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Aktuelles aus der Datenschutzwelt – Auftragsverarbeitung und Ransomware

Die deutschen Datenschutzbehörden veröffentlichen zur Zeit ihre ersten Tätigkeitsberichte. In diesen beschreiben sie ihre Arbeit, so dass wir, die sogenannten „Verantwortlichen“ in Sachen Datenschutz lernen können, wie diese Behörden „ticken“. Dies bietet interessante Einblicke und hilft, seine eigenen Datenschutz-Aktivitäten mit den Erwartungen der Behörden abzugleichen.

Arzt und Dentallabor – Auftragsverarbeitung?

Interessant ist eine klare Aussage des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zum Verhältnis zwischen Zahnarzt und Dentallabor. In seinem Bericht1 legt er fest, dass zwischen Zahnarzt und Dentallabor ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen werden muss.

Dieser Vertrag dient dazu, den Auftragsverarbeiter (Dentallabor) vertraglich hinsichtlich der Datenverarbeitung so zu regulieren, dass mit den Daten keine Datenschutz-Unfälle passieren können. Das Labor kann und darf die Daten nur zur Erstellung seiner Leistung verwenden und muss die Verarbeitung auf PC und im Netzwerk nach Stand der Technik absichern.

  • Das Dentallabor muss seine ergriffenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (TOM), wie Datensicherung, Passwortschutz, Sensibilisierung der Mitarbeiter und so weiter, nachweisen können (Datenschutz-Handbuch).
  • Nach Abschluss der Auftragsverarbeitung müssen die Daten gelöscht oder zurückgegeben werden. Dieses Verfahren muss beschrieben und dokumentiert sein.
  • Das Dentallabor muss dem Zahnarzt die TOMs auf Anfrage zur Verfügung stellen und Inspektion bezüglich der TOMs durch den Zahnarzt zulassen.
  • Falls der Zahnarzt Weisungen zur Verarbeitung gibt, die gegen den Datenschutz verstoßen, muss das Dentallabor diesen auf den Verstoß hinweisen.

Was passieren kann, wenn man in die Mühlen der Datenschutzbehörde gerät, musste ein kleines Hamburgisches Unternehmen erleben. Die dortige Datenschutzbehörde hatte den Verdacht, dass der Unternehmer einen notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrag mit einem Dienstleister nicht abgeschlossen hatte. Deshalb hat die Behörde diesem Unternehmen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5.000 € erteilt.

Mit aufwändiger (und teurer) Hilfe eines Rechtsanwalts konnte das Unternehmen die Behörde zum Aufheben dieses Bescheids bewegen2.

Es kann jeden treffen: Erpressungstrojaner

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt derzeit (mal wieder) vor einer Welle dieser Schadsoft­ware, die Ihre Daten verschlüsselt3.

Die Landesdatenschutzaufsicht in Bayern prüft seit Oktober 2018 gezielt, wie sich die Situation in Arztpraxen darstellt. Dazu verschickt sie Fragebögen4, die von den Arztpraxen beantwortet und zurückgeschickt werden müssen. Ziel dieser Aktion ist es, für diese Gefahren zu sensibilisieren5 und den Verantwortlichen bewusst zu machen, dass möglicherweise präventive Gegenmaßnahmen ergriffen werden sollten. Nachfolgend einige dieser Fragen zu Ihrer Information:

Wichtig: Ihr IT-Dienstleister kann nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein, genauso wenig der Laborinhaber selber. Der Verantwortliche muss keine Prüfung ablegen, aber natürlich Aus- und Weiterbildungen nachweisen. Gerade im ersten Jahr empfehle ich etwas mehr Weiterbildung und auch einmal eine externe Beratung mit einzubeziehen. Für Unternehmen mit 1-50 Mitarbeitern sollten pro Jahr zwei Tage Fortbildung eingeplant und nachgewiesen werden. Das lässt sich über Webinare erledigen, die auch DENTAGEN im Programm hat.

Führen Sie regelmäßige automatisierte Backups Ihrer Daten durch?
Sie sollten mindestens einmal täglich eine Datensicherung durchführen.

Sind die Speichermedien Ihrer Backups immer erreichbar?
Solange die Speicherplätze aktiv sind, kann ein Trojaner auch Backups verschlüsseln. Aktivieren Sie diese also nur für das jeweilige Backup.

Ist eine Wiederherstellung Ihres Backups möglich?
Testen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre Datensicherung geeignet ist, den Betrieb wiederherzustellen.

Sind Ihre Mitarbeiter geschult und sensibilisiert?
Erläutern Sie Ihren Mitarbeitern, dass sie sofort und buchstäblich den Stecker ihres PCs ziehen müssen, wenn er feindliche Aktivitä­ten erkennen lässt.


Fazit

Sowohl die Anforderungen an eine Auftragsverarbeitung zwischen Arzt und Labor als auch der Schutz der eigenen PCs, Netzwerke und Verarbeitungssysteme setzen ein systematisches Auseinandersetzen mit Datenschutz und der Datensicherheit voraus.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Tagesgeschäft nicht zu kurz kommen kann und darf. Jede Hilfe ist da willkommen. Nutzen Sie deshalb eine Software, die Sie dabei unterstützt, den Überblick zu behalten. Im Idealfall führt Sie diese Software durch die Anforderungen und erledigt gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten der DSGVO.

Andreas Witte (l.) und Karsten Schulz (r.) sind die Gründer von aktisto.


Kontaktdaten
Karsten Schulz
post@aktisto.de
www.aktisto.de

  1. https://www.zaftda.de/tb-bundeslaender/hamburg/692-27-tb-lfd-hamburg-2018-o-drs-nr-vom-21-02-2019/file ab Seite 118
  2. https://kolibri-image.com/causa-datenschutz/
  3. https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse2019/BSI_warnt_vor_Ransomware-Angriffen-240419.html
  4. https://www.lda.bayern.de/media/pruefungen/201810_ransomware_fragebogen.pdf
  5. https://www.lda.bayern.de/media/pruefungen/201810_ransomware_info.pdf


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

 

Digitale Zahntechnik in der HD ACADEMY

Dimensionen Schritt für Schritt betreten

Wenn man Niels Hedtke und Tim Dittmar fragt, welchen Beruf sie gewählt hätten, wenn nicht den des Zahntechnikers, schauen sich beide irritiert an und geben als Antwort: „Zahntechniker!“ Man könnte annehmen, zumindest ihre berufliche Laufbahn sei allein durch diese Entschlossenheit vorbestimmt gewesen, doch ganz so einfach lässt sich das Erfolgsrezept der beiden Jungunternehmer nicht erklären.

Den Grundstein für ihr 2014 gegründetes Dentallabor legten die Ausbildung zum Zahntechniker und die abgeschlossene Meisterschule in Frankfurt, wo sich auch beide Hessen kennenlernten. Getrieben von der Neugier, welche Möglichkeiten sich mit dem neuen Titel ZTM ergeben könnten, verfeinerten sie ihr Können. Niels Hedtke in Florida, wo ihm sein Talent für digitalorientierte Themen in einem Labor in West Palm Beach einmal mehr bewusst wurde und Tim Dittmar, der mit seinem Wissen über das deutsche Handwerk bis nach Neuseeland reiste und dort in einem Dentallabor in Auckland arbeitete.

