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IDS schreibt weiter an ihrer Erfolgsgeschichte

Zum nunmehr 38. Mal öffnet die Inter­natio­nale Dental-Schau (IDS) vom 12. bis 16. März 2019 ihre Tore. Zur weltgrößten Messe für Zahntechnik und Zahnmedizin werden rund 2.300 Unternehmen aus über 60 Ländern in Köln erwartet. Damit ist auf der IDS die gesamte Dentalbranche inklusive aller internationalen Marktführer in einer einzigartigen Angebotsbreite und -tiefe vertreten: angefangen beim zahntechnischen Bereich, über den zahnärztlichen Bereich sowie Infektionsschutz und War­tung, bis hin zu Dienstleistungen, Informations-, Kommunikations- und Organisationsmitteln.

Mit ihrer Vollumfänglichkeit und Innova­tionsdichte unterstreicht die IDS eindrucksvoll ihre Bedeutung als zukunftsweisender Taktgeber der Dentalbranche. Weltweit präsentiert keine andere dentale Fachmesse eine solche Angebotsbreite und -tiefe den­taler Produkte und Dienstleistungen. Die IDS 2019 belegt die Hallen 2, 3, 4, 5, 10 und 11 mit einer Gesamtbruttofläche von nunmehr über 170.000 m².

Die Veranstalter erwarten nicht zuletzt aufgrund des guten Anmeldestands, dass die IDS 2019 auch in puncto Besucherzuspruch an das hervorragende Ergebnis der Vorver­anstaltung anknüpfen kann. Zur IDS 2017 wurden über 155.000 Fachbesucher aus 156 Ländern registriert.

Mit der Integration der Halle 5 schafft die IDS die notwendigen Kapazitäten für die starke Nachfrage auf Aussteller- und Besucherseite. Hier werden unter anderen mehrere große Anbieter von Consumer-Prophylaxe ausstellen. Die Halle 5 passt optimal in den natürlichen Rundlauf der Messe und ist perfekt angebunden an den „mobilen“ Eingangsbereich Boulevard zwischen der Halle 5 und 10, der zusätzlich zu den Eingängen Süd, Ost und West für eine optimale Besucherführung geschaffen wird. Hier werden vor allem die Besucher via Shuttle in das Messegelände geführt, die am Messeparkhaus und auf den äußeren Besucherparkplätzen ankommen. Die Einbin­dung der Halle 5 bedeutet eine zusätzliche Aufwertung der allgemeinen Aufenthaltsqualität für die Besucher der IDS: ein „Food-Court“ in Halle 5.1, die breite Gangführung und die Licht durchflutenden Passagen sorgen für eine bessere Orien­tierung und eine noch bessere Struktur der Veranstaltung. Zudem gewährleistet die flüssige, besucherfreundliche Zutrittssituation eine noch gleichmäßigere Verteilung der Besucherschaft auf alle Messehallen.

Auch 2019 hält die IDS an ihrem Erfolgs­rezept fest und fokussiert sich weiterhin auf das Business und die Produktinformation an den Ständen der Aussteller. Daher wird die bewährte Regelung beibehalten, dass sich der erste Messetag, der 12. März 2019, als „Dealer’s Day“ auf den Dental-Fachhandel und die Importeure konzentriert. Damit soll diesen die Gelegenheit gegeben werden, intensive Verkaufsverhandlungen in ent­sprechender Atmosphäre zu führen.

Ein wichtiges Thema, das alle Branchen welt­umspannend bewegt und auch auf der IDS 2019 deutlich spürbar sein wird, ist die „Digitalisierung“. Entsprechend hat daher die IDS auch ihre Website einem kompletten Relaunch unterzogen, hin zu einer digitalen Informationsplattform, die durch ihre Bild­sprache inspiriert und intuitiv in der Menü­führung ist. Und die IDS-App für Mobile und Pads sowie die Newsletter-Informationen sind diesem digitalen „Look“ angepasst. Mit der IDS-App können sich Besucher im Vorfeld der Veranstaltung schnell und bequem über Aussteller und Produkte sowie über das begleitende Eventprogramm informieren.

Der interaktive Hallenplan hilft dabei, nicht die Orientierung zu verlieren. Das Naviga­tionssystem der App führt die Besucher zielsicher durch die Hallen zu den gewünschten Messeständen. Darüber hinaus enthält die App natürlich ein Ausstellerverzeichnis sowie Informationen zum Rahmenprogramm und den Services vor Ort.

Das digitale Tool Matchmaking365 unterstützt Fachbesucher schon vor Messestart bei der Anbahnung wertvoller Business­kontakte. Hier können konkrete Vorab-Informationen und Angebote abgefragt und Besuchstermine auf der Messe vereinbart werden – einfach vom Schreibtisch aus oder mobil via App.

Neben den umfangreichen Live-Demonstra­tionen und Vorführungen, die ergänzend zu den Produktpräsentationen an zahlreichen Ständen stattfinden, eröffnet der „Speaker´s Corner“ der IDS zusätzliche Möglichkeiten zur Informationsgewinnung. Aussteller können das moderierte Besucherforum für Fachvorträge und Produktpräsentationen nutzen, um in Vorträgen Neuheiten und Trends aus ihrem Produkt- und Dienst­leistungsangebot zusätzlich vorzustellen.

Anreise, Aufenthalt und Messeticket können dank zahlreicher Online-Services schnell und unkompliziert über die IDS-Website gebucht werden. Wer Gutscheine besitzt, sollte diese frühzeitig im Vorfeld im Online-Shop gegen sein E-Ticket austauschen. Damit erhalten Fachbesucher auch einen Fahrschein für Busse und Bahnen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und erstmals im Verkehrs­verbund Rhein-Ruhr (VRR).

Messegäste können somit auch aus attraktiven Übernachtungsangeboten im Umland von Köln und in der gesamten Metropol­region Rhein-Ruhr auswählen und kostenfrei mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur IDS fahren. Dank der hervorragenden Anbindung des Messegeländes sind Düsseldorf und Bonn in weniger als 30 Minuten und z. B. Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim oder Dortmund innerhalb von 45 bis 60 Minuten erreichbar.


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

 

Top Event – Top Speaker – Von der Person zur Persönlichkeit

Die Profilerin, Suzanne Grieger-Langer ist im westfälischen Münster, genauer gesagt in der NWD Erlebniswelt Dentale Zukunft am Freitag, 30. August 2019 ab 12 Uhr in der Schuckertstr. 23, Top-Speaker bei DENTAGEN ON TOUR. Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Veranstaltung erwartet diesmal mehr als die beliebte Mischung aus Fortbildung, Erfahrungsaustausch und gemütlichem Ausklang. Vor der offiziellen Begrüßung um 13 Uhr besteht die Mög­lichkeit, an einer Führung durch die NWD Erlebniswelt Dentale Zukunft teilzunehmen.

Um 13:15 Uhr beginnt die Fortbildung der Veranstaltung mit ein oder zwei Refe­renten, die Vorträge über wichtige zahntechnische Themen halten werden. Im Anschluss an dieses durch kleinere Pausen aufgelockerte zahntechnische Programm verdient ab 15:30 Uhr ein ganz besonderer Vortrag Ihre Aufmerksamkeit.

„Wir versprechen Ihnen ein unvergessliches Erlebnis!“

DENTAGEN-Vorstandsvorsitzende Karin Schulz


Verpassen Sie nicht die einmalige Chance!

Gönnen Sie Ihren Mitarbeiter/innen und Kunden sowie deren Angestellten die Teilnahme an einem einzigartigen Event. Nach diesem großartigen Vortrag würden sich alle folgenden Reden langweilig und leer anfühlen.

„Von der Person zur Persönlichkeit“ lautet der Titel des Vortrags von Profiler Suzanne Grieger-Langer. © https://profilersuzanne.com/

Deshalb endet um 18 Uhr diese Fort­bildung und die „Persönlichkeitsbildung“ kann um 19 Uhr gemütlich auf dem Wasser fortgesetzt werden.

