

Markt der Labore und Praxen im Wandel

Marschall unterstrich diese Aspekte. Der Labormarkt sei weiter im Wandel, getrieben durch den technischen Fortschritt, aber auch durch Konzentrationsprozesse und Fachkräftemangel. Die Abhängigkeit vom Auftraggeber Zahnarztpraxis sei eine Besonderheit gegenüber anderen Handwerken, auch Gesundheitshandwerken. Und die Welt der Zahnarztpraxen ist aktuell im Wandel, die Zahl der aus dem Berufsleben ausscheidenden Zahnärztinnen und Zahnärzte nehme stark zu. Allerdings fehle es an ausreichend Nachfolgerinnen und Nachfolgern, immer mehr Praxen würden geschlossen. Daneben steige die Zahl großer Praxen, zahnmedizinischer Medizinischer Versorgungszentren und von Fremdinvestoren betriebenen Praxisketten. Gerade größere Praxen, MVZ und Ketten betrieben häufig eigene Praxislabore.

Power der Genossenschaft nutzen

Für die Dentallabore sei daher der Zusammenschluss in einer Genossenschaft ein guter Weg, mehr als nur Einkaufsvorteile zu nutzen, sondern sich durch das Netzwerken und das Potenzial einer Genossenschaft im Wettbewerb besser behaupten zu können. Das aktive Mitwirken biete die Chance, selbst die Zukunft mitgestalten zu können und frühzeitig wichtige Trends und Entwicklungen zu kennen. Die Power der Genossenschaft könne es dann auch kleinen Laboren ermöglichen, neue Technologien zu nutzen, ohne hohe wirtschaftliche Risiken einzugehen.

Labor jetzt für die Zukunft aufstellen

Insgesamt gebe es für die Dentallabore derzeit ein gutes Momentum, die Geschäftsbeziehungen mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten auf ein modernes, zeitgemäßes und partnerschaftliches Niveau zu bringen. Die Labore sollten dabei aufmerksam die Entwicklungen in den Praxen verfolgen und nutzen – auch die für die Labore zwar freiwillige, aber durchaus sinnvolle Anbindung an die Telematikinfrastruktur, die jetzt beginne. Die Entwicklung gehe hier in großen Schritten voran, die Technik werde immer besser, und wenn die Praxen ohnehin Dienste wie den Kommunikationsdienst KIM oder einen neuen sicheren Messenger nutzen, sei es für diese einfacher und sicherer, diesen Weg auch für die Kommunikation mit dem Labor zu nutzen.

Breites Workshop-Programm

Mehr über die neuesten Entwicklungen in der Industrie, über neue Verfahren, Maschinen und Materialien bis hin zu Cloudlösungen, aber auch Tipps für die Mitarbeiter- und Laborführung, gab es dann in den anschließenden Workshops der DENTAGEN-Partner. Vorstand Nils Hagenkötter freute sich über ein überwiegend positives Feedback der rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das neue Format des DENTAGEN-Partnertreffs und hofft, dass bei der nächsten Auflage noch mehr Mitglieder dieses besondere Angebot für Information und Austausch nutzen werden.

Quelle: Quintessence Publishing Deutschland, https://www.quintessence-publishing.com/deu/de/news/zahntechnik/unternehmen-dentallabor/die-klare-und-empathische-kommunikation-ist-wichtig

Hirngesundheit durch hohen Zuckerkonsum gefährdet

Die Prävention von neurologischen Erkrankungen wie Parkinson, Demenz, Schlaganfall oder Migräne stand im Fokus des internationalen „World Brain Day“ am 22. Juli 2024. Ein großer Anteil an Demenzfällen und die meisten Schlaganfälle wären vermeidbar. Doch die weltweite Krankheitslast neurologische Erkrankungen erfordert immer erheblichere Anstrengungen in Sachen Prävention. Anlässlich des Aktionstags möchten die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Hirnstiftung das Augenmerk auf den viel zu hohen Zuckerkonsum lenken, der für die Hirngesundheit schädlich ist.

Bereits seit 1990 werden die Zahl der Todesfälle und die Zahl der verlorenen Lebensjahre für fast 300 Erkrankungen untersucht. Gleich zwei neurologische Erkrankungen, Schlaganfall und Demenzen, befinden sich aktuell unter den zehn häufigsten Todesursachen. Das zeigt, wie wichtig Präventionsmaßnahmen zur Gesunderhaltung des Gehirns sind. Ein gesunder, aktiver Lebensstil mit ausreichend Bewegung und Schlaf, aber auch die Vermeidung von schädlichen Substanzen wie Alkohol, Nikotin oder anderer Drogen und Schadstoffe hilft, diese Erkrankungen zu vermeiden.

