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Top-Innovator 2017

Eisenach Dental Technik


Bild: ZTM Dirk Eisenach (r.) nahm gemeinsam mit seiner Frau, ZTM Frauke Eisenach (2. v.r.), und  Sohn Sören (l.), der zur Zeit ein Triales Studium im Bereich Zahntechnik absolviert, die Auszeichnung Top-Innovator 2017 für die Eisenach Dental-Technik aus den Händen von Top 100-Mentor Ranga Yogeshwar entgegen.

Nicht im letzten Wagen zu sitzen, sondern vorn auf der Lokomotive das Ziel fest im Blick zu haben – nach dieser Philosophie verfährt Dirk Eisenach. Der Zahntechniker­meister ist Inhaber des DENTAGEN-Mit­glieds­labors Eisenach Dental-Technik mit 28 Beschäftigten in Remscheid. Dort testet er regelmäßig neue Techno­logien und setzt lntraoral-Scans aus der Zahnarztpraxis per CAD/CAM eins zu eins in Zahnersatz um. Nun hat er ein neues Verfahren entwickelt, um implantat­getragenen Zahner­satz, der eine Fehl­passung aufweist, kostengünstig einzupassen. „Was nicht passt, wird passend gemacht!“

Wer sich in Deutschland beim Zahn­ersatz von den ausländischen Billiganbietern abheben will, muss auf der Höhe der Zeit sein. Deshalb ist Dirk Eisenach immer wie­der Technologie-Vorreiter und setzt testweise Prototypen der Industrie in seinem Labor ein. So war er auch einer der Ersten, der mit ,,Zirlux“ gearbeitet hat – einem besonders haltbaren vollkeramischen Gerüstmaterial, das ähnliche Eigenschaften hat wie die Hitzeschildkacheln der Space-Shuttles. Mittlerweise stellt er etwa 30 % des Zahn­ersatzes daraus her.

Eisenach Dental-Technik ist bestens auf den digitalen Workflow eingestellt und bei der CAD/CAM-Fertigung von Zahnersatz gehört das Labor zu den Innovationsführern: In gleich zwei Maschinen können Scandaten aus den Praxen der zahnärztlichen Kunden über ein Datenportal direkt eingespeist werden. ,,3Shape, der Marktführer in Sachen Scantechnologie, hat sogar ein Video gedreht, das uns als Referenzkunden vorstellt“, erzählt Dirk Eisenach, der im Schnitt 20 % seines Umsatzes in innovative Techno­logien und Verfahren investiert. Zu Beginn seiner Laufbahn war er einer der jüngsten Zahntech­nikermeister in Nordrhein-West­falen, 2017 feiert er bereits sein 30-jäh­riges Betriebsjubiläum.

„Wenn man etwas macht,muss man alles geben und mit Leib und Seele dabei sein – sonst wird es nichts.“

ZTM Dirk Eisenach

Kurz vor dem Jubiläum hat Dirk Eisenach ein vollkommen neues Ver­fahren entwickelt. Gerüste für implantatgetragenen Zahner­satz, die einen Überstand oder eine Fehl­stellung an einem Fuß aufweisen, können mit dieser Technik erstmals zu einem perfekten, span­nungsfreien Sitz geändert werden, ohne dass die gesamte Konstruktion neu angefertigt werden muss.

,,Bei diesem ,lmplant-People-Verfahren‘ kann man den fehlerhaften Fuß per CAD/CAM neu anfertigen und ihn dann mit der Gerüst­konstruktion absolut passend ver­lasern“, erklärt Dirk Eisenach. Dieses Ver­fahren kann seine Stärken auch bei der Reparatur von implantat­getragenem Zahnersatz ausspielen.

Für diese Entwicklung wurde die Eisenach Dental-Technik im Juni dieses Jahres vom Institut für Entre­preneurship und Innovation der Wirtschafts­universität Wien, unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Nikolaus Franke, nach 2006 bereits zum zweiten Mal in die Top 100 der innovativsten Unternehmen im Mittelstand gewählt und gilt nun als ein „Top-Innovator 2017“.

Es ist eine tolle Idee – und sicher nicht Dirk Eisenachs letzte. Denn 30 Jahre nach der Gründung seines Labors ist er innovativer denn je.

DENTAGEN beglückwünscht Eisenach Dental-Technik zum 30-jährigen Jubiläum sowie zur Auszeichnung als Top-Innovator 2017.

