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EAP® wird neuer DENTAGEN-Partner

 

EAP®

 

EAP® steht für bestmögliche Produktqualität und Dienstleistung. Ihre langjährige Expertise im zahnmedizinischen, implantologischen und parodontologischen Bereich sowie im Bereich der Zerspanung und der additiven Fertigung ist herausragend.
Nach über 10 Jahren Entwicklungs- und Forschungsarbeit haben die Gründer Prof. Dr. Mario Kern und seine Gattin Frau DDr. Birgit Kern ein bereits vielfach international ausgezeichnetes Produkt auf den Markt gebracht, dass das Problem der bei Implantatpatienten häufig auftretenden Periimplantitis, behoben hat.

EAP® vereint zwei Goldstandards in einem Produkt zum Vorteil des Zahnarztes, des Zahntechnikers und des Patienten. Beide Standards, das Titan-Abutment für die Biokompatibilität und die T-Base für die Ästhetik, ergeben das EAP® Abutment.
EAP® Abutments werden Ihnen helfen, die bestmögliche prothetische Implantatversorgung für Ihre Patienten schnell, vorhersagbar und nachhaltig zu erreichen.

 

IHRE VORTEILE ALS ZAHNTECHNIKER

→ Freie Zeiteinteilung der Fertigstellung Ihrer technischen Arbeit bei optimaler Vorgehensweise. Arbeiten können viel zeiteffizienter erledigt werden.

→ Kein zeitaufwendiges Nacharbeiten notwendig.
Die Oberfläche ist von uns perfekt definiert.

→ Keine ADD-ON-Brände an den Kronenrändern notwendig, da sich hinter dem Titan die Keramik befindet.

→ Keine Änderung Ihrer gewohnten Arbeitsweise notwendig.
Keine neue Software notwendig.

→ Sie benötigen keine neuen Geräte für die Verarbeitung. Sie sind unabhängig vom Material und der Herstellungsmethode.

→ Durch unseren einzigartigen EAP®–Federrand ist ein perfektes Verkleben gegeben.
Somit ist EAP® maximal biokompatibel.

→ Eine nachträgliche Änderung ist schnell und einfach durchführbar, ohne Kosten zu produzieren. Sie erhalten immer eine perfekte Ästhetik.

→ Gingivahöhen spielen keine Rolle mehr.

 

FUNKTION UND PRINZIP AUF DEN PUNKT GEBRACHT

Wir stellen Ihnen die Abutments von EAP® in einem kostenlosen Webinar vor und beantworten Ihnen gerne alle Fragen zum Produkt.
Wann? 9. September 2021 um 14:00 Uhr
Wo?
Online
Wie? Einfach hier anmelden! 
Sie bekommen vor Beginn der Veranstaltung eine Einladung zur Videokonferenz an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail gesendet.

Danke für 100 Follower auf LinkedIn

Wir möchten noch näher mit unseren Mitgliedern und Partnern verbunden sein, eine Anlaufstelle bieten und ihnen einen Einblick hinter die Kulissen von DENTAGEN bieten. Das klappt kaum an einer Stelle besser als auf LinkedIn. Deshalb betreiben wir seit Juli ein Unternehmensprofil auf dem sozialen Netzwerk.

Hier kommen unsere Mitarbeiter zu Wort, wir berichten über die aktuellsten Themen, mit denen wir uns beschäftigen und möchten uns mit Kunden, Interessenten und allen, die mit uns über die Dentalbranche diskutieren möchten, austauschen.

Deshalb freuen wir uns sehr darüber, dass unsere DENTAGEN Community auf LinkedIn wächst und wir nun 100 Follower verzeichnen können. Ein großes Dankeschön richten wir deshalb an jeden einzelnen, der uns auf LinkedIn folgt.

Selbstverständlich werden Sie auch weiterhin auf LinkedIn und auch auf Facebook von uns hören, sich mit uns austauschen können und DENTAGEN als Genossenschaft für zahntechnische Labore noch besser kennenlernen.

Wenn Sie unser Profil noch nicht kennen, schauen Sie gerne einmal vorbei.

