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Bürokratieabbau – Regierung vermindert Papierkram für Bürger und Firmen

Eine lange Liste von Maßnahmen zum Bürokratieabbau hat die Bundesregierung beschlossen: etwa einfachere Regelungen für Taxiunternehmen, die Streichung regionaler LKW-Fahrverbote an Feiertagen wie Fronleichnam und grünes Licht für eine umfassende Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Taxifahren soll ohne persönlich Ortskenntnisse möglich sein können

Etliche Initiativen betreffen den Straßenverkehr. Nach dem Willen der Bundesregierung werden die Regeln für Taxi- und Mietwagenunternehmen vereinfacht und die Pflicht zu einem Nachweis von Ortskenntnissen abgeschafft. Dass die Fahrer sich künftig auf das Navigationssystem verlassen dürfen, ohne die Straßen auswendig zu wissen, gilt allerdings nicht bundesweit sofort, sondern wird von den Bundesländern entschieden. Sie können festlegen, ob Fahrerinnen und Fahrer diese Nachweise vorlegen müssen.

„Das schafft mehr Flexibilität vor Ort, erleichtert den Berufseinstieg und hilft den Unternehmen dabei, dringend benötigtes Fahrpersonal zu gewinnen“, erklärte das Bundesverkehrsministerium.

Lkw-Fahrverbote an regionalen Feiertagen sollen fallen

Gleichzeitig schafft die Bundesregierung Regeln ab, die bislang für Kopfschütteln gesorgt haben. So reicht künftig das Kennzeichen von E-Autos aus, um in Umweltzonen in Innenstädten fahren zu dürfen. Halter müssen dann keine grüne Plakette mehr besorgen und auf die Windschutzscheibe kleben.

Lkw sollen nicht mehr wegen regionaler Feiertage wie Fronleichnam, dem Reformationstag oder Allerheiligen stillstehen. Regionale Fahrverbote an diesen Tagen sollen abgeschafft werden.

Digitale Kommunikation mit dem Jobcenter soll erste Wahl sein

Zu den zehn Maßnahmen, die den Umgang mit den Behörden erleichtern sollen, gehört auch ein Änderungspaket für die Bundesagentur für Arbeit. Bei der Jobsuche soll künftig die Devise «Digital First» gelten. Das bedeutet ganz praktisch: Arbeitslose können künftig mit dem Jobcenter per E-Mail verbindliche Vereinbarungen treffen. Auch Pflichttermine beim Amt können künftig digital per Videoschalte erledigt werden.

Kein Prüfaufkleber auf der Büro-Kaffeemaschine mehr nötig

Zustimmung fand auch ein Vorhaben aus dem Arbeitsministerium zum Abbau der Pflichten zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Dies soll nur noch bei Gefährdungspotenzial vorgeschrieben sein. Bislang müssen elektrische Geräte – von der Kaffeemaschine bis zur Großanlage – in Büros alle zwei Jahre und in Werkstätten jährlich auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit überprüft und mit entsprechenden Aufklebern versehen werden.

Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) sagte, die beschlossenen Maßnahmen entsprächen einer jährlichen Entlastung von rund 600 Millionen Euro. „Damit haben wir seit November Entlastungen im Umfang von 10,4 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.“

Digitaler Schub für das Gesundheitswesen

Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will die Koalition den in vielen Praxen und Kliniken vorherrschenden Papierstau auflösen: Der digitale Versand von Nachrichten soll gefördert, die elektronische Überweisung eingeführt und der Leistungsumfang der elektronischen Patientenakte massiv ausgeweitet werden. Zudem sollen Hürden bei der Nutzung moderner Cloud-Infrastrukturen in Krankenhäusern beseitigt werden.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, im Gesundheitswesen werde seit vielen Jahren kritisiert, dass es zu viel unnötige Bürokratie gebe, zu viele Berichtspflichten, zu viele Nachweisaufgaben. „Ein entscheidendes Instrument, wie wir da besser werden, ist die Digitalisierung, deren Potenziale wir bisher nicht ausreichend ausgeschöpft haben. Und genau das haben wir geändert.“ Das Gesetz entlaste durch die Einführung und Verbesserung von digitalen Abläufen im Umfang von fast 448 Millionen Euro.

