Für die Planung der Liquidität stehen unterschiedliche Finanzierungsformen zur Verfügung.
Bei der Ermittlung des Liquiditätsbedarfs sind Umsatzschwankungen ebenso zu berücksichtigen wie der Investitionsbedarf. Ziel sollte für jedes Dentallabor die Bankenunabhängigkeit sein. Diese wird durch eine solide Eigenkapitalquote erreicht. Auf dieser Basis sollten sowohl kurzfristige Umsatzschwankungen jederzeit ausgeglichen als auch jederzeit Finanzierungen mit Eigen- oder Fremdmitteln für Investitionen getätigt werden können. Mittel- und langfristig erreicht das Unternehmen eine wirtschaftliche Unabhängigkeit, die zu Sicherheit und Selbstbewusstsein führt. Gleichzeitig wird starkem Stress durch Finanzsorgen vorgebeugt.
Wie viel Liquidität wird mindestens benötigt?
Als Faustformel gilt, dass nach Zahlung der Gehälter und Abbuchung der Krankenkassenbeiträge und vor Überweisung der Monatsrechnungen der Kontostand mindestens 50.000,- Euro betragen sollte. Bei größeren Laboren sollte diese Mindestliquidität noch höher sein. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig es sein kann, über ausreichend liquide Reserven zu verfügen. Auf der anderen Seite sollte wegen der begrenzten Einlagensicherung der Banken bei sehr hohen Geldguthaben darüber nachgedacht werden, ob man diese auf mehrere Banken verteilt oder in die private Vermögensebene transferiert.
Für die Finanzierung stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung.
Nachfolgend sind nicht abschließend einige Tipps zu Finanzierungsformen aufgeführt, die häufig von Dentallaboren genutzt werden:
Bank-Darlehen: Wählen Sie Bankdarlehen mit einer festen Laufzeit. Die Laufzeit des Darlehens sollte der Dauer der Nutzung des Anlagegutes entsprechen. Sogenannte endfällige Darlehen sollten vermieden werden. Bei diesen Darlehen wird erst zum Ende der Laufzeit in einer Summe getilgt und währenddessen werden parallel Finanzanlageprodukte angespart.
Darlehen über die Investitionsbanken der Bundesländer oder über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Nutzen Sie die Zinsvergünstigung bei den Konditionen oder die teilweise oder komplette Haftungsfreistellung. Die Hausbanken sind für die Beratung und Beantragung der Mittel zuständig.
Öffentliche Fördermittel in Form von Zuschüssen für Investitionen: Einige Bundesländer bieten neben zinsgünstigen Darlehen auch Zuschüsse, z. B. als Digitalisierungsprämie. Informationen gibt es bei den Investitionsbanken oder bei den Handwerkskammern. Als Bundesmittel kommt zurzeit nur das Programm „Digital jetzt“ in Frage, bei dem die Fördermittel aber sehr stark kontingentiert sind.
Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck
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Hans-Gerd Hebinck
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Quelle: DENTAGEN INFO 2021/02