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Die neue degressive Abschreibung

Mit den Corona-Steuerhilfegesetzen wurde die sogenannte degressive Abschreibung wieder eingeführt. Ziel der Bundesregierung ist, damit einen zusätzlichen Investitions­anreiz zu setzen und die Wirtschaft anzu­kurbeln.

Die neue degressive Abschreibung kann als Wahlrecht bei beweglichen Wirtschafts­gütern angewandt werden, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 angeschafft werden. Der Laborinhaber kann also Wirtschaftsgüter entweder wie bisher linear in gleichen Jahresbeträgen auf die Laufzeit verteilt abschreiben oder sich für die degressive Abschreibung entscheiden.

Der Abschreibungssatz beträgt das 2,5-Fache des linearen Abschreibungssatzes und darf 25 % der Anschaffungskosten nicht übersteigen. In den Folgejahren ist der Mehrbetrag der Abschreibung verbraucht, die Buchwerte sinken rapide.

Beispiel: Bei dem Kauf einer Fräse für 50.000,- € mit einer Laufzeit von 8 Jahren kann statt der linearen Abschreibung von 6.250,- € eine degressive Abschreibung von 12.500,- € geltend gemacht werden (höchstens 25 %). Das bedeutet eine Verdopplung der Abschreibung im 1. Jahr.

Vorteil der Regelung ist es, dass die Auf­wendungen für die Abschreibungen vorge­zogen werden können. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass in Zukunft Abschrei­bungen verbraucht sind und somit Gewinne der Zukunft erhöht werden.

Deswegen ist die Regelung nicht für alle Dentallabore vorteilhaft und sollte nicht automatisch angewandt werden. Gerade in 2020 ist die Anwendung der Abschreibung in vielen Fällen kontraproduktiv. In diesem schwachen „Corona Jahr“ durch die degressive Abschreibung den Gewinn noch weiter zu mindern, macht vor allem für Einzel­unternehmer keinen Sinn.

So kann es sein, dass Sie in 2020 aufgrund des niedrigen Gewinns bei der Einkom­men­steuer nur einem Steuersatz von 20 % unterliegen (schlimmstenfalls sogar 0 %). Sollten in den  Folgejahren die Gewinne steigen, steigt auch Ihr Einkommensteuersatz schnell auf 42 %.

Fazit: Sollten Sie im Jahr 2020 als Einzel­unternehmer einen niedrigen Gewinn haben, verzichten Sie besser auf die degressive Abschreibung, da diese in Zukunft deutlich höhere Steuern verursacht.

Steuerberater Frank Edenfeld

Für Rückfragen – zu diesen oder anderen Steuer- oder Finanzthemen – steht die Kanzlei gerne zur Verfügung!

HNV plus Steuerberatungs- und Rechtsanwalts-­
Sozietät

Am Bahnhof 21 • 33397 Rietberg
Steuer- und Rechtsberatung für Dentallabore
Tel.: 05241 91717-0 • Fax: 05244 90770-28
www.dental-steuer.de • edenfeld@hnv-gt.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/04

Zwei Branchenspezialisten im Leistungsverbund

DENTAGEN und das Cluster med. Berufe der R+V Versicherung


Die R+V-Versicherung hat ihre Wurzeln in der genossenschaftlichen Bewegung und zählt heute zu den führenden Versicherern Deutsch­lands. Seit vielen Jahren ist sie auf Wachstumskurs – fast neun Millionen Kunden vertrauen auf ihre Leistungen. Die R+V bietet maßgeschneiderte, innovative Versicherungslösungen.

Im Firmenkundengeschäft ist sie traditionell eng mit den mittelständischen Unternehmen verbunden. DENTAGEN und R+V sind aufgrund ihrer genossenschaftlichen Ausrich­tung ideale Partner für die Dentalbranche. Ein Vertriebsweg für gewerbliche Verbund­gruppen, Verbände und Genossenschaften – das Cluster med. Berufe der R+V hat sich exklusiv auf die Bedürfnisse des Gesund­heitsmarktes eingestellt. Neben der branchenspezifischen betrieblichen Absicherung stehen auch individuelle Vorsorgelösungen im Vordergrund.

R+V Unternehmenspolice für DENTAGEN-Mitglieder

Mit der R+V Unternehmenspolice steht Dentallaboren ein umfassendes Komplett­produkt zur Verfügung, das alle betrieblichen Risiken abdeckt. Sie bietet Versiche­rungsschutz für Sach-, Haftpflicht- und Rechtsschutzrisiken in nur einer Police zu einem Beitrag. Das bedeutet minimalen Verwaltungsaufwand.

Gemeinsam entwickeln DENTAGEN und das Cluster med. Berufe der R+V besondere Bausteine, die exklusiv auf die Bedürfnisse von Dentallaboren zugeschnitten sind, wie z. B. eine Zusatzversicherung für Schäden aus der Nutzung Additiver Druckverfahren (kurz ADV). Diese richtet sich primär an Unternehmen der Kunststoff- und Metall­herstellung bzw. -verarbeitung sowie an so genannte Druckzentren. Sie bündelt die Risiken aus mehreren Firmenkundensparten und gewährt somit einen innovativen Rundumschutz.

Neben den Produkthaftungsrisiken berücksichtigt die ADV auch die mannigfaltigen Rechtsverletzungspotentiale bei der Ferti­gung von Kopien und optional sogar benannte Eigenschäden bei der Herstellung von Produkten in Eigenregie.

Verschiedene Produkte zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge sowie weitere Absicherungen ergänzen und runden das Angebot – speziell für DENTAGEN-Mitglieder – ab.

Profitieren auch Sie von der langjährigen Erfahrung und dem Know-how unseres Kooperationspartners Cluster med. Berufe der R+V Versicherung.

Auch für Sie und Ihr Labor entwickeln die Firmenberater für med. Berufe individuelle Lösungen zu vergünstigten DENTAGEN-Konditionen für einen verbesserten Versicherungsschutz.

Haben Sie Interesse? Die Ansprechpartner der R+V beraten Sie gern:

Koordination bundesweiter Außendienst für DENTAGEN-Mitglieder
R+V Allgemeine Versicherung AG
Cluster med. Berufe
Pierre Reß 

Universitätsstr. 91 · 50931 Köln

T 0721 819 29 06
F 0611 1822 75 151
Pierre.Ress@ruv.de





Quelle: DENTAGEN INFO 2020/04

Das volle Programm – auf der FLUSSFISCH DENTAL SCHAU


Findet es statt? Findet es nicht statt? Mit Branchentreffen, Messen und anderen Groß­veranstaltungen ist es zurzeit pandemie­bedingt so eine Sache. Was aber auf jeden Fall im März 2021 stattfinden wird: Die FDS – die FLUSSFISCH DENTAL SCHAU mit vielen Workshops, Experten-Chats und neuen Produkten als einwöchiges Online-Event.

Informativ, flexibel, einfach zu besuchen – und vor allem total sicher! Die FDS als digitale Dental-Schau präsentiert vom 9. bis 13. März eine Fülle von aktuellen Informationen und innovativen Produkten. Die MICHAEL FLUSSFISCH GmbH hat zusammen mit ihren Kooperationspartnern ein volles Programm aufgestellt, das keine Wünsche offenlässt.

Ob CAD/CAM, Lasersintern, Scanner, Blanks, Frässysteme, Legierungen, Galvanotechnik oder Zusatzprodukte – bei der FDS stehen Experten aus allen Bereichen der Dentaltechnik für Workshops und individu­elle Beratung zur Verfügung.


