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Mundbakterien: So verursachen sie Mundgeruch

Eine spannende neue Studie aus der Universität Osaka zeigt, wie unsere Mundbakterien zusammenarbeiten und Mundgeruch verursachen können. Denken Sie an Methylmercaptan (CH3SH) als den „Schurken“ hinter schlechtem Atem, der von Bakterien in unserem Mund produziert wird. Das Team unter der Leitung von Takeshi Hara hat ein spezielles System entwickelt, um die Beziehung zwischen diesen Bakterien genauer zu verstehen.

Hier ist, was sie entdeckt haben: Ein bestimmtes Bakterium namens Streptococcus gordonii gibt ein Molekül frei, das ein anderes Bakterium namens Fusobacterium nucleatum dazu bringt, große Mengen CH3SH zu produzieren.

Klingt kompliziert, oder? Aber das ist der Grund, warum unser Atem manchmal unangenehm riechen kann!

Warum ist das wichtig? Nun, die Forschung könnte nicht nur helfen, Mundgeruch besser zu verstehen, sondern auch neue Wege zur Behandlung und Vorbeugung von Zahnproblemen aufzeigen. Denn Mundgeruch ist oft mit Zahnfleischerkrankungen verbunden. Wenn wir frühzeitig handeln, können wir unsere Mundgesundheit verbessern und schwerwiegendere Probleme vermeiden. Also denken Sie daran, Ihre Zähne zu putzen und regelmäßig zum Zahnarzt zu gehen – Ihre Mundbakterien werden es Ihnen danken! 🦷✨

Zur Studie

Herkunft: Osaka University

Quelle: https://www.zwp-online.info/zwpnews/dental-news/wissenschaft-und-forschung/mundgeruch-wechselwirkung-von-bakterien-als-schlusselursache

Frauen starten immer häufiger in der Gesundheitsbranche durch

Neue Studie enthüllt: Frauen in der Gesundheitsbranche zeigen sich als wahre Unternehmerinnen! Laut dem KfW-Gründungsmonitor wagten im Jahr 2022 beachtliche 37 Prozent der Neugründungen in Deutschland Frauen. Doch hier kommt der spannende Teil: In Berufen wie Medizin und Pharmazie übertrifft ihr Unternehmergeist sogar diesen Durchschnitt.

Die Zahlen sprechen für sich: Ärztinnen machten satte 61 Prozent der Neugründungen aus, gefolgt von Zahnärztinnen mit 53 Prozent und Apothekerinnen mit 48 Prozent. Auch wenn der Anteil der Apothekerinnen im Vergleich zu früheren Jahren etwas gesunken ist, sind Frauen in diesen akademischen Heilberufen weiterhin stark vertreten.

Warum ist das wichtig? Daniel Zehnich von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) erklärt, dass Frauen in diesen Berufen zwar zunehmen, aber oft vorsichtiger sind, wenn es um die Selbstständigkeit geht. Glücklicherweise gibt es viele Unterstützungsmöglichkeiten, die ihnen dabei helfen können.

Interessanterweise zeigt die Analyse der apoBank auch, dass Frauen bei der Gründung von Praxen oder Apotheken finanziell vorsichtiger sind. Sie bevorzugen oft kleinere Praxen und Apotheken und zahlen daher oft niedrigere Kaufpreise als Männer.

Diese Entscheidung für die Selbstständigkeit hat sowohl individuelle als auch gesellschaftliche Vorteile, da sie mehr Freiheit und Flexibilität in der Berufsausübung schafft und zur Sicherstellung der ambulanten Gesundheitsversorgung beiträgt.

Herkunft: Deutsche Apotheker- und Ärztebank

Quelle: https://www.zwp-online.info/zwpnews/dental-news/branchenmeldungen/frauen-dominieren-bei-praxisgrundungen

Elektronische Rezepte und KI in der Medizin

Elektronische Rezepte: Die Einführung hat das Medizin- und Gesundheitswesen auf eine neue digitale Ebene gehoben, und Patienten sind davon begeistert! Eine kürzlich durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass die meisten Menschen mit dem reibungslosen Prozess der Ausstellung und Einlösung ihrer E-Rezepte zufrieden sind. Besonders bemerkenswert ist, dass sogar ältere Menschen das E-Rezept gut annehmen.

Aber wie bei jeder neuen Technologie gibt es auch hier und da ein paar Hürden. Manche Patienten hatten Probleme, wenn ihr Rezept nicht in der Apotheke ankam oder wenn es in der Arztpraxis nicht ausgestellt werden konnte.

Die meisten Leute benutzen ihre elektronische Gesundheitskarte, um ihre E-Rezepte einzulösen, während nur eine kleine Gruppe eine spezielle E-Rezept-App verwendet. Aufregend ist auch, dass viele Menschen hoffen, dass künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin eingesetzt wird, um Ärzte bei der Auswahl der besten Therapien und der Optimierung von Behandlungsabläufen zu unterstützen.

