KZVH – Klein anfangen, dranbleiben, gemeinsam wachsen – wie für jede Alltagsroutine gilt das im Besonderen für die Zahnpflege bei Kindern. Um Familien von Beginn an bei diesem Thema zu begleiten, hat die hessische Zahnärzteschaft einen neuen Elternratgeber erstellt.
„Gesunde Zähne von Anfang an“ heißt eine neue Publikation, die sich an Eltern und Familien richtet. Die 36-seitige Broschüre enthält Informationen, Hinweise und praktische Tipps rund um die Mundgesundheit bei Kindern. Zudem finden Eltern im hinteren Teil des Ratgebers Antworten auf häufig gestellte Fragen. Grafiken und QR-Codes zu Videos veranschaulichen die beschriebenen Inhalte.
Schritt für Schritt zur Zahnpflegeroutine
Eltern und werdende Eltern haben viele Fragen – darunter auch, wie eine gute Mundpflege bei Kindern gelingen kann. Der Elternratgeber „Gesunde Zähne von Anfang an“ klärt Schritt für Schritt nach Altersstufen auf, beginnend mit der Schwangerschaft und den ersten Lebensmonaten. Werdende und frischgebackene Eltern erfahren, warum eine gute Zahnpflege auch in der Schwangerschaft wichtig ist, wann die ersten Zähne bei Babys erscheinen, wie man Babys an eine Zahnbürste gewöhnt oder was bei der Wahl einer kindgerechten Zahnpasta zu beachten ist.
Eltern von Kleinkindern erhalten Tipps für die Entwicklung einer gemeinsamen Zahnputzroutine, die richtigen Zahnputzbewegungen und zur Schnuller-Entwöhnung. Auch die Zahnpflege in Krippe, Kita und Tagespflege wird thematisiert. Empfehlungen gibt es zudem für eine gesundheitsfördernde Ernährung im Alltag. Auch für Schulkinder und Jugendliche enthält die Broschüre hilfreiche Informationen und Tipps.
Eine der wichtigsten Botschaften des Ratgebers: Mundpflege ist für Eltern und für Kinder ein Lernprozess. Eltern sollten sich und ihre Kinder dabei nicht unter Druck setzen. Fachlich begleitet hat die Broschüre Dr. Andrea Thumeyer, langjährige Vorsitzende der früheren Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH).
Testsiegel für Ärztinnen und Ärzte unterliegen strengen Anforderungen sowohl in Bezug auf das zugrundeliegende Testverfahren als auch die Gestaltung der Test-Logos. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil zu Ärztesiegeln der Zeitschrift „Focus Gesundheit“ betont. Ob die Siegel im konkreten Fall irreführend waren, muss das Oberlandesgericht (OLG) München demnach erneut prüfen.
Im jährlich erscheinenden Sonderheft der Zeitschrift unter dem Titel „Ärzteliste“ werden Ärztinnen und Ärzte als „Focus Top Mediziner“ oder „Focus Empfehlung“ ausgezeichnet. Für eine jährliche Lizenzgebühr dürfen die Ärzte die Siegel zu Werbezwecken nutzen. Die Wettbewerbszentrale kritisierte, die Gestaltung der Siegel sei irreführend und der Vergabe lägen keine sachgerechten Kriterien zugrunde.
Werbung oder Gütesiegel?
Das Landgericht München hatte der Klage zunächst stattgegeben und dem Burda-Verlag die Verleihung und Veröffentlichung der Ärzte-Siegel untersagt. Verbraucher würden die Siegel ähnlich wie Prüfsiegel der Stiftung Warentest auffassen. Es werde der Eindruck erweckt, es finde eine Bewertung nach objektiven Kriterien statt. Das sei wettbewerbswidrig.