Quelle: DENTAGEN Info 2017/03

 

Mit eigenem Haushalt dreimal Steuern sparen

Jährlicher Steuerbonus von bis zu 5.710 Euro möglich

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleis­tungen im eigenen Haushalt werden steuerlich besonders begünstigt. Im Rahmen der Höchstbeträge sind 20 % der Kosten direkt von der Steuer­schuld abziehbar, insgesamt können je Haushalt bis zu 5.710 Euro Steuern gespart werden.

Die jährliche Einkommensteuerermäßigung je Haushalt beträgt für

  • eine geringfügig beschäftigte Haushalts­hilfe (Mini-Jobber): max. 20 % der Auf­wendungen von bis zu 2.550 Euro, d. h. höchstens 510 Euro.
  • sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen, haushaltsnahe Dienst­leistungen sowie Pflege- und Betreuungs­leistungen: max. 20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, d. h. höchstens 4.000 Euro.
  • Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaß­nahmen: max. 20 % der Aufwendungen von bis zu 6.000 Euro, d. h. höchstens 1.200 Euro.

Gefördert werden haushaltsnahe Beschäf­tigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen.

  • Haushaltsnahe Beschäftigungsver­hältnisse
    Hierunter fallen sämtliche Kosten (Löhne, Sozialversicherungsbeiträge und ggf. pauschale Lohnsteuer), die im Zusam­menhang mit dem Minijob oder einem sozialversicherungspflichtigen Beschäf­tigungsverhältnis stehen, z. B. für eine Haushaltshilfe oder auch einen Hausmeister/Hauswart.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
    Hierunter fallen die Arbeitskosten, die für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienst-, Pflege- und Betreuungsleis­tungen anfallen, z.­ B. die auf Rechnung arbeitende Reinigungskraft, der Gärtner, aber auch Kosten für die dauerhafte Pflege zu Hause oder in einem Pflege­heim.
  • Handwerkerleistungen
    Hierunter fallen die Arbeitskosten für Handwerkerleistungen, die im eigenen Haushalt ausgeführt werden. Für Mate­rialkosten gibt es keine Steuerermäßi­gung. Begünstigt sind nicht nur Schön­heitsreparaturen, sondern auch Renovierungs-, Erhaltungs- und Moder­nisierungsmaßnahmen, jedoch keine Neubauten.

Achtung: Barzahlungen werden nicht begünstigt

Die Dienst- oder Handwerkerleistung, wie Fenster putzen, Wäsche waschen, Teppich reinigen, Rasen mähen, Wohnung renovieren oder Steckdose reparieren, muss im Haus­halt des Steuerzahlers erbracht werden. Außerdem muss der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten und die Zahlung auf das Konto des Leistenden erbringen. Bei Barzahlung gibt es keinen Steuerbonus.

Entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt. Höhere Rechnungsbeträge am Jahresende sollten daher gegebenenfalls auf zwei Jahre verteilt werden. Bei getrennter Veranlagung wird Ehepartnern die Steuerersparnis je zur Hälfte zugerechnet. Dies gilt auch für Allein­stehende mit gemeinsamem Haushalt. Eheleute und Alleinstehende können für ihren gemeinsamen Haushalt aber auch eine andere Aufteilung beantragen.

Begünstigt sind Mieter, Eigentümer und Eigen­tümergemeinschaften

Aufwendungen für Dienst- und Handwer­kerleistungen, die in einer selbst genutzten Wohnung ausgeführt werden sind selbst dann begünstigt, wenn die Auftragsvergabe über einen Hausverwalter erfolgt, z. B. Pflege der Vorgärten, Reinigung und Reno­vierung des Treppenhauses sowie die Heizungswartung. Bei Eigentümergemein­schaften sind auch Arbeiten am Gemein­schaftseigentum begünstigt. Mieter und Wohnungseigentümer sollten daher darauf achten, dass die steuerbegünstigten Dienst­leistungen und Handwerkerarbeiten in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt sind und auch der einzelne Miteigentumsanteil bescheinigt wird.

Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
ETL ADVISA Johannes & Kollegen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5
50672 Köln
Tel.: 0221 9410198-0
Fax: 0221 9410198-19
christian.johannes@etl.de


Quelle: DENTAGEN Info 2017/03

DENTAGEN baut im Zechenpark

und die Lebenshilfe e.V. zieht mit ein


Wer schon einmal die DENTAGEN-Geschäfts­stelle gesehen hat, weiß, in welch tollem Ambiente hier gearbeitet wird. Diese Räum­lich­keiten sind allerdings nur angemietet und der Mietvertrag endet am 30. Juni 2018.

In einer Aufsichtsrats- und Vorstandssitzung Ende vergangenen Jahres wurden eventuelle Alternativen diskutiert. DENTAGEN-Auf­sichtsrat und -Vorstand sind zu dem Schluss gekommen, dass ein Neubau die richtige Lösung ist, da es in Waltrop und Umgebung keine adäquaten Mietflächen gibt und die Zinsen derzeit sehr niedrig sind.

Seitens der Stadt Waltrop wurde DENTAGEN auf dem Zechen­gelände ein attraktives Grundstück angeboten, das nur rund 200 m vom jetzigen Standort entfernt liegt. Da das Grundstück für den Raumbedarf der Geschäftstelle zu groß ist, hat sich DENTAGEN auf die Suche nach möglichen Mietern begeben und nach einigen Gesprächen die Lebenshilfe Castrop-Rauxel, Datteln, Oer-Erkenschwick, Waltrop e.V. als Mieter gefunden.

Die Lebenshilfe will ihre Verwaltung, die derzeit an verschiedenen Standorten in Waltrop arbeitet, zusammenlegen und dadurch effizienter werden. In den Gesprächen haben sich zudem mögliche Synergieeffekte ergeben. Der Mietvertrag wird langfristig mit einer Mietdauer von 10 Jahren angelegt.

Geplant wird gemäß den Richtlinien für das Zechengelände ein 3-stöckiges modernes Bürogebäude, welches sich gut an die bestehenden historischen Zechengebäude anpasst. Im Zechen­park wird damit eine Lücke zwischen der alten Maschinenhalle und dem Manufactum-Lagerdepot geschlossen und es entsteht ein öffentlicher Raum mit Markt­platz­charakter.

Auffällig an dem Gebäude werden neben der Außenfassade aus eloxiertem Aluminium die großflächigen Gebäudeöffnungen nach Osten, Süden und Westen sein. Hierdurch soll sich ein lichtdurchfluteter Innenhof mit atriumartigem Charakter ergeben.

Die Grundrissgestaltung der einzelnen Eta­gen ist wie folgt geplant: Das Erdgeschoss erfährt eine Dreiteilung. Neben dem Eingang wird es einen großzügigen Seminarbereich mit zwei Räumen geben. Zudem wird die Lebenshilfe ein Bistro betreiben. Angedacht ist, die Seminarräume auch für Tagungen und Feiern zu vermieten. Die Lebenshilfe kann dafür das Catering übernehmen. Die erste Etage wird die Verwaltung der Lebens­hilfe beherbergen. Das zweite Obergeschoss wird DENTAGEN beziehen.

Die Mitglieder der Genos­senschaft haben den Neubau­plänen zugestimmt. Damit bleibt DENTAGEN ein Unternehmen am Standort Waltrop. Bürgermeisterin Ni­cole Moenikes äußerte sich erfreut:

„Das ist eine wirklich gute Nachricht.“

Visualisierung: Schamp & Schmalöer, Architektur und Städtebau
Durch die Vermietung und die niedrigen Zinsen kann DENTAGEN die Belastungen gut stemmen. Die voraussichtlichen monatlichen Kosten liegen zudem nicht über den Kosten, die DENTAGEN sonst für Miete ausgeben müsste.

Auch die Lebenshilfe Castrop-Rauxel, Datteln, Oer-Erkenschwick, Waltrop e.V., die 1987 von Eltern mit Kindern mit geistiger Behinderung in Waltrop gegründet wurde, ist mit dem Stand der Entwicklung zufrieden. Als Gast einer Veranstaltung bei DENTAGEN zeigte sich Lebenshilfe-Vorstandsmitglied Christoph Haßel-Puhl von den künftigen Möglichkeiten sehr angetan:

„Das ist für unsere Bedürfnisse ein wirklich idealer Standort in einer wirklich außergewöhnlichen Kulisse.“

Wieder zeigt sich:

Wer kooperiert, profitiert!


Quelle: DENTAGEN Info 2017/03