Allerdings gibt es auch Bedenken hinsichtlich Datenschutz und transparenter Entscheidungsfindung. Trotzdem sehen die meisten Menschen den Einsatz von KI in der Medizin positiv, auch wenn sie einige Risiken sehen. Einige würden sogar ihren Arzt wechseln, je nachdem, ob KI eingesetzt wird oder nicht. Insgesamt betrachten die meisten Menschen den Einsatz von KI in der Medizin als eine spannende Möglichkeit, die Behandlung zu verbessern und die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten.

Zur E-Rezept-Befragung

Zur KI-Befragung

Herkunft: Deloitte

Quelle: https://www.zwp-online.info/zwpnews/dental-news/branchenmeldungen/mehrheit-der-patienten-zeigen-sich-zufrieden-mit-e-rezept

Zukunft der Zahnmedizin: Revolutionierte Behandlungen

Entdecke die Zukunft der Zahnmedizin: Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen revolutionieren die Art und Weise, wie wir behandelt werden. Stell dir vor, dein Zahnarzt kann dank fortschrittlicher Technologie Behandlungen schneller und effizienter durchführen, und das alles dank cleverer Algorithmen. Unternehmen wie Align Technology sind Vorreiter auf diesem Gebiet und nutzen KI, um die Qualität der Versorgung zu verbessern. Zum Beispiel ermöglicht ihre Invisalign® Virtual Care KI Software eine nahtlose Überwachung deiner Behandlung, während du bequem von zu Hause aus bist.

Aber es hört hier nicht auf: Intraoralscanner wie der iTero™ Element Scanner helfen dabei, den Fortschritt deiner Behandlung zu visualisieren, ohne dass unangenehme Abdrücke nötig sind. Und für diejenigen von uns, die sich in der digitalen Welt zu Hause fühlen, gibt es sogar Apps wie „My Invisalign™“, die uns dabei helfen, den Überblick über unsere Behandlung zu behalten.

Das Beste daran? Diese Technologien machen nicht nur die Behandlung effektiver, sondern bieten auch eine bessere Erfahrung für uns als Patienten. Sie geben uns die Möglichkeit, informierte Entscheidungen über unsere Gesundheit zu treffen und dabei das Beste aus der modernen Medizin herauszuholen.

Für diejenigen, die noch nie von diesen Innovationen gehört haben, ist es wichtig zu wissen, dass die Zukunft der Zahnmedizin bereits begonnen hat. Und wer weiß, vielleicht wird dein nächster Zahnarztbesuch dank KI und maschinellem Lernen angenehmer und effizienter als je zuvor sein!

Herkunft: Align

Quelle: https://www.zwp-online.info/zwpnews/dental-news/branchenmeldungen/wie-kunstliche-intelligenz-die-behandlungsqualitat-verbessern-kann

Zuckerfallen im Alltag: Schützen Sie Ihre Zähne vor Karies!

Im letzten Jahr hat jeder von uns im Durchschnitt rund 32 Kilogramm Zucker gegessen – das entspricht ungefähr 30 Zuckerwürfeln pro Tag! Doch diese Zuckerfallen sind nicht nur ein Leckerbissen für unseren Geschmackssinn, sondern auch ein Feind unserer Zähne. Denn Bakterien verwandeln ihn in Säuren, die unseren Zahnschmelz angreifen und Karies verursachen können.

Aber wo versteckt sich dieser Zucker? Nicht nur in Süßigkeiten, sondern auch in vermeintlich gesunden Lebensmitteln wie Müsli, Fruchtjoghurt und sogar Ketchup! Die Lebensmittelindustrie ist dabei oft trickreich: Sie versteckt Zucker unter verschiedenen Namen wie Glucose, Fructose oder Maltose.

Aber keine Sorge, es gibt Möglichkeiten, unsere Zähne zu schützen und dennoch zu naschen! Man kann zahnfreundliche Süßigkeiten wählen, die Zuckeraustauschstoffe oder Süßstoffe verwenden. Diese erkennt man oft an einem kleinen Zahnmännchen auf der Verpackung. Noch besser ist es jedoch, auf Lebensmittel zurückzugreifen, die zum Kauen anregen, wie Karotten, Äpfel, Vollkornbrot oder Nüsse. Denn beim Kauen wird mehr Speichel produziert, der hilft, die Säuren zu verdünnen und abzufangen – ein natürlicher Schutzschild für unsere Zähne!

Herkunft: Freier Verband Deutscher Zahnärzte e. V.