Das OLG München sah die Sache später anders und hob das Urteil auf. Dem Durchschnittsverbraucher sei klar, dass die Bewertung von Ärzten vor allem subjektiv geprägt sei, weshalb sie die Siegel als Werbung mit aktuellen Testergebnissen und nicht als Prüfzeichen oder Gütesiegel verstünden. Am Logo sei zudem zu erkennen, dass das Siegel von einem Medienunternehmen vergeben wurde. Die Festlegung der Prüfkriterien falle in den vom Grundgesetz geschützten Bereich journalistischer Recherche.
Test-Einschränkungen müssen im Siegel erkennbar sein
Der BGH hob jetzt das OLG-Urteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück nach München. Bei der entgeltlichen Bereitstellung von Test-Logos mit Gesundheitsbezug seien strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit des Testverfahrens sowie der Gestaltung der Siegel zu stellen. Wenn sich aus dem Verfahren Einschränkungen für die Aussagekraft der Siegel ergeben, müsse das in den Test-Logos zu erkennen sein, so der Senat.
Diesem Maßstab werde das Urteil des OLG München nicht gerecht. Der BGH zieht in Betracht, dass die Test-Logos des Focus-Magazins irreführend sein könnten und deren Gestaltung nicht den strikten Anforderungen an Werbung mit Gesundheitsbezug genügt. Das OLG werde dazu nun weitere Feststellungen treffen müssen. (Az. I ZR 130/25)
Der Burda-Verlag erklärte nach der Entscheidung, er sei von der „hochwertigen Methodik der Ärztelisten überzeugt“ und werde das auch im fortlaufenden Verfahren weiter darlegen. Die Methodik erfasse Dimensionen wie medizinische Erfahrung und Reputation sowie patientenorientierte Faktoren und sei jederzeit online oder in der Print-Ausgabe von „Focus Gesundheit“ nachvollziehbar, heißt es in einer Mitteilung. Die Ärztelisten selbst seien nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, betont der Verlag, sondern nur die beiden konkreten Siegel.
Sommerzeit ist Urlaubszeit und während dieser Zeit eint Berufstätige häufig ein Gedanke: Wie stressfrei könnte das Leben doch ohne Job sein. Umso extremer dann der Kontrast, wenn nach dem Urlaub wieder der Arbeitsalltag anrollt. Schon beim Gedanken an das vollgelaufene Postfach oder liegengebliebene Arbeit stellt sich oft akute Unlust ein.
Dieses Motivationsloch nach dem Urlaub hat einen Namen: „Beim Post-Holiday-Syndrom handelt es sich um ein Gefühl von Unzufriedenheit und Antriebslosigkeit“, sagt Stefanie Bickert, Karriere-Expertin bei der Jobplattform Indeed. Typisch sind etwa schlechter Schlaf und Müdigkeit sowie mangelnde Konzentration, auch schlechte Laune und Antriebslosigkeit passen ins Bild.
Anpassungsschwierigkeiten nach dem Urlaub
In der Regel ist das ganz normal. „Unser tägliches Leben besteht aus vielen Routinen. Sie geben Struktur, kommen uns aber während eines längeren Urlaubs gern abhanden. Wenn dann der Alltag wieder beginnt, bringt das Anpassungsschwierigkeiten mit sich“, sagt Bickert.
Grundsätzlich begegnet man dem Stimmungstief am besten mit Akzeptanz. „Es braucht schlichtweg Zeit, bis sich die neuen – oder alten – Routinen wieder selbstverständlich anfühlen.“ Bis es so weit ist, dauert es manchmal einige Tage, in extremen Fällen sogar einige Wochen.
Es gibt Strategien, dem Rückkehrfrust etwas entgegenzusetzen und neue Motivation zu finden:
1. Starten Sie strukturiert
Stefanie Bickert rät, mindestens den Vormittag des ersten Arbeitstags nach dem Urlaub im Kalender zu blocken. Eine To-do-Liste hilft beim Überblick. Am besten notiert man unter den ersten Punkten Aufgaben, die ein schnelles Erfolgserlebnis liefern und auf die man sich vielleicht sogar freut. Das stärkt nicht nur die Motivation, sondern sorgt auch für Sicherheit beim Neustart.