„Das digitale Format eröffnet viele tolle Mög­lichkeiten, die wir so auf einer physischen Messe nicht hätten“, verspricht Geschäfts­führerin Michaela Flussfisch. „Wir binden alle unsere Friends mit ihrem Experten­wissen ein, sodass die Teilnehmer ganz unkompliziert in Austausch mit ihnen treten können. Sie können ihren virtuellen Besuch je nach Zeitbudget flexibel in ihren Arbeits­alltag integrieren – ohne stressige Anreise, Hotelübernachtungen und Leerlaufzeiten. Einfach einloggen und ganz bequem ‚Rosi­nenpicken‘, je nach individuellem Interesse und Beratungsbedürfnis.“ Geplant sind an fünf Tagen Workshops und „How-to“-Webinare, Präsentationen innovativer Produkte und Ausblicke auf neue Entwicklungstrends, Lern-Videos und virtuelle Touren, Live-Schaltungen und Experten-Chats.


Das genaue Programm wird derzeit ausgearbeitet und nach und nach mit interessanten Inhalten angefüllt, die tagesaktuell auf der Website fds.dental veröffentlicht werden. Dort gibt es auch einen Online-Termin­ka­lender, in dem Interessenten Time Slots für individuelle Online-Gespräche mit ihren Wunsch-Experten reservieren können.

„Das wird eine bunt gefüllte Woche, ein virtueller Marktplatz, zu dem ich alle Dental­technikerinnen und -techniker herzlich ein­lade!“, freut sich Michaela Flussfisch. „Wer stets auf dem aktuellen Stand sein will, dem empfehle ich unseren Newsletter, der auf der Website abonniert werden kann. Er informiert über alle neu dazukommenden FDS-Highlights und über das gesamte Programm. Bleiben Sie gespannt – und vor allem gesund!“

www.fds.dental

Quelle: DENTAGEN INFO 2020/04

DT-SMARTLAB – die smarte App für alle Fälle

Zahnlagerpflege und vieles mehr per Smartphone, Tablet und PC


Zahnläger werden traditionell von Mitarbei­ter*innen im Außendienst gepflegt. Ein Service, der sehr persönlich, aber auch aufwendig ist. Mit der Eigenentwicklung DT-SMARTLAB bietet DT&SHOP eine digitale Alternative mit zahlreichen weiteren Funktionen.

Ende 2016 hatte die Firmeninhaberin Eva Maria Roer die Idee, eine Softwarelösung zu schaffen, die es allen Kunden ermöglicht, Zahnläger zeitsparend, kostengünstig und zuverlässig selbst zu pflegen. „Bei unserer IT-Abteilung stieß ich mit meiner Idee sofort auf offene Ohren. Gerne hat das Team die spannende Herausforderung angenommen und sofort mit der Entwicklung begonnen.“

Schon wenige Monate später, zur IDS 2017, konnte das Unternehmen die Pilot-Version ersten Interessenten vorstellen. In den Folgemonaten wurde die App laufend weiterentwickelt, und sie stieß auf immer größere Resonanz.

Zunächst als reine Zahnlager-App konzipiert, gab es schon in der zweiten Version die Mög­lichkeit, die persönlichen „Top-Produkte“ zusammen mit den Zähnen zu bestellen. „Viele Kunden hatten sich das gewünscht“, erklärt Eva Maria Roer. „Heute ist es natürlich längst möglich, alles aus unserem mehr als 65.000 Artikel umfassenden Sortiment über DT-SMARTLAB zu bestellen.“

Die Zahnlagerpflege über die App funktioniert zuverlässig und einfach mit wenigen Klicks, sobald das Lager digitalisiert wurde. Bei diesem einmaligen Vorgang unterstützt das Team von DT&SHOP gerne. Nahezu alle Garnituren sind stets lieferbar. Sollte eine Garnitur ausnahmsweise nicht vorrätig sein, wird dies während des Bestellvorgangs angezeigt.

Durch die Nutzung der App hat man jeder­zeit den Überblick über den Verbrauch an Zäh­nen. Auch für die Inventur ist die integrierte Zahnlagerstatistik von großem Nutzen.

Zusätzlich zur Zahnlagerpflege bietet die innovative App eine ganze Reihe weiterer nützlicher Features. Um das Bestellen zu erleichtern, hat DT&SHOP die App mit einer Reihe von Komfort-Funktionen ausgestattet: So bekommt jedes Labor die individuellen Top-Artikel – also die jeweils am häufigsten gekauften – in einer eigenen Rubrik angezeigt. Man kann sich selbst eigene Bestell­listen anlegen und frühere Bestellungen bei DT&SHOP einsehen.

Für Sonderbestellungen, Ersatzteile und Retouren gibt es bei DT-SMARTLAB ein integriertes Servicecenter, über das das Anliegen gleich an die zuständige Stelle bei DT&SHOP gesendet wird. Das erspart Nachfragen und verkürzt die Bearbeitungszeit.

Datenblätter, Gebrauchsanweisungen, Explosionszeichnungen und Produktvideos lassen sich ebenfalls direkt über die App downloaden.

DT-SMARTLAB ist also inzwischen eine ausgereifte Informations- und Bestellsoftware, die sich komfortabel nutzen und vielseitig einsetzen lässt. Und die Entwicklung wird laufend fortgesetzt, damit das Bestellen noch einfacher wird.

So verfügt die jüngste Version, die DT&SHOP seit kurzem anbietet, über weitere neue Features: Das Bestellen ist jetzt per Barcode – und damit ohne Eingabe der Artikel­nummer – möglich. Und zwar nicht nur bei allen Artikeln aus dem DT-Sortiment, sondern auch bei vielen Hersteller-Barcodes. Weitere Barcode-Systeme werden in Zukunft hinzukommen. Die App ist außerdem noch mehr auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. So werden z. B. aktuelle Angebote ganz gezielt für die jeweiligen Top-Artikel des Labors angezeigt. Auch die Such­funktionen wurden nochmals verbessert.

DT&SHOP stellt DT-SMARTLAB kostenlos zur Verfügung. Die jeweils neueste Version erhalten Nutzer*innen automatisch. Die innovative Softwarelösung eignet sich bestens für Smartphone und Tablet und kann selbstverständlich genauso am PC genutzt werden, auch von mehreren Personen gleichzeitig.

Welche Projekte stehen als nächstes an? „Die nächste große Herausforderung ist die EU-Medizinprodukte-Verordnung MDR, die im Mai 2021 in Kraft treten wird. Wir werden den Nutzer*innen unserer App eine Softwarehilfe zur Verfügung stellen, an der wir bereits intensiv arbeiten“, verrät Eva Maria Roer. Man darf gespannt sein.

DT&SHOP GmbH
Mangelsfeld 11-15 · 97708 Bad Bocklet
T 09708 909-100 · F 09708 909-125
info@dt-shop.com · www.dt-shop.com

Kundenstimmen:

Vor ca. einem Jahr hat uns DT&SHOP ein Tablet zur Verfügung gestellt. Mit diesem Tablet kann ich nun die Bestellungen für unser Dentallabor direkt an DT schicken. Obwohl ich anfangs die telefonische Bestellung vermisst habe, muss ich heute gestehen, dass sich der Bestellvorgang für mich als einfacher und um einiges zeitsparender herausgestellt hat.

Außerdem gebe ich, seitdem wir das Tablet haben, nur noch etwa einmal pro Woche eine Bestellung auf. Davor habe ich häufiger bestellt.