Normenkontrollrat fordert: Alle Ministerien müssen kontinuierlich mitarbeiten

Der unabhängige Nationale Normenkontrollrat (NKR) lobte die vom Kabinett getroffenen Entscheidungen zwar insgesamt, kritisierte gleichzeitig aber die aus seiner Sicht noch unzureichenden Anstrengungen einiger Ministerien beim Abbau bürokratischer Lasten. „Durch die heute beschlossenen Vorhaben kann eine jährliche Entlastung von knapp 600 Millionen Euro erreicht werden“, sagte der Ratsvorsitzende Lutz Goebel.

Ein Großteil gehe auf das Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen zurück. Entscheidend werde sein, «dass künftig alle Ressorts kontinuierlich Beiträge leisten», die Maßnahmen aus den Modernisierungsvorhaben konsequent umgesetzt und insbesondere die Bürokratiekosten für Unternehmen spürbar gesenkt würden.

Quelle: dpa

Push-Nachrichten und Medikationsplan mit ePA-Update

Seit mit dem 1. Juli erhalten die ePA-Apps der Krankenkassen nach und nach ein Update, mit dem schrittweise neue Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA) erlebbar werden: Versicherte können dann in ihrer App einstellen, ob sie Push-Benachrichtigungen über Aktivitäten in Verbindung mit ihrer ePA erhalten möchten. Dank Push-Benachrichtigungen erfahren Versicherte unmittelbar, wenn sich etwas in ihrer Patientenakte tut, ohne die ePA-App selbst öffnen zu müssen.

In der App legen sie fest, worüber sie informiert werden möchten: etwa, wenn nach dem Krankenhaus-Aufenthalt der Entlassbrief hochgeladen wird oder wenn die neue Facharzt-Praxis auf die eigene Akte zugreift. Das schafft noch mehr Transparenz, Überblick und Souveränität über die eigenen Gesundheitsdaten in der Patientenakte. 

Der elektronische Medikationsplan kommt schrittweise

Ab Mitte Juli wird schrittweise der elektronische Medikationsplan (eMP) als Teil des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) in der ePA ausgerollt.

Mit der Pilotierung des dgMP können bereits erste Einrichtungen, die zu dem Netzwerk in den Modellregionen gehören und auch Einrichtungen, die in Kontakt mit ihrem Hersteller stehen und den dgMP erproben möchten, die neuen Funktionen Schritt für Schritt kennenlernen und sich mit dem Ablauf des dgMP vertraut machen. Erste Hersteller werden zu Beginn an der Pilotierung teilnehmen, weitere werden im Pilotierungsverlauf erwartet.

Im Mittelpunkt der Pilotierung steht der eMP, der perspektivisch den bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) ablösen soll. Neben der Verfügbarkeit des eMP gehen mit der jetzigen Ausbaustufe der ePA auch weitere Funktionen einher, z. B. die Möglichkeit für Einrichtungen, Nachträge für OTC-Medikamente und Betäubungsmittel in der elektronischen Medikationsliste (eML) vorzunehmen.

Der eMP wird eine wichtige Rolle im Medikationsmanagement übernehmen. Im Vergleich zur eML, die bereits seit Start der ePA verfügbar ist, bietet der eMP nicht nur eine Übersicht über das Verordnungs- und Abgabegeschehen, sondern eine darüberhinausgehende Darstellung der aktuellen und institutionsübergreifenden Gesamtmedikation eines Versicherten mit weiterführenden Hinweisen, die die versicherte Person darin unterstützen, die Therapie sicher und erfolgreich umzusetzen.

Quelle: gematik

Milchzähne informieren über kindheitliche Lebensumstände

Milchzähne speichern wie Baumringe Informationen aus der frühen Entwicklung. Forschende der Universität Bergen zeigen anhand der weltweit größten Milchzahnbiobank, dass sich Umweltbelastungen und Nährstoffeinflüsse aus Schwangerschaft und Kindheit noch Jahre später im Zahngewebe nachweisen lassen.

Die Zahnärztin und Wissenschaftlerin Synnøve Stokke Jensen untersuchte in ihrer Dissertation, inwieweit Milchzähne Umwelt- und Entwicklungseinflüsse aus Schwangerschaft und früher Kindheit dauerhaft speichern. Grundlage der Arbeiten sind Daten der norwegischen Mutter-Vater-Kind-Kohorte MoBa sowie die MoBaTooth-Biobank, die nach Angaben der Universität Bergen die weltweit größte Sammlung natürlich ausgefallener Milchzähne mit zugehörigen Gesundheitsdaten umfasst.