Den Kontakt zueinander verloren die beiden auch nicht durch ihren jeweiligen Auslandsaufenthalt und so formte sich bei einer gemeinsamen Grillfeier am Inheidener See die Idee: In ihrer Heimat, der Wetterau, wurde das digital ausgerichtete Dentallabor HD Zahntechnik – inzwischen auch DENTAGEN-Mitgliedslabor – gegründet.

Seither ist „HD“ eine echte Marke geworden. Die beiden Buchstaben stehen nicht nur für ihre Gründer selbst, sondern auch für höchste Qualität in der zahntechnischen Versorgung. Die Zufriedenheit ihrer Kunden spricht genauso für sich, wie der wirtschaftliche Erfolg, einhergehend mit der Digitalisierung im täglichen Workflow.

„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ist ein Erfolg.“

Zitat von Henry Ford als perfektes Motto für das eingespielte HD-Team

Ihre digitale Expertise „Perfekte Teleskopkronen mittels taktiler Scan-Technik“, in der sie in Zusammenarbeit mit Schütz Dental bereits seit 2015 interessierte Zahntechniker und Zahntechnikerinnen schulten, wurde innerhalb der Branche so gut angenommen, dass der nächste Schritt nur logisch war: ein eigenes Schulungszentrum für digitale Zahntechnik – die HD ACADEMY!

Seit März 2019 stellt diese ein rein digital orientiertes Schulungskonzept auf. In 5 Dimensionen zu unterschiedlichen Schwerpunkten geben digital affine und erfahrene Referenten aus der angewandten Zahntechnik den Teilnehmern ihr Expertenwissen weiter. Das Besondere: In dem hervorragend ausgestatteten Schulungsbereich wird digitales Know-how in bisher einzigartiger Form zugänglich gemacht, denn jeder Teilnehmer kann die vorgetragenen Inhalte am eigenen PC sofort umsetzen und damit bestens nachvollziehen. Sogar die Arbeit an eigenen mitgebrachten Fällen ist möglich.

Das Referententeam der HD ACADEMY umfasst neben den Geschäftsinhabern selbst drei weitere hochqualifizierte Spezialisten mit langjähriger Berufserfahrung. Fachliche Kompetenz und die Freude, Innovationen im zahntechnischen Alltag fortwährend weiterzuentwickeln, zeichnet die Arbeit aller Trainer aus.

„Dem zahntechnischen Handwerk möchten wir nicht den Rücken kehren. Viel eher sehen wir es als Basis für alles, was digital noch möglich ist. Die althergebrachten Verfahrens­weisen auf den Prüfstand zu stellen und die Effizienz zu nutzen, die sich aus der Digitalisierung ergibt, ist unser Antrieb. Mit unserem Schulungsprogramm decken wir innovative Themenschwerpunkte der digitalen Zahntechnik ab“, erläutert Tim Dittmar.

Niels Hedtke ergänzt zustimmend: „Mit der HD ACADEMY haben wir den perfekten Ort geschaffen, Erfahrungen mit unserer Berufsgruppe zu teilen. Dabei stehen wir den Teilnehmern weniger als Lehrer gegenüber, denn Spaß und Humor bilden bei uns die kreative Grundlage für neue Impulse, deren Umsetzung wir gemeinsam vorantreiben möchten. Bei unseren zweitägigen Schulungen können sich die Teilnehmer am Abend in einem gemütlichen Rahmenprogramm noch besser kennenlernen und austauschen.“

Auf die abschließende Frage, warum die beiden Zahntechnikermeister mutig genug waren, ihre Vision in die Tat umzusetzen, erhält man von Niels Hedtke und Tim Dittmar ebenfalls eine knappe Antwort, die keine Fragen mehr offenlässt: „No risk, no fun!“

Die HD ACADEMY liegt im hessischen Ober-Mörlen und ist durch ihre Nähe zu Frankfurt am Main und den direkten Anschluss an die A5 sehr gut erreichbar. In dem Schulungszentrum finden 12 Zahntechniker/innen Platz – jeder an einem vollausgestatteten Arbeitsplatz mit PC und 3D-Maus. Für das Live-Designen ist auf allen Rechnern eine Vollversion von Exocad installiert. Wie jedem CAD-Programm liegt auch hier 3D-Technik zugrunde. Die räumliche Darstellung von Körpern ermöglicht auch in der Zahntechnik höchste Präzision. Angelehnt an diesen Gedanken, sind die Schulungen in Dimensionen aufgeteilt, die derzeit fünf Themenschwerpunkte umfassen. „Aktiv die digitale Zukunft der Zahntechnik mitzugestalten, das ist unsere Vision!“ Niels Hedtke und Tim Dittmar


Digital affine Zahntechniker/innen oder die, die es noch werden wollen, finden in der HD ACADEMY einen voll ausgestatteten Schulungsraum.

Wer zum digitalen Experten werden möchte, kann direkt online über die Website der HD ACADEMY seine Schulung buchen:
www.hdacademy.de

  1. DIMENSION Step by Step in Exocad – die Grundlagen, nächster Termin: 13. Juli 2019
  2. DIMENSION Die digitale Schiene – individuelle Vielfalt in Exocad, nächster Termin: 23.-24. August 2019
  3. DIMENSION Der digitale Modellguss mit der Exocad partial CADapp, nächster Termin: 30.-31. August 2019
  4. DIMENSION Exocad für perfekte Tele­skopkronen mittels taktiler Scan-Technik, nächster Termin: 17. August 2019
  5. DIMENSION exoplan – effektive Implan­tatplanung und Navigation, nächster Termin: 20. Juli 2019


Text: Anja Schmitt
Bilder: https://www.florianzenk.com
Bildrechte: © HD ACADEMY


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

 

Ein E-Bike vom Chef

Bereits mit dem Artikel „Mehr netto vom brutto“ in der Ausgabe 02/2017 der DENTAGEN INFO erläuterte ich attraktive Möglichkeiten zur Lohnoptimierung. Der Gesetzgeber hat nun mit Steuervorteilen für Fahrräder und E-Bikes eine weitere Möglichkeit hinzugefügt, Arbeitnehmern lohnsteueroptimiert Zuwendungen zukommen zu lassen.

Regelung bis 2018

Seit 2012 ist das Dienstfahrrad dem Dienstauto steuerlich gleichgestellt. Für die private Nutzung müssen wie beim Dienstauto 1 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Als Listenpreis gilt die auf volle 100 € abgerundete unverbindliche Bruttopreis-Empfehlung des Herstellers. Im Gegenzug darf das Rad auch privat genutzt werden.
Übrigens: Schon seit Jahren lohnsteuerfrei ist das Aufladen des E-Bikes im Betrieb.

Neu: Steuerfreiheit von Bikes von 2019 bis 2021

Zum Jahresbeginn 2019 hat der Gesetzgeber Steuervergünstigungen für betrieblich genutzte (Elektro-) Fahrräder eingeführt, die nicht schneller als 25 km/h fahren können. Wird vom Dentallabor zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Gehalt erstmals ein Dienstrad gestellt, bleibt der geldwerte Vorteil steuer- und beitragsfrei – und zwar im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021. Im Betrieb sind die Kosten für das Fahrrad voll als Betriebsausgabe anzusetzen.

Von der Regelung können neben Arbeitnehmern auch Inhaber eines Einzelunternehmens profitieren. Allerdings muss beim Inhaber eine mindestens 50 %ige betriebliche Nutzung des Rades gegeben sein.

