aufgrund der aktuellen besonderen Umstände im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Generalversammlung am 3. Juli 2020 in virtueller Form durchzuführen. Der Grund hierfür liegt insbesondere in der Tatsache, dass wir aktuell nicht absehen können, wann eine physische Versammlung mit mehr als 30 Personen wieder durchgeführt werden darf. Zudem wollen wir auch unsere Mitglieder schützen, die einer Risikogruppe angehören und ihnen durch diese Art der Versammlung die Teilnahme ermöglichen.
Unser Prüfungsverband, der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V., hat für die virtuelle Generalversammlung ein rechtssicheres Format entwickelt, auf dem wir die Versammlung stattfinden lassen.
Das ist in diesem Jahr ausnahmsweise auch ohne entsprechende Satzungsbestimmung möglich, da der Gesetzgeber in Art. 2 § 3 Abs. 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 ausdrücklich festgelegt, dass abweichend von § 43 Absatz 7 Satz 1 GenG Beschlüsse der Mitglieder im Jahr 2020 auch dann schriftlich oder elektronisch gefasst werden können, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich zugelassen ist.
Die Einladung mit allen Informationen zur Anmeldung, zur Tagesordnung und dem Jahresergebnis erhalten Sie fristgerecht.
Hier geht es zur Anmeldung für die DENTAGEN-Generalversammlung.
Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02