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Das Interview mit Karin Schulz und Claus-Hinrich Beckmann

Über eine turbulente Zeit, über Bauherren-Stress, über einen gelungenen Neubau als Meilenstein in der Geschichte des Unternehmens, über die Reaktionen der Mitglieder auf das Investment, über spontane Standort-Anfragen mehrerer Seminarveranstalter, über die wirtschaftliche Situation und die Zukunftspläne, über neue Herausforderungen, über eine Optimierung der Einkaufspreise, über interessante, neue Kooperationspartner und vieles mehr sprach Journalist Bernd Overwien mit der DENTAGEN-Vorstandsvorsitzenden Karin Schulz und ihrem Stellvertreter Claus-Hinrich Beckmann.

Frau Schulz, in den 13 Jahren als Vor­standsvorsitzende gab es immer wieder spezielle Herausforderungen. Wie speziell waren 2018 und das zurückliegende erste Halbjahr?

Schulz: Sehr speziell. Diese Zeit hatte es in sich. Wir haben auf rasante Entwicklungen reagiert und uns strategisch positioniert. Das hört sich vergleichsweise simpel an, aber es war und bleibt eine Herkulesaufgabe, weil unterschiedlichste Felder nachhaltig beackert werden mussten. Und die Bauzeit unseres Neubaus war ohne jeden Zweifel turbulent. Wir sind glücklich, dass unser neuer Firmensitz im Waltroper Zechenpark quasi fertiggestellt ist und wir in solch’ tollen Räumlichkeiten arbeiten dürfen.

Herr Beckmann, wohl jeder Bauherr kann von Pleiten, Pech und Pannen ein Lied singen. Wie war es beim DENTAGEN-Neubau?

Beckmann: Pleiten nein, Pech ja. Und was den geplanten Termin der Fertigstellung betrifft, war Weihnachten 2018 schon sehr sportlich. Nach dem Richtfest am 31. Oktober 2018 waren alle zuversichtlich, dann gab es terminliche Verzögerungen einzelner Gewerke. Tja, und dann eben der riesige Wasserschaden, der dazu geführt hat, dass es letztendlich Mai 2019 wurde.

Hinter Zahlen, Daten und Fakten zum Neubau verbergen sich immer auch logistische Probleme. Die Kernarbeit der DENTAGEN musste in der Bauzeit ja weitergehen. Wie haben Sie das hinbekommen?

Schulz: Wie bekannt, ist unser damaliger Mietvertrag zum 30. Juni 2018 ausgelaufen. Wir haben ihn um einen Monat verlängern können und sind dann Ende Juli quasi nebenan in ein Bürogebäude gezogen. Wir waren froh, eine Übergangsbleibe gefunden zu haben, auch wenn die Bedingungen wirklich nicht optimal waren. Eher ein Behelf. Aber das Mitarbeiter-Team hat diese Umstände mit großem Einsatzwillen, Improvisationskompetenz und viel Herzblut gemeistert. Dickes Dankeschön!

DENTAGEN hat im Neubau das zweite Obergeschoss und den Seminarbereich im Erdgeschoss. Jeder Vermieter sucht den perfekten Mieter. Gefunden?

Beckmann: Den haben wir gefunden. Die Chemie zwischen uns und der Lebenshilfe e.V. hat sofort gestimmt. Der Verein hat das gesamte erste Obergeschoss und einen Großteil des Erdgeschosses für zunächst 15 Jahre angemietet. Ich empfehle jedem, einmal im Internet den Lebenshilfe e.V. aufzurufen. Welchen Dienst dieser große Verein unserer Gesellschaft leistet, ist imposant.

Kurze Nachfrage. Welches Gefühl hatten Sie denn bei der offiziellen Einweihungsfeier, was die Reaktionen der Mitglieder anbetrifft?

Beckmann: Ich hatte ein gutes Gefühl, denn es ist, wie so oft im Leben: Sieht und erlebt man etwas selbst und hautnah, beantworten sich viele Fragen, verliert sich die Skepsis. Natürlich wussten wir, dass sich viele gefragt haben, warum ein Unternehmen unserer Größe ein solches Invest tätigt? Jedem Gast war aber eigentlich schnell klar, dass die neuen Räumlichkeiten optimale Arbeits- und Seminarbedingungen bieten und unser langfristiger Mieter ein zuverlässiger und sehr gut aufgestellter Partner ist. Das habe ich den vielen positiven Reaktionen entnehmen können.

Frau Schulz, den Seminarbereich können Firmen für Veranstaltungen anmieten. Könnte ich da auch meinen nächsten runden Geburtstag feiern?

Schulz: Das ist zwar noch lang hin… (lacht), aber sicher doch. Nur ein Beispiel: Die stets ausgebuchte Werkstatt der Top-Gastronomie Stromberg in der ehemaligen Schreinerei des Bergwerks zeigt doch, wie begehrt der Waltroper Zechenpark beispielsweise für Hochzeitspaare aus ganz Nordrhein-Westfalen ist. Wir bieten jetzt eine räumliche Ergänzung in unmittelbarer Nachbarschaft an.

„Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.”

Goethe

Karin Schulz

Beckmann: Und es gab spontane Anfragen aus den Reihen unserer Kooperationspartner, die neuen Seminar- und Veranstaltungsräumlichkeiten nutzen zu können. Warum eine Info-Veranstaltung in Dortmund machen, wenn ein paar Kilometer weiter DENTAGEN perfekte Möglichkeiten bietet. Es gab bei der Einweihungsfeier schon sehr konkrete Nachfragen.

Mitglieder haben auch gefragt, ob sich zukünftig alle Aktivitäten im Seminar- und Veranstaltungsbereich am Standort Waltrop in NRW konzentrieren?

Schulz: Natürlich geht jetzt einiges mehr hier in Waltrop. Wir werden den nächsten Partnertreff in 2020 zwar nicht wie gewohnt in Rösrath, aber dennoch in der Mitte Deutschlands stattfinden lassen. Und regionale Aktivitäten im Süden und anderen Landesteilen bleiben natürlich.

Wie steht es um die wirtschaftliche Situation der DENTAGEN?

Schulz: Die Zahlen aus der – jedem Mitglied zugänglichen – Bilanz 2018 zeigen, dass wir uns noch weiterhin auf Kurs befinden. Sie machen aber auch deutlich, dass die prognostizierten und häufig beschriebenen Entwicklungstendenzen spürbar sind und dass ein Anpassungsprozess, wie wir ihn mit der Erweiterung unseres Geschäftsbereiches mit der DENTAGEN-Technologie eingeleitet haben, nötig und eindeutig auf die Zukunft ausgerichtet ist.

Eine kurze Nachfrage: Was ist für Sie der Beleg, dass die aktuelle Situation das Prädikat „Zufriedenstellend“ verdient?

Schulz: Unsere in jedem Fall zufriedenstellende wirtschaftliche Situation belegt das bilanzielle Eigenkapital, das am Ende des Bilanzjahres 1,7 Million Euro betrug und sich damit gegenüber dem Vorjahr um 36.600 Euro erhöht hat. Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt 27,9 Prozent. Unsere Eigenkapitalbasis ist damit angemessen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind in Ordnung.

Herr Beckmann, die Mitgliederentwicklung bei der DENTAGEN kann Sie nicht zufriedenstellen. Wie lässt sich der Rückgang auf unter 900 Mitglieder erklären?

Beckmann: Wir müssen konstatieren, dass mehr als 55 Prozent der Kündigungen durch Aufgabe der Geschäftstätigkeit begründet waren. 20 Mitglieder sind meines Wissens aus Unzufriedenheit gegangen, aber im Gegenzug haben wir 12 Neumitglieder gewinnen können. Trotzdem kann uns diese Mitgliederentwicklung natürlich nicht zufriedenstellen. Das ist eine Herausforderung, der wir uns täglich stellen. Das heißt: Leistungen weiterentwickeln und das Dienstleistungsangebot für unsere Mitglieder weiter ausbauen. Das wird gemacht.

