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Die qualifiziertesten Mitarbeiter (m/w/d) finden mit ZahniFinder.de

ZahniFinder.de ist eine neue, interaktive Stellenplattform für Jobsuchende nur für zahnmedizinische und zahntechnische Fachberufe. Anders als in herkömmlichen Foren mit Stellenanzeigen muss hier nicht mehr selber recherchiert werden. Profile auf beiden Seiten werden durch den ZahniFinder-Algorithmus miteinander ver­glichen und passende Arbeitgeber, die den besten Match für die eigenen Qualifika­tionen, Vorlieben und Wünsche besitzen, vorgeschlagen. Auf Seiten der Zahnärzte bzw. Dentallabore funktioniert das System nach dem gleichen Prinzip.

Wie kann ich das System nutzen ?

Einfach ein eigenes kostenloses Profil anlegen und die Suchmaske mit den persönlichen Anforderungen ausfüllen. Heraus­gefiltert werden alle passenden Kandidaten der Gegenseite, die die individuellen Anfor­derungen und Konditionen erfüllen, absteigend sortiert nach den besten Übereinstimmungen.

Kostet mich das etwas ?

Die Anlage des persönlichen Profils sowie auch die Suche sind komplett kostenfrei. Wenn ich mich auf diese Weise von Arbeit­nehmer­seite finden lassen möchte, ist ZahniFinder komplett kostenfrei und ohne jegliche Verpflichtungen zu verwenden. Will ich bestimmte Kandidaten (m/w/d) selbständig direkt kontaktieren, so wird eine kleine Gebühr fällig.



Warum ZahniFinder ?

Wir hoffen mit unserer Stellenplattform für eine deutlich höhere Transparenz zu sorgen und ähnlich denkende Menschen mit vergleichbaren Werten und Vorstellungen zusammen bringen zu können. Wir sorgen damit für mehr Harmonie in den Praxen und gewerblichen Laboren, haben weniger Fluktuation und sehen das als weiteren Beitrag zur Erhöhung der Arbeitszufrie­denheit bei gleichzeitiger Erhöhung der Wertschöpfung.


Weitere Informationen auf
www.ZahniFinder.de
und unter
smile@ZahniFinder.de.

Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

Wir gratulieren!

Im Oktober des vergangenen Jahres hatten wir Sie aufgerufen, uns bei der Ergänzung unseres Produkt- und Dienstleistungs­portfolios zu unterstützen. Wir hatten Sie speziell dazu aufgerufen, uns Ihre Wunsch­produkte bzw. -lieferanten zu benennen.

Bis zum Jahresende sind einige Vorschläge bei uns eingegangen, die wir ausgewertet haben. Zur IDS in Köln werden wir aufgrund Ihrer Antworten einige Gesprächstermine vereinbaren. Über den Fortgang der Gespräche werden wir Sie informieren.

Wie angekündigt, haben wir aus dem Kreis jener, die unsere Anfrage beantwortet und uns damit wertvolle Anregungen gegeben haben, einen Gewinner für den Einkaufs­gutschein im Wert von 400,-€ ermittelt. Gewonnen hat Herr Hans H. Royes, Royes Dentaltechnik aus Vilsbiburg.

Herzlichen Glückwunsch!

Den glücklichen Gewinner der Verlosung zog DENTAGEN-Glücksfee Susanne Benthaus (Mitte) aus der Losbox.

Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

Das Verpackungsgesetz 2019 – auch für Dentallabore


Das neue Verpackungsgesetz betrifft alle Unternehmen, deren gewerbsmäßig abgegebenen Verpackungen typischerweise beim privaten Haushalt oder diesen gleichgestellten Anfallstellen als Abfall anfallen.

Betroffen sind also alle Hersteller und Händler (bzw. Erstinverkehrbringer), die erstmals eine mit Ware befüllte Verkaufs- und/oder Umverpackung an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgeben – sofern die Ver­packungen in der Regel bei einem privaten Haushalt als Müll endet – oder eben bei gleichgestellten Anlaufstellen.

Vergleichbare Stellen werden in § 3 Nr. 11 VerpackG – nicht abschließend – aufgeführt. Genannt werden dort Niederlassungen von Freiberuflern. Freiberufler, so der Verband der freien Berufe, erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im gemein­samen Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Dazu gehört zweifelsfrei der Zahnarzt, der wohl Hauptkunde des Dental­labors sein dürfte, sodass das Verpackungs­gesetz zum Tragen kommt; bisher galt für Dentallabore schon die nunmehr abgelöste Verpackungsverordnung.

Die meisten Pflichten bleiben im Wechsel zwischen der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz gleich. Schon heute gilt die Pflicht zur Systembeteiligung. Wer be­füllte Verpackungen in Verkehr bringt, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen – das können Hersteller von Konsum­güterwaren, Händler genauso wie Importeure sein – muss für die Entsorgung und das Recycling seiner Verpackungen sorgen und mit einem oder mehreren der (dualen) Systeme einen Vertrag schließen. Neu ist, dass die betroffenen Unternehmen sich künftig mit ihren Stammdaten und den durch diese vertriebenen Markennamen im Verpackungsregister LUCID registrieren müssen. Darüber hinaus sind mindestens einmal pro Jahr Meldungen zu den pro Jahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen in dieses Onlineregister abzugeben. Anderen­falls drohen automatische Vertriebsverbote und Geldbußen.


Die Registrierungsstelle, die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), ist das auf der gesetz­lichen Grundlage neu geschaffene Kontroll- und Überwachungsorgan im Markt der Verpackungsentsorgung. Und das in zwei Richtungen. Zum einen betreffend der verpflichteten Unternehmen: Durch das öffent­liche Verpackungsregister wird es künftig jedem transparent möglich sein, nachzu­prüfen, welche Unternehmen ihrer Verant­wortung nachkommen und sich an der Finanzierung des Dualen Systems in Deutschland beteiligt. Zum anderen hat die Zentrale Stelle Ver­packungsregister aber auch die Aufgabe, die Marktanteilsberechnung der (dualen) Systeme durchzuführen und auch die Men­gen­stromnachweise der Systeme zu prüfen. Damit ist der bisherigen Selbstverwaltung der Systeme ein Ende gesetzt und die Überwachung dieses Systems durch das Gesetz einer neutralen Instanz zugewiesen.

