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Förderungen Corona – was ist für Ihr Labor wichtig?

DENTAGEN INFO 2020/02

Corona hält uns weiter in Atem. Zahlreiche Förderungen und Maßnahmen wurden beschlossen, bei denen man schnell den Überblick verlieren kann. Eine komplette Übersicht über die einzelnen Maßnahmen und wie diese beantragt werden, finden Sie beim Steuerberaterverband unter www.dstv.de. Die meines Erachtens wichtigsten Maß­nahmen für Ihr Dentallabor kommentiere ich in diesem Artikel.

Kurzarbeit

Kurzarbeit ist die Maßnahme der Stunde. Da zu erwarten ist, dass die Arbeit nur aufgeschoben und nicht aufgehoben ist, machen Entlassungen keinen Sinn. Nach der Krise werden die Arbeitskräfte wieder benötigt. Inzwischen sieht es bei vielen unserer Dentallabore so aus, dass die meisten Zahnärzte und Labore Ihre Leistungen wieder hochfahren. Trotzdem sollte man für den nächsten Shutdown gewappnet sein und rein vorsorglich die Anträge für Kurzarbeit im Voraus stellen. Der Arbeitgeber kann das Kurzarbeitergeld übrigens steuerfrei auf 80 % des Nettogehalts aufstocken.

Steuerstundungen

Steuern und übrigens auch Sozialversiche­rungsbeiträge können gestundet werden. Doch hier ist leider aufgeschoben nicht aufgehoben. Unklar ist im Moment, wie die Ämter die Summen zurückfordern werden. Sie sollten auf jeden Fall die Summen der Stundungsbeträge festhalten, um die Höhe der quasi zinslosen Darlehen im Blick zu behalten.

Corona-Soforthilfe

Die Corona-Soforthilfe sollte von den Zahn­laboren – wenn nicht längst geschehen – beantragt werden, da Umsatzeinbrüche weiterhin zu befürchten sind. Wie die Zu­schüsse geprüft werden oder im Nachhinein zurückgezahlt werden müssen ist noch unklar. Wenn ein Labor die Kriterien in einem Monat nicht erfüllt hat, kann im Folgemonat der Einbruch kommen. Deswegen empfehle ich, auf jeden Fall mögliche Zuschüsse zu beantragen. Das Geld ist die Notreserve; wenn Sie nicht so tief in die Krise rutschen und das Geld zurückgezahlt werden muss: Seien Sie froh!

Zuschuss für betriebswirtschaftliche Beratung

Dieser Zuschuss ist bisher noch nicht in die breite Öffentlichkeit gelangt, aber sehr interessant. Betriebswirtschaftliche Beratungen werden mit 100 % bis zu 4.000,- € gefördert. In der Branche sind einige sehr gute und spezialisierte Unternehmensberater unterwegs, die Ihnen auch bei der Beantragung helfen. Es ist also eine gute Maßnahme, um sich in der Krise mit Hilfe von außen für den Neustart aufzustellen.

Sonderzahlungen an Mitarbeiter

Nach unserer Meinung ist in der Dental­branche eine „Arbeitsexplosion“ nach der Krise zu erwarten, denn viele Zahnbehand­lungen sind ja weiter nötig und nur aufgeschoben. Sollte das so sein und ziehen Ihre Mitarbeiter gut mit, ist die mögliche Corona-Sonderzahlung für Mitarbeiter eine interessante Option:

Bis zum 31.12.2020 können Sie pro Mit­arbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei 1.500,- € zahlen. Wichtig ist, dass die Zahlung nicht Arbeitslohn ersetzt, sondern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt wird.

KfW Darlehen

KfW Darlehen werden für von Corona betroffene Unternehmen angeboten. Sollte ein solches Darlehen benötigt werden, kann man es über die Hausbank beantragen.

Doch ganz so einfach, wie es oft dargestellt wird, ist die Beantragung nicht. Die Banken prüfen sehr genau, ob eine Kreditwürdigkeit vorliegt, der Darlehenszweck gegeben ist und ob der Betrieb nicht bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierig­keiten steckte. Mit den Darlehen sollen nur laufende Kosten aufgefangen werden, die aufgrund der Umsatzeinbußen nicht mehr bezahlt werden können.

Steuerberater Frank Edenfeld

Für Rückfragen – zu diesen oder anderen Steuer- oder Finanzthemen – steht die Kanzlei gerne zur Verfügung!

HNV plus Steuerberatungs- und Rechtsanwalts-­
Sozietät

Am Bahnhof 21 • 33397 Rietberg
Steuer- und Rechtsberatung für Dentallabore
Tel.: 05241 91717-0 • Fax: 05244 90770-28
www.dental-steuer.de • edenfeld@hnv-gt.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02