Frau Schulz, warum sind Sie sich sicher, mit den neu geplanten Dienstleistungsmodulen auf dem richtigen Weg zu sein?

Schulz: Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unsere Mitglieder bei der Bewältigung der zahlreichen Aufgaben und Herausforderungen, wie z. B. Kundengewinnung oder die Umsetzung der MDR (Medical Device Regulation, Medizinpro­dukte-Verordnung), zu unterstützen. Die Mitglieder sollen durch DENTAGEN gestärkt werden. Unsere neuen Dienstleistungen entwickeln wir in den Bereichen Marketing, Management und Organisation, Einkauf und Technologie. Mit einer Optimierung des Einkaufs sowie Marketingthemen werden wir starten. Hier ist viel Potential vorhanden.

„Von den Zahlen her sind wir – die DENTAGEN-Mitglieder – eine Macht.”

Karin Schulz

Claus-Hinrich Beckmann

Herr Beckmann, Sie sind Geschäftsführer der DENTAGEN Technologie GmbH, die einen – salopp gesagt – holprigen Start hatte. Was überzeugt Sie dennoch von dem Konzept, auch eine Laborgruppe als hundertprozentige Tochter der eG zu etablieren?

Beckmann: Ja, die DENTAGEN-Technologie hat im ersten Quartal 2018 den Geschäftsbetrieb aufgenommen und erzielte nach einem Fehlbetrag von rund 25.000 Euro jetzt bereits ein leichtes Plus. Es mag ein wenig gebetsmühlenartig klingen, aber aufgrund des Strukturwandels in der gesamten Dentalbranche war die Aktualisierung unseres Geschäftsmodells notwendig. Nur mit zukunftsorientierter Positionierung können wir wettbewerbsfähig bleiben, und damit unsere Mitglieder auch.

Es gibt neue Kooperationspartner, wie Deutscher bKV-Service GmbH & Co. KG. Was beinhaltet beispielsweise dieser Vertrag?

Schulz: Eine betriebliche Krankenversicherung für DENTAGEN-Mitglieder, deren Mitarbeiter, Kunden und Praxisteams. Dadurch kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine attraktive Zusatzleistung bieten. Es gibt verschiedene Pakete. Vorsorge-Gutscheine, Übernahme der Kosten für Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlungen sowie Zahnersatz.

Das hört sich attraktiv an. Wie lang sind die Wartezeiten?

Schulz: Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten für die Mitarbeiter und alle Vorerkrankungen sind mitversichert. Darüber hinaus können Lebenspartner und Kinder auf eigene Rechnung und zu identischen Konditionen und Zugangsvoraussetzungen innerhalb von drei Monaten mitversichert werden. Das ist hervorragend für die Mitarbeiter und möglicherweise auch ein Kundenbindungsinstrument. Und im Bewerbungsprozess bietet es einen zusätzlichen– wie sagt man – social benefit. Wir sind auch mit diesem neuen Angebot sehr zuversichtlich.

Frau Schulz, Herr Beckmann – wir konnten ja an dieser Stelle nur über einige Aspekte sprechen, die für die DENTAGEN-Familie fast tägliche Themen sind. In die Zukunft geblickt: Welche Philosophie verbindet sich mit der neuen DENTAGEN-Geschäftsstelle?

Schulz / Beckmann: Wir alle wollen Ideen, Themen und Menschen bewegen. Unterstützung bieten, um Unternehmenserfolg langfristig zu sichern. Und Begegnungen initiieren. Wir haben jetzt optimale Räumlichkeiten, um Netzwerkaufbau und Netzwerkpflege zu ermöglichen, um Informationen und Erfahrungen auszutauschen, um zu lernen und uns weiterzubilden, um gemeinsame Interessen zu verfolgen, um Kräfte zu bündeln, um Synergien zu entwickeln und zu nutzen und die Leistungsfähigkeit zu steigern. Das ist ein breites Spektrum, das mit Leben gefüllt sein will.

Einen Ostwestfalen, der zwar kein ausgewiesener Fußballfan ist, muss ich aber fragen: Wird der SC Paderborn das Kanonenfutter in der Fußball-Bundesliga sein?

Beckmann: Das glaube ich nicht. Ich sehe das so: Beim ersten Aufstieg wieder abgestiegen, jetzt nach dem zweiten Aufstieg bleiben wir länger.

Ich danke Ihnen für das Gespräch.

Schulz: Lassen Sie uns das noch anmerken: Wir freuen uns, dass so viele Mitglieder und Partner den Weg zur Einweihungsfeier des neuen DENTAGEN-Hauses gefunden und für viele Gespräche genutzt haben. Wir haben natürlich auch gut gefeiert, wie es sich bei einer Einweihungsparty gehört!


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/03

 

Welche Personalkostenquote sollte ein Dentallabor haben?

Vorab eine wichtige Anmerkung zur Aussagekraft der Personalkostenquote: Diese wird nicht für das Finanzamt berechnet, sondern dient dem Unternehmer als wichtiger Maßstab für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit.

Wie wird die Personalkostenquote berechnet?

Die Personalkostenquote ist eine Kennzahl. Sie wird ermittelt als das Verhältnis der gesamten Personalkosten zu den gesamten Umsatzerlösen. Hierzu ein Beispiel: Ein Dentallabor hat im Jahr 2018 einen Gesamtumsatz von 500.000 € erwirtschaftet. Die gebuchten Personalkosten betrugen 280.000 €. Die Personalkostenquote beträgt somit 56 % (280.000 * 100 / 500.000).

Viele Dentallabore werden in der Rechtsform von Einzelunternehmen oder als Personengesellschaften geführt. In diesem Fall wird die Schaffenskraft des Inhabers nicht als Lohn in der Buchhaltung erfasst. Daher müssen diese Betriebe den sogenannten kalkulatorischen Unternehmerlohn zu den gebuchten Personalkosten hinzurechnen. Auch bei kleinen Laboren sollten als Unternehmerlohn mindestens 85.000 € angesetzt werden. Bei größeren Laboren entsprechend höhere Beträge bis ca. 120.000 € (bei über 1 Mio. Jahresumsatz).

Ein Beispiel verdeutlicht das Vorgehen: Ein Dentallabor in der Rechtsform der Einzelfirma erzielte im Jahr 2018 einen Gesamtumsatz in Höhe von 500.000 € (netto) und wies in der BWA Personalkosten in Höhe von 190.000 € aus. Um die Personalkostenquote zu ermitteln, wird in einer Nebenrechnung zu diesen gebuchten Personalkosten ein Unternehmerlohn in Höhe von 85.000 € addiert. Die Personalkostenquote beträgt entsprechend 55 % (275.000 * 100 / 500.000).
Werden aus familiären Gründen erhöhte Gehälter an Angehörige gezahlt, sind diese ebenfalls für die betriebswirtschaftliche Berechnung der Personalkostenquote in einer Nebenrechnung zu korrigieren.

Wie hoch darf die Personalkostenquote sein?

Die durchschnittliche Personalkostenquote von Dentallaboren liegt seit Jahren bei etwa 57 %. Erfahrungen zeigen, dass die Gewinnschwelle bei den meisten Dentallaboren bei einer Personalkostenquote von etwa 60 % liegt. Dies heißt konkret: Wer über 60 % Personalkosten hat, für den wird es in aller Regel schwierig, einen Gewinn zu erwirtschaften. Daran wird deutlich, wie wichtig es ist, dass auch Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften für sich selber einen Lohn kalkulieren. Ansonsten reichen die Gewinne nicht aus, um neben einem angemessenen Lebensunterhalt ebensolche Rücklagen für die Altersvorsorge zu bilden.