Wir freuen uns auf einen regen Austausch und sind offen für alle Fragen und Anregungen, die Sie mit uns teilen möchten.

Zu unserem LinkedIn Profil kommen Sie hier.

VOCO wird neuer DENTAGEN-Partner

VOCO – Die Dentalisten ist ab sofort neuer Kooperationspartner von DENTAGEN. Das konzernunabhängige und inhabergeführte Familienunternehmen VOCO zählt heute zu den international führenden Herstellern in der Branche und bietet Dentallaboren Medizinprodukte „Made in Germany“ an.

VOCO verfolgt das Ziel von höchster Materialqualität und Anwenderfreundlichkeit. Gefragt sind praxisgerechte und effiziente Lösungen.

Als DENTAGEN-Mitglied erhalten Sie großzügige Rabatte auf Ihre Bestellungen!

Weitere Informationen über VOCO – die Dentalisten finden Sie HIER.

Wir freuen uns unser Partnernetzwerk mit VOCO weiter auszubauen und Ihnen als DENTAGEN-Mitglied die besten Konditionen bieten zu können!

Die Kulzer Mobile Academy ist auf Tour

KULZER kommt zu Ihnen – mit Deutschlands räumlich größter, mobiler Dental-Akademie. Erleben Sie auf 200 Quadratmetern, wie z.B. eine TCD-Matrix funktioniert, ein flexibles Zeitkonzept Ihren Praxis- und Laboralltag vereinfacht, oder welche Möglichkeiten Ihnen der 3D-Druck heute bereits bietet.

WAS SIE VOR ORT ERWARTET:

  • Dentale Lösungen neu und spannend erleben
  • Vorträge und Fortbildungspunkte nach BZÄK und DGZMK
  • Austausch und Dialog mit Kollegen und Experten
  • Hygienekonzept gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts mit regelmäßiger Aktualitätsprüfung

DIE MOBILE ACADEMY IST AUF TOUR!

Erleben Sie dentale Lösungskonzepte in der Produkterlebnis- und Vortragswelt. Vertiefen Sie Ihre Eindrücke aus der Erlebniswelt mit kompakten Fachvorträgen, und tauschen Sie sich mit den KULZER Experten und Ihren Kollegen aus.

Hygienekonzept

DIE THEMEN IM ÜBERBLICK

RESTAURATION: Licht & Stärke
Erleben Sie KULZERs bewährte Innovationen im Bereich Komposite und Bondings.

ABFORMUNG: Zeit & Präzision
Intelligentes Zeitkonzept und höchste Präzision bei analoger und digitaler Abdrucknahme.

3D-DRUCK: Präzision & Effizienz
Mehr Flexibilität im Laboralltag: Wie innovative 3D-Druck-Lösungen die Produktivität und Rentabilität Ihres Labors steigern.

PROTHETIK: Ästhetik & Individualität
Perfekt abgestimmte Prothetikwerkstoffe – von der Aufstellung bis zur fertigen Prothese begleitet Pala Sie durch den gesamten Arbeitsprozess.

VERBLENDUNG: Handwerk & Ästhetik
Lassen Sie Ihr Talent strahlen! Erleben Sie, wie Sie auf einfache Art und Weise hervorragende Ergebnisse erzielen können.

Alle Tour-Termine finden Sie hier: https://kulzercom.net/mobileacademy/ 

IHR BESUCH BEI UNS

  • Die max. Anzahl von 14 Teilnehmern pro Timeslot wird in zwei Gruppen à 7 Personen aufgeteilt.
  • Die durch Kulzer persönlich geführten Gruppen durchlaufen getrennt voneinander (jeweils im Wechsel) die Produkterlebnis- und Vortragswelt.
  • Die Dauer der gebuchten Veranstaltung beträgt 90 Minuten (je 45 Minuten für die Produkterlebnis- und Vortragswelt).
  • Zahnärzte erhalten für die Teilnahme 2 Fortbildungspunkte.