Get Together auf der „MS Günther“, Hafenweg 26, 48155 Münster

Es erwartet Sie eine kleine Kreuzfahrt mit dem 28 Meter langen und nach dem bekannten TV-Moderator Günther Jauch benannten Event-Schiff „MS Günther“. Hierbei wird dieser informative Tag in Münster gemütlich ausklingen.

Für eine optionale anschließende Über­nachtung hat DENTAGEN in zwei Münstera­ner Hotels Abrufkontingente reservieren lassen, die die Teilnehmer/innen selbst buchen und zahlen. Weitere Informationen gibt es demnächst per Einladung und auf www.dentagen.de.

Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

Der Chef zahlt den Chefarzt – Ihre betriebliche Krankenzusatzversicherung

Jeder von uns spürt es täglich in seinem eigenen Labor: Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des daraus entstehenden Wettbewerbs um zunehmend flexibles und ortsungebundenes, hochqualifiziertes Personal stellen sich immer mehr Kollegen die entscheidende Frage: „Wie attraktiv ist mein Unter­nehmen für potenzielle Bewerber und wie halte ich meine bestehenden Mitarbeiter im Betrieb?“

Besonders kleine und mittlere Labore haben in der Wahrnehmung der Bewerber oft das Nachsehen. Daher unterstützt der Deutsche bKV-Service seine Partner systematisch beim Aufbau einer eigenen Arbeitgebermarke.

Bereits vor zwölf Monaten hat DENTAGEN-Vorstand Claus-Hinrich Beckmann ein Gesundheits­konzept auf Basis der betrieblichen Krankenzusatzversicherung (bKV) im eigenen Betrieb eingeführt und sich von den Vorteilen und der einfachen Abwick­lung persönlich überzeugen können.

Wenn davon gesprochen wird, die Gesund­heit der Arbeitnehmer aktiv zu fördern, denken einige Unter­nehmer bei der betrieb­lichen Krankenzusatzversicherung (bKV) zuerst daran, die Gesundheit der Mitarbeiter zu verbessern, um damit die Produktivität zu steigern. Doch das ist lediglich eines von verschiedenen Wirkungsfeldern dieser modernen Personalmaßnahme. Mit der bKV kommen Arbeitgeber in erster Linie ihrer „sozialen Verantwortung“ nach und wählen gezielt eine emotionale und sofort erlebbare „Lohn-Nebenleistung“, die sich gegenüber Lohn und Gehalt eindeutig abgrenzt.

Das Thema Gesundheit ist hoch emotional und aus diesem Grund für jede Arbeit­nehmerin und jeden Arbeitnehmer ein ganz persönliches Anliegen. Gleichzeitig ist es aber auch für den Arbeit­geber von enormer Bedeutung. Die bKV verbindet die Inter­essen beider Seiten und verfügt damit über einen wesentlich höheren Wirkungsgrad als alle anderen Neben­leistungen.

Mit dem Gesundheits­konzept erzielen wir bei den Mitarbeitern eine besonders hohe Bin­dung. Das liegt daran, dass wir uns alle der herrschende Zwei­klassenmedizin bewusst sind und damit täglich konfrontiert werden. Die DENTAGEN-bKV hat das Ziel, Arbeitnehmer in die 1. Klasse zu bringen.

Es geht in erster Linie darum, Mitarbeitern medizinische Leistungen zu ermöglichen, die von der gesetzlichen Krankenversiche­rung nicht gedeckt sind, und ihnen damit etwas Individuelles und Außergewöhn­liches anzubieten. So entsteht eine Arbeit­geberbindung.



Während 64 Prozent aller Berufseinsteiger Interesse an einer Krankenzusatzver­sicherung zeigen, haben erst vier Prozent der Arbeitnehmer bereits eine bKV abgeschlossen. Oder anders ausgedrückt: Im Kampf um qualifizierte Fachkräfte können Betriebe sich mit der DENTAGEN-bKV eine attraktive Arbeit­geberposition sichern und ihre Mitarbeiter mit diesem modernen „Social-Benefit“ an das Labor binden.

DENTAGEN hat mit dem Deutschen bKV-Service für alle DENTAGEN-Mitglieder und -Partner einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der sogar den Kunden der DENTAGEN-Mitglieder (also den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Zahn­arztpraxen) zugute kommt. Damit wirkt die bKV nicht nur nach innen (in das eigene Labor), sondern auch nach außen und kann als positionierende Werbung wirken.

Stellenanzeigen bzw. -ausschreibungen wie „Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns wichtig, daher unterstützen wir sie aktiv im Bereich von Vorsorgeunter­suchungen auf IGeL-Basis“; oder „bei uns zahlt der Chef den Chefarzt“, oder „schöne Zähne und strahlendes Lachen gibt´s bei uns vom Chef“, treffen den Nerv der Bewerber.


Bei dem von DENTAGEN ausgehandelten Rahmenvertrag gibt es keine Zugangshürden in Form von Gesundheitsfragen, Wartezeiten oder Leistungsausschlüssen.

Familienan­gehörige können ebenfalls ohne Gesund­heitsprüfung zu gleichen Konditio­nen abgesichert werden. Dies greift schon ab fünf Mitarbeiter (inkl. 450-€-Kräfte) je Labor oder Praxis.

DENTAGEN hat zur betrieblichen Kranken­zusatzversicherung zwei Webinare durchgeführt, welche im Mitgliederbereich auf www.dentagen.de zu sehen sind.

Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

Entscheidungen und Auslegungen des Gesetzes seit dem Start der DSGVO im Mai 2018

Sehr prominente Fälle waren ein erfolgreicher Hackerangriff auf eine Chat-Plattform (20.000 € Bußgeld für 330.000 gehackte Passwörter von Nutzern) und ein Bußgeld gegen Google (50 Mio.€ für eine Miss­ach­tung der Pflicht die Nutzer transparent über die Datennutzung zu informieren und fehlende Einwilligungen für Datennutzung für Werbezwecke). Spannend zu erfahren ist, was für Fälle es sonst gab, insbesondere bei kleineren Unternehmen und im Gesund­heitswesen. Insgesamt haben sich die Aufsichtsbehörden im Jahr 2018 mit Bußgeldern sehr zurückgehalten.

Nachfolgend erste Trends:

nsgesamt wurde in 41 Fällen ein Bußgeld verhängt, davon die meisten in NRW. Auch wenn nur die hohen Bußgelder veröffentlicht wurden, kann aus den Fallzahlen geschlossen werden, dass die meisten Bußgelder eher im Bereich zwischen 100,-€ und 1.000,-€ liegen dürften.

Bei Vorfällen mit Gesundheitsdaten liegen die Bußgelder vermutlich tendenziell etwas höher als bei anderen Unternehmen, weil besonders sensible Daten betroffen sind. Diese Daten sind lt. Aufsichtsbehörden schon „ihrem Wesen nach risikoträchtig“ und fast immer führen Datenschutzpannen zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Die Größe der Zahnarztpraxis oder des Dentallabors dürfte bei der Bemessung der Bußgelder ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.

Die meisten Bußgeldverfahren werden durch Beschwerden von Betroffenen ausgelöst, wobei sich die Anzahl der Beschwerden durch Betroffene bei Aufsichtsbehörden im letzten Jahr verdreifacht hat. Die Anzahl der Bußgeldverfahren steigt seit Anfang des Jahres 2019 an. Bei kleinen Unternehmen wie Dentallaboren sind die Aufsichts­behörden eher im Beratungsmodus und nicht in Sanktionsmodus. Voraussetzung ist, dass nachgewiesen werden kann, dass das Thema Datenschutz ernst genommen wird und Aktivitäten ergriffen wurden.

