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Künstlersozialabgabe – Meldepflicht bis 31.03.2020 nicht verpassen
Wer, wenn nicht Zahntechniker, können sich zu Recht als Künstler ihres Fachs bezeichnen? Doch mit der Künstlersozialabgabe bringen sich deshalb die Wenigsten in Verbindung. Zwar gehören sie nicht zu den rund 190.000 selbständigen Künstlern, die als Pflichtversicherte dem Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung unterfallen. Dennoch kann die Künstlersozialabgabe auch für Zahntechniker relevant sein.
Bereits seit 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen ihrer regelmäßigen Sozialversicherungsprüfungen auch die Künstlersozialabgabepflicht. Die Pflichtversicherten tragen genau wie Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Weitere 20 % kommen vom Bund und 30 % von den auftraggebenden Unternehmern – das können eben auch Zahntechniker sein.
Doch welcher Zahntechniker denkt schon an Sozialabgaben, wenn er bei seinem selbständigen Grafiker ab und an neue Visitenkarten oder Briefbögen in Auftrag gibt oder den Webdesigner mit wiederkehrenden Anpassungen der Unternehmenswebsite betraut? Genau das kann aber schon ausreichen, denn künstlersozialabgabepflichtig sind alle Unternehmer, die nicht nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Werke nutzen und für ihre Praxis Werbung und Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Aber was genau ist „nicht nur gelegentlich“? Dieses Kriterium wird immer dann erfüllt, wenn für Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit Aufträge für insgesamt mehr als 450€ im Jahr erteilt werden. Und das ist unter Umständen schnell erreicht. Einzige Ausnahme: Wer eine GmbH beauftragt, kann aufatmen, denn künstlersozialversicherungspflichtig sind nur natürliche Personen.
Die Künstlersozialabgabe bemisst sich nach gezahlten Gagen, Honoraren sowie Auslagen und Nebenkosten, die dem „Künstler“ vergütet werden. Für 2019 gezahlte Entgelte betrug sie 4,2 % des Entgelts und bleibt auch 2020 unverändert. Das liegt unter anderem auch daran, dass die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen ihrer regelmäßigen Sozialversicherungsprüfungen seit 2015 die Zahlungen der Unternehmen stärker kontrolliert und rund 80.000 abgabepflichtige Unternehmen zusätzlich „generiert“ hat.

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Quelle: DENTAGEN Info 2020/01