Auf einen Blick: Pflichten für Erstinver­kehrbringer – Hersteller und/oder Händler

  • Registrierung:
    https://lucid.verpackungsregister.org/
  • Systembeteiligung: Wer als Inverkehr­bringer gilt, hat eine sogenannte System­beteiligungspflicht zu erfüllen. Das bedeutet, dass er die Rücknahme und Verwertung seiner Verkaufs- und Umver­packungen nicht selbst organisieren darf, sondern verpflichtet ist, sich am dualen System zu beteiligen (Abschluss eines sogenannten Systembeteiligungs­vertrages).
  • Duplizierte Meldung der Plan- und Ist-Mengen der Verpackungen, differenziert nach Materialart und unter Angabe der Registrierungsnummer an das/die gewählte/n duale System/e einerseits und an die ZSVR andererseits.

  • Vollständigkeitserklärung: Sofern gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für die in Verkehr gebrachten Verpackungen jährlich überschritten werden, müssen Unternehmen über die Menge und Materialart der Verkaufsverpackungen zusätzlich eine sogenannte Vollständig­keitserklärung abgeben, die von einem Prüfer bestätigt wird. Allerdings besteht diese Pflicht erst, wenn die Menge in Verkehr gebrachter systembeteiligungspflichtiger Verpackungen im vorangegangenen Kalenderjahr eine der drei folgenden Mengenschwellen überschreitet: – Glas: 80.000 kg, Papier/ Pappe/ Karton: 50.000 kg, Kunststoffe/ Getränke­kartons/ sonstige Verbunde: 30.000 kg. Wichtigste Neuerung hier: Ab dem 01. Januar 2019 (gilt auch für die Daten des Jahres 2018), ist diese Vollständigkeits­erklärung nicht mehr bei den IHKs, sondern bei der ZSVR zu hinterlegen.

  • Dr. Marc Zgaga (Syndikusrechtsanwalt)
    Vorstand
    ServiCon Service & Consult eG
    An Lyskirchen 14 | 50676 Köln
    Tel.: 0221 355371-0 | Fax: 0221 355371-50
    info@servicon.de
    www.servicon.de


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

     

    Schulgeldzahlungen können die Steuerlast mindern


    Eltern entscheiden sich immer öfter für eine private Schule, um die besonderen Neigun­gen oder Begabungen ihrer Kinder optimal zu fördern. Die dafür gezahlten Schulgelder können steuerlich als Sonder­ausgabe abgezogen werden. Dies betrifft Schulgelder an eine inländische private oder kirchliche Schule.

    Seit 2008 werden auch Zahlungen an eine Privatschule im Ausland begünstigt. Schul­gelder an ausländische Schulen außerhalb der EU bzw. des EWR sind aber nur privilegiert, wenn es sich um deutsche Schulen im Ausland handelt. Zahlungen an schweizerische Privatschulen sind daher weiterhin nicht abziehbar.

    Schulgelder sind bis zu 5.000€ pro Kind steuerlich abziehbar

    Jährlich sind 30 % des gezahlten Schul­geldes, max. 5.000€ steuerlich absetzbar. Und dieser Betrag wird den Eltern für jedes Kind gewährt. Bei einem Steuersatz von 42 % können mit den Schulgeldzahlungen jährlich bis zu 2.100€ Steuern gespart werden. Um den Höchstbetrag für ein Kind auszuschöpfen, müssen jährlich allerdings 16.666€ aufgewendet werden. Nicht abziehbar sind die Kosten für eine Unterbringung im Internat, d. h. alle Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes. Bei alleinerziehenden Eltern kann der Elternteil, der Schulgeld gezahlt hat, auch die Aufwendungen in seiner Steuer­erklärung geltend machen. Haben beide Eltern Schulgeld gezahlt, wird der Höchstbetrag von 5.000€ aufgeteilt.

    Schulabschluss von Auslandsschulen muss anerkannt sein

    Wer mit Schulgeldzahlungen Steuern sparen will, muss nachweisen, dass die zu beurteilende Schule zu einem anerkannten allgemeinbildenden Schul- oder Berufsabschluss führt bzw. darauf vorbereitet. Dazu gehören z. B. auch Volkshochschulen und Weiterbil­dungseinrichtungen, wenn sie mit ihren Kursen auf den Erwerb eines Haupt- oder Realschulabschlusses, auf die Fachhoch­schulreife oder das Abitur vorbereiten.

    Die Besuche von Nachhilfeeinrichtungen, Musik­schulen, Sportvereinen, Ferienkursen, insbesondere auch von Feriensprachkursen werden nicht begünstigt. Für die ausländischen Schulen wird von dem jeweils zuständigen inländischen Ministerium des Bundeslandes (meist Kultusministerium) oder den verantwortlichen Zeugnisaner­kennungsstellen bescheinigt, ob solch ein anerkannter Schulabschluss erworben werden kann. Diese Bescheinigung muss beim Finanzamt eingereicht werden, die Finanz­behörde ist daran gebunden.

    Mit guter Schulausbildung Steuern sparen

    Beispiel:
    Eine Familie mit zwei Kindern zahlt an eine inländische Privatschule jährlich 6.000€ bzw. 4.000€ Schulgeld. Darin enthalten sind jeweils Kosten für die Verpflegung des Kindes von 1.000€.