Beispiele, in denen ein Bußgeld verhängt wurde:

  • Kunden konnten beim Onlinebanking die Konten Dritter einsehen.
  • Die Kopie eines Schwerbehindertenaus­weises wurde in einer Klinik versehentlich einem falschen Patienten ausgehändigt.
  • Bei einem Hackerangriff wurden Kunden­daten in einem Onlineportal unbefugt kopiert.
  • Unzulässige Werbemails
  • Offene E-Mail-Verteiler
  • Dashcam-Nutzung
  • Patientendaten sind auf Speichermedien in „fremde Hände“ gelangt.
  • Zu intensive Videoüberwachung in sensiblen Kunden- oder Mitarbeiterberei­chen.

Welche Datenschutz-Vorfälle kamen im Gesundheitsbereich häufig vor?

Nachfolgend für Sie eine Liste mit Daten­schutzvorfällen, die besonders häufig im Gesundheitswesen vorkamen. Anhand dieser Liste können Sie für Ihr Labor prüfen, ob Sie hinreichend gut auf­gestellt sind:

  • Phishing-Mails, Trojaner, Infizierung mit Schadsoftware, z. B. durch Klick auf Mail-Anhänge von nicht bekannten und nicht hinreichend geprüften Datei­anhängen.
  • Unterlagen oder Datenträger mit Patien­tendaten kommen abhanden, z. B. bei Botenvorgängen oder Verlust und Dieb­stahl von Laptops, Tablet oder Handys mit Patientendaten (z. B. Nutzung privat und geschäftliche).
  • Die Zugriffsrechte für Mitarbeiter auf Dateien waren zu hoch, weil es auf dem Server oder PC keine ausreichende Rechtevergabe für Zugriffe gab (z. B. Zugriff auf Personalakten wurde nicht gesperrt für alle Nutzer) oder nicht abgeschlossene Schränke mit sensiblen Unterlagen.
  • Unvorsichtiger Umgang mit Sozialen Medien, z. B. Veröffentlichung eines Patientenfotos bei Facebook oder zu „unbefangene“ Beteiligung an Facebook-Gruppen.
  • Falsche Entsorgung von Papierakten: Der Fund von Akten/Papier mit Gesundheits­daten wird oft gemeldet, auch Zufalls­funde in der blauen Tonne im Innenhof.
  • Fehlerhafte Übermittlung per Post, Fax und E-Mail (Achtung, kommt sehr häufig vor!), weil die Adressaten nicht ausreichend geprüft wurden (falsch eingetütet, Name verwechselt, falsche Fax-Nummer aus Speicher, Zahlendreher, falsche automatische Vervollständigung der E-Mail-Adresse).
  • Die unzureichend gesicherte Archivierung von Patienten- oder Personalunterlagen zu Hause sowie zu „lasche“ Organisation des Home-Office.
  • Einbruch in Laborräume und Diebstahl von Rechnern, Tablets, Laptops oder Datenträgern.

Trouble-Shooting – Was erwarten die Auf­sichtsbehörden, wenn etwas passiert ist?

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über ein Online-Formular zu melden. Bei allen Datenschutz­vorfällen gilt, dass nach dem Vorfall Maß­nahmen ergriffen werden müssen, um zu verhindern, dass der gleiche Fehler noch einmal passiert. Diese Maßnahmen sollten dokumentiert werden. Es ist auch für kleinere Unternehmen wie Dentallabore sinnvoll und notwendig kurze Aktenvermerke über Datenschutzvorfälle und anschließende Kontrollmaßnahmen zu schreiben, insbesondere auch dann, wenn keine Meldung an vorgenommen wurde.

Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck

Kontaktdaten
Hans-Gerd Hebinck
Unternehmensberater
Diplom-Betriebswirt (FH)
Datenschutzbeauftragter (IHK)
Zertifizierter ZRM®-Trainer (ISMZ Zürich)
Metzer Weg 13 • 59494 Soest
Tel.: 0172 2745444 • Fax: 03212 1106197
info@hebinck-unternehmensberater.de
www.hebinck-unternehmensberater.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

 

CAD/CAM-Café – Die Dentsply Sirona-Welt live erleben!

Digitale zahntechnische Verfahren müssen die Bedürfnisse der Anwender und die Gegenwart der umfangreichen zahnprothetischen Indikations- und Werkstoffvielfalt abbilden und für die Zukunft des zahntechnisch CAD/CAM-gestützten Arbeitens ausgelegt sein. inLab macht mit der flexiblen Verknüpfung von Soft- und Hardware-Komponenten in Design- und Werkstoffverarbeitung viele patientenindividuelle Lösungen möglich – unterstützt durch ein umfangreiches Materialangebot.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe CAD/CAM-Café von Dentsply Sirona werden Zahntechnikermeister Hans-Ulrich Meier, Pierre Proske und Frank Schäfer die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Dentsply Sirona Welt einführen.

Scannen mit inEOS X5

Ob als singuläre digitale Komponente für eine folgende Zentralfertigung oder ein­gebunden in den digitalen Inhouse-Work­flow: Die Leistung und Genauigkeit des inEos X5 ist Grundlage für die Ergebnis­qualität der späteren prothetischen Restaurationen.

Designen mit inLab CAD Software 18.0

Die inLab CAD Software deckt mit ihren Möglichkeiten des computergestützten Designens eine Vielzahl an Indikationen ab. Ob Veneers, Inlays und Onlays, Kronen und Brücken sowie implantatgetragene Restaurationen – Sie haben die Wahl, welche Indikationen Sie umsetzen möchten.

Fertigen mit inLab MC X5, inLab MC XL und dem inFire HTC speed oder Multimat2Sinter

Das „best of“ funktioneller und ästhetischer Zahnprothetik entsteht aus dem perfekten Zusammenspiel von Zahntechniker und Zahnarzt – gemeinsam mit dem Patienten. Im Workflow des digitalen Entstehens der Restaurationen übernehmen die aufeinander abgestimmten inLab CAD/CAM-Komponenten gerne ihren mitentscheidenden Anteil und stellen eine verlässliche Basisqualität der gewünschten Restaurationen sicher.

In den CAD/CAM-Cafés vermitteln die Referenten jeweils von 16 bis 19 Uhr alles Wissenswerte über den CAD/CAM-Workflow von Dentsply Sirona und über Sirona Connect, dem exklusiven Vernetzungsportal zwischen Labor und Zahnarzt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung die bei www.dentagen.de/fortbildungen unter Termine hinterlegte Faxantwort oder melden Sie sich über die App von Dentsply Sirona für einen der folgenden Termine an.

  • Mittwoch, 6. März 2019, bei NWD, Schuckertstr. 21, 48153 Münster
  • Mittwoch, 4. September 2019, im Ästhetik-Center, Wendenschloßstr. 230, 12257 Berlin
  • Mittwoch, 9. Oktober 2019, in Karlsruhe (VA-Ort wird rechtzeitig bekanntgegeben)


Im GENO Hotel in Rösrath – einem Ort der Information und des Erfahrungsaustauschs, der DENTAGEN-Mitgliedern durch die Partnertreffs bekannt ist – fand das erste CAD/CAM Café am 13.02.2019 statt.

Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

 

Mehr als 60 Jahre spezialisiert auf Kunststoffe und Zähne

Die Johannes Weithas GmbH & Co. KG wurde am 1. Oktober 1954 von Johannes Weithas gegründet und wird mittlerweile in der dritten Generation als mittelständischer Familienbetrieb geführt. Durch die mehr als 60 Jahre lange Erfahrung auf dem Dental­markt können wir unseren Kunden immer ein zeitgemäßes, marktgerechtes Sortiment anbieten. Von Anfang an hat sich die Firma Weithas konsequent auf Kunststoffe und Zähne spezialisiert.

