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Tipps für die Sicherung von Finanzierung und Liquidität


Für die Planung der Liquidität stehen unterschiedliche Finan­zierungsformen zur Verfügung.

Bei der Ermittlung des Liquiditätsbedarfs sind Umsatzschwankungen ebenso zu berücksichtigen wie der Investitionsbedarf. Ziel sollte für jedes Dentallabor die Bankenunabhängigkeit sein. Diese wird durch eine solide Eigenkapitalquote erreicht. Auf dieser Basis sollten sowohl kurzfristige Umsatz­schwan­kungen jederzeit ausgeglichen als auch jederzeit Finanzierungen mit Eigen- oder Fremdmitteln für Inves­titionen getätigt werden können. Mittel- und lang­fristig erreicht das Unternehmen eine wirtschaft­liche Unabhängigkeit, die zu Sicherheit und Selbstbewusstsein führt. Gleichzeitig wird starkem Stress durch Finanzsorgen vorgebeugt.

Wie viel Liquidität wird mindestens benötigt?

Als Faustformel gilt, dass nach Zahlung der Gehälter und Abbuchung der Kranken­kassenbeiträge und vor Überweisung der Monatsrechnungen der Kontostand min­destens 50.000,- Euro betragen sollte. Bei größeren Laboren sollte diese Mindest­liquidität noch höher sein. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig es sein kann, über ausreichend liquide Reserven zu verfügen. Auf der anderen Seite sollte wegen der begrenzten Einlagensicherung der Banken bei sehr hohen Geldguthaben darüber nachgedacht werden, ob man diese auf mehrere Banken verteilt oder in die private Vermögensebene transferiert.

Für die Finanzierung stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung.

Nachfolgend sind nicht abschließend einige Tipps zu Finanzierungsformen aufgeführt, die häufig von Dentallaboren genutzt werden:

Bank-Darlehen: Wählen Sie Bankdarlehen mit einer festen Laufzeit. Die Laufzeit des Darlehens sollte der Dauer der Nutzung des Anlagegutes entsprechen. Sogenannte endfällige Darlehen sollten vermieden werden. Bei diesen Darlehen wird erst zum Ende der Laufzeit in einer Summe getilgt und währenddessen werden parallel Finanz­anlageprodukte angespart.

Darlehen über die Investitionsbanken der Bundesländer oder über die KfW (Kredit­anstalt für Wiederaufbau): Nutzen Sie die Zinsvergünstigung bei den Konditionen oder die teilweise oder komplette Haftungsfrei­stellung. Die Hausbanken sind für die Beratung und Beantragung der Mittel zuständig.

Öffentliche Fördermittel in Form von Zuschüssen für Investitionen: Einige Bundesländer bieten neben zinsgünstigen Darlehen auch Zuschüsse, z. B. als Digi­ta­lisierungsprämie. Informationen gibt es bei den Investitionsbanken oder bei den Hand­werkskammern. Als Bundesmittel kommt zurzeit nur das Programm „Digital jetzt“ in Frage, bei dem die Fördermittel aber sehr stark kontingentiert sind.

Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck


Kontaktdaten
Hans-Gerd Hebinck
Unternehmensberater
Diplom-Betriebswirt (FH)
Datenschutzbeauftragter (IHK)
Zertifizierter ZRM®-Trainer (ISMZ Zürich)
Metzer Weg 13 • 59494 Soest
Tel.: 0172 2745444 • Fax: 03212 1106197
info@hebinck-unternehmensberater.de
www.hebinck-unternehmensberater.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2021/02

Wie künftig Ihr Labor-Einkauf zum „Shopping“ wird

Bequemes Online-Shopping jetzt auch für das Labor – der gemeinsame Einkauf über Ihre DENTAGEN wird ab dem Sommer für Sie und Ihr Laborteam noch einfacher und bequemer, mit dem „DENTAGEN Marktplatz“. Mit dem neuen Online-Shop bestellen Sie künftig ganz bequem an einer zentralen Stelle bei allen DENTAGEN-Kooperationspartnern zu exklusiven DENTAGEN-Konditionen und genießen dabei automatisch die Vorteile der Zentralregulierung.

Im Interview erläutern die beiden DENTAGEN-Vorstände, Karin Schulz und Claus-Hinrich Beckmann, was hinter dem neuen Online-Shop unserer Genossenschaft steckt.

FRAGE: Der DENTAGEN Marktplatz ist ein von Dentalink speziell für die DENTAGEN entwickelter Online-Shop. Was genau sind die Vorteile?

Claus-Hinrich Beckmann: „Unsere Mitglieder können ab Sommer bei allen gewohnten Lieferanten über eine Plattform bestellen. Ganz bequem mit einem einzigen Passwort, mit vielen Informationen zu den Produkten, von denen viele auch automatisch in ein digitales Materiallager für das Labor einfließen und mit einer automatischen Versandoptimierung.“

FRAGE: Der DENTAGEN Marktplatz macht also Prozesse und Abläufe im Labor effizienter?