    Die Aufwendungen für die Verpflegung der Kinder von 2.000€ (2 * 1.000€) können nicht abgezogen werden. Damit sind insgesamt 30 % von 8.000€, d. h. 2.400€ als Sonderausgaben abziehbar (30 % von 5.000€ + 30 % von 3.000€). Bei einem Steuersatz von 35 % können dadurch Steuern in Höhe von 840€ gespart werden.



    Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
    ETL ADVISA Johannes & Kollegen GmbH
    Steuerberatungsgesellschaft
    Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5
    50672 Köln
    Tel.: 0221 9410198-0
    Fax: 0221 9410198-19
    christian.johannes@etl.de
    www.etl.de/advisa-johannes-kollegen

    Quelle: DENTAGEN Info 2019/01

    Das Interview mit dzw-Chefredakteur OLIVER PICK


    Datensätze sind das Gold der Zukunft, sagt er. Über seinen bemerkenswerten Berufsweg bis hinauf in den Chefsessel der DZW, über seine Zeit mit dem so umstrittenen wie legendären Jürgen Pischel, über die Herausnahme der Zahntechnik aus der klassischen DZW, verbunden mit einem ganz neuen Produkt für Laborinhaber und Zahntechniker, über digitale Kioske, deren Nutzung noch viel Luft nach oben lässt und seine Faszination für die technische Handwerkskunst der Eskimos, sprach Journalist Bernd Overwien für DENTAGEN INFO mit dem neuen DZW-Chefredakteur Marc Oliver Pick (54).

    Student, Aushilfsfahrer für ein Den­tallabor, DZW-Chefredakteur? Das klingt nicht nach einer klassischen Berufsbiografie?

    Wahrlich nicht. Ich gehöre auch zu denen, die so in den Journalismus hineingestolpert sind. Tummel mich dort aber seit fast 25 Jahren mit nicht nach­lassender Begeisterung.

    Was wollte der im beschaulichen Siegburg gebürtige Rheinländer denn eigentlich mal werden?

    Nach dem Willen meiner Eltern „was Vernünftiges“. Nach dem Abi habe ich einen Ausflug in die Landwirtschaft gemacht…

    … als Spargelstecher… ?

    (lacht) Nein, ich habe ein Studium der Agrarwissenschaften begonnen. Kurz vorm Vordiplom kam das erste unserer drei Kinder. Irgendwie war der Zug zurück zur Uni dann weg. Das habe ich dann meinen Eltern beichten müssen, die mich in Sachen Ausbildung immer unterstützt haben.

    Und wann kam der Kontakt zur dentalen Welt zustande?

    Ich war immer ein kreativer Technik­freak. Habe dann begonnen, Design zu studieren in Köln. Eigentlich das, was ich wirklich wollte. Aber es war eher ein Zufall, dass ich mir ein paar Brötchen als Fahrer bei einem Labor dazu verdient habe. Allerdings: Ich hab den Technikern viel und intensiv über die Schulter geschaut. Als ich nach einem Jahr ein paar Mark mehr haben wollte, hat der Laborinhaber das mit der Begrün­dung abgelehnt, ich würde ja nichts produzieren.

    Was haben Sie gesagt?

    Tja, ohne Logistik geht aber auch nichts. Schließlich müssen die Arbeiten ja zwischen Praxis und Labor und wieder zurückgebracht werden. Sorgfältig und zuverlässig. Hat nichts genutzt.

    Und wie kam der erste Kontakt zur DZW?

    Ein Bekannter hat mir erzählt, da ist eine kleine Truppe in der Rheinaue, die schreiben für Zahnärzte. Die brauchen jemanden für die Texterfassung. Ich habe angefragt. Der damalige Chefredakteur Jürgen Pischel hat sein Okay gegeben und mich anschließend immer mit einem anderen Mitarbeiter verwechselt. So wichtig war ich damals…

    Haben Sie da schon geschrieben?

    Nein. Aber man hat mir zugetraut, Produktinformationen zu redigieren. Quasi die allzu werblichen Elemente heraus zu bügeln.

    Das war noch während des Design-Studiums?

    Ja. Jürgen Pischel bot mir zwar ein 18-monatiges Volontariat an, aber ich wollte unbedingt das Studium erfolgreich beenden. Einen Schein daheim bei meinen Eltern vorlegen können. Was zu Ende gebracht zu haben.

    Sie haben danach aber dann fest bei der DZW angeheuert?

    Das war auch so ein Glücksfall. Es passte halt gerade. Ich habe dann auf einem anderthalbjährigen Volontariat bestanden, denn auch das wollte ich mit Papier in der Tasche haben. Jürgen Pischel hatte das nicht für notwendig gehalten, aber ich wollte halt einen richtigen Abschluss. Testamentiert sozusagen.


    Pischel war ja wahrlich nicht unumstritten. Was haben Sie von ihm gelernt, wie sehen Sie es heute?


    Er hat mich früh mit zu Terminen genommen. Ob bei Dentsply, Degudent und sonst wo immer in der produzierenden Industrie oder bei großen Dienstleistern war er es, der die unbequemen Fragen stellte. Das Hochglanz-Firmenportrait interessierte ihn nicht. Wenn die Jubelarien vorbei waren, stand er oft auf und ging sofort ans Einge­machte: ‚Nun sagen Sie mal, wie viele Einheiten haben Sie wirklich im Markt‘. Bekam er keine Antwort, ging er einfach. Seine Kommentare im Blatt wurden dann oft als Krawalljournalismus abgetan, es gab viel Kritik von Standesorganisationen.

    Aber kurioserweise wussten viele immer was drin stand. So ein bisschen wie bei der BILD, keiner liest sie angeblich, aber auch Akademiker reden über deren Schlagzeilen. Stimmt es eigentlich, dass die DZW der längste Aprilscherz der deutschen Dentalbranche ist?