Halber Listenpreis bei Gehaltsumwandlung

In der Praxis ist folgender Fall häufig: Der Arbeitgeber least Diensträder. Die Mitarbeiter, die ein Rad vom Dienstherren privat nutzen wollen, müssen sich finanziell daran beteiligen. Dies erfolgt per Gehaltsumwandlung, eine Kostenbeteiligung wird also vom Gehalt einbehalten. Da das Fahrrad nicht zusätzlich zum bisherigen Lohn gewährt wird, greift die Steuerfreiheit hier nicht. Doch auch bei einer Entgeltumwandlung greift für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 eine Steuervergünstigung. Dann muss nur der halbe Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge wird halbiert; dementsprechend niedriger fallen die Abgaben aus.

Beispiele für die Versteuerung von Bikes:
Ein Dienstrad hat einen Bruttolistenpreis von 4.000 €. Bisher musste das Rad mit dem geldwerten Vorteil von 1 % monatlich, also 40 € versteuert werden.

  • Wurde das Rad erst ab Januar 2019 und zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gestellt, muss die Privatnutzung bis Ende 2021 nicht versteuert werden.
  • Wird das Rad mit Zuschuss des Arbeitnehmers gestellt (Gehaltsumwandlung), dann sind 0,5 % des Listenpreises zu versteuern. In diesem Fall sind also für 20 € Privatnutzung monatlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Steuerberater Frank Edenfeld

Für Rückfragen – zu diesen oder anderen Steuer- oder Finanzthemen – steht die Kanzlei gerne zur Verfügung!

HNV plus Steuerberatungs- und Rechtsanwalts-­
Sozietät

Am Bahnhof 21 • 33397 Rietberg
Steuer- und Rechtsberatung für Dentallabore
Tel.: 05241 91717-0 • Fax: 05244 90770-28
www.dental-steuer.de • edenfeld@hnv-gt.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

DRWZ Mobile – Firmenwagen zu Großkundenkonditionen

Klassische und alternative Antriebe – Unterstützung beim Einstieg in die E-Mobilität – Elektromobilität kommt bei Fuhrparks und Privatpersonen immer besser an.

Elektromobilität ist kein Zukunftsthema mehr, sondern die Gegenwart. Die Elektrofahrzeuge sind mit höheren Reichweiten, verbesserten Batterien und wachsender Ladeinfrastruktur zu einer beliebten Alternative für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren geworden. Attraktive Fahrzeuge wie zum Beispiel der Hyundai Kona Elektro, Kia e-Niro oder Kia e-Soul mit Reichweiten um die 400 Kilometer sind schon zu Preisen um die 40.000 € erhältlich.

Die Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes belegen die steigende Nutzung der Elektromobilität auf deutschen Straßen. Im Jahr 2018 gab es in Deutschland 83.175 E-Fahrzeuge und 66.997 Plug-In-Hybride (Neuzulassungen, Stand: 01.01.2019) im Vergleich zu 53.861 E-Fahrzeugen und 44.419 Plug-In-Hybriden 2017 (Neuzulassungen, Stand: 01.01.2018).

2018 wurden durchschnittlich rund 3.000 Elektrofahrzeuge pro Monat zugelassen. Im März 2019 waren es schon doppelt so viele. Laut aktueller Prognose der nationalen Plattform Elektromobilität wird das Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen in Deutschland voraussichtlich im Jahr 2022 erreicht.

Auch die DRWZ Mobile GmbH, die genossenschaftlichen Unternehmen Rabatte für Firmenwagen vermittelt, erlebt eine steigende Nachfrage. Noch 2018 gab es nur eine Handvoll Interessenten für Elektrofahrzeuge, 2019 sind die Anfragen für elektrische Antriebe schon im höheren zweistelligen Bereich. Staatliche und regionale Förder­programme sowie die Erhöhung der Hersteller-Rabatte, die die DRWZ Mobile GmbH mit den Herstellern vereinbaren konnte, unterstützen diese Entwicklung.

Die möglichen Förderungen von E-Fahrzeugen erstaunen Interessenten aber immer wieder: Denn, wer sich ein reines E-Fahrzeug wie zum Beispiel einen Renault ZOE kauft, erhält aktuell 4.000 € Umweltbonus. Plug-In-Hybride, wie beispielsweise der Mitsubishi Outlander, werden mit 3.000 € unterstützt. Hinzukommen, abhängig vom Bundesland, weitere regionale Förderungen. Zusätzlich sind reine Elektrofahrzeuge bei Erstzulassung bis zum 31.12.2020 für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Für Dienstwagen­nutzer ist der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder Plug-In-Hybride beson­ders attraktiv. Bei solchen Fahrzeugen reduziert sich aktuell der zu versteuernde geldwerte Vorteil um 50 %. Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden und eine elektrische Mindestfahrleistung von 40 km (laut WLTP) oder eine Höchstemission von 50 Gramm CO2 pro Kilometer haben (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes).

Sören Hensen, Geschäftsführer der DRWZ Mobile: „Wir erleben derzeit, dass nicht länger die Reichweite und somit Nutzbarkeit der Fahrzeuge zentraler Diskussionspunkt sind, sondern vielmehr die tatsächliche Nachhaltigkeit der Elektro-Technologie und die Kosten der Fahrzeuganschaffung und begleitender Infrastruktur (Ladesäulen) hinterfragt werden.“

Die DRWZ Mobile bietet den Mitgliedsunternehmen der DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG die Möglichkeit, ihre Rahmenverträge mit den Herstellern zu nutzen.


Bei über 25 Automarken sind Konditio­nen von bis zu 40­ % Rabatt auf Neufahrzeuge verhandelt, die von DENTAGEN-Mitgliedern beim Auto­haus Ihrer Wahl genutzt werden können.

Zusätzlich bietet die DRWZ Mobile über ihren Produktbereich Elektromobilität attraktive Konditionen auf Ladelösungen wie zum Beispiel Schnellladesäulen oder Wallboxen an. Dabei wird eine weitreichende Unterstützung bei der Umsetzung des jeweiligen Projekts mit angeboten. Auf Wunsch kann auch die Beantragung von Fördermitteln, Beratung bei der Standortauswahl und Koordination der Beauftragung von Anschluss­arbeiten angeboten werden.

Weitere Dienstleistungen rund um das Produkt Ladesäule befinden sich in der Entwicklung, zum Beispiel die Abrechnung von Eigenstromtanken bei Dienstwagennutzern oder die interne Abrechnung von Stromtanken von Mitarbeitern. Wichtigste Neuentwicklung der DRWZ Mobile wird das All-In-Package sein, bei dem in einer monatlichen Komplettrate der Aufbau, die Miete, der Betrieb, die Abrechnung und sogar der Strom der Ladesäule angeboten werden kann.