Die Personalkosten werden bei Dentallaboren auch als „sprungfixe Kosten“ bezeichnet. Einzelne Einstellungen oder Entlassungen von Mitarbeitern wirken sich sehr stark auf die Personalkostenquote und den Gewinn aus. Daher sollte der Unternehmer diese Kennzahl permanent im Blick haben. Streben Sie im Mittel eine Personalkostenquote an, die deutlich unter dem Branchendurchschnitt von 57 % liegt. Dann sind Sie in der Lage, über Gewinne genügend liquide Mittel für Investitionen zurückzulegen.

Selbstverständlich muss diese Zahl immer im individuellen Kontext zu den übrigen Kosten im Unternehmen analysiert werden.

Wie kann die Personalkostenquote verbessert werden?

Vorab muss hier auf die Folgen des Fachkräftemangels in Ihrer Branche hingewiesen werden: In vielen Laboren waren in den letzten Jahren Lohnerhöhungen notwendig, um Mitarbeiter zu binden. Dies wird zukünftig ein Thema bleiben, um auf Dauer konkurrenzfähig zu bleiben.

Folgende Maßnahmen verbessern die Personalkostenquote:

  • Erhöhung des Umsatzes durch Neukundengewinnung oder Generierung von Mehrumsätzen bei den Stammkunden
  • Erhöhung des Umsatzes durch Preiserhöhungen
  • Senkung der Personalkosten durch Entlassung
  • Senkung der Personalkosten durch Gehaltskürzungen (eher theoretisch)

Als optimal hat sich folgende Strategie bewährt: Jedes Jahr überlegt sich die Laborleitung aufs Neue, wie man mit dem bestehenden Personalstamm wirtschaftlicher arbeiten kann. Dafür gilt es zwei Fragen zu beantworten, die deutlich zusammenhängen:

  • Wie gelingt es mir als Laborleitung, meinen Technikern mehr Arbeiten auf den Tisch zu legen?
  • Wie kann mein Laborteam in der gleichen Zeit mehr Arbeiten fertigstellen?

Um hier deutliche Verbesserungen zu erreichen, haben Sie im Betrieb verschiedene Stellschrauben zur Verfügung: die Organisation der Arbeitsabläufe, die Motivation über ein gutes Betriebsklima und der Einsatz von modernen Technologien.

Fazit: Die Personalkostenquote ist für Dentallabore eine der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Für die richtige Berechnung sind manchmal einfache Korrekturen notwendig, um von der BWA aus­gehend aussagekräftige Zahlen zu erhalten. Die Personalkostenquote zeigt Ihnen an, ob Sie Potenzial für Lohnerhöhungen oder Neueinstellungen haben und wie gut Sie mittelfristig Ihre Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Labor optimieren.

Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck


Kontaktdaten
Hans-Gerd Hebinck
Unternehmensberater
Diplom-Betriebswirt (FH)
Datenschutzbeauftragter (IHK)
Zertifizierter ZRM®-Trainer (ISMZ Zürich)
Metzer Weg 13 • 59494 Soest
Tel.: 0172 2745444 • Fax: 03212 1106197
info@hebinck-unternehmensberater.de
www.hebinck-unternehmensberater.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

 

Aktuelles aus der Datenschutzwelt – Auftragsverarbeitung und Ransomware

Die deutschen Datenschutzbehörden veröffentlichen zur Zeit ihre ersten Tätigkeitsberichte. In diesen beschreiben sie ihre Arbeit, so dass wir, die sogenannten „Verantwortlichen“ in Sachen Datenschutz lernen können, wie diese Behörden „ticken“. Dies bietet interessante Einblicke und hilft, seine eigenen Datenschutz-Aktivitäten mit den Erwartungen der Behörden abzugleichen.

Arzt und Dentallabor – Auftragsverarbeitung?

Interessant ist eine klare Aussage des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zum Verhältnis zwischen Zahnarzt und Dentallabor. In seinem Bericht1 legt er fest, dass zwischen Zahnarzt und Dentallabor ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen werden muss.

Dieser Vertrag dient dazu, den Auftragsverarbeiter (Dentallabor) vertraglich hinsichtlich der Datenverarbeitung so zu regulieren, dass mit den Daten keine Datenschutz-Unfälle passieren können. Das Labor kann und darf die Daten nur zur Erstellung seiner Leistung verwenden und muss die Verarbeitung auf PC und im Netzwerk nach Stand der Technik absichern.

  • Das Dentallabor muss seine ergriffenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (TOM), wie Datensicherung, Passwortschutz, Sensibilisierung der Mitarbeiter und so weiter, nachweisen können (Datenschutz-Handbuch).
  • Nach Abschluss der Auftragsverarbeitung müssen die Daten gelöscht oder zurückgegeben werden. Dieses Verfahren muss beschrieben und dokumentiert sein.
  • Das Dentallabor muss dem Zahnarzt die TOMs auf Anfrage zur Verfügung stellen und Inspektion bezüglich der TOMs durch den Zahnarzt zulassen.
  • Falls der Zahnarzt Weisungen zur Verarbeitung gibt, die gegen den Datenschutz verstoßen, muss das Dentallabor diesen auf den Verstoß hinweisen.

Was passieren kann, wenn man in die Mühlen der Datenschutzbehörde gerät, musste ein kleines Hamburgisches Unternehmen erleben. Die dortige Datenschutzbehörde hatte den Verdacht, dass der Unternehmer einen notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrag mit einem Dienstleister nicht abgeschlossen hatte. Deshalb hat die Behörde diesem Unternehmen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5.000 € erteilt.

Mit aufwändiger (und teurer) Hilfe eines Rechtsanwalts konnte das Unternehmen die Behörde zum Aufheben dieses Bescheids bewegen2.

Es kann jeden treffen: Erpressungstrojaner

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt derzeit (mal wieder) vor einer Welle dieser Schadsoft­ware, die Ihre Daten verschlüsselt3.

Die Landesdatenschutzaufsicht in Bayern prüft seit Oktober 2018 gezielt, wie sich die Situation in Arztpraxen darstellt. Dazu verschickt sie Fragebögen4, die von den Arztpraxen beantwortet und zurückgeschickt werden müssen. Ziel dieser Aktion ist es, für diese Gefahren zu sensibilisieren5 und den Verantwortlichen bewusst zu machen, dass möglicherweise präventive Gegenmaßnahmen ergriffen werden sollten. Nachfolgend einige dieser Fragen zu Ihrer Information:

Wichtig: Ihr IT-Dienstleister kann nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein, genauso wenig der Laborinhaber selber. Der Verantwortliche muss keine Prüfung ablegen, aber natürlich Aus- und Weiterbildungen nachweisen. Gerade im ersten Jahr empfehle ich etwas mehr Weiterbildung und auch einmal eine externe Beratung mit einzubeziehen. Für Unternehmen mit 1-50 Mitarbeitern sollten pro Jahr zwei Tage Fortbildung eingeplant und nachgewiesen werden. Das lässt sich über Webinare erledigen, die auch DENTAGEN im Programm hat.

Führen Sie regelmäßige automatisierte Backups Ihrer Daten durch?
Sie sollten mindestens einmal täglich eine Datensicherung durchführen.

Sind die Speichermedien Ihrer Backups immer erreichbar?
Solange die Speicherplätze aktiv sind, kann ein Trojaner auch Backups verschlüsseln. Aktivieren Sie diese also nur für das jeweilige Backup.

Ist eine Wiederherstellung Ihres Backups möglich?
Testen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre Datensicherung geeignet ist, den Betrieb wiederherzustellen.

Sind Ihre Mitarbeiter geschult und sensibilisiert?
Erläutern Sie Ihren Mitarbeitern, dass sie sofort und buchstäblich den Stecker ihres PCs ziehen müssen, wenn er feindliche Aktivitä­ten erkennen lässt.