Hygienekonzept

Alle Tour-Termine finden Sie hier: https://kulzercom.net/mobileacademy/ 

IHRE ANMELDUNG

Ein Besuch der Produkterlebnis- und Vortragswelt für Zahnärzte und Zahntechniker ist an verschiedenen Standorten zu unterschiedlichen Uhrzeiten möglich. Bitte nutzen Sie die Filtermöglichkeiten in der Rubrik „Veranstaltungsorte“, um einen Standort in Ihrer Nähe zu finden.

  • Die Teilnahme setzt Ihre persönliche Anmeldung/Registrierung auf kulzercom.net voraus. Wählen Sie einen Termin aus und klicken Sie auf „JETZT TERMIN BUCHEN“. Falls Sie noch nicht registriert sind, werden Sie automatisch zur Registrierungsseite weitergeleitet. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie Ihren Termin buchen.
  • Produkterlebnis- und Vortragswelt sind nicht getrennt voneinander buchbar.
  • Pro Person ist die Teilnahme auf einen Timeslot pro Tag begrenzt.

Hygienekonzept

Alle Tour-Termine finden Sie hier: https://kulzercom.net/mobileacademy/ 

HYGIENE-KONZEPT

Kulzer-Hygienekonzept – für Ihre Sicherheit. Konzept folgt den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.

  • Namentliche Registrierung mit Ihrer Anmeldung auf kulzercom.net
  • Allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln
  • Ausgearbeitetes Lüftungskonzept
  • FFP2-Masken und Handdesinfektionsgeräte
  • Regelmäßige Desinfektion aller Kontaktflächen
  • Corona-konforme Getränkeausgabe (Einwegflaschen und -trinkbecher)
  • Das Kulzer-Team wird täglich auf eine Sars-CoV-2 Infektion getestet

Alle Tour-Termine finden Sie hier: https://kulzercom.net/mobileacademy/ 

3D-Druck mit Maisstärke – Nachhaltigkeit bis ins Detail

Unser Statement: D3dental – Die Zukunft im Blick, Nachhaltigkeit bis ins Detail

Drucken mit Maisstärke

InHouse Alignerfertigung
Modellherstellung
Löffeldruck
Bohrschablonen uvm.

Als Anbieter von 3D Drucklösungen für die Dentalbranche stützen wir uns auf die Performance moderner FDM Drucker von Raise 3D (kein post processing/keine Nachbearbeitung), incl. dem gesamten Workflow, zur InHouse Aligner Herstellung.

Vom Intraoralscanner und der Planungs­software, über den 3D Drucker, bis hin zur tiefgezogenen Alignerschiene (bis zu 14 Modelle in einem Arbeitsschritt tiefziehen, ohne lästiges Granulat mit dem BIG VAC Former), bieten wir alles aus einer Hand.

Wir, das sind  Andreas Abels (Managing Partner) und Burkhart von Soest (Gründer der d3dental GmbH).

Nicht umsonst haben wir uns für den Mais­kolben als Logo entschieden, weil wir den Ökologischen Ansatz gut finden. Da der Einsatz der 3D Druck Technologie sich einer immer größer werdender Nachfrage erfreut, bieten wir interessierten Dentallaboren eine präzise und ökologische Möglichkeit, den grünen Fußabdruck nachhaltig zu vergrößern.

Wir verbinden Umweltbewusstsein mit modernster 3D-Technologie. Das Zusammen­spiel biologischer Materialien in Kombi­nation mit dem Filamentdruck, hinterlässt einen natürlichen Eindruck.

Hochwertiger 3D-Druck auf solidem Funda­ment? D3dental bietet Ihnen Präzisions­standards mit leistungsstarken Fertigungs­rohstoffen wie Maisstärke und gleichzeitig einen positiven Effekt für die Umwelt, denn unsere Systemkomponenten bilden einen ökologischen Kreislauf. Das Endprodukt kann vollständig recycelt oder unbedenklich entsorgt werden.