Karin Schulz: „Wenn ich bisher in diesem oder jenem Shop bestellt habe, war es komplizierter, mir einen Überblick zu verschaffen und alle DENTAGEN-Lieferanten im Blick zu haben. Außerdem fielen jedes Mal neu Versandkosten an. Dadurch, dass man künftig an einer Stelle bestellen kann, hat man auf bequeme Art und Weise eine Kostenkontrolle. Produktdaten, technische Informationen, Formulare sind gebündelt gespeichert. Ich bin überzeugt: Der DENTAGEN Marktplatz wird den Mitgliedern richtig Spaß machen. Langfristig hilft er uns zudem, bedarfsgerechtere Angebote für die Mitglieder zu entwickeln.“

FRAGE: Bedeutet das Bestellen über den Marktplatz, dass man zu den Herstellern und Händlern gar keinen Kontakt mehr hat?

Claus-Hinrich Beckmann: „Die Kommunikation zwischen Labor und Lieferant erfolgt weiterhin ganz direkt. Nur künftig eben neben Telefonaten über den Marktplatz.“

FRAGE: Und wie erfolgt die Abrechnung?

Karin Schulz: „Da nur gelistete Lieferanten mitmachen, erfolgt die Abrechnung weiterhin wie gewohnt über die Zentralregulierung. Die Daten sind direkt im System, mit allen notwendigen Schnittstellen.“

FRAGE: Der Internetnutzer ist gewohnt, dass er in einem Online-Shop auch basierend auf Bestellgewohnheiten Empfehlungen bekommt. Gibt es das hier auch?

Claus-Hinrich Beckmann: „Ja, das System lernt mit und erstellt basierend auf dem Kaufverhalten Empfehlungen für weitere Produkte. Analog zu anderen Shops wäre das so etwas wie „andere Labore, die dieses Produkt bestellt haben, kauften auch…“. Auch Möglichkeiten, durch Paketpreise oder größere Mengen zu sparen, werden vorgeschlagen. Und natürlich ist stets der günstige DENTAGEN-Preis für das Mitglied hinterlegt. “

FRAGE: Zusätzlich gab es aber noch einen weiteren Grund für Sie, den Marktplatz voranzutreiben, und der ist von höchster rechtlicher Bedeutung: das Inkrafttreten der Europäischen Medical Device Regulation (MDR) Ende Mai.

Karin Schulz: „Für unsere Labore bedeuten die MDR-Vorgaben einen ERHEBLICHEN Mehraufwand an Dokumentationspflichten über die verwendeten Materialien. Wir haben daher das Thema MDR von Beginn an mit großer Sorgfalt betrachtet und auch deshalb den Marktplatz forciert.“

Karin Schulz und Claus-Hinrich Beckmann, Vorstand DENTAGEN

 

FRAGE: Was kann der DENTAGEN Marktplatz gerade in Sachen MDR mehr als ein Shop, bei dem man den Laboreinkauf an einer Stelle tätigt?

Claus-Hinrich Beckmann: „Der DENTAGEN Marktplatz wird unseren Mitgliedern helfen, übersichtlich und weitgehend automatisiert ihrer Dokumentationspflicht nachzukommen. Damit meine ich, dass viele Daten zu den Materialien direkt aus dem Einkauf heraus für die Dokumentation aufbereitet werden. MDR-pflichtige Materialien werden z.B. direkt gekennzeichnet, das System erstellt aus dem Einkauf heraus Berichte und Listen und hilft mit stets aktuellen, rechtlich geprüften Vorlagen, den Laboralltag zu vereinfachen.“

FRAGE: Man schätzt, dass für die gewissenhafte Umsetzung der MDR in einem mittelgroßen Labor eine halbe Stelle geschaffen werden müsste. Wie unterstützt der DENTAGEN Marktplatz die Teams genau?

Karin Schulz: „Mit dem Modul „Easy MDR“ helfen wir bei der Erstellung von Sicherheitsberichten, Gefahrstofflisten, Risikoanalysen oder eines Risikomanagementplans. Es gibt stets aktuelle Vorlagen für Arbeitsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter, die dann auch an einer Stelle zentral gespeichert sind. Und wir erleichtern die Rückverfolgung von eingesetzten Materialien durch automatisch aus den Bestellungen generierte Listen zu Chargen-LOT Nummern und die Zuordnung zu den jeweiligen Patienten. Das ist der Weg zu einem digitalen Materiallager.“

FRAGE: Der Marktplatz hat also das Ziel, für die Mitglieder die wesentlichen Schritte für das Qualitätsmanagement vorzubereiten?

Claus-Hinrich Beckmann: „Ein umfassendes Qualitätsmanagement bleibt sicherlich immer noch eine eigenständige Aufgabe des Labors. Aber für die dazu notwendigen vorgelagerten ­Dokumentationspflichten wird der DENTAGEN Marktplatz die entscheidenden Elemente bieten. Daran arbeiten wir mit Dentalink intensiv.“

Interview der Redaktion

Online-Shopping für Ihr Labor jetzt so einfach wie privat!

  • Bestellen kann jeder
    Einloggen, Produkte auswählen, bestellen: Jeder, der aus Ihrem Team einkaufen darf, ­erledigt dies bequem zentral über diesen einen Shop.
  • Zahlung per ZR
    Die Bezahlung erfolgt weiterhin über die
    Zentralregulierung von DENTAGEN.
  • Lieferservice:
    Jeder Partner-Lieferant schickt direkt an Ihr ­Labor. Die Sendungsverfolgung erfolgt bequem über den Marktplatz. Retouren wickeln Sie wie gewohnt direkt mit Ihrem Lieferanten ab.