DRWZ Mobile GmbH
Leipziger Str. 35 • 65191 Wiesbaden
Tel.: 0611-5066-2600

Quelle: Kraftfahrtbundesamt


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

 

Das Interview mit Prof. Dr. Theresia Theurl


Als Professorin liebt auch sie volle Hörsäle. Aber ihre 8.15 Uhr-Vorlesung können Studentinnen und Studenten auch im Bett verfolgen. Warum sie ihre Vorlesungen streamen lässt, wie sich die Vorstellungen der jungen Akademiker-Generation in Fragen der Lebensgestaltung ändern, warum auch gerade junge Medizinstudentinnen und -studenten ein Faible für „Schwarmintelligenz“ haben – und deshalb einen offeneren Zugang zum Genossenschaftsgedanken –, warum die Kassenärztlichen Vereinigungen diesbezüglich ihre Zulassungspolitik ändern sollten? Über diese und andere Fragen, über ihre Sorge um Europa und auch ihren familiären Hintergrund in Österreich, sprach Journalist Bernd Overwien für DENTAGEN INFO mit Prof. Dr. Theresia Theurl. Die Universitätsprofessorin für Volkswirtschaftslehre und Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Genossenschaftswesen an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster gilt als profundeste Expertin der Erforschung des Genossenschaftswesens.

Frau Professorin Theurl, als Salzburgerin haben Sie Ihren beruflichen Mittelpunkt seit 19 Jahren in Münster. Wie gefällt es Ihnen?

Ein bisschen flach. Nein, wirklich. Es hat seine Reize, aber ich liebe natürlich auch die Berge.

Sind Sie eine Pendlerin?

Ja, mein Mann lehrt an der Universität Innsbruck, da bin ich natürlich so viel wie möglich in meiner österreichischen Heimat. Bergsteigen, Skifahren – man wird in den Alpen sportlich anders groß.

Haben Sie ein Fahrrad?

(lacht) Natürlich habe ich hier in Münster ein Fahrrad. Das wäre ja was. Aber ich wohne so zentral, dass ich ehrlicherweise im Berufsalltag auch alles zu Fuß erreichen kann. Die große Freizeit-Radlerin bin ich nicht.

Ihre Vorlesungen lassen Sie live streamen. Lieben Sie keine vollen Hörsäle?

Doch. Sehr sogar. Aber wenn man mit den jungen Leuten gut zusammenarbeiten will, muss man sich auf sie einlassen. Ich kann meine Vorlesungen heute nicht mehr so halten wie vor zehn Jahren. Ich muss die Technologie von heute anwenden, ich muss meinen Kommunikationsstil eben kontinuierlich ändern, um nicht antiquiert herüber zu kommen.

Was genau bieten Sie denn der „Smartphone-Generation Z“ an?

Junge Leute jonglieren heute professionell mit verschiedensten Medien. Ich zeichne jede meiner Vorlesungen auf. Die Videos stehen im Uni-Netz immer zur Verfü­gung. Ich lasse meine Vorlesungen streamen. Ich beginne um 8.15 Uhr, das können Studierende dann sogar im Bett verfolgen.

Und wie sind die Resultate bei den Klausuren?

Sie werden nicht schlechter. Auch die Seminararbeiten können sich sehen lassen. Der Vorteil ist doch die permanente Zugriffsmöglichkeit, das ist eine Verbesserung der Studienbedingungen. Studierende haben permanent die Möglichkeit, meine Themen zu hinterfragen. Das tun sie auch. Geben Input. Ich bleibe im Dialog. Das hält mich jung.

Erspüren Sie gesellschaftliche Veränderungen zuerst bei ihren jüngeren Studierenden?

Ja. Sie argumentieren anders, diskutieren anders, denen sind andere Dinge wichtiger als mir früher in dem Alter. Das ist faszinierend. Das macht Professorin zu einem wunderbaren Beruf. Ich mache ja auch Wissenschaftsmanagement, in dem ich einen Fachbereich mit 6000 Studierenden leite. Die Studierenden kommen mit Vorschlägen, sie haben ein anderes Problembewusstsein.

Also, Sie verlieren den Kontakt nicht, weil Sie das Internet nutzen?

Nein. Ganz und gar nicht. Es gibt Themen, da kann man die jungen Leute gut allein lassen, wiederum bei anderen Themen suchen sie Beratung und Unterstützung. Das ist ein effizienter Dialog.

Sie haben ja auch einen guten Blick auf Medizinstudenten. Was verändert sich da?

Die Vorstellungen von Lebensgestaltung. Da geht es schon sehr früh um die finanziellen Risiken einer Selbstständigkeit. Eine Einzelpraxis ist bei den Studieren­den mit der Bereitschaft zur Selbstausbeutung verbunden. Das ist keine Perspektive. Mit Konsequenzen für den Kreis der Menschen, die nicht nur auf dem Land, sondern auch in strukturschwachen Städten mit Gesundheitsleistungen versorgt werden wollen.

Wie sehr spielt die Tatsache eine Rolle, dass junge Frauen die Mehrheit beispielsweise in der Zahnmedizin bilden?

Eine große Rolle. Allein das Thema Familienplanung. Wer nur 75 oder auch nur 50 Prozent tätig sein möchte, der ist aufgeschlossen für Möglichkeiten, sich mit anderen zusammen zu tun und Gesundheitsleistungen gemeinsam anzubieten. Und hier bin ich bei der Genossenschaft. Die bietet den Vorteil, selbstverantwortlich auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage agieren zu können. Ärztegenossenschaften oder der Beitritt zu bereits existierenden Genossenschaften im Gesundheitswesen haben Zukunft. Davon bin ich zutiefst überzeugt.

Was stimmt Sie da so optimistisch?

Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden die Genossenschaften auf ihr Radar bekommen. Gründungsprojekte scheitern bisher, weil sich die KVen dagegen sperren. Ärzte haben die Sorge, in einen bürokratischen Prozess zu kommen. Und wenn Genossenschaften von den KVen wie eine GmbH behandelt werden, kommt die persönliche Haftung ins Spiel. Bundesgesundheitsminister Spahn hat bereits politischen Druck signalisiert. Die Versicherungslösungen im Genossenschaftswesen sind genau so viel wert, wie die persönliche Haftung. Das muss verstanden werden.

Sonst überlässt man das Feld privaten Kapitalgesellschaften?

Möglich. Aber nicht erstrebenswert oder? Warum sollten nicht Bürger zusammen mit der Kommune Mitglieder einer Gesundheitsgenossenschaft sein? Dagegen spricht nichts.

Wer könnte einen solchen Vorgang inszenieren und moderieren?

Moderator könnten Bürgermeister oder auch Landräte in Bereichen sein, in denen beispielsweise akuter Hausärztemangel herrscht. Da gibt es viele Beispiele auch im Münsterland. Man kann doch über Mitgliederstrukturen von Genossenschaften innovativ nachdenken.

Alles weit weg von den Studierenden heute?

Nein. Im Gegensteil. Die Jungen von heute haben einen sehr unkomplizierten Zugang zu Genossenschaften, um nicht zu sagen, sie sind begeistert davon. Sie entwickeln ein Lebensgefühl für Communitys. Sie möchten mit anderen zusammenarbeiten und nicht Investoren glücklich machen. Sie sprechen über den Sinn des Tuns. Das Thema Nummer 1 ist Schwarmintelligenz. Ein Schwarm Menschen ist intelligenter als eine Einzelperson.

Eine Genossenschaft ist ein Schwarm Menschen. Ist das eine Profilierungschance?


Ja, das ist es. Wir müssen viel stärker Genossenschaft erklären. Genossenschaften haben kein angestaubtes Image bei jungen Leuten. Das ist älteren Generationen vorbehalten. Nehmen sie beispielsweise den jährlichen Partnertreff der DENTAGEN eG. Kolleginnen und Kollegen unterhalten sich, stellen fest, der andere hat ähnliche Fragen, der andere hat diese für sein Dentallabor bereits beantwortet. Deshalb ist eine Genossenschaft eine ideale Plattform für Schwarmintelligenz. Sie müssen es bei jungen Menschen einfach nur rüberbringen.