Zucker schädigt die Hirngesundheit und kann zum „Demenztreiber“ werden

Was bewirkt Zucker im Gehirn? Hohe Blutzuckerspiegel schädigen die Hirngefäße und führen zu Ablagerungen an Gefäßwänden. Die Gefäße verengen sich, die Blutzufuhr und vermindern so die Versorgung der Gehirnzellen mit Nährstoffen. Dies ist nach der Alzheimer-Form die häufigste Ursache einer Demenz. Jährlich erkranken ca. 250.000 Menschen in Deutschland an einer Demenz, davon 15 bis 25 Prozent an einer solchen gefäßbedingten Variante – etwa 40.000 und 60.000 neu Erkrankte pro Jahr.

Komplexe Zuckermoleküle im Gehirn, sogenannte Glykosaminoglykane, können auch direkt die Denkfähigkeit einschränken. Sie beeinträchtigen die Funktion der Synapsen, den Schaltstellen zwischen den Nervenzellen und somit die Fähigkeit von Nervenzellen und Gehirnarealen, sich anzupassen und bei Bedarf zu erweitern, eine wichtige Eigenschaft für die kognitive Entwicklung und das Lernen. Schon in den 2000er Jahren hatte eine Studie ergeben, dass eine fett- und zuckerreiche Kost langfristig auch die Funktion des Gedächtnisareals im Gehirn, den Hippocampus, beeinträchtigt. Eine aktuelle Untersuchung kommt zu ähnlichen Erkenntnissen: In den 2 bis 12 Stunden nach Zuckerkonsum erhöht sich zwar kurzfristig die geistige Leistungsfähigkeit, aber durch einen dauerhaften Zuckerkonsum wird die kognitive Funktion nachhaltig geschädigt.

Davon abgesehen gibt es noch eine indirekte hirnschädigende Wirkung von zu hohem Zuckerkonsum auf das Gehirn durch Diabetes mellitus. Seit etwa 30 Jahren ist bekannt, dass die Typ-2-Diabetes ein deutlich erhöhtes Demenzrisiko mit sich bringt und es wird angenommen, dass der Glukose-Stoffwechsel auch in den Neuronen gestört ist und so zur Entstehung der Alzheimer-Erkrankung beiträgt.

Warum können wir der „Versuchung“ Zucker so schwer widerstehen?

Es wurde nachgewiesen, dass schon eine kleine Menge Zucker ausreicht, damit der Darm über den Vagusnerv Signale an das Gehirn sendet, die dort ein starkes Verlangen nach weiterem Zuckerkonsum auslösen. Zusätzlich wird bei Zuckerkonsum im Gehirn Dopamin ausgeschüttet. Dieses „Wohlfühlhormon“ führt dazu, dass der Körper davon immer mehr verlangt. Nur ein weitgehender Verzicht auf Zucker kann diesen Teufelskreis durchbrechen.

Gemeinsam mit der Deutsche Hirnstiftung unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V. die politische Forderung, eine Steuer auf besonders zuckerhaltige Getränke zu erheben. Doch auch viele andere Lebensmittel enthalten versteckten Zucker, wie z. B. Joghurts oder Tomatenketchup. Auch Alkohol lässt den Blutzuckerspiegel stark ansteigen.

Weitere Informationen hierzu: https://www.zwp-online.info/zwpnews/dental-news/branchenmeldungen/world-brain-day-2024-zu-viel-zucker-versalzt-die-hirngesundheit

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V.

Was erwarten Patienten von KI-gestützter Diagnostik?

Für Ärzte sind Diagnosen oft nicht so einfach, wie sie in manchen Arztserien erscheinen. Außer den medizinischen Symptomen müssen auch andere Faktoren wie die Lebensweise und die körperlichen Grundvoraussetzungen der Patienten berücksichtigt werden. An Bedeutung zunehmende Technologien legen die Frage nahe: Kann künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin sowie in der Arzt-Patienten-Kommunikation bei Diagnosen helfen oder diese sogar eigenständig stellen? Welche Erwartungen haben Patienten an KI? Diese Thematik hat Luisa de Alzaga Achter, Studentin des Studiengangs International Management (https://ism.de/studium-vollzeit/bachelor/international-management-studium/ueberblick) an der International School of Management (ISM) in München, in ihrer Abschlussarbeit näher untersucht.

