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Nutzen, Risiken und elementare Irrtümer – Magnesium

Zwischen Magnesiumbedarf und -überversorgung

Mit der gezielten Einnahme von Magnesium hoffen viele Menschen einem Mangel entgegenwirken oder die eigene Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit erhöhen zu können. Richtig ist, dass bestimmte Krankheiten tatsächlich eine Unterversorgung mit dem Mineralstoff auslösen können und dass in diesen Fällen eine zusätzliche Magnesiumzufuhr empfehlenswert sein kann. Dennoch sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher am besten in der Apotheke vor Ort erkundigen, ob sie wirklich einen Bedarf an zusätzlichem Magnesium haben könnten. Auch ein Überschuss an Magnesium kann zu unerwünschten Folgen führen und sollte vermieden werden, wie die Apothekerkammer Niedersachsen betont. Wer sich gesund ernährt, braucht oftmals keine Nahrungsergänzung.

Magnesiummangel ist eher die Ausnahme

Für den Menschen ist der Mineralstoff Magnesium lebensnotwendig und zum Beispiel Bestandteil des Skeletts samt Zähnen. Darüber hinaus benötigt der Körper Magnesium für das Funktionieren von Nerven und Muskeln, den Fett- und Kohlenhydratstoffwechsel sowie die Energiebereitstellung. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung sollten in der Regel täglich nicht mehr als 250 mg als Nahrungsergänzungsmittel zugeführt werden. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass in Deutschland keine allgemeine Unterversorgung mit Magnesium bestehe, vor allem nicht bei Personen, die sich pflanzenbasiert und ballaststoffreich ernähren. So sind zum Beispiel Vollkornprodukte, Hülsenfrüchte, Körner und Nüsse besonders reich an Magnesium.

Krankheiten können eine Magnesium-Unterversorgung begünstigen

Bei einigen Krankheiten oder bei der Einnahme bestimmter Medikamente kann allerdings ein Magnesiummangel auftreten. Hierzu gehören Erkrankungen des Verdauungsapparates wie chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder bei einem Mangel an Gallensäure, die phasenweise die Verwertung von Nährstoffen verschlechtern können. Die Einnahme von Entwässerungstabletten, sogenannten Diuretika, zur Behandlung von Bluthochdruck, andere Herzerkrankungen wie Herzrhythmusstörungen oder der Missbrauch von Abführmitteln können ebenfalls eine erhöhte Ausscheidung von Magnesium bewirken und so die Verwertung beeinträchtigen. Auch Protonenpumpenhemmer wie Omeprazol und Pantoprazol, die zum Beispiel bei Sodbrennen eingenommen werden, können die Magnesiumaufnahme hemmen. Sogar starkes Schwitzen kann zu einem Mangel führen. Am häufigsten tritt Magnesiummangel bei chronischem Alkoholmissbrauch auf. Grundsätzlich sollte bei einem bestehenden Mangel vollständig auf Alkohol verzichtet werden.

Bluttests sind selten aussagekräftig

Ein Magnesiummangel kann nicht eindeutig durch Bluttests nachgewiesen werden. Nur ein kleiner Teil des im Körper aktiven Magnesiums ist im Blutserum gelöst, sodass lediglich bei sehr niedrigen Werten von einem Mangel auszugehen ist.

Entscheidend ist die Magnesiummenge

Magnesium steht in den handelsüblichen Nahrungsergänzungsmitteln sowohl als anorganische Verbindung in Form von Magnesiumoxid, -chlorid und -carbonat als auch als organische Verbindung wie Magnesiumcitrat, -lactat, -gluconat und -bisglycinat zur Verfügung. Es ist nicht entscheidend, für welche Variante sich die Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden, die unterschiedlichen Aufnahmewege spielen für die Wirksamkeit nur eine untergeordnete Rolle. Die gesundheitliche Wirkung ist ausschließlich auf den vom Körper aufgenommenen Magnesiumanteil zurückzuführen und lässt sich bei ausreichend hoher Dosierung mit jeder Variante erzielen. Entscheidend ist daher nur die auf der Verpackung angegebene Magnesiummenge, nicht die Gesamtmenge des eingesetzten Magnesiumsalzes.

Wie sollte Magnesium eingenommen werden?

Der Körper nimmt stets nur einen Teil des zugeführten Magnesiums auf. Aus welcher Quelle das Magnesium stammt, also zum Beispiel aus Lebens-, Nahrungsergänzungs- oder Arzneimitteln, ist dabei egal. Wer einen Magnesiummangel gezielt ausgleichen möchte, benötigt daher mindestens einige Wochen. Sinnvoll ist zudem, die Gesamtmenge auf mehrere kleine Portionen pro Tag aufzuteilen. Dies ist effektiver als eine einmalige hohe tägliche Dosis.