Ihre beruflichen Stationen belegen, dass Sie Europäerin sind. Machen Sie sich Sorgen um Europa?

Ja und nein. Eigentlich bin ich ein optimistischer Mensch. Europa ist größer als die Europäische Union. Die EU ist im Prinzip nichts anderes als eine Genossenschaft. Staaten sind dort die Mitglieder. Unterschiedliche Interessen gehören zu einer Gemeinschaft. Aber es muss die Bereitschaft zu Kompromissen vorhanden sein. Diese ewige Nörgelei untereinander, aneinander. Auch Staaten stehen als Mitglieder einer Gemeinschaft in der Verantwortung, Lösungen zu finden. Und zwar möglichst aktuell. Und riskieren wir doch den Diskurs darüber, wo wollen wir mit Europa überhaupt hin? Mir fehlen Visionen und eine Diskussion darüber!

Sie sind auf so vielen Feldern unterwegs, bleibt da Zeit für Hobbys? Für die Salzburger Festspiele?

Ich höre sehr gern klassische Musik. Da bin ich in Salzburg bestens aufgehoben. Und ich lese sehr gern. Klassiker. Die großen Russen oder auch Hemingway. Wer reist, hat auch Zeit zum Lesen.

Sind Sie in einer akademischen Familie groß geworden?

Nein. Ich stamme aus einer Nebenerwerbslandwirtschaft. Ich bin die Älteste von sechs Geschwistern, mein jüngster Bruder ist der Bauer. Ich komme aus keinem elitären Umfeld. Das hat mir keinesfalls geschadet und mir genügend Bodenhaftung bewahrt.

Frau Professorin Theurl, herzlichen Dank für das Gespräch.

Quelle: DENTAGEN Info 2019/02



 

DENTAGEN ON TOUR in der NWD Erlebniswelt

Wieder unterwegs ist DENTAGEN mit seiner Fortbildungsreihe am Freitag, 30. August 2019, im westfälischen Münster. Auf dem Programm stehen ab 12 Uhr mittags eine optionale Führung durch die NWD Erlebniswelt Dentale Zukunft und zwei hochinteressante Vorträge. Um diesen Tag perfekt zu machen, wird abends ein maritimes Get Together angeboten.

Als erster Referent wird Dr. Daniel Aniol, niedergelassener Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, Ihnen Einblick in eines der derzeit spannendsten Themen in Zahntechnik und Zahnmedizin geben. Für ihn ist „…Primescan der perfekte, unkomplizierte und dennoch hochprofessionelle Einstieg in die digitale Versorgung von Patienten und eine hervorragende Wahl für herausragende Ergebnisse.“

Egal ob für das Dentallabor oder die Zahnarztpraxis – die intraorale Datenerfassung bietet für alle Beteiligten, auch für Patienten, eine Vielzahl an Vorteilen. Sowohl Zahnärzte als auch Zahntechniker erhalten in dem Vortrag eine wertvolle Orientierung im Hinblick auf den digitalen Workflow.

Suzanne Grieger-Langer, Profiler, Instruktorin, Lehrbeauftragte, Bestsellerautorin und Publizistin, weist anschließend den Weg „Von der Person zur Persönlichkeit“.

Person oder Persönlichkeit? Führungskräfte sind Schlüssel und Schwachstelle zugleich, wenn es um den Erfolg geht.

Mit den 7 Säulen der Macht – Standfestigkeit, Leidenschaft, Selbst-Kontrolle, Liebe, Kommunikation, Wissen und Ethik – entwickeln sie ihr volles Potenzial!

Profiler Suzanne Grieger-Langer ist einzigartig und verdirbt Ihr Publikum für andere Keynoter! Seit über 20 Jahren instruiert sie die Top-Entscheider der Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wird geliebt. Nicht weil sie lieb ist, sondern weil sie tough ist. Nach ihrem Vortrag werden sich alle folgenden Reden langweilig und leer anfühlen.

Zum Get Together erwartet die Teilnehmer/innen eine kleine Kreuzfahrt mit dem 28 Meter langen und nach dem bekannten TV-Moderator Günther Jauch benannten Event-Schiff „MS Günther“. Auch kulinarisch wird hier Spitzenklasse geboten.

Die Fortbildungsgebühr beträgt inkl. Verpflegung 199,00 € p. P. zzgl. gesetzl. MwSt. Premium Club-Mitglieder erhalten für diese Fortbildung einen Bonus in Höhe von 50 % auf die Fortbildungsgebühr.

Weitere Informationen erhalten Sie bei DENTAGEN, Landabsatz 10, 45731 Waltrop, unter der Rufnummer 02309 7847024 oder unter „www.dentagen.de/fortbildungen/“. Dort finden Sie auch das Anmeldeformular.





Quelle: DENTAGEN Info 2019/02

Einweihung der neuen DENTAGEN-Geschäftsstelle



Liebe DENTAGEN-Freunde,

mit der Fertigstellung unseres Neubaus auf dem Zechengelände in Waltrop geht eine lange Zeit der Planung und des Bauens vorüber.

Wir blicken mit Freude auf die neuen Räumlichkeiten und laden Sie herzlich ein, mit uns am

05. Juli 2019 die Einweihung der neuen DENTAGEN-Geschäftsstelle, Landabsatz 10 in 45731 Waltrop,

zu feiern.

Lassen Sie uns diesen besonderen Tag mit gutem Essen, leckeren Getränken sowie anregenden Gesprächen und Tanz genießen.

Wir – das ganze DENTAGEN-Team – freuen uns auf Sie!

Ihre Karin Schulz und Claus-Hinrich Beckmann

Weitere Informationen zur Einweihungsfeier erhalten Sie von Susanne Benthaus unter 02309 7847024 oder über unser Kontaktformular.




Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

Die qualifiziertesten Mitarbeiter (m/w/d) finden mit ZahniFinder.de

ZahniFinder.de ist eine neue, interaktive Stellenplattform für Jobsuchende nur für zahnmedizinische und zahntechnische Fachberufe. Anders als in herkömmlichen Foren mit Stellenanzeigen muss hier nicht mehr selber recherchiert werden. Profile auf beiden Seiten werden durch den ZahniFinder-Algorithmus miteinander ver­glichen und passende Arbeitgeber, die den besten Match für die eigenen Qualifika­tionen, Vorlieben und Wünsche besitzen, vorgeschlagen. Auf Seiten der Zahnärzte bzw. Dentallabore funktioniert das System nach dem gleichen Prinzip.

Wie kann ich das System nutzen ?

Einfach ein eigenes kostenloses Profil anlegen und die Suchmaske mit den persönlichen Anforderungen ausfüllen. Heraus­gefiltert werden alle passenden Kandidaten der Gegenseite, die die individuellen Anfor­derungen und Konditionen erfüllen, absteigend sortiert nach den besten Übereinstimmungen.

Kostet mich das etwas ?

Die Anlage des persönlichen Profils sowie auch die Suche sind komplett kostenfrei. Wenn ich mich auf diese Weise von Arbeit­nehmer­seite finden lassen möchte, ist ZahniFinder komplett kostenfrei und ohne jegliche Verpflichtungen zu verwenden. Will ich bestimmte Kandidaten (m/w/d) selbständig direkt kontaktieren, so wird eine kleine Gebühr fällig.