Quelle: https://www.zwp-online.info/zwpnews/dental-news/branchenmeldungen/tag-der-gesunden-ernahrung-je-weniger-zucker-desto-besser

Kostenbremse-Initiative in der Schweiz: Zweiklassenmedizin

Die Kostenbremse-Initiative entfacht leidenschaftliche Diskussionen im Schweizer Gesundheitswesen. Doch was steckt eigentlich dahinter? Diese Initiative strebt an, eine finanzielle Obergrenze für Gesundheitsleistungen einzuführen. Auf den ersten Blick scheint dies vernünftig zu sein, nicht wahr? Doch es gibt einen entscheidenden Haken: Viele Experten fürchten, dass dies zu einer Spaltung in der medizinischen Versorgung führen könnte – eine Art „Zweiklassenmedizin“. Warum? Weil bestimmte Behandlungen möglicherweise nur noch für jene zugänglich sind, die es sich leisten können, während andere auf endlose Wartelisten geraten. Diese Aussicht versetzt natürlich viele Menschen in Aufruhr.

Es wird oft übersehen, dass die Initiative keine klaren Richtlinien darüber enthält, wie genau diese Kosten gedeckt werden sollen. Dies führt zu Unsicherheit und Sorgen, insbesondere weil wir alle wissen, wie wichtig eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ist, unabhängig von Einkommen oder sozialem Status.

Diverse Organisationen im Gesundheitssektor vereinen ihre Kräfte gegen diese Initiative. Sie betonen, dass Gesundheitskosten nicht bloß „Zahlen“ sind, sondern auch die Menschen betreffen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Eine Begrenzung der Kosten könnte zu Personalmangel führen und somit die Versorgung verschlechtern. Dies betrifft uns alle.

Zusammengefasst könnte die Kostenbremse-Initiative erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in der Schweiz haben. Es ist von großer Bedeutung, dass wir uns darüber informieren und sicherstellen, dass jeder Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung hat, wenn er sie benötigt.

Zur FMH-Kampagne

Herkunft: FMH Swiss Medical Association

Quelle: https://www.zwp-online.info/zwpnews/dental-news/branchenmeldungen/abstimmung-vom-9-juni-nein-zur-zweiklassenmedizin

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr verehrte Mitglieder und Partner der DENTAGEN,

auch wenn das Jahr 2023 schon wieder Fahrt auf­genommen und schon mehr als einen Monat alt ist, möchte ich zunächst die Gelegenheit nutzen, Ihnen und Ihren Familien im Namen des Aufsichtsrates der DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG einen guten Start, Erfolg für Ihre Unternehmungen, Zuversicht in eine friedlichere Zeit und vor allem Gesundheit zu wünschen.

Wie schon im abgelaufenen Jahr wird auch die kommende Zeit einige Herausforderungen an uns stellen, denen es zu begegnen gilt. Sich bloß darauf zu beschränken, alten Zeiten hinterher zu trauern, dürfte im Zuge dessen sicherlich keine gute Antwort sein und würde auch denen nicht gerecht, die in der Vergangenheit Verantwortung über­nommen und alles dafür getan haben, eine Unter­nehmung zukunftsfähig aufzustellen. Erforderlich ist also stets eine auf bewährtes aufbauende und mit neuen Ideen versehene Planung für die Zukunft. Genau diesen Anforderungen stellt sich DENTAGEN.

Zum 1. Januar 2023 konnten wir unseren neuen Vorstand, Herrn Nils Hagenkötter, begrüßen, der sich mit Freude und Elan in seine neue Aufgabe einarbeitet. Große Unterstützung erfährt er hierbei durch unsere Vorstandsvorsitzende Karin Schulz, die nach über 17-jähriger Vorstandsarbeit zum 31.03.2023 die Leitung an Herrn Hagenkötter übergeben und in den wohl verdienten Ruhestand gehen wird. Auch wenn wir großes Verständnis für diese Entscheidung haben, bedauern wir dennoch ihren Entschluss außerordentlich.

Mit Karin Schulz verlieren wir eine Vorstandsvor­sitzende, die mit ungeheurem Einsatz und Erfolg unsere Genossenschaft geleitet hat. Karin Schulz hat auf Bitten des damaligen Aufsichtsrats­vor­sitzenden Karl-Heinz Maurer den Vorstandsvorsitz übernommen, als DENTAGEN nach dem Tod ihres Gründers Peter Eykmann schwere Zeiten zu durch­leben hatte. Obwohl Sie noch neben ihrer Vorstandsposition gemeinsam mit ihrer Mutter in Geseke ein Labor leitete, hat sie sich von der ersten Minute an der neuen Aufgabe mit voller Hingabe gewidmet. Aufgrund ihrer unternehmerischen Gabe, gepaart mit einer über alles erhabenen Ver­bindlichkeit in ihrem ganzen Tun und im Umgang vor allem mit den Geschäftspartnern von DENTAGEN, ist es ihr innerhalb kurzer Zeit gelungen, diese von der Idee der Genossenschaft zu überzeugen und mit diesen gemeinsam neue zukunftsträchtige Geschäftsfelder zu entwickeln, die der DENTAGEN einen bis heute währenden geschäftlichen Erfolg sichern.