    (lacht) Ja, das ist gut. Tatsächlich wurde das Blatt, dem wenige eine wirtschaftliche Erfolgsstory zutrauten, an einem 1. April vor 32 Jahren auf den Markt gebracht. Die dachten, Verleger Prof. Hinz, der ja damals selbst in Standes­organi­sationen tätig war, lässt da mal einen bunten Luftballon hoch. Damals gab es ja viele Fachblätter, aber sämtlich mit Spezial­themen. Die DZW war die erste größere Publikation, die versuchte, umfassend über die beruflichen Herausforderungen in Praxis und Labor zu berichten. Natürlich zahn­medizinisch Fachliches, aber auch Themen wie Abrechnung, Personalführung und Praxisübergabe – was natürlich heute das große Thema ist. Heute polarisiert die DZW zwar nicht mehr so stark, stellt aber unterschiedliche Meinungen – seien sie noch so hart – gegenüber. Der Leser soll entscheiden, wem er folgt.

    Das führt zum Stichwort Struktur­wandel. Nach Jürgen Pischel und Frau Dr. Marschall ist jetzt Oliver Pick Chef­redakteur. Wie reagiert die DZW auf den ja fast schon revolutionären Wandel in der dentalen Welt?

    Ich finde, wir erleben eine rasante technische Evolution. Revolution ist mir zu krass. CAD/CAM, 3D-Drucker, Oral­scanner – das kam ja nicht über Nacht. Hinzu kommt der Trend zu den Medizinischen Versorgungszentren. Praxisübergaben und Praxisverkäufe sind schwieriger geworden.

    Da geht so manche Lebensplanung mit Blick auf die erhoffte Altersvorsorge zunichte. Was sagen Sie da Ihren Lesern, die bekanntlich in der Mehrzahl so zwischen 50 und 65 sind?

    Sich viel früher mit der Thematik beschäftigen. Wer 25 Jahre so gut wie nichts in die Praxis oder ins Labor investiert hat, der kann doch nicht erwarten, dass er mit 65 Jahren so schwupp-die-wupp einen Nachfolger oder gar Käufer findet. Wir geben da regelmäßig kompetenten Support. Wir haben etwa Peter Kapperts Oralscanner- und 3-D-Druckertest veröffentlicht. Das war riskant. Aber kam an. Und jetzt wollen Firmen ihre Produkte schicken und ebenfalls bewerten lassen. Die Zeiten dafür sind da.

    Sie halten insbesondere mit der Digi­talisierung ein Miteinander von Praxis und Labor auf Augenhöhe für unabdingbar. Was ist aus Ihrer Sicht der Status Quo in dieser nicht immer einfachen Beziehung?

    Datensätze sind das Gold der Zukunft. Schürfen können es nur Zahnmediziner und Zahntechniker gemeinsam. Die klassische Abformung ist vielleicht noch nicht ganz vorbei, aber dem Oralscanner gehört die Zukunft. Und viele Labore sind da viel weiter als ihre Kunden. Da rückt was immer intensiver zusammen.

    Die DENTAGEN als Genossenschaft hat rund 900 Mitgliedsbetriebe…


    Donnerwetter, habe ich so nicht gewusst. Das ist schon eine Ansage…

    Glauben Sie, dass der Genossen­schaftsgedanke auch für Zahnmedi­ziner interessanter wird?

    Durch die MVZs geschieht doch schon etwas in die Richtung. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass sich auch junge Zahnmediziner und vor allem die vielen jungen Zahnmedizinerinnen mit dem Genossenschaftsgedanken anfreunden können. Interessant: wenn ich früher an Genossenschaft gedacht habe, habe ich an Saatgut und Holzkohle gedacht. Die DZW wird sich intensiver mit der Thematik beschäftigen. DENTAGEN ist ein gutes Beispiel.

    Das freut uns. Was kann der Laborinhaber, der Zahntechniker denn in Zukunft von Ihrem Haus erwarten?

    Wir werden die Zahntechnik aus der klassischen DZW in Print heraus­nehmen. Keine Sorge, jetzt kommt´s. Wir erarbeiten ein Supplement, das sich mit zahntechnisch relevanten Themen, aber auch mit besonderen Menschen in dem Berufsfeld ausführlich beschäftigt. Es wird im 3. Quartal des Jahres, ganz sicher aber im 4. Quartal des Jahres 2019 erscheinen. Eine umfassende Publikation mit geplanten 60 Seiten, die kostenfrei, weil durch Anzeigen finanziert, direkt ins Labor kommt. Wir kopieren keine bereits im Markt vorhandenen Publikationen, wir wollen eben anders sein. Wie die DZW immer anders war und ist.

    Das Zeitungssterben allgemein scheint unaufhaltsam. Ist die DZW davon verschont geblieben?

    Nein. Nur die Auflage, die heute bei 47.000 liegt, ist langsamer gesunken als prognostiziert. Ebenso ist aber die Nutzung unserer digitalen Angebote nicht so hoch wie erwartet. Was wir auf www.dzw.de verbreiten, kann ja jeder kostenlos lesen. Wir bieten die DZW auch in einem digitalen Kiosk an, da muss man sich registrieren. Wir möchten ja zumindest die Namen der Nutzer wissen. Zudem gibt es die Möglichkeit, mit einer Stichwortangabe im Archiv nach speziellen Artikeln und Themen zu suchen. Wir sind da wirklich gut aufgestellt.

    Chefredakteur und Privatleben. Zeit für Hobbys?

    Ich versuche es. Erst die Familie natürlich und dann habe ich mir ein Kajak zugelegt. Da ich technikaffin bin, hat mich die Kunst der Eskimos und anderer indigener Völker, aus Knochen, Tierhaut und anderem Naturmaterial ein sehr taugliches Wasser­fahrzeug herzustellen, immer fasziniert. Ohne einen einzigen Nagel oder Leim. Wahnsinn.

    Haben Sie so eins?