Warum ZahniFinder ?

Wir hoffen mit unserer Stellenplattform für eine deutlich höhere Transparenz zu sorgen und ähnlich denkende Menschen mit vergleichbaren Werten und Vorstellungen zusammen bringen zu können. Wir sorgen damit für mehr Harmonie in den Praxen und gewerblichen Laboren, haben weniger Fluktuation und sehen das als weiteren Beitrag zur Erhöhung der Arbeitszufrie­denheit bei gleichzeitiger Erhöhung der Wertschöpfung.


Weitere Informationen auf
www.ZahniFinder.de
und unter
smile@ZahniFinder.de.

Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

Wir gratulieren!

Im Oktober des vergangenen Jahres hatten wir Sie aufgerufen, uns bei der Ergänzung unseres Produkt- und Dienstleistungs­portfolios zu unterstützen. Wir hatten Sie speziell dazu aufgerufen, uns Ihre Wunsch­produkte bzw. -lieferanten zu benennen.

Bis zum Jahresende sind einige Vorschläge bei uns eingegangen, die wir ausgewertet haben. Zur IDS in Köln werden wir aufgrund Ihrer Antworten einige Gesprächstermine vereinbaren. Über den Fortgang der Gespräche werden wir Sie informieren.

Wie angekündigt, haben wir aus dem Kreis jener, die unsere Anfrage beantwortet und uns damit wertvolle Anregungen gegeben haben, einen Gewinner für den Einkaufs­gutschein im Wert von 400,-€ ermittelt. Gewonnen hat Herr Hans H. Royes, Royes Dentaltechnik aus Vilsbiburg.

Herzlichen Glückwunsch!

Den glücklichen Gewinner der Verlosung zog DENTAGEN-Glücksfee Susanne Benthaus (Mitte) aus der Losbox.

Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

Das Verpackungsgesetz 2019 – auch für Dentallabore


Das neue Verpackungsgesetz betrifft alle Unternehmen, deren gewerbsmäßig abgegebenen Verpackungen typischerweise beim privaten Haushalt oder diesen gleichgestellten Anfallstellen als Abfall anfallen.

Betroffen sind also alle Hersteller und Händler (bzw. Erstinverkehrbringer), die erstmals eine mit Ware befüllte Verkaufs- und/oder Umverpackung an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgeben – sofern die Ver­packungen in der Regel bei einem privaten Haushalt als Müll endet – oder eben bei gleichgestellten Anlaufstellen.

Vergleichbare Stellen werden in § 3 Nr. 11 VerpackG – nicht abschließend – aufgeführt. Genannt werden dort Niederlassungen von Freiberuflern. Freiberufler, so der Verband der freien Berufe, erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im gemein­samen Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Dazu gehört zweifelsfrei der Zahnarzt, der wohl Hauptkunde des Dental­labors sein dürfte, sodass das Verpackungs­gesetz zum Tragen kommt; bisher galt für Dentallabore schon die nunmehr abgelöste Verpackungsverordnung.

Die meisten Pflichten bleiben im Wechsel zwischen der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz gleich. Schon heute gilt die Pflicht zur Systembeteiligung. Wer be­füllte Verpackungen in Verkehr bringt, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen – das können Hersteller von Konsum­güterwaren, Händler genauso wie Importeure sein – muss für die Entsorgung und das Recycling seiner Verpackungen sorgen und mit einem oder mehreren der (dualen) Systeme einen Vertrag schließen. Neu ist, dass die betroffenen Unternehmen sich künftig mit ihren Stammdaten und den durch diese vertriebenen Markennamen im Verpackungsregister LUCID registrieren müssen. Darüber hinaus sind mindestens einmal pro Jahr Meldungen zu den pro Jahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen in dieses Onlineregister abzugeben. Anderen­falls drohen automatische Vertriebsverbote und Geldbußen.


Die Registrierungsstelle, die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), ist das auf der gesetz­lichen Grundlage neu geschaffene Kontroll- und Überwachungsorgan im Markt der Verpackungsentsorgung. Und das in zwei Richtungen. Zum einen betreffend der verpflichteten Unternehmen: Durch das öffent­liche Verpackungsregister wird es künftig jedem transparent möglich sein, nachzu­prüfen, welche Unternehmen ihrer Verant­wortung nachkommen und sich an der Finanzierung des Dualen Systems in Deutschland beteiligt. Zum anderen hat die Zentrale Stelle Ver­packungsregister aber auch die Aufgabe, die Marktanteilsberechnung der (dualen) Systeme durchzuführen und auch die Men­gen­stromnachweise der Systeme zu prüfen. Damit ist der bisherigen Selbstverwaltung der Systeme ein Ende gesetzt und die Überwachung dieses Systems durch das Gesetz einer neutralen Instanz zugewiesen.

Auf einen Blick: Pflichten für Erstinver­kehrbringer – Hersteller und/oder Händler

  • Registrierung:
    https://lucid.verpackungsregister.org/
  • Systembeteiligung: Wer als Inverkehr­bringer gilt, hat eine sogenannte System­beteiligungspflicht zu erfüllen. Das bedeutet, dass er die Rücknahme und Verwertung seiner Verkaufs- und Umver­packungen nicht selbst organisieren darf, sondern verpflichtet ist, sich am dualen System zu beteiligen (Abschluss eines sogenannten Systembeteiligungs­vertrages).
  • Duplizierte Meldung der Plan- und Ist-Mengen der Verpackungen, differenziert nach Materialart und unter Angabe der Registrierungsnummer an das/die gewählte/n duale System/e einerseits und an die ZSVR andererseits.

  • Vollständigkeitserklärung: Sofern gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für die in Verkehr gebrachten Verpackungen jährlich überschritten werden, müssen Unternehmen über die Menge und Materialart der Verkaufsverpackungen zusätzlich eine sogenannte Vollständig­keitserklärung abgeben, die von einem Prüfer bestätigt wird. Allerdings besteht diese Pflicht erst, wenn die Menge in Verkehr gebrachter systembeteiligungspflichtiger Verpackungen im vorangegangenen Kalenderjahr eine der drei folgenden Mengenschwellen überschreitet: – Glas: 80.000 kg, Papier/ Pappe/ Karton: 50.000 kg, Kunststoffe/ Getränke­kartons/ sonstige Verbunde: 30.000 kg. Wichtigste Neuerung hier: Ab dem 01. Januar 2019 (gilt auch für die Daten des Jahres 2018), ist diese Vollständigkeits­erklärung nicht mehr bei den IHKs, sondern bei der ZSVR zu hinterlegen.

  • Dr. Marc Zgaga (Syndikusrechtsanwalt)
    Vorstand
    ServiCon Service & Consult eG
    An Lyskirchen 14 | 50676 Köln
    Tel.: 0221 355371-0 | Fax: 0221 355371-50
    info@servicon.de
    www.servicon.de


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

     

    Schulgeldzahlungen können die Steuerlast mindern


    Eltern entscheiden sich immer öfter für eine private Schule, um die besonderen Neigun­gen oder Begabungen ihrer Kinder optimal zu fördern. Die dafür gezahlten Schulgelder können steuerlich als Sonder­ausgabe abgezogen werden. Dies betrifft Schulgelder an eine inländische private oder kirchliche Schule.