Hilfreich war dabei sicherlich auch ihr sportlicher Erfolg als Triathletin, der stets Durchhaltevermögen erforderte und Bewunderung mit sich brachte. Selbst in den pandemischen Zeiten ruhte Karin Schulz nicht, sondern entwickelte gemeinsam mit ihrem Vorstandskollegen Claus-Hinrich Beckmann sowie den Mitarbeitern von DENTAGEN den Online – Marktplatz für zahntechnische Labore, der sich inzwischen in der dentalen Welt einer großen Nachfrage erfreut. Nicht zu vergessen ist schließlich auch ihr ungeheuerlicher Einsatz im Zuge der Planung und Durchführung unseres Neubaus der Geschäftsstelle in Waltrop, die ein schönes und in jeder Hinsicht funktionales Gebäude hervor­gebracht hat.

Liebe Karin, mit Respekt und Anerkennung möchte ich mich bei Dir im Namen des gesamten ehemaligen und derzeitigen Aufsichtsrates für Deine erfolgreiche Tätigkeit als Vorstandsvorsitzende der DENTAGEN von ganzem Herzen bedanken und Dir für den anstehenden Ruhestand alles Liebe und Gute wünschen. Zugleich darf ich Dir und Ihnen, meine Damen und Herren, versichern, dass wir gemeinsam mit dem Vorstand in seiner zukünftig neuen Besetzung alles daran setzen werden, DENTAGEN als verlässlichen Partner seiner Mitglieder und Kooperationspartner, getreu unserem Motto „wer kooperiert, der profitiert“, erfolgreich weiter zu entwickeln.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Aufsichtsratsvorsitzender
Constantin Vernekohl

Das E-Rezept per Gesundheitskarte soll Mitte 2023 kommen

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Verordnungen auf Papier weiterhin möglich – kaum Akzeptanz für Ausdruck des Codes oder E-Rezept-App

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Das Einlösen von elektronischen Rezepten per elektronischer Gesundheitskarte soll laut Gematik ab Mitte des Jahres möglich sein. „Damit dürfte die Akzeptanz des eRezeptes deutlich steigen, und der stufenweise Rollout kann fortgeführt werden“, so Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
 
Bis auf weiteres können Arzneimittel auf dem rosafarbenen Papierrezept verordnet werden. Wann der bundesweite Rollout des E-Rezepts fortgesetzt werden kann, steht noch nicht fest. „Es wird auf jeden Fall nicht so sein, dass alle Arztpraxen gleichzeitig ab einem bestimmten Stichtag nur noch E-Rezepte ausstellen dürfen“, erläuterte Kriedel. Die KBV habe erreicht, dass die Gesellschafterversammlung der Gematik einer stufenweisen Einführung zugestimmt hat. Zugleich wurden „Erfolgskriterien“ festgelegt. So müssen in den Testregionen mindestens 25 Prozent der Rezepte elektronisch ausgestellt worden seien, um den Rollout auf weitere Regionen auszuweiten.

KVen und KZVen haben ihr Engagement in Testregionen gestoppt

Die bundesweite Einführung des E-Rezepts hatte im September vorigen Jahres in Arzt- und Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe begonnen. In der zweiten Testregion Schleswig-Holstein war der Rollout bei den Ärzten direkt von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht mehr unterstützt worden. Nachdem wegen Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten die Option eGK zur Legitimierung für das Einlösen eines E-Rezepts gestoppt worden war, hatten sich auch die KV und die KZV Westfalen-Lippe aus dem Rollout zurückgezogen.

Das einzig verbliebene Verfahren über die E-Rezept-App der Gematik ist aufgrund technischer Voraussetzungen kaum verbreitet. Versicherte müssen vorher ein aufwendiges Identifizierungsverfahren durchlaufen und brauchen außerdem eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine PIN von ihrer Krankenkasse. Dies stellt für viele Menschen eine Hürde dar und wird dementsprechend kaum genutzt.

Keine Akzeptanz für papiergebundenes eRezept

Demzufolge müssen Ärzte, die das eRezept nutzen und die Verordnungsdaten elektronisch übermitteln, ihren Patienten weiterhin einen Papierausdruck aushändigen. Mit dem darauf aufgedruckten QR-Code kann das Personal in der Apotheke die Verordnung vom Server abrufen.

„Der Papierausdruck des Rezeptcodes stieß bei vielen Ärzten und Patienten auf wenig Akzeptanz, was uns nicht überrascht hat“, sagte Kriedel und fügte hinzu: „Das Label ‚digital‘ allein reicht eben nicht aus, wenn weiterhin Papierausdrucke nötig sind.“ Digitale Anwendungen müssten für alle einfach nutzbar sein.