 

Dokumentationspflicht (MDR): Alles zentral gespeichert!

Die Europäische Medical Device Regulation MDR zwingt Sie zur Dokumentationspflicht.

Wenn Sie künftig Ihren Praxiskunden Brücken, Prothesen, Implantataufbauten und Co. liefern, muss lückenlos verfolgbar sein, woraus das Produkt gefertigt ist.

Wer konsequent über den DENTAGEN Marktplatz bestellt, hat alle Produkt-Informationen an einer Stelle.

 


Quelle: DENTAGEN INFO 2021/02

 

Patienten-News für Ihre Website – kostenloser Service für Mitglieder

Wer kennt es nicht. Man besucht eine Unternehmens-Website und findet als letzten Eintrag auf der Seite die Bilder von der Weihnachtsfeier 2018. Im Laboralltag hat man doch wenig Zeit, sich darum zu kümmern, dass stets aktuelle Inhalte auf der Website stehen. Zudem ist das Erstellen von exklusiven Inhalten aufwendig und teuer. Gleichzeitig haben aber immer mehr Labore den Wunsch, Patienten auch direkt mit relevanten Informationen anzusprechen.

Aus diesem Grund hat DENTAGEN in Zusammenarbeit mit der Firma Dentalink ein Tool entwickelt – das DENTAGEN News-Widget –, mit dem alle DENTAGEN-Mitglieder kostenlos Patienten-News auf ihrer Website integrieren können. Die Inhalte werden zentral von DENTAGEN und Dentalink gepflegt und automatisch auf Ihrer Website veröffentlicht. Dadurch wird dafür gesorgt, dass Sie stets aktuelle und relevante Patienten-News auf Ihrer Seite anbieten. Die Integration auf Ihrer Website ist in wenigen Minuten umgesetzt und sehr einfach handhabbar. Das Layout lässt sich individuell an Ihr Design anpassen.
Dieser Service ist kostenlos für alle DENTAGEN-Mitglieder nutzbar. Aktuelle Beispiele finden Sie unter braemdental.com, dentaltechnik-beckmann.de oder auch zahntechnik-boettger.de sowie in dieser DENTAGEN INFO auf den Seiten 21 und 24.

Wenn Sie das DENTAGEN News-Widget auch für Ihre Website nutzen möchten, mailen Sie uns an info@dentagen.de. Wir senden Ihnen dann eine kurze Anleitung zur Integration der News auf Ihrer Website.


Quelle: DENTAGEN INFO 2021/02

Kann Alzheimer durch Parodontitis ausgelöst werden?

Die Volkskrankheit Parodontitis hat zahlreiche wissenschaftlich nachgewiesene Zusammenhänge mit anderen Erkrankungen. Jetzt haben Forscher einen Hinweis darauf gefunden, dass Parodontitis auch Alzheimer begünstigen könnte.

Auswirkungen von Parodontitis auf den Körper

Die Entzündung des Zahnhalteapparats (Parodonts) ist in vielerlei Hinsicht eine echte Belastung für unseren Körper: das Zahnfleisch blutet und weist deutliche Entzündungszeichen auf, die Zähne können sich dadurch lockern und sogar ausfallen. Aber nicht nur die Mundgesundheit, sondern auch die Allgemeingesundheit leidet. So hängt die Parodontitis eng mit anderen Krankheiten wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen zusammen. Das hat die Forschung bereits eindeutig nachgewiesen.

Alzheimer und Parodontitis

Jetzt haben brasilianische Wissenschaftler den Verdacht geäußert, dass Parodontitis eine weitere bislang unheilbare Krankheit begünstigen könnte: Morbus Alzheimer. Dazu analysierten die Forscher diverse Studien mit Mäusen (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33469718/). Dabei stellten sie fest, dass die Parodontitiskeime eine Kette an Entzündungsprozessen auslöst, die eine Degeneration des Hirngewebes und die Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten hervorrufen kann. Es könnte also sein, dass Parodontitis die Entstehung von Alzheimer begünstigt.

Paro-Behandlung und Zahnpflege

Auch wenn zur Entstehung der Erkrankung, die vor allem Menschen ab 65 Jahren trifft, noch andere Faktoren beitragen, ist es sinnvoll, die Entzündungsprozesse im Körper gering zu halten. Wer also seine Zahngesundheit im Auge behält, seine Zähne wie empfohlen pflegt und mögliche parodontale Erkrankungen frühzeitig beim Zahnarzt behandeln lässt, könnte möglicherweise das Risiko, an Alzheimer zu erkranken minimieren.

Vitamin-C-Mangel Grund für Zahnfleischbluten

Die Ernährung hat einen großen Einfluss auf die Mundgesundheit. Unser Körper braucht diverse Nährstoffe um Knochen, Zähne, Schleimhäute und Zahnfleisch intakt zu halten. Dazu zählt auch Vitamin C. Jüngere Studien zeigen allerdings, dass die bisher von der WHO empfohlene Mindestmenge zu gering sein könnte, um unsere Zähne effektiv zu schützen.