    Ja, tatsächlich, es ist schlank und extrem leicht – ein sehr elegantes Fahrzeug.

    Herr Pick, vielen Dank für das Gespräch!

    Quelle: DENTAGEN Info 2019/01



     

    IDS schreibt weiter an ihrer Erfolgsgeschichte

    Zum nunmehr 38. Mal öffnet die Inter­natio­nale Dental-Schau (IDS) vom 12. bis 16. März 2019 ihre Tore. Zur weltgrößten Messe für Zahntechnik und Zahnmedizin werden rund 2.300 Unternehmen aus über 60 Ländern in Köln erwartet. Damit ist auf der IDS die gesamte Dentalbranche inklusive aller internationalen Marktführer in einer einzigartigen Angebotsbreite und -tiefe vertreten: angefangen beim zahntechnischen Bereich, über den zahnärztlichen Bereich sowie Infektionsschutz und War­tung, bis hin zu Dienstleistungen, Informations-, Kommunikations- und Organisationsmitteln.

    Mit ihrer Vollumfänglichkeit und Innova­tionsdichte unterstreicht die IDS eindrucksvoll ihre Bedeutung als zukunftsweisender Taktgeber der Dentalbranche. Weltweit präsentiert keine andere dentale Fachmesse eine solche Angebotsbreite und -tiefe den­taler Produkte und Dienstleistungen. Die IDS 2019 belegt die Hallen 2, 3, 4, 5, 10 und 11 mit einer Gesamtbruttofläche von nunmehr über 170.000 m².

    Die Veranstalter erwarten nicht zuletzt aufgrund des guten Anmeldestands, dass die IDS 2019 auch in puncto Besucherzuspruch an das hervorragende Ergebnis der Vorver­anstaltung anknüpfen kann. Zur IDS 2017 wurden über 155.000 Fachbesucher aus 156 Ländern registriert.

    Mit der Integration der Halle 5 schafft die IDS die notwendigen Kapazitäten für die starke Nachfrage auf Aussteller- und Besucherseite. Hier werden unter anderen mehrere große Anbieter von Consumer-Prophylaxe ausstellen. Die Halle 5 passt optimal in den natürlichen Rundlauf der Messe und ist perfekt angebunden an den „mobilen“ Eingangsbereich Boulevard zwischen der Halle 5 und 10, der zusätzlich zu den Eingängen Süd, Ost und West für eine optimale Besucherführung geschaffen wird. Hier werden vor allem die Besucher via Shuttle in das Messegelände geführt, die am Messeparkhaus und auf den äußeren Besucherparkplätzen ankommen. Die Einbin­dung der Halle 5 bedeutet eine zusätzliche Aufwertung der allgemeinen Aufenthaltsqualität für die Besucher der IDS: ein „Food-Court“ in Halle 5.1, die breite Gangführung und die Licht durchflutenden Passagen sorgen für eine bessere Orien­tierung und eine noch bessere Struktur der Veranstaltung. Zudem gewährleistet die flüssige, besucherfreundliche Zutrittssituation eine noch gleichmäßigere Verteilung der Besucherschaft auf alle Messehallen.

    Auch 2019 hält die IDS an ihrem Erfolgs­rezept fest und fokussiert sich weiterhin auf das Business und die Produktinformation an den Ständen der Aussteller. Daher wird die bewährte Regelung beibehalten, dass sich der erste Messetag, der 12. März 2019, als „Dealer’s Day“ auf den Dental-Fachhandel und die Importeure konzentriert. Damit soll diesen die Gelegenheit gegeben werden, intensive Verkaufsverhandlungen in ent­sprechender Atmosphäre zu führen.

    Ein wichtiges Thema, das alle Branchen welt­umspannend bewegt und auch auf der IDS 2019 deutlich spürbar sein wird, ist die „Digitalisierung“. Entsprechend hat daher die IDS auch ihre Website einem kompletten Relaunch unterzogen, hin zu einer digitalen Informationsplattform, die durch ihre Bild­sprache inspiriert und intuitiv in der Menü­führung ist. Und die IDS-App für Mobile und Pads sowie die Newsletter-Informationen sind diesem digitalen „Look“ angepasst. Mit der IDS-App können sich Besucher im Vorfeld der Veranstaltung schnell und bequem über Aussteller und Produkte sowie über das begleitende Eventprogramm informieren.

    Der interaktive Hallenplan hilft dabei, nicht die Orientierung zu verlieren. Das Naviga­tionssystem der App führt die Besucher zielsicher durch die Hallen zu den gewünschten Messeständen. Darüber hinaus enthält die App natürlich ein Ausstellerverzeichnis sowie Informationen zum Rahmenprogramm und den Services vor Ort.

    Das digitale Tool Matchmaking365 unterstützt Fachbesucher schon vor Messestart bei der Anbahnung wertvoller Business­kontakte. Hier können konkrete Vorab-Informationen und Angebote abgefragt und Besuchstermine auf der Messe vereinbart werden – einfach vom Schreibtisch aus oder mobil via App.

    Neben den umfangreichen Live-Demonstra­tionen und Vorführungen, die ergänzend zu den Produktpräsentationen an zahlreichen Ständen stattfinden, eröffnet der „Speaker´s Corner“ der IDS zusätzliche Möglichkeiten zur Informationsgewinnung. Aussteller können das moderierte Besucherforum für Fachvorträge und Produktpräsentationen nutzen, um in Vorträgen Neuheiten und Trends aus ihrem Produkt- und Dienst­leistungsangebot zusätzlich vorzustellen.

    Anreise, Aufenthalt und Messeticket können dank zahlreicher Online-Services schnell und unkompliziert über die IDS-Website gebucht werden. Wer Gutscheine besitzt, sollte diese frühzeitig im Vorfeld im Online-Shop gegen sein E-Ticket austauschen. Damit erhalten Fachbesucher auch einen Fahrschein für Busse und Bahnen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und erstmals im Verkehrs­verbund Rhein-Ruhr (VRR).

