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Für Einzelkämpfer wird es schwierig!

Neue Kooperation mit dem Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. (AVZ)

 Die DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG hat im August 2019 einen Kooperationsvertrag mit dem Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. (AVZ), Berlin, geschlossen. DENTAGEN-Vorstandsvorsitzende Karin Schulz gibt Auskunft über die Gründe für die künftige Zusammenarbeit zwischen AVZ und DENTAGEN.

DENTAGEN ist eine Genossenschaft für gewerbliche zahntechnische Labore, die sich als Dienstleister für ihre Mitgliedsunternehmen versteht. Kooperationspartner kamen bisher hauptsächlich aus Industrie und Dentalhandel. Warum nun die Zusammenarbeit mit einem berufspolitisch tätigen Verband wie dem AVZ?

Karin Schulz: Seit Jahren befindet sich der Dentalmarkt im Umbruch. Aufgrund der Digitalisierung mit den neuen technologischen Entwicklungen, des demografischen Wandels, der Globalisierung und den regulatorischen Anforderungen ist er tiefgreifenden Strukturveränderungen ausgesetzt, die allen Beteiligten massive Anpassungsprozesse abverlangen.

Das Ziel von DENTAGEN ist es, den bestehenden Markt seiner Mitglieder zu sichern und ihnen maximalen Nutzen und Unterstützung zu bieten, um wettbewerbsfähig zu bleiben und erfolgreich im Markt agieren zu können.

Um diesen per Satzung vorgeschriebenen Förderauftrag zu erfüllen, hat DENTAGEN Kooperationen geschlossen und zahlreiche Dienstleistungsangebote entwickelt wie günstiger Einkauf mit Zentralregulierung, Arbeitskreise, Fort- und Weiterbildungen, technische Kooperationen, Versicherungen, Rechts- und Steuerberatungshotline und vieles mehr.

Die jüngsten Entwicklungen im Markt zeigen jedoch, dass diese Unterstützung allein nicht mehr ausreicht. Die gewerblichen zahntechnischen Labore laufen Gefahr, immer mehr Marktanteile zu verlieren und zu großen Teilen vom Wettbewerb ausgeschlossen zu werden.

An diesem Punkt kommt wieder die genossenschaftliche Leitidee zum Tragen:

„Was der Einzelne nicht vermag, das vermögen viele.“

Der berufspolitische Verband AVZ und DENTAGEN werden künftig zusammenarbeiten und haben einen Kooperationsvertrag geschlossen mit dem gemeinsamen Ziel, die Interessen der gewerblichen zahntechnischen Labore und des Zahntechnikerhand­werks zu fördern und gleiche Chancen für gewerblich tätige Marktteilnehmer zu schaffen.

Mit der Unterstützung unseres Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V. wollen AVZ und DENTAGEN die Wirk­samkeit ihrer Aktivitäten verstärken und bei der Gestaltung der politischen Rahmenbe­dingungen mehr Gehör finden.

Wie soll die Zusammenarbeit mit dem AVZ aussehen? Gibt es bereits kon­krete Projekte?

Schulz: Beiden Partnern – AVZ und DENTAGEN – ist ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch sehr wichtig. DENTAGEN wird in der Mitglieder­zeit­schrift und auf seiner Homepage über die Koope­ration berichten und die Arbeit des AVZ bekannter machen.

AVZ und DENTAGEN haben sich bereits über mögliche Projekte ausgetauscht. Da wir erst am Anfang unserer Zusammenarbeit stehen, können wir noch nichts über ein konkretes Projekt berichten.

Nach welchen Kriterien wählt die DENTAGEN ihre Kooperationspartner aus?

Schulz: DENTAGEN bündelt ein großes Portfolio an zeitgemäßen und innova­tiven Leistungen, die speziell auf die Bedürf­nisse der Mitglieder ausgerichtet sind. Durch den engen Kontakt zu Mitgliedern und Kooperationspartnern gewinnen wir wert­volle Informationen und nutzen diese konsequent, um unsere Leistungen und Angebote gezielt den aktuellen Anforderungen anzupassen. Der Nutzen für unsere Mitglieder steht im Vordergrund und danach wählen wir unsere Kooperationspartner aus.

Wir streben eine verlässliche und vertrau­ens­volle Zusammenarbeit an mit dem Ziel, eine „Win-win-Situation“ für alle Beteiligten zu schaffen.

Funktioniert das Netzwerken bei der DENTAGEN auch im zwischenbetrieblichen Erfahrungsaustausch oder erleben Sie eher eine Einzelkämpfermentalität?

Schulz: Netzwerkaufbau und Netz­werkpflege ist ein großes Anliegen von DENTAGEN, denn die Zusammenarbeit und der Austausch in einem Netzwerk eröffnet allen Beteiligten Mehrwerte und Möglich­keiten, die sie allein nicht besitzen würden. Deshalb bietet DENTAGEN seinen Mitglie­dern regelmäßig Plattformen an, um Informationen und Erfahrungen austauschen zu können.

