Corona hält uns weiter in Atem. Zahlreiche Förderungen und Maßnahmen wurden beschlossen, bei denen man schnell den Überblick verlieren kann. Eine komplette Übersicht über die einzelnen Maßnahmen und wie diese beantragt werden, finden Sie beim Steuerberaterverband unter www.dstv.de. Die meines Erachtens wichtigsten Maßnahmen für Ihr Dentallabor kommentiere ich in diesem Artikel.
Kurzarbeit
Kurzarbeit ist die Maßnahme der Stunde. Da zu erwarten ist, dass die Arbeit nur aufgeschoben und nicht aufgehoben ist, machen Entlassungen keinen Sinn. Nach der Krise werden die Arbeitskräfte wieder benötigt. Inzwischen sieht es bei vielen unserer Dentallabore so aus, dass die meisten Zahnärzte und Labore Ihre Leistungen wieder hochfahren. Trotzdem sollte man für den nächsten Shutdown gewappnet sein und rein vorsorglich die Anträge für Kurzarbeit im Voraus stellen. Der Arbeitgeber kann das Kurzarbeitergeld übrigens steuerfrei auf 80 % des Nettogehalts aufstocken.
Steuerstundungen
Steuern und übrigens auch Sozialversicherungsbeiträge können gestundet werden. Doch hier ist leider aufgeschoben nicht aufgehoben. Unklar ist im Moment, wie die Ämter die Summen zurückfordern werden. Sie sollten auf jeden Fall die Summen der Stundungsbeträge festhalten, um die Höhe der quasi zinslosen Darlehen im Blick zu behalten.
Corona-Soforthilfe
Die Corona-Soforthilfe sollte von den Zahnlaboren – wenn nicht längst geschehen – beantragt werden, da Umsatzeinbrüche weiterhin zu befürchten sind. Wie die Zuschüsse geprüft werden oder im Nachhinein zurückgezahlt werden müssen ist noch unklar. Wenn ein Labor die Kriterien in einem Monat nicht erfüllt hat, kann im Folgemonat der Einbruch kommen. Deswegen empfehle ich, auf jeden Fall mögliche Zuschüsse zu beantragen. Das Geld ist die Notreserve; wenn Sie nicht so tief in die Krise rutschen und das Geld zurückgezahlt werden muss: Seien Sie froh!
Dieser Zuschuss ist bisher noch nicht in die breite Öffentlichkeit gelangt, aber sehr interessant. Betriebswirtschaftliche Beratungen werden mit 100 % bis zu 4.000,- € gefördert. In der Branche sind einige sehr gute und spezialisierte Unternehmensberater unterwegs, die Ihnen auch bei der Beantragung helfen. Es ist also eine gute Maßnahme, um sich in der Krise mit Hilfe von außen für den Neustart aufzustellen.
Sonderzahlungen an Mitarbeiter
Nach unserer Meinung ist in der Dentalbranche eine „Arbeitsexplosion“ nach der Krise zu erwarten, denn viele Zahnbehandlungen sind ja weiter nötig und nur aufgeschoben. Sollte das so sein und ziehen Ihre Mitarbeiter gut mit, ist die mögliche Corona-Sonderzahlung für Mitarbeiter eine interessante Option:
Bis zum 31.12.2020 können Sie pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei 1.500,- € zahlen. Wichtig ist, dass die Zahlung nicht Arbeitslohn ersetzt, sondern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt wird.
KfW Darlehen
KfW Darlehen werden für von Corona betroffene Unternehmen angeboten. Sollte ein solches Darlehen benötigt werden, kann man es über die Hausbank beantragen.
Doch ganz so einfach, wie es oft dargestellt wird, ist die Beantragung nicht. Die Banken prüfen sehr genau, ob eine Kreditwürdigkeit vorliegt, der Darlehenszweck gegeben ist und ob der Betrieb nicht bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckte. Mit den Darlehen sollen nur laufende Kosten aufgefangen werden, die aufgrund der Umsatzeinbußen nicht mehr bezahlt werden können.
Steuerberater Frank Edenfeld
Für Rückfragen – zu diesen oder anderen Steuer- oder Finanzthemen – steht die Kanzlei gerne zur Verfügung!
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Steuer- und Rechtsberatung für Dentallabore
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Quelle: DENTAGEN INFO 2020/02