    Messegäste können somit auch aus attraktiven Übernachtungsangeboten im Umland von Köln und in der gesamten Metropol­region Rhein-Ruhr auswählen und kostenfrei mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur IDS fahren. Dank der hervorragenden Anbindung des Messegeländes sind Düsseldorf und Bonn in weniger als 30 Minuten und z. B. Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim oder Dortmund innerhalb von 45 bis 60 Minuten erreichbar.


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

     

    Top Event – Top Speaker – Von der Person zur Persönlichkeit

    Die Profilerin, Suzanne Grieger-Langer ist im westfälischen Münster, genauer gesagt in der NWD Erlebniswelt Dentale Zukunft am Freitag, 30. August 2019 ab 12 Uhr in der Schuckertstr. 23, Top-Speaker bei DENTAGEN ON TOUR. Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Veranstaltung erwartet diesmal mehr als die beliebte Mischung aus Fortbildung, Erfahrungsaustausch und gemütlichem Ausklang. Vor der offiziellen Begrüßung um 13 Uhr besteht die Mög­lichkeit, an einer Führung durch die NWD Erlebniswelt Dentale Zukunft teilzunehmen.

    Um 13:15 Uhr beginnt die Fortbildung der Veranstaltung mit ein oder zwei Refe­renten, die Vorträge über wichtige zahntechnische Themen halten werden. Im Anschluss an dieses durch kleinere Pausen aufgelockerte zahntechnische Programm verdient ab 15:30 Uhr ein ganz besonderer Vortrag Ihre Aufmerksamkeit.

    „Wir versprechen Ihnen ein unvergessliches Erlebnis!“

    DENTAGEN-Vorstandsvorsitzende Karin Schulz


    Verpassen Sie nicht die einmalige Chance!

    Gönnen Sie Ihren Mitarbeiter/innen und Kunden sowie deren Angestellten die Teilnahme an einem einzigartigen Event. Nach diesem großartigen Vortrag würden sich alle folgenden Reden langweilig und leer anfühlen.

    „Von der Person zur Persönlichkeit“ lautet der Titel des Vortrags von Profiler Suzanne Grieger-Langer. © https://profilersuzanne.com/

    Deshalb endet um 18 Uhr diese Fort­bildung und die „Persönlichkeitsbildung“ kann um 19 Uhr gemütlich auf dem Wasser fortgesetzt werden.

    Get Together auf der „MS Günther“, Hafenweg 26, 48155 Münster

    Es erwartet Sie eine kleine Kreuzfahrt mit dem 28 Meter langen und nach dem bekannten TV-Moderator Günther Jauch benannten Event-Schiff „MS Günther“. Hierbei wird dieser informative Tag in Münster gemütlich ausklingen.

    Für eine optionale anschließende Über­nachtung hat DENTAGEN in zwei Münstera­ner Hotels Abrufkontingente reservieren lassen, die die Teilnehmer/innen selbst buchen und zahlen. Weitere Informationen gibt es demnächst per Einladung und auf www.dentagen.de.

    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

    Der Chef zahlt den Chefarzt – Ihre betriebliche Krankenzusatzversicherung

    Jeder von uns spürt es täglich in seinem eigenen Labor: Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des daraus entstehenden Wettbewerbs um zunehmend flexibles und ortsungebundenes, hochqualifiziertes Personal stellen sich immer mehr Kollegen die entscheidende Frage: „Wie attraktiv ist mein Unter­nehmen für potenzielle Bewerber und wie halte ich meine bestehenden Mitarbeiter im Betrieb?“

    Besonders kleine und mittlere Labore haben in der Wahrnehmung der Bewerber oft das Nachsehen. Daher unterstützt der Deutsche bKV-Service seine Partner systematisch beim Aufbau einer eigenen Arbeitgebermarke.

    Bereits vor zwölf Monaten hat DENTAGEN-Vorstand Claus-Hinrich Beckmann ein Gesundheits­konzept auf Basis der betrieblichen Krankenzusatzversicherung (bKV) im eigenen Betrieb eingeführt und sich von den Vorteilen und der einfachen Abwick­lung persönlich überzeugen können.

    Wenn davon gesprochen wird, die Gesund­heit der Arbeitnehmer aktiv zu fördern, denken einige Unter­nehmer bei der betrieb­lichen Krankenzusatzversicherung (bKV) zuerst daran, die Gesundheit der Mitarbeiter zu verbessern, um damit die Produktivität zu steigern. Doch das ist lediglich eines von verschiedenen Wirkungsfeldern dieser modernen Personalmaßnahme. Mit der bKV kommen Arbeitgeber in erster Linie ihrer „sozialen Verantwortung“ nach und wählen gezielt eine emotionale und sofort erlebbare „Lohn-Nebenleistung“, die sich gegenüber Lohn und Gehalt eindeutig abgrenzt.

    Das Thema Gesundheit ist hoch emotional und aus diesem Grund für jede Arbeit­nehmerin und jeden Arbeitnehmer ein ganz persönliches Anliegen. Gleichzeitig ist es aber auch für den Arbeit­geber von enormer Bedeutung. Die bKV verbindet die Inter­essen beider Seiten und verfügt damit über einen wesentlich höheren Wirkungsgrad als alle anderen Neben­leistungen.

    Mit dem Gesundheits­konzept erzielen wir bei den Mitarbeitern eine besonders hohe Bin­dung. Das liegt daran, dass wir uns alle der herrschende Zwei­klassenmedizin bewusst sind und damit täglich konfrontiert werden. Die DENTAGEN-bKV hat das Ziel, Arbeitnehmer in die 1. Klasse zu bringen.

    Es geht in erster Linie darum, Mitarbeitern medizinische Leistungen zu ermöglichen, die von der gesetzlichen Krankenversiche­rung nicht gedeckt sind, und ihnen damit etwas Individuelles und Außergewöhn­liches anzubieten. So entsteht eine Arbeit­geberbindung.