2. Gönnen Sie sich einen frischen Blick auf eingefahrene Routinen
Die Distanz aus dem Urlaub kann helfen, mit frischem Blick auf die eigenen Arbeitsroutinen zu blicken. Stefanie Bickert erklärt das an einem Beispiel: „Wer sich konsequent aus überflüssigen E-Mail-Verteilern abmeldet, investiert im ersten Moment ein paar Minuten mehr, spart aber in Zukunft Zeit.“
Die Karriereberaterin rät zusätzlich, den Kalender und die To-do-Liste daraufhin zu prüfen, ob noch alle Meetings und Aufgaben wirklich wichtig sind oder gegebenenfalls angepasst oder gar gestrichen werden sollten.
3. Fördern Sie Ihre Motivation mit neuen Zielen
Die Zeit nach dem Urlaub kann eine gute Gelegenheit sein, um an neuen Zielen zu arbeiten. Stefanie Bickert rät Berufstätigen, sich nun zu fragen, was sie im nächsten Abschnitt des Jahres eigentlich erreichen wollen. Vorfreude sei ein wichtiger Verstärker für die eigene Jobzufriedenheit. Klare Ziele können antreiben und zeigen deutlich, worauf man jetzt am besten den Fokus legt.
Dazu empfiehlt sie die „Drei-mal-Drei“-Methode, bei der man drei konkrete Ziele in drei Bereichen definiert:
Projekte: Welches Thema möchte ich voranbringen?
Prozesse: Welchen Ablauf in meinem Arbeitsalltag kann ich verbessern?
Menschen: In welche berufliche Beziehung möchte ich mehr investieren?
4. Verlängern Sie das Urlaubsgefühl
Kleine gedankliche Anker können dabei helfen, sich zumindest kurzfristig in den entspannten Gemütszustand aus dem Urlaub zurückzuversetzen. Etwa in Form eines Urlaubsfotos als Bildschirmschoner oder dem Lieblingssong aus der Strand-Playlist auf den Köpfhörern.
Laut Stefanie Bickert spielt der Austausch mit dem Team eine wichtige Rolle: „Wer soziale Verbindungen im Job nach dem Urlaub bewusst aktiviert, findet schneller wieder Sinn und Motivation für die anstehenden Aufgaben.“ Es lohne sich daher, in den ersten Tagen Raum für informellen Austausch zu lassen, anstatt sich in der Arbeit zu vergraben.
Wichtig: Fehlen langfristig Motivation und Konzentration, kann das der Karriere-Expertin zufolge ein Zeichen dafür sein, dass es an der Zeit ist, die eigene berufliche Situation zu überdenken. Hält die depressive Verstimmung über mehrere Wochen an, sollten sich Betroffene zudem ärztlich beraten lassen.
Eine lange Liste von Maßnahmen zum Bürokratieabbau hat die Bundesregierung beschlossen: etwa einfachere Regelungen für Taxiunternehmen, die Streichung regionaler LKW-Fahrverbote an Feiertagen wie Fronleichnam und grünes Licht für eine umfassende Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Taxifahren soll ohne persönlich Ortskenntnisse möglich sein können
Etliche Initiativen betreffen den Straßenverkehr. Nach dem Willen der Bundesregierung werden die Regeln für Taxi- und Mietwagenunternehmen vereinfacht und die Pflicht zu einem Nachweis von Ortskenntnissen abgeschafft. Dass die Fahrer sich künftig auf das Navigationssystem verlassen dürfen, ohne die Straßen auswendig zu wissen, gilt allerdings nicht bundesweit sofort, sondern wird von den Bundesländern entschieden. Sie können festlegen, ob Fahrerinnen und Fahrer diese Nachweise vorlegen müssen.