Das Programm auf dem Tablet ist so gestaltet, dass man ganz einfach, egal ob über Suchbegriffe oder Artikelnummern, Mate­rialien schnell finden kann. Diese lege ich mir im Lauf der Woche in den „Warenkorb“ und bestelle dann, wenn etwas dringend benötigt wird, alles gemeinsam. So sparen DT und wir Versandkosten + Verpackungs­material und tragen sogar etwas zum Thema Nachhaltigkeit bei.

Regina Levin
LEVA Dentaltechnik GmbH

DT&SHOP-Inhaberin Eva Maria Roer

Mit der App von DT&SHOP ist Bestellen jetzt noch einfacher und schneller – auch dank individueller Preisdarstellung, Artikelpflege und der Bestellhistorie. Man ist flexibel, egal ob im Büro oder am Arbeitsplatz. Wir bestellen nur noch über die App und sind sehr zufrieden und möchten sie nicht mehr missen, besonders auch wegen der einfachen und übersichtlichen Zahnbestellung.

Kurt Hofmann
DentaTEC Hofmann

Wir nutzen die SMARTLAB App sehr gerne.

Häufig bestellte Artikel sind übersichtlich in „Meine Top-Artikel“ inkl. der laborspezifischen Rabatte gelistet. Die Bestellhistorie kann Jahre zurückverfolgt werden. Zahnbestellungen erfolgen ganz einfach durch Klick im virtuellen Zahnlager. So können Bestellungen auch sehr einfach und sicher noch nach Geschäftsschluss erledigt werden.

Wir können die App nur empfehlen.

Markus Büscher
Büscher Dentaltechnik





Quelle: DENTAGEN INFO 2020/04

Unternehmenssteuerung in unsicheren Zeiten

So unterstützt sie die betriebswirtschaftliche Planung im Labormanagement


Rückschau auf ein schwieriges Jahr

Ein gutes Liquiditätsmanagement spart für Dentallabore bares Geld. Und es hilft gerade in schwierigen Zeiten wie der Corona-Krise dabei, den Albtraum eines jeden Unterneh­mens, dass die Kontokorrent­linie nahezu ausgeschöpft ist und Rechnun­gen nicht mehr bezahlt werden können, abzuwenden. Folgende Maßnahmen können und sollten Sie prüfen und frühzeitig ergreifen:

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Schaut man zurück, blickt man in der Zahn­technik zunächst auf ein gutes erstes Quartal. Dieses half den meisten Laboren während des ersten Lockdowns, denn im April bis zu den Osterferien resultierte daraus ein Überhang an Aufträgen, der abgearbeitet werden konnte.

Gleichzeitig begann ab April eine heraus­fordernde Phase, um sich auf die Einschrän­kun­gen und Gegebenheiten einer länger­dauernden Krise einzustellen: Betriebe organisierten vorsorglich Schichtdienst, damit das Labor bei Infizierung von Mitar­beitern nicht stillgelegt werden musste. Außerdem begann vielerorts die Kurzarbeit, die bei vielen Anfang Juni oder auch erst zum Herbst beendet wurde. Ein wichtiges Thema für das Management waren die Auseinan­dersetzung mit den Konditionen für Förder­mittel – von der Corona-Soforthilfe bis zu KfW-Schnellkrediten.

Als wichtigstes Steuerungsinstrument in dieser unsicheren Zeit rückte die Liquiditäts­planung in den Mittelpunkt:  Auf Basis der Vorjahreszahlen und Planungen verglich und beobachtete man in den Betrieben Kunden­umsätze. Mehr als sonst üblich, nämlich täglich, wurde der Auftragseingang bewertet und Kunden zu Planungen und Patienten­verhalten befragt. Dazu wurde die Entwick­lung von Kontoständen regelmäßig gecheckt. Mit diesen betriebswirtschaftlichen Maßnahmen sind die meisten Dentallabore erstaunlich gut durchs Jahr gekommen.

BWL und Jahreswechsel – das steht jetzt an

Damit es sicher weitergeht, prüfen Sie unbedingt jetzt Ihren kurzfristigen Liquiditäts­bedarf. Das ist wichtig, denn der Stichtag, um einen KfW-Schnellkredit zu beantragen, ist der 31. Dezember 2020. Der KfW-Schnell­kredit 2020 richtet sich als Finanzierungs­möglichkeit an Unternehmen, die von Corona betroffen sind. Mit dem Kredit können Anschaffungen wie Maschinen und Aus­stattung (Investitionen) oder alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel) finanziert werden. Die Kondition ist mit 3 % Sollzins p.a. teurer als bei anderen Förderkrediten, dafür übernimmt die KfW 100 % des Ausfallrisikos. Natürlich wird die entsprechende Bonität vorausgesetzt. Unternehmen können bis zu 10 Jahre Tilgungszeit in Anspruch nehmen und Sondertilgungen ohne zusätzliche Kosten leisten. Die Kredithöhe beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019.

Beachten Sie bei Ihrer Liquiditäts­planung, dass oftmals die Monate Januar und Februar wegen der niedrigeren Umsätze zu einem negativen Cash Flow führen und zusätzliche Liquiditätsreserven benötigt werden.

Betriebswirtschaftliche Planung für das kommende Jahr

Stand heute wird das Thema Corona die Wirtschaft auch im nächsten Jahr stark beeinflussen. Grund genug, um rechtzeitig die Planung für das kommende Jahr anzugehen. Folgende betriebswirtschaftlichen Maß­nahmen sollten zum Jahresanfang getroffen werden:

  • Erneut Kurzarbeit anmelden? – Besonders für die Monate Januar und Februar könnte die Auftragslage eventuell den Einsatz von Kurzarbeit ermöglichen.
  • Planung je Kunde erstellen – Auf Basis der Jahresumsätze 2019 und 2020 planen Sie drei Szenarien für die Plan-Umsätze 2021: Worst-Case Szenario, optimistisches Szenario, mittlerer Verlauf.

  • Plan-BWA für 2021 erstellen – Wie wird das Betriebsergebnis bei der aktuellen Kostenstruktur bei den drei angenommen Szenarien sein?
  • Kosten und Personal prüfen – Welche Maßnahmen sind ggf. notwendig auf der Kostenebene? Passt die Personalplanung noch?
  • Teambesprechung planen und durchführen – Gerade in unruhigen Zeiten ist es wichtig zu vermitteln: Die Leitung ist aktiv und holt alle mit ins Boot! Denn Transparenz schafft Vertrauen in der Belegschaft.

Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck


Kontaktdaten
Hans-Gerd Hebinck
Unternehmensberater
Diplom-Betriebswirt (FH)
Datenschutzbeauftragter (IHK)
Zertifizierter ZRM®-Trainer (ISMZ Zürich)
Metzer Weg 13 • 59494 Soest
Tel.: 0172 2745444 • Fax: 03212 1106197
info@hebinck-unternehmensberater.de
www.hebinck-unternehmensberater.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/04

DENTAGEN-Generalversammlung 2020

Am 3. Juli fand die diesjährige Generalver­sammlung der DENTAGEN Wirtschaftsver­bund eG statt, bedingt durch die Corona-Pandemie erstmalig per Telefonkonferenz.

In seiner Begrüßung ging Aufsichtsrats­vorsitzender Constantin Vernekohl auf die Pandemie und deren Folgen für die DENTAGEN-Generalversammlung ein. Mit Bedauern habe DENTAGEN den beliebten Partnertreff absagen und auf das nächste Jahr verschieben müssen. Auch die General­versammlung könne zum Schutze der Mitglieder nur per Telefonkonferenz abge­halten werden. Dies stelle für DENTAGEN eine Herausforderung und zugleich eine ganz besondere Situation dar.

