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Welche Füllungen zahlt die Kasse nach dem Amalgamverbot?

Allgemein

Wer bei Kariesbefall eines Backenzahns bis zum Ende letzten Jahres eine Füllung ohne Zuzahlung wollte, konnte sich für Amalgam entscheiden. Ab 2025 ist das Material verboten. Was bedeutet das für Patienten?

Seit dem 1. Januar 2025 ist in der gesamten Europäischen Union (EU) die Verwendung von Amalgam für neue Zahnfüllungen verboten. Eine weitere Verwendung von Amalgam ist noch bis Ende 2029 ausschließlich in medizinisch begründeten Ausnahmefällen – etwa bei Allergien gegen andere Materialien – möglich, erklärt die Verbraucherzentrale.

Für gesetzlich Versicherte bleibt der Anspruch auf kostenfreie Zahnfüllungen aber bestehen – auch wenn die künftig nicht mehr aus Amalgam bestehen werden. Das bedeutet, dass Patientinnen und Patienten weiterhin eine Füllungen ohne Zuzahlung erhalten können. Darauf verständigten sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Das Amalgam-Verbot wird damit begründet, dass das Material zur Hälfte aus dem giftigen Metall Quecksilber besteht. Die gesundheitlichen Risiken für Patienten mit Amalgamfüllungen wurden zwar als gering eingeschätzt, Hauptgrund für das Verbot ist die Umweltbelastung durch die Entsorgung von Amalgam.

Womit wird Amalgam ersetzt

Welche Füllung ist zukünftig die zuzahlungsfreie Option? Im Seitenzahnbereich kommen in diesem Fall künftig in der Regel sogenannte selbstadhäsive Materialien zum Einsatz, heißt es von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Sie sind selbsthaftend und werden in mehreren Schichten eingebracht.

Sogenannte Bulkfill-Komposite, die schneller aushärten, können zumindest in Ausnahmefällen auch von den Krankenkassen übernommen werden.

Für hochwertigere Alternativen ist Zuzahlung notwendig

Patientinnen und Patienten, die sich für langlebigere und ästhetisch hochwertigere Materialien wie Keramik oder Gold entscheiden, werden nach wie vor Zuzahlungen leisten müssen. Diese Materialien werden nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Was geschieht mit bestehenden Amalgam-Füllungen?

Bestehende Amalgamfüllungen können weiterhin im Mund verbleiben, wenn der Patient nicht deren Austausch wünscht. Da sie für die Gesundheit keine Gefahr darstellen, sollten sie nicht leichtfertig herausgebohrt werden.

Amalgam-Füllungen werden schon länger seltener verwendet

Amalgam-Füllungen sind übrigens schon länger auf dem Rückzug, wie es von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz heißt. Im Jahr 2023 bekamen lediglich 3,5 Prozent der Füllungspatientinnen und -patienten eine Amalgam-Variante im Seitenzahnbereich. Das geht aus dem Zahnreport 2024 der Krankenkasse Barmer hervor.

Quelle: dpa