„Das schafft mehr Flexibilität vor Ort, erleichtert den Berufseinstieg und hilft den Unternehmen dabei, dringend benötigtes Fahrpersonal zu gewinnen“, erklärte das Bundesverkehrsministerium.
Lkw-Fahrverbote an regionalen Feiertagen sollen fallen
Gleichzeitig schafft die Bundesregierung Regeln ab, die bislang für Kopfschütteln gesorgt haben. So reicht künftig das Kennzeichen von E-Autos aus, um in Umweltzonen in Innenstädten fahren zu dürfen. Halter müssen dann keine grüne Plakette mehr besorgen und auf die Windschutzscheibe kleben.
Lkw sollen nicht mehr wegen regionaler Feiertage wie Fronleichnam, dem Reformationstag oder Allerheiligen stillstehen. Regionale Fahrverbote an diesen Tagen sollen abgeschafft werden.
Digitale Kommunikation mit dem Jobcenter soll erste Wahl sein
Zu den zehn Maßnahmen, die den Umgang mit den Behörden erleichtern sollen, gehört auch ein Änderungspaket für die Bundesagentur für Arbeit. Bei der Jobsuche soll künftig die Devise «Digital First» gelten. Das bedeutet ganz praktisch: Arbeitslose können künftig mit dem Jobcenter per E-Mail verbindliche Vereinbarungen treffen. Auch Pflichttermine beim Amt können künftig digital per Videoschalte erledigt werden.
Kein Prüfaufkleber auf der Büro-Kaffeemaschine mehr nötig
Zustimmung fand auch ein Vorhaben aus dem Arbeitsministerium zum Abbau der Pflichten zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Dies soll nur noch bei Gefährdungspotenzial vorgeschrieben sein. Bislang müssen elektrische Geräte – von der Kaffeemaschine bis zur Großanlage – in Büros alle zwei Jahre und in Werkstätten jährlich auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit überprüft und mit entsprechenden Aufklebern versehen werden.
Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) sagte, die beschlossenen Maßnahmen entsprächen einer jährlichen Entlastung von rund 600 Millionen Euro. „Damit haben wir seit November Entlastungen im Umfang von 10,4 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.“
Digitaler Schub für das Gesundheitswesen
Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will die Koalition den in vielen Praxen und Kliniken vorherrschenden Papierstau auflösen: Der digitale Versand von Nachrichten soll gefördert, die elektronische Überweisung eingeführt und der Leistungsumfang der elektronischen Patientenakte massiv ausgeweitet werden. Zudem sollen Hürden bei der Nutzung moderner Cloud-Infrastrukturen in Krankenhäusern beseitigt werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, im Gesundheitswesen werde seit vielen Jahren kritisiert, dass es zu viel unnötige Bürokratie gebe, zu viele Berichtspflichten, zu viele Nachweisaufgaben. „Ein entscheidendes Instrument, wie wir da besser werden, ist die Digitalisierung, deren Potenziale wir bisher nicht ausreichend ausgeschöpft haben. Und genau das haben wir geändert.“ Das Gesetz entlaste durch die Einführung und Verbesserung von digitalen Abläufen im Umfang von fast 448 Millionen Euro.
Normenkontrollrat fordert: Alle Ministerien müssen kontinuierlich mitarbeiten
Der unabhängige Nationale Normenkontrollrat (NKR) lobte die vom Kabinett getroffenen Entscheidungen zwar insgesamt, kritisierte gleichzeitig aber die aus seiner Sicht noch unzureichenden Anstrengungen einiger Ministerien beim Abbau bürokratischer Lasten. „Durch die heute beschlossenen Vorhaben kann eine jährliche Entlastung von knapp 600 Millionen Euro erreicht werden“, sagte der Ratsvorsitzende Lutz Goebel.
