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Schulgeldzahlungen können die Steuerlast mindern
Eltern entscheiden sich immer öfter für eine private Schule, um die besonderen Neigungen oder Begabungen ihrer Kinder optimal zu fördern. Die dafür gezahlten Schulgelder können steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden. Dies betrifft Schulgelder an eine inländische private oder kirchliche Schule.
Schulabschluss von Auslandsschulen muss anerkannt sein
Eine Familie mit zwei Kindern zahlt an eine inländische Privatschule jährlich 6.000€ bzw. 4.000€ Schulgeld. Darin enthalten sind jeweils Kosten für die Verpflegung des Kindes von 1.000€.

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Quelle: DENTAGEN Info 2019/01