An die Stelle der persönlichen Begrüßung und Ansprache rückten der Bildschirm und das Telefon. Zum Ende seiner Begrüßungs­rede bedankte sich Herr Vernekohl bei den Mitgliedern, die sich die Zeit genommen hatten, an der General­versammlung als wichtigstem Organ der Genossenschaft teilzunehmen. In ihrem anschließenden Bericht gab Vorstands­vorsitzende Karin Schulz einen Überblick sowohl über die Tätigkeiten im abgelaufenen und im aktuellen Geschäftsjahr als auch zur geschäftlichen Entwicklung des Wirtschaftsverbundes.

Nach ihrer Begrüßung ging sie zunächst auf die wirtschaftliche und finanzielle Situation von DENTAGEN ein und konnte hierbei von einem positiven Ergebnis für das Geschäfts­jahr 2019 berichten. Aufgrund des guten Betriebsergebnisses wurde erneut eine Rückvergütung beschlossen.

Im Anschluss gab sie einen Überblick über die Tätigkeiten im letzten Geschäftsjahr.

Sie teilte mit, dass das Firmengebäude bis auf wenige Kleinigkeiten fertiggestellt ist und sich alle im neuen Geschäftssitz wohlfühlen. Mit der Lebenshilfe, die knapp 2/3 der Bürofläche angemietet hat, wurde ein sehr angenehmer und langfristiger Mieter gefunden. Die stimmungsvolle Einweihung wurde am 5. Juli 2019 mit über 150 Gästen – DENTAGEN-Mitglieder, Kooperationspartner und Geschäftsfreunde – gefeiert.

Die Bauzeit war jedoch kein lockerer Spaziergang, denn es gab immer wieder mal Stolpersteine, wie z. B. der Wasserschaden, der den Einzug und die Einweihungsfeier zu gefährden drohte. Und auch in der Folgezeit tauchen noch Probleme auf, so Frau Schulz. So habe es einen zweiten Wasserschaden als Folge des ersten gegeben. Zudem gebe es Schwierigkeiten mit dem Versicherer des Schadensverursachers, der für die Kosten der beiden Versicherungsfälle nicht in vollem Umfang aufkommen will, sowie Baumängel und Falschabrechnungen, die dem Bauleiter nicht aufgefallen und als korrekt abgehakt waren. DENTAGEN habe deshalb einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt eingeschaltet, mit deren Hilfe die Beanstan­dungen und Forderungen durchgesetzt werden sollen.

Karin Schulz führte aus, dass DENTAGEN viel in Digitalisierung und digitale Arbeitsweisen investiert hat. Dies sind eindeutig Investi­tionen in die Zukunft. Hierzu gehört u. a. das im letzten Jahr entwickelte und auf der Roadshow Anfang des Jahres vorgestellte ganzheitliche Marketing-Modul (siehe auch https://www.dentagen.de/marketing).

Weiterhin wurde die Dentallaborsuche überarbeitet und beinhaltet nun eine verbesserte Darstellung aller Mitgliedslabore und eine automatische Suchmaschinenoptimierung. Zudem besteht die Möglichkeit eines individuellen Premium-Steckbriefes im Rahmen des Marketingpakets. Alle anderen Mitglie­der erhalten eine Visitenkarte mit den Kon­taktdaten. Bei der Neuprogrammierung der Laborsuche ist die Idee entstanden, für die Mitgliedsbetriebe, die noch keine individuelle Webseite haben, eine Mini-Webseite mit eigener URL (z. B. dentallabor-schmidt.de) inklusive eigener E-Mail-Adresse, Anlegen von einem professionellen Google-Maps-Account und Google Analytics, Impressum, Datenschutzseite und Kontaktformular zu entwickeln. Kostenpunkt: 400 €. Mit dieser Mini-Webseite können Mitglieder auch vom neuen DENTAGEN News-Widget profitieren. Das Widget bietet stets relevante und aktu­elle News für Ihre Webseite und wird zentral durch das DENTAGEN-Team gemanagt.

Karin Schulz

Die Vorteile:

  • Keine veralteten News mehr auf der Webseite
  • Eigene Inhalte können wie gewohnt ein­gebunden werden
  • Immer die passenden Inhalte für die jeweiligen Besucher (ZÄ, Patienten, Bewerber)
  • Verbessertes Google-Ranking durch aktuelle Inhalte
  • Erweiterung für ZA-Websites: Kostenfreier Service für Ihre Kunden

Weiterhin wird DENTAGEN eine zentrale Stellenbörse exklusiv und kostenlos nur für DENTAGEN-Mitglieder entwickeln. Dieses Projekt ist derzeit in Arbeit und wird zeitnah umgesetzt.

Die bereits Ende 2019 ins Leben gerufene Laborbörse wird von den Mitgliedern sehr gut angenommen. Mehr als 50 Mitglieder haben sich gemeldet. Gut 40 möchten verkaufen, 10 wollen kaufen. Etwa 20 Betriebe haben eine Unternehmensbewertung in Auftrag gegeben. Die Mitglieder schätzen dabei nicht nur die professionelle Labor­bewertung, sondern auch die diskrete und vertrauliche Handhabung der Laborbörse.

Peter Ludewig, der in seiner Funktion als Geschäftsführer der DENTAGEN Technologie GmbH das Modul Laborbörse betrieben hat, ist seit dem 1. Juli 2020 selbständiger Unternehmensberater und neuer DENTAGEN-Kooperationspartner. Der Service steht für Mitglieder wie gewohnt zur Verfügung. Darüber hinaus wird DENTAGEN gemeinsam mit dem Genossenschaftsverband ein Nachfolgekonzept mit dem Ziel entwickeln, eine konzeptionelle Lösung für das Nachfolgeproblem zu finden.

Karin Schulz führte des Weiteren aus, dass das DENTAGEN-eigene Depot DENTAGENO-Logistik bedingt durch die Auflagen und Anforderungen für den Handel mit Arzneimitteln sowie jährlich wiederkehrende hohe Kosten zum 31. Januar 2020 aufgegeben wurde. Stattdessen wurde eine sehr gute Kooperation mit Pluradent eingegangen.

Constantin Vernekohl

Ein weiterer neuer Kooperationspartner ist der Arbeitgeberverband Zahntechnik (AVZ). Gemeinsames Ziel ist es, die Interessen der gewerblichen zahntechnischen Labore und des Zahntechniker-Handwerks zu fördern und gleiche Chancen für gewerblich tätige Marktteilnehmer zu schaffen. Zum Abschluss ihrer Ausführungen stellte Karin Schulz noch kurz das neue Projekt vor – den Online-Marktplatz.

Der Marktplatz soll als zentrale Beschaf­fungsplattform für die DENTAGEN-Mitglieder fungieren und alle Angebote von Online-Shops, Dental-Depots, Herstellern und Service-Anbietern an einem zentralen Punkt bündeln. Näheres hierzu finden Sie auf der Seite 28.

Constantin Vernekohl bedankte sich bei Karin Schulz und berichtete anschließend über die Tätigkeiten des Aufsichts­rates im Geschäftsjahr 2019. So teilte er u. a. mit, dass ein besonderes Augenmerk auf der Weiterentwicklung des Franchisemoduls gelegen hat. Das Modul soll die Mitglieder bei der erfolgreichen Führung des Labors unterstützen, wie z.B. beim Marketing zum Zwecke der Gewinnung neuer Kunden oder bei der Optimierung von Arbeitsabläufen zur Steigerung der Effizienz. Obwohl man sich deren Notwendigkeit gerade im Hinblick auf den sich stetig wandelnden Dentalmarkt durchaus bewusst ist, bleiben diese Dinge oftmals liegen.