Ein Großteil gehe auf das Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen zurück. Entscheidend werde sein, «dass künftig alle Ressorts kontinuierlich Beiträge leisten», die Maßnahmen aus den Modernisierungsvorhaben konsequent umgesetzt und insbesondere die Bürokratiekosten für Unternehmen spürbar gesenkt würden.
Seit mit dem 1. Juli erhalten die ePA-Apps der Krankenkassen nach und nach ein Update, mit dem schrittweise neue Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA) erlebbar werden: Versicherte können dann in ihrer App einstellen, ob sie Push-Benachrichtigungen über Aktivitäten in Verbindung mit ihrer ePA erhalten möchten. Dank Push-Benachrichtigungen erfahren Versicherte unmittelbar, wenn sich etwas in ihrer Patientenakte tut, ohne die ePA-App selbst öffnen zu müssen.
In der App legen sie fest, worüber sie informiert werden möchten: etwa, wenn nach dem Krankenhaus-Aufenthalt der Entlassbrief hochgeladen wird oder wenn die neue Facharzt-Praxis auf die eigene Akte zugreift. Das schafft noch mehr Transparenz, Überblick und Souveränität über die eigenen Gesundheitsdaten in der Patientenakte.
Der elektronische Medikationsplan kommt schrittweise
Ab Mitte Juli wird schrittweise der elektronische Medikationsplan (eMP) als Teil des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) in der ePA ausgerollt.
Mit der Pilotierung des dgMP können bereits erste Einrichtungen, die zu dem Netzwerk in den Modellregionen gehören und auch Einrichtungen, die in Kontakt mit ihrem Hersteller stehen und den dgMP erproben möchten, die neuen Funktionen Schritt für Schritt kennenlernen und sich mit dem Ablauf des dgMP vertraut machen. Erste Hersteller werden zu Beginn an der Pilotierung teilnehmen, weitere werden im Pilotierungsverlauf erwartet.
Im Mittelpunkt der Pilotierung steht der eMP, der perspektivisch den bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) ablösen soll. Neben der Verfügbarkeit des eMP gehen mit der jetzigen Ausbaustufe der ePA auch weitere Funktionen einher, z. B. die Möglichkeit für Einrichtungen, Nachträge für OTC-Medikamente und Betäubungsmittel in der elektronischen Medikationsliste (eML) vorzunehmen.
Der eMP wird eine wichtige Rolle im Medikationsmanagement übernehmen. Im Vergleich zur eML, die bereits seit Start der ePA verfügbar ist, bietet der eMP nicht nur eine Übersicht über das Verordnungs- und Abgabegeschehen, sondern eine darüberhinausgehende Darstellung der aktuellen und institutionsübergreifenden Gesamtmedikation eines Versicherten mit weiterführenden Hinweisen, die die versicherte Person darin unterstützen, die Therapie sicher und erfolgreich umzusetzen.
Milchzähne speichern wie Baumringe Informationen aus der frühen Entwicklung. Forschende der Universität Bergen zeigen anhand der weltweit größten Milchzahnbiobank, dass sich Umweltbelastungen und Nährstoffeinflüsse aus Schwangerschaft und Kindheit noch Jahre später im Zahngewebe nachweisen lassen.
Die Zahnärztin und Wissenschaftlerin Synnøve Stokke Jensen untersuchte in ihrer Dissertation, inwieweit Milchzähne Umwelt- und Entwicklungseinflüsse aus Schwangerschaft und früher Kindheit dauerhaft speichern. Grundlage der Arbeiten sind Daten der norwegischen Mutter-Vater-Kind-Kohorte MoBa sowie die MoBaTooth-Biobank, die nach Angaben der Universität Bergen die weltweit größte Sammlung natürlich ausgefallener Milchzähne mit zugehörigen Gesundheitsdaten umfasst.
„Biologisches Archiv“ Dentin
Da sich Zähne, ähnlich den Jahresringen eines Baumes, schichtweise entwickeln, lassen sich Belastungen und Einflüsse bestimmten Entwicklungsphasen zuordnen. So könnten sowohl essentielle Spurenelemente als auch Umweltkontaminanten über viele Jahre erhalten bleiben.