„Biologisches Archiv“ Dentin

Da sich Zähne, ähnlich den Jahresringen eines Baumes, schichtweise entwickeln, lassen sich Belastungen und Einflüsse bestimmten Entwicklungsphasen zuordnen. So könnten sowohl essentielle Spurenelemente als auch Umweltkontaminanten über viele Jahre erhalten bleiben.

Eine in die Dissertation einbezogene Untersuchung ermittelte Referenzwerte verschiedener Spurenelemente in Milchzähnen. Eine weitere Studie zeigte den engen Zusammenhang zwischen der Bleibelastung von Müttern während der Schwangerschaft und den später in den Milchzähnen ihrer Kinder gemessenen Konzentrationen. Dies spricht dafür, dass die Zähne Belastungen bereits aus der vorgeburtlichen Entwicklung dokumentieren können. Die dritte Untersuchung beschäftigte sich mit Kindern mit und ohne Autismus-Spektrum-Störung. Dabei zeigten sich Unterschiede in bestimmten Spurenelementmustern während der frühen Entwicklung. Nach Angaben der Autorin lassen sich daraus jedoch keine diagnostischen Aussagen ableiten. Vielmehr könnten Milchzähne künftig dazu beitragen, mögliche Umweltfaktoren bei neurodevelopmentalen Erkrankungen besser zu untersuchen.

In ihrer Dissertation kommt Stokke Jensen zu dem Schluss, dass Milchzähne ein erhebliches Potenzial als Biomarker in der epidemiologischen Forschung besitzen. Ob sich daraus künftig konkrete diagnostische oder präventive Anwendungen ergeben, bleibt jedoch Gegenstand weiterer Untersuchungen.

Literatur: Synnøve Stokke Jensen (2025). Biomarkers in human primary teeth in epidemiological research : The Norwegian Mother, Father and Child Cohort study (MoBa) and the MoBaTooth Biobank. https://hdl.handle.net/11250/5324792

Dentalmedizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gefährdet?

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) lehnt den im Entwurf des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie ab. Er bedeutet eine Entwertung der zahnärztlichen Approbation. Die Zahnmedizin sei bereits ein klar abgegrenzter medizinischer Fachbereich und nicht mit der fachärztlichen Struktur der Medizin vergleichbar.

Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen wäre mit dem Fachzahnarztvorbehalt keineswegs erreichbar. Für einen derart gravierenden Grundrechtseingriff fehle zudem jede tragfähige Grundlage, wie ein umfassendes Gutachten zeige. Statt Einsparungen zu erreichen, würden Versorgungslücken für hunderttausende Kinder und Jugendliche drohen.

Die Bundeszahnärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten Fachzahnarztvorbehalt ersatzlos aus dem Gesetzentwurf zu streichen.  Qualifizierten Zahnärztinnen und Zahnärzten müsse es weiterhin möglich sein, ihre Patientinnen und Patienten umfassend zu versorgen.

Besonders kritisch sei der berufsrechtliche Ansatz: Das Vorhaben, erstmals einen Fachzahnarztvorbehalt in der Zahnmedizin einzuführen, berühre grundlegende Fragen des Berufsbildes. Es ziele auf eine künstliche Mikroaufteilung dieses Fachbereichs und untergrabe die bestehende Zulassungssystematik. Damit würde nicht nur die Qualifikation einzelner Zahnärztinnen und Zahnärzte infrage gestellt, sondern gefährde den Grundpfeiler, die zahnärztliche Approbation.

Quelle: BZÄK

Was sich im Juli ändert

Renten steigen

Die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen höhere Bezüge. Diese steigen um 4,24 Prozent. Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Steuererklärung mit einem Klick

Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde dabei sein können rund 11,5 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre. Wer sich in der „MeinElster+“-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden oder noch angepasst werden.

Frist für die Abgabe der Steuererklärung

Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht. Die sogenannte Karenzzeit, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften, wird abgeschafft. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.

Ticketsteuer

Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft. Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.

Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer

Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Kölner Dom kostet Eintritt

Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.

Abschuss von Wölfen

Mehr Schutz von Weidetieren – durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.

Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat.

Quelle: dpa

Kinderkrankentage sind meistens noch Frauensache

Müssen erkrankte Kinder betreut werden, bleiben dafür nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach wie vor meistens berufstätige Frauen daheim. 73 Prozent der Kinderkrankentage nahmen im vergangenen Jahr weibliche Kassenmitglieder, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Anteil der Männer lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war er am niedrigsten mit 23 Prozent, am höchsten in Sachsen mit fast 31 Prozent.