DENTAGEN hat sich auch Gedanken zu weiteren Geschäftsfeldern der Genossenschaft gemacht, damit sie auch in Zukunft als leistungsstarker und innovativer Partner den Mitgliedern zur Seite stehen kann.

Nach seinem Bericht verlas Herr Vernekohl die Kurzfassung des vom Genossenschafts­verband erstellten Berichts über die Prüfung. Im Anschluss stellten die Mitglieder jeweils einstimmig den Jahresabschluss fest und beschlossen einstimmig die vorgeschlagene Ergebnisverwendung. Vorstand und Auf­sichtsrat wurden für Ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2019 einstimmig entlastet.

Constantin Vernekohl wurde nach Ablauf seiner dreijährigen Amtszeit von der Gene­ral­versammlung einstimmig für weitere drei Jahre in den DENTAGEN-Aufsichtsrat gewählt.


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/03

 

Das Interview mit Dr. Martin Sandmann


Wie kommt einer, der überlegt hatte, vielleicht Förster zu werden, dann Agrarwissenschaft studierte, um sich im Studium bei der Promotion und in der Forschung der Bioanalytik zuzuwenden, in die Dentalbranche? Über seinen interessanten Berufsweg, über die bemerkenswert zügige Neuaufstellung eines führenden Handels- und Dienstleistungsunternehmens im deutschen Dentalmarkt, über persönliche Gespräche mit verunsicherten Mitarbeitern, über die überraschende Reaktion vieler Kunden des Traditionshauses, über die Praxis- und Laborlandschaft mit und nach Corona, über irritierte Blicke, wenn er an seinem Arbeitsplatz in Dortmund sagt, ein Borussenfan zu sein – darüber und vieles mehr sprach Journalist Bernd Overwien für „DENTAGEN INFO“ mit Dr. Martin Sandmann, stellvertretender Vertriebsleiter der Region West-Mitte der Pluradent GmbH.

Herr Dr. Sandmann, als Sie am 1. August 2020 wach geworden sind, was waren Ihre ersten Gedanken?

Wir sind aufgestanden. Im wahrsten Sinne des Wortes. Eine neue Zeit­rechnung in einem Unternehmen mit tiefen historischen Wurzeln hatte begonnen.

Pluradent war das älteste Familien­unternehmen dieser Größenordnung im Dentalmarkt. Was markiert den Neuanfang?

Die bilanzielle Entschuldung des Dentalhändlers Pluradent und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens in Eigenverantwortung für Pluradent und die GLS Logistik. Beide Unternehmen bleiben als sanierte Rechtsträger erhalten.

Hinter diesen zwei Sätzen in nüchterner Juristensprache verbirgt sich offenbar eine spannende Zeit. Eine dramatische sogar?

Aus Sicht von Betriebswirten und Analytikern sicherlich spannend, aus dem Blickwinkel vieler Menschen fraglos dramatisch. Wir starten jetzt mit 550 Mitar­beitern ein neues, nachhaltiges Geschäfts­modell zusammen mit der Deutschen Mittelstandsholding als neuem Eigentümer. Vor dem 25. Februar 2020 waren es noch ca. 250 Menschen mehr, die im Unternehmen gearbeitet haben. Ein Prozess, der mit vielen menschlichen Schicksalen verbunden ist.

Wie haben denn Ihre Mitarbeiter reagiert, als sich die Schlagzeilen nach dem Jahreswechsel überschlugen?

Natürlich gab es eine große Verun­siche­rung. Die Sorge um den Arbeits­platz war verständlich groß. In dieser Situation war es wichtig, die eigenen Mitar­beiter in den Fokus zu stellen. In vielen Einzelgesprächen ist für das tragfähige Zukunftsprojekt geworben worden. Um es vorweg zu nehmen: als abzusehen war, dass die anvisierte Zeitachse für die Umstruk­turierung eingehalten werden konnte, nahm auch die Zuversicht der Teams zu.

Kurze Rückblende: Was war Ende Februar passiert? Die Unternehmens­spitze unter Pluradent-Vorstand Karsten Hemmer und GLS Logistik-Geschäftsführer Michael Herdt, die auch heute die Verantwortung tragen, hatte die Reißleine gezogen?

Sagen wir, auf die Notbremse getreten. Die Zahlungsunfähigkeit des Unter­nehmens stand kurz bevor. Die eigenverantwortliche Insolvenz ist ja das Resultat eines ganzen Bündels von Überlegungen gewesen. In welche Richtung investieren wir in einem sich rasant wandelnden Dental­markt? Wie stellen wir uns auf, um nachhaltig am Markt zu bleiben? Die Antworten liegen jetzt auf dem Tisch, nach einer nur viermonatigen Neuorientierung. Die verantwortlichen Sachwalter, der Vorstand, alle Entscheider haben einen tollen Job gemacht. Allen voran die Mitarbeiter, die sich als Teamworker letztendlich gesagt haben: Wir lassen uns nicht unterkriegen!

Haben Sie dennoch die eine oder andere schlaflose Nacht gehabt?

Für mich persönlich eher nicht. Wohl aber in Kenntnis der Tatsache, dass Handlungsfähigkeit nur durch schlankere Strukturen würde erreicht werden können. Wenn Strukturen wegbrechen – und das von Region zu Region unterschiedlich – können Sie beispielsweise nicht alle Innendienstler halten.



Wie haben Sie Ihre Kunden in dieser schwierigen Zeit erlebt?

Das war beeindruckend. Wir sind mit unserer Situation und unseren Ab­sichten sehr offen umgegangen. Aufgrund der starken Kundenbindung haben wir jeden einzelnen Kunden, ganz unabhängig von der Größe, persönlich informiert. Für mich hat sich da einmal mehr bestätigt: die digitale Welt ist wichtig, aber das persönliche Gespräch darf man nicht unterschätzen. Es war ja in der schwierigen Zeit – Corona kam ja erst noch hinzu – wichtig zu erkennen, wie viele Praxen und Labore Flagge gezeigt haben und uns bis heute die Stange gehalten haben.

Darf davon ausgegangen werden, dass Ihre Mitbewerber in dieser Phase nicht untätig geblieben sind?

Natürlich sind unsere Kunden von manchem Mitbewerber geradezu torpediert worden. Was nicht immer nett und fein war. Und natürlich haben wir regional den einen oder anderen Kunden verloren, aber unter dem Strich haben wir uns mehr als wacker geschlagen. Die überwiegende Mehrheit ist uns treu geblieben.

Aus einer historisch gewachsenen guten Erfahrung oder weil das neue Konzept überzeugend rüberkam?

Beides. Neben einer umfassenden Beratung werden Digitalangebote, War­tung und Service ausgebaut. Das Un­ternehmen verfügt neben einer soliden wirtschaftlichen Basis über ein eingespieltes Team erfahrener Fachberater und Techniker. Verlässlichkeit ist durch nichts zu ersetzen.

Dass wir dieses Gespräch in Dortmund führen, hat ja einen besonderen Hintergrund. Ihr Haus ist ein Partnerunter­nehmen der DENTAGEN eG….

… was wir sehr gern sind und der größte Wirtschaftsverbund der Zahntechnik wird von Waltrop aus gelenkt, quasi Stadt­grenze Dortmund.

