Brückentag = Urlaubstag?

Viele Feiertage im Spätfrühling und Frühsommer verkürzen die Arbeitswochen für Beschäftigte. Regelmäßig wird jedoch um die Brückentage gestritten. Alle wollen die Freizeit nutzen, aber nicht alle bekommen frei.
Die Feiertage in den kommenden Wochen können als gute Gelegenheit für ein verlängertes Wochenende genutzt werden. Wenn alle Urlaub haben wollen, wer bekommt die Brückentage zugesprochen?
Ihre Chancen, am Brückentag freizuhaben, erhöhen Beschäftigte prinzipiell, wenn sie den Urlaubsantrag frühzeitig stellen, so Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen im Vorfeld sind ratsam.
Grundsätzlich wird der Urlaub an Brückentagen nach denselben Regeln gewährt wie auch anderer Urlaub. Der Arbeitgeber muss also die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Planung berücksichtigen.
Worauf müssen Arbeitgeber beim Urlaub Rücksicht nehmen
Wollen mehrere Beschäftigte gleichzeitig Urlaub, müssen Arbeitgeber bei der Entscheidung auch soziale Aspekte berücksichtigen. Wer Kinder hat, die am Brückentag ebenfalls schul- oder kitafrei haben, könnte beim Urlaub kinderlosen Arbeitnehmern vorgezogen werden.
Bei der Abwägung spielt unter anderem die bisherige Urlaubsgewährung in besonders beliebten Zeiten eine Rolle. Hinzu kommt, wie viel Urlaub einzelne Beschäftigte im Jahr bereits hatten und wie es um ihre Erholungsbedürftigkeit steht.
Wenn betriebliche Belange dagegen sprechen, kann der Arbeitgeber Urlaubswünsche ablehnen – zum Beispiel von Beschäftigten in einem Touristikunternehmen, die in der arbeitsintensiven Zeit um die Feiertage unabkömmlich sind.
Hinweis: Ist der Urlaub einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber ihn nicht so einfach widerrufen. Auf der anderen Seite darf der Arbeitgeber Beschäftigte in der Regel auch nicht zwingen, Urlaub an Brückentagen zu nehmen. Laut Volker Görzel ist das nur erlaubt, wenn wirklich wichtige Gründe im Betrieb vorliegen.
Quelle: dpa