Auch ein Zuviel kann unerwünschte Folgen haben

Nebenwirkungen können dann auftreten, wenn die Magnesiumzufuhr den Bedarf übersteigt. Da der Magnesiumgehalt in Lebensmitteln niedriger ist als in Nahrungsergänzungs- oder Arzneimitteln, ist das Risiko einer Überdosierung durch Nahrungsaufnahme geringer. Wer keinen Magnesiummangel oder erhöhten Bedarf hat und dennoch Ergänzungsmittel einnimmt, kann Nebenwirkungen wie Durchfall entwickeln. Dasselbe gilt, wenn Personen mit tatsächlichem Bedarf eine zu hohe Menge auf einmal einnehmen. Ein Überschuss an Magnesium kann außerdem die Aufnahme anderer Mineralstoffe wie Eisen, Zink oder Calcium beeinträchtigen. Ebenso kann die Aufnahme von bestimmten Antibiotika vermindert sein, weshalb ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei Stunden zwischen der Einnahme des Antibiotikums und des Magnesiums empfohlen wird. Personen mit Herz- oder Nierenerkrankungen, die beispielsweise Diuretika, Herzglycoside, Calciumkanalblocker oder Antiarrhythmika einnehmen, sollten eine zusätzliche Magnesiumzufuhr stets mit der Apotheke vor Ort abklären. Eine Überdosierung kann in diesen Fällen zu Muskelschwäche, Blutdruckabfall oder Herzrhythmusstörungen führen und potenziell lebensbedrohlich sein. Bei bestimmten Therapien ist die Kontrolle der Blutelektrolyte sehr wichtig. Der unregelmäßige Konsum von Magnesium kann die Beurteilung der Testwerte erheblich beeinträchtigen.

Beratung in der Apotheke vor Ort

Das Team in der Stammapotheke kann alle regelmäßig eingenommenen Medikamente der Patientinnen und Patienten dokumentieren und somit jederzeit prüfen, ob eine zusätzliche Magnesiumeinnahme sinnvoll oder möglicherweise sogar schädlich ist. Das pharmazeutische Personal erläutert in verständlichen Worten die komplexen Inhalts- und Mengenangaben der verschiedenen Magnesiumpräparate und empfiehlt die im jeweiligen Einzelfall am besten geeigneten Produkte. Ohne fachliche Prüfung und Einordnung können gerade bei mehreren Arzneimitteln, bei Selbstmedikation oder chronischen Erkrankungen vermeidbare Risiken entstehen.

Apothekerinnen und Apotheker sind unabhängige Heilberufler mit universitärer Ausbildung und staatlicher Zulassung. Sie behalten den Überblick über alle Medikamente, erkennen mögliche Wechselwirkungen und erklären verständlich, worauf im Alltag zu achten ist. So tragen sie entscheidend dazu bei, dass Arzneimitteltherapien sicher und wirksam bleiben.

Die Apotheke ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Medikamente. Hier wird zusammengeführt, was Patientinnen und Patienten von verschiedenen Ärztinnen und Ärzten oder aus der Selbstmedikation erhalten. Risiken werden frühzeitig erkannt und verständlich erklärt – damit pharmazeutische Behandlungen im Alltag sicher umgesetzt werden können.

Quelle: Apothekerkammer Niedersachsen


Warkens Milliarden-Sparpaket

Auf Patientinnen und Patienten kommen nach Plänen von Gesundheitsministerin Nina Warken höhere Zuzahlungen und einige Einschnitte zu, um höhere Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr zu vermeiden. Die CDU-Politikerin stellte in Berlin Kernpunkte für ein Sparpaket vor, die auch milliardenschwere Ausgabenbremsen bei Versorgungsanbietern von den Praxen und Kliniken bis zu Arzneiherstellern umfassen. Einen konkreten Gesetzentwurf will die schwarz-rote Koalition jetzt in gut zwei Wochen ins Kabinett bringen.

Warken sprach von einem „ausgewogenen Paket“, das die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nachhaltig stabilisieren könne. Insgesamt soll es für 2027 ein Einsparvolumen von knapp 20 Milliarden Euro ermöglichen – mehr als die erwartete Lücke von 15 Milliarden Euro. „Wir müssen immer mit einem Puffer rechnen, weil wir ja auch sicher den stabilen Beitragssatz erreichen wollen“, erläuterte die Ministerin.

Warken griff für ihre Vorstellungen auf Empfehlungen zurück, die eine von ihr eingesetzte Expertenkommission Ende März vorgelegt hatte. „Wir haben uns jetzt die Werkzeuge ausgesucht, mit denen wir die Großbaustelle GKV-Finanzen angehen wollen.“ Das seien mehr als drei Viertel der Vorschläge. Generell gelte: „Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben als wir einnehmen.“ Preise und Vergütungen für Versorgungsanbieter sollen an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden. Und: Ausgaben müssten „nachweisbaren Nutzen“ haben.

Was kommt auf Versicherte zu?