Meine Geburtsstadt im Übrigen. Aber wie lässt sich die Region West-Mitte, für die Sie die Verantwortung tragen, eingrenzen?

Das reicht von Kassel bis Bornheim, dann von Bonn Richtung Niederrhein, natürlich das Ruhrgebiet mit Dortmund und hinauf bis nach Osnabrück, wo sich unser Hauptsitz befindet.

Ihre Einschätzung, wird es durch Corona oder dann nach Corona weniger Arztpraxen und Dentallabore auch in der Region West-Mitte geben?

Ja, davon gehe ich aus. Für alle Berufs­gruppen gilt: Wer vorher schon schwach war, wird das wohl nicht überleben. Im Bereich der Dentallabore gab es ja schon vor der Pandemie einen schmerzhaften Anpassungsprozess. Labore, die mit nur drei oder vier Zahnärzten zusammenarbeiten, befanden sich schon immer in einem Risiko­bereich.
Es gibt ältere Zahnärztinnen und Zahnärzte die sorgen sich nach wie vor um ihre eigene Gesundheit, um die Gesundheit ihrer Mitar­beiter. Und die Patienten kommen nur zögernd zurück, haben Angst, sich bei Behandlungen ohne eigenen Mundschutz infizieren zu können. Dabei sind Zahnarzt­praxen schon seit je her die Hygieneexperten schlechthin.

Gehen Sie in diesen Zeiten zum Zahnarzt oder schieben Sie Behandlung und Prophylaxe auf?

Ich gehe wieder. Auch zur professionellen Zahn­reinigung. Aber ich gebe zu, mich in der großen Covid-19-Unsicherheit auch zurückgehalten zu haben.

Haben Sie als Unternehmen versucht, Einfluss auf Ihre zahnärztlichen Kunden und damit auch der Labore zu nehmen?

Wir haben in den vielen Einzelge­sprächen unsere Kunden ermuntert, proaktiv auf ihre Patienten zuzugehen. Zu sagen: Wir kennen uns aus mit Hygiene. Weil wir uns so abhängig von den asiatischen Märkten gemacht haben, fehlte es in den Praxen im März/April natürlich an Schutz­kleidung. Wir haben uns da eingebracht, versucht, aus anderen Quellen an Plexiglas­schutz, Mund- und Nasenschutz­masken und Desinfektionsmittel zu kommen. Es ging um die Frage: Wie kommen wir gemeinsam aus der Krise?

Die ganze Branche hat im April/Mai Materialeinbrüche um 50 Prozent gehabt. Stimmt die Zahl?

Meines Erachtens ja. Ich denke, das ist noch relativ positiv bewertet.

Hat Sie die schwierige Liefersituation nicht zusätzlich getroffen in der Phase der Neustrukturierung?

Ehrlich gesagt – im Verhältnis gesehen nein. Weil wir alle staatlichen Instru­mente auch nutzen konnten, die Kurzarbeit-Phase bei uns später einsetzte, was vielen Mitarbeitern geholfen hat, haben wir weniger Umsatzverluste gemacht, als manche erwartet haben.

Wir haben über die Situation der Dentallabore gesprochen. Welchen Stellenwert hat für Sie da ein Wirtschaftsverbund wie die DENTAGEN eG?

Also, das ist die Chance auch für kleine und mittlere Betriebe, ihre Existenz zu organisieren. Wer sich das Angebot der DENTAGEN weit über den Einkauf genau ansieht, der kann seine eigene Überlebens­strategie mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten komplett entwickeln. Und DENTAGEN ist äußerst flexibel. Bei Problem­stellungen gibt es immer schnell eine Lösung. Für uns komfortabel, dass wir in ein paar Minuten von Dortmund in Waltrop sind. Das persönliche Gespräch ist mir immer wertvoll.

Ihr Vater war in Paderborn Chefarzt der Kinderklinik. Nie darüber nachgedacht, in diese Fußstapfen zu treten?

Mein älterer Bruder ist Arzt, meine jüngere Schwester Lehrerin, ich war den Naturwissenschaften zugeneigt. Als ich nach der Promotion in der Forschung war, kam überraschend das Angebot, in den wissenschaftlichen Außendienst eines Industrieunternehmens zu gehen. Die suchten promovierte Leute aus der Bioanalytik, die auch beim Thema Pflanzenzüchtung auf Augenhöhe mit Kunden wie Max-Planck-Institute, Frauenhofer-Institute, aber auch Industrieunternehmen wie Hoechst, Bayer oder BASF kommunizieren konnten. Das war mein Start vor 31 Jahren.

Und wie sind Sie dann in die Dental-Welt eingestiegen?

Es gab interessante Angebote von Dentalunternehmen im Münchener Raum, wo ich damals gelebt habe. Sirona hatte mir den Einstieg angeboten. Was dann folgte, wäre ein dickes Kapitel Dentalmarkt-Historie. Das würde hier zu weit führen.

Wenn man vom Außendienst in das mittlere Management wechselt, in Verkaufsleitung und Vertriebsleitung. Dann ist das ja noch mal eine andere Welt?

Ist es. Nach mehrjähriger Vertriebs­tätigkeit für Henry Schein war ich zehn Jahre bei NWD, verantwortlich für den Niederrhein, das Ruhrgebiet, Mönchen­gladbach und Aachen. Da haben wir als Familie mit zwei Töchtern und einem Sohn, die heute allesamt Erwachsene sind, den Umzug von München Richtung Düsseldorf vollzogen. Wir leben seitdem zwischen Düsseldorf und Mönchengladbach.

Düsseldorf, Mönchengladbach und den Arbeitsplatz in Dortmund. Geht das ohne Fußball?

Nein. Wenn ich gefragt werde, welche Vereinsfarben, dann oute ich mich als Borussenfan.

Dann ist die Dortmunder Seele doch gestreichelt oder?

(lacht) Borussia ja, aber Mönchengladbach.

…Autsch.

Herr Dr. Sandmann, herzlichen Dank für das Gespräch.

Quelle: DENTAGEN Info 2020/03



 

Online-Marktplatz

Nur für DENTAGEN-Mitglieder

Die aktuelle Marktsituation zahntechnischer Labore in Deutschland ist durch zahlreiche strategische und strukturelle Herausfor­derungen gekennzeichnet, wie z. B. Preis­verfall, Wettbewerbsdruck, Neue Techno­logien, Fachkräftemangel, Konsolidierung und Konzentration sowie Generationen­wechsel. Hinzu kommt die Digitalisierung, die unaufhörlich voranschreitet und bisher gewohnte Dinge verändert. Auch das Ein­kaufsverhalten ist gravierenden Änderun­gen unterworfen und wird zunehmend digitaler.

Um den Mitgliedern den Bestellprozess zu vereinfachen, gab DENTAGEN-Vorstands­vorsitzende Karin Schulz im Rahmen der Generalversammlung die Entwicklung eines Online-Marktplatzes als zentrale Beschaffungsplattform bekannt.

Ziel ist es, die Beschaffungsplattform für DENTAGEN-Mitglieder zu entwickeln. Auf dieser sollen Mitglieder die Angebote und Pro­dukte der Kooperationspartner wiederfinden und schnell und einfach in den Warenkorb legen können.

Zum geplanten Funktionsumfang des Online-Portals zählen u. a.

  • die Anbindung an alle gängigen Shop-Systeme,
  • die Darstellung der Preise unter Berück­sichtigung der DENTAGEN-Konditionen,
  • Easy-Ordering mit Bestellhistorie,
  • Nachverfolgung und Lieferstatus auf der Plattform.