Was erwarten Patienten von KI-basierte Chatbots im deutschen Gesundheitswesen? Einiges – zeigen die Ergebnisse der Untersuchung von Luisa de Alzaga Achter unter Leitung von Prof. Dr. Klaus Mühlbäck sowie Daniel Khafif, beide Dozenten am ISM Campus in München. Sie befragte acht Experten unterschiedlicher Alters- und Berufsgruppen zu ihren Erwartungen, Motivationen und Hemmnissen bei der Nutzung von Chatbots. Die Befragten kamen aus verschiedenen Bereichen: Entwickler von Chatbots, Vertreter des Gesundheitswesens sowie Patienten, also Nutzer dieser Chatbots.

Unterstützt und vereinfacht KI die tägliche Arbeit?

Nutzer erhoffensich Orientierung und Unterstützung durch die Chatbots. Sie wünschen sich, von der Technologie sicher durch das komplexe Gesundheitswesen geführt zu werden, um das eigene Handeln zu bestätigen. Eine große Rolle spielt dabei die Gebrauchstauglichkeit des Bots. Funktionalität, Qualität der Antworten, maschinelle Intelligenz und Benutzerfreundlichkeit stellen dabei zentrale Anforderungen dar. Patienten haben die Erwartung, dass die künstliche Intelligenz mitlernt und sich die bereits eingegebenen Daten merkt.

Wie steht es mit der Datensicherheit?

Schnell kommt die Frage nach dem Thema Datenschutz auf. Gerade bei sensiblen Informationen, wie der eigenen Krankheitsgeschichte, legen die Befragten großen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Daten durch die KI. Die Zertifizierung der Chatbots mit der Garantie einer sicheren Verwahrung und einfacher Nachverfolgung der eigenen Daten wird gewünscht. In der Wahrnehmung der Patienten kann Datenschutz am besten erreicht werden, wenn es sich um ein deutsches Unternehmen handelt, das den Chatbot betreibt, sodass die Daten auch nach deutschem Recht verwaltet werden.

Wie menschlich kann eine KI sein?

Kritik wird an bestimmten Eigenschaften der KI geübt, bei denen Menschen künstlicher Intelligenz nach wie vor weit voraus sind: Sprache und Empathie. So verfügen Chatbots bislang nicht über vollständige Sprachfähigkeiten auf menschlichem Niveau, was zu Missverständnissen und Unzufriedenheit bei den Nutzern führt. Auch beim nötigen Einfühlungsvermögen im Dialog mit den Patienten kann die künstliche Intelligenz nicht an den Arzt heranreichen. Auch bei Ärzten bestehen Vorbehalte gegenüber KI-basierten Chatbots, weil sie sich gern einen persönlichen Gesamteindruck vom Patienten machen, um eine fundierte Diagnose zu erstellen.

Wie kann der KI-Einsatz in der Medizin künftig aussehen?

Aktuell hat KI nur begrenzte Einsatzmöglichkeiten in der medizinischen Diagnostik und ersetzt den Besuch beim Arzt nicht. Dozent Daniel Khafif resümiert: „Es bleibt festzuhalten, dass diagnostische KI-Systeme immer nur als Assistenztools verstanden werden dürfen. Die letztinstanzliche Entscheidungshoheit zur Verordnung und Vergabe medizinischer Mittel muss beim Menschen, also bei Ärzten oder Pflegekräften, verbleiben.“

KI könnte das medizinische Fachpersonal allerdings sinnvoll ergänzen, wie Luisa de Alzaga Achter herausgearbeitet hat. Vor allem organisatorische Aufgaben rund um Terminfindung und -buchung sowie in der Prävention und Nachsorge können Chatbots wertvolle Dienste leisten. Sie können außerdem größere Mengen an Daten und Diagnosen sammeln als ein einzelner Arzt und so auch umfangreichere Analysen und Erfahrungsberichte über Krankheiten erstellen. Das ist wiederum im Sinne der Krankenkassen, da auf diese Art kostenoptimierte und effizientere Therapiemöglichkeiten angeboten werden können. „Diese Technologien entlasten das medizinische Personal signifikant, indem zeitraubende Kommunikationsaufgaben von der KI übernommen werden“, betont Khafif. „In Zeiten von Personalmangel und Kostendruck können die eingesparten Ressourcen effizienter in Klinik und Praxis investiert werden, was sowohl dem medizinischen Personal als auch den Patienten zugutekommt.“

„Dennoch gilt es noch einige Hemmnisse zu überwinden“, ergänzt Luisa de Alzaga Achter. „Eine hohe Anwendungsfreundlichkeit, verlässliche Funktionalität sowie Sicherheit der Datenspeicherung und -verarbeitung verbunden mit patientengerechter Sprache und Elementen menschlicher Empathie könnten das Vertrauen der Patienten in KI-basierte Chatbots stärken.“

Die erweiterte Publikation steht hier zum Download bereit: https://ism.de/images/downloads/research-journal-2023.pdf