Print Green

Raise3D – E2 DUAL EXTRUDER

  • Der perfekte FDM Drucker für das Labor.
  • Keine chemische und umweltbelastende Nachbearbeitung
  • dual Extruder System
  • Auto Bed Levelling Funktion – Automatische Kalibrierung
  • Druckvolumen von 330 x 240 x 240 mm
  • Kompatibel mit einer Vielzahl von Filamenten bis zu 300°C.
  • High Temp PLA. Modellmaterial zum Tiefziehen
  • Gips Filament (45 %) zur besseren Abrechnung (BEL II)

Taglus-Aligner Tiefziehfolien

Eine technische Kombination aus Elastizität und Beständigkeit – die perfekte Balance.

Der Zusatz von molekular modifiziertem Glykol macht traditionelles PET zu PETG und neutralisiert den beim Erhitzen auftretenden Trübungseffekt sowie unerwünschte Kristallisationen.

Ihr Vorteil: höhere Transparenz/Lichtdurch­lässigkeit, kein Brechen mehr, hoher Last­widerstand. Bis zu 12 Modelle in einem Vorgang tiefziehen. Besser geht es nicht.

  • Das alles ohne lästiges Granulat.
  • 0,80/1,00 mm Stärke / Abmaße: 330×250 mm exklusiv bei D3dental
  • 0,80 mm Stärke in 120 mm und 125 mm ø

 

AQUFORM – BIG VAC FORMER

Erweitern Sie Ihre Fertigungspalette mit dem Vaquform Tiefziehgerät. Dank vorprogrammierter Prozesssteuerung und Benutzer­sensoren kann der Vakuumformer verschiedene Arten und Stärken von Materialien überwachen.

Das patentierte und sehr leistungsstarke Hybrid-Vakuumsystem gewährleistet Ihnen eine hohe Detailgenauigkeit der Form bei jedem Produktionszyklus.

Die integrierte Hybrid Vakuum Pumpe mit einer Leistung von 1,8 Kw formt damit bis zu 5 mm starke Folien. Industriell stark, digital intelligent!

Kontakt:

D3dental GmbH

Herrn Andreas Abels
Okerring 34
38536 Meinersen
M 0176 10321663
andreas.abels@d3dental.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

Praxislabore in Z-MVZ unzulässig?

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem GMG1 seit 2004 in der ambulanten medizinischen Versorgung die Grundlagen für sogenannte ‚Medizinische  Versorgungszentren‘ (MVZ) geschaffen. Ziel war es, dem Zusammenschluss von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen in ländlichen Gebieten eine wirtschaftlich auskömmliche Form zu geben, um damit zugleich die medizinische Unterversorgung in diesen Gebieten zu beseitigen. Mit dem GKV-VSG2 konnten ab 2015 auch arztgruppengleiche MVZ gegründet werden, also medizinische Versorgungszentren mit Ärzten ausschließlich der gleichen Fachrichtung. Das war die Geburtsstunde der zahnärztlichen MVZ, der sog. Z-MVZ.

Mit dem GKV-SVG setzte eine exponentielle Gründungswelle von Z-MVZ ein, die insbesondere aufgrund des massiven Protests der zahnärztlichen Berufsstandvertretungen mit dem TSVG3 ab Mai 2019 durch Bindung an den Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbereiches gedämpft werden sollte. Die Berufsstandvertretung der Zahnärzte sieht durch die Z-MVZ die Freiberuflichkeit des Zahnarztberufes bedroht. Ob das Gesetz diesbezüglich seine dauerhafte Wirkung entfaltet, muss noch abgewartet werden.

Wesentlich ist aber auch, dass mit Inkrafttreten des GKV-VStG4 seit dem 01.01.2012 MVZ nicht von natürlichen Personen betrieben werden dürfen, sondern nur in den Rechtsformen einer Personengesellschaft, der eingetragenen Genossenschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform. Ganz im Vordergrund des tatsächlichen Geschehens steht die GmbH.

Die Z-MVZ fordern und beharren darauf, dass es ihnen gestattet sei, ein Praxislabor zu betreiben. Das heißt, sie fordern für die Betreibergesellschaften das gleiche Recht, wie zum Beispiel eine Einzelpersonenzahnarztpraxis mit Eigenlabor, nämlich die Herstellung zahntechnischer Leistungen in privilegierter freiberuflicher Form und ohne Geltung der Handwerksordnung. Das wäre ein gewaltiger Eingriff in den Nachfragemarkt. Obwohl das Zahntechniker-Handwerk das Praxislabor generell kritisch sieht, ging der VDZI mit den Zahnärzteorganisationen einen Schulterschluss ein. Der VDZI fordert die gesetzliche Untersagung des Praxislabors für Z-MVZ.