Die Ministerin betonte, ohne die Reform würde die Belastung der Versicherten und ihrer Arbeitgeber „um ein Vielfaches höher ausfallen als mit der Reform“. Bestehende Härtefallregelungen blieben unangetastet. Ein Überblick:

  • Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, wenn man ein verschriebenes Medikament in der Apotheke abholt, sollen angehoben werden – auf 7,50 Euro und 15 Euro.
  • Wie von der Kommission empfohlen, sollen homöopathische Leistungen nicht mehr auf Kassenkosten zu bekommen sein. Gelten soll dies ebenso für eine bisher alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge auch ohne Symptome.
  • Die beitragsfreie Mitversicherung soll nicht abgeschafft, aber „modifiziert“ werden – etwas milder als von den Experten empfohlen. Weiter beitragsfrei mitversichert sein sollen demnach Kinder, Eltern von Kindern unter 7 Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter. Für alle anderen bisher beitragsfrei versicherten Ehepartner plant Warken einen eigenen Beitrag von 3,5 Prozent. Gelten soll dies dann ab 2028.

Welche Einschnitte sind bei Kliniken, Ärzten und Pharma zu erwarten?

  • Bei den Kliniken soll unter anderem eine Klausel dauerhaft gestrichen werden, die höhere Vergütungsanstiege ermöglicht. Eingeführt werden soll, dass vor bestimmten Eingriffen eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden kann.
  • Bei den Ärztinnen und Ärzten in den Praxen soll für bestimmte Leistungen die Bezahlung außerhalb genereller Honorarbudgets gestrichen werden – etwa für offene Sprechstunden oder das erstmalige Laden von Behandlungsdaten in die neuen elektronischen Patientenakten.
  • Pharmahersteller müssen sich darauf einstellen, dass Medikamente verstärkt mit günstigeren Rabattverträgen gehandelt werden. Weitere Sparregeln sollen bei Arznei-Preisfindungen eingeführt werden. Bei den Apotheken soll ein Rabatt erhöht werden, eine versprochene Erhöhung beim Fix-Honorar aber kommen.
  • Bei den Kassen sollen nach Warkens Plänen Verwaltungsausgaben begrenzt und die Werbeausgaben halbiert werden. Vergütungen von Führungskräften der Kassen und auch der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen begrenzt werden.

Wie soll es weitergehen?

Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Koalitionsspitzen am 29. April ins Kabinett kommen. Angestrebt wird dann ein Bundestagsbeschluss noch vor der Sommerpause. Ob es ergänzend noch Anhebungen bei gesundheitsrelevanten Steuern geben könnte, wie von der Expertenkommission empfohlen, ist offen. Warken sagte, sie sei „sehr dafür“, neben Alkohol und Tabak auch das Thema Zuckersteuer anzugehen. Darüber werde man in der Regierung sprechen.

Lob und scharfe Kritik

Der Sozialverband Deutschland kritisierte ein „Schleifen der beitragsfreien Familienversicherung“ als „fatales Signal“. Die IG Metall warnte vor „Leistungskürzungen, einseitigen Mehrbelastungen oder Beitragsanhebungen für Beschäftigte“. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen begrüßte die Reformankündigungen, bemängelte aber, dass die Versorgung von Bürgergeldempfängern wohl weiter von den Beitragszahlern anstatt vom Staat bezahlt werden solle. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann machte indes deutlich, dass dies ein Punkt sei, über den man noch reden müsse.

Quelle: dpa


Krankenkassen favorisieren höhere Steuern auf Alkohol, Zucker und Tabak

Aus Sicht der Krankenkassen wären höhere Steuern auf Tabak und Alkohol sinnvoll. «Lieber etwas teureres Bier und Zigaretten als die milliardenteuren Folgeerkrankungen vom Trinken und Rauchen», sagte der Chef des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, der «Rheinischen Post». Auch eine neue Steuer auf zuckerhaltige Getränke fände er gut.

Oliver Blatt bezog sich dabei auf Vorschläge der Expertenkommission für eine Reform des Gesundheitswesens. Ihre 66 Empfehlungen haben insgesamt ein Volumen von 42 Milliarden Euro. Was davon umgesetzt wird, will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nun prüfen. Schon für 2027 wird eine Finanzlücke von rund 15 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet.

Der Chef des GKV-Spitzenverbands begrüßte auch die Idee der Fachleute, vor teuren Operationen an Knien oder Hüfte eine Zweitmeinung einzuholen. Andere Empfehlungen bewertete der Verbandsvertreter skeptisch, so etwa die Streichung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten ohne Kleinkinder. «An anderen Stellen ließe sich einfacher und schneller mehr Einsparpotenzial erreichen», sagte er. Zudem kritisierte er Äußerungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, im Falle von Einschnitten bei Honorarzuschlägen womöglich weniger Termine anzubieten. Solche «Drohungen» seien nicht angemessen, meinte Blatt. Die Ärzte müssten sich Veränderungen stellen.