Quelle: dpa

Richtige Zahnputztechnik: Lieber kreisen als rütteln

Immer noch erhebliche Forschungslücken bei der richtigen Zahnputztechnik – Überraschende Ergebnisse einer Netzwerk-Metaanalyse der Universitäten Gießen und Kiel

Dass viele Menschen ihre Fähigkeiten beim Zähneputzen überschätzen, ist seit einer Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) aus dem letzten Sommer bekannt. Doch wie geht es denn nun richtig? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, haben Wissenschaftlerinnen der JLU und der Christian-Albrechts-Universität Kiel (CAU) die vorhandene Forschungsliteratur zum Zähneputzen in einer komplexen Netzwerk-Metaanalyse verglichen. Das überraschende Ergebnis: Ob Kreisen, Rütteln oder Auswischen für besonders saubere Zähne sorgt, darüber lässt sich offenbar immer noch streiten.

„Es fehlt hier einfach an weiteren gut gemachten Forschungsarbeiten“, fasst Prof. Dr. Renate Deinzer vom Institut für Medizinische Psychologie das Ergebnis ihrer neuen Publikation zusammen. Immerhin lassen die vorhandenen Daten den Schluss zu, dass das Putzen mit kreisenden Bewegungen helfen kann, Plaque zu reduzieren, heißt es in der Studie.

Ein überraschendes Ergebnis gab es in Bezug auf die häufig empfohlene „modifizierte Bass-Technik“, bei der die Borsten der Zahnbürste im 45-Grad-Winkel am Zahnfleischrand aufgesetzt werden und dann der Zahnbelag durch Rüttelbewegungen gelockert und mit sanftem Druck von „Rot“ nach „Weiß“ ausgewischt wird. Diese Technik wird oft empfohlen, um Zahnfleischentzündungen vorzubeugen. Die analysierten Daten deuten allerdings darauf hin, dass sie möglicherweise sogar zu mehr Zahnfleischentzündungen führt und nicht zu weniger. „Da sollten wir mit unseren Empfehlungen vorsichtiger sein, solange es keine neuen Daten dazu gibt und möglicherweise mehr Wert auf die Systematik legen“, sagt PD Dr. Sonja Sälzer von der Klinik für Zahnerhaltung der CAU.

Viele wenden sich mit der Frage nach der besten Zahnputztechnik an ihre zahnärztliche Praxis oder suchen im Internet. „Solche Empfehlungen sollten auch wissenschaftlich abgesichert sein“, betont Prof. Dr. Renate Deinzer vom Institut für Medizinische Psychologie der JLU. Ihre Co-Autorin PD Dr. Sälzer ergänzt: „Deswegen haben wir systematisch vorhandene Studien hierzu zusammengesucht“.

Die Forscherinnen sichteten weit über 1.000 Artikel und wählten aus diesen randomisierte kontrollierte Studien aus, die eine Putztechnik mit einer Kontrolle oder einer anderen Putztechnik verglichen hatten. Die Studien mussten außerdem die Personen, die die Technik erlernt hatten, über eine Weile beobachtet und entweder erfasst haben, wie sauber die Zähne nach dem Putzen wurden oder wie gesund das Zahnfleisch war. Letztendlich lieferten nur 13 Publikationen brauchbare Daten für eine Netzwerk-Metaanalyse (NMA). Das Ergebnis war für die Forscherinnen ernüchternd, da sich auf dieser Basis kaum sichere Aussagen ableiten ließen.

Insgesamt fordern die Wissenschaftlerinnen weitere Forschung in diesem Bereich. Auch für die Annahme, dass elektrische Bürsten zu sauberen Zähnen führen, gebe es kaum Belege. „Viele der Studien, die eine geringe Überlegenheit elektrischer Zahnbürsten feststellen, vergleichen diese nur mit der kritisch bewerteten modifizierten Bass-Technik“, sagt Prof. Deinzer. „Möglicherweise ist auch hier die richtige Systematik entscheidender als die Art der Bürste“, ergänzt PD Sälzer. Außerdem sei das manuelle Zähneputzen nachhaltiger und kostengünstiger, so dass sich auch deswegen weitere Forschung in diesem Bereich lohne.

Originalpublikation:

Deinzer, R.; Weik, U.; Eidenhardt, Z.; Leufkens, D.; Sälzer, S. (2024). Manual toothbrushing techniques for plaque removal and the prevention of gingivitis – A systematic review with network meta-analysis. In: PLoS One.
https://doi.org/10.1371/journal.pone.0306302

Quelle: https://www.zwp-online.info/zwpnews/dental-news/wissenschaft-und-forschung/richtige-zahnputztechnik-lieber-kreisen-als-rutteln