Diese Möglichkeiten werden aus meiner Sicht noch nicht ausreichend genutzt. Ich wünsche mir, dass der zwischenbetriebliche Erfahrungsaustausch unter den DENTAGEN-Mitgliedern intensiviert wird. Das setzt allerdings ein gewisses Maß an gegenseitigem Vertrauen voraus sowie die Erkenntnis, dass die Einzelkämpfermentalität in Zukunft nur wenig Überlebenschancen bietet.

Was muss ein Labor heute tun, um auch in zehn Jahren noch wirtschaftlich arbeiten zu können?

Schulz: Stillstand ist Rückschritt. Schnelle, fortschreitende Entwick­lungen und sich verändernde Rahmenbe­dingungen erfordern Geschwindigkeit, Flexibilität und Anpassung an wirtschaft­liche Rahmenbedingungen.

Positionierung, Beratungskompetenz, Expertise sowie zahnmedizinisches und zahntechnisches Wissen, Kundenbindung und -findung, Service vor Ort, eine diffe­renzierte Preis- und Produktpolitik sind Schlüsselthemen, für die jedes Labor Entscheidungen zur eigenen Strategie treffen muss. Hierbei will DENTAGEN seinen Mitgliedern größtmögliche Unterstützung bieten.

Wohin sich der Markt genau entwickelt,
kann keiner voraussehen. Sicher dürfte aber sein, dass der Trend zur Konzentration und Zentralisation anhält und dass Großlabore und Laborketten eindeutig Wettbewerbs­vorteile haben:

So können die Möglichkeiten der Digitali­sierung besser genutzt werden. Investitionen lohnen sich eher aufgrund der besseren Ausnutzung von Maschinen und Geräten. Es ist ausreichend Manpower vorhanden, um sich mit den neuen Technologien auseinanderzusetzen und Fachkräfte auszubilden.
Es kann günstiger produziert werden durch straffe Organisation, optimierte Prozesse und effiziente Abläufe. Neben einer starken Verhandlungsposition beim Einkauf ist darüber hinaus Manpower und ein ausreichendes Budget für Marketing und Vertrieb vorhanden.

„Wer kooperiert,
profitiert!“

Besonders für kleinere Laborstrukturen – 70 Prozent der zahntechnischen Betriebe haben einen Jahresumsatz von unter 500.000 Euro – wird das DENTAGEN-Motto von großer Bedeutung sein.

Von den Zahlen her ist DENTAGEN mit 850 Mitgliedern eine Macht. Meine Vision ist, dass DENTAGEN es schafft, dass alle zusammenhalten und kooperieren, damit Kräfte gebündelt, Synergien entwickelt, die Leistungsfähigkeit aller gesteigert und der Markt mitgestaltet werden kann.


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/04

 

„Erfolgreiche Neukundengewinnung – aber wie?“

Sie kennen folgende Betriebswirtschaftsregel:
Jedes Unternehmen braucht neuen Umsatz,

  • weil Umsatz verloren geht, wenn Kunden in Ruhestand treten,
  • weil Praxen ein Praxislabor eröffnen,
  • weil die junge Generation Zahnärzte oftmals weniger zahntechnik-affin ist und
  • weil durch die stetige Weiterentwicklung der CAD/CAM-Technik Kapazitäten entstehen.

Da mehrere dieser Gründe den Verlust von Bestandskunden beinhalten, gerät zur Generierung neuer Umsätze schnell die Neukundengewinnung in den Fokus.

Wenn auch Sie dauerhaft und souverän
neuen Umsatz
für Ihr Unternehmen erzielen wollen, laden wir Sie zu diesem DENTAGEN-Workshop in Kooperation mit der dentalen Vertriebsexpertin Claudia Huhn (Claudia Huhn Beratung – Coaching – Training) nach Waltrop, Karlsruhe und Berlin herzlich ein.

Aus dem Inhalt

  • Erfolgreiche Kaltakquise – Schritt für Schritt
  • Zielgruppenselektion – Wer sind Ihre Kunden? Wer ist es nicht?
  • Wie generiere ich ein Spitzenprodukt?
  • Verkaufsgeschick in der Präsentation
  • Zielsicher zum Abschluss!

Der Workshop zielt auf Inhaber/Laborleiter/Außendienstmitarbeiter eines Dentallabors und weitere Mitarbeiter mit der Aufgabe „Neukundengewinnung“

Veranstaltungsorte

DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG
Landabsatz 10, 45731 Waltrop
Termin: 5. Februar 2020, 10:00-18:00 Uhr

Impuls Atelier
Windelbachstraße 8, 76228 Karlsruhe-Stupferich
Termin: 28. Februar 2020, 10:00-18:00 Uhr

Mitteldeutsche Zahntechniker-Innung Berlin
Obentrautstraße 16-18, 10963 Berlin
Termin: 25. März 2020, 10:00-18:00 Uhr

ACHTUNG! Die Workshops sind auf max. 16 Teilnehmer begrenzt. Zögern Sie bitte nicht, sich rechtzeitig bei Susanne Benthaus unter 02309 7847024 anzumelden. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter „www.dentagen.de/fortbildungen/“. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Susanne Benthaus unter 02309 7847024.

