Zwei Jahre ist es bereits her, dass wir in der DENTAGEN INFO über Datenschutz berichtet haben. Kaum ein Unternehmen hat diesen derzeit richtig auf dem Schirm. Corona bleibt stattdessen in aller Munde. Doch wird dem zurecht so viel Bedeutung zugemessen? Ein kleiner Überblick soll das beleuchten.
Rück-/Forderung der Soforthilfe?
Uns erreichten die letzten Monate zahlreiche Fragen rund um staatliche Soforthilfen, später dann zur Rechtmäßigkeit staatlicher Rückforderungsbescheide. Aber auch Informationen über erste Subventionsbetrugsfälle bzw. Anfragen zu deren Vermeidung liegen uns vor. So lauern bei unzutreffenden Angaben in den Anträgen mitunter strafrechtliche Gefahren.
Manche Hilfen dagegen blieben trotz korrekter Antragstellung und Zusage ungewährt, so dass in diesen Fällen nicht nur zur Liquiditätssicherung der Klageweg zu prüfen war. Dass im Übrigen auch die Zahlungsmoral einiger Kunden unberechtigterweise nachgelassen hat, wollen wir an dieser Stelle nicht verschweigen.
Sittenwidrige Geschäfte
Windige Unternehmen versuchten sich durch den Verkauf von Schutzmitteln zu bereichern. Manche priesen selbst weiße Socken mit Gummibändchen für den medizinischen Bereich als besten Mund-Nase-Schutz. Damit warfen sie zahlreiche rechtliche Fragestellungen bis zum Medizinprodukterecht auf. In anderen Fällen stellte sich die Frage nach einem sittenwidrigen Rechtsgeschäft – Stichwort Wucher. Derzeit wickeln wir für getäuschte Unternehmen zahlreiche Käufe zurück.
Arbeitsrecht
In diesem Zusammenhang stellten besorgte Unternehmer zu Recht die Frage nach der Arbeitssicherheit und dem Schutz ihrer Mitarbeiter. Der Arbeitgeber bleibt auch ohne vorrätige Masken bei Corona in der Pflicht. Selbst im Homeoffice ist er zunächst zur Einhaltung der Arbeitssicherheit verpflichtet. Fehler können zu teuren Regressen der Versicherer führen.
Daneben blieben auch Fragen zu Kurzarbeit und betriebsbedingten Kündigungen nicht aus.
Datenschutz und -sicherheit
Die Labore kämpfen also neben der eigenen Liquidität auch rechtlich bereits mit zahlreichen für sie ungelösten Problemen. Dass die Krise manche aufgeschobene Themen nur verstärkt hat, bietet keinen Trost. Und damit wären wir beim einleitenden Punkt: dem Datenschutz.
Selbst wenn zahlreiche Unternehmen Corona-bedingte Maßnahmen äußerst „hemdsärmlig“ angehen und den Datenschutz zurückstellen: Behörden, wie Gerichte, bleiben nicht untätig. Der Europäische Gerichtshof stellte jüngst Methoden der Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten in Frage und damit die rechtmäßige Anwendung zahlreicher beliebter Apps und Tools US-amerikanischer Unternehmen. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Daneben konnten auch die Datenschutzbehörden ihre Handlungsfähigkeit während der Krise unter Beweis stellen. Sie beraten weiter, prüfen aber auch. Angesichts zunehmend „spürbarer“ Sanktionen ist es nicht nur mit einer Aktualisierung der Datenschutzhinweise auf der Homepage getan (Achtung: Einsatz von Cookies prüfen!). Neben unzufriedenen Kunden nehmen selbst Arbeitnehmer den Datenschutz zunehmend zum Anlass, eigenen Forderungen Geltung zu verschaffen oder vermeintliche Ungerechtigkeiten zu bekämpfen. Wir können daher nur ganz allgemein weiter empfehlen, die Grundsätze des Datenschutzes bestmöglich zu wahren.
Das gilt auch für die Datensicherheit. Erpressungstrojaner verschlüsseln Festplatten munter weiter oder verbreiten darauf gefundene Daten öffentlich. Leider machen diese vor der Krise nicht halt. Gute Verträge mit dem eigenen IT-Dienstleister und Spezialversicherungen können die teils erheblichen Schäden zumindest lindern.
Fazit
Die zahlreichen rechtlichen Unsicherheiten fordern derzeit viele Unternehmer. Die Rechtshotline kann zumindest Erste Hilfe bieten. Nutzen Sie daher frühzeitig die Möglichkeit für eine rechtliche Ersteinschätzung.
Dr. Andreas Staufer
Fachanwalt für Medizinrecht
Staufer Kirsch GmbH
T +49 89 21530330
Quelle: DENTAGEN INFO 2020/03