Zahnfleischbluten Symptom von Skorbut

Die alte Seemannskrankheit Skorbut klingt wie ein Relikt aus grauer Vorzeit. Damals nahmen die Matrosen Sauerkraut an Bord, um ihren Vitamin-C-Haushalt zu decken. Doch Skorbut ist tatsächlich auch immer noch ein Problem der Neuzeit. Viele Menschen haben dauerhaft mit Zahnfleischbluten zu kämpfen. Und genau das könnte ein Zeichen für einen Vitamin-C-Mangel sein.

Neue Studien zu Zahnfleischbluten und Vitamin-C-Mangel

Wissenschaftler der School of Dentistry der University of Washington (USA) veröffentlichten im Februar 2021 Ergebnisse neuer Studien (doi.org/10.1093/nutrit/nuaa115). Sie kontrollierten den Vitamin-C-Plasmaspiegel von Patienten und deren Neigung zu blutendem Zahnfleisch vor und nach der Gabe von Vitamin-C-Präparaten. Dabei stellten sie fest, dass die von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene Mindestmenge an Vitamin C im Körper, die vor Skorbut schützen soll, wohl zu gering ist, um Zahnfleischbluten tatsächlich zu lindern oder ganz zu vermeiden. Mit einer höheren Aufnahme von Vitamin C sei das Problem aber gut in den Griff zu bekommen. Das gelingt über eine ausgewogene Vitamin C reiche Ernährung oder die zusätzliche Einnahme von Vitamin-C-Präparaten.

Empfohlene Tagesdosis Vitamin C

Laut WHO sollte die tägliche Dosis an Vitamin C bei Erwachsenen bei 45 Milligramm liegen. Während der Schwangerschaft gilt eine empfohlenen Tagesdosis von 55 Milligramm und stillende Mütter sollten sogar 70 Milligramm Vitamin C täglich zu sich nehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) hingegen empfiehlt eine deutlich höhere Vitamin-C-Dosis. Hiernach sollten Frauen ihrem Körper täglich 95 Milligramm und Männer 110 Milligramm Vitamin C zuführen. Diese Empfehlungen decken sich also mit dem Schlussfolgerungen der amerikanischen Forscher.

Immer weniger Menschen haben Weisheitszähne

Der Mensch ist äußerst wandelbar. Das hat er im Laufe seiner hunderttausendjährigen Geschichte bereits öfter bewiesen. Und die Evolution stagniert nicht. Auch jetzt verändert sich unser Körper immer weiter, um sich an die herrschenden Gegebenheiten und Lebensbedingungen anzupassen. Eine kürzlich erschienene Studie zeigt, welche großen Veränderungen Kiefer und Zähne aktuell durchmachen.

Gesichter werden kleiner

Australische Forscher habe in einer Studie herausgefunden, dass immer weniger Kinder mit einer Anlage für die Weisheitszähne zur Welt kommen. Grund ist, dass sich die Form unsere Gesichter verändert. Unsere Kiefer werden immer kleiner und deshalb ist im Gebiss weniger Platz für die Zähne.

Weisheitszähne haben keine Funktion mehr

Die Art der Lebensmittel, die wir zu uns nehmen, und damit auch unser Kauverhalten haben sich verändert. Unsere Weisheitszähne haben keine wirkliche Funktion mehr. Sie werden für die Verdauung von verarbeiteter Nahrung einfach nicht mehr benötigt. Deshalb bildet sich die Anlage für die Weisheitszähne immer weiter zurück.

Weisheitszahn-OP ade!

Viele zahnmedizinische Patienten werden diese evolutionäre Entwicklung als Glücksfall betrachten. Schließlich hat ein Großteil Probleme mit schiefstehenden Weisheitszähnen und muss nicht selten eine Weisheitszahn-OP über sich ergehen lassen. Immer mehr Menschen bleibt das in Zukunft erspart.

Aktuelle Angebote der R+V zur Betriebshaftpflicht und zur Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Die R+V-Versicherung hat ihre Wurzeln in der genossenschaftlichen Bewegung und zählt heute zu den führenden Versiche­rern Deutsch­lands. Seit vielen Jahren ist sie auf Wachstumskurs – fast neun Millionen Kunden vertrauen auf ihre Leistungen. Die R+V bietet maßgeschneiderte, innovative Versicherungslösungen.

Ein Vertriebsweg für gewerbliche Verbund­gruppen, Verbände und Genossenschaften – das Cluster med. Berufe der R+V hat sich exklusiv auf die Bedürfnisse des Gesund­heitsmarktes eingestellt. Neben der branchenspezifischen betrieblichen Absicherung stehen auch individuelle Vorsorgelösungen im Vordergrund.

Betriebshaftpflicht mit Zusatzbaustein für Additive Druckverfahren. Diese beinhaltet u.a.

  • Produktvermögensschäden (Erweiterte Produkthaftpflicht):
  • Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden
  • Weiterver- oder -bearbeitungsschäden
  • Aus- und Einbaukosten, einschließlich Einzelteileaustausch
  • Schäden durch Maschinen, Formen und Maschinen- oder Steuerungsteile
  • Schäden durch mangelhafte Verpackungsmaterialien (mit und ohne EAN-/Strich-Codierung)
  • Prüf- und Sortierkosten
  • Ersatzleistung in Höhe der VSU für sonstige Schäden/2-fach,

sowie eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf 5 Jahre oder auch Regelungen zu Bearbeitungsschäden.