Eine in die Dissertation einbezogene Untersuchung ermittelte Referenzwerte verschiedener Spurenelemente in Milchzähnen. Eine weitere Studie zeigte den engen Zusammenhang zwischen der Bleibelastung von Müttern während der Schwangerschaft und den später in den Milchzähnen ihrer Kinder gemessenen Konzentrationen. Dies spricht dafür, dass die Zähne Belastungen bereits aus der vorgeburtlichen Entwicklung dokumentieren können. Die dritte Untersuchung beschäftigte sich mit Kindern mit und ohne Autismus-Spektrum-Störung. Dabei zeigten sich Unterschiede in bestimmten Spurenelementmustern während der frühen Entwicklung. Nach Angaben der Autorin lassen sich daraus jedoch keine diagnostischen Aussagen ableiten. Vielmehr könnten Milchzähne künftig dazu beitragen, mögliche Umweltfaktoren bei neurodevelopmentalen Erkrankungen besser zu untersuchen.
In ihrer Dissertation kommt Stokke Jensen zu dem Schluss, dass Milchzähne ein erhebliches Potenzial als Biomarker in der epidemiologischen Forschung besitzen. Ob sich daraus künftig konkrete diagnostische oder präventive Anwendungen ergeben, bleibt jedoch Gegenstand weiterer Untersuchungen.
Literatur: Synnøve Stokke Jensen (2025). Biomarkers in human primary teeth in epidemiological research : The Norwegian Mother, Father and Child Cohort study (MoBa) and the MoBaTooth Biobank. https://hdl.handle.net/11250/5324792
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) lehnt den im Entwurf des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie ab. Er bedeutet eine Entwertung der zahnärztlichen Approbation. Die Zahnmedizin sei bereits ein klar abgegrenzter medizinischer Fachbereich und nicht mit der fachärztlichen Struktur der Medizin vergleichbar.
Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen wäre mit dem Fachzahnarztvorbehalt keineswegs erreichbar. Für einen derart gravierenden Grundrechtseingriff fehle zudem jede tragfähige Grundlage, wie ein umfassendes Gutachten zeige. Statt Einsparungen zu erreichen, würden Versorgungslücken für hunderttausende Kinder und Jugendliche drohen.
Die Bundeszahnärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten Fachzahnarztvorbehalt ersatzlos aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Qualifizierten Zahnärztinnen und Zahnärzten müsse es weiterhin möglich sein, ihre Patientinnen und Patienten umfassend zu versorgen.
Besonders kritisch sei der berufsrechtliche Ansatz: Das Vorhaben, erstmals einen Fachzahnarztvorbehalt in der Zahnmedizin einzuführen, berühre grundlegende Fragen des Berufsbildes. Es ziele auf eine künstliche Mikroaufteilung dieses Fachbereichs und untergrabe die bestehende Zulassungssystematik. Damit würde nicht nur die Qualifikation einzelner Zahnärztinnen und Zahnärzte infrage gestellt, sondern gefährde den Grundpfeiler, die zahnärztliche Approbation.
Die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen höhere Bezüge. Diese steigen um 4,24 Prozent. Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.
Steuererklärung mit einem Klick
Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde dabei sein können rund 11,5 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre. Wer sich in der „MeinElster+“-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden oder noch angepasst werden.
Frist für die Abgabe der Steuererklärung
Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht. Die sogenannte Karenzzeit, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften, wird abgeschafft. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.
Ticketsteuer
Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft. Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.
Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer
Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt. Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel. Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.
Kölner Dom kostet Eintritt
Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.
Abschuss von Wölfen
Mehr Schutz von Weidetieren – durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.
Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt
Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat.