Neben der Weiterentwicklung im Bereich der konventionellen Prothetik, nehmen die Innovationen im Bereich der digitalen Zahntechnik einen immer größeren Raum ein. Mit den Weiton 3D-Druck-Kunststoffen lassen sich digitale Aufbissschienen, Bohr­schablonen, Meistermodelle, Prothesen­basen, Modellguss-Gerüste und vieles mehr additiv fertigen.

Hans-Georg Elteste und Geschäftsführer Thies Elteste

Auch unser Produktangebot an CAD/CAM Fräsrohlingen als CE-Produkt der Klasse 2a wird ständig erweitert und um zusätzliche Varianten ergänzt – stets mit dem Fokus auf höchste Qualität zu absolut günstigen Preisen.

Gleichzeitig bietet gerade der Marktführer Valplast für unsere Kunden die Chance, auch in der konventionellen Prothetik innovative Techniken zu etablieren. Die einzigartigen Eigenschaften der Valplast Teilprothesen als allergiefreier und ästhetischer Zahnersatz sind durch umfassende Unter­suchungen von mehr als zehn deutschen Univer­si­täten bestätigt.

Mit unserer Günstig-Zahnlinie New Ace und Efucera AC sind wir mit unseren Kunden durchgestartet und haben innerhalb von nur zwei Jahren die Spitze in diesem Zahn-Marktsegment erreicht.

Johannes Weithas GmbH & Co. KG
Gartenstraße 6 • 24321 Lütjenburg
Tel.: 04381 4339
info@weithas.de • www.weithas.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2018/04

 

TV-Wartezimmer® ein Jahr kostenfrei in der eigenen Praxis testen

DENTAGEN-Kundenpraxen haben jetzt die einmalige Chance, als Qualitäts-Tester dabei zu sein und TV-Wartezimmer in der eigenen Praxis ein Jahr kostenfrei inklusive Zufriedenheitsgarantie zu nutzen!

Das größte Gesundheits-TV-Netz­werk Euro­pas bietet im Fachbereich Dental­medizin fast 150 aus insgesamt knapp 800 medizinisch und juristisch geprüften, vielfach zertifizierten Patientenfilmen zu Präventions- und Therapiemöglichkeiten an. Beispiels­weise hat die Bayerische Landes­zahnärztekammer (BLZK), seit sieben Jahren TV-Wartezimmer-Kooperationspartner, bereits über 70 Filme fachlich beurteilt und als medizinisch korrekt und patientengerecht befunden.

Der gesundheitsbewusste Patient von heute will umfassend informiert werden – und er ist zudem bereit, in Gesundheit und Vorsorge zu investieren. Doch die wenigen Minuten im Sprechzimmer reichen dafür leider nicht immer aus. Deswegen setzen viele Dentalmediziner auf modernes Praxis-Infotainment und nutzen TV-Wartezimmer, denn eine professionelle Patienten-Kommu­nikation ist für eine Praxis heute unerlässlich. Wie nicht nur in Studien bewiesen, sind Patienten so vorinformiert und kommen in der Folge auch aktiv mit Anfragen zu medizinischen Leistungen auf Behandler und Team zu – eines der Qualitätsmerkmale von TV-Wartezimmer.

Das Dienstleistungspaket des Marktführers umfasst neben der professionellen Technik, deren Installation sowie reibungslosen, vollautomatisierten Betrieb auch das komplette Programm-Management. Das hauseigene Service-Center in Freising sichert die schnelle Umsetzung des Dienstleistungsver­sprechens an die Kunden: „Sie bestimmen was läuft, TV-Wartezimmer kümmert sich darum!“

Das aufmerksamkeitsstarke, täglich aktualisierte Rahmenprogramm verkürzt die manchmal unvermeidbare Wartezeit und entspannt auch besonders ängst­liche Patienten. Neben vom Arzt ausgewählten Patientenfilmen zu Prophy­laxe und Therapiemetho­den, dank derer die Patien­ten bereits aufgeklärt ins Sprechzimmer gehen, zeigt das TV-Warte­zimmer-Pro­gramm zudem auch praxisindividu­elle Informationen: Qualifika­tionen, besondere Service-Angebote sowie die Vorstel­lung des Praxis­teams.

Die Zusammen­arbeit zwischen Dentalme­diziner und DENTAGEN-Partnerlabor sollte in den Praxen kommuniziert werden, beispiels­weise „Professionelle Qualität aus Deutscher Meisterhand“.

Mit dem Aktions-Code „DENTAGEN-Tester“ können DENTAGEN-Kundenpraxen TV-Wartezimmer jetzt ein Jahr kostenfrei als Qualitäts-Tester nutzen.

„Professionelle Qualität aus deutscher Meisterhand“: In der individuellen, animierten Praxis-Präsentation verweisen die Zahnarztpraxen auf die Zusam­men­arbeit mit ihrem DENTAGEN-Labor. Einfach Infos anfordern per E-Mail an

info@tv-wartezimmer.de
oder per Telefon 08161- 4909 – 0.
www.tv-wartezimmer.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2018/04

 

Neue Sonderabschreibung: 5 % extra für Mietwohnneubau

Der Gesetzgeber hat eine neue Sonderab­schreibung für Mietimmobilien beschlossen. Bei Redaktionsschluss war der Regierungs­beschluss noch nicht Gesetz. Es bieten sich interessante Steuervorteile bei der Investi­tion in Mietimmobilien. Wir stellen die wichtigsten Inhalte vor.

Wie wird gefördert: Wer künftig Mietwoh­nungen kauft oder errichtet und so neuen Mietwohnraum schafft, kann zusätzlich zu der linearen Gebäudeabschreibung von 2 % im Jahre der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden 3 Jahren jeweils eine Sonderabschreibung in Höhe von 5 % in Anspruch nehmen. Das bedeutet bei Bau­kosten eines Gebäudes von 400.000 €, dass statt bisher (2 % Abschreibung 8.000 €) in Zukunft 28.000 € (2­% + 5 % = 7 % p.a.) steuerlich abgeschrieben werden können. Somit können innerhalb der ersten vier Jahre insgesamt bis zu 28 % der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden

Der Bauantrag entscheidet: Begünstigt sind solche Baumaßnahmen, für die der Bauantrag im Zeitraum vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2021 gestellt wird.

Voraussetzungen: Die Förderung kommt nur für Mietimmobilien in Betracht, bei denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Mietwohnung nicht mehr als 3.000 € je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Außer­dem muss die Immobilie in den ersten 10 Jahren ab Anschaffung oder Herstellung der Vermietung zu Wohnzwecken dienen. Wei­tere Voraus­setzung ist, dass die Wohnun­gen mindestens 10 Jahre zu einem bezahlbaren Preis vermietet werden. Ein Gebäudekauf wird nur gefördert, wenn die Wohnung bis zum Jahresende der Fertig­stellung angeschafft wird.

Grenze für die Sonderabschreibung: Die Sonderabschreibung wird an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bemessen, jedoch auf maximal 2.000 € je Quadratmeter der Wohnfläche begrenzt (Deckelung).

Vorsicht Falle!
Entfallen die Voraussetzun­gen für die Gewährung in späteren Jahren, so müssen die ersparten Steuern zurückgezahlt werden. Das gilt, wenn

  • die Vermietung zu Wohnzwecken innerhalb des Begünstigungszeitraum von 10 Jahren endet,
  • die Wohnung während des Begünsti­gungszeitraumes von 10 Jahren veräußert wird und ein dabei erzielter Veräuße­rungsgewinn nicht der Einkom­mensteuer unterliegt,
  • die Baukostenobergrenze (3.000 € je Quadratmeter Wohnfläche) in den ersten 3 Jahren durch nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten überschritten wird.

Steuerberater Frank Edenfeld

Für Rückfragen – zu diesen oder anderen Steuer- oder Finanzthemen – steht die Kanzlei gerne zur Verfügung!