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

Waltrop: Anmeldeschluss und kostenlose Stornofrist bis zum 20.01.2020
Karlsruhe: Anmeldeschluss und kostenlose Stornofrist bis zum 06.02.2020
Berlin: Anmeldeschluss und kostenlose Stornofrist bis zum 24.02.2020

Übrigens: Premium Club-Mitglieder erhalten für diesen Workshop einen Bonus in Höhe von 30 % auf die Teilnahmegebühr!



Quelle: DENTAGEN INFO 2019/04

DENTAGEN ROADSHOW 2020



Roadshow

Folgendes Programm haben wir für Sie zusammengestellt:

  1. Vorstellung des neuen DENTAGEN-Dienstleistungspaketes „Marketing und Vertriebsunterstützung“ mit verschiedenen Modulen. Von Online-Marketing über Mailings bis hin zur Zahnarzt-Fortbildung ist alles dabei.
  2. Vorstellung neuer DENTAGEN-Dienstleistungen zur Umsetzung der neuen Medizinprodukte-Verordnung (MDR*). Zusätzlich Erläuterung unserer Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Datenschutzes (DSGVO).
  3. Vorstellung der virtuellen Laborbörse. Wir zeigen, wie wir Sie bei der Lösung eines eventuellen Nachfolge-Problems für Ihr Labor unterstützen können. Wir werden Sie mit einem brandaktuellen neuen Konzept überraschen. Und wir zeigen neue Wege für expansionswillige Laborunternehmer auf.
  4. Vorstellung neuer Kooperationspartner, Lieferanten, Angebote und Konditionen. Wie jedes Jahr haben wir wieder hart verhandelt und viel für Sie herausgeholt.

Für Ihr leibliches Wohl ist auf allen Veranstaltungen gesorgt!

Die Teilnahme ist kostenlos!

Melden Sie sich schon jetzt zur DENTAGEN ROADSHOW an und beginnen Sie mit der Umsetzung Ihrer guten Vorsätze für 2020 bereits in diesem Jahr!

*Medical Device Regulation „Nachfolger“ Medizinprodukte-Gesetz, Übergangsfrist endet am 25.05.2020
** Zusätzlich zum Programm gibt es hier die Möglichkeit einen Blick hinter die Kulissen zu werfen.

Haben Sie schon gute Vorsätze für das nächste Jahr?
Nein? Dann haben wir ein paar gute Vorschläge für Sie:

  • Ich werde mich 2020 mehr um das Marketing und den Vertrieb meines Labors kümmern!
    Ich werde 2020 meine Zahnarztkunden stärker an mein Labor binden und neue hinzugewinnen!
  • Ich werde 2020 die Umsetzung der Medizinprodukte-Verordnung (MDR*) in meinem Labor vorantreiben!
  • Ich werde 2020 den Datenschutz (DSGVO) in meinem Labor erweitern!
  • Ich werde 2020 das Thema „Nachfolge“ für mein Labor angehen!
  • Ich werde 2020 über das Thema Expansion durch Zukauf eines weiteren Labors nachdenken!
  • Ich werde 2020 meinen Material- und Geräteeinkauf optimieren!
  • Ich werde 2020 meine „sonstigen Kosten“ reduzieren!

Ist ein guter Vorsatz für Sie dabei?
Wenn ja, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung beim schwierigsten Teil von guten Vorsätzen an: Auf gute Vorsätze müssen Taten folgen!

Der Umsetzung von guten Vorsätzen steht der stressige Laboralltag und das Tagesgeschäft im Weg. Deshalb machen wir es Ihnen so einfach wie möglich. Wir kommen während unserer DENTAGEN ROADSHOW 2020 auch in Ihre Nähe und stellen Ihnen unsere neuen Dienstleistungen und Angebote vor, mit denen Sie Ihren Vorsätzen für das kommende Jahr zielführende Taten folgen lassen können.

Quelle: DENTAGEN Info 2019/04

 

Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung 2020




Die Medizinprodukteverordnung mit der offiziellen Bezeichnung „MDR 2017/745“ stellt sowohl gewerbliche als auch Praxislabore vor bisher noch nie dagewesene regulatori­sche Herausforderungen. Inzwischen steht unmissverständlich fest: Die Medizinpro­dukte­verordnung tritt am 26. Mai 2020 in vollem Umfang in Kraft, und zwar für alle Hersteller von Medizinprodukten, dazu gehören nicht nur gewerbliche Dental­labore, sondern auch Praxislabore.