Gefragt nach dem Sparbeitrag der Krankenkassen verwies Oliver Blatt darauf, dass den Kassen bereits ein Sparbeitrag von 100 Millionen Euro auferlegt sei. Zugleich sagte er: «Ich bin mir sehr sicher, dass wir wahrscheinlich in zehn Jahren auch nicht mehr die gleiche Zahl der Krankenkassen haben werden.» Schon heute würden ökonomisch wirtschaftliche Zusammenschlüsse geprüft.

Quelle: dpa


Was ändert sich im April?


Ab April 2026 gibt es mehr Geld im öffentlichen Dienst, strengere Regeln für Lachgas und eine USB-C-Pflicht für weitere Geräte. Was bedeuten diese Änderungen im neuen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Mehr Geld verdienen im öffentlichen Dienst

Nach der Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bekommen rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder ab dem 1. April mehr Geld: Ihre Löhne steigen um 2,8 Prozent, aber mindestens um 100 Euro. Das gilt in 15 von 16 Bundesländern, da das Land Hessen getrennt verhandelt. Die nächste Erhöhung gibt es zum 1. März 2027.

Lungenkrebs-Früherkennung jährlich kostenlos

Ab dem 1. April haben starke Raucherinnen und Raucher Anspruch auf eine kostenlose jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs. Aktive und ehemalige Rauchende im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können sich künftig alle 12 Monate mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) untersuchen lassen. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Da Ärztinnen und Ärzte sowie Radiologinnen und Radiologen dafür eine besondere Fortbildung benötigen, letztere darüber hinaus eine Genehmigung, könnte es bis zu den ersten Terminen jedoch etwas länger dauern.

USB-C-Ladebuchse bei Laptops bald verpflichtend

Ab 28. April 2026 müssen in der EU angebotene Laptops verpflichtend einen USB-C-Ladeanschluss aufweisen. Für Kleingeräte wie Smartphones und Handys gilt das bereits seit Ende des Jahres 2024, für Laptops galt dagegen eine längere Übergangszeit. Auch Geräte, die eine höhere Leistung als die über USB-C möglichen 240 Watt benötigen, müssen den Anschluss zumindest als zusätzliche Buchse erhalten.

Lachgas-Verbot für Minderjährige zum Ende der Osterferien

Lachgas dürfen Minderjährige ab dem 12. April bundesweit nicht mehr erwerben oder besitzen. Generell verboten werden der Online-Handel mit Lachgas und der Verkauf an Automaten. Gerade für Minderjährige ist der Konsum von Lachgas mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden – von Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Strikte Regeln kommen auch für die als K.-o.-Tropfen bekannten Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO).

Neue Pyrotechnik-Regeln in der Schweiz nach Brandkatastrophe

In der Schweiz darf in öffentlich zugänglichen Räumen ab 1. April keine Pyrotechnik mehr gezündet werden. Darauf einigte sich ein Gremium der Baudirektorinnen und -direktoren aller 26 Kantone. Sie zogen damit erste Lehren aus der Brandkatastrophe von Crans-Montana, bei der 41 Menschen ums Leben kamen und Dutzende verletzt wurden. Dort war in der Silvesternacht durch eine funkensprühende Partyfontäne Schaumstoff an der Decke in Brand geraten.

Warnhinweise gegen Mogelpackungen in Österreich

Weniger Inhalt zum gleichen Preis – Konsumenten in Österreich werden ab 1. April mit Warnhinweisen über schrumpfende Packungsinhalte informiert. Händler müssen ihre Kunden 60 Tage lang darüber aufklären, wenn die Füllmenge eines Produkts bei gleichbleibender Packungsgröße gesunken ist, und wenn der Preis nicht entsprechend reduziert wurde. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 15.000 Euro. Auch in Deutschland wird über mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen diskutiert.

Quelle: dpa


Was tun gegen Mundsoor bei Erwachsenen?


Weiße Flecken und ein Brennen auf der Zunge? Nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene können Mundsoor bekommen. Wie wird vorgebeugt und wie wird man den Pilz wieder los?

„Mundsoor betrifft nur Babys oder Kleinkinder? Nein. Auch Erwachsene können betroffen sein. Den Auslöser der Pilzinfektion habe jeder zweite Mensch in seinem Körper“, sagt Julia Thome, Zahnärztin vom Kölner Zahnmedizinzentrum Carree Dental.

Die gute Nachricht: Den meisten macht er nicht zu schaffen. Mit der Zahnbürste wird der weiße Belag einfach weg gebürstet. Wenn die weißen Flecken aber häufiger auf Zunge oder Mundschleimhaut auftauchen, es vielleicht sogar brennt oder schmerzt, sollte der Haus- oder Zahnarzt einen Abstrich machen. Steht der Erreger fest, müssen für einige Tage Tabletten mit einem Anti-Pilzmittel gelutscht werden. Unterstützend zur Therapie sollte man möglichst wenig Zucker- und Hefehaltiges essen und trinken. Hilfreich ist auch, mit verdünntem Apfelessig oder warmem Salzwasser zu spülen oder probiotischen Joghurt dünn auf die betroffenen Stellen aufzutragen.