HNV plus Steuerberatungs- und Rechtsanwalts-­
Sozietät

Am Bahnhof 21 • 33397 Rietberg
Steuer- und Rechtsberatung für Dentallabore
Tel.: 05241 91717-0 • Fax: 05244 90770-28
www.dental-steuer.de • edenfeld@hnv-gt.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2018/04

Das Interview mit Rolf ZUCKER & Thomas STAHL

Kein anderes Thema hält die Dental-Branche aktuell mehr in Atem als der digitale Fortschritt. Festzustellen ist, dass die Zahntechnik der Zahnmedizin bei der Digitalisierung einen Schritt voraus ist. Warum das so ist, welche neue Lösungen und Synergien sich mit der Digitalisierung bereits heute und in Zukunft für zahnärztliche Labore und Praxen ergeben und wie sich das Unternehmen Kulzer auch zukünftig als starker Partner in diesen bewegten Zeiten positioniert – über diese Themen und weitere Aspekte mehr sprach Journalist Bernd Overwien für DENTAGEN INFO mit den Kulzer-Managern Rolf Zucker und Thomas Stahl in Hanau.

Stecken wir mitten in der vielzitierten digitalen Revolution oder ist der Gipfel noch gar nicht in Sicht?

Zucker: Weder noch. Genau betrachtet, hat die digitale Revolution bereits zur Jahrtausendwende Fahrt aufgenommen. Und zwar vornehmlich in der Zahntechnik. Auf der Route des digitalen Fortschritts im Labor rückt nun auch der Oralscan stärker in den Fokus. Bereits heute sind ca. 90 % der Dental-Labore mit einem Laborscanner ausgestattet – somit partiell digital aufgestellt. Generell ist festzustellen, dass die Digitalisierung im Dental-Labor weiter fortgeschritten ist, als in vielen Zahnarztpraxen.

Warum ist das so?

Zucker: In Anbetracht der rasanten technologischen Entwicklung im Bereich der Zahntechnik und der dadurch veränderten Arbeitsabläufe wollen Labore und deren Mitarbeiter für ihre Kunden auch in Zukunft ein attraktiver Partner sein. Ein weiterer Aspekt war, sich frühzeitig auf die digitale Prothetik in puncto Schulung, Service und Prozessabläufe einzustellen.

Stahl: Kurzer Einwurf! Was glauben Sie, wie sich das in Prozentzahlen ausdrückt? Digitalisierung in Laboren, Digitalisierung in Zahnarztpraxen?

Wenn Sie das schon so sagen, tippe ich mal auf 60 zu 40 für die Labore, oder?

Stahl: Wie bereits erwähnt, ist die Mehrzahl der Labore – ca. 90 % – digital mit Laborscannern aufgestellt. Auf der zahnärztlichen Seite hingegen verzeich­nen wir bei der digitalen Intraoralen Abscannung zwischen 15 und 20 %. Diese Zahlen verdeutlichen, dass es die Zahn­arztpraxen sind, die derzeit vor einem größeren digitalen und generellen Struktur­wandel stehen. Die vermehrte Gründung von Behandlungsgemeinschaften, das Thema Feminisierung, Teilzeitmodelle und die Spezialisierung sind weitere Aspekte der sich wandelnden Praxislandschaft. Perspektivisch gehen wir von Kulzer davon aus, dass Zahnärzte und Zahntechniker in diesen vom Umbruch geprägten Zeiten mehr denn je eine Symbiose eingehen werden.

Grundsatzfrage: Als Prof. Bernd Kordaß Ende der 90er Jahre die Vision eines virtuellen Artikulators als Animation sichtbar machte, gab es bei Zahnärzten und Zahntechnikern fast nur Kopfschütteln. Akademische Hirngespinste. Ist die Skepsis vor neuen Entwicklungen im Dentalbereich besonders groß?

Stahl: Sicher. Wenn sich Innovationen ankündigen gibt es immer hektische Irritationen. Tritt eine Neuentwicklung erst einmal eine Welle los, wird einem vermittelt, dass man jetzt sofort auf den Innovations-Zug aufspringen muss, bevor dieser abgefahren ist. Vergangene Errungenschaften gelten dann oftmals als überholt. Können Sie sich erinnern? Es gab eine Zeit, da drehte sich vieles um Cerec. Heute sprechen wir visionär bereits über die digitalen Total­prothesen. Und nach 10 Jahren stellt man fest, dass vermutlich weniger digitalisiert wurde als prognostiziert. Nicht immer ist das Tempo von Innovationen so atemberaubend, und wirtschaftlich interessant, wie es der entstandene Eindruck vermittelt.

Zucker: Wenn es um die Investition in Innovationen geht, sind Wirtschaft­lichkeit, verlässliche Prozessketten und die Produktivität kaufentscheidende Aspekte. Ferner fragen sich Anwender: Wer sind die Innovationsanbieter? Sind diese relevanten Industriepartner verlässlich und dauerhaft im Markt? Wie ist der Service und wie gestalten sich die Geschäftsmodelle? Hier können wir ganz klar sagen, dass z. B. das DENTAGEN-Geschäftsmodell der Genossenschaft ein sehr zukunftsorientiertes Geschäftsmodell ist, das auch in anderen Branchen Bestand hat. Unsere langjährige Partnerschaft zu DENTAGEN besteht seit vielen Jahren erfolgreich. Unser Key-Account-Manager Heinz Schiller ist hierbei ein verlässlicher Partner der DENTAGEN-Mitgliedsbetriebe. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit DENTAGEN besitzt im Hause Kulzer schon seit jeher einen sehr hohen Stellenwert.

Rolf Zucker

Die Langlebigkeit von Geschäfts­beziehungen ist Ihrem Hause in jeder Epoche immer wichtig gewesen. Ist das der Kurs auch unter neuer Flagge?

Zucker: Absolut. Viele unserer Kunden sind seit Jahrzehnten mit Kulzer verbunden. Ganz bewusst arbeiten wir mit Zahnarzt und Zahntechnik Hand in Hand. Bei unseren Systemlösungen verbinden wir Materialien, innovative Technologien und Service von Beginn an miteinander. Der nächste große Schritt, der nun auf die Zahn­technik zukommt ist das Thema Totalpro­thetik und die Integration von Intraoralscan-Daten in die Laborsoftware. Diese digitalen Schritte sind sehr schulungs- und trainingsintensiv.

Stahl: Service-Dienstleistungen gehen über Technologie und Produkte hinaus. Unsere deutschsprachige Hotline, die hier von Hanau aus unseren Kunden persönlich weiterhilft, sowie die beratenden Fachkräfte und unsere engagierten Außendienstmit­arbeiter begleiten unsere Kunden im Berufs­alltag. Ein Dutzend Mitarbeiter unterstützen zudem jeden Tag die Kunden allein auf CAD-Basis. Das umfassende Serviceangebot von Kulzer dürfte in der Zahntechnik in Deutschland einmalig sein.
Spezialist oder Generalist, wem gehört die Zukunft?

Zucker: Die Digitalisierung beschleunigt auch die Spezialisierung. Ent­scheidend dabei ist die Positionierung der Betriebe. Den Zahnarztpraxen, in welchen aktuell ein Behandler das komplette fachliche Behandlungsspektrum abdeckt, stehen in Zukunft mehr MVZ gegenüber. Dort wird mit mehreren Kollegen ein umfangreicheres und spezialisiertes Behandlungsportfolio angeboten. Dabei spielen Patientenkomfort, Zahngesundheit und wirtschaftlicher Erfolg eine große Rolle. Diesen sich verändernden Strukturen müssen sich auch die zahntechnischen Betriebe stellen.

Kann die Zahntechnik da folgen?

Stahl: Auch hier kann die Marktver­änderung eine digitale Spezialisierung fördern. Nicht nur die Materialien verändern sich, sondern auch die Arbeitsprozesse. Intelligent angewandt spart die Digitalisie­rung Kosten. Auch Betriebe mit geringerer Mitarbeiterzahl werden so in die Lage ver­setzt, profitabler arbeiten zu können. Die Produktivität kann höher sein, obgleich teure Technologie und hohe Mitarbeiterkom­petenz als Basis für den Erfolg verpflichtend sind.