Die Antwort der Bunderegierung auf eine kleine Anfrage der FDP Bundestagsfraktion spricht hierzu unmissverständlich eine klare Sprache: „Ähnlich wie für die Hersteller werden mit der MDR auch die Anforderungen an Sonderanfertiger erhöht. Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass Sonderanfertiger ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) gemäß der MDR aufbauen müssen. Besondere Herausforderungen für KMU, die Sonder­anfertigungen herstellen, bestehen in diesem Zusammenhang in den Anfor­derungen der MDR in Bezug auf die klinische Bewer­tung (inklusive der klinischen Nachbeob­achtung), des Risikomanagements sowie der proaktiven Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Bei Sonderanferti­gungen von implantierbaren Klasse-III-Produkten muss dieses QMS von einer Benannten Stelle zertifiziert werden.“

Die zukünftig gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen beinhalten konkret (Artikel 10 MDR):

1 Einführung eines Qualitätsmanage­ment­systems mit den folgenden Inhalten:
Verantwortlichkeit der Leitung | Ressourcenmanagement, einschließlich der Auswahl und Kontrolle von Zulieferern und Unterauftragnehmern | Risikomanagement gemäß Anhang I | klinische Bewertung | klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen | Produkt­realisierung einschließlich Planung, Auslegung, Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung von Dienstleistungen usw.

2. Risikomanagement (Anhang I | MDR):
Einen Risikomanagement-Plan für jedes Produkt festlegen und dokumentieren, Risiken identifizieren, analysieren, bewerten, beseitigen und kontrollieren, die Auswirkungen der in der Fertigungsphase und durch das System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen gewonnenen Informationen bewerten und gemäß den neuen Anforderungen anpassen.

3. Klinische Bewertung:
Kritische Bewertung der einschlägigen derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Fachliteratur über Sicherheit, Leistung, Auslegungsmerkmale und Zweckbe­stimmung des Produkts, eine kritische Bewertung der Ergebnisse aller verfüg­baren klinischen Prüfungen, eine Berück­sichtigung der gegebenenfalls derzeit verfügbaren anderen Behandlungs­optionen für diesen Zweck.

4. Klinische Nachbeobachtung:
Der Hersteller prüft und dokumentiert die Erfahrungen, die in der Herstellung nachgelagerten Phase u. a. bei der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehr­bringen gemäß Anhang XIV Teil B gewonnen wurden, und trifft angemessene Vorkehrungen, um erforderliche Korrekturen durchzuführen. In diesem Zusammenhang meldet er gemäß Artikel 87 Absatz 1 den zuständigen Behörden jedes schwerwiegende Vorkommnis oder jede Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld oder beides, sobald er davon erfährt.

5. Sicherheitsbericht:
Die Hersteller von Produkten der Klassen IIa, IIb und III erstellen… für jede Produkt­kategorie oder Produktgruppe einen regelmäßig aktualisierten Bericht über die Sicherheit („Sicherheitsbericht“). Die Hersteller von Produkten der Klasse IIa (Zahnersatz ist ein Produkt der Klasse IIa) aktualisieren den Sicherheitsbericht bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre.

Das im Referentenentwurf vorliegende deutsche „Medizinprodukte-Anpassungsgesetz-EU – MPAnpG-EU“ hat hinsichtlich der Anforderungen an die Hersteller von Sonderanfertigungen keine Erleichterungen zum Inhalt. Dargelegt werden in diesem Gesetzentwurf die Strafbarkeit und die Höhe der Strafen und Bußgelder für Verstöße.

So ist z. B. das Inverkehrbringen abgelaufener Materialien in Zukunft mit bis zu 30.000 EUR Bußgeld bewertet. Ein Bußgeld droht auch, wenn keine oder eine nicht richtige Konformitätserklärung nach Anhang XIII (MDR) beifügt wird. Eine Konformitätserklärung ist bereits und wird in Zukunft noch deutlicher zu einem Rechtsakt, der nicht zu unterschätzen ist. Das Labor muss darin bestätigen, dass es den Anhang I (MDR) erfüllt. (Siehe hierzu Absatz 2).

DENTAGEN unterstützt Mitglieder

Gemeinsam mit dem Kooperationspartner PROXI. GMBH in Köln entwickelt DENTAGEN derzeit für die Mitgliedsbetriebe ein modulares IT-gestütztes umfassendes Dienst­leistungsangebot, dass alle von der MDR 2017/745 geforderten Punkte fachlich korrekt beinhaltet und zentral für seine Mitglieder entwickelt, verwaltet und aktualisiert.

Es ist unser gemeinsames Ziel, die Belastun­gen für die unserer Genossenschaft angeschlossenen Mitglieder auf ein Mindestmaß zu reduzieren, damit sich das einzelne Mitgliedslabor auf das konzentrieren kann, was es am besten kann: Die Anfertigung von Zahnersatz.

Unser Kooperationspartner PROXI. GMBH ist vielen Mitglieder schon lange als verlässlicher Dienstleister im Bereich Qualitätsmanagement für Dentallabore bekannt und blickt inzwischen auf 20 Jahre Erfahrung in diesem Themenbereich zurück. Insbeson­dere im Bereich der neuen Aufgaben, die aus dem Risikomanagement und der klinischen Bewertung/Beobachtung auf uns zukommen, hat die PROXI. GMBH eine ausgewiesene Expertise, die sie auf Herstellerseite im Bereich der Zulassung von Medizinprodukten erworben hat.