Bei längerem Mundsoor-Befall kann es außerdem wichtig sein, den Darm mit Medikamenten und passender Ernährung zu regenerieren.

Welche Risikofaktoren begünstigen eine Infektion?

Dass manche Menschen mehr und andere weniger von der Infektion betroffen sind, kann laut der Expertin zum Beispiel an einem schwachen Immunsystem liegen. Mundsoor kann auch eine Nebenwirkung von Stoffwechselerkrankungen oder Antibiotika-Einnahme sein. Stress erhöht ebenfalls das Risiko, dass die Mundflora gestört wird.

Nicht zuletzt kann es an mangelnder Mundhygiene liegen, dass sich der Pilz ausbreitet. „Putze ich mir regelmäßig gründlich die Zähne und reinige zudem die Zunge mit einem speziellen Schaber, haben schädliche Ablagerungen kaum eine Chance“, sagt die Zahnärztin. Auch schlecht sitzende oder schlecht gesäuberte Zahnprothesen bieten Pilzen einen guten Nährboden. Die Prothesen daher am besten nach jedem Essen gründlich reinigen.

Quelle: dpa


Zahntechnik – Handwerk sucht Nachfolger/innen


VDZI – Wie das Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 des KfW-Mittelstandspanesl zeigt, erwägt jedes vierte mittelständische Unternehmen in Deutschland eine Schließung nach dem Ruhestand der Inhaber. 

„Das aktuelle Nachfolge-Monitoring Mittelstand von KfW Research gibt Hinweise auf einen an Dynamik gewinnenden Trend zunehmender Stilllegungspläne im Mittelstand. Die bereits im Vorjahr sichtbare Entwicklung vermehrter freiwilliger Geschäftsaufgaben nach dem Rückzug der aktuellen Senior-Generation hat sich noch einmal leicht beschleunigt: Entscheidungen hinsichtlich des Fortbestands des Unternehmens fallen noch häufiger zugunsten einer Stilllegung bzw. zu Ungunsten einer Nachfolgelösung aus“, so die KfW- Auswertung vom 9. Januar 2026.

Die letzte Umfrage des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zur Betriebsnachfolge aus dem Jahr 2020 hatte gezeigt, dass etwa 44 Prozent der zahntechnischen Betriebsinhaber/innen planen, ihren Betrieb an Nachfolger/innen zu übergeben. Knapp 30 Prozent schließen ihren Betrieb dauerhaft.

An wen soll der Betrieb übergeben werden?

Die Frage nach der Betriebsübergabe beantworten die Inhaber/innen folgendermaßen:

  • Familienmitglied: 14,0 %
  • Mitarbeiter: 27,2 %
  • Wettbewerber: 2,4 %
  • Existenzgründer: 7,5 %
  • „sonstiger Externer“: 7,6 %
  • bisher nicht festgelegt: 41,3 %

Wie das KfW-Mittelstandspanel zeigt, ist mit 57 Prozent inzwischen mehr als die Hälfte der mittelständischen Unternehmer/innen 55 Jahre oder älter. Vor 20 Jahren lag dieser Anteil noch bei 20 Prozent. Das Durchschnittsalter bei mittelständischen Inhaber/innen beträgt knapp über 54 Jahre. Bei denjenigen, die bis Ende 2026 eine Nachfolge planen, liegt es sogar bei über 66 Jahren.

Die ZDH-Strukturumfrage aus 2025 ergab folgendes Bild der Altersstruktur der Betriebsinhaber/innen im Zahntechniker-Handwerk:

  • bis 40 Jahre: 3,8 % (Handwerk gesamt, A+B1: 10,7 %)
  • 41 – 50 Jahre: 27,4 % (Handwerk gesamt, A+B1: 16,9 %)
  • 51 – 55 Jahre: 6,1 % (Handwerk gesamt, A+B1: 14,2 %)
  • 56 – 60 Jahre: 17,1 % (Handwerk gesamt, A+B1: 18,3 %)
  • 61 – 65 Jahre: 28,1 % (Handwerk gesamt, A+B1: 15,1 %)
  • über 65 Jahre: 14,3 % (Handwerk gesamt, A+B1: 9,1 %)
  • Durchschnitt: 55,5 Jahre (Handwerk gesamt, A+B1: 52,7 Jahre)

Altersbedingt schließen mittlerweile viele Laborinhaber/innen. Ohne attraktive Rahmenbedingungen folgt diesen niemand nach. Die Gefahr besteht, dass die Sicherung eines flächendeckenden Angebotes im ländlichen Raum gefährdet ist. Um dem entgegenzuwirken, arbeitet die Branche an besseren Rahmenbedingungen, ein zentrales Anliegen des VDZI in seinen politischen Gesprächen.