Spätere Erweiterungen, wie eine App zum Bestellmanagement im Labor, ein Inventar-Management, Finanzierungslösungen, Anbindung an bestehende Systeme wie Buchhaltungssoftware und Warenmanage­ment, z. B. zur automatisierten Dokumen­tation im Rahmen des MDR, sind angedacht.

Die Vorteile für DENTAGEN-Mitglieder liegen auf der Hand:

  • Weniger Beschaffungsaufwand durch den zentralen Zugriff auf alle Angebote im Markt
  • Easy Ordering: Bestellvorlagen, Erinnerungsfunktion, Bestellhistorie

  • Individuelle und passgenaue Angebote
  • Best-Price-Garantie
  • Das größte Produkt-Angebot in der Branche
  • Die beste Warenverfügbarkeit inkl. Produktbeschreibung
  • Kunde-empfiehlt-Kunde Vorteile
  • In den vergangenen Wochen wurde das Konzept bei einigen Kooperationspartnern vorgestellt und von unseren Partnern positiv aufgenommen. Weitere Gespräche werden folgen.

    Über die Fortschritte dieses Projektes werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/03

    Der DENTAGEN-Newsletter

    Informationen modern und immer aktuell erhalten

    Um Ihnen wichtige und aktuelle Informa­tionen schnell zukommen zu lassen, haben wir mit dem DENTAGEN-Newsletter einen neuen und modernen Kommunikationskanal geschaffen. Der Newsletter ist, neben dem auf der Roadshow vorgestellten digitalen Maßnahmenpaket, ein weiteres erfolgreiches Projekt, das wir mit den Experten der Marketingagentur DentaLink verwirklichen konnten.

    Durch den Versand des DENTAGEN-News­letters per Mail können wir nun schneller mit Ihnen kommunizieren und Informationen sowohl inhaltlich als auch grafisch besser aufbereiten. Weiterführende Informationen sind mit nur einem Mausklick erreichbar. Ein Abtippen wie beim bisherigen papierenen Rundschreiben entfällt.

    Wir freuen uns, dass der Newsletter von Ihnen gut angenommen wird und sind stolz darauf, dass unser neuer Kommunikations­kanal eine Öffnungsrate von über 50 % hat.

    Der Newsletter funktioniert jedoch nicht nur in eine Richtung. Nutzen Sie alle Möglich­keiten und treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!



    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/03

    Soennecken – Ihre Individualität ist unsere Stärke

    Wer wir sind:

    Die Soennecken eG ist die europaweit größte und umsatz­stärkste Einkaufs- und Marketingkooperation der Bürobedarfsbranche. Unsere Mitglieder sind mittelständische Fachhändler und gehören zu den führenden Unternehmen der Bürowirtschaft.

    Über uns:

    Die 1926 gegründete Genossenschaft mit rund 500 mittelstän­dischen Fachhändlern wird an ca. 1.000 Standorten vertreten. Rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit 1990 am Stammsitz im bergischen Overath und bei den Tochtergesellschaften für den gemeinsamen Erfolg

    Unsere Performance in Zahlen:

    • Ø werden täglich ca. 9.000 Pakete versendet
    • 1.000 Markenartikelhersteller & Exklusivmarke Soennecken
    • Über 54.000 aktive Artikel davon ca. 23.000 Lagerartikel
    • 0,29 % Reklamationsquote aufgrund logistischer Fehler
    • Lieferung in 24-Stunden bis an den Schreibtisch
    • Über 164 Mio. € Umsatz im Jahr 2019



    Unsere Stärken:

    • Persönliche Nähe zum Kunden.
      Sie erhalten einen langfristig gleichbleibenden Ansprechpartner im Innen- und Außendienst, der sich um Ihre Bedürfnisse und Anfor­derungen bemüht.
    • Kontinuität & Zuverlässigkeit.
      Wir bieten Ihnen eine langfristige Preisstabilität und garantieren durch unsere Nähe zum Kunden eine langfristige Ausrichtung auf den gemeinsamen Erfolg.
    • Logistikkompetenz.
      Wir betreiben die modernsten Logistikzentren der Branche und bieten Ihnen neben der Versorgung mit Bürobedarf auch die Abwicklung Ihrer individuellen Artikel.

    • Sortimentsentwicklung.
      Es verändert sich nicht der fokussierte Bedürfnisbereich, den wir bedienen wollen, sondern die Bedürfnisse der Menschen im Büro. Das erfordert ein Umdenken in der Sortimentsarbeit und eine konstante Weiterentwicklung des Sortimentsangebots.
    • Zusätzlich bieten wir Ihnen.
      Vom Blumenstrauß bis zum Arbeitsschuh, alles direkt vom Industriepartner.

    Soennecken eG
    Soennecken Platz
    51491 Overath
    www.soennecken.de

    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/03

    Vorübergehende Mehrwertsteuersenkung – Chancen und Risiken für Unternehmer


    Zum 1. Juli 2020 wurden die Umsatzsteuer­sätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt – allerdings zeitlich begrenzt vom 1. Juli bis 31. Dezem­ber 2020. Was für Verbraucher grundsätzlich positiv ist, bedeutet für Unternehmer vor allem allerhand Mehraufwand.

    Eingangsrechnungen müssen geprüft werden

    Alle Unternehmer müssen genau darauf achten, ob die richtige Umsatzsteuer in den Eingangsrechnungen ausgewiesen ist. Denn ein falscher Steuersatz kann teuer werden. Wird ein zu hoher Umsatzsteuersatz ausgewiesen,

    • schuldet der Unternehmer die zu hohe Umsatzsteuer
    • darf der Leistungsempfänger nur die richtige (niedrigere) Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen

    Wird ein zu niedrigerer Umsatzsteuersatz ausgewiesen,

    • schuldet der Unternehmer dennoch die richtige (höhere) Umsatzsteuer
    • darf der Leistungsempfänger nur die ausgewiesene (zu niedrige) Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen

    Für den Leistungsempfänger erhöhen sich in beiden Fällen die betrieblichen Kosten, wenn die Rechnung nicht reklamiert wird.

    Hinweis

    Bei Leistungen, die im Juli 2020 zwischen Unternehmern erbracht werden, erlaubt es die Finanzverwaltung, dass diese noch mit den alten Steuersätzen von 7 % bzw. 19 % abgerechnet und in der Umsatzsteuervoran­meldung erklärt werden. Auch der Leistungs­empfänger darf ausnahmsweise die ausgewiesene (zu hohe) Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Für einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten Leistungs­empfänger ist diese Vereinfachung allerdings nachteilig. Er wird stets auf einem korrekten Umsatzsteuerausweis bestehen.

    Zur Anwendung des korrekten Mehrwert­steuer­sat­zes ist der Zeitpunkt der Leistungs­ausfüh­rung entscheidend.

    • Dienstleistungen sind im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt.
    • Lieferungen von Gegenständen gelten dann als ausgeführt, wenn der Gegenstand übergeben wird.


    Diese Grundsätze gelten auch für „Teil­leis­tungen“. Auch in diesen Fällen kommt es auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an. Bei Anzahlungen ist der Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich.

    Neben den laufenden Eingangsrechnungen sollte ein besonderes Augenmerk auf Ver­träge und Dauerrechnungen für beispielsweise Mieten, Pachten oder Leasinggegen­stände gelegt werden. Diese sind ggf. anzupassen. Hierfür kann z. B. eine zeitlich begrenzte Zwischen-Dauerrechnung für das zweite Halbjahr 2020 ausgestellt werden.