Fazit

Sowohl die Anforderungen an eine Auftragsverarbeitung zwischen Arzt und Labor als auch der Schutz der eigenen PCs, Netzwerke und Verarbeitungssysteme setzen ein systematisches Auseinandersetzen mit Datenschutz und der Datensicherheit voraus.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Tagesgeschäft nicht zu kurz kommen kann und darf. Jede Hilfe ist da willkommen. Nutzen Sie deshalb eine Software, die Sie dabei unterstützt, den Überblick zu behalten. Im Idealfall führt Sie diese Software durch die Anforderungen und erledigt gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten der DSGVO.

Andreas Witte (l.) und Karsten Schulz (r.) sind die Gründer von aktisto.


Kontaktdaten
Karsten Schulz
post@aktisto.de
www.aktisto.de

  1. https://www.zaftda.de/tb-bundeslaender/hamburg/692-27-tb-lfd-hamburg-2018-o-drs-nr-vom-21-02-2019/file ab Seite 118
  2. https://kolibri-image.com/causa-datenschutz/
  3. https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse2019/BSI_warnt_vor_Ransomware-Angriffen-240419.html
  4. https://www.lda.bayern.de/media/pruefungen/201810_ransomware_fragebogen.pdf
  5. https://www.lda.bayern.de/media/pruefungen/201810_ransomware_info.pdf


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

 

Digitale Zahntechnik in der HD ACADEMY

Dimensionen Schritt für Schritt betreten

Wenn man Niels Hedtke und Tim Dittmar fragt, welchen Beruf sie gewählt hätten, wenn nicht den des Zahntechnikers, schauen sich beide irritiert an und geben als Antwort: „Zahntechniker!“ Man könnte annehmen, zumindest ihre berufliche Laufbahn sei allein durch diese Entschlossenheit vorbestimmt gewesen, doch ganz so einfach lässt sich das Erfolgsrezept der beiden Jungunternehmer nicht erklären.

Den Grundstein für ihr 2014 gegründetes Dentallabor legten die Ausbildung zum Zahntechniker und die abgeschlossene Meisterschule in Frankfurt, wo sich auch beide Hessen kennenlernten. Getrieben von der Neugier, welche Möglichkeiten sich mit dem neuen Titel ZTM ergeben könnten, verfeinerten sie ihr Können. Niels Hedtke in Florida, wo ihm sein Talent für digitalorientierte Themen in einem Labor in West Palm Beach einmal mehr bewusst wurde und Tim Dittmar, der mit seinem Wissen über das deutsche Handwerk bis nach Neuseeland reiste und dort in einem Dentallabor in Auckland arbeitete.

Den Kontakt zueinander verloren die beiden auch nicht durch ihren jeweiligen Auslandsaufenthalt und so formte sich bei einer gemeinsamen Grillfeier am Inheidener See die Idee: In ihrer Heimat, der Wetterau, wurde das digital ausgerichtete Dentallabor HD Zahntechnik – inzwischen auch DENTAGEN-Mitgliedslabor – gegründet.

Seither ist „HD“ eine echte Marke geworden. Die beiden Buchstaben stehen nicht nur für ihre Gründer selbst, sondern auch für höchste Qualität in der zahntechnischen Versorgung. Die Zufriedenheit ihrer Kunden spricht genauso für sich, wie der wirtschaftliche Erfolg, einhergehend mit der Digitalisierung im täglichen Workflow.

„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ist ein Erfolg.“

Zitat von Henry Ford als perfektes Motto für das eingespielte HD-Team

Ihre digitale Expertise „Perfekte Teleskopkronen mittels taktiler Scan-Technik“, in der sie in Zusammenarbeit mit Schütz Dental bereits seit 2015 interessierte Zahntechniker und Zahntechnikerinnen schulten, wurde innerhalb der Branche so gut angenommen, dass der nächste Schritt nur logisch war: ein eigenes Schulungszentrum für digitale Zahntechnik – die HD ACADEMY!

Seit März 2019 stellt diese ein rein digital orientiertes Schulungskonzept auf. In 5 Dimensionen zu unterschiedlichen Schwerpunkten geben digital affine und erfahrene Referenten aus der angewandten Zahntechnik den Teilnehmern ihr Expertenwissen weiter. Das Besondere: In dem hervorragend ausgestatteten Schulungsbereich wird digitales Know-how in bisher einzigartiger Form zugänglich gemacht, denn jeder Teilnehmer kann die vorgetragenen Inhalte am eigenen PC sofort umsetzen und damit bestens nachvollziehen. Sogar die Arbeit an eigenen mitgebrachten Fällen ist möglich.

Das Referententeam der HD ACADEMY umfasst neben den Geschäftsinhabern selbst drei weitere hochqualifizierte Spezialisten mit langjähriger Berufserfahrung. Fachliche Kompetenz und die Freude, Innovationen im zahntechnischen Alltag fortwährend weiterzuentwickeln, zeichnet die Arbeit aller Trainer aus.

„Dem zahntechnischen Handwerk möchten wir nicht den Rücken kehren. Viel eher sehen wir es als Basis für alles, was digital noch möglich ist. Die althergebrachten Verfahrens­weisen auf den Prüfstand zu stellen und die Effizienz zu nutzen, die sich aus der Digitalisierung ergibt, ist unser Antrieb. Mit unserem Schulungsprogramm decken wir innovative Themenschwerpunkte der digitalen Zahntechnik ab“, erläutert Tim Dittmar.

Niels Hedtke ergänzt zustimmend: „Mit der HD ACADEMY haben wir den perfekten Ort geschaffen, Erfahrungen mit unserer Berufsgruppe zu teilen. Dabei stehen wir den Teilnehmern weniger als Lehrer gegenüber, denn Spaß und Humor bilden bei uns die kreative Grundlage für neue Impulse, deren Umsetzung wir gemeinsam vorantreiben möchten. Bei unseren zweitägigen Schulungen können sich die Teilnehmer am Abend in einem gemütlichen Rahmenprogramm noch besser kennenlernen und austauschen.“

Auf die abschließende Frage, warum die beiden Zahntechnikermeister mutig genug waren, ihre Vision in die Tat umzusetzen, erhält man von Niels Hedtke und Tim Dittmar ebenfalls eine knappe Antwort, die keine Fragen mehr offenlässt: „No risk, no fun!“

Die HD ACADEMY liegt im hessischen Ober-Mörlen und ist durch ihre Nähe zu Frankfurt am Main und den direkten Anschluss an die A5 sehr gut erreichbar. In dem Schulungszentrum finden 12 Zahntechniker/innen Platz – jeder an einem vollausgestatteten Arbeitsplatz mit PC und 3D-Maus. Für das Live-Designen ist auf allen Rechnern eine Vollversion von Exocad installiert. Wie jedem CAD-Programm liegt auch hier 3D-Technik zugrunde. Die räumliche Darstellung von Körpern ermöglicht auch in der Zahntechnik höchste Präzision. Angelehnt an diesen Gedanken, sind die Schulungen in Dimensionen aufgeteilt, die derzeit fünf Themenschwerpunkte umfassen. „Aktiv die digitale Zukunft der Zahntechnik mitzugestalten, das ist unsere Vision!“ Niels Hedtke und Tim Dittmar


Digital affine Zahntechniker/innen oder die, die es noch werden wollen, finden in der HD ACADEMY einen voll ausgestatteten Schulungsraum.