Gleich zu Jahresbeginn wird DENTAGEN seinen Mitgliedern ein modu­lares Angebot zur Umsetzung der MDR 2017/745 vorstellen. Im Rahmen der DENTAGEN Roadshow, deren Deutschlandtour ebenfalls direkt im neuen Jahr startet, wird in der Nähe der Mitglieder vor Ort auch dieses Lösungspaket dem Publikum präsentiert.


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/04

 

Das Interview mit Volker Tasche


Er ist ein bekennendes Landei mit Blick fürs internationale Geschäft. Über seine persönlichen Wurzeln, über Lieblingsstädte, kleine Ledertaschenkalender, über Ameisen in den Semesterferien, den Spaß am Verkaufen, über seine Rolle als Verkaufsleiter bei der Gebr. Brasseler GmbH & Co. KG, über Außendienstler in digitalen Zeiten, über Komet-Studentenberater, über Dental Reality und vieles mehr sprach Journalist Bernd Overwien für DENTAGEN INFO mit Volker Tasche (57) in Lemgo.

Wo liegen Ihre Wurzeln?

Ich bin tatsächlich gebürtiger Westfale und lebe noch in der Gemeinde, in der ich geboren bin, in Leopoldshöhe. Genau in Schuckenbaum. Also bin ich eine von 2.000 Seelen in Schuckenbaum.

Hört sich nicht nach Trubel an?

(lacht) Nein, eine Kneipe, ein Fleischer, das war‘s.

Offenkundig sehr ländlich groß geworden. Erzeugt das Fernweh nach Bielefeld?

Bielefeld? Das ist gut. Nein, unsere beiden Kinder sind groß, meine Frau und ich machen jetzt gern auch Städtereisen.

Gibt’s eine Lieblingsstadt?

Berlin! Auch der Musik wegen. Als Kind der 80er natürlich New Wave, aber in Berlin waren wir auch auf einem Konzert von Metallica. Ich konnte sogar meine Frau ein wenig dafür begeistern. Wir waren in diesem Jahr auch schon in Dresden, in Lissabon…

… Lissabon – entweder man verliebt sich für ewig oder reist enttäuscht wieder ab. Ist das so?

Wir aber haben uns sofort in diese wunderbare Stadt verliebt. Trotz der Kommerzialisierung durch den Massentourismus hat sich diese Stadt ganz etwas Eigenes bewahrt.

Gibt es ein Städtereisen-Wunschziel der Tasches?

Auf alle Fälle New York. Unbedingt.

Nun kommt man nicht mit 17 auf die Berufsidee, Verkaufsleiter in einem Dental-Unternehmen zu werden. Wie war das bei Ihnen?

Nach dem Abitur habe mich für eine Lehre als Industriekaufmann ent­schieden. Bei der Kalenderfirma Eilers in Bielefeld. Damals hatte ja jeder so einen kleinen Ledertaschenkalender. Oder so einen großen Tischplaner. Mit Outlook ist vieles ausgestorben.

Gab es da einen Moment, der vielleicht doch schon ein Fingerzeig auf die spätere berufliche Orientierung war?

Den gab es in der Tat. Zum Advent konnte jeder Bielefelder in die Firma Eilers kommen und direkt Kalender erwerben. Zu Verkaufen hat mir sehr viel Freude gemacht. Das habe ich später in der Verpackungsindustrie gemacht. Als Verkaufsleiter in Bad Salzuflen.


Was wurde dort verkauft?

Faltschachteln und gewickelte Kombidosen und…

… nie gehört. Was ist das?

Der Kern in der Toilettenpapierrolle sind gewickelte Spiralen. Oder die Dose Pringles Chips. Das ist eine Karton­hülse, die um einen Dorn gewickelt und geleimt wird. Und mit besserem Papier produziert dann in den Verkauf geht.

In einen Leitungsjob kommt man ja nicht durch Zufall. Wie ging das bei Ihnen?

Es braucht eine Eintrittskarte nach oben. Deshalb habe ich in Bielefeld ein vierjähriges BWL-Studium an der Fachhochschule gemacht. In meinen Semesterferien habe ich im Übrigen mit der Ameise den Anlagen die Rohmaterialen zugeführt…

Ameise?

Hubwagen. Damit hat man damals Europaletten gezogen.

Aha. Und wie ging es weiter?

Nach Studienende hat mich meine damalige Firma gefragt, ob ich Verkaufsleiter werden möchte. Bin ich dann geworden.

Was war dann ausschlaggebend für den späteren Wechsel zu Brasseler?

Es ging ja in meinem angestammte Unternehmen um Auftragsfertigung. Da saß man Einkäufern von Großunternehmen gegenüber und da hast du gefochten um die letzte Nach-Komma-Stelle. Aber macht das richtig Freude? Ich wollte unbedingt in ein Unternehmen, wo das Produkt so wertig ist, dass du nicht kabbeln musst.

