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Kinderkrankentage sind meistens noch Frauensache

Müssen erkrankte Kinder betreut werden, bleiben dafür nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach wie vor meistens berufstätige Frauen daheim. 73 Prozent der Kinderkrankentage nahmen im vergangenen Jahr weibliche Kassenmitglieder, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Anteil der Männer lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war er am niedrigsten mit 23 Prozent, am höchsten in Sachsen mit fast 31 Prozent.

Die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, erklärte, dass Kinderkrankentage auch 2025 überwiegend von Frauen genommen wurden, zeige die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien. „Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht.“ Sie wünschte sich aber, dass Männer häufiger von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machten.

Krankenkassen übernehmen Großteil des Verdienstausfalls

Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen – pro Kind und Elternteil für 15 Tage im Jahr und bei Alleinerziehenden für 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen im Jahr.

Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht laut Ministerium ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch darauf. 

Die Inanspruchnahme ging bei der AOK leicht zurück. Mindestens einmal Kinderkrankengeld beantragten 2025 demnach 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten nach 4,8 Prozent 2024. Einen Höchststand hatte es 2022 in der Corona-Pandemie mit 5,1 Prozent gegeben. Im vergangenen Jahr entfielen auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall im Schnitt 2,5 Tage. Grundlage der Auswertung waren Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.

Quelle: dpa

Bewerbung – Anrecht auf Rückmeldung?

Wer sich auf einen Job bewirbt, wartet selbstverständlich gespannt auf eine Antwort. Darauf können Bewerber jedoch oft lange warten – denn so mancher potenzielle Arbeitgeber meldet sich gar nicht erst zurück. Haben Bewerber überhaupt einen Anspruch auf eine Rückmeldung?

„Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die vorschreibt, dass ein Arbeitgeber auf eine Bewerbung reagieren muss“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nur keine Absage verschicken muss, sondern auch etwa auf eine Empfangsbestätigung oder Ähnliches verzichten kann. Zwar erwarten Bewerber, dass zumindest eine Antwort kommt, aber verpflichtend ist diese Rückmeldung nicht.

Ausnahmen im öffentlichen Dienst

Bei Stellen im öffentlichen Dienst kann es Ausnahmen von dieser Regel geben. So steht im Grundgesetz, dass jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat, so Johannes Schipp. Wer sich also bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewirbt, kann mit einer Antwort rechnen, da dem Arbeitgeber sonst vorgeworfen werden kann, dass er den Bewerber in seinen Grundrechten beeinträchtigt.

Strenger sind die Vorgaben, wenn Bewerber eine Schwerbehinderung haben. Denn bei Jobs im Öffentlichen Dienst müssen Schwerbehinderte, solange sie fachlich nicht offensichtlich ungeeignet sind, grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, erklärt der Fachanwalt. Der Arbeitgeber ist demnach zu einer Reaktion auf die Bewerbung verpflichtet.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.

Quelle: dpa

Starke Zähne für starke Kinder!

Der Internationale Kindertag am 1. Juni und der Weltkindertag am 20. September stehen in diesem Jahr unter dem gemeinsamen Motto „Starke Kinder, starke Zukunft“. Unter diesem Leitmotiv rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF dazu auf, Kinderrechte und die Gesundheit junger Menschen stärker in den Fokus zu rücken.

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) erinnert daran, dass dazu auch gesunde Zähne gehören. „Kinderzahnheilkunde und Kieferorthopädie sind Gesundheitsvorsorge für die nächste Generation“, betont der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. Früh erkannte Zahn- und Kieferfehlstellungen beeinflussen neben der Zahngesundheit auch Atmung, Kauen, Sprechen und die gesamte Entwicklung.

Mit Sorge blickt der FVDZ daher auf die Pläne der Bundesregierung, kieferorthopädische Leistungen für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche künftig auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie zu beschränken. „Gerade im ländlichen Raum drohen so Versorgungslücken. Bundesweit könnten mehr als 920.000 Kinder und Jugendliche betroffen sein“, warnt Öttl.

„Wer starke Kinder will, darf funktionierende Versorgungsstrukturen nicht schwächen.“

Prävention bleibt der entscheidende Faktor für gesunde Zähne. Öttl: „Zu viel Zucker und säurehaltige Getränke greifen Kinderzähne früh an. Deshalb brauchen Eltern frühzeitig verlässliche Informationen zu Mundhygiene und zahngesunder Ernährung. Die sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6) zeigt: Vorsorge wirkt. Immer mehr Kinder sind heute kariesfrei – dank frühzeitiger Aufklärung und der engagierten Arbeit in den Zahnarztpraxen.“

Zudem seien die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6 seit diesem Jahr Teil des „Gelben Hefts“. „Eltern sollten daher ab dem ersten Milchzahn mit Kindern regelmäßig ihre Zahnarztpraxis besuchen. Hier gibt es Tipps zum Zähneputzen, zu zahngesunder Ernährung und zum sinnvollen Einsatz von Fluoriden“, empfiehlt Öttl.