Wer zum digitalen Experten werden möchte, kann direkt online über die Website der HD ACADEMY seine Schulung buchen:
www.hdacademy.de

  1. DIMENSION Step by Step in Exocad – die Grundlagen, nächster Termin: 13. Juli 2019
  2. DIMENSION Die digitale Schiene – individuelle Vielfalt in Exocad, nächster Termin: 23.-24. August 2019
  3. DIMENSION Der digitale Modellguss mit der Exocad partial CADapp, nächster Termin: 30.-31. August 2019
  4. DIMENSION Exocad für perfekte Tele­skopkronen mittels taktiler Scan-Technik, nächster Termin: 17. August 2019
  5. DIMENSION exoplan – effektive Implan­tatplanung und Navigation, nächster Termin: 20. Juli 2019


Text: Anja Schmitt
Bilder: https://www.florianzenk.com
Bildrechte: © HD ACADEMY


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

 

Ein E-Bike vom Chef

Bereits mit dem Artikel „Mehr netto vom brutto“ in der Ausgabe 02/2017 der DENTAGEN INFO erläuterte ich attraktive Möglichkeiten zur Lohnoptimierung. Der Gesetzgeber hat nun mit Steuervorteilen für Fahrräder und E-Bikes eine weitere Möglichkeit hinzugefügt, Arbeitnehmern lohnsteueroptimiert Zuwendungen zukommen zu lassen.

Regelung bis 2018

Seit 2012 ist das Dienstfahrrad dem Dienstauto steuerlich gleichgestellt. Für die private Nutzung müssen wie beim Dienstauto 1 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Als Listenpreis gilt die auf volle 100 € abgerundete unverbindliche Bruttopreis-Empfehlung des Herstellers. Im Gegenzug darf das Rad auch privat genutzt werden.
Übrigens: Schon seit Jahren lohnsteuerfrei ist das Aufladen des E-Bikes im Betrieb.

Neu: Steuerfreiheit von Bikes von 2019 bis 2021

Zum Jahresbeginn 2019 hat der Gesetzgeber Steuervergünstigungen für betrieblich genutzte (Elektro-) Fahrräder eingeführt, die nicht schneller als 25 km/h fahren können. Wird vom Dentallabor zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Gehalt erstmals ein Dienstrad gestellt, bleibt der geldwerte Vorteil steuer- und beitragsfrei – und zwar im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021. Im Betrieb sind die Kosten für das Fahrrad voll als Betriebsausgabe anzusetzen.

Von der Regelung können neben Arbeitnehmern auch Inhaber eines Einzelunternehmens profitieren. Allerdings muss beim Inhaber eine mindestens 50 %ige betriebliche Nutzung des Rades gegeben sein.

Halber Listenpreis bei Gehaltsumwandlung

In der Praxis ist folgender Fall häufig: Der Arbeitgeber least Diensträder. Die Mitarbeiter, die ein Rad vom Dienstherren privat nutzen wollen, müssen sich finanziell daran beteiligen. Dies erfolgt per Gehaltsumwandlung, eine Kostenbeteiligung wird also vom Gehalt einbehalten. Da das Fahrrad nicht zusätzlich zum bisherigen Lohn gewährt wird, greift die Steuerfreiheit hier nicht. Doch auch bei einer Entgeltumwandlung greift für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 eine Steuervergünstigung. Dann muss nur der halbe Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge wird halbiert; dementsprechend niedriger fallen die Abgaben aus.

Beispiele für die Versteuerung von Bikes:
Ein Dienstrad hat einen Bruttolistenpreis von 4.000 €. Bisher musste das Rad mit dem geldwerten Vorteil von 1 % monatlich, also 40 € versteuert werden.

  • Wurde das Rad erst ab Januar 2019 und zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gestellt, muss die Privatnutzung bis Ende 2021 nicht versteuert werden.
  • Wird das Rad mit Zuschuss des Arbeitnehmers gestellt (Gehaltsumwandlung), dann sind 0,5 % des Listenpreises zu versteuern. In diesem Fall sind also für 20 € Privatnutzung monatlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Steuerberater Frank Edenfeld

Für Rückfragen – zu diesen oder anderen Steuer- oder Finanzthemen – steht die Kanzlei gerne zur Verfügung!

HNV plus Steuerberatungs- und Rechtsanwalts-­
Sozietät

Am Bahnhof 21 • 33397 Rietberg
Steuer- und Rechtsberatung für Dentallabore
Tel.: 05241 91717-0 • Fax: 05244 90770-28
www.dental-steuer.de • edenfeld@hnv-gt.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

DRWZ Mobile – Firmenwagen zu Großkundenkonditionen

Klassische und alternative Antriebe – Unterstützung beim Einstieg in die E-Mobilität – Elektromobilität kommt bei Fuhrparks und Privatpersonen immer besser an.

Elektromobilität ist kein Zukunftsthema mehr, sondern die Gegenwart. Die Elektrofahrzeuge sind mit höheren Reichweiten, verbesserten Batterien und wachsender Ladeinfrastruktur zu einer beliebten Alternative für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren geworden. Attraktive Fahrzeuge wie zum Beispiel der Hyundai Kona Elektro, Kia e-Niro oder Kia e-Soul mit Reichweiten um die 400 Kilometer sind schon zu Preisen um die 40.000 € erhältlich.

Die Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes belegen die steigende Nutzung der Elektromobilität auf deutschen Straßen. Im Jahr 2018 gab es in Deutschland 83.175 E-Fahrzeuge und 66.997 Plug-In-Hybride (Neuzulassungen, Stand: 01.01.2019) im Vergleich zu 53.861 E-Fahrzeugen und 44.419 Plug-In-Hybriden 2017 (Neuzulassungen, Stand: 01.01.2018).

2018 wurden durchschnittlich rund 3.000 Elektrofahrzeuge pro Monat zugelassen. Im März 2019 waren es schon doppelt so viele. Laut aktueller Prognose der nationalen Plattform Elektromobilität wird das Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen in Deutschland voraussichtlich im Jahr 2022 erreicht.

Auch die DRWZ Mobile GmbH, die genossenschaftlichen Unternehmen Rabatte für Firmenwagen vermittelt, erlebt eine steigende Nachfrage. Noch 2018 gab es nur eine Handvoll Interessenten für Elektrofahrzeuge, 2019 sind die Anfragen für elektrische Antriebe schon im höheren zweistelligen Bereich. Staatliche und regionale Förder­programme sowie die Erhöhung der Hersteller-Rabatte, die die DRWZ Mobile GmbH mit den Herstellern vereinbaren konnte, unterstützen diese Entwicklung.

Die möglichen Förderungen von E-Fahrzeugen erstaunen Interessenten aber immer wieder: Denn, wer sich ein reines E-Fahrzeug wie zum Beispiel einen Renault ZOE kauft, erhält aktuell 4.000 € Umweltbonus. Plug-In-Hybride, wie beispielsweise der Mitsubishi Outlander, werden mit 3.000 € unterstützt. Hinzukommen, abhängig vom Bundesland, weitere regionale Förderungen. Zusätzlich sind reine Elektrofahrzeuge bei Erstzulassung bis zum 31.12.2020 für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Für Dienstwagen­nutzer ist der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder Plug-In-Hybride beson­ders attraktiv. Bei solchen Fahrzeugen reduziert sich aktuell der zu versteuernde geldwerte Vorteil um 50 %. Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden und eine elektrische Mindestfahrleistung von 40 km (laut WLTP) oder eine Höchstemission von 50 Gramm CO2 pro Kilometer haben (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes).

Sören Hensen, Geschäftsführer der DRWZ Mobile: „Wir erleben derzeit, dass nicht länger die Reichweite und somit Nutzbarkeit der Fahrzeuge zentraler Diskussionspunkt sind, sondern vielmehr die tatsächliche Nachhaltigkeit der Elektro-Technologie und die Kosten der Fahrzeuganschaffung und begleitender Infrastruktur (Ladesäulen) hinterfragt werden.“

Die DRWZ Mobile bietet den Mitgliedsunternehmen der DENTAGEN Wirtschaftsverbund eG die Möglichkeit, ihre Rahmenverträge mit den Herstellern zu nutzen.


