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Zeit ist relativ – selbst im Zahnlabor
Die richtige Handhabung von Über- und Unterstunden der Mitarbeiter ist nach unserer Erfahrung ein wichtiger Aspekt für Ihren Laborerfolg. Sie kennen das: Selbst in Zeiten mit schlechter Auftragslage herrscht gefühlt Vollauslastung. Doch wie kommt das?
Es gibt zahlreiche Systeme mit denen Unterbelastungen erkannt und Zeitkontenmodelle funktionieren können. Unternehmensberater und branchenspezifische Zeiterfassungsprogramme können unterstützen, für Ihr Labor das richtige System zu finden.
Gerade die Anfangszeit eines Zeitkontenmodells erfordert Durchsetzungskraft der Geschäftsführung. Deswegen müssen Mitarbeiter mitgenommen werden, denn sie haben Vorteile. Wenn eine Spitzenauslastung durch Unterstunden aus früherer schlechter Auftragslage aufgefangen werden kann, werden durch das bessere Laborergebnis Arbeitsplätze gesichert und Bonuszahlungen möglich.
Steuerlich gesehen sind Überstunden wie auch der Resturlaub am Jahresende bereits als Rückstellung und somit als Kosten zu erfassen. Ausnahme sind hier die Überstunden der Geschäftsführer. Von einem Geschäftsführer werden Überstunden erwartet, so dass eine Auszahlung der Überstunden vom Fiskus als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert wird.
Tipp: Resturlaub steht dem Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft zu. Die Resturlaubstage des Geschäftsführers sind am Jahresende also bereits steuermindernd als Rückstellung zu berücksichtigen. Resturlaubstage des Geschäftsführers können auch ausgezahlt werden.
Für Rückfragen – zu diesen oder anderen Steuer- oder Finanzthemen – steht die Kanzlei gerne zur Verfügung!
Rechtsanwalts-Sozietät
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Steuer- und Rechtsberatung für Dentallabore
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Quelle: DENTAGEN Info 2018/02