Die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, erklärte, dass Kinderkrankentage auch 2025 überwiegend von Frauen genommen wurden, zeige die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien. „Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht.“ Sie wünschte sich aber, dass Männer häufiger von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machten.

Krankenkassen übernehmen Großteil des Verdienstausfalls

Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen – pro Kind und Elternteil für 15 Tage im Jahr und bei Alleinerziehenden für 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen im Jahr.

Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht laut Ministerium ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch darauf. 

Die Inanspruchnahme ging bei der AOK leicht zurück. Mindestens einmal Kinderkrankengeld beantragten 2025 demnach 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten nach 4,8 Prozent 2024. Einen Höchststand hatte es 2022 in der Corona-Pandemie mit 5,1 Prozent gegeben. Im vergangenen Jahr entfielen auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall im Schnitt 2,5 Tage. Grundlage der Auswertung waren Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.

Quelle: dpa

Bewerbung – Anrecht auf Rückmeldung?

Wer sich auf einen Job bewirbt, wartet selbstverständlich gespannt auf eine Antwort. Darauf können Bewerber jedoch oft lange warten – denn so mancher potenzielle Arbeitgeber meldet sich gar nicht erst zurück. Haben Bewerber überhaupt einen Anspruch auf eine Rückmeldung?

„Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die vorschreibt, dass ein Arbeitgeber auf eine Bewerbung reagieren muss“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nur keine Absage verschicken muss, sondern auch etwa auf eine Empfangsbestätigung oder Ähnliches verzichten kann. Zwar erwarten Bewerber, dass zumindest eine Antwort kommt, aber verpflichtend ist diese Rückmeldung nicht.

Ausnahmen im öffentlichen Dienst

Bei Stellen im öffentlichen Dienst kann es Ausnahmen von dieser Regel geben. So steht im Grundgesetz, dass jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat, so Johannes Schipp. Wer sich also bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewirbt, kann mit einer Antwort rechnen, da dem Arbeitgeber sonst vorgeworfen werden kann, dass er den Bewerber in seinen Grundrechten beeinträchtigt.

Strenger sind die Vorgaben, wenn Bewerber eine Schwerbehinderung haben. Denn bei Jobs im Öffentlichen Dienst müssen Schwerbehinderte, solange sie fachlich nicht offensichtlich ungeeignet sind, grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, erklärt der Fachanwalt. Der Arbeitgeber ist demnach zu einer Reaktion auf die Bewerbung verpflichtet.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.

Quelle: dpa

Starke Zähne für starke Kinder!

Der Internationale Kindertag am 1. Juni und der Weltkindertag am 20. September stehen in diesem Jahr unter dem gemeinsamen Motto „Starke Kinder, starke Zukunft“. Unter diesem Leitmotiv rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF dazu auf, Kinderrechte und die Gesundheit junger Menschen stärker in den Fokus zu rücken.

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) erinnert daran, dass dazu auch gesunde Zähne gehören. „Kinderzahnheilkunde und Kieferorthopädie sind Gesundheitsvorsorge für die nächste Generation“, betont der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. Früh erkannte Zahn- und Kieferfehlstellungen beeinflussen neben der Zahngesundheit auch Atmung, Kauen, Sprechen und die gesamte Entwicklung.

Mit Sorge blickt der FVDZ daher auf die Pläne der Bundesregierung, kieferorthopädische Leistungen für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche künftig auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie zu beschränken. „Gerade im ländlichen Raum drohen so Versorgungslücken. Bundesweit könnten mehr als 920.000 Kinder und Jugendliche betroffen sein“, warnt Öttl.

„Wer starke Kinder will, darf funktionierende Versorgungsstrukturen nicht schwächen.“

Prävention bleibt der entscheidende Faktor für gesunde Zähne. Öttl: „Zu viel Zucker und säurehaltige Getränke greifen Kinderzähne früh an. Deshalb brauchen Eltern frühzeitig verlässliche Informationen zu Mundhygiene und zahngesunder Ernährung. Die sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6) zeigt: Vorsorge wirkt. Immer mehr Kinder sind heute kariesfrei – dank frühzeitiger Aufklärung und der engagierten Arbeit in den Zahnarztpraxen.“

Zudem seien die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6 seit diesem Jahr Teil des „Gelben Hefts“. „Eltern sollten daher ab dem ersten Milchzahn mit Kindern regelmäßig ihre Zahnarztpraxis besuchen. Hier gibt es Tipps zum Zähneputzen, zu zahngesunder Ernährung und zum sinnvollen Einsatz von Fluoriden“, empfiehlt Öttl.