    Anzahlungen richtig endabrechnen

    Es ist auch üblich, dass An- bzw. Abschlag­zahlungen geleistet werden. Wurden diese vor dem 1. Juli 2020 geleistet, unterlagen sie dem Umsatzsteuersatz von 19 % bzw. 7 %. Wird die zugehörige Leistung aber im zweiten Halbjahr 2020 erbracht, unterliegt sie einem Umsatzsteuersatz von 16 % bzw. 5 %.


    In der Schlussrechnung müssen alle in Rech­nung gestellten An- oder Abschlagsrech­nungen offen vom Gesamtbetrag abgesetzt werden. Sofern der Nettoanzahlungsbetrag genau dem Nettoendabrechnungsbetrag entspricht und auch korrekt abgerechnet wird, kann sich für den Leistungsempfänger sogar eine Erstattung ergeben. Wird die vereinbarte Leistung erst in 2021 vollendet, entstehen 19 % bzw. 7 % Umsatzsteuer auf die Gesamtleistung. Bei der Verrechnung von Anzahlungen aus dem zweiten Halbjahr 2020 mit 16 % bzw. 5 % Umsatzsteuer kann es dann zu Nachzahlungen kommen.

    Bei Teilleistungen vom ermäßigten Steuersatz profitieren

    Auch bei Teilleistungen entsteht nur 16 %, wenn diese im zweiten Halbjahr erbracht werden. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer kann es daher vorteilhaft sein, wenn bei einer wirtschaftlich teilbaren Gesamtleistung gesonderte Teilleistungen vereinbart werden. Werden diese noch im zweiten Halbjahr 2020 abgenommen, entsteht nur 16 % Umsatzsteuer.

    Mit niedrigerer Umsatzsteuer Geld sparen

    Nichtvorsteuerabzugsberechtigte Unter­nehmer (z. B. Zahnärzte) und Verbraucher können bis 31. Dezember 2020 bares Geld sparen, wenn sie investieren, z. B. Einrich­tungsgegenstände erwerben oder Hand­werker beauftragen. Sie profitieren unmittelbar von der Steuersatzsenkung, da der Bruttopreis durch die geringere Umsatz­steuer sinkt, vorausgesetzt, der leistende Unternehmer erhöht nicht die Nettopreise bzw. lässt seine Bruttopreise unverändert.




    Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
    im ETL ADVISION-Verbund aus Köln, spezialisiert
    auf die Beratung von Heilberufen

    ETL ADVISA Köln
    Tel.: 0221 9410198-0
    advisa-koeln@etl.de
    www.etl.de/advisa-koeln

    Quelle: DENTAGEN Info 2020/03

    Corona – alles noch legal?



    Zwei Jahre ist es bereits her, dass wir in der DENTAGEN INFO über Datenschutz berichtet haben. Kaum ein Unternehmen hat diesen derzeit richtig auf dem Schirm. Corona bleibt stattdessen in aller Munde. Doch wird dem zurecht so viel Bedeutung zugemessen? Ein kleiner Überblick soll das beleuchten.

    Rück-/Forderung der Soforthilfe?

    Uns erreichten die letzten Monate zahlreiche Fragen rund um staatliche Soforthilfen, später dann zur Rechtmäßigkeit staatlicher Rückforderungsbescheide. Aber auch Infor­mationen über erste Subventionsbetrugs­fälle bzw. Anfragen zu deren Vermeidung liegen uns vor. So lauern bei unzutreffenden Angaben in den Anträgen mitunter strafrechtliche Gefahren.

    Manche Hilfen dagegen blieben trotz korrekter Antragstellung und Zusage ungewährt, so dass in diesen Fällen nicht nur zur Liqui­ditätssicherung der Klageweg zu prüfen war. Dass im Übrigen auch die Zahlungsmoral einiger Kunden unberechtigterweise nach­gelassen hat, wollen wir an dieser Stelle nicht verschweigen.

    Sittenwidrige Geschäfte

    Windige Unternehmen versuchten sich durch den Verkauf von Schutzmitteln zu bereichern. Manche priesen selbst weiße Socken mit Gummibändchen für den medizinischen Bereich als besten Mund-Nase-Schutz. Damit warfen sie zahlreiche rechtliche Fragestellungen bis zum Medizinprodukte­recht auf. In anderen Fällen stellte sich die Frage nach einem sittenwidrigen Rechts­geschäft – Stichwort Wucher. Derzeit wickeln wir für getäuschte Unternehmen zahlreiche Käufe zurück.

    Arbeitsrecht

    In diesem Zusammenhang stellten besorgte Unternehmer zu Recht die Frage nach der Arbeitssicherheit und dem Schutz ihrer Mitarbeiter. Der Arbeitgeber bleibt auch ohne vorrätige Masken bei Corona in der Pflicht. Selbst im Homeoffice ist er zunächst zur Einhaltung der Arbeitssicherheit verpflichtet. Fehler können zu teuren Regressen der Versicherer führen.

    Daneben blieben auch Fragen zu Kurzarbeit und betriebsbedingten Kündigungen nicht aus.


    Datenschutz und -sicherheit

    Die Labore kämpfen also neben der eigenen Liquidität auch rechtlich bereits mit zahlreichen für sie ungelösten Problemen. Dass die Krise manche aufgeschobene Themen nur verstärkt hat, bietet keinen Trost. Und damit wären wir beim einleitenden Punkt: dem Datenschutz.

    Selbst wenn zahlreiche Unternehmen Corona-bedingte Maßnahmen äußerst „hemdsärmlig“ angehen und den Daten­schutz zurückstellen: Behörden, wie Gerichte, bleiben nicht untätig. Der Euro­päische Gerichtshof stellte jüngst Methoden der Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten in Frage und damit die rechtmäßige Anwendung zahlreicher beliebter Apps und Tools US-amerikanischer Unternehmen. Rechtssicherheit sieht anders aus.

    Daneben konnten auch die Datenschutz­behörden ihre Handlungsfähigkeit während der Krise unter Beweis stellen. Sie beraten weiter, prüfen aber auch. Angesichts zunehmend „spürbarer“ Sanktionen ist es nicht nur mit einer Aktualisierung der Daten­schutzhinweise auf der Homepage getan (Achtung: Einsatz von Cookies prüfen!). Neben unzufriedenen Kunden nehmen selbst Arbeitnehmer den Datenschutz zunehmend zum Anlass, eigenen Forde­run­gen Geltung zu verschaffen oder vermeint­liche Ungerechtigkeiten zu bekämpfen. Wir können daher nur ganz allgemein weiter empfehlen, die Grundsätze des Daten­schutzes bestmöglich zu wahren.

    Das gilt auch für die Datensicherheit. Erpressungstrojaner verschlüsseln Fest­platten munter weiter oder verbreiten darauf gefundene Daten öffentlich. Leider machen diese vor der Krise nicht halt. Gute Verträge mit dem eigenen IT-Dienstleister und Spezialversicherungen können die teils erheblichen Schäden zumindest lindern.

    Fazit

    Die zahlreichen rechtlichen Unsicherheiten fordern derzeit viele Unternehmer. Die Rechtshotline kann zumindest Erste Hilfe bieten. Nutzen Sie daher frühzeitig die Möglichkeit für eine rechtliche Erstein­schätzung.

    Dr. Andreas Staufer
    Fachanwalt für Medizinrecht

    Staufer Kirsch GmbH
    T +49 89 21530330

    legal@stauferkirsch.dewww.stauferkirsch.de

    Quelle: DENTAGEN INFO 2020/03