Die Digitalisierung spart Kosten?

Zucker: Zunächst nicht. Investitionen in Technologie, Training und Ausbil­dung der Mitarbeiter sowie die entsprechenden Vorlaufzeiten bedeuten Kosten. Wer richtig kalkuliert wird bei Betrachtung aller fixen und variablen Kosten eine höhere Profitabilität erzielen können – nicht sofort, aber nach und nach. Das ist systemabhängig. Eine nicht unerhebliche Rolle spielen dabei auch weiche Faktoren wie bestmög­liche Patientenzufriedenheit, optimale Behandlungserfolge und Marketing.

Wie wirkt sich die Digitalisierung auf personalpolitische Entschei­dungen aus?

Stahl: Digitale Innovationen können hochqualifizierte, gut ausgebildete Fachkräfte quantitativ nicht ersetzen. Im Gegenteil – diese Mitarbeiter werden in Zukunft noch stärker zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beitragen können. Dabei wird sich allerdings das Aufgabenfeld des klassischen Zahntechnikers deutlich verändern.

Thomas Stahl

Wichtiges Thema! Das wäre ein Sonder­heft der DENTAGEN INFO wert, nicht wahr? Aber gestatten Sie mir einen kleinen Schwenk. Sie beide bekleiden Manager­funktionen. Wie würden Sie denn Ihren Führungsstil beschreiben?

Zucker: Authentisch. Bodenständig. Innovativ. Verlässlich.

Hört sich ja an wie bei Herrn Grupp in Burladingen. Sie haben gut zugehört?

Zucker: Wir hatten das Vergnügen mit DENTAGEN in Burladingen zu sein. Mag manches umstritten sein, was Wolfgang Grupp so formuliert, aber der Erfolg scheint ihm recht zu geben, oder?

Absolut. Sie kommen beide aus dem Südwesten. Sie sind also Pendler?

Stahl: Pendeln muss ich glücklicherweise nicht mehr. Wenn ich dann aber mal heim nach Dauchingen im Schwarzwald komme, was leider nicht zu häufig der Fall ist, tut es gut, wenn die Menschen im Vereins­heim sagen, „schön, Dich wieder mal zu sehen, lass uns eine Runde Skat spielen“!

Vereinsheim klingt nach Fußball, oder?

Stahl: Richtig. Mit 17 war ich in der südbadischen Auswahl, wollte beim SC Freiburg anklopfen, hat aber nicht geklappt. Nach einer Verletzung musste ich meine Leidenschaft aufgeben.

Herr Zucker, begeistern Sie sich für Fußball?

Zucker: Sicher. Was mich am Fußball so fasziniert, ist der Teamspirit. Und genau das ist es auch, was jedes erfolgreiche Unternehmen braucht, um „am Ball“ zu bleiben und voranzukommen.

Herr Zucker, Herr Stahl – vielen Dank für das Gespräch und die Gastfreundschaft.

ZUR PERSON

ROLF ZUCKER: Vertriebsleiter Prothetik
35 Jahre Dentalerfahrung

Seit nunmehr 17 Jahren ist Rolf Zucker bereits in verschiedenen Führungspositionen für Kulzer im Einsatz. Davor war er für das Unternehmen Degudent (vormals Degussa) tätig – davon 7 Jahre in leitender Funktion.

Im Jahr 2013 übernahm Rolf Zucker im Hause Kulzer die Position des Vertriebs­leiters Digital Services Deutschland und verantwortet seit dem 1. Januar 2016 als Vertriebsleiter Prothetik den Bereich der digitalen und analogen Prothetik. Insge­samt verfügt der Branchenkenner bereits über 35 Jahre Dentalexpertise

THOMAS STAHL: Leiter Marketing Deutschland
20 Jahre Dentalerfahrung

Seit Januar 2018 verstärkt Thomas Stahl das Deutschland-Team von Kulzer. Auch er blickt bereits auf 20 Jahre internationale Erfahrung in Dentalunternehmen zurück. So hat er die Vertriebsregion Lateinamerika für einen großen Hersteller erschlossen und zuletzt bei Nobel Biocare das Marketing und Produktmanagement D-A-CH verantwortet. Der thematische Fokus des Managers liegt auf Marketing und Verkauf sowie der Begleitung von Veränderungsprozessen.


Quelle: DENTAGEN INFO 2018/04

 

Digitale Kooperation von Praxis und Labor

Ende September trafen sich 15 DENTAGEN-Mitglieder in der „Erlebniswelt Dentale Zukunft“ in Münster, um sich über den „Digitalen Workflow zwischen Praxis und Labor“ zu informieren. Mit Frederic Steller (CAD/CAM Spezialist, Planmeca Vertriebs GmbH) und Jan Hollander (Vertriebsleiter CAD/CAM & Funktions­diagnostik, NWD Gruppe) gaben zwei Referenten ihr umfangreiches Wissen gern an die Teilnehmer weiter. Im Mittelpunkt der Vorträge stand die erläuternde Darstellung des Workflows anhand von „Sirona Omnicam“ und „Planmeca Emerald“.

Nach einem kurzen Ritt durch die Geschichte der dentalen Digitalisierung ging Jan Hollander explizit auf die Möglichkeiten ein, die sich durch die digitale Abformung herauskristallisiert haben. Vor dem Hintergrund der stetigen Digitalisierung ergeben sich aus seiner Sicht Vorteile für die Labore. So kann sich ein Labor z. B. bei einer Abformung digital aufschalten und online alle aufkommenden Fragen klären. Fehler werden vermieden und die Zusammenarbeit verbessert.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Kameras gute Ergebnisse liefern. Diese Voraussetzung schränkt die Auswahl an möglichen Geräten schon erheblich ein, da es maximal eine Handvoll geeigneter Kameras am Markt gibt. Eine davon ist die Sirona Omnicam.

Zum Ende seines Vortrags teilte Jan Hollander noch mit, dass rund 80 % aller Dentallabore in Deutschland bereits digital arbeiten. Die Quote der noch analog tätigen Labore sinkt pro Jahr mit einem zweistelligen Prozentsatz.

Frederic Steller stellte im Nachgang den Planmeca Emerald vor, der im Gegensatz zur vorher präsentierten Kamera völlig mobil eingesetzt werden kann, da nur ein Laptop inkl. entsprechender Software und der Emerald-Scanner notwendig sind. Ein weiterer Vor­teil dieses Systems ist, dass es sowohl auf Windows- als auch auf Mac-Rechnern läuft.

Nach der Vorstellung des Workflows gingen die Refe­renten noch auf eine weitere Entwicklung ein, den 3D-Druck. Dieser ist ein Thema der Zukunft und betrifft wohl alle Dentallabore.

Vor allem vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Vor­schriften, wonach ab 2020 nur noch validierte Produktions­prozesse zum Einsatz kommen dürfen, was vor allem Zahnarzt-Praxen betrifft. Durch die Abhän­gigkeit vom Kunden können aber auch Labore davon betroffen sein. Es ist sehr wichtig, dass die Materialien auf die jeweiligen Prozesse abgestimmt sind. Die Möglich­keiten durch den 3D-Druck sind enorm.

Als Tipp gaben beide Refe­renten den Teil­nehmern noch mit, dass bei einer Partner­schaft auf hohen Niveau die Wechsel­absichten einer Praxis gering sind. Dies setze jedoch die viel zitierte Augenhöhe voraus.


Quelle: DENTAGEN INFO 2018/04

 

Mehr Sicherheit, mehr Potential – Finanzplanung für Dentallabore

Was haben erfolgreiche Labore gemeinsam, auch wenn sie unterschiedlich groß sind? Wirtschaftlich erfolgreiche Labore planen die Finanzen sorgfältig, ihre Laborleitung verfügt über ein gutes Zahlenverständnis.