Für den FVDZ-Bundesvorsitzenden steht fest: „Prävention muss jedes Kind erreichen. Dafür braucht es starke freiberufliche Praxen und eine Gesundheitspolitik, die frühe Vorsorge und wohnortnahe Versorgung stärkt.“ 

Fünf Tipps gegen Stress im Arbeitsalltag

Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings. Leider lässt sich Stress nicht immer vermeiden. Mit ein paar einfachen Strategien lässt sich der Arbeitsalltag besser managen. Die Arbeitnehmerkammer Bremen gibt Tipps.

Tipp Nr. 1: Selbstgespräche führen. Diese können in stressigen Situationen helfen, einen Plan zu entwickeln, um die Gedanken etwas zu beruhigen und in eine übersichtlichere Struktur zu bringen. Ein kurzes „Jetzt mache ich erst einmal das und danach dann das andere“ verhindert, dass gefühlt alles gleichzeitig passieren muss.

Versuchen Sie eine Mini-Veränderung

Tipp Nr. 2: Mini-Routinen einplanen. Wenn viel los ist, sind feste Pausen oft nicht möglich. Stattdessen sollten Arbeitnehmer Mini-Routinen planen, rät die Arbeitnehmerkammer. Eine solche Routine kann etwa sein, dass man zu jeder vollen Stunde ein wenig trinkt oder einen kleinen Snack isst.

Tipp Nr. 3: Durchatmen. Gibt es gerade keine Zeit für eine Pause, kann auch ein kurzes Durchatmen zwischen Arbeitsaufgaben oder -schritten helfen. Zweimal tief einatmen, einmal in den Bauch, dann in die Brust und wieder langsam ausatmen, rät die Arbeitnehmerkammer. Dadurch beruhigt sich das Nervensystem etwas. Alternativ hilft es auch, die Schultern zu senken, den Kiefer zu lockern und kurz in die Ferne zu schauen.

So passen Sie auf sich auf

Tipp Nr. 4: Dem Körper Stopp signalisieren. Verfällt man zu sehr in Hektik, macht das alles nur komplizierter. Deshalb lohnt es sich, in solchen Momenten zu fragen: Kann ich hier etwas Tempo herausnehmen? Vor allem in Situationen ohne Gefahr kann das helfen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem kann dem Körper auch physisch ein Stoppsignal gegeben werden. Dazu sollten Arbeitnehmer beide Füße fest auf den Boden stellen, die Hände für ein paar Sekunden kräftig gegeneinanderdrücken und dann atmen, empfiehlt die Arbeitnehmerkammer.

Tipp Nr. 5: Nein sagen. Es ist aber auch wichtig, klare Grenzen zu setzen. Wenn man selbst gerade zu viel zu tun hat und dann von anderen nach Unterstützung gefragt wird, sollte mit Klarheit geantwortet werden. Das kann entweder einfach ein „Nein“ sein, oder alternativ etwas wie „Ich komme in ein paar Minuten“ oder „Das mache ich, wenn ich hier fertig bin“, so die Arbeitnehmerkammer. So staut sich kein zusätzlicher Stress durch Multitasking an und gleichzeitig wird vermieden, unkollegial zu wirken.

Quelle: dpa

Kieferorthopädie kritisiert Sparvorschläge

Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) lehnt die für die kieferorthopädische Versorgung vorgeschlagenen Regelungen im GKV-Sparpaket insgesamt ab. Die Vorschläge beruhen auf Empfehlungen der FinanzKommission, die nach Meinung des Berufsverbands aktuelle Evidenz sowie wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert. 

Sie erhöhten das Risiko von Unter- und Fehlversorgung durch Überpauschalierung und eine intendierte Beschränkung einer leitliniengerechten Versorgung. Eine Umsetzung würde damit die Versorgung von Kindern und Jugendlichen nicht verbessern, sondern im Gegenteil verschlechtern. Dies erklärte der Berufsverband bereits in seiner Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium vom 19.04.2026.

Als Beispiel weist der BDK darauf hin, dass der Referentenentwurf die Vorstellung der Finanzkommission aufgreift, es könnte ein Drittel der vor und während einer kieferorthopädischen Behandlung durchgeführten Röntgenuntersuchungen eingespart werden. Der Finanzkommission Gesundheit sei offensichtlich nicht bekannt gewesen, dass erst im vergangenen Jahr eine Leitlinie zur kieferorthopädischen Diagnostik veröffentlicht wurde, die solche Erwartungen nicht zulasse.