GGF-Versorgungen

Ein weiteres Angebot der R+V bezieht sich auf die Geschäftsführerversorgungsverträge bei GmbHs. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien professionellen Versorgungsanalyse sowie einer Beratung, damit eines gesetzeskonforme Versorgung gewährleistet werden kann. Ergreifen Sie die Chance bis zum 30.06. und sichern Sie sich Ihre eigene Zukunft und die Zukunft Ihres Unternehmens.

Ihr Ansprechpartner:

Pierre Reß – Koordination bundesweiter Außendienst für DENTAGEN-Mitglieder
Universitätsstr. 91
50931 Köln
T 0151 26410457
F 0611 1822 75 151
Pierre.Ress@ruv.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

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Neuigkeiten zum Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021

Ein Beitrag von Judith Röder, ServiCon Anwaltsnetz

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die fachliche Weisung „Regelungen zum Ver­fahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021“ veröffentlicht. Sie enthält u.­ a. Regelungen zur Einbringung von Erholungsurlaub und zur Behandlung von Sonderzahlungen. Darüber hinaus wurden die aktuellen Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeiter­geldes (Kug) publiziert.

Berlin, 5. Januar 2021 – In der Weisung werden einige untergesetzliche Verfahrensver­ein­fachungen des Jahres 2020 zum Kurzar­beitergeld (Kug) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und weitere Regelungen getroffen. Im Wesentlichen beinhaltet sie folgende Regelungen:

  • Die mit Weisung vom 30. März 2020 getroffenen Verfahrensvereinfachungen werden ab dem 1. Januar 2021 teilweise aufgehoben. Der Kurzantrag kann bis zum 31. Dezember 2021 weiterverwendet werden. Sofern zusätzlich die Förderung nach § 106a SGB III (Qualifizierung während Kurzarbeit) beantragt wird, kann der Kurzantrag nicht genutzt werden.
  • Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld kann für Arbeitsausfälle an Sonn- und Feier­tagen nur bestehen, wenn die betreffenden Beschäftigten an diesen Tagen gearbeitet hätten. Hinsichtlich der möglichen Branchen wird auf § 10 ArbZG verwiesen. Die vorgesehene Diensteinteilung ist nachzuvollziehen, beispielsweise anhand von Dienst- oder Einsatzplänen.
  • Zur nachträglichen Antragstellung für Kurzarbeitergeld gilt: In der Regel wird gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung eine Abrechnung des Kurzarbeitergeldes erstellt und an die BA übermittelt. Diese Anträge können vor Ablauf des Monats ohne weitere Erklärungen des Arbeit­gebers entgegengenommen werden. Sofern sich in diesen Fällen bis Monats­ende noch Änderungen ergeben, ist der Leistungsantrag mit einem Korrektur­antrag mit der nächsten Entgeltabrech­nung vom Arbeitgeber zu korrigieren und bei der BA einzureichen. Zur Mitteilung von leistungsrelevanten Änderungen ist der Arbeitgeber nach § 60 SGB I verpflichtet. Sofern hierzu Verstöße festgestellt werden, ist das Vorliegen einer Ordnungs-widrigkeit zu prüfen. Nach § 328 Abs. 1 Nr. 3 SGB III können erbrachte Leistungen aufgrund der vorläufigen Entscheidung mit eingehenden Korrekturanträgen verrechnet werden.
  • Der Verzicht auf die Ausstellung von Bescheinigungen für den erhöhten Leistungssatz wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die entsprechenden Nachweise hat der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin beim Arbeitgeber vor­zulegen. Die Nachweise sind durch den Betrieb für eine spätere Prüfung aufzu­bewahren.