Müssen erkrankte Kinder betreut werden, bleiben dafür nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach wie vor meistens berufstätige Frauen daheim. 73 Prozent der Kinderkrankentage nahmen im vergangenen Jahr weibliche Kassenmitglieder, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Anteil der Männer lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war er am niedrigsten mit 23 Prozent, am höchsten in Sachsen mit fast 31 Prozent.
Die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, erklärte, dass Kinderkrankentage auch 2025 überwiegend von Frauen genommen wurden, zeige die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien. „Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht.“ Sie wünschte sich aber, dass Männer häufiger von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machten.
Krankenkassen übernehmen Großteil des Verdienstausfalls
Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen – pro Kind und Elternteil für 15 Tage im Jahr und bei Alleinerziehenden für 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen im Jahr.
Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht laut Ministerium ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch darauf.
Die Inanspruchnahme ging bei der AOK leicht zurück. Mindestens einmal Kinderkrankengeld beantragten 2025 demnach 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten nach 4,8 Prozent 2024. Einen Höchststand hatte es 2022 in der Corona-Pandemie mit 5,1 Prozent gegeben. Im vergangenen Jahr entfielen auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall im Schnitt 2,5 Tage. Grundlage der Auswertung waren Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.
Wer sich auf einen Job bewirbt, wartet selbstverständlich gespannt auf eine Antwort. Darauf können Bewerber jedoch oft lange warten – denn so mancher potenzielle Arbeitgeber meldet sich gar nicht erst zurück. Haben Bewerber überhaupt einen Anspruch auf eine Rückmeldung?
„Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die vorschreibt, dass ein Arbeitgeber auf eine Bewerbung reagieren muss“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nur keine Absage verschicken muss, sondern auch etwa auf eine Empfangsbestätigung oder Ähnliches verzichten kann. Zwar erwarten Bewerber, dass zumindest eine Antwort kommt, aber verpflichtend ist diese Rückmeldung nicht.
Ausnahmen im öffentlichen Dienst
Bei Stellen im öffentlichen Dienst kann es Ausnahmen von dieser Regel geben. So steht im Grundgesetz, dass jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat, so Johannes Schipp. Wer sich also bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewirbt, kann mit einer Antwort rechnen, da dem Arbeitgeber sonst vorgeworfen werden kann, dass er den Bewerber in seinen Grundrechten beeinträchtigt.
Strenger sind die Vorgaben, wenn Bewerber eine Schwerbehinderung haben. Denn bei Jobs im Öffentlichen Dienst müssen Schwerbehinderte, solange sie fachlich nicht offensichtlich ungeeignet sind, grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, erklärt der Fachanwalt. Der Arbeitgeber ist demnach zu einer Reaktion auf die Bewerbung verpflichtet.
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.
Der Internationale Kindertag am 1. Juni und der Weltkindertag am 20. September stehen in diesem Jahr unter dem gemeinsamen Motto „Starke Kinder, starke Zukunft“. Unter diesem Leitmotiv rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF dazu auf, Kinderrechte und die Gesundheit junger Menschen stärker in den Fokus zu rücken.
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) erinnert daran, dass dazu auch gesunde Zähne gehören. „Kinderzahnheilkunde und Kieferorthopädie sind Gesundheitsvorsorge für die nächste Generation“, betont der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. Früh erkannte Zahn- und Kieferfehlstellungen beeinflussen neben der Zahngesundheit auch Atmung, Kauen, Sprechen und die gesamte Entwicklung.
Mit Sorge blickt der FVDZ daher auf die Pläne der Bundesregierung, kieferorthopädische Leistungen für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche künftig auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie zu beschränken. „Gerade im ländlichen Raum drohen so Versorgungslücken. Bundesweit könnten mehr als 920.000 Kinder und Jugendliche betroffen sein“, warnt Öttl.