Es war wohl ein böses Erwachen für den VDZI, als dieser der Sachstandsmitteilung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) „Zur Frage der Zulässigkeit von Praxislaboren in zahnmedizinischen Versorgungszentren“ vom 06.11.2019 gewahr wurde. Dort wurden die Pro- Argumente umfangreich herausgearbeitet, die Contra-Argumente sucht man indes eher vergebens. In einem daraufhin vom VDZI in Auftrag gegebenen Gutachten kommt die Verfasserin Rechtsanwältin Dr. Constanze Püschel zwar zu pragmatischen Überlegungen, die den Z-MVZ den Betrieb von Praxislaboren untersagen, schlägt dann aber – wie schon zuvor der VDZI – eine Klarstellung auf Gesetzesebene vor.

Dem Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. (AVZ), Berlin, mit seinen Kooperationspartnern, der Innung des Zahntechniker-Handwerks Nordbayern (NBZI), der Landesinnung Rheinland-Pfalz (ZTI-RLP) und DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG, war es indes gelungen, die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Steffen Detterbeck und Prof. Dr. Wolfgang Voit, Erstgenannter ist dem Zahntechniker-Handwerk durch seine profunde Abhandlung aus dem Jahre 2016 „Das zahnärztliche Praxislabor“ bestens bekannt, für die Verfassung eines Rechtsgutachtens „Zahntechnische Eigenlabore in zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren“ zu gewinnen.

Das Rechtsgutachten der beiden Wissenschaftler liegt seit 14.05.2020 vor. Im Ergebnis wird festgestellt, dass – auch ohne gesetzliche Klarstellung – ein Z-MVZ ein privilegiertes zahnärztliches Praxislabor nicht betrieben darf. Wenn auch die Z-MVZ nicht dem zahnärztlichen Berufsrecht unterliegen, so ist eine ZMVZ- Betreibergesellschaft, welche ein „Praxislabor“ betreibt, wettbewerbsrechtlich Anstifter oder Gehilfe zum Verstoß der im Z-MVZ tätigen Zahnärzte gegen das zahnärztliche Berufsrecht. Sowohl der einzelne Betrieb, die Innungen und insbesondere der VDZI kann daher jede Z-MVZ-Betreibergesellschaft mit „Praxislabor“ wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Man darf jetzt sehr gespannt sein, ob das organisierte Zahntechniker-Handwerk diesmal die Chance ergreift oder ob es auch beim Praxislabor des Z-MVZ beim Attentismus bleibt. Der AVZ und seine Kooperationspartner sind jedenfalls entschlossen das Praxislabor des Z-MVZ anzugreifen.

Man wird verfolgen, wie sich in der Folge die Rechtsprechung zum Praxislabor des Z-MVZ entwickeln wird.


 

Ausbildung zum/zur Labormanager/-in


vom 10. bis 14. August 2020 – mit Abschluss und Zertifikat

Ihr Profil:

Sie arbeiten in einem Dentallabor und möchten alles zum Ablauf erlernen und dafür einen Titel erhalten? Sie möchten korrekt abrechnen können und alle Tipps und Tricks dazu erfahren? Sie möchten mehr zum Thema Persönlichkeit, Zeit- und Qualitäts­management sowie Labororganisation lernen? Werden Sie Labormanager/-in und lernen Sie alle Bereiche praxisnah kennen. Mit erfolgreichem Abschluss der schrift­lichen Prüfung sowie der absolvierten Module erlangen Sie ein Zertifikat.

Referent Uwe Koch (ZT):

Seminarleiter, Herausgeber/Autor im Bereich Abrechnung für Dentallabore, Organisation und Management
Herausgeber/Autor der Bücher: „Zahntechnische Abrechnung kompakt”, „PreisPLANER“,“ BEB- Kurzverzeichnis“ sowie „Jumbobuch”, Spitta Verlag, Chefredakteur des Spitta Verlages Online-Portal, Referent etlicher Seminare zum Thema zahntechnische Abrechnung.