  • Mögliche Grenzschließungen innerhalb der EU, die von den Nachbarländern vorgenommen werden, sind in Hinblick auf Grenzgänger so zu bewerten, als wäre diese Maßnahme in Deutschland eingetreten. Da bei vergleichbaren inländischen Sachverhalten Kurzarbeit und Quarantänemaßnahme zeitgleich vorliegen können (vgl. § 56 Abs. 9 IfSG), können Beschäftigte, die durch eine Quarantänemaßnahme am Erreichen ihres Arbeitsplatzes gehindert werden, beim Vorliegen der sonstigen Voraus­setzungen Anspruch auf Kug haben.
    Anders als bei innerdeutschen Sachver­halten ist hier unerheblich, ob erst die Kurzarbeit oder erst die Quarantänemaß­nahme vorlagen. Um zu vermeiden, dass gleichzeitig Kug und eine Entschädigung für die staatliche Quarantänemaßnahme bezogen wird, ist gegenüber der BA zu versichern, dass die Betroffenen seitens ihres Heimatstaates keine Entschädigung für den mit der Grenzschließung verbundenen Verdienstausfall bekommen.
  • Nach einer bis zum Ende dieses Jahres befristeten Sonderregelung hat die BA Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, dann bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt, wenn sie, statt einmalig ausgezahlt zu werden, gezwölftelt und monatlich ausgezahlt werden. Diese Sonderregelung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
  • Nach einer bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Sonderregelung, hatte die BA davon abgesehen die Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr zur Vermeidung von Kurzar­beit einzufordern. Diese Sonderregelung ist nicht verlängert worden. Der nicht verplante Urlaub aus dem Urlaubsjahr ist damit grundsätzlich zur Vermeidung von Kurzarbeit einzubringen.
    Zum Umgang mit Resturlaub aus 2020 sind zwei Fallgestaltungen zu unter­scheiden:
    a) Eine Übertragung des Urlaubs in das Folgeurlaubsjahr aufgrund einer arbeits- oder tarifvertraglichen Regelung ist möglich: Sofern noch übertragene Restur­laubs­ansprüche vorhanden sind, sind diese zur Vermeidung von Arbeitsaus­fällen einzusetzen. Das heißt, Arbeit­geber haben mit Beschäftigten, die noch „alte“, bisher unverplante Urlaubsan­sprüche haben (die zu verfallen drohen), den Antritt dieses Urlaubs in Zeiten mit Arbeitsausfall im Betrieb zu vereinbaren. Die vorrangigen Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen vor.
    b) Eine Übertragung des Urlaubs in das Folgeurlaubsjahr aufgrund oder wegen Fehlens einer arbeits- oder tarifvertrag­lichen Regelung ist nicht möglich: Diese Urlaubsansprüche sind zwingend zur Vermeidung der Kurzarbeit spätestens bis zum Ende des Urlaubsjahres einzubringen.

Judith Röder

Ab dem 1. Januar 2021 ist nicht verplanter Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr 2021 zur Vermeidung von Kurzarbeit wieder einzufordern Dabei gilt immer, dass vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer der Urlaubsgewährung nicht entgegenstehen dürfen.

In diesem Zusammenhang wurde das FAQ-Papier der BA für die Beratung zur Antrag­stellung und Berechnung von Kurzarbeiter­geld (Stand 22. Dezember 2020) aktualisiert. Darüber hinaus wurden aktuelle Tabellen mit den pauschalierten Nettoent­gelten für das Kurzarbeitergeld veröffentlicht.

TIPP: DENTAGEN-Mitglieder sowie deren Kunden können die kostenfreie Telefonberatungs-Hotline des ServiCon Anwalts­netzes in den Bereichen Medizin­recht, Steuerrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht nutzen. Rufen Sie doch mal an.

ServiCon Service & Consult eG
An Lyskirchen 14
50676 Köln
T 0221 355371-0
F 0221 355371-50
info@ServiCon.de
www.servicon.de

Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

3D-Druck mit Maisstärke – Nachhaltigkeit bis ins Detail

Unser Statement: D3dental – Die Zukunft im Blick, Nachhaltigkeit bis ins Detail

Drucken mit Maisstärke

InHouse Alignerfertigung
Modellherstellung
Löffeldruck
Bohrschablonen uvm.

Als Anbieter von 3D Drucklösungen für die Dentalbranche stützen wir uns auf die Performance moderner FDM Drucker von Raise 3D (kein post processing/keine Nachbearbeitung), incl. dem gesamten Workflow, zur InHouse Aligner Herstellung.

Vom Intraoralscanner und der Planungs­software, über den 3D Drucker, bis hin zur tiefgezogenen Alignerschiene (bis zu 14 Modelle in einem Arbeitsschritt tiefziehen, ohne lästiges Granulat mit dem BIG VAC Former), bieten wir alles aus einer Hand.

Wir, das sind  Andreas Abels (Managing Partner) und Burkhart von Soest (Gründer der d3dental GmbH).

Nicht umsonst haben wir uns für den Mais­kolben als Logo entschieden, weil wir den Ökologischen Ansatz gut finden. Da der Einsatz der 3D Druck Technologie sich einer immer größer werdender Nachfrage erfreut, bieten wir interessierten Dentallaboren eine präzise und ökologische Möglichkeit, den grünen Fußabdruck nachhaltig zu vergrößern.

Wir verbinden Umweltbewusstsein mit modernster 3D-Technologie. Das Zusammen­spiel biologischer Materialien in Kombi­nation mit dem Filamentdruck, hinterlässt einen natürlichen Eindruck.

Hochwertiger 3D-Druck auf solidem Funda­ment? D3dental bietet Ihnen Präzisions­standards mit leistungsstarken Fertigungs­rohstoffen wie Maisstärke und gleichzeitig einen positiven Effekt für die Umwelt, denn unsere Systemkomponenten bilden einen ökologischen Kreislauf. Das Endprodukt kann vollständig recycelt oder unbedenklich entsorgt werden.


Print Green

Raise3D – E2 DUAL EXTRUDER

  • Der perfekte FDM Drucker für das Labor.
  • Keine chemische und umweltbelastende Nachbearbeitung
  • dual Extruder System
  • Auto Bed Levelling Funktion – Automatische Kalibrierung
  • Druckvolumen von 330 x 240 x 240 mm
  • Kompatibel mit einer Vielzahl von Filamenten bis zu 300°C.
  • High Temp PLA. Modellmaterial zum Tiefziehen
  • Gips Filament (45 %) zur besseren Abrechnung (BEL II)

Taglus-Aligner Tiefziehfolien

Eine technische Kombination aus Elastizität und Beständigkeit – die perfekte Balance.