Gematik passt Spezifikationen auf eGK an

Dass Patienten auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte E-Rezepte in den Apotheken einlösen können, hatte die Gesellschafterversammlung der Gematik im August 2022 beschlossen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte allerdings gegen das eGK-Verfahren Einwände geltend gemacht. Die Gematik passt nun die Spezifikation des E-Rezepts an, sodass die Gesundheitskarte zum Einlösen von Medikamenten datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Dies soll frühestens ab Mitte des Jahres möglich sein.

Jede Praxis kann jetzt schon testen

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die technisch und organisatorisch in der Lage sind, können aber schon jetzt E-Rezepte ausstellen. So laufen die im September begonnenen Tests in rund 250 Arztpraxen in Westfalen-Lippe weiter. Interessierte Vertragsarztpraxen sollten sich eng mit ihrem Softwareanbieter abstimmen. Vonseiten der Ärzte- und Zahnärzteschaft wird das Hin und Her beim E-Rezept bereits seit langem immer wieder kritisiert. So bezog zuletzt die Verteterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung dazu Stellung und forderte in einem Beschluss, den Rollout zu stoppen, bis eine sichere und auch massentaugliche Lösung zum Einlösen der Rezepte verfügbar ist.

CompuGroup bietet in Arzt-PVS Lösung mit Clickdoc

Die CompuGroup Medical hat Anfang Januar 2023 angekündigt, in ihrer digitalen Anwendung Clickdoc jetzt auch eine einfache Lösung zur Übermittlung elektronischer Rezepte anzubieten. Über die digitale Kommunikationsplattform werden bereits seit Jahren digitale Lösungen für Online-Terminbuchungen, Terminerinnerungen und Videosprechstunden angeboten. „Ab sofort erleichtert Clickdoc die Übermittlung und das Einlösen von E-Rezepten. Mit dem CLICKDOC E-REZEPT können Ärzte den Zugriff auf elektronische Rezepte (E-Rezepte) zukünftig sicher, einfach und kostenfrei direkt aus der Praxissoftware übermitteln. Patienten werden per SMS oder E-Mail über das E-Rezept informiert und können digital mit dem Smartphone oder per Computer auf das E-Rezept zugreifen“, heißt es.

„CLICKDOC E-REZEPT“ sei auf dem Smartphone immer zur Hand und ermöglicht ein einfaches barrierefreies Einlösen. „Dafür ist weder eine App noch eine Registrierung notwendig. Der Patient kann das E-Rezept ganz einfach in der Apotheke vor Ort durch Vorzeigen des E-Rezept-Codes oder auch online einlösen. Die verordneten Medikamente können je nach Angebot der Apotheke auch zur Abholung reserviert oder direkt nach Hause geliefert werden. Zusätzlich ist die Bestellung von OTC-Präparaten, also frei verkäuflicher Apothekenprodukte, möglich“, so die Ankündigung des Koblenzer Unternehmens. Die Anwendung kann aktuell kostenfrei mit den Arzt-PVS CGM ALBIS, CGM M1 PRO, CGM MEDISTAR und CGM TURBOMED von CompuGroup Medical genutzt werden.

Quelle: www.quintessence-publishing.com/deu/de/news/praxis/telematikinfrastruktur/das-e-rezept-per-egk-soll-mitte-2023-kommen

Resturlaub kann rückwirkend eingefordert werden

Zu Jahresbeginn schmieden viele Arbeitnehmer neue Urlaubspläne – Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude. Leider gibt es dabei aber oft Ärger mit den Kollegen oder dem Chef. Um böse Überraschungen zu vermeiden, informiert Michaela Rassat, Juristin der Ergo Rechtsschutz Leistungs-GmbH, über die gesetzlichen Vorgaben für Arbeitnehmer und die Rechte, die sie bei Resturlaub haben.

Wie viel Urlaub bekommen Arbeitnehmer?

Zum Ausgleich des oft stressigen Joballtags haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage. „Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen ihnen bei einer 5-Tage-Woche jährlich 20, bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage zu“, erläutert Rassat. In Tarif- und Arbeitsverträgen können aber auch großzügigere Regelungen – häufig 30 Urlaubstage – festgelegt sein. Bei Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern kommt es auf die Anzahl der Arbeitstage an: Ihr Anspruch verringert sich anteilig, je nachdem, wie viele Tage sie arbeiten. Übrigens: „Kommt bei der Berechnung eine Zahl mit Nachkommastelle heraus, müssen Arbeitgeber ab einem halben Urlaubstag aufrunden“, so die Juristin. Bei Kurzarbeit „Null“ oder Elternzeit dürfen sie den Urlaubsanspruch kürzen.

Muss der Chef den Urlaub genehmigen?