Referentin Vera Thenhaus (ZT):

Seit 2005 Schulung/Coaching von Zahn­arztpraxen und Dentallaboren
Seit 2006 Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
2009 Ausbildung zum Lead Auditor IRCA ISO 9001:2008
Seit 2009 Studium Psychologie, Fernuni­versität Hagen – Schwerpunkte: Prozessopti­mierung, Qualitätsmanagement, Kommu­nikation, Verkauf
2011 Beraterin KfW/ NBank


Modul 1
Persönlichkeitsentwicklung/Psychologie
Kommunikationsgrundsätze
Personalführung/Teammotivation
Effektives Zeitmanagement

Modul 2
QM im Labor/Grundlagen/Organigramm, ISO 9001:2008
BWL-Kennzahlen
Prozess- und Projektplanung
QM/Arbeitsanleitungen/Checklisten
Anforderungen BG

Modul 3
Umgang mit Kunden/Gesprächsführung
Marketing/Neukundenakquise
Konfliktbewältigung/Mediation
Konzeptentwicklung Strategie

Modul 4
Warenwirtschaft im Labor
Labororganisation – Abläufe in einem Dentallabor
Abrechnung zahntechnischer Arbeiten nach BEL II und BEB 97-Teil I und Teil II
Laborkommunikation: Der richtige Auftrags­zettel, die richtige Versorgungsart

Modul 5
Zeitabläufe im Dentallabor –Arbeitsver­planung/Jumboerstellung
Kalkulation von Preisen nach BEB 97, BEBZahntechnik®

Jedes Modul schließt mit einer schriftlichen Prüfung und Zertifikat ab.

Zielgruppe

Labormitarbeiter/-innen, Verwaltungsper­sonal Zahntechnikerinnen und -techniker (ZT)
Sie sollten mindestens eine einjährige Berufstätigkeit nach bestandener Abschlussprüfung mitbringen.

Veranstalter

GO-ZAKK Uwe Koch Zahntechnische/
zahnmedizinische Abrechnung
Siemensring 98
47877 Willich

Veranstaltungsort

DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG, Landabsatz 10, 45731 Waltrop

ACHTUNG! Die Workshops sind auf max. 12 Teilnehmer begrenzt. Bitte melden Sie sich bei Interesse mit dem Formular unter https://www.dentagen.de/fortbildungen an. Hier finden Sie auch weitere Informationen.


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/01

 

Kartellrecht: Neuer Rahmen für datenbasierte Wirtschaft?


Die Bundesregierung stellte Anfang des Jahres den Entwurf für ein modernes Kartell­recht vor. Nach mehr als zwei Jahren Dis­kussionen, Studien und Expertengruppen wurden die neuen Ansätze nun der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Fokus der Wettbewerbshüter steht dabei die Digitalwirtschaft – und deren Auswirkungen gerade auf den Mittelstand.

Brüssel, 17. Februar 2020 – Die mit der Digitalisierung einhergehende Änderung wirtschaftlicher Machtverhältnisse stellt die Wettbewerbspolitik vor große Herausfor­derungen: Daten haben eine immer stärkere Bedeutung als Wertschöpfungsfaktor. In der digitalen Wirtschaft haben es daher gerade große Plattformen leichter, ihre Monopol­stellung auszubauen. So in etwa beschreibt der Gesetzgeber die Ausgangslage, deren negativen Auswirkungen durch die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbs­beschränkungen – oder GWB-Digitali­sierungsgesetz – begegnet werden soll.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDs ist die Lage weitaus kritischer zu beurteilen: Gegenwärtig ist das Wettbewerbsrecht nicht in der Lage, die Asymmetrien im Online-Handel aufzubrechen und die Markt­macht der großen Plattformen zu kontrollieren. Leidtragende sind deshalb vor allem Mittelständler.