    Während 64 Prozent aller Berufseinsteiger Interesse an einer Krankenzusatzver­sicherung zeigen, haben erst vier Prozent der Arbeitnehmer bereits eine bKV abgeschlossen. Oder anders ausgedrückt: Im Kampf um qualifizierte Fachkräfte können Betriebe sich mit der DENTAGEN-bKV eine attraktive Arbeit­geberposition sichern und ihre Mitarbeiter mit diesem modernen „Social-Benefit“ an das Labor binden.

    DENTAGEN hat mit dem Deutschen bKV-Service für alle DENTAGEN-Mitglieder und -Partner einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der sogar den Kunden der DENTAGEN-Mitglieder (also den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Zahn­arztpraxen) zugute kommt. Damit wirkt die bKV nicht nur nach innen (in das eigene Labor), sondern auch nach außen und kann als positionierende Werbung wirken.

    Stellenanzeigen bzw. -ausschreibungen wie „Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns wichtig, daher unterstützen wir sie aktiv im Bereich von Vorsorgeunter­suchungen auf IGeL-Basis“; oder „bei uns zahlt der Chef den Chefarzt“, oder „schöne Zähne und strahlendes Lachen gibt´s bei uns vom Chef“, treffen den Nerv der Bewerber.


    Bei dem von DENTAGEN ausgehandelten Rahmenvertrag gibt es keine Zugangshürden in Form von Gesundheitsfragen, Wartezeiten oder Leistungsausschlüssen.

    Familienan­gehörige können ebenfalls ohne Gesund­heitsprüfung zu gleichen Konditio­nen abgesichert werden. Dies greift schon ab fünf Mitarbeiter (inkl. 450-€-Kräfte) je Labor oder Praxis.

    DENTAGEN hat zur betrieblichen Kranken­zusatzversicherung zwei Webinare durchgeführt, welche im Mitgliederbereich auf www.dentagen.de zu sehen sind.

    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

    Entscheidungen und Auslegungen des Gesetzes seit dem Start der DSGVO im Mai 2018

    Sehr prominente Fälle waren ein erfolgreicher Hackerangriff auf eine Chat-Plattform (20.000 € Bußgeld für 330.000 gehackte Passwörter von Nutzern) und ein Bußgeld gegen Google (50 Mio.€ für eine Miss­ach­tung der Pflicht die Nutzer transparent über die Datennutzung zu informieren und fehlende Einwilligungen für Datennutzung für Werbezwecke). Spannend zu erfahren ist, was für Fälle es sonst gab, insbesondere bei kleineren Unternehmen und im Gesund­heitswesen. Insgesamt haben sich die Aufsichtsbehörden im Jahr 2018 mit Bußgeldern sehr zurückgehalten.

    Nachfolgend erste Trends:

    nsgesamt wurde in 41 Fällen ein Bußgeld verhängt, davon die meisten in NRW. Auch wenn nur die hohen Bußgelder veröffentlicht wurden, kann aus den Fallzahlen geschlossen werden, dass die meisten Bußgelder eher im Bereich zwischen 100,-€ und 1.000,-€ liegen dürften.

    Bei Vorfällen mit Gesundheitsdaten liegen die Bußgelder vermutlich tendenziell etwas höher als bei anderen Unternehmen, weil besonders sensible Daten betroffen sind. Diese Daten sind lt. Aufsichtsbehörden schon „ihrem Wesen nach risikoträchtig“ und fast immer führen Datenschutzpannen zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Die Größe der Zahnarztpraxis oder des Dentallabors dürfte bei der Bemessung der Bußgelder ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.

    Die meisten Bußgeldverfahren werden durch Beschwerden von Betroffenen ausgelöst, wobei sich die Anzahl der Beschwerden durch Betroffene bei Aufsichtsbehörden im letzten Jahr verdreifacht hat. Die Anzahl der Bußgeldverfahren steigt seit Anfang des Jahres 2019 an. Bei kleinen Unternehmen wie Dentallaboren sind die Aufsichts­behörden eher im Beratungsmodus und nicht in Sanktionsmodus. Voraussetzung ist, dass nachgewiesen werden kann, dass das Thema Datenschutz ernst genommen wird und Aktivitäten ergriffen wurden.

    Beispiele, in denen ein Bußgeld verhängt wurde:

    • Kunden konnten beim Onlinebanking die Konten Dritter einsehen.
    • Die Kopie eines Schwerbehindertenaus­weises wurde in einer Klinik versehentlich einem falschen Patienten ausgehändigt.
    • Bei einem Hackerangriff wurden Kunden­daten in einem Onlineportal unbefugt kopiert.
    • Unzulässige Werbemails
    • Offene E-Mail-Verteiler
    • Dashcam-Nutzung
    • Patientendaten sind auf Speichermedien in „fremde Hände“ gelangt.
    • Zu intensive Videoüberwachung in sensiblen Kunden- oder Mitarbeiterberei­chen.

    Welche Datenschutz-Vorfälle kamen im Gesundheitsbereich häufig vor?