Für den FVDZ-Bundesvorsitzenden steht fest: „Prävention muss jedes Kind erreichen. Dafür braucht es starke freiberufliche Praxen und eine Gesundheitspolitik, die frühe Vorsorge und wohnortnahe Versorgung stärkt.“ 

Fünf Tipps gegen Stress im Arbeitsalltag

Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings. Leider lässt sich Stress nicht immer vermeiden. Mit ein paar einfachen Strategien lässt sich der Arbeitsalltag besser managen. Die Arbeitnehmerkammer Bremen gibt Tipps.

Tipp Nr. 1: Selbstgespräche führen. Diese können in stressigen Situationen helfen, einen Plan zu entwickeln, um die Gedanken etwas zu beruhigen und in eine übersichtlichere Struktur zu bringen. Ein kurzes „Jetzt mache ich erst einmal das und danach dann das andere“ verhindert, dass gefühlt alles gleichzeitig passieren muss.

Versuchen Sie eine Mini-Veränderung

Tipp Nr. 2: Mini-Routinen einplanen. Wenn viel los ist, sind feste Pausen oft nicht möglich. Stattdessen sollten Arbeitnehmer Mini-Routinen planen, rät die Arbeitnehmerkammer. Eine solche Routine kann etwa sein, dass man zu jeder vollen Stunde ein wenig trinkt oder einen kleinen Snack isst.

Tipp Nr. 3: Durchatmen. Gibt es gerade keine Zeit für eine Pause, kann auch ein kurzes Durchatmen zwischen Arbeitsaufgaben oder -schritten helfen. Zweimal tief einatmen, einmal in den Bauch, dann in die Brust und wieder langsam ausatmen, rät die Arbeitnehmerkammer. Dadurch beruhigt sich das Nervensystem etwas. Alternativ hilft es auch, die Schultern zu senken, den Kiefer zu lockern und kurz in die Ferne zu schauen.

So passen Sie auf sich auf

Tipp Nr. 4: Dem Körper Stopp signalisieren. Verfällt man zu sehr in Hektik, macht das alles nur komplizierter. Deshalb lohnt es sich, in solchen Momenten zu fragen: Kann ich hier etwas Tempo herausnehmen? Vor allem in Situationen ohne Gefahr kann das helfen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem kann dem Körper auch physisch ein Stoppsignal gegeben werden. Dazu sollten Arbeitnehmer beide Füße fest auf den Boden stellen, die Hände für ein paar Sekunden kräftig gegeneinanderdrücken und dann atmen, empfiehlt die Arbeitnehmerkammer.

Tipp Nr. 5: Nein sagen. Es ist aber auch wichtig, klare Grenzen zu setzen. Wenn man selbst gerade zu viel zu tun hat und dann von anderen nach Unterstützung gefragt wird, sollte mit Klarheit geantwortet werden. Das kann entweder einfach ein „Nein“ sein, oder alternativ etwas wie „Ich komme in ein paar Minuten“ oder „Das mache ich, wenn ich hier fertig bin“, so die Arbeitnehmerkammer. So staut sich kein zusätzlicher Stress durch Multitasking an und gleichzeitig wird vermieden, unkollegial zu wirken.

Quelle: dpa

Kieferorthopädie kritisiert Sparvorschläge

Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) lehnt die für die kieferorthopädische Versorgung vorgeschlagenen Regelungen im GKV-Sparpaket insgesamt ab. Die Vorschläge beruhen auf Empfehlungen der FinanzKommission, die nach Meinung des Berufsverbands aktuelle Evidenz sowie wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert. 

Sie erhöhten das Risiko von Unter- und Fehlversorgung durch Überpauschalierung und eine intendierte Beschränkung einer leitliniengerechten Versorgung. Eine Umsetzung würde damit die Versorgung von Kindern und Jugendlichen nicht verbessern, sondern im Gegenteil verschlechtern. Dies erklärte der Berufsverband bereits in seiner Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium vom 19.04.2026.