Wenn sie über die großen Plattformen als Nutzer Handel treiben, sind sie durch den vom Plattformbetreiber verwehrten Zugang zu den von der Plattform gesammelten Daten benachteiligt. Wenn Kooperationen von Mittelständlern hingegen selbst Platt­formen aufbauen und Daten innerhalb ihrer Mitgliedsunternehmen teilen wollen, stehen dem neben der Dominanz der großen Plattformen auch wettbewerbsrechtliche Vorbehalte entgegen.

Wird auf EU-Ebene noch innig über die künftige Ausgestaltung des Wettbewerbsrechts diskutiert, prescht Deutschland nunmehr vor, wenn es um faire Wettbewerbs­bedin­gungen in der Digitalwirtschaft geht. Doch hält der Vorschlag, was er verspricht?

Wichtige Klarstellungen für die Daten-Ökonomie

Als einen wichtigen neuen Ansatz verankert der Vorschlag den Grundsatz, dass Daten Marktmacht darstellen können. Abseits von Marktanteilen – und deren schwieriger Berechnung in der Digitalwirtschaft – soll die Daten-Inhaberschaft zukünftig einen relevanten Machtfaktor darstellen. Der Ent­wurf sieht zudem vor, dass Wettbe­werbs­be­schränkungen auch unterhalb der Schwelle der Marktmacht stattfinden können. So soll die Verweigerung des Zugangs zu Daten unzulässig sein, wenn andere Unter­nehmen auf diesen Datenzugang angewiesen sind.

Schnellere Reaktion der Behör­den und mehr Rechtssicherheit

Nicht allein der Zugang zu Daten wird für viele Unternehmen dabei immer relevanter; ein schneller Zugang zu Daten ist ebenso wichtig, um auf neue Trends entsprechend reagieren zu können. Der Gesetzgeber reagiert auf diese Notwendigkeit. So soll das Bundeskartellamt – als oberster deutscher Wettbewerbshüter – zukünftig einfacher einstweilige Maßnahmen erlassen können. Dies insbesondere mit Blick auf die Heraus­gabe von Datensätzen. Auch wenn bereits heute – zumindest theoretisch – die Ver­hin­derung des Datenzugangs wettbewerbsbeschränkend und damit unzulässig ist, schrecken viele Unternehmen oftmals aufgrund erfahrungsgemäß langer Verfahren und einem ungewissem Ausgang vor einer kartellrechtlichen Geltendmachung zurück.

Mehr Rechtssicherheit bei Daten-Kooperationen

Innerhalb mittelständischer Kooperationen ist bislang unklar, inwieweit und vor allem in welchem Umfang Daten untereinander getauscht und gemeinsam verwendet werden können. Die Erfahrung zeigt, dass viele Verbundgruppen davor zurückschrecken, das gesamte Potential gemeinsamer Daten­nutzung voll auszuschöpfen. Im Ergebnis hinkt der Mittelstand weiter hinter großen Online-Plattformen zurück.

Um Unternehmen gerade bei dem Austausch von Daten mehr Rechtssicherheit zu vermitteln, soll das Bundeskartellamt zukünftig vorab befragt werden können, ob die geplanten Daten-Kooperationen tatsächlich vor dem Kartellrecht standhalten. Der Gesetzes­entwurf sieht dafür einen verbindlichen Auskunftsanspruch vor. Unternehmen können so prüfen lassen, ob ihre geplanten Kooperationen mit dem Wettbewerbsrecht konform gehen.

Fazit

Der vorgestellte Gesetzesvorschlag stellt wichtige Weichen im Bereich der Digital­wirtschaft. Insbesondere Mittel­ständlern werden Instrumente an die Hand gegeben, mit denen zukünftig ein Level Playing Field gegenüber großen Plattformen geschaffen werden soll. Der Vorschlag bewegt sich hingegen auf bekannten Terrain: Vermeintliche Ansprüche müssen weiterhin in einem kartellrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf automatischen Datenzugang ist weiterhin nicht möglich.