Was bedeuten diese Phrasen im Arbeitszeugnis wirklich?

Wahrheitsgemäß, aber gleichzeitig auch wohlwollend – so muss ein Arbeitszeugnis grundsätzlich formuliert sein. Offensichtliche Kritik darf aus dem Dokument nicht herauszulesen sein. Personalerinnen und Personaler haben daher ganz eigene Formulierungen etabliert, denen nur Profis kritische Hinweise entnehmen können. Das Karriereportal Xing hat sich einige von ihnen herausgepickt und erklärt, welche tatsächlichen Informationen die jeweilige Zeugnissprache transportieren soll:

„Er/Sie erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“

Das klingt, als sei der alte Arbeitgeber zufrieden mit der Arbeitsleistung gewesen – ist aber laut Xing lediglich die Schulnote 3. Die Leistung wird damit als durchschnittlich bewertet. Was fehlt zu einer besseren Beurteilung? Die Steigerungen „stets“ und „vollsten“.

„Er/Sie zeigte Verständnis für seine/ihre Aufgaben.“

Das bedeutet übersetzt so viel wie: Die Person wusste zwar, was zu tun gewesen wäre, konnte das aber trotzdem nicht in der gewünschten Qualität umsetzen.

„Er/Sie arbeitete mit Engagement und Interesse.“

Zu dieser Aussage fehlen konkrete Ergebnisse oder Auswirkungen des Engagements. Laut Xing kann das darauf hindeuten, dass trotz hohen Einsatzes nur begrenzte Resultate zustande gekommen sind.

„Er/Sie war bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“

Laut Xing ist das eine der bekanntesten kritischen Zeugnis-Phrasen. Wer nur bemüht war, hat die Anforderungen in der Regel nicht erfüllt. „Bemühung“ im Zeugnis sei daher nahezu immer negativ zu deuten.

„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.“

Ist in der Bewertung des Sozialverhaltens nur von Vorgesetzten und Kollegen die Rede, könnte das darauf hindeuten, dass es etwa mit Kunden oder externen Partnern Schwierigkeiten gab. Besonders kritisch ist dieser Hinweis Xing zufolge zu deuten, wenn das Verhalten insgesamt nur sehr knapp bewertet wird.

„Er/Sie erledigte die Aufgaben selbstständig.“

Selbstständigkeit ist keine besondere Leistung, sondern eine Grundanforderung. Wird diese Eigenschaft herausgestellt, ohne weitere Hinweise auf Eigeninitiative oder Verantwortung zu geben, deutet das laut Xing auf einen begrenzten Handlungsspielraum hin.

Quelle: dpa


Frühlingsgefühle – was im März sich alles ändert


Das Wahljahr beginnt und die Schufa wird transparenter. Viele Rentnerinnen und Rentner müssen mit Einbußen rechnen. Der Frühling kommt, und nicht nur die Uhren werden im März umgestellt. Welche Änderungen bringt der neue Monat für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Transparenter soll der Schufa-Score werden

Wer einen Kredit benötigt, kann seinen Schufa-Score ab dem 17. März digital und kostenlos einsehen. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung für den sogenannten Schufa-Account. Interessenten müssen sich zunächst in eine Warteliste eintragen und werden dann schrittweise freigeschaltet. Bisher war oft unklar, wie die Bonität berechnet wird. Mit dem neuen, vereinfachten Score-Modell sollen auch Laien ihren Wert nachvollziehen können: Für zwölf Kriterien werden Punkte vergeben, die in der Summe von 100 bis 999 reichen. Je höher die Punktzahl, desto besser ist die Kreditwürdigkeit. 

Die alljährlich Umstellung auf die Sommerzeit steht an

Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im März. Am 29. wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt, diese dauert bis zum letzten Sonntag im Oktober.

Krankenkassenbeiträge für Rentner werden erhöht

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch aus. Für Betroffene landet entsprechend weniger Rente auf dem Konto.

Zwei Bundesländer haben die Wahl

Das Wahljahr beginnt am 8. März in Baden-Württemberg. Rund 7,7 Millionen Menschen ab 16 Jahren können entscheiden, wer in den Landtag in Stuttgart einzieht. Zwei Wochen später stimmt Rheinland-Pfalz ab. Dort wird am 22. März ein neuer Landtag gewählt.

Radikaler Rückschnitt von Gehölzen bis Ende September verboten

Vom 1. März bis zum 30. September untersagt das Bundesnaturschutzgesetz radikale Rückschnitte von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen. Dies dient dem Schutz brütender Vögel. Nur leichte Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt; bei Verstößen drohen Bußgelder.

Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter ist nun schwarz

Mit Beginn der Mopedsaison müssen Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds, Mofas und E-Scootern ihren neuen Versicherungsschutz kenntlich machen. Das ab dem 1. März gültige Kennzeichen wird schwarz. Die Farbe wechselt jedes Jahr. So kann auf den ersten Blick erkannt werden, ob ein Fahrzeug versichert ist.