Also Brasseler?

Ja. Ich hatte Lemgo immer auf dem Radar. 2001 gab es die Chance hier Regionalverlaufsleiter zu werden. Ich bin damals viel gereist in Deutschland, aber auch in Österreich, wo es sehr viele Komet-Kunden gibt. Wir haben heute über 50 Außendienstler, ein Endo-Fachberaterteam mit sechs Mitarbeitern und drei Studentenbetreuer und…

… was machen Studentenbetreuer für Komet?

Die Unis sind ja ganz wichtig. Ein Student der Zahnmedizin, der während des Studiums mit Komet-Werkzeugen arbeitet, wird das vermutlich später als Zahnmediziner auch tun. Als Studentenbetreuer stellen wir ganz junge Leute ein.
Ein Industrieunternehmen wie das unsere hat natürlich Interesse daran, Innovationen an den Hochschulen aktiv mit zu gestalten.

Komet holt Studenten an der Uni ab?

Ja, kann man so sagen. Aber nicht nur Studenten der Zahnmedizin. Auch Zahntechniker-Meisterschüler. Wir sind an allen Meisterschulen präsent.


War ihr Einstieg bei Brasseler gleich mit einer Aufstiegschance verbunden?


Ja. Ich hätte es natürlich in den anderthalb Jahren im Regionalbereich auch vermasseln können. Ich bin aber früh gefragt worden, ob ich mir den Verkaufsleiter zutraue. Hab‘ ich mir zugetraut.

Auf der IDS stand für Brasseler der Begriff „Dental Reality“. Was ist darunter zu verstehen?

Wir agieren heute in zwei verschiedenen Vertriebsbereichen. Auf der einen Seite stehen die Online-Kommunikationskanäle, wie unser Online-Store oder Social Media, also die digitalen Welten. Auf der anderen Seite haben wir den direkten Vertrieb über unseren Außendienst. Zwar boomt in manchen Wirtschaftszweigen der E-Commerce, aber es gibt auch das Verlan­gen des Kunden, etwas nicht nur zu sehen, sondern es auch anfassen zu können. Die meisten unserer Kunden, auch digital affine, bevorzugen die persönliche Beratung.

Welches Projekt beschäftigt sie als Verkaufsleiter aktuell besonders?

Natürlich „Digital“. Auf der IDS haben wir den Prototypen einer Bilderkennung vorgestellt. Eine Zahnarzthelferin kann die Figurnummern aller Instrumente natürlich nicht wissen. Wenn die App marktreif ist, hält sie das Instrument vor das Smartphone und die App sagt ihr:
Komet S 6878… – ein Klick weiter ist der Onlineshop. 4.000 Produkte wird die App identifizieren können.

Viele reden von der „digitalen Revolution“ – ist die nicht längst im vollen Gange?

Für die Zahntechnik ist sie ja fast durch. Aber noch nicht einmal jede zweite Arztpraxis setzt den Oralscanner ein. Auch wenn die nachfolgende Generation von Zahnmedizinern mit dem Onlinekauf aufgewachsen ist, hat unser Außendienst noch viel zu tun. Dental Reality.

Herr Tasche, herzlichen Dank für das Gespräch.

Quelle: DENTAGEN Info 2019/04



 

Absicherung von Risiken im Additiven Druckverfahren (3D-Druck)

Lange schon begegnen uns in den Medien Artikel und Beiträge zum 3D-Druck und seinen zukunftsweisenden Möglichkeiten. Neben individualisierten Sohlen für Sportschuhe oder Leichtbauteilen für die Kfz- und Luftfahrtindustrie werden dort auch schon Ausdrucke für ganze Häuser genannt. Auch der Druck von Körperteilen für die Schönheitschirurgie, Implantaten oder Organen im so genannten Bioprinting sind kein Tabu mehr. Zuletzt machte der Ausdruck eines detailgetreuen Herzens aus menschlichen Zellen durch israelische Forscher von sich reden.

Diverse Fachmessen, z. B. die formnext in Frankfurt am Main oder die Rapid.Tech in Erfurt, die sich ausschließlich mit den Anwendungen und Möglichkeiten dieses Druckverfahrens beschäftigen, haben sich etabliert.

Und was passiert auf der Versicherungsseite?

Die zunehmende Häufung der Themen und konkrete Anfragen nach Versicherungs­schutz, z. B. für den 3D-Druck in Dental­laboren, war auch für die Firmenkunden­sparten Anlass, sich dem Themenfeld des 3D-Drucks zu widmen.

Natürlich wurde intern in der spartenübergreifenden Arbeitsgruppe auch schnell die Frage nach der Sinnhaftigkeit gestellt. Handelt es sich bei den so genannten Additiven Druckverfahren, von denen der 3D-Druck der gemeinhin Geläufigste ist, nicht schlichtweg nur um ein neues Fertigungsverfahren? Und ganz wichtig: Bedarf es zur Risikoabsicherung überhaupt eines anderen Versicherungsschutzes?