Bei über 25 Automarken sind Konditio­nen von bis zu 40­ % Rabatt auf Neufahrzeuge verhandelt, die von DENTAGEN-Mitgliedern beim Auto­haus Ihrer Wahl genutzt werden können.

Zusätzlich bietet die DRWZ Mobile über ihren Produktbereich Elektromobilität attraktive Konditionen auf Ladelösungen wie zum Beispiel Schnellladesäulen oder Wallboxen an. Dabei wird eine weitreichende Unterstützung bei der Umsetzung des jeweiligen Projekts mit angeboten. Auf Wunsch kann auch die Beantragung von Fördermitteln, Beratung bei der Standortauswahl und Koordination der Beauftragung von Anschluss­arbeiten angeboten werden.

Weitere Dienstleistungen rund um das Produkt Ladesäule befinden sich in der Entwicklung, zum Beispiel die Abrechnung von Eigenstromtanken bei Dienstwagennutzern oder die interne Abrechnung von Stromtanken von Mitarbeitern. Wichtigste Neuentwicklung der DRWZ Mobile wird das All-In-Package sein, bei dem in einer monatlichen Komplettrate der Aufbau, die Miete, der Betrieb, die Abrechnung und sogar der Strom der Ladesäule angeboten werden kann.

DRWZ Mobile GmbH
Leipziger Str. 35 • 65191 Wiesbaden
Tel.: 0611-5066-2600

Quelle: Kraftfahrtbundesamt


Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

 

Das Interview mit Prof. Dr. Theresia Theurl


Als Professorin liebt auch sie volle Hörsäle. Aber ihre 8.15 Uhr-Vorlesung können Studentinnen und Studenten auch im Bett verfolgen. Warum sie ihre Vorlesungen streamen lässt, wie sich die Vorstellungen der jungen Akademiker-Generation in Fragen der Lebensgestaltung ändern, warum auch gerade junge Medizinstudentinnen und -studenten ein Faible für „Schwarmintelligenz“ haben – und deshalb einen offeneren Zugang zum Genossenschaftsgedanken –, warum die Kassenärztlichen Vereinigungen diesbezüglich ihre Zulassungspolitik ändern sollten? Über diese und andere Fragen, über ihre Sorge um Europa und auch ihren familiären Hintergrund in Österreich, sprach Journalist Bernd Overwien für DENTAGEN INFO mit Prof. Dr. Theresia Theurl. Die Universitätsprofessorin für Volkswirtschaftslehre und Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Genossenschaftswesen an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster gilt als profundeste Expertin der Erforschung des Genossenschaftswesens.

Frau Professorin Theurl, als Salzburgerin haben Sie Ihren beruflichen Mittelpunkt seit 19 Jahren in Münster. Wie gefällt es Ihnen?

Ein bisschen flach. Nein, wirklich. Es hat seine Reize, aber ich liebe natürlich auch die Berge.

Sind Sie eine Pendlerin?

Ja, mein Mann lehrt an der Universität Innsbruck, da bin ich natürlich so viel wie möglich in meiner österreichischen Heimat. Bergsteigen, Skifahren – man wird in den Alpen sportlich anders groß.

Haben Sie ein Fahrrad?

(lacht) Natürlich habe ich hier in Münster ein Fahrrad. Das wäre ja was. Aber ich wohne so zentral, dass ich ehrlicherweise im Berufsalltag auch alles zu Fuß erreichen kann. Die große Freizeit-Radlerin bin ich nicht.

Ihre Vorlesungen lassen Sie live streamen. Lieben Sie keine vollen Hörsäle?

Doch. Sehr sogar. Aber wenn man mit den jungen Leuten gut zusammenarbeiten will, muss man sich auf sie einlassen. Ich kann meine Vorlesungen heute nicht mehr so halten wie vor zehn Jahren. Ich muss die Technologie von heute anwenden, ich muss meinen Kommunikationsstil eben kontinuierlich ändern, um nicht antiquiert herüber zu kommen.

Was genau bieten Sie denn der „Smartphone-Generation Z“ an?

Junge Leute jonglieren heute professionell mit verschiedensten Medien. Ich zeichne jede meiner Vorlesungen auf. Die Videos stehen im Uni-Netz immer zur Verfü­gung. Ich lasse meine Vorlesungen streamen. Ich beginne um 8.15 Uhr, das können Studierende dann sogar im Bett verfolgen.

Und wie sind die Resultate bei den Klausuren?

Sie werden nicht schlechter. Auch die Seminararbeiten können sich sehen lassen. Der Vorteil ist doch die permanente Zugriffsmöglichkeit, das ist eine Verbesserung der Studienbedingungen. Studierende haben permanent die Möglichkeit, meine Themen zu hinterfragen. Das tun sie auch. Geben Input. Ich bleibe im Dialog. Das hält mich jung.

Erspüren Sie gesellschaftliche Veränderungen zuerst bei ihren jüngeren Studierenden?

Ja. Sie argumentieren anders, diskutieren anders, denen sind andere Dinge wichtiger als mir früher in dem Alter. Das ist faszinierend. Das macht Professorin zu einem wunderbaren Beruf. Ich mache ja auch Wissenschaftsmanagement, in dem ich einen Fachbereich mit 6000 Studierenden leite. Die Studierenden kommen mit Vorschlägen, sie haben ein anderes Problembewusstsein.

Also, Sie verlieren den Kontakt nicht, weil Sie das Internet nutzen?

Nein. Ganz und gar nicht. Es gibt Themen, da kann man die jungen Leute gut allein lassen, wiederum bei anderen Themen suchen sie Beratung und Unterstützung. Das ist ein effizienter Dialog.

Sie haben ja auch einen guten Blick auf Medizinstudenten. Was verändert sich da?

Die Vorstellungen von Lebensgestaltung. Da geht es schon sehr früh um die finanziellen Risiken einer Selbstständigkeit. Eine Einzelpraxis ist bei den Studieren­den mit der Bereitschaft zur Selbstausbeutung verbunden. Das ist keine Perspektive. Mit Konsequenzen für den Kreis der Menschen, die nicht nur auf dem Land, sondern auch in strukturschwachen Städten mit Gesundheitsleistungen versorgt werden wollen.

Wie sehr spielt die Tatsache eine Rolle, dass junge Frauen die Mehrheit beispielsweise in der Zahnmedizin bilden?

Eine große Rolle. Allein das Thema Familienplanung. Wer nur 75 oder auch nur 50 Prozent tätig sein möchte, der ist aufgeschlossen für Möglichkeiten, sich mit anderen zusammen zu tun und Gesundheitsleistungen gemeinsam anzubieten. Und hier bin ich bei der Genossenschaft. Die bietet den Vorteil, selbstverantwortlich auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage agieren zu können. Ärztegenossenschaften oder der Beitritt zu bereits existierenden Genossenschaften im Gesundheitswesen haben Zukunft. Davon bin ich zutiefst überzeugt.

Was stimmt Sie da so optimistisch?

Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden die Genossenschaften auf ihr Radar bekommen. Gründungsprojekte scheitern bisher, weil sich die KVen dagegen sperren. Ärzte haben die Sorge, in einen bürokratischen Prozess zu kommen. Und wenn Genossenschaften von den KVen wie eine GmbH behandelt werden, kommt die persönliche Haftung ins Spiel. Bundesgesundheitsminister Spahn hat bereits politischen Druck signalisiert. Die Versicherungslösungen im Genossenschaftswesen sind genau so viel wert, wie die persönliche Haftung. Das muss verstanden werden.

Sonst überlässt man das Feld privaten Kapitalgesellschaften?

Möglich. Aber nicht erstrebenswert oder? Warum sollten nicht Bürger zusammen mit der Kommune Mitglieder einer Gesundheitsgenossenschaft sein? Dagegen spricht nichts.

Wer könnte einen solchen Vorgang inszenieren und moderieren?