Wer Urlaub beantragt, muss diesen genehmigt bekommen, solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. „Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Auftragslage überraschend erhöht oder viele Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen“, informiert Rassat. Neue Mitarbeiter, die sich noch in der Probezeit befinden, erwerben mit jedem Monat einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs, erst nach sechs Monaten dürfen sie dann den vollen Urlaub beantragen. Ist der Urlaub einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber ihn nur in einem echten Notfall zurücknehmen, zum Beispiel, wenn bei Abwesenheit des Mitarbeiters der Betrieb nicht mehr weiterlaufen könnte. „Wer seinen Urlaub ohne Genehmigung vom Chef einfach antritt, dem droht eine fristlose Kündigung“, ergänzt die Rechtsexpertin.

Wer kommt zuerst dran?

Doch welche Regelungen gelten, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig freinehmen wollen? „Urlaub bekommt häufig derjenige, der ihn zuerst beantragt“, erklärt Rassat. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die Ergo-Juristin, Urlaubswünsche vorab mit den Kollegen abzusprechen und eine faire Lösung für alle zu finden. Ist eine Einigung zwischen den Mitarbeitern nicht möglich, muss der Arbeitgeber nach sozialen Kriterien entscheiden, wer den Urlaub bekommt. Das bedeutet: „Wer zum Beispiel lange keinen Urlaub hatte oder aufgrund einer Krankheit besonders dringend Erholung benötigt, hat Vorrang“, weiß Rassat. Aber auch schulpflichtige Kinder oder die Frage, wer in den vergangenen Jahren zu welchem Zeitpunkt frei hatte, können eine Rolle spielen.

Resturlaub: Aktuelles Urteil stärkt Rechte von Arbeitnehmern

Manche Arbeitnehmer haben ihren Urlaub nicht aufgebraucht und starten daher mit Resturlaub ins neue Jahr „Hier hat sich die Rechtslage zugunsten der Arbeitnehmer geändert. Der Urlaubsanspruch aus dem alten Jahr verfällt nun nicht mehr automatisch“, informiert die Rechtsexpertin. „Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2022 müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten rechtzeitig dazu auffordern, den Resturlaub zu nehmen und sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Tun sie das nicht, bleibt der Urlaubsanspruch unbegrenzt bestehen.“ Arbeitnehmer haben nun sogar die Möglichkeit, Urlaubsansprüche aus vergangenen Jahren rückwirkend geltend zu machen, wenn sie ihr jetziger oder ehemaliger Arbeitgeber nicht auf das drohende Verfallen des Urlaubs hingewiesen hat.

Dürfen sich Arbeitnehmer Urlaub auszahlen lassen?

Auch wenn es für einige Mitarbeiter verlockend ist, das Gehalt durch eine Auszahlung der Urlaubstage aufzubessern, ist das rechtlich nicht möglich. Denn die ausreichende Erholung des Arbeitnehmers ist dadurch nicht mehr gewährleistet. „Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es allerdings vorkommen, dass der Mitarbeiter seinen Resturlaub nicht mehr antreten kann. Unter diesen Umständen kann eine Abgeltung der restlichen Urlaubstage möglich sein“, informiert Rassat.

Quelle: dzw.de/resturlaub-kann-rueckwirkend-eingefordert-werden?

PCO: Knochen-Biomarker deuten auf Parodontitis-Risiko

DGP – Das Polyzystische Ovarien Syndrom (PCOS) und chronische Parodontitis (CP) sind beides entzündliche Krankheiten, die teilweise auch gemeinsam auftreten. Erhöhte Entzündungswerte können sich zudem auf die Knochengesundheit auswirken, weshalb in dieser Studie der Zusammenhang zwischen Biomarkern der Knochengesundheit und chronischer Parodontitis in PCOS-Patientinnen analysiert wurde.

Das Polyzystisch Ovarien Syndrom (PCOS) verursacht unter anderem einen erhöhten Entzündungswert, genau wie die chronische Parodontitis (CP), eine wiederkehrende Entzündung des Zahnfleischs. Treten dies Krankheiten zusammen auf, kann es durch den erhöhten Entzündungswert auch zu einem erhöhten Knochenumsatz und verringerter Knochendichte kommen. Den bisher unbekannten Zusammenhang untersuchten die Autoren dieser Studie.

Patientinnen mit PCOS, PCOS und CP sowie nur CP wurden mit gesunden Frauen verglichen

Je 40 Patientinnen mit PCOS, mit CP, mit PCOS und CP sowie 20 gesunde Patientinnen zwischen 18 und 30 Jahren wurden untersucht. Dabei wurden sie auf Parodontitis untersucht, zusätzlich wurde der Knochenumsatz (CTX), die Mineralisierung der Knochen (ALP), die Knochenmineraldichte (BMD) und Vitamin D als Maß für die Knochenstabilität gemessen.