Der Zusatz von molekular modifiziertem Glykol macht traditionelles PET zu PETG und neutralisiert den beim Erhitzen auftretenden Trübungseffekt sowie unerwünschte Kristallisationen.

Ihr Vorteil: höhere Transparenz/Lichtdurch­lässigkeit, kein Brechen mehr, hoher Last­widerstand. Bis zu 12 Modelle in einem Vorgang tiefziehen. Besser geht es nicht.

  • Das alles ohne lästiges Granulat.
  • 0,80/1,00 mm Stärke / Abmaße: 330×250 mm exklusiv bei D3dental
  • 0,80 mm Stärke in 120 mm und 125 mm ø

 

AQUFORM – BIG VAC FORMER

Erweitern Sie Ihre Fertigungspalette mit dem Vaquform Tiefziehgerät. Dank vorprogrammierter Prozesssteuerung und Benutzer­sensoren kann der Vakuumformer verschiedene Arten und Stärken von Materialien überwachen.

Das patentierte und sehr leistungsstarke Hybrid-Vakuumsystem gewährleistet Ihnen eine hohe Detailgenauigkeit der Form bei jedem Produktionszyklus.

Die integrierte Hybrid Vakuum Pumpe mit einer Leistung von 1,8 Kw formt damit bis zu 5 mm starke Folien. Industriell stark, digital intelligent!

Kontakt:

D3dental GmbH

Herrn Andreas Abels
Okerring 34
38536 Meinersen
M 0176 10321663
andreas.abels@d3dental.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

Eine gemeinsame (virtuelle) Tour

»DENTAGEN meets Dental Direkt«


„Das Jahr 2020 hat uns als größter europäischer Hersteller von dentalem Zirkonoxid deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Etablierung einer ‚krisenfesten‘ Kommunikationsstruktur ist, die unsere Kunden und Partner-Labore – national wie interna­tional – über unsere Produkte und Dienstleistungen valide informiert. Wir erkannten schnell, dass (Live-)Webinare dabei unerlässlich sind.

Es ist ein schöner Zufall, dass wir am 20. Januar 2021 unser erstes Webinar überhaupt für DENTAGEN-Mitglieder erfolgreich durchgeführt haben. Hierbei ging es weniger um die Handhabung konkreter Produkte – ein Projekt für künftige DD Webinare – als vielmehr darum, den Teilnehmenden einen verlässlichen Eindruck von Dental Direkt und dessen Unternehmensphilosophie zu ermöglichen.

Station 1: Die »gläserne« Zirkonoxid-Produktion

Nach kurzer Vorstellung der Kooperation durch hat Uwe Greitens (CEO Dental Direkt) durch die »gläserne« Produktion geführt und die einzelnen Produktionsschritte erläutert, die aus dem weißen Rohpulver ein fertiges und klinisch bewährtes Medizinprodukt machen – von der uniaxialen Presse über das isostatische Nachverdichten bis hin zum Sintervorgang und der endgültigen Kontrolle durch unsere Qualitätssicherung.

Station 2: Technologie- und Fräszentrum

Als Komplettanbieter führte die gemeinsame Tour nicht an unserem Fräs- und Technologiezentrum vorbei. Marcel Brüggert (CEO Dental Direkt) hat hier übernommen und den hochmodernen Maschinenpark und die umfassenden Fräsdienstleistungen vorgestellt und einige Dentalingenieure, Zahntechniker-Meister und CAD/CAM-Experten zu Wort kommen lassen, die auf technische Details eingingen.

Station 3: Technologie- und Werkstoffkonzepte für mono­lithische Versorgungen

Mit über 430 Zirkonoxid-Varianten bieten wir für jede Indikation ein funktionales und ästhetisches Material. Die dritte Station der gemeinsamen Tour hat Uwe Greitens genutzt, um konkreter in die zahntechnische Materie einzutauchen. Dabei standen unsere Technologie- und  Werkstoffkonzepte für monolithische Versorgungen im Vorder­grund, und alles, was dabei zu beachten ist, wie etwa Fragen nach einer indikations­gerechten Materialwahl, nach dem Licht­management, der richtigen Farbwahl, der richtigen Maskierung von dunklen Stümpfen und Hybrid-Abutments usw.

»Hier geht’s zum DD journal«

Für diejenigen, die jetzt neugierig geworden sind, liegt auf Anfrage eine Aufzeichnung des Webinars vor. Es finden sich ebenfalls zu diesen Inhalten interessante und aufklärende Beiträge, Tutorials und Anwendervideos auf unserer Wissens- und Informations­plattform DD journal, wo wir unsere Erfahrungen und unser Wissen teilen – denn wer Wissen teilt, kann Wissen erweitern.

Jedenfalls hoffen wir auf eine weiterhin partnerschaftliche Zusammenarbeit und blicken optimistisch in eine erfolgreiche Zukunft. Die Tour hat gerade erst begonnen…

Ihr Dental Direkt-Team“

Kontakt:

Dental Direkt GmbH

Industriezentrum 106 – 108

32139 Spenge

www.dentaldirek.de





Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

Höhere Entfernungspauschale ab Kilometer 21

Unternehmer und auch Arbeitnehmer, die mindestens 21 Kilometer von ihrem Firmensitz oder ihrer ersten Betriebsstätte entfernt wohnen, können seit dem 1. Januar 2021 eine erhöhte Kilometerpau­schale steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Abzug bringen. Dies gilt erst einmal befristet bis zum 31. Dezember 2026.