In Kooperationen mit dem DMRC (Direct Manufacturing Research Center der Univer­sität Paderborn), der T-Systems AG und dem TÜV Süd wurden die neuen Risiken mit dem Ergebnis analysiert, dass der 3D-Druck aufgrund seiner vielen untereinander digital vernetzten Beteiligten und der verbreiteten Herstellung von Sonderanfertigungen/Prototypen sehr wohl einer Modifizierung des bisherigen Versicherungsschutzes bedarf.

Wie gestaltet sich die Versicherungslösung der R+V?

Die nun offerierte Zusatzversicherung für Schäden aus der Nutzung Additiver Druck­verfahren (kurz ADV) richtet sich primär an Unternehmen der Kunststoff- und Metallherstellung bzw. -verarbeitung sowie an so genannte Druckcenter. Sie bündelt die Risiken aus mehreren Firmenkundensparten und gewährt somit einen innovativen Rundumschutz. Neben den Produkthaf­tungsrisiken berücksichtigt die ADV auch die mannigfaltigen Rechtsverletzungspotentiale bei der Fertigung von Kopien und optional sogar benannte Eigenschäden bei der Herstellung von Produkten in Eigenregie.

Die R+V ist damit bislang die einzige deutsche Kompositversicherung, die für den 3D-Druck eine solche breitgefächerte Versicherungslösung anbietet. Bislang gibt es nach Marktrecherchen nur vereinzelte Eigenschadendeckungen über die Technische Versicherung.

Die beteiligten Firmenkundensparten sind zudem davon überzeugt, dass die Unter­nehmen perspektivisch die Additiven Druckverfahren weitverbreitet nutzen werden, denn die Vorteile für den Leichtbau, die Flexibilität sowie die Einsparung von Material- und Lagerkosten sprechen für sich.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und dem Know-how des DENTAGEN-Kooperationspartners R+V Versicherung, Cluster med. Berufe. Auch für Sie und Ihr Labor entwickeln die Firmen­berater für medizinische Berufe einen verbesserten Versicherungsschutz mit individuellen Lösungen zu vergünstigten DENTAGEN-Konditionen. Die R+V Versicherung ist aufgrund ihrer genossenschaftlichen Ausrichtung der ideale Partner für Sie und Ihr Labor. Haben Sie Interesse? Die Ansprech­partner der R+V beraten Sie gern

R+V Allgemeine Versicherung AG
Ihr Ansprechpartner:
Pierre Reß – Koordination bundesweiter Außendienst für DENTAGEN-Mitglieder
Universitätsstr. 91 · 50931 Köln
T 0151 26410457 · F 0611 1822 75 151
Pierre.Ress@ruv.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/04

 

Wer sich wohl fühlt, bleibt!

So halten Sie die richtigen Mitarbeiter in Ihrem Dentallabor

Wie wichtig ein funktionierendes, eingespieltes Team für Ihr Dentallabor ist, wird in Zeiten deutlich, in denen es schwieriger wird, motivierte und gut ausgebildete Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden – und zu halten. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt einmal, dass Fachkräfte besser bezahlt werden wollen. Zum anderen gewinnen weitere Faktoren an Bedeutung, damit sich Mitarbeiter wohl fühlen und im Team bleiben wollen.

1. Möglichkeit zur Weiterbildung bieten: Aus- und Weiterbildungen im Team zählen zum wichtigen Know-how in einem Dentallabor. Durch ihr spezifisches Wissen über effektive Abläufe, gute Materialien oder moderne Herstellungsverfahren unterscheiden sich Dentallabore von Wettbewerbern. Deswegen ist es wichtig, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu Weiterbildungs­maßnahmen haben. Hier eignen sich auch Seminartage, die für das gesamte Team in Ihrem Labor stattfinden.

2. Personalentwicklung, die beim Team ankommt: Sind die Maßnahmen zur Personalentwicklung gut auf alle Beteiligten abgestimmt, wirken sie nachhaltig. Dies gilt sowohl für die Entwicklung des Teams als auch der einzelnen Personen. Für den Anfang bietet sich ein Führungskräftetraining an, das Kompetenzen zur Mitarbeiterführung vermittelt. Prüfen Sie auf jeden Fall, ob die Führungsstrukturen sowie die Abteilungszuordnung klar festgelegt sind – und justieren Sie bei Bedarf nach. Dies erleichtert die effektive Kommunikation untereinander. Durch Teambesprechungen fühlen sich alle einbezogen, sind gut informiert und kennen und akzeptieren die Laborziele.

