Liquiditätsmanagement im Dentallabor
- Erstellen Sie einen Liquiditätsplan.
- Beantragen Sie Kurzarbeitergeld und reduzieren Sie Personalkosten, ohne dass Sie Mitarbeitern kündigen müssen.
- Führen Sie regelmäßige Mitarbeitergespräche, um Schichtdienste und die Arbeitszeiten zu koordinieren.
Ihr Ziel: Die optimale Ausnutzung der Möglichkeiten, die Ihnen die Kurzarbeit bietet, unter Beibehaltung der Liefer- und Servicebereitschaft. - Nehmen Sie Corona-Soforthilfen in Anspruch, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
- Beantragen Sie einen KfW-Schnellkredit (mehr als 10 Mitarbeiter) oder ein anderes Programm der KfW-Bank bzw. der Landesbanken, das Sie bei Bedarf jederzeit abrufen könnten.
- Setzen Sie Kredittilgungen kurzfristig aus.
- Beantragen Sie Steuerstundungen und/oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen.
- Weiten Sie Kreditlinien für das Kontokorrent kurzfristig aus. Dies sollte Ihre letzte Maßnahme sein, weil der Kontokorrentkredit der teuerste Kredit ist.
- Geben Sie Scheidgut ab.
- Halten Sie regelmäßig und intensiv Kontakt mit dem Steuerberater.
- Ziehen Sie einen Unternehmensberater hinzu: Die Kosten für Beratungen für Dentallabore, die von der Corona-Krise betroffen sind, können im Jahr 2020 zu 100 Prozent mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Berater bei der BAFA zugelassen ist.
Grundlagen für die Liquiditätsplanung sind die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die Kundenumsatzliste und das Lohnjournal. Im Liquiditätsplan stellen Sie die zukünftigen Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber. Anhand dieser Planung sehen Sie, wie sich der Kontostand unter Annahme bestimmter Szenarien entwickeln wird. So lassen sich bereits frühzeitig Maßnahmen zur Liquiditätsbeschaffung oder Kostenreduzierung ergreifen und einleiten. Auf diese Weise vermeiden Sie zu hohe Geldverluste und schützen Ihre Zahlungsfähigkeit. Dementsprechend sollten Sie Ihren Liquiditätsplan für 12 Monate im Voraus planen sowie regelmäßig
aktualisieren.
Zu den Einzahlungen gehören:
- Einzahlungen von Kundenrechnungen
- Erstattungen von Behörden, z. B. Corona-Soforthilfe oder Erstattung Kurzarbeitergeld
- Erstattungen von Versicherungen
- Einzahlungen von Kreditaufnahmen
- Einzahlungen durch den Verkauf von Betriebsvermögen
- Einlagen von Gesellschaftern oder Inhabern
Die Auszahlungen umfassen:
- Lieferantenrechnungen
- Laufende Kosten (Miete, Strom, Werbung, Versicherungen, Gebühren)
- Löhne und Gehälter
- Steuern und Gebühren
- Zinsen und Tilgungen
- Investitionen
- Auszahlungen an Gesellschafter oder Inhaber
Während der Corona-Krise hat es sich bewährt, für eine erste Liquiditätsplanung die 12-Monats-BWA des Vorjahres, die alle 12 Monate nebeneinander darstellt, als Planungsgrundlage zu verwenden. Für die praktische Umsetzung empfiehlt es sich, die Kostenpositionen zu einer Summe zusammenzufassen.
Im Beispiel unterhalb des Textes erkennen Sie, wie sich im Monat Mai eine Liquiditätslücke ergibt, die aus dem Umsatzrückgang im April resultiert. Ohne die Corona-Soforthilfe und ohne die Maßnahme Kurzarbeit im April wäre Liquidität in Höhe von 11.250,00 € abgebaut worden. Beachten Sie bitte, dass in diesem Beispiel noch kein Unternehmerlohn berücksichtigt wurde. Bei Einzelunternehmern müssen vom Überschuss zusätzlich noch die Privatentnahmen bedient werden können.
Anhand einer solchen Liquiditätsplanung kann ebenfalls berechnet werden, ob und in welcher Höhe ein KfW-Kredit für Ihr Dentallabor notwendig wird oder ob alternativ eigene Liquiditätsreserven abgeschmolzen werden müssen.
Fazit: Mit einer eigenen Liquiditätsplanung haben Sie ein praktisches Instrument zur Steuerung durch die Corona-Krise, dass Ihnen Überblick und ausreichend Sicherheit bringt.
Diplom-Betriebswirt (FH) Hans-Gerd Hebinck
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Hans-Gerd Hebinck
Unternehmensberater
Diplom-Betriebswirt (FH)
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Nachfolgende Darstellung zeigt als Ausschnitt aus einem 12-Monatsplan eine Liquiditätsberechnung für ein Dentallabor:
Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02