Patientinnen mit PCOS und CP hatten schlechtere Knochenqualität

Eine niedrige Knochenmineraldichte (BMD = 0,89 +/- 0,11 g/cm2), ein erhöhter Knochenumsatz (CTX = 2,76 +/- 4,64 ng/ml) verringerte Mineralisierung des Knochens (APL = 11,09 +/- 6,86 ng/ml) und erhöhte Vitamin D-Werte 289,01 +/- 168,28 nmol/l) sowie ein schlechter Zustand des Zahnfleischs waren bei Patientinnen mit PCOS und CP zu beobachten. Die Knochenmineraldichte in Oberschenkelknochen (12,7 %) und Wirbelsäule (21 %) stand in allen Gruppen mit den übrigen Parametern in Zusammenhang.

Erhöhte Entzündungswerte durch Parodontitis erhöhte den Knochenumsatz und verringerte die Mineralisierung und die Mineraldichte der Knochen bei Frauen mit PCOS. Frauen mit PCOS auf Zahnfleischentzündungen zu untersuchen und umgekehrt, könnte demnach einen Einfluss auf die Gesundheit der Knochen und deren erfolgreiche Behandlung haben.

Quelle: DeutschesGesundheitsPortal / HealthCom

Welche gesetzlichen Kassen bezuschussen die professionelle Zahnreinigung?

Welche gesetzlichen Krankenkassen be-teiligen sich an den Kosten einer professionellen Zahnreinigung (PZR) – oder übernehmen diese unter Umständen sogar vollständig? Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat heute die Er-gebnisse ihrer jährlichen Umfrage zu entsprechenden Leistungen der Kostenträger veröffentlicht.

Dabei kam heraus: Viele Kassen gewähren teilweise erhebliche Zuschüsse pro Jahr oder Termin in der Praxis und unterstützen damit Versicherte bei der wichtigen Zahn- und Mundhygiene. Ein Großteil der Krankenkassen gewährt einen Zuschuss unabhängig davon, in welcher Zahnarztpraxis die PZR durchgeführt wird. In solchen Fällen können Patientinnen und Patienten in der Praxis ihrer Wahl die bezuschusste Leistung in Anspruch nehmen.

Einige Angebote von Kassen basieren allerdings auf sogenannten Selektivverträgen: In diesen Fällen erhalten Versicherte den Zuschuss nur dann, wenn ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Falls nicht, müssen Patienten für die Bezuschussung eine von der Krankenkasse vorgegebene Praxis aufsuchen oder auf den Zuschuss verzichten. Solche Einschränkungen der freien Zahnarztwahl bewertet die KZBV kritisch.

Die aktuellen Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR können kostenlos abgerufen werden. Praxen erhalten die Informationen zudem in Kürze als tabellarische Übersicht in Ausgabe 22 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“, die am 1. Dezember 2022 erscheint.

An der Erhebung haben sich erneut zahlreiche Kassen beteiligt und standardisierte Fragen zu ihren PZR-Leistungen beantwortet. Gefragt wurde etwa, ob der Kassenzuschuss die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte deckt.

Die PZR ist eine Intensivreinigung der Zähne mit dem Ziel, möglichst alle Beläge auf den Zahnoberflächen und insbesondere der Zahnzwischenräume zu entfernen. Zudem können Verfärbungen auf Zahnoberflächen beseitigt werden, die etwa durch Tee, Kaffee oder Nikotin entstehen. Die Behandlung wird mithilfe verschiedener Spezialinstrumenten und Geräten wie zum Beispiel Ultraschall durchgeführt.

Mit einer fluoridhaltigen Paste werden anschließend die Zähne poliert sowie überstehende Kronen- sowie Füllungsränder geglättet. Zuletzt werden Gele oder Lacke mit Fluorid auf die Zähne aufgetragen. Das härtet den Zahnschmelz.

So kann Karies effektiv vorgebeugt und zugleich das Aussehen der Zähne verbessert werden. Die Bakterienreduktion ist zudem ein wichtiger Beitrag zur Vorbeugung der Volkskrankheit Parodontitis, der chronischen Entzündung des Zahnhalteapparats.

Durch gewöhnliches Zähneputzen zuhause werden nicht alle Zahnflächen erreicht. Aber auch auf Flächen, die bei der täglichen Zahnpflege nur schwer erreicht werden, bilden sich bakterielle Beläge. Daher ist die PZR grundsätzlich für jede Patientin und jeden Patienten als Präventionsleistung empfehlenswert.

Besonders profitieren Patienten mit Zahnersatz, festsitzenden Spangen oder mit Entzündungen des Zahnfleischs. Aber insbesondere auch ältere Menschen oder Patienten mit körperlichen Einschränkungen, deren manuelle Fertigkeiten bei der Mundhygiene eventuell eingeschränkt sind, haben von einer PZR Vorteile. Diese unterstützt die tägliche Zahnreinigung, ersetzt diese aber nicht.