Moderator könnten Bürgermeister oder auch Landräte in Bereichen sein, in denen beispielsweise akuter Hausärztemangel herrscht. Da gibt es viele Beispiele auch im Münsterland. Man kann doch über Mitgliederstrukturen von Genossenschaften innovativ nachdenken.

Alles weit weg von den Studierenden heute?

Nein. Im Gegensteil. Die Jungen von heute haben einen sehr unkomplizierten Zugang zu Genossenschaften, um nicht zu sagen, sie sind begeistert davon. Sie entwickeln ein Lebensgefühl für Communitys. Sie möchten mit anderen zusammenarbeiten und nicht Investoren glücklich machen. Sie sprechen über den Sinn des Tuns. Das Thema Nummer 1 ist Schwarmintelligenz. Ein Schwarm Menschen ist intelligenter als eine Einzelperson.

Eine Genossenschaft ist ein Schwarm Menschen. Ist das eine Profilierungschance?


Ja, das ist es. Wir müssen viel stärker Genossenschaft erklären. Genossenschaften haben kein angestaubtes Image bei jungen Leuten. Das ist älteren Generationen vorbehalten. Nehmen sie beispielsweise den jährlichen Partnertreff der DENTAGEN eG. Kolleginnen und Kollegen unterhalten sich, stellen fest, der andere hat ähnliche Fragen, der andere hat diese für sein Dentallabor bereits beantwortet. Deshalb ist eine Genossenschaft eine ideale Plattform für Schwarmintelligenz. Sie müssen es bei jungen Menschen einfach nur rüberbringen.

Ihre beruflichen Stationen belegen, dass Sie Europäerin sind. Machen Sie sich Sorgen um Europa?

Ja und nein. Eigentlich bin ich ein optimistischer Mensch. Europa ist größer als die Europäische Union. Die EU ist im Prinzip nichts anderes als eine Genossenschaft. Staaten sind dort die Mitglieder. Unterschiedliche Interessen gehören zu einer Gemeinschaft. Aber es muss die Bereitschaft zu Kompromissen vorhanden sein. Diese ewige Nörgelei untereinander, aneinander. Auch Staaten stehen als Mitglieder einer Gemeinschaft in der Verantwortung, Lösungen zu finden. Und zwar möglichst aktuell. Und riskieren wir doch den Diskurs darüber, wo wollen wir mit Europa überhaupt hin? Mir fehlen Visionen und eine Diskussion darüber!

Sie sind auf so vielen Feldern unterwegs, bleibt da Zeit für Hobbys? Für die Salzburger Festspiele?

Ich höre sehr gern klassische Musik. Da bin ich in Salzburg bestens aufgehoben. Und ich lese sehr gern. Klassiker. Die großen Russen oder auch Hemingway. Wer reist, hat auch Zeit zum Lesen.

Sind Sie in einer akademischen Familie groß geworden?

Nein. Ich stamme aus einer Nebenerwerbslandwirtschaft. Ich bin die Älteste von sechs Geschwistern, mein jüngster Bruder ist der Bauer. Ich komme aus keinem elitären Umfeld. Das hat mir keinesfalls geschadet und mir genügend Bodenhaftung bewahrt.

Frau Professorin Theurl, herzlichen Dank für das Gespräch.

Quelle: DENTAGEN Info 2019/02



 

DENTAGEN ON TOUR in der NWD Erlebniswelt

Wieder unterwegs ist DENTAGEN mit seiner Fortbildungsreihe am Freitag, 30. August 2019, im westfälischen Münster. Auf dem Programm stehen ab 12 Uhr mittags eine optionale Führung durch die NWD Erlebniswelt Dentale Zukunft und zwei hochinteressante Vorträge. Um diesen Tag perfekt zu machen, wird abends ein maritimes Get Together angeboten.

Als erster Referent wird Dr. Daniel Aniol, niedergelassener Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, Ihnen Einblick in eines der derzeit spannendsten Themen in Zahntechnik und Zahnmedizin geben. Für ihn ist „…Primescan der perfekte, unkomplizierte und dennoch hochprofessionelle Einstieg in die digitale Versorgung von Patienten und eine hervorragende Wahl für herausragende Ergebnisse.“

Egal ob für das Dentallabor oder die Zahnarztpraxis – die intraorale Datenerfassung bietet für alle Beteiligten, auch für Patienten, eine Vielzahl an Vorteilen. Sowohl Zahnärzte als auch Zahntechniker erhalten in dem Vortrag eine wertvolle Orientierung im Hinblick auf den digitalen Workflow.

Suzanne Grieger-Langer, Profiler, Instruktorin, Lehrbeauftragte, Bestsellerautorin und Publizistin, weist anschließend den Weg „Von der Person zur Persönlichkeit“.

Person oder Persönlichkeit? Führungskräfte sind Schlüssel und Schwachstelle zugleich, wenn es um den Erfolg geht.

Mit den 7 Säulen der Macht – Standfestigkeit, Leidenschaft, Selbst-Kontrolle, Liebe, Kommunikation, Wissen und Ethik – entwickeln sie ihr volles Potenzial!

Profiler Suzanne Grieger-Langer ist einzigartig und verdirbt Ihr Publikum für andere Keynoter! Seit über 20 Jahren instruiert sie die Top-Entscheider der Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wird geliebt. Nicht weil sie lieb ist, sondern weil sie tough ist. Nach ihrem Vortrag werden sich alle folgenden Reden langweilig und leer anfühlen.

Zum Get Together erwartet die Teilnehmer/innen eine kleine Kreuzfahrt mit dem 28 Meter langen und nach dem bekannten TV-Moderator Günther Jauch benannten Event-Schiff „MS Günther“. Auch kulinarisch wird hier Spitzenklasse geboten.

Die Fortbildungsgebühr beträgt inkl. Verpflegung 199,00 € p. P. zzgl. gesetzl. MwSt. Premium Club-Mitglieder erhalten für diese Fortbildung einen Bonus in Höhe von 50 % auf die Fortbildungsgebühr.

Weitere Informationen erhalten Sie bei DENTAGEN, Landabsatz 10, 45731 Waltrop, unter der Rufnummer 02309 7847024 oder unter „www.dentagen.de/fortbildungen/“. Dort finden Sie auch das Anmeldeformular.





Quelle: DENTAGEN Info 2019/02

Einweihung der neuen DENTAGEN-Geschäftsstelle



Liebe DENTAGEN-Freunde,

mit der Fertigstellung unseres Neubaus auf dem Zechengelände in Waltrop geht eine lange Zeit der Planung und des Bauens vorüber.

Wir blicken mit Freude auf die neuen Räumlichkeiten und laden Sie herzlich ein, mit uns am

05. Juli 2019 die Einweihung der neuen DENTAGEN-Geschäftsstelle, Landabsatz 10 in 45731 Waltrop,

zu feiern.

Lassen Sie uns diesen besonderen Tag mit gutem Essen, leckeren Getränken sowie anregenden Gesprächen und Tanz genießen.

Wir – das ganze DENTAGEN-Team – freuen uns auf Sie!

Ihre Karin Schulz und Claus-Hinrich Beckmann

Weitere Informationen zur Einweihungsfeier erhalten Sie von Susanne Benthaus unter 02309 7847024 oder über unser Kontaktformular.




Quelle: DENTAGEN INFO 2019/02

Die qualifiziertesten Mitarbeiter (m/w/d) finden mit ZahniFinder.de

ZahniFinder.de ist eine neue, interaktive Stellenplattform für Jobsuchende nur für zahnmedizinische und zahntechnische Fachberufe. Anders als in herkömmlichen Foren mit Stellenanzeigen muss hier nicht mehr selber recherchiert werden. Profile auf beiden Seiten werden durch den ZahniFinder-Algorithmus miteinander ver­glichen und passende Arbeitgeber, die den besten Match für die eigenen Qualifika­tionen, Vorlieben und Wünsche besitzen, vorgeschlagen. Auf Seiten der Zahnärzte bzw. Dentallabore funktioniert das System nach dem gleichen Prinzip.