„Mit einem Verzicht auf ein Drittel der Röntgenuntersuchungen“, so der 1. Bundesvorsitzende des BDK, Dr. Hans-Jürgen Köning, „wäre eine leitliniengerechte Behandlung in der GKV nicht mehr möglich. Einsparungen auf Kosten der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen lehnen wir ab.“

Aber auch die Ideen, durch eine weitere Pauschalierung „Fehlanreize“ zu verhindern, sei nicht nachvollziehbar. Die Kieferorthopädie ist der am stärksten regulierte Versorgungsbereich im deutschen Gesundheitswesen. Zeitabhängige Leistungen sind bereits pauschaliert, diagnostische Leistungen weitgehend anzahlbeschränkt. Jede Behandlung und jede Änderung in der Behandlung muss von den Krankenkassen genehmigt werden, Reparaturen an Geräten und Ähnliches werden angezeigt und von den Kassen geprüft. Aktuelle wissenschaftliche bevölkerungsrepräsentative Untersuchungen haben gezeigt, dass keine Überversorgung vorliegt. Der Versuch, in einem solchen System weitere Einsparungen vorzunehmen, könne laut BDK nur zulasten der Patientinnen und Patienten gehen. Gerade Patienten mit schweren und schwersten Fehlstellungen könnten künftig schwieriger Zugang zu kieferorthopädischer Versorgung haben.

Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber die von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorgebrachten Warnungen, mit der Umsetzung der Regelungen sei eine flächendeckende Versorgung nicht mehr möglich, bislang nicht aufgegriffen habe. Auch wenn die Weiterbildung zum Fachzahnarzt bzw. zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie die höchste Qualifikationsstufe in der Kieferorthopädie darstellt, müssen auch ausreichend qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Weiterbildung in die Versorgung einbezogen werden, wenn dies nötig ist, um die Kinder und Jugendlichen in Deutschland versorgen zu können.

„Diese Vorschläge“, so Köning weiter, „werden die Versorgung sicher nicht verbessern, sondern verschlechtern. Die im Entwurf für die Zukunft angelegte Idee, die „Anpruchskriterien evaluieren zu lassen“, läuft im Ergebnis auf die Vorbereitung von Leistungskürzungen zulasten von Kindern und Jugendlichen bzw. deren Familien hinaus.“

Parodontitis-Erreger mit neuer Substanz ausgebremst

Eine Substanz, die gezielt nur die Keime ausbremst, die Parodontitis auslösen, haben Forschende des Fraunhofer Instituts entdeckt. Das natürliche Gleichgewicht der Mundflora bleibt beim Einsatz der Substanz erhalten. Ein Spin-off des Instituts hat die Technologie in Form von Zahnpflegeprodukten auf den Markt gebracht.

Am Standort Halle hat das Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie IZI eine Substanz identifiziert, die gezielt schädliche Erreger des oralen Mikrobioms wie Porphyromonas gingivalis blockiert, die anderen Keime aber verschont. Prof. Stephan Schilling, Leiter der Fraunhofer-IZI-Außenstelle Molekulare Wirkstoffbiochemie und Therapieentwicklung, erklärt die Wirkweise der Substanz mit dem Namen Guanidinoethylbenzylamino Imidazopyridine Acetat: „Sie tötet die Gingivitis-Erreger nicht ab, sondern blockiert nur deren Wachstum. Sie können ihre giftige Wirkung nicht entfalten, und die gesunden Keime können ihnen sonst verwehrte Nischen besetzen.“

Herkömmliche Mundpflegeprodukte, etwa als Mundspülungen mit Alkohol oder mit Chlorhexidin, töten zwar die Pathogene, aber auch alle anderen Keime. Wenn sich die Mundflora nach der Behandlung wieder aufbaut, haben pathogene Keime wie Porphyromonas gingivalis einen Startvorteil, weil sie sich auf entzündetem Zahnfleisch besonders gut vermehren können. Die gesunden Keime hingegen wachsen langsamer und die Mundflora kippt schnell wieder aus dem Gleichgewicht.

Von der Idee zum Endprodukt

Die Basis der Technologie geht auf ein EU-Projekt zurück, an dem viele internationale Partner beteiligt waren. Für die Entwicklung neuartiger Zahnpflegeprodukte wurde 2018 das Fraunhofer Spin-off PerioTrap Pharmaceuticals gegründet, ebenfalls mit Sitz in Halle. In enger Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer IZI und dem Fraunhofer-Institut für Mikrostruktur von Werkstoffen und Systemen IMWS entstand die Mikrobiom-Zahnpasta. „Das Produkt dient der Vorbeugung von Parodontitis. Wie eine normale Zahnpasta enthält es aber auch Putzstoffe und Fluorid zur Vorbeugung von Karies“, erklärt Dr. Mirko Buchholz, einer der Gründer des Fraunhofer-Spin-offs. Das Fraunhofer IMWS übernahm den materialwissenschaftlichen Part und testete bei jeder neuen Variante der Zahnpasta deren Wirkung. Die Arbeit an der Technologie geht weiter. Für Zahnarztpraxen hat ­PerioTrap ein Pflege-Gel entwickelt, das nach der professionellen Zahnreinigung appliziert wird. Es blockiert pathogene Bakterien, stabilisiert die Mundflora und hält das Zahnfleisch gesund. Die PerioTrap-Technologie soll zudem für die Entwicklung weiterer Produkte genutzt werden.