„Wer starke Kinder will, darf funktionierende Versorgungsstrukturen nicht schwächen.“
Prävention bleibt der entscheidende Faktor für gesunde Zähne. Öttl: „Zu viel Zucker und säurehaltige Getränke greifen Kinderzähne früh an. Deshalb brauchen Eltern frühzeitig verlässliche Informationen zu Mundhygiene und zahngesunder Ernährung. Die sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6) zeigt: Vorsorge wirkt. Immer mehr Kinder sind heute kariesfrei – dank frühzeitiger Aufklärung und der engagierten Arbeit in den Zahnarztpraxen.“
Zudem seien die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6 seit diesem Jahr Teil des „Gelben Hefts“. „Eltern sollten daher ab dem ersten Milchzahn mit Kindern regelmäßig ihre Zahnarztpraxis besuchen. Hier gibt es Tipps zum Zähneputzen, zu zahngesunder Ernährung und zum sinnvollen Einsatz von Fluoriden“, empfiehlt Öttl.
Für den FVDZ-Bundesvorsitzenden steht fest: „Prävention muss jedes Kind erreichen. Dafür braucht es starke freiberufliche Praxen und eine Gesundheitspolitik, die frühe Vorsorge und wohnortnahe Versorgung stärkt.“
Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings. Leider lässt sich Stress nicht immer vermeiden. Mit ein paar einfachen Strategien lässt sich der Arbeitsalltag besser managen. Die Arbeitnehmerkammer Bremen gibt Tipps.
Tipp Nr. 1: Selbstgespräche führen. Diese können in stressigen Situationen helfen, einen Plan zu entwickeln, um die Gedanken etwas zu beruhigen und in eine übersichtlichere Struktur zu bringen. Ein kurzes „Jetzt mache ich erst einmal das und danach dann das andere“ verhindert, dass gefühlt alles gleichzeitig passieren muss.
Versuchen Sie eine Mini-Veränderung
Tipp Nr. 2: Mini-Routinen einplanen. Wenn viel los ist, sind feste Pausen oft nicht möglich. Stattdessen sollten Arbeitnehmer Mini-Routinen planen, rät die Arbeitnehmerkammer. Eine solche Routine kann etwa sein, dass man zu jeder vollen Stunde ein wenig trinkt oder einen kleinen Snack isst.
Tipp Nr. 3: Durchatmen. Gibt es gerade keine Zeit für eine Pause, kann auch ein kurzes Durchatmen zwischen Arbeitsaufgaben oder -schritten helfen. Zweimal tief einatmen, einmal in den Bauch, dann in die Brust und wieder langsam ausatmen, rät die Arbeitnehmerkammer. Dadurch beruhigt sich das Nervensystem etwas. Alternativ hilft es auch, die Schultern zu senken, den Kiefer zu lockern und kurz in die Ferne zu schauen.
So passen Sie auf sich auf
Tipp Nr. 4: Dem Körper Stopp signalisieren. Verfällt man zu sehr in Hektik, macht das alles nur komplizierter. Deshalb lohnt es sich, in solchen Momenten zu fragen: Kann ich hier etwas Tempo herausnehmen? Vor allem in Situationen ohne Gefahr kann das helfen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Zudem kann dem Körper auch physisch ein Stoppsignal gegeben werden. Dazu sollten Arbeitnehmer beide Füße fest auf den Boden stellen, die Hände für ein paar Sekunden kräftig gegeneinanderdrücken und dann atmen, empfiehlt die Arbeitnehmerkammer.
Tipp Nr. 5: Nein sagen. Es ist aber auch wichtig, klare Grenzen zu setzen. Wenn man selbst gerade zu viel zu tun hat und dann von anderen nach Unterstützung gefragt wird, sollte mit Klarheit geantwortet werden. Das kann entweder einfach ein „Nein“ sein, oder alternativ etwas wie „Ich komme in ein paar Minuten“ oder „Das mache ich, wenn ich hier fertig bin“, so die Arbeitnehmerkammer. So staut sich kein zusätzlicher Stress durch Multitasking an und gleichzeitig wird vermieden, unkollegial zu wirken.