Die neue Europäische Medizinprodukteverordnung (MDR – Medical Device Regulation 2017/745), mit der am 26. Mai 2020 das alte Medizinproduktegesetz ersetzt wird, sehen viele Dentallaborinhaber kritisch. Diese Verordnung verfolgt das Ziel, Zahnersatzpatienten und Anwender vor fehlerhaften oder risikobehafteten Medizinprodukten zu schützen.
Dieses Ziel soll über die Kombination eines neu zu etablierenden Qualitätsmanagementsystems und eines Risikomanagementsystems erreicht werden. Damit soll eine europaweit gleichwertige Prozess- und Ergebnisqualität zahntechnischer Medizinprodukte gewährleistet werden. Überschlägig rechnet der Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V. mit Mehrkosten pro Betrieb im fünfstelligen Euro Bereich per anno, die durch die Dokumentationspflichten jährlich auf den Betrieb zukommen können. Das sei das genaue Gegenteil eines vielbeschworenen Bürokratieabbaus.
Die Kritik von Präsident Manfred Heckens an der Richtlinie bezog sich neben den Kosten auch auf die Gleichsetzung von Zahntechnischen Laboren in anderen Europäischen Ländern ohne ein funktionierendes Ausbildungssystem mit Meisterbetrieben in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Produkt- und Prozessqualität ist nach Heckens in Deutschland durch das Prinzip von „Qualität durch Qualifizierung“ bestens gewährleistet und kann durch noch so viele Dokumentationspflichten oder Managementsysteme nicht ersetzt werden.
Die hiesige Laborqualität, die im dualen System von theoretischer und praktischer Ausbildung mit den im Betrieb und Berufsschule gut ausgebildeten und qualifizierten Zahntechnikern erreicht wird, würde mit zahntechnischen Produkten, die auf dem Wege des „Learning by doing“ von zweifelhafter Qualität produzierten, gleichgesetzt. Bereits das Medizinproduktegesetz habe Produkte aus solchen Quellen nicht vom Markt fernhalten können. Die Patienten würden in dem Glauben gelassen, dass am Markt verfügbarer Zahnersatz stets mindestens deutscher Meisterqualität entspreche.
Die beste Qualitätssicherung werde in Deutschland bei den Gesundheitshandwerken und anderen gefahrgeneigten Handwerken durch die gesetzlich vorgegebene duale Ausbildung in Verbindung mit der permanenten Meisterpräsenz in den Laboren betrieben. Und nach wie vor zeichne der Zahntechnikermeister für die jeweilige patientenindividuelle Auslegung und die Merkmale der in seinem Betrieb hergestellten zahntechnischen Werkstücke verantwortlich.
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AVZ-Präsident Manfred Heckens
Quelle: DENTAGEN INFO 2020/01