Quelle: Fraunhofer Institut/Perio-trap

(Nicht) alles neu macht der Mai!

In der 2026er Version des Wonnemonats Mai könnte das Tanken günstiger werden und für Beschäftigte im öffentlichen Dienst steigen die Gehälter. Was ändert sich sonst im neuen Monat?

Höheres Gehalt im öffentlichen Dienst

Die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bekommen mehr Geld. Nach dem Tarifabschluss im vergangenen Jahr steigen die Gehälter um 2,8 Prozent.

Weitere Untersuchungen beim Neugeborenenscreening

Ab dem 15. Mai gehören mehr Untersuchungen zum Neugeborenenscreening. Dazu zählen die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie der Stoffwechselerkrankungen Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie. Mit dem Neugeborenenscreening sollen angeborene Stoffwechselerkrankungen und auch Störungen des Blut- und Immunsystems erkannt werden.

Entlastung für Autofahrer

Ab dem 1. Mai bis Ende Juni sollen die Steuern auf Diesel und Benzin um je rund 17 Cent brutto pro Liter gesenkt werden. Seit Beginn des Iran-Krieges Ende Februar sind die Spritpreise stark gestiegen und liegen trotz eines zwischenzeitlichen Rückgangs noch immer weit über dem Niveau vor Kriegsausbruch.

Steuerfreie Entlastungsprämie?

Als Reaktion auf die gestiegenen Kosten wegen des Iran-Krieges will die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer ermöglichen, die Unternehmer an ihre Beschäftigten zahlen können. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes passierte bereits den Bundestag und muss noch durch den Bundesrat, was für den 8. Mai geplant ist. Bei Inkrafttreten soll es steuerfrei sein, wenn Arbeitgeber Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zahlen.

Antrag für E-Auto-Förderung

Wer ein E-Auto neu zulassen möchte, kann dafür eine Förderung kassieren. Das neue Förderprogramm für Elektroautos kann rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang in Anspruch genommen werden. Bisher fehlt noch ein Internet-Portal, auf dem Anträge für den staatlichen Zuschuss gestellt werden können. Das Bundesumweltministerium rechnet laut seiner Website mit einem Start im Mai.

Je nach Art und persönlichen Umständen liegen die Fördersummen zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Allerdings gibt es Einkommensobergrenzen, bis zu denen die Förderung ausgezahlt wird. Diese liegen bei 80.000 Euro Haushaltseinkommen im Jahr, mit zwei Kindern bei 90.000 Euro.

Neuer Ehrentag geplant

Am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, rückt das Ehrenamt in den Fokus. An dem Tag ist ein bundesweiter Mitmachtag geplant, der ehrenamtliches Engagement sichtbarer machen und in seiner Bedeutung für die Demokratie würdigen soll. Initiator der bundesweiten Aktion ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Quelle: dpa

Nutzen, Risiken und elementare Irrtümer – Magnesium

Zwischen Magnesiumbedarf und -überversorgung

Mit der gezielten Einnahme von Magnesium hoffen viele Menschen, einem Mangel entgegenwirken oder die eigene Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit erhöhen zu können. Richtig ist, dass bestimmte Krankheiten tatsächlich eine Unterversorgung mit dem Mineralstoff auslösen können und dass in diesen Fällen eine zusätzliche Magnesiumzufuhr empfehlenswert sein kann. Dennoch sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher am besten in der Apotheke vor Ort erkundigen, ob sie wirklich einen Bedarf an zusätzlichem Magnesium haben könnten. Auch ein Überschuss an Magnesium kann zu unerwünschten Folgen führen und sollte vermieden werden, wie die Apothekerkammer Niedersachsen betont. Wer sich gesund ernährt, braucht oftmals keine Nahrungsergänzung.

Magnesiummangel ist eher die Ausnahme

Für den Menschen ist der Mineralstoff Magnesium lebensnotwendig und zum Beispiel Bestandteil des Skeletts samt Zähnen. Darüber hinaus benötigt der Körper Magnesium für das Funktionieren von Nerven und Muskeln, den Fett- und Kohlenhydratstoffwechsel sowie die Energiebereitstellung. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung sollten in der Regel täglich nicht mehr als 250 mg als Nahrungsergänzungsmittel zugeführt werden. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass in Deutschland keine allgemeine Unterversorgung mit Magnesium bestehe, vor allem nicht bei Personen, die sich pflanzenbasiert und ballaststoffreich ernähren. So sind zum Beispiel Vollkornprodukte, Hülsenfrüchte, Körner und Nüsse besonders reich an Magnesium.