Wie kann ich das System nutzen ?

Einfach ein eigenes kostenloses Profil anlegen und die Suchmaske mit den persönlichen Anforderungen ausfüllen. Heraus­gefiltert werden alle passenden Kandidaten der Gegenseite, die die individuellen Anfor­derungen und Konditionen erfüllen, absteigend sortiert nach den besten Übereinstimmungen.

Kostet mich das etwas ?

Die Anlage des persönlichen Profils sowie auch die Suche sind komplett kostenfrei. Wenn ich mich auf diese Weise von Arbeit­nehmer­seite finden lassen möchte, ist ZahniFinder komplett kostenfrei und ohne jegliche Verpflichtungen zu verwenden. Will ich bestimmte Kandidaten (m/w/d) selbständig direkt kontaktieren, so wird eine kleine Gebühr fällig.



Warum ZahniFinder ?

Wir hoffen mit unserer Stellenplattform für eine deutlich höhere Transparenz zu sorgen und ähnlich denkende Menschen mit vergleichbaren Werten und Vorstellungen zusammen bringen zu können. Wir sorgen damit für mehr Harmonie in den Praxen und gewerblichen Laboren, haben weniger Fluktuation und sehen das als weiteren Beitrag zur Erhöhung der Arbeitszufrie­denheit bei gleichzeitiger Erhöhung der Wertschöpfung.


Weitere Informationen auf
www.ZahniFinder.de
und unter
smile@ZahniFinder.de.

Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

Wir gratulieren!

Im Oktober des vergangenen Jahres hatten wir Sie aufgerufen, uns bei der Ergänzung unseres Produkt- und Dienstleistungs­portfolios zu unterstützen. Wir hatten Sie speziell dazu aufgerufen, uns Ihre Wunsch­produkte bzw. -lieferanten zu benennen.

Bis zum Jahresende sind einige Vorschläge bei uns eingegangen, die wir ausgewertet haben. Zur IDS in Köln werden wir aufgrund Ihrer Antworten einige Gesprächstermine vereinbaren. Über den Fortgang der Gespräche werden wir Sie informieren.

Wie angekündigt, haben wir aus dem Kreis jener, die unsere Anfrage beantwortet und uns damit wertvolle Anregungen gegeben haben, einen Gewinner für den Einkaufs­gutschein im Wert von 400,-€ ermittelt. Gewonnen hat Herr Hans H. Royes, Royes Dentaltechnik aus Vilsbiburg.

Herzlichen Glückwunsch!

Den glücklichen Gewinner der Verlosung zog DENTAGEN-Glücksfee Susanne Benthaus (Mitte) aus der Losbox.

Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01

Das Verpackungsgesetz 2019 – auch für Dentallabore


Das neue Verpackungsgesetz betrifft alle Unternehmen, deren gewerbsmäßig abgegebenen Verpackungen typischerweise beim privaten Haushalt oder diesen gleichgestellten Anfallstellen als Abfall anfallen.

Betroffen sind also alle Hersteller und Händler (bzw. Erstinverkehrbringer), die erstmals eine mit Ware befüllte Verkaufs- und/oder Umverpackung an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgeben – sofern die Ver­packungen in der Regel bei einem privaten Haushalt als Müll endet – oder eben bei gleichgestellten Anlaufstellen.

Vergleichbare Stellen werden in § 3 Nr. 11 VerpackG – nicht abschließend – aufgeführt. Genannt werden dort Niederlassungen von Freiberuflern. Freiberufler, so der Verband der freien Berufe, erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im gemein­samen Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Dazu gehört zweifelsfrei der Zahnarzt, der wohl Hauptkunde des Dental­labors sein dürfte, sodass das Verpackungs­gesetz zum Tragen kommt; bisher galt für Dentallabore schon die nunmehr abgelöste Verpackungsverordnung.

Die meisten Pflichten bleiben im Wechsel zwischen der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz gleich. Schon heute gilt die Pflicht zur Systembeteiligung. Wer be­füllte Verpackungen in Verkehr bringt, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen – das können Hersteller von Konsum­güterwaren, Händler genauso wie Importeure sein – muss für die Entsorgung und das Recycling seiner Verpackungen sorgen und mit einem oder mehreren der (dualen) Systeme einen Vertrag schließen. Neu ist, dass die betroffenen Unternehmen sich künftig mit ihren Stammdaten und den durch diese vertriebenen Markennamen im Verpackungsregister LUCID registrieren müssen. Darüber hinaus sind mindestens einmal pro Jahr Meldungen zu den pro Jahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen in dieses Onlineregister abzugeben. Anderen­falls drohen automatische Vertriebsverbote und Geldbußen.


Die Registrierungsstelle, die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), ist das auf der gesetz­lichen Grundlage neu geschaffene Kontroll- und Überwachungsorgan im Markt der Verpackungsentsorgung. Und das in zwei Richtungen. Zum einen betreffend der verpflichteten Unternehmen: Durch das öffent­liche Verpackungsregister wird es künftig jedem transparent möglich sein, nachzu­prüfen, welche Unternehmen ihrer Verant­wortung nachkommen und sich an der Finanzierung des Dualen Systems in Deutschland beteiligt. Zum anderen hat die Zentrale Stelle Ver­packungsregister aber auch die Aufgabe, die Marktanteilsberechnung der (dualen) Systeme durchzuführen und auch die Men­gen­stromnachweise der Systeme zu prüfen. Damit ist der bisherigen Selbstverwaltung der Systeme ein Ende gesetzt und die Überwachung dieses Systems durch das Gesetz einer neutralen Instanz zugewiesen.

Auf einen Blick: Pflichten für Erstinver­kehrbringer – Hersteller und/oder Händler

  • Registrierung:
    https://lucid.verpackungsregister.org/
  • Systembeteiligung: Wer als Inverkehr­bringer gilt, hat eine sogenannte System­beteiligungspflicht zu erfüllen. Das bedeutet, dass er die Rücknahme und Verwertung seiner Verkaufs- und Umver­packungen nicht selbst organisieren darf, sondern verpflichtet ist, sich am dualen System zu beteiligen (Abschluss eines sogenannten Systembeteiligungs­vertrages).
  • Duplizierte Meldung der Plan- und Ist-Mengen der Verpackungen, differenziert nach Materialart und unter Angabe der Registrierungsnummer an das/die gewählte/n duale System/e einerseits und an die ZSVR andererseits.

  • Vollständigkeitserklärung: Sofern gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für die in Verkehr gebrachten Verpackungen jährlich überschritten werden, müssen Unternehmen über die Menge und Materialart der Verkaufsverpackungen zusätzlich eine sogenannte Vollständig­keitserklärung abgeben, die von einem Prüfer bestätigt wird. Allerdings besteht diese Pflicht erst, wenn die Menge in Verkehr gebrachter systembeteiligungspflichtiger Verpackungen im vorangegangenen Kalenderjahr eine der drei folgenden Mengenschwellen überschreitet: – Glas: 80.000 kg, Papier/ Pappe/ Karton: 50.000 kg, Kunststoffe/ Getränke­kartons/ sonstige Verbunde: 30.000 kg. Wichtigste Neuerung hier: Ab dem 01. Januar 2019 (gilt auch für die Daten des Jahres 2018), ist diese Vollständigkeits­erklärung nicht mehr bei den IHKs, sondern bei der ZSVR zu hinterlegen.

  • Dr. Marc Zgaga (Syndikusrechtsanwalt)
    Vorstand
    ServiCon Service & Consult eG
    An Lyskirchen 14 | 50676 Köln
    Tel.: 0221 355371-0 | Fax: 0221 355371-50
    info@servicon.de
    www.servicon.de


    Quelle: DENTAGEN INFO 2019/01