Als Beispiel weist der BDK darauf hin, dass der Referentenentwurf die Vorstellung der Finanzkommission aufgreift, es könnte ein Drittel der vor und während einer kieferorthopädischen Behandlung durchgeführten Röntgenuntersuchungen eingespart werden. Der Finanzkommission Gesundheit sei offensichtlich nicht bekannt gewesen, dass erst im vergangenen Jahr eine Leitlinie zur kieferorthopädischen Diagnostik veröffentlicht wurde, die solche Erwartungen nicht zulasse.

„Mit einem Verzicht auf ein Drittel der Röntgenuntersuchungen“, so der 1. Bundesvorsitzende des BDK, Dr. Hans-Jürgen Köning, „wäre eine leitliniengerechte Behandlung in der GKV nicht mehr möglich. Einsparungen auf Kosten der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen lehnen wir ab.“

Aber auch die Ideen, durch eine weitere Pauschalierung „Fehlanreize“ zu verhindern, sei nicht nachvollziehbar. Die Kieferorthopädie ist der am stärksten regulierte Versorgungsbereich im deutschen Gesundheitswesen. Zeitabhängige Leistungen sind bereits pauschaliert, diagnostische Leistungen weitgehend anzahlbeschränkt. Jede Behandlung und jede Änderung in der Behandlung muss von den Krankenkassen genehmigt werden, Reparaturen an Geräten und Ähnliches werden angezeigt und von den Kassen geprüft. Aktuelle wissenschaftliche bevölkerungsrepräsentative Untersuchungen haben gezeigt, dass keine Überversorgung vorliegt. Der Versuch, in einem solchen System weitere Einsparungen vorzunehmen, könne laut BDK nur zulasten der Patientinnen und Patienten gehen. Gerade Patienten mit schweren und schwersten Fehlstellungen könnten künftig schwieriger Zugang zu kieferorthopädischer Versorgung haben.

Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber die von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorgebrachten Warnungen, mit der Umsetzung der Regelungen sei eine flächendeckende Versorgung nicht mehr möglich, bislang nicht aufgegriffen habe. Auch wenn die Weiterbildung zum Fachzahnarzt bzw. zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie die höchste Qualifikationsstufe in der Kieferorthopädie darstellt, müssen auch ausreichend qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Weiterbildung in die Versorgung einbezogen werden, wenn dies nötig ist, um die Kinder und Jugendlichen in Deutschland versorgen zu können.

„Diese Vorschläge“, so Köning weiter, „werden die Versorgung sicher nicht verbessern, sondern verschlechtern. Die im Entwurf für die Zukunft angelegte Idee, die „Anpruchskriterien evaluieren zu lassen“, läuft im Ergebnis auf die Vorbereitung von Leistungskürzungen zulasten von Kindern und Jugendlichen bzw. deren Familien hinaus.“

Parodontitis-Erreger mit neuer Substanz ausgebremst

Eine Substanz, die gezielt nur die Keime ausbremst, die Parodontitis auslösen, haben Forschende des Fraunhofer Instituts entdeckt. Das natürliche Gleichgewicht der Mundflora bleibt beim Einsatz der Substanz erhalten. Ein Spin-off des Instituts hat die Technologie in Form von Zahnpflegeprodukten auf den Markt gebracht.

Am Standort Halle hat das Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie IZI eine Substanz identifiziert, die gezielt schädliche Erreger des oralen Mikrobioms wie Porphyromonas gingivalis blockiert, die anderen Keime aber verschont. Prof. Stephan Schilling, Leiter der Fraunhofer-IZI-Außenstelle Molekulare Wirkstoffbiochemie und Therapieentwicklung, erklärt die Wirkweise der Substanz mit dem Namen Guanidinoethylbenzylamino Imidazopyridine Acetat: „Sie tötet die Gingivitis-Erreger nicht ab, sondern blockiert nur deren Wachstum. Sie können ihre giftige Wirkung nicht entfalten, und die gesunden Keime können ihnen sonst verwehrte Nischen besetzen.“

Herkömmliche Mundpflegeprodukte, etwa als Mundspülungen mit Alkohol oder mit Chlorhexidin, töten zwar die Pathogene, aber auch alle anderen Keime. Wenn sich die Mundflora nach der Behandlung wieder aufbaut, haben pathogene Keime wie Porphyromonas gingivalis einen Startvorteil, weil sie sich auf entzündetem Zahnfleisch besonders gut vermehren können. Die gesunden Keime hingegen wachsen langsamer und die Mundflora kippt schnell wieder aus dem Gleichgewicht.