Krankheiten können eine Magnesium-Unterversorgung begünstigen

Bei einigen Krankheiten oder bei der Einnahme bestimmter Medikamente kann allerdings ein Magnesiummangel auftreten. Hierzu gehören Erkrankungen des Verdauungsapparates wie chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder ein Mangel an Gallensäure, die phasenweise die Verwertung von Nährstoffen verschlechtern können. Die Einnahme von Entwässerungstabletten, sogenannten Diuretika, zur Behandlung von Bluthochdruck, andere Herzerkrankungen wie Herzrhythmusstörungen oder der Missbrauch von Abführmitteln können ebenfalls eine erhöhte Ausscheidung von Magnesium bewirken und so die Verwertung beeinträchtigen. Auch Protonenpumpenhemmer wie Omeprazol und Pantoprazol, die zum Beispiel bei Sodbrennen eingenommen werden, können die Magnesiumaufnahme hemmen. Sogar starkes Schwitzen kann zu einem Mangel führen. Am häufigsten tritt Magnesiummangel bei chronischem Alkoholmissbrauch auf. Grundsätzlich sollte bei einem bestehenden Mangel vollständig auf Alkohol verzichtet werden.

Bluttests sind selten aussagekräftig

Ein Magnesiummangel kann nicht eindeutig durch Bluttests nachgewiesen werden. Nur ein kleiner Teil des im Körper aktiven Magnesiums ist im Blutserum gelöst, sodass lediglich bei sehr niedrigen Werten von einem Mangel auszugehen ist.

Entscheidend ist die Magnesiummenge

Magnesium steht in den handelsüblichen Nahrungsergänzungsmitteln sowohl als anorganische Verbindung in Form von Magnesiumoxid, -chlorid und -carbonat als auch als organische Verbindung wie Magnesiumcitrat, -lactat, -gluconat und -bisglycinat zur Verfügung. Es ist nicht entscheidend, für welche Variante sich die Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden, die unterschiedlichen Aufnahmewege spielen für die Wirksamkeit nur eine untergeordnete Rolle. Die gesundheitliche Wirkung ist ausschließlich auf den vom Körper aufgenommenen Magnesiumanteil zurückzuführen und lässt sich bei ausreichend hoher Dosierung mit jeder Variante erzielen. Entscheidend ist daher nur die auf der Verpackung angegebene Magnesiummenge, nicht die Gesamtmenge des eingesetzten Magnesiumsalzes.

Wie sollte Magnesium eingenommen werden?

Der Körper nimmt stets nur einen Teil des zugeführten Magnesiums auf. Aus welcher Quelle das Magnesium stammt, also zum Beispiel aus Lebens-, Nahrungsergänzungs- oder Arzneimitteln, ist dabei egal. Wer einen Magnesiummangel gezielt ausgleichen möchte, benötigt daher mindestens einige Wochen. Sinnvoll ist zudem, die Gesamtmenge auf mehrere kleine Portionen pro Tag aufzuteilen. Dies ist effektiver als eine einmalige hohe tägliche Dosis.

Auch ein Zuviel kann unerwünschte Folgen haben

Nebenwirkungen können dann auftreten, wenn die Magnesiumzufuhr den Bedarf übersteigt. Da der Magnesiumgehalt in Lebensmitteln niedriger ist als in Nahrungsergänzungs- oder Arzneimitteln, ist das Risiko einer Überdosierung durch Nahrungsaufnahme geringer. Wer keinen Magnesiummangel oder erhöhten Bedarf hat und dennoch Ergänzungsmittel einnimmt, kann Nebenwirkungen wie Durchfall entwickeln. Dasselbe gilt, wenn Personen mit tatsächlichem Bedarf eine zu hohe Menge auf einmal einnehmen. Ein Überschuss an Magnesium kann außerdem die Aufnahme anderer Mineralstoffe wie Eisen, Zink oder Calcium beeinträchtigen. Ebenso kann die Aufnahme von bestimmten Antibiotika vermindert sein, weshalb ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei Stunden zwischen der Einnahme des Antibiotikums und des Magnesiums empfohlen wird. Personen mit Herz- oder Nierenerkrankungen, die beispielsweise Diuretika, Herzglycoside, Calciumkanalblocker oder Antiarrhythmika einnehmen, sollten eine zusätzliche Magnesiumzufuhr stets mit der Apotheke vor Ort abklären. Eine Überdosierung kann in diesen Fällen zu Muskelschwäche, Blutdruckabfall oder Herzrhythmusstörungen führen und potenziell lebensbedrohlich sein. Bei bestimmten Therapien ist die Kontrolle der Blutelektrolyte sehr wichtig. Der unregelmäßige Konsum von Magnesium kann die Beurteilung der Testwerte erheblich beeinträchtigen.