Quelle: dpa


Koalition gegen Abschaffung freiwilliger Kassenleistungen

Zahnreinigungen werden von einigen Krankenkassen bezahlt, andere übernehmen Leistungen im Bereich Homöopathie. Eine Diskussion über diese freiwilligen Leistungen ist entbrannt. Nun haben sich die Regierungsfraktionen von Union und SPD dagegen ausgesprochen, freiwillige Leistungen gesetzlicher Krankenkassen abzuschaffen. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV), Andreas Gassen, hatte deren Abschaffung zuvor gefordert, denn wenn bei der gesetzlichen Krankenversicherung gespart werden müsse, dann «sind «Nice to have»-Leistungen als Erstes zu streichen».

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt (CDU), erklärte gegenüber dem «Stern»: «Der Vorschlag, freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen vollständig abzuschaffen, greift zu kurz und lenkt aus meiner Sicht vom eigentlichen Reformbedarf ab.» Ähnlich äußerte sich auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis. Dem Medium sagte er, «das strukturelle Finanzierungsproblem lösen wir damit nicht».

Gassens Forderung lehnt auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab. «Mit solchen Scheindebatten wird von dem Reformbedarf im ambulanten Bereich, bei den Kliniken und im Bereich der Arzneimittel abgelenkt», sagte der Sprecher der GKV, Florian Lanz, der «Welt».

Freiwillige Leistungen gehen über das allgemeine Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus und sind von Kasse zu Kasse verschieden. Professionelle Zahnreinigungen, aber auch umstrittene Behandlungsmethoden wie Homöopathie zählen dazu. Dass diese von einigen Kassen finanziert werden, steht seit längerem auch in der Politik in der Kritik. Auch SPD-Politiker Pantazis sagte, zumindest Leistungen ohne wissenschaftlich belegbaren Nutzen gehörten auf den Prüfstand.

Quelle: dpa


Freiberuflich schlechter gestellt

Ein geringeres Einkommen als Angestellte, wirklich Selbstständige und vor allem als Unternehmer erzielen Freiberufler, die kurzfristige, projektbasierte Aufträge über digitale Plattformen annehmen, anstatt einen festen Arbeitsvertrag zu haben. Einer Untersuchung der University of Michigan zufolge haben diese „Gig Worker“ zudem eher gesundheitliche Probleme. Die Forscher haben die Daten von rund 10.000 US-Familien ausgewertet und die Selbstständigkeit in drei Kategorien unterteilt: Unternehmer, formell Selbstständige und informell Selbstständige.

Unterschiede in der Selbstständigkeit

Zwischen den Gruppen bestehen teils erhebliche Unterschiede in Bezug auf finanzielle Ergebnisse, Gesundheit und Stabilität, was auch den US-Arbeitsmarkt prägt. Die informelle Selbstständigkeit hat in den vergangenen Jahren zugelegt, während die formelle Selbstständigkeit sinkt. Auch in Europa ist diese Form der Beschäftigung weitverbreitet. Dazu gehören beispielsweise Mitarbeiter von Lieferdiensten, die aber von einer seit zwei Jahren geltenden EU-Plattformarbeitsrichtlinie besser geschützt sind.

In den USA machen informell Selbstständige den größten Teil der selbstständigen Erwerbstätigen aus, sind aber am schlechtesten gestellt. Sie verdienen weniger, geben eine schlechtere körperliche und geistige Gesundheit an, sind weniger zufrieden mit ihrem Leben und einem höheren Risiko der Arbeitslosigkeit ausgesetzt, unterstreichen die Wissenschaftler.

Diese umfassende Studie zeigt außerdem auf, dass informelle Selbstständigkeit in den USA vor allem bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen, Frauen, Hispanics und Schwarzen anzutreffen ist – Muster, die durch Sprachbarrieren, Diskriminierung und eingeschränkten Zugang zu Chancen geprägt sind, heißt es weiter.

Teufelskreis der Arbeitslosigkeit

„Diese Gruppe ist in mehrfacher Hinsicht schlechter gestellt. Oft fehlen ihnen Sozialleistungen, Stabilität und Aufstiegsmöglichkeiten. Und es wird zu einem Teufelskreis: Lässt die Gesundheit aufgrund ihres Jobs nach, verlieren sie ihre Arbeit. Wenn wir alle Selbstständigen in einen Topf werfen, verschleiern wir wichtige wirtschaftliche Trends und Realitäten. Es besteht die reale Sorge, dass informelle Selbstständige in Jobs verharren, die nicht zu langfristigem Wachstum führen“, so Forscherin Joelle Abramowitz.

Quelle: pressetext.com


Kann mein Arbeitgeber mir ein Karnevalskostüm aufzwingen?

Darf der Chef eine Karnevalsverkleidung wie Partyhütchen oder Bärchenkostüm verlangen? Wann Sie Nein sagen dürfen – und wann Sie lieber mitmachen sollten, um keine Abmahnung zu riskieren.