    Nachfolgend für Sie eine Liste mit Daten­schutzvorfällen, die besonders häufig im Gesundheitswesen vorkamen. Anhand dieser Liste können Sie für Ihr Labor prüfen, ob Sie hinreichend gut auf­gestellt sind:

    • Phishing-Mails, Trojaner, Infizierung mit Schadsoftware, z. B. durch Klick auf Mail-Anhänge von nicht bekannten und nicht hinreichend geprüften Datei­anhängen.
    • Unterlagen oder Datenträger mit Patien­tendaten kommen abhanden, z. B. bei Botenvorgängen oder Verlust und Dieb­stahl von Laptops, Tablet oder Handys mit Patientendaten (z. B. Nutzung privat und geschäftliche).
    • Die Zugriffsrechte für Mitarbeiter auf Dateien waren zu hoch, weil es auf dem Server oder PC keine ausreichende Rechtevergabe für Zugriffe gab (z. B. Zugriff auf Personalakten wurde nicht gesperrt für alle Nutzer) oder nicht abgeschlossene Schränke mit sensiblen Unterlagen.
    • Unvorsichtiger Umgang mit Sozialen Medien, z. B. Veröffentlichung eines Patientenfotos bei Facebook oder zu „unbefangene“ Beteiligung an Facebook-Gruppen.
    • Falsche Entsorgung von Papierakten: Der Fund von Akten/Papier mit Gesundheits­daten wird oft gemeldet, auch Zufalls­funde in der blauen Tonne im Innenhof.
    • Fehlerhafte Übermittlung per Post, Fax und E-Mail (Achtung, kommt sehr häufig vor!), weil die Adressaten nicht ausreichend geprüft wurden (falsch eingetütet, Name verwechselt, falsche Fax-Nummer aus Speicher, Zahlendreher, falsche automatische Vervollständigung der E-Mail-Adresse).
    • Die unzureichend gesicherte Archivierung von Patienten- oder Personalunterlagen zu Hause sowie zu „lasche“ Organisation des Home-Office.
    • Einbruch in Laborräume und Diebstahl von Rechnern, Tablets, Laptops oder Datenträgern.

    Trouble-Shooting – Was erwarten die Auf­sichtsbehörden, wenn etwas passiert ist?

    Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über ein Online-Formular zu melden. Bei allen Datenschutz­vorfällen gilt, dass nach dem Vorfall Maß­nahmen ergriffen werden müssen, um zu verhindern, dass der gleiche Fehler noch einmal passiert. Diese Maßnahmen sollten dokumentiert werden. Es ist auch für kleinere Unternehmen wie Dentallabore sinnvoll und notwendig kurze Aktenvermerke über Datenschutzvorfälle und anschließende Kontrollmaßnahmen zu schreiben, insbesondere auch dann, wenn keine Meldung an vorgenommen wurde.

    Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck

    Kontaktdaten
    Hans-Gerd Hebinck
    Unternehmensberater
    Diplom-Betriebswirt (FH)
    Datenschutzbeauftragter (IHK)
    Zertifizierter ZRM®-Trainer (ISMZ Zürich)
    Metzer Weg 13 • 59494 Soest
    Tel.: 0172 2745444 • Fax: 03212 1106197
    info@hebinck-unternehmensberater.de
    www.hebinck-unternehmensberater.de


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

     

    CAD/CAM-Café – Die Dentsply Sirona-Welt live erleben!

    Digitale zahntechnische Verfahren müssen die Bedürfnisse der Anwender und die Gegenwart der umfangreichen zahnprothetischen Indikations- und Werkstoffvielfalt abbilden und für die Zukunft des zahntechnisch CAD/CAM-gestützten Arbeitens ausgelegt sein. inLab macht mit der flexiblen Verknüpfung von Soft- und Hardware-Komponenten in Design- und Werkstoffverarbeitung viele patientenindividuelle Lösungen möglich – unterstützt durch ein umfangreiches Materialangebot.

    Im Rahmen der Veranstaltungsreihe CAD/CAM-Café von Dentsply Sirona werden Zahntechnikermeister Hans-Ulrich Meier, Pierre Proske und Frank Schäfer die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Dentsply Sirona Welt einführen.

    Scannen mit inEOS X5

    Ob als singuläre digitale Komponente für eine folgende Zentralfertigung oder ein­gebunden in den digitalen Inhouse-Work­flow: Die Leistung und Genauigkeit des inEos X5 ist Grundlage für die Ergebnis­qualität der späteren prothetischen Restaurationen.

    Designen mit inLab CAD Software 18.0

    Die inLab CAD Software deckt mit ihren Möglichkeiten des computergestützten Designens eine Vielzahl an Indikationen ab. Ob Veneers, Inlays und Onlays, Kronen und Brücken sowie implantatgetragene Restaurationen – Sie haben die Wahl, welche Indikationen Sie umsetzen möchten.

    Fertigen mit inLab MC X5, inLab MC XL und dem inFire HTC speed oder Multimat2Sinter

    Das „best of“ funktioneller und ästhetischer Zahnprothetik entsteht aus dem perfekten Zusammenspiel von Zahntechniker und Zahnarzt – gemeinsam mit dem Patienten. Im Workflow des digitalen Entstehens der Restaurationen übernehmen die aufeinander abgestimmten inLab CAD/CAM-Komponenten gerne ihren mitentscheidenden Anteil und stellen eine verlässliche Basisqualität der gewünschten Restaurationen sicher.

    In den CAD/CAM-Cafés vermitteln die Referenten jeweils von 16 bis 19 Uhr alles Wissenswerte über den CAD/CAM-Workflow von Dentsply Sirona und über Sirona Connect, dem exklusiven Vernetzungsportal zwischen Labor und Zahnarzt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung die bei www.dentagen.de/fortbildungen unter Termine hinterlegte Faxantwort oder melden Sie sich über die App von Dentsply Sirona für einen der folgenden Termine an.

    • Mittwoch, 6. März 2019, bei NWD, Schuckertstr. 21, 48153 Münster
    • Mittwoch, 4. September 2019, im Ästhetik-Center, Wendenschloßstr. 230, 12257 Berlin
    • Mittwoch, 9. Oktober 2019, in Karlsruhe (VA-Ort wird rechtzeitig bekanntgegeben)


    Im GENO Hotel in Rösrath – einem Ort der Information und des Erfahrungsaustauschs, der DENTAGEN-Mitgliedern durch die Partnertreffs bekannt ist – fand das erste CAD/CAM Café am 13.02.2019 statt.

    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01