3. Einzelnes Teammitglied im Blick: Die Entwicklung einzelner Teammitglieder gelingt am besten im persönlichen Mitarbeitergespräch, bei dem Potenziale ausgelotet werden. Hier bieten sich offen formulierte Fragen zur Zusammenarbeit und Zufriedenheit mit den Arbeitsbe­dingungen an, ebenso zu Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen. Grundtenor dieser Fragen sollte immer sein, herauszufinden, was der einzelne braucht, um sich im Team wohl zu fühlen und motiviert zu sein. Dabei ist es für Sie als Führungskraft von Bedeutung mit­zubekommen, ob und wann sich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter überfordert oder unterfordert fühlt. Klar ist: Dauerhafte Überforderung erzeugt Stress und Unzufriedenheit. Dagegen kann dauerhafte Unterforderung zu Gleichgül­tigkeit und verminderter Konzentration führen. Klären Sie gemeinsam, wie die individuelle Balance zwischen den Fähig­keiten der Person und den Anforderungen an den Job zu erreichen ist – ob mit Fortbildungen, praxisinternen Schulungen, Coaching oder Änderungen im Aufgabenbereich.

4. Angenehme Arbeitsatmosphäre schaffen: Einen Großteil seiner wachen Stunden verbringt ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz. Schaffen Sie hier eine Atmosphäre, in der es sich gut arbeiten lässt. Dies gilt sowohl für die Laborausstattung als auch für den Umgangston.

Für Sie als Laborleitung lohnt es sich, mit klar definiertem Konzept zur Förderung und Bindung aller Teammitglieder dafür zu sorgen, dass Ihr Dentallabor auch in Zukunft personell gut aufgestellt ist. So gelingt es Ihnen gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden – und langfristig zu halten.

Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck


Kontaktdaten
Hans-Gerd Hebinck
Unternehmensberater
Diplom-Betriebswirt (FH)
Datenschutzbeauftragter (IHK)
Zertifizierter ZRM®-Trainer (ISMZ Zürich)
Metzer Weg 13 • 59494 Soest
Tel.: 0172 2745444 • Fax: 03212 1106197
info@hebinck-unternehmensberater.de
www.hebinck-unternehmensberater.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/04

 

Förderungen für Elektro- und Hybridautos (Stand 02/2020)

Neue Version mit den veränderten Förderungen ab Februar 2020.

Dentallabore haben oft einen großen Fuhrpark. Hier kann es Sinn machen über Elektro- und Hybridautos nachzudenken, insbesondere aufgrund der Zuschüsse und Förderungen:

0,25 %-Regel für Privatnutzung

Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens ist ab 2019 geviertelt. Die Ein-Prozent-Regelung berechnet sich für ab 2019 angeschaffte E-Autos also nur noch aus 1/4tel des Bruttolistenpreises. Der Listenpreis des Fahrzeugs darf allerdings 40.000,- € nicht übersteigen. Die Regelung gilt auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge, die Sie erwerben. Hybridfahrzeuge werden gefördert, wenn sie extern aufladbar sind und der CO2 Ausstoß höchstens 50 Gramm pro Kilometer beträgt. Insbesondere für die Plug-in-Hybrid ist hier die Reichweite wichtig: Zur Zeit müssen mindestens 40 Kilometer unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebmaschine erreicht werden. Ab 2022 muss die Reichweite mindestens 60 Kilometer sein und ab 2025 schon 80 Kilometer.

Bei der Fahrtenbuchmethode werden Abschreibungen oder Leasinggebühren für die Berechnung der Privatnutzung nur zu 1/4tel angesetzt. Die Neuregelung ist anzuwenden für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2031 angeschafft oder geleast werden.

Kfz-Steuer entfällt

Für E-Autos, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, werden zehn Jahre lang keine Kfz-Steuern fällig. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Hybridfahrzeuge profitieren von diesem Steuervorteil nicht.

Fördertöpfe für Elektroautos

Um den Verkauf der E-Autos anzukurbeln, wurde von der Bundesregierung der Umweltbonus auf den Weg gebracht: Wer bis zum 31. Dezember 2020 ein E-Auto erwirbt, erhält eine Kaufprämie: Bis zu 6.000 Euro für ein reines E-Auto (inklusive Brennstoffzellenantrieb) oder bis zu 4.500 Euro für den Plug-In-Hybrid. Um die Kaufprämie zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen.
  • Der Erwerb – egal ob Kauf, Leasing oder Finanzierung – muss vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2030 erfolgen. Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids muss das Neufahrzeug zugelassen sein.
  • Der Besitzer muss sein Elektroauto im Inland, auf seinen Namen und für mindestens sechs Monate zulassen.
  • Beträgt der Listenpreis des Fahrzeugs mehr als 40.000,- € werden die Zuschüsse gekürzt.

Im März 2018 wurde das sogenannte Doppelförderungsverbot aufgehoben. Damit ist die Inanspruchnahme von mehreren gleichartigen Förderprogrammen zulässig. Sie sollten Ihre Möglichkeiten der Förderungen genau prüfen: Private Ladestationen werden von der KfW-Bank, einigen Bundesländern und Kommunen gefördert. Auch Energieunternehmen bezahlen Zuschüsse.

 

Steuerberater Frank Edenfeld

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Quelle: DENTAGEN INFO 2019/04