Dagegen betreiben viele Dentallabore keine Finanzplanung. Auch die Auswertungen des Steuerberaters werden nur gelegentlich genutzt. Auf diese Weise wird viel Potenzial und Sicherheit verschenkt. Denn: Wer weiß, wie die Zahlen aus Bilanz und BWA zustande kommen und sich zusammensetzen, trifft seltener ungünstige Entschei­dungen. Einige Beispiele aus dem Laboralltag zeigen, wie sich ungünstige Entschei­dungen auswirken:

Bewertung von Lägern und unfertigen Leistungen
Die richtige Bewertung von Lägern und unfertigen Leistungen vermeidet Korrekturen zu unerwünschten Zeitpunkten. Es kommt vor, dass über Jahre bei den Inventuren aus steuerlichen Gründen oder zur Bilanzkos­metik Differenzen in Kauf genommen werden. Irgendwann kommt der Tag X: Über Nacht wandert durch die Bewertungs­kor­rektur das Eigenkapital auf die falsche Seite, Steuernachzahlungen werden fällig, für die Rücklagen fehlen oder es wird mit Lager­werten gerechnet, die nicht aktuell sind.

Finanzierung und Eigenkapital
Langfristige Investitionen werden mit langfristigen Darlehen finanziert. Dazu sollte das Labor auch selbst finanzieren – durch Rück­lagen und eine gute Eigenkapitalquote.

Kontokorrentlinien sind für den kurzfristigen Ausgleich von Schwankungen bei der Liqui­dität gedacht, keinesfalls für langfristige Investitionen. Es ist ein Fehler, Kontokorrent­linien dauerhaft zu nutzen und stetig nach oben zu schrauben. Das ist nicht nur teuer, sondern wird schnell gefährlich. In jedem Fall ist es ein Indiz für eine Schieflage. Die Ursachen sollten dringend analysiert und beseitigt werden.

Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck

Als Faustformel gilt, dass die Eigenkapital­quote über 50 % liegen sollte. Von Vorteil ist, wenn die Eigenkapitalquote mit zunehmendem Lebensalter steigt, damit die Nach­folge oder Liquidation des Unter­nehmens geplant werden kann.

Altersvorsorge
In vielen GmbHs ticken Zeitbomben in Form von unterdeckten Pensionszusagen. Je eher Sie hier aktiv werden, umso besser sind Ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Gehen Sie kritisch mit den Gutachten um, wenn diese von einem Tochterunternehmen Ihres Pensions­anbieters kommen. Seien Sie skeptisch bei Versprechungen von Finanzdienstleistern. Hier gibt es sehr gute Fachleute, aber eben auch schwarze Schafe. Erster Ansprechpart­ner ist Ihr Steuerberater! Dieser wird Ihnen sagen, ob es sinnvoll ist, weitere Experten hinzuziehen, und vermittelt Ihnen entsprechende Kontakte. Die Einholung einer zweiten Meinung kann eine sinnvolle Option sein.

Wie bei der Finanzierung gilt für die Alters­vorsorge: Mit zunehmendem Lebensalter sollte die Eigenkapitalquote steigen. Je besser diese ist, umso mehr Optionen und weniger Stress haben Sie. Die jährliche Finanz­planung und die Kontrolle der Kennzahlen sind hilfreich, dieses Ziel zu verfolgen.

Steuern sparen
Vorsicht geboten ist bei Steuersparmodellen. Wenn Sie Gewinne erwirtschaften, werden Sie unweigerlich Ertragsteuern zahlen müssen. Hier stellen sich die Fragen: Wann kommen diese Steuern auf Sie zu und wie lange können Sie die Zahlung hinausschieben? Ansprechpartner für die Steuerplanung sind Steuerberater. Eine sinnvolle und sichere Gestaltung bedarf einer sorgfältigen Planung und Klärung Ihrer strategischen mittel- bis langfristigen Ziele. Bei der strategischen Planung unterstützen Unternehmensberater.

Umsatzerlöse und Kosten planen
Dentallabore, die über Jahre erfolgreich sind, setzen sich regelmäßig Umsatzziele, planen konkrete Schritte und realisieren diese konsequent. Ein guter Plan in Kombination mit dem regelmäßigen Soll-Ist-Vergleich sorgt für bestmögliche Sicherheit, weil eine frühzeitige Krisenintervention erfolgt. Auch unterstützt er bei der Entscheidung, wann Personal aufgestockt werden sollte, ob und unter welchen Bedingungen dies zu leisten ist. Durch den Fachkräftemangel werden auf Dentallabore Forderungen nach Lohner­höhungen zukommen. Im Wettbewerb um gute Fachkräfte rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie Löhne sukzessiv angehoben werden können, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und zu bleiben. Die betriebswirtschaftliche Planung von Umsätzen und Personalkosten war immer die wichtigste Kennzahl im Dentallabor – und wird es künftig bleiben.

Fazit: Eine Finanzplanung mit Blick auf die Bilanz sowie auf die Kosten und Erlöse erhöht die Sicherheit. Denn bei Ihren Entschei­dungen haben Sie so auch stets im Blick, welche Szenarien sich langfristig für Ihre Kennzahlen ergeben.

Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck
Unternehmensberater
Metzer Weg 13 • 59494 Soest
Tel.: 0172 2745444 • Fax: 03212 1106197
info@hebinck-unternehmensberater.de
www.hebinck-unternehmensberater.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2018/04

 

Das wollen Labore wissen! Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Vor und seit Einführung der DSGVO im Mai 2018 war Diplom-Informatiker Karsten Schulz, Datenschutzbeauftragter für DENTAGEN und Referent beim TÜV für die DSGVO, in Fortbildungen und Beratungen unterwegs. Hier gibt er Antworten auf die Fragen, die ihm immer wieder gestellt wurden.

Ab welcher Größe muss ein Dentallabor einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Aktuell hat die Aussage des ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) Bestand: Ein Datenschutzbeauftragter muss sein, wenn im Labor mindestens 10 Personen regelmäßig am Computer arbeiten, also im Fachjargon „ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten befasst“ sind.

Konkret werden die Personen gezählt, die z. B. Kostenvoranschläge und Rechnung am PC schreiben, Mitarbeiter, die E-Mails abrufen und Techniker, die am CAD-CAM-Rechner Modelle einscannen und Zahnersatz konstruieren. Gezählt wird neben dem Inhaber die Teilzeitkraft, die nur einen Tag pro Woche im Betrieb ist, ebenso ein Zahntechniker, der meist analog arbeitet, aber mehrmals in der Woche am CAD/CAM-PC tätig ist. Ein Fahrer, der Arbeiten am Terminal nur „auscheckt“, arbeitet nicht ständig am Computer.

Einige Dentallabore, die eigentlich unter der Grenze zur Benennungspflicht liegen, haben ebenfalls einen Datenschutzbeauftragten – also freiwillig. Dies ist natürlich möglich und entlastet die Laborleitung.

Benötigt ein betriebsinterner Datenschutz­beauftragter besondere Voraussetzungen? Muss er an Seminaren teilnehmen?

Natürlich kann ein Datenschutzbeauftragter auch extern benannt werden. Manche Anwälte geben zu bedenken, man solle den Datenschutzbeauftragten eher nicht aus dem Kreis der Arbeitnehmer benennen, da dieser dann einen besseren Kündigungsschutz erhält. Selbstverständlich wählen Sie auch keinen Mitarbeiter aus, der schon eine Abmahnung erhalten hat. Grundsätzlich spricht aber nichts dagegen, jemanden aus dem Betrieb auszuwählen.