Bislang konnte jeder Berufstätige, Unter­neh­mer oder Mitarbeiter, für seine täglichen Fahrten zur Arbeit (erste Betriebsstätte/erste Tätigkeitsstätte) 0,30€ je Entfernungs­kilo­meter (sogenannte Entfernungspau­schal­e) als Betriebsausgaben bzw. Wer­bungs­kosten abziehen. Ob er dabei ein öffentliches Ver­kehrsmittel oder das Auto genutzt hat, er mit seinem Fahrrad zur Arbeit gefahren ist oder sogar zu Fuß unterwegs war, spielte keine Rolle. Die Pauschale war jedoch grundsätzlich auf 4.500€ jährlich begrenzt. Die Nutzung eines eigenen Pkw war hiervon jedoch nicht betroffen, d. h. sofern hier eine höhere Entfernungspau­schale als 4.500€ anfiel, konnte auch diese geltend gemacht werden.

Diese Höchstbetragsregelung bleibt auch weiterhin unverändert bestehen, doch zusätzlich wurde zum 1. Januar 2021 die Entfernungspauschale erhöht, allerdings befristet bis zum 31. Dezember 2026 und lediglich für diejenigen, die mehr als 20 Kilometer von der Arbeit entfernt wohnen. Dabei gilt die höhere Pauschale für längere Anfahrtswege nicht automatisch ab dem ersten Kilometer, sondern erst ab Kilometer 21.

Vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 sind somit abziehbar:

0,30€ für die ersten 20 Entfernungs­kilometer

0,35€ ab dem 21. Entfernungskilometer

Vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 steigt der Pauschalbetrag ab dem 21. Kilometer nochmals um 3 Cent, sodass folgende Beträge abziehbar sind:

0,30€ für die ersten 20 Entfernungs­­kilometer

0,38€ ab dem 21. Entfernungskilometer

 

Beispiel: Ein Unternehmer wohnt 38 Kilo­meter von seiner 1. Tätigkeitsstätte entfernt. Er fährt 2021 an 220 Tagen zur Arbeit.

Der Unternehmer kann 2021 insgesamt 2.706€ als Entfernungspauschale abziehen, 198€ mehr als bisher.

   220 Tage x 20 km x 0,30€              = 1.320€

+ 220 Tage x 18 km x 0,35€             = 1.386€

                                                             = 2.706€

Tipp: Durch die höhere Entfernungspau­schale können Unternehmer ihren Arbeit­nehmern auch höhere pauschal mit 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen­steuer) versteuerte Fahrtkostenzuschüsse zahlen.

Bei Firmenfahrzeugen muss Entnahme versteuert werden

Nutzt der Unternehmer sein Firmenfahrzeug auch für die Fahrten zum Betriebssitz, so muss er neben der Privatnutzung auch die Nutzung des Fahrzeugs für die Fahrten zur Arbeit als Entnahme versteuern.

Sofern kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, sind monatlich für jeden Entfernungs­kilometer 0,03 % des Brutto­listenpreises (BLP) im Zeitpunkt der Erst­zulassung als Entnahme anzusetzen.

Nutzt der Beispielsunternehmer sein Firmen­fahrzeug mit einem Bruttolisten­preis von 40.000€ für die Fahrten zur Arbeit, bedeutet das eine Entnahme in Höhe von 2.766€, die seinem Gewinn hinzuzurechnen ist.

Nutzungsanteil für Fahrten zur Arbeit

0,03 % x 40.000€ x 12 Mon. x 38 km = 5.472€

5.472€ pauschale Nutzungsentnahme abzgl. 2.706€ Entfernungspauschale = 2.766€

Höhere Entfernungspauschale auch bei doppelter Haushaltsführung

Auch Unternehmer und Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung profitieren von der höheren Entfernungspauschale, denn sie gilt auch für die wöchentliche Familienheim­fahrt.

So kann ein Unternehmer, der an 30 Wochenenden zu seinem 400 Kilometer entfernten Wohnort pendelt, im Jahr 2021 für seine Familienheimfahrten 4.170€ als Betriebsausgaben abziehen und damit 570€ mehr als in 2020.

Hinweis: Bei Dienstreisen bleibt hingegen alles beim Alten. Hier sind die tatsächlichen Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrs­mittel abziehbar oder 0,30€ je gefahrenen Kilometer, sofern der eigene Pkw genutzt wird. Beim betrieblichen Fahrzeug kann der Unternehmer alle anfallenden Fahrzeug­kosten (Benzin, Versicherung, Kfz-Steuer, Reparaturkosten) sowie die Abschrei­bung als Betriebsausgaben abziehen.




Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
im ETL ADVISION-Verbund aus Köln, spezialisiert
auf die Beratung von Heilberufen

ETL ADVISA Köln
Tel.: 0221 9410198-0
advisa-koeln@etl.de
www.etl.de/advisa-koeln

Quelle: DENTAGEN Info 2021/01

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Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01