    Seit 2008 werden auch Zahlungen an eine Privatschule im Ausland begünstigt. Schul­gelder an ausländische Schulen außerhalb der EU bzw. des EWR sind aber nur privilegiert, wenn es sich um deutsche Schulen im Ausland handelt. Zahlungen an schweizerische Privatschulen sind daher weiterhin nicht abziehbar.

    Schulgelder sind bis zu 5.000€ pro Kind steuerlich abziehbar

    Jährlich sind 30 % des gezahlten Schul­geldes, max. 5.000€ steuerlich absetzbar. Und dieser Betrag wird den Eltern für jedes Kind gewährt. Bei einem Steuersatz von 42 % können mit den Schulgeldzahlungen jährlich bis zu 2.100€ Steuern gespart werden. Um den Höchstbetrag für ein Kind auszuschöpfen, müssen jährlich allerdings 16.666€ aufgewendet werden. Nicht abziehbar sind die Kosten für eine Unterbringung im Internat, d. h. alle Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes. Bei alleinerziehenden Eltern kann der Elternteil, der Schulgeld gezahlt hat, auch die Aufwendungen in seiner Steuer­erklärung geltend machen. Haben beide Eltern Schulgeld gezahlt, wird der Höchstbetrag von 5.000€ aufgeteilt.

    Schulabschluss von Auslandsschulen muss anerkannt sein

    Wer mit Schulgeldzahlungen Steuern sparen will, muss nachweisen, dass die zu beurteilende Schule zu einem anerkannten allgemeinbildenden Schul- oder Berufsabschluss führt bzw. darauf vorbereitet. Dazu gehören z. B. auch Volkshochschulen und Weiterbil­dungseinrichtungen, wenn sie mit ihren Kursen auf den Erwerb eines Haupt- oder Realschulabschlusses, auf die Fachhoch­schulreife oder das Abitur vorbereiten.

    Die Besuche von Nachhilfeeinrichtungen, Musik­schulen, Sportvereinen, Ferienkursen, insbesondere auch von Feriensprachkursen werden nicht begünstigt. Für die ausländischen Schulen wird von dem jeweils zuständigen inländischen Ministerium des Bundeslandes (meist Kultusministerium) oder den verantwortlichen Zeugnisaner­kennungsstellen bescheinigt, ob solch ein anerkannter Schulabschluss erworben werden kann. Diese Bescheinigung muss beim Finanzamt eingereicht werden, die Finanz­behörde ist daran gebunden.

    Mit guter Schulausbildung Steuern sparen

    Beispiel:
    Eine Familie mit zwei Kindern zahlt an eine inländische Privatschule jährlich 6.000€ bzw. 4.000€ Schulgeld. Darin enthalten sind jeweils Kosten für die Verpflegung des Kindes von 1.000€.

    Die Aufwendungen für die Verpflegung der Kinder von 2.000€ (2 * 1.000€) können nicht abgezogen werden. Damit sind insgesamt 30 % von 8.000€, d. h. 2.400€ als Sonderausgaben abziehbar (30 % von 5.000€ + 30 % von 3.000€). Bei einem Steuersatz von 35 % können dadurch Steuern in Höhe von 840€ gespart werden.



    Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
    ETL ADVISA Johannes & Kollegen GmbH
    Steuerberatungsgesellschaft
    Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5
    50672 Köln
    Tel.: 0221 9410198-0
    Fax: 0221 9410198-19
    christian.johannes@etl.de
    www.etl.de/advisa-johannes-kollegen

    Quelle: DENTAGEN Info 2019/01

    Das Interview mit dzw-Chefredakteur OLIVER PICK


    Datensätze sind das Gold der Zukunft, sagt er. Über seinen bemerkenswerten Berufsweg bis hinauf in den Chefsessel der DZW, über seine Zeit mit dem so umstrittenen wie legendären Jürgen Pischel, über die Herausnahme der Zahntechnik aus der klassischen DZW, verbunden mit einem ganz neuen Produkt für Laborinhaber und Zahntechniker, über digitale Kioske, deren Nutzung noch viel Luft nach oben lässt und seine Faszination für die technische Handwerkskunst der Eskimos, sprach Journalist Bernd Overwien für DENTAGEN INFO mit dem neuen DZW-Chefredakteur Marc Oliver Pick (54).

    Student, Aushilfsfahrer für ein Den­tallabor, DZW-Chefredakteur? Das klingt nicht nach einer klassischen Berufsbiografie?

    Wahrlich nicht. Ich gehöre auch zu denen, die so in den Journalismus hineingestolpert sind. Tummel mich dort aber seit fast 25 Jahren mit nicht nach­lassender Begeisterung.

    Was wollte der im beschaulichen Siegburg gebürtige Rheinländer denn eigentlich mal werden?

    Nach dem Willen meiner Eltern „was Vernünftiges“. Nach dem Abi habe ich einen Ausflug in die Landwirtschaft gemacht…

    … als Spargelstecher… ?

    (lacht) Nein, ich habe ein Studium der Agrarwissenschaften begonnen. Kurz vorm Vordiplom kam das erste unserer drei Kinder. Irgendwie war der Zug zurück zur Uni dann weg. Das habe ich dann meinen Eltern beichten müssen, die mich in Sachen Ausbildung immer unterstützt haben.

    Und wann kam der Kontakt zur dentalen Welt zustande?

    Ich war immer ein kreativer Technik­freak. Habe dann begonnen, Design zu studieren in Köln. Eigentlich das, was ich wirklich wollte. Aber es war eher ein Zufall, dass ich mir ein paar Brötchen als Fahrer bei einem Labor dazu verdient habe. Allerdings: Ich hab den Technikern viel und intensiv über die Schulter geschaut. Als ich nach einem Jahr ein paar Mark mehr haben wollte, hat der Laborinhaber das mit der Begrün­dung abgelehnt, ich würde ja nichts produzieren.

    Was haben Sie gesagt?

    Tja, ohne Logistik geht aber auch nichts. Schließlich müssen die Arbeiten ja zwischen Praxis und Labor und wieder zurückgebracht werden. Sorgfältig und zuverlässig. Hat nichts genutzt.

    Und wie kam der erste Kontakt zur DZW?

    Ein Bekannter hat mir erzählt, da ist eine kleine Truppe in der Rheinaue, die schreiben für Zahnärzte. Die brauchen jemanden für die Texterfassung. Ich habe angefragt. Der damalige Chefredakteur Jürgen Pischel hat sein Okay gegeben und mich anschließend immer mit einem anderen Mitarbeiter verwechselt. So wichtig war ich damals…

    Haben Sie da schon geschrieben?

    Nein. Aber man hat mir zugetraut, Produktinformationen zu redigieren. Quasi die allzu werblichen Elemente heraus zu bügeln.

    Das war noch während des Design-Studiums?

    Ja. Jürgen Pischel bot mir zwar ein 18-monatiges Volontariat an, aber ich wollte unbedingt das Studium erfolgreich beenden. Einen Schein daheim bei meinen Eltern vorlegen können. Was zu Ende gebracht zu haben.

    Sie haben danach aber dann fest bei der DZW angeheuert?

    Das war auch so ein Glücksfall. Es passte halt gerade. Ich habe dann auf einem anderthalbjährigen Volontariat bestanden, denn auch das wollte ich mit Papier in der Tasche haben. Jürgen Pischel hatte das nicht für notwendig gehalten, aber ich wollte halt einen richtigen Abschluss. Testamentiert sozusagen.