Wichtig: Ihr IT-Dienstleister kann nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein, genauso wenig der Laborinhaber selber. Der Verantwortliche muss keine Prüfung ablegen, aber natürlich Aus- und Weiterbildungen nachweisen. Gerade im ersten Jahr empfehle ich etwas mehr Weiterbildung und auch einmal eine externe Beratung mit einzubeziehen. Für Unternehmen mit 1-50 Mitarbeitern sollten pro Jahr zwei Tage Fortbildung eingeplant und nachgewiesen werden. Das lässt sich über Webinare erledigen, die auch DENTAGEN im Programm hat.

Sofern der interne Datenschutzbeauftragte seine Arbeit macht und die Aktivitäten nachweist, muss er keine persönlichen Sanktionen im Falle einer Datenpanne befürchten. Da müsste schon Untätigkeit oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Es reicht also nicht, wenn der interne Datenschutzbeauftragte nur auf dem Papier benannt wird.

Wie muss die Dokumentation aussehen?
Wo bekomme ich Formulare?

Im Mai 2018 deckten sich viele Dentallabore mit einer Vielzahl von Formularen ein – meistens aus unterschiedlichen Quellen. Natürlich braucht man Formulare an der einen oder anderen Stelle: beispielsweise für eine Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit für Dienstleister oder für die Einwilligung, dass Sie Fotos Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Ihrer Webseite veröffentlichen. Doch wie „ticken“ eigentlich die Landesdatenschutzbeauftragten? Was ist ihnen wichtig?

Aufsichtsbehörden wollen, dass Sie ein Datenschutzmanagement nachweisen. Gemeint ist: Sie verbessern sich kontinuierlich und weisen diesen Prozess nach. Als kleines Labor belegen Sie mit einem einfachen Dokumentenmanagement, was Sie wann und wie umgesetzt haben – beispielsweise mit Office-Dokumenten und einem analogen „Datenschutzordner“, wobei Sie auf jedem Ausdruck Versionsnummer und Datum vermerken. Das geht in Richtung QM.

Die Alternative ist eine Spezialsoftware wie Aktisto, die viele Textvorlagen bietet, die auf den neuesten Stand der rechtlichen Vorgaben angepasst sind. Der Vorteil: Sie arbeiten mit einer papierlosen Variante und müssen sich nichts selbst zusammensuchen. Verpflichtend für jedes Dentallabor unabhängig von der Größe sind ein Verarbeitungsverzeichnis und eine Liste zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen. Beides muss aktuell gehalten werden.

Ist ein Auftragsverar­beitungsvertrag zwischen Praxis und Dentallabor nötig?

Bis Oktober 2018 haben wir in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Aussagen der Aufsichtsbehörden. Das ist kurios, zumal die DSGVO ja ein Gesetz ist, das europaweit einheitliche Normen schaffen soll. Anfang November tagt die Datenschutzkonferenz, bei der alle Landesdatenschutzbeauftragten aktuelle Fragen klären. Das Ergebnis der Konferenz werden wir in unseren Blog einstellen unter https://www.aktisto.de/blog.html. Dort erfahren Sie auch, welche notwendigen Aktionen dies für Ihr Dentallabor nach sich zieht.

Falls der Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorgeschrieben ist, sollten Sie diesen auch mit Ihren Kunden umsetzen. Der Gesetzgeber fordert dafür bestimmte Mindestinhalte, von denen Sie nicht abweichen sollten. Am besten ist, Sie als Auftragsverarbeiter bieten Ihren zahnärztlichen Kunden einen Vertrag an. In den letzten Monaten kam es zu vielen Irritationen, weil in Verträgen von Zahnarztpraxen Vorgaben eingebaut wurden, die nicht umsetzbar waren. Ein Beispiel: In einem Vertrag wurde dem Dentallabor verboten, Unterauftragnehmer zu beauftragen. Allerdings ist das ja Sinn und Zweck der Auftragsverarbeitung. Im Zeitalter des digitalen Workflows wollen Patienten allen Partnern in der Fertigungskette vertrauen können. Das setzt voraus, dass alle Beteiligten auf dem gleichen Datenschutzniveau arbeiten wie der Zahnarzt selber.

Was für Strafen drohen tatsächlich? Welche Gefahren sollte ich ernst nehmen?

„Bis zu 20 Millionen Bußgeld“ – Durch solche Werbeaussagen, die aufs Angstmachen setzen, wurden viele Dentallabore verunsichert. Bußgelder in einer solchen (oder ähnlichen) Höhe für ein Dentallabor sind allerdings Unsinn. Wer jedoch fahrlässig arbeitet, riskiert natürlich ein Bußgeld, das auch empfindlich wehtun kann. Immer berücksichtigt wird dabei auch, ob Sie nachweisen können, dass Sie im Vorfeld Maßnahmen zum Datenschutz umgesetzt haben – und wie ernst Sie das Thema in Ihrem Unternehmen angehen.

Dass die Aufsichtsbehörden bei kleinen Unternehmen wie Dentallaboren diesen Weg verfolgen, wissen wir Datenschützer aus unseren persönlichen Kontakten. Die meisten Aufsichtsbehörden gaben an, dass sie im Startjahr 2018 der DSGVO noch eher wenig aktiv Bußgelder gegen kleine Handwerksunternehmer verhängen. Ich kann dies zurzeit bestätigen. Wie es aber in ein bis zwei Jahren aussehen wird, können wir erst beantworten, wenn die ersten Fälle vorliegen, wie sich Aufsichtsbehörden in bestimmten Situationen verhalten haben.

Andreas Witte (l.) und Karsten Schulz (r.) sind die Gründer von aktisto.

Unabhängig von den Aufsichtsbehörden gibt es noch weitere Gefahrenquelle, die genügend gute Gründe liefern, das Thema Datenschutz ernst zu nehmen und praktisch umzusetzen. So entstanden in diesem Jahr die wenigsten Schäden in Dentallaboren durch Bußgelder der Aufsichtsbehörden. Viel öfter ging es um Vorfälle wie diese:


  • Zahnärztliche Kunden reagierten unzufrieden auf das Umsetzungsangebot des Laborpartners in Sachen Datenschutz. Sie forderten mehr Sicherheit. In Einzelfällen kam es sogar dazu, dass Zahnärzte nur solche Labore beauftragten, die ein hohes Datenschutzniveau nachwiesen.
  • Es kam ebenfalls zu Auftragseinbrüchen bei Einzelkunden. Der Grund waren Datenpannen im Dentallabor. Die Kunden hatten schlicht das Vertrauen verloren.
  • Erhebliche Schäden entstanden durch Trojaner und Schadsoftware. Deshalb hier eine aktuelle Warnung: Derzeit ist ein Erpressungstrojaner im Umlauf, der sich im Dateianhang einer fingierten Initiativ-Bewerbung versteckt. Klicken Sie den Dateianhang nicht an.
  • Nicht zu unterschätzen waren auch Datenverluste durch technische Defekte: Die Datensicherung war nicht aktuell oder die Datenrücksicherung war gar nicht einlesbar.
  • Unachtsamkeit sorgte ebenfalls für Datenverluste: Am häufigsten sind USB-Sticks und der Transport von Auftragsboxen betroffen.
  • Bei Einbrüchen in Dentallaboren besteht unter anderem das Risiko, dass die Aufsichtsbehörden Sie zwingen, Ihre Kunden zu informieren und diese sogar die Patienten. Passieren kann das beispielsweise, wenn ein PC, ein Laptop oder eine Festplatte gestohlen werden – und Sie nicht nachweisen können, dass der Datenträger verschlüsselt war. In Dentallaboren ist mir zwar in diesem Jahr kein solcher Fall bekannt geworden, aber vor der DSGVO gab es dies bereits.

Unter www.aktisto.de/blog.html erfahren Sie, welche notwendigen Aktionen dies für Ihr Dentallabor nach sich zieht.

Kontaktdaten
Karsten Schulz
post@aktisto.de
www.aktisto.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2018/04