Zur Karnevalszeit rückt seriöses Auftreten oft in den Hintergrund. Aber darf der Arbeitgeber einen Partyhut an der Supermarktkasse oder ein Bärchenkostüm im Verkauf wirklich anordnen? Unter Umständen ja, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht: „Hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, darf er dies anordnen.“ Ein solches Interesse liegt meist bei direktem Kundenkontakt vor, beispielsweise im Einzelhandel.

Ohne Kundenkontakt dürfte die Begründung für den Kostümzwang jedoch schwierig werden. „Ist das Ziel ausschließlich ‚gute Stimmung im Betrieb‘, reicht das vermutlich nicht für ein berechtigtes Interesse aus“, so die Rechtsanwältin.

Abmahnungen sind möglich, aber …
Welche Folgen drohen, wenn man sich trotz berechtigtem Interesse weigert? „Ordnet der Arbeitgeber das Kostüm wirksam an und der Arbeitnehmer verweigert dies, kann eine Abmahnung folgen“, erklärt Oberthür.

Trotzdem muss nicht jedes Kostüm hingenommen werden. „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht darf nicht verletzt werden. Das heißt, das Kostüm darf nicht unangemessen oder lächerlich sein“, so die Expertin. Das wäre etwa der Fall, wenn die Verkleidung den Arbeitnehmer bloßstellt oder zu freizügig ist.

Wichtig zu wissen: Einfache Accessoires wie Pudelmützen, gestreifte Hemden oder Partyhüte liegen in der Regel im Rahmen des Zumutbaren. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kostümierung in diesem Fall auch selbst beschaffen und den Mitarbeitern zur Verfügung stellen.

Quelle: dpa


Allgemein- und Mundgesundheit sind untrennbar

BZÄBZÄK, KZBV: Klare Absage an Vorschläge des CDU-Wirtschaftsrats

Zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und privat abzusichern, erklären Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), und Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

„Diese Vorschläge sind medizinisch falsch, unsozial und ökonomisch kurzsichtig. Eine Ausgliederung der Zahngesundheit aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wäre mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem und damit für die gesamte Bevölkerung verbunden. Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich. Allein das Thema Parodontitis mit den zahlreichen Komorbiditäten wie Diabetes, koronaren Herzerkrankungen oder auch Demenz macht deutlich, wie wichtig es ist, Erkrankungen sektorenübergreifend in den Blick zu nehmen – nicht nur, um Krankheitslasten zu senken, sondern auch, um mittel- und langfristig Kosten einzusparen. Es ist daher ein Trugschluss zu glauben, durch eine Ausgliederung der Zahnmedizin könne es zu Einsparungen im Gesundheitswesen kommen. Das Gegenteil wäre der Fall.

Alle zahnärztlichen Leistungen, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind, entsprechen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Sie sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich; sie überschreiten nicht das Maß des Notwendigen (Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V).

Eine Verlagerung der zahnmedizinischen Versorgung in die vollständige Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten geht mit der Gefahr einher, dass:

  • die zahnmedizinische Gesundheitsversorgung von der individuellen Leistungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten abhängen würde. Gerade Familien wären doppelt betroffen: Sie müssten für jedes Familienmitglied die Risiken einzeln absichern, da der Rückhalt der Familienversicherung vollständig entfiele.
  • der Sozialstatus der Patientinnen und Patienten am Zahnstatus ablesbar wäre (sozial Schwache könnten zahnmedizinische Versorgung aufgrund ihrer finanziellen Lage primär zur Schmerzversorgung und nur in Notfällen in Anspruch nehmen).
  • die Versorgung der Bevölkerung, insbesondere aber von vulnerablen Patientengruppen (Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen) sowie von Kindern (mit entsprechenden Folgeschäden und -kosten durch den Wegfall von Präventionsleistungen), gefährdet würde. Dies unterstreicht besonders, wie unsozial ein solcher Vorschlag ist.
  • mangels Steuerungsmechanismen durch die Selbstverwaltung bestehende Lücken bei der flächendeckenden Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, forciert würden.
  • Deutschland den im internationalen Vergleich bei der Mundgesundheit erreichten Spitzenplatz und das hohe Versorgungsniveau der Bevölkerung verlieren würde.

Aktuelle Studien zeigen, dass Länder wie Spanien, in denen zahnmedizinische Behandlungen kaum öffentlich finanziert werden, im Hinblick auf die Mundgesundheit über alle Altersgruppen deutliche Defizite aufweisen.

Im Ergebnis: Gerade der zahnärztliche Bereich in Deutschland hat gezeigt, dass die Kombination von Präventionsorientierung mit einem angemessenen Maß an Eigenverantwortung der GKV-Versicherten die Lösung ist, die zu einer stetigen Verbesserung der Mundgesundheit und zu stabilen Ausgaben führt.“