Beratung in der Apotheke vor Ort

Das Team in der Stammapotheke kann alle regelmäßig eingenommenen Medikamente der Patientinnen und Patienten dokumentieren und somit jederzeit prüfen, ob eine zusätzliche Magnesiumeinnahme sinnvoll oder möglicherweise sogar schädlich ist. Das pharmazeutische Personal erläutert in verständlichen Worten die komplexen Inhalts- und Mengenangaben der verschiedenen Magnesiumpräparate und empfiehlt die im jeweiligen Einzelfall am besten geeigneten Produkte. Ohne fachliche Prüfung und Einordnung können gerade bei mehreren Arzneimitteln, bei Selbstmedikation oder chronischen Erkrankungen vermeidbare Risiken entstehen.

Apothekerinnen und Apotheker sind unabhängige Heilberufler mit universitärer Ausbildung und staatlicher Zulassung. Sie behalten den Überblick über alle Medikamente, erkennen mögliche Wechselwirkungen und erklären verständlich, worauf im Alltag zu achten ist. So tragen sie entscheidend dazu bei, dass Arzneimitteltherapien sicher und wirksam bleiben.

Die Apotheke ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Medikamente. Hier wird zusammengeführt, was Patientinnen und Patienten von verschiedenen Ärztinnen und Ärzten oder aus der Selbstmedikation erhalten. Risiken werden frühzeitig erkannt und verständlich erklärt – damit pharmazeutische Behandlungen im Alltag sicher umgesetzt werden können.

Quelle: Apothekerkammer Niedersachsen


Warkens Milliarden-Sparpaket

Auf Patientinnen und Patienten kommen nach Plänen von Gesundheitsministerin Nina Warken höhere Zuzahlungen und einige Einschnitte zu, um höhere Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr zu vermeiden. Die CDU-Politikerin stellte in Berlin Kernpunkte für ein Sparpaket vor, die auch milliardenschwere Ausgabenbremsen bei Versorgungsanbietern von den Praxen und Kliniken bis zu Arzneiherstellern umfassen. Einen konkreten Gesetzentwurf will die schwarz-rote Koalition jetzt in gut zwei Wochen ins Kabinett bringen.

Warken sprach von einem „ausgewogenen Paket“, das die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nachhaltig stabilisieren könne. Insgesamt soll es für 2027 ein Einsparvolumen von knapp 20 Milliarden Euro ermöglichen – mehr als die erwartete Lücke von 15 Milliarden Euro. „Wir müssen immer mit einem Puffer rechnen, weil wir ja auch sicher den stabilen Beitragssatz erreichen wollen“, erläuterte die Ministerin.

Warken griff für ihre Vorstellungen auf Empfehlungen zurück, die eine von ihr eingesetzte Expertenkommission Ende März vorgelegt hatte. „Wir haben uns jetzt die Werkzeuge ausgesucht, mit denen wir die Großbaustelle GKV-Finanzen angehen wollen.“ Das seien mehr als drei Viertel der Vorschläge. Generell gelte: „Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben als wir einnehmen.“ Preise und Vergütungen für Versorgungsanbieter sollen an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden. Und: Ausgaben müssten „nachweisbaren Nutzen“ haben.

Was kommt auf Versicherte zu?

Die Ministerin betonte, ohne die Reform würde die Belastung der Versicherten und ihrer Arbeitgeber „um ein Vielfaches höher ausfallen als mit der Reform“. Bestehende Härtefallregelungen blieben unangetastet. Ein Überblick:

  • Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, wenn man ein verschriebenes Medikament in der Apotheke abholt, sollen angehoben werden – auf 7,50 Euro und 15 Euro.
  • Wie von der Kommission empfohlen, sollen homöopathische Leistungen nicht mehr auf Kassenkosten zu bekommen sein. Gelten soll dies ebenso für eine bisher alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge auch ohne Symptome.
  • Die beitragsfreie Mitversicherung soll nicht abgeschafft, aber „modifiziert“ werden – etwas milder als von den Experten empfohlen. Weiter beitragsfrei mitversichert sein sollen demnach Kinder, Eltern von Kindern unter 7 Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter. Für alle anderen bisher beitragsfrei versicherten Ehepartner plant Warken einen eigenen Beitrag von 3,5 Prozent. Gelten soll dies dann ab 2028.

Welche Einschnitte sind bei Kliniken, Ärzten und Pharma zu erwarten?