    Pischel war ja wahrlich nicht unumstritten. Was haben Sie von ihm gelernt, wie sehen Sie es heute?


    Er hat mich früh mit zu Terminen genommen. Ob bei Dentsply, Degudent und sonst wo immer in der produzierenden Industrie oder bei großen Dienstleistern war er es, der die unbequemen Fragen stellte. Das Hochglanz-Firmenportrait interessierte ihn nicht. Wenn die Jubelarien vorbei waren, stand er oft auf und ging sofort ans Einge­machte: ‚Nun sagen Sie mal, wie viele Einheiten haben Sie wirklich im Markt‘. Bekam er keine Antwort, ging er einfach. Seine Kommentare im Blatt wurden dann oft als Krawalljournalismus abgetan, es gab viel Kritik von Standesorganisationen.

    Aber kurioserweise wussten viele immer was drin stand. So ein bisschen wie bei der BILD, keiner liest sie angeblich, aber auch Akademiker reden über deren Schlagzeilen. Stimmt es eigentlich, dass die DZW der längste Aprilscherz der deutschen Dentalbranche ist?

    (lacht) Ja, das ist gut. Tatsächlich wurde das Blatt, dem wenige eine wirtschaftliche Erfolgsstory zutrauten, an einem 1. April vor 32 Jahren auf den Markt gebracht. Die dachten, Verleger Prof. Hinz, der ja damals selbst in Standes­organi­sationen tätig war, lässt da mal einen bunten Luftballon hoch. Damals gab es ja viele Fachblätter, aber sämtlich mit Spezial­themen. Die DZW war die erste größere Publikation, die versuchte, umfassend über die beruflichen Herausforderungen in Praxis und Labor zu berichten. Natürlich zahn­medizinisch Fachliches, aber auch Themen wie Abrechnung, Personalführung und Praxisübergabe – was natürlich heute das große Thema ist. Heute polarisiert die DZW zwar nicht mehr so stark, stellt aber unterschiedliche Meinungen – seien sie noch so hart – gegenüber. Der Leser soll entscheiden, wem er folgt.

    Das führt zum Stichwort Struktur­wandel. Nach Jürgen Pischel und Frau Dr. Marschall ist jetzt Oliver Pick Chef­redakteur. Wie reagiert die DZW auf den ja fast schon revolutionären Wandel in der dentalen Welt?

    Ich finde, wir erleben eine rasante technische Evolution. Revolution ist mir zu krass. CAD/CAM, 3D-Drucker, Oral­scanner – das kam ja nicht über Nacht. Hinzu kommt der Trend zu den Medizinischen Versorgungszentren. Praxisübergaben und Praxisverkäufe sind schwieriger geworden.

    Da geht so manche Lebensplanung mit Blick auf die erhoffte Altersvorsorge zunichte. Was sagen Sie da Ihren Lesern, die bekanntlich in der Mehrzahl so zwischen 50 und 65 sind?

    Sich viel früher mit der Thematik beschäftigen. Wer 25 Jahre so gut wie nichts in die Praxis oder ins Labor investiert hat, der kann doch nicht erwarten, dass er mit 65 Jahren so schwupp-die-wupp einen Nachfolger oder gar Käufer findet. Wir geben da regelmäßig kompetenten Support. Wir haben etwa Peter Kapperts Oralscanner- und 3-D-Druckertest veröffentlicht. Das war riskant. Aber kam an. Und jetzt wollen Firmen ihre Produkte schicken und ebenfalls bewerten lassen. Die Zeiten dafür sind da.

    Sie halten insbesondere mit der Digi­talisierung ein Miteinander von Praxis und Labor auf Augenhöhe für unabdingbar. Was ist aus Ihrer Sicht der Status Quo in dieser nicht immer einfachen Beziehung?

    Datensätze sind das Gold der Zukunft. Schürfen können es nur Zahnmediziner und Zahntechniker gemeinsam. Die klassische Abformung ist vielleicht noch nicht ganz vorbei, aber dem Oralscanner gehört die Zukunft. Und viele Labore sind da viel weiter als ihre Kunden. Da rückt was immer intensiver zusammen.

    Die DENTAGEN als Genossenschaft hat rund 900 Mitgliedsbetriebe…


    Donnerwetter, habe ich so nicht gewusst. Das ist schon eine Ansage…

    Glauben Sie, dass der Genossen­schaftsgedanke auch für Zahnmedi­ziner interessanter wird?

    Durch die MVZs geschieht doch schon etwas in die Richtung. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass sich auch junge Zahnmediziner und vor allem die vielen jungen Zahnmedizinerinnen mit dem Genossenschaftsgedanken anfreunden können. Interessant: wenn ich früher an Genossenschaft gedacht habe, habe ich an Saatgut und Holzkohle gedacht. Die DZW wird sich intensiver mit der Thematik beschäftigen. DENTAGEN ist ein gutes Beispiel.

    Das freut uns. Was kann der Laborinhaber, der Zahntechniker denn in Zukunft von Ihrem Haus erwarten?

    Wir werden die Zahntechnik aus der klassischen DZW in Print heraus­nehmen. Keine Sorge, jetzt kommt´s. Wir erarbeiten ein Supplement, das sich mit zahntechnisch relevanten Themen, aber auch mit besonderen Menschen in dem Berufsfeld ausführlich beschäftigt. Es wird im 3. Quartal des Jahres, ganz sicher aber im 4. Quartal des Jahres 2019 erscheinen. Eine umfassende Publikation mit geplanten 60 Seiten, die kostenfrei, weil durch Anzeigen finanziert, direkt ins Labor kommt. Wir kopieren keine bereits im Markt vorhandenen Publikationen, wir wollen eben anders sein. Wie die DZW immer anders war und ist.

    Das Zeitungssterben allgemein scheint unaufhaltsam. Ist die DZW davon verschont geblieben?

    Nein. Nur die Auflage, die heute bei 47.000 liegt, ist langsamer gesunken als prognostiziert. Ebenso ist aber die Nutzung unserer digitalen Angebote nicht so hoch wie erwartet. Was wir auf www.dzw.de verbreiten, kann ja jeder kostenlos lesen. Wir bieten die DZW auch in einem digitalen Kiosk an, da muss man sich registrieren. Wir möchten ja zumindest die Namen der Nutzer wissen. Zudem gibt es die Möglichkeit, mit einer Stichwortangabe im Archiv nach speziellen Artikeln und Themen zu suchen. Wir sind da wirklich gut aufgestellt.

    Chefredakteur und Privatleben. Zeit für Hobbys?

    Ich versuche es. Erst die Familie natürlich und dann habe ich mir ein Kajak zugelegt. Da ich technikaffin bin, hat mich die Kunst der Eskimos und anderer indigener Völker, aus Knochen, Tierhaut und anderem Naturmaterial ein sehr taugliches Wasser­fahrzeug herzustellen, immer fasziniert. Ohne einen einzigen Nagel oder Leim. Wahnsinn.

    Haben Sie so eins?

    Ja, tatsächlich, es ist schlank und extrem leicht – ein sehr elegantes Fahrzeug.

    Herr Pick, vielen Dank für das Gespräch!

    Quelle: DENTAGEN Info 2019/01