Für Patienten, bei denen eine Parodontitis bereits behandelt wurde, ist die regelmäßige professionelle Entfernung der Zahnbeläge eine wichtige Maßnahme, um den Behandlungserfolg zu sichern.

Frequenz, Kosten, Beratung

Wie oft eine PZR durchgeführt werden sollte, hängt vom individuellen Risiko der Patientin oder des Patienten ab. Gibt es bereits Entzündungen am Zahnfleisch? Tritt häufiger Karies auf?

Wie massiv sind Zahnbeläge? Meist reicht eine PZR zweimal pro Jahr aus. Wie oft eine PZR sinnvoll ist, empfiehlt die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt im konkreten Fall.

Auch Fragen und Tipps zur Mundhygiene sind Pflichtprogramm bei einer PZR. Alles was für Patienten individuell wichtig ist, wird in der Praxis besprochen. Die Behandlung sorgt also nicht nur für ein strahlendes Lächeln.

Sie ist vielmehr elementarer Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und Therapie von Karies und Parodontitis. Die PZR ist keine regelhafte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Kosten einer PZR hängen vor allem vom Aufwand und der Zahl der Zähne ab, die gereinigt werden müssen. In der Regel dauert die Behandlung etwa 45 Minuten, manchmal aber auch 60 Minuten und länger.


Herkunft: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Quelle: www.zmk-aktuell.de/marktplatz/gesellschaftenverbaende/story/welche-gesetzlichen-kassen-bezuschussen-die-professionelle-zahnreinigung

Selbst sterilisierender Kunststoff tötet Coronaviren

Wissenschaftler haben einen virusabtötenden Kunststoff entwickelt, der die Ausbreitung von Krankheitserregern im Medizinsektor erschweren könnte. Die Folie sterilisiert sich mithilfe von Licht selbst gegen Viren.

Forscher der Queen‘s Universität in Belfast haben eine abbaubare Kunststofffolie mit einer selbst sterilisierenden Beschichtung entwickelt, die Viren durch die Absorption von UV- und Fluoreszenzlicht abtöten kann. Laut den Wissenschaftlern ist die von ihnen entwickelte Kunststofffolie kostengünstig und könnte zu Schutzkleidung verarbeitet werden.

Wirkung zeigt sich bereits nach wenigen Minuten

Die Forscher testeten die Folie auf ihre antivirale Aktivität mit vier verschiedenen Viren – zwei Stämme des Influenza-A-Virus, ein hochstabiles Pikornavirus namens EMCV und SARS-CoV-2, das Virus, das COVID-19 verursacht –, indem sie sie entweder UVA-Strahlung oder dem Licht einer kaltweißen Leuchtstofflampe aussetzten. Sie fanden heraus, dass der Film alle Viren abtötet, sogar in einem Raum, der nur mit weißen Leuchtstoffröhren beleuchtet ist.

Zu den Anwendungen für die Folie sollen Produkte wie Einwegschürzen, Tischtücher und Vorhänge in Krankenhäusern gehören. Die Forscher ergänzen in ihrer Schlussfolgerung außerdem, dass die Folie zu einer erheblichen Verringerung der Übertragung von Viren im Gesundheitswesen sowie in anderen Bereichen führen könnte, in denen Kunststofffolien verwendet werden, z. B. in der Lebensmittelproduktion.

Ersatz für Einwegfolien

Prof. Andrew Mills, einer der Hauptautoren, kommentiert: „Diese Folie könnte viele der im Gesundheitswesen verwendeten Einweg-Plastikfolien ersetzen, da sie den zusätzlichen Vorteil hat, dass sie ohne wirkliche Zusatzkosten selbst sterilisierbar ist. Durch strenge Tests haben wir herausgefunden, dass sie Viren bereits mit Raumlicht abtötet – das ist das erste Mal, dass so etwas entwickelt wurde, und wir hoffen, dass es für die Gesellschaft von großem Nutzen sein wird.“

Teammitglied Dr. Connor Bamford fügt hinzu: „Pathogene Viren wie SARS-CoV-2 und Influenza werden auch in den kommenden Jahren ein globales Problem darstellen. Mit der Entwicklung selbst sterilisierender dünner Kunststofffolien haben wir eine kostengünstige Technologie geschaffen, die die Übertragung dieser gefährlichen Viren im Gesundheitswesen und in anderen Bereichen, in denen sie verwendet werden, erheblich eindämmen könnte.“

Das Projekt wurde vom Engineering and Physical Research Council finanziert, der Teil der britischen Forschungs- und Innovationsbehörde ist.

Quelle: sciencedirect.com

Zur Studie: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1011134422001658?via%3Dihub