  • Bei den Kliniken soll unter anderem eine Klausel dauerhaft gestrichen werden, die höhere Vergütungsanstiege ermöglicht. Eingeführt werden soll, dass vor bestimmten Eingriffen eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden kann.
  • Bei den Ärztinnen und Ärzten in den Praxen soll für bestimmte Leistungen die Bezahlung außerhalb genereller Honorarbudgets gestrichen werden – etwa für offene Sprechstunden oder das erstmalige Laden von Behandlungsdaten in die neuen elektronischen Patientenakten.
  • Pharmahersteller müssen sich darauf einstellen, dass Medikamente verstärkt mit günstigeren Rabattverträgen gehandelt werden. Weitere Sparregeln sollen bei Arznei-Preisfindungen eingeführt werden. Bei den Apotheken soll ein Rabatt erhöht werden, eine versprochene Erhöhung beim Fix-Honorar aber kommen.
  • Bei den Kassen sollen nach Warkens Plänen Verwaltungsausgaben begrenzt und die Werbeausgaben halbiert werden. Vergütungen von Führungskräften der Kassen und auch der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen begrenzt werden.

Wie soll es weitergehen?

Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Koalitionsspitzen am 29. April ins Kabinett kommen. Angestrebt wird dann ein Bundestagsbeschluss noch vor der Sommerpause. Ob es ergänzend noch Anhebungen bei gesundheitsrelevanten Steuern geben könnte, wie von der Expertenkommission empfohlen, ist offen. Warken sagte, sie sei „sehr dafür“, neben Alkohol und Tabak auch das Thema Zuckersteuer anzugehen. Darüber werde man in der Regierung sprechen.

Lob und scharfe Kritik

Der Sozialverband Deutschland kritisierte ein „Schleifen der beitragsfreien Familienversicherung“ als „fatales Signal“. Die IG Metall warnte vor „Leistungskürzungen, einseitigen Mehrbelastungen oder Beitragsanhebungen für Beschäftigte“. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen begrüßte die Reformankündigungen, bemängelte aber, dass die Versorgung von Bürgergeldempfängern wohl weiter von den Beitragszahlern anstatt vom Staat bezahlt werden solle. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann machte indes deutlich, dass dies ein Punkt sei, über den man noch reden müsse.

Quelle: dpa


Krankenkassen favorisieren höhere Steuern auf Alkohol, Zucker und Tabak

Aus Sicht der Krankenkassen wären höhere Steuern auf Tabak und Alkohol sinnvoll. «Lieber etwas teureres Bier und Zigaretten als die milliardenteuren Folgeerkrankungen vom Trinken und Rauchen», sagte der Chef des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, der «Rheinischen Post». Auch eine neue Steuer auf zuckerhaltige Getränke fände er gut.

Oliver Blatt bezog sich dabei auf Vorschläge der Expertenkommission für eine Reform des Gesundheitswesens. Ihre 66 Empfehlungen haben insgesamt ein Volumen von 42 Milliarden Euro. Was davon umgesetzt wird, will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nun prüfen. Schon für 2027 wird eine Finanzlücke von rund 15 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet.

Der Chef des GKV-Spitzenverbands begrüßte auch die Idee der Fachleute, vor teuren Operationen an Knien oder Hüfte eine Zweitmeinung einzuholen. Andere Empfehlungen bewertete der Verbandsvertreter skeptisch, so etwa die Streichung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten ohne Kleinkinder. «An anderen Stellen ließe sich einfacher und schneller mehr Einsparpotenzial erreichen», sagte er. Zudem kritisierte er Äußerungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, im Falle von Einschnitten bei Honorarzuschlägen womöglich weniger Termine anzubieten. Solche «Drohungen» seien nicht angemessen, meinte Blatt. Die Ärzte müssten sich Veränderungen stellen.

Gefragt nach dem Sparbeitrag der Krankenkassen verwies Oliver Blatt darauf, dass den Kassen bereits ein Sparbeitrag von 100 Millionen Euro auferlegt sei. Zugleich sagte er: «Ich bin mir sehr sicher, dass wir wahrscheinlich in zehn Jahren auch nicht mehr die gleiche Zahl der Krankenkassen haben werden.» Schon heute würden ökonomisch wirtschaftliche Zusammenschlüsse geprüft.

Quelle: dpa


Was ändert sich im April?


Ab April 2026 gibt es mehr Geld im öffentlichen Dienst, strengere Regeln für Lachgas und eine USB-C-Pflicht für weitere Geräte. Was bedeuten diese Änderungen im neuen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Mehr Geld verdienen im öffentlichen Dienst

Nach der Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bekommen rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder ab dem 1. April mehr Geld: Ihre Löhne steigen um 2,8 Prozent, aber mindestens um 100 Euro. Das gilt in 15 von 16 Bundesländern, da das Land Hessen getrennt verhandelt. Die nächste Erhöhung gibt es zum 1. März 2027.

Lungenkrebs-Früherkennung jährlich kostenlos

Ab dem 1. April haben starke Raucherinnen und Raucher Anspruch auf eine kostenlose jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs. Aktive und ehemalige Rauchende im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können sich künftig alle 12 Monate mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) untersuchen lassen. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Da Ärztinnen und Ärzte sowie Radiologinnen und Radiologen dafür eine besondere Fortbildung benötigen, letztere darüber hinaus eine Genehmigung, könnte es bis zu den ersten Terminen jedoch etwas länger dauern.