DER MITTELSTANDSVERBUND hat sich als Spitzenverband des kooperierenden Mittel­stands an dieser Stelle mehr Mut vom deutschen Gesetzgeber erhofft: Langwierige Verfahren – auch mit der Möglichkeit des einstweiligen Rechtschutzes – werden weiterhin einen effektiven Wettbewerb in der Digitalwirtschaft verhindern.

Unklar bleibt zudem, was ein Anspruch auf Datenherausgabe genau umfassen soll: Meint der Gesetzgeber die Herausgabe von Rohdaten oder aufbereiteten Daten? Muss die Herausgabe einmal erfolgen oder kann auch ein kontinuierlicher Datenzugang ausgesprochen werden?

Es bleibt daher zu hoffen, dass das Bundes­kartellamt die grundsätzlich richtigen Ansätze mit Leben füllen wird. Flankierend sollte die Diskussion um verpflichtende Datenzugänge ohne lange Verfahren weiter fortgesetzt werden.

Tim Geier
Geschäftsführer Büro Brüssel
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
www.mittelstandsverbund.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/01

 

Onlinehandel – Das Finanzamt ist immer dabei

Der Internethandel ist bei vielen Personen zum Hobby geworden. Gegenstände ersteigern und versteigern – der Handel per Mausklick oder App ist kinderleicht. Doch Vorsicht! Wer diesem Hobby zu oft frönt, muss mit dem Finanzamt rechnen.

Der Fiskus überwacht den Onlinehandel

Die Finanzämter überwachen mit einer speziellen Internetsuchmaschine, ob der Onlinehandel gewerblich betrieben wird. Ein Indiz dafür ist z.B., wenn die veräußerten Waren kurz davor selbst erworben wurden. Auch wer häufig bei Internet-Auktionen auftritt, könnte vom Fiskus als Gewerbetreibender eingestuft werden. Allein die bloße Anzahl der abgegebenen positiven und negativen Bewertungen im Internethandel lässt das Finanzamt gerne darauf schließen, ob Verkäufe dem privaten oder gewerblichen Bereich zuzuordnen sind. Die Konsequenz: Beim gewerblichen Handel fallen für erzielte Gewinne Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer an.

Aufzeichnungspflicht bei gewerblichem Onlinehandel

Wer den Internethandel gewerblich betreibt ist wie jeder Gewerbetreibende verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Deshalb sollten Belege über An- und Verkäufe aufbewahrt werden. Sind keine Belege vorhanden, ist das Finanzamt berechtigt, Umsätze und Gewinne zu schätzen. Das kann zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung mit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer führen.

Auch auf einmalige Verkäufe kann Einkommensteuer anfallen

Wer sich gelegentlich von Dingen trennt, ruft in der Regel nicht den Argwohn des Finanzamtes hervor. Doch auch einmalige Verkäufe können zur Steuerfalle werden. Hintergrund ist § 23 Einkommensteuergesetz. Danach sind Gewinne aus der privaten Veräußerung von Gegenständen steuerpflichtig, wenn der Verkauf der Waren innerhalb eines Jahres nach Anschaffung stattfindet. Ausgenommen sind hiervon nur Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie z.B. Kinderwagen.

Schon relativ wenige Verkäufe können eine Umsatzsteuerpflicht begründen. Doch durch die Kleinunternehmerregelung können Umsatzsteuerzahlungen vermieden werden. Danach wird Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn die Umsätze mehr als 17.500 EUR pro Jahr betragen.

Beim internationalen Handel gibt es Ausnahmen. Wenn sich der Käufer beispielsweise im Ausland befindet und Unternehmer ist, kann die Lieferung unter Umständen umsatzsteuerfrei sein. In diesem Fall ist in der Rechnung keine Umsatzsteuer auszuweisen und ein Hinweis auf die Steuerfreiheit aufzunehmen. Jeder Unternehmer, der online im Ausland Handel betreibt, sollte sich deshalb dringend steuerlich beraten lassen.

Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
ETL ADVISA Johannes & Kollegen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5
50672 Köln
Tel.: 0221 9410198-0
Fax: 0221 9410198-19
christian.johannes@etl.de
www.etl.de/advisa-johannes-kollegen

Quelle: DENTAGEN Info 2018/03