Von der Idee zum Endprodukt

Die Basis der Technologie geht auf ein EU-Projekt zurück, an dem viele internationale Partner beteiligt waren. Für die Entwicklung neuartiger Zahnpflegeprodukte wurde 2018 das Fraunhofer Spin-off PerioTrap Pharmaceuticals gegründet, ebenfalls mit Sitz in Halle. In enger Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer IZI und dem Fraunhofer-Institut für Mikrostruktur von Werkstoffen und Systemen IMWS entstand die Mikrobiom-Zahnpasta. „Das Produkt dient der Vorbeugung von Parodontitis. Wie eine normale Zahnpasta enthält es aber auch Putzstoffe und Fluorid zur Vorbeugung von Karies“, erklärt Dr. Mirko Buchholz, einer der Gründer des Fraunhofer-Spin-offs. Das Fraunhofer IMWS übernahm den materialwissenschaftlichen Part und testete bei jeder neuen Variante der Zahnpasta deren Wirkung. Die Arbeit an der Technologie geht weiter. Für Zahnarztpraxen hat ­PerioTrap ein Pflege-Gel entwickelt, das nach der professionellen Zahnreinigung appliziert wird. Es blockiert pathogene Bakterien, stabilisiert die Mundflora und hält das Zahnfleisch gesund. Die PerioTrap-Technologie soll zudem für die Entwicklung weiterer Produkte genutzt werden.

Quelle: Fraunhofer Institut/Perio-trap

(Nicht) alles neu macht der Mai!

In der 2026er Version des Wonnemonats Mai könnte das Tanken günstiger werden und für Beschäftigte im öffentlichen Dienst steigen die Gehälter. Was ändert sich sonst im neuen Monat?

Höheres Gehalt im öffentlichen Dienst

Die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bekommen mehr Geld. Nach dem Tarifabschluss im vergangenen Jahr steigen die Gehälter um 2,8 Prozent.

Weitere Untersuchungen beim Neugeborenenscreening

Ab dem 15. Mai gehören mehr Untersuchungen zum Neugeborenenscreening. Dazu zählen die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie der Stoffwechselerkrankungen Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie. Mit dem Neugeborenenscreening sollen angeborene Stoffwechselerkrankungen und auch Störungen des Blut- und Immunsystems erkannt werden.

Entlastung für Autofahrer

Ab dem 1. Mai bis Ende Juni sollen die Steuern auf Diesel und Benzin um je rund 17 Cent brutto pro Liter gesenkt werden. Seit Beginn des Iran-Krieges Ende Februar sind die Spritpreise stark gestiegen und liegen trotz eines zwischenzeitlichen Rückgangs noch immer weit über dem Niveau vor Kriegsausbruch.

Steuerfreie Entlastungsprämie?

Als Reaktion auf die gestiegenen Kosten wegen des Iran-Krieges will die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer ermöglichen, die Unternehmer an ihre Beschäftigten zahlen können. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes passierte bereits den Bundestag und muss noch durch den Bundesrat, was für den 8. Mai geplant ist. Bei Inkrafttreten soll es steuerfrei sein, wenn Arbeitgeber Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zahlen.

Antrag für E-Auto-Förderung

Wer ein E-Auto neu zulassen möchte, kann dafür eine Förderung kassieren. Das neue Förderprogramm für Elektroautos kann rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang in Anspruch genommen werden. Bisher fehlt noch ein Internet-Portal, auf dem Anträge für den staatlichen Zuschuss gestellt werden können. Das Bundesumweltministerium rechnet laut seiner Website mit einem Start im Mai.

Je nach Art und persönlichen Umständen liegen die Fördersummen zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Allerdings gibt es Einkommensobergrenzen, bis zu denen die Förderung ausgezahlt wird. Diese liegen bei 80.000 Euro Haushaltseinkommen im Jahr, mit zwei Kindern bei 90.000 Euro.

Neuer Ehrentag geplant

Am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, rückt das Ehrenamt in den Fokus. An dem Tag ist ein bundesweiter Mitmachtag geplant, der ehrenamtliches Engagement sichtbarer machen und in seiner Bedeutung für die Demokratie würdigen soll. Initiator der bundesweiten Aktion ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Quelle: dpa