USB-C-Ladebuchse bei Laptops bald verpflichtend

Ab 28. April 2026 müssen in der EU angebotene Laptops verpflichtend einen USB-C-Ladeanschluss aufweisen. Für Kleingeräte wie Smartphones und Handys gilt das bereits seit Ende des Jahres 2024, für Laptops galt dagegen eine längere Übergangszeit. Auch Geräte, die eine höhere Leistung als die über USB-C möglichen 240 Watt benötigen, müssen den Anschluss zumindest als zusätzliche Buchse erhalten.

Lachgas-Verbot für Minderjährige zum Ende der Osterferien

Lachgas dürfen Minderjährige ab dem 12. April bundesweit nicht mehr erwerben oder besitzen. Generell verboten werden der Online-Handel mit Lachgas und der Verkauf an Automaten. Gerade für Minderjährige ist der Konsum von Lachgas mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden – von Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Strikte Regeln kommen auch für die als K.-o.-Tropfen bekannten Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO).

Neue Pyrotechnik-Regeln in der Schweiz nach Brandkatastrophe

In der Schweiz darf in öffentlich zugänglichen Räumen ab 1. April keine Pyrotechnik mehr gezündet werden. Darauf einigte sich ein Gremium der Baudirektorinnen und -direktoren aller 26 Kantone. Sie zogen damit erste Lehren aus der Brandkatastrophe von Crans-Montana, bei der 41 Menschen ums Leben kamen und Dutzende verletzt wurden. Dort war in der Silvesternacht durch eine funkensprühende Partyfontäne Schaumstoff an der Decke in Brand geraten.

Warnhinweise gegen Mogelpackungen in Österreich

Weniger Inhalt zum gleichen Preis – Konsumenten in Österreich werden ab 1. April mit Warnhinweisen über schrumpfende Packungsinhalte informiert. Händler müssen ihre Kunden 60 Tage lang darüber aufklären, wenn die Füllmenge eines Produkts bei gleichbleibender Packungsgröße gesunken ist, und wenn der Preis nicht entsprechend reduziert wurde. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 15.000 Euro. Auch in Deutschland wird über mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen diskutiert.

Quelle: dpa


Was tun gegen Mundsoor bei Erwachsenen?


Weiße Flecken und ein Brennen auf der Zunge? Nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene können Mundsoor bekommen. Wie wird vorgebeugt und wie wird man den Pilz wieder los?

„Mundsoor betrifft nur Babys oder Kleinkinder? Nein. Auch Erwachsene können betroffen sein. Den Auslöser der Pilzinfektion habe jeder zweite Mensch in seinem Körper“, sagt Julia Thome, Zahnärztin vom Kölner Zahnmedizinzentrum Carree Dental.

Die gute Nachricht: Den meisten macht er nicht zu schaffen. Mit der Zahnbürste wird der weiße Belag einfach weg gebürstet. Wenn die weißen Flecken aber häufiger auf Zunge oder Mundschleimhaut auftauchen, es vielleicht sogar brennt oder schmerzt, sollte der Haus- oder Zahnarzt einen Abstrich machen. Steht der Erreger fest, müssen für einige Tage Tabletten mit einem Anti-Pilzmittel gelutscht werden. Unterstützend zur Therapie sollte man möglichst wenig Zucker- und Hefehaltiges essen und trinken. Hilfreich ist auch, mit verdünntem Apfelessig oder warmem Salzwasser zu spülen oder probiotischen Joghurt dünn auf die betroffenen Stellen aufzutragen.

Bei längerem Mundsoor-Befall kann es außerdem wichtig sein, den Darm mit Medikamenten und passender Ernährung zu regenerieren.

Welche Risikofaktoren begünstigen eine Infektion?

Dass manche Menschen mehr und andere weniger von der Infektion betroffen sind, kann laut der Expertin zum Beispiel an einem schwachen Immunsystem liegen. Mundsoor kann auch eine Nebenwirkung von Stoffwechselerkrankungen oder Antibiotika-Einnahme sein. Stress erhöht ebenfalls das Risiko, dass die Mundflora gestört wird.

Nicht zuletzt kann es an mangelnder Mundhygiene liegen, dass sich der Pilz ausbreitet. „Putze ich mir regelmäßig gründlich die Zähne und reinige zudem die Zunge mit einem speziellen Schaber, haben schädliche Ablagerungen kaum eine Chance“, sagt die Zahnärztin. Auch schlecht sitzende oder schlecht gesäuberte Zahnprothesen bieten Pilzen einen guten Nährboden. Die Prothesen daher am besten nach jedem Essen gründlich reinigen.

Quelle: dpa