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Nachfolgefrage – Dentallabor von Wert

DENTAGEN Info 2017/03

Sie erben teils Millionen: Erben von Unternehmern.

Vielleicht sind es keine Millionen; dass man mit dem eigenen Labor immer noch einen nicht zu unterschätzenden Wert besitzen kann, übersehen viele Zahntech­niker in ihrer Planung.

Rechtzeitig planen

Selbständige denken meist noch an ihre allgemeine Altersvorsorge. Die Rente soll zum Leben reichen; dafür haben sie schließlich über die Jahre vorgesorgt. Die Kredite für die eigene Immobilie sind hoffentlich zum Renteneintritt abbezahlt, die Kinder ausgebildet und versorgt. Doch an die Nachfolge für ihr Unternehmen denken die meisten Inhaber erst kurz vor Renteneintritt. Das ist viel zu spät.

Die Nachfolgeplanung beginnt bestenfalls zehn Jahre vor der geplanten Beendigung der Arbeitstätigkeit. Zu diesem Zeitpunkt ist noch genug Schwung vorhanden, in das eigene Unternehmen zu investieren, die nötigen Schritte zu planen und auch zu begehen. Später dürfen Sie die Planung nicht mehr auf die lange Bank schieben.

Die Liquidation des Unternehmens als Alternative ist meist die finanziell schlechteste Idee. Zunächst verlieren Sie damit den restlichen Unternehmenswert. Zum anderen kann dies, zu spät durchdacht, zusätzliche Kosten verursachen, vor allem bei einer verspäteten Kündigung bestehender Verträge.

Herausputzen

Putzen Sie Ihr Unternehmen heraus – das klappt beim Auto schließlich auch.

Der erste Eindruck zählt! Das gilt auch für potentielle Käufer. So kann es sich lohnen, neben medizintechnischen Geräten auch der Inneneinrichtung einen neuen Schliff zu verpassen. Betrachten Sie Ihr Unternehmen durch die Brille des Käufers: Würden Sie Ihr Labor kaufen – und warum? Alten Krempel wünscht sich kaum ein Gründer; da müssen Sie schon wesentliche innere Werte mit sich bringen, beispielsweise einen guten Ruf, Beziehungen, bewährte Mitarbei­ter und eine durchdachte Organisationsstruktur.

Wettbewerb analysieren

Hierzu lautet eine der wichtigsten Überle­gungen überhaupt: Wie steht mein Labor im Wettbewerb da? Mit wem konkurriere ich? Wer sind meine Zuweiser, für wen arbeite ich? Welche Möglichkeiten bestehen, den Umsatz zu steigern? Der Wert des Unter­nehmens und damit auch der zu erzielende Kaufpreis bestimmen sich nach den Zahlen der letzten drei Jahre vor dem Kaufzeitpunkt. Ein Branchenvergleich erleichtert die Ein­schätzung des realen Wertes.

Transparenz schaffen

Dazu sollten Sie Ihre Zahlen bereinigen. Transparenz in den Papieren sorgt für Freude bei sämtlichen Kaufinteressenten. Je übersichtlicher die Unternehmenskennzahlen, desto professioneller der Auftritt. Das erleichtert dem Erwerber darüber hinaus den Vergleich. Die Zahlen sollten Sie selbst kennen, Unklarheiten begründen können.

Verträge prüfen

Transparenz ist Pflicht für Ihre Ver­träge. Dazu zählen sämtliche Arbeitsverträge, auch der durch Elternzeit und Erkrankung abwesenden Mitarbeiter. Das rechtliche Verhält­nis zu etwaigen mitarbeitenden Familienmit­g­liedern ist kritisch zu hinterfragen.

Apropos Mitarbeiter: Wenn Ihre Mitarbeiter gleichzeitig mit Ihnen in Rente gehen, erweckt dies kaum Vertrauen in das Unter­nehmen. Der Nachfolger will schließlich mit Ihrem Unternehmen weiter arbeiten können – ohne Mitarbeiter ist das ein schweres Unterfangen.

Ähnliches gilt für die zuweisenden Zahn­ärzte. Sind diese in Ihrem Alter, sollten Sie deren Nachfolgepläne herausfinden oder akquirieren Sie gleich neue, junge Kunden. Der Käufer Ihres Labors wird es Ihnen danken.

Die Optionen des Mietvertrags sind zu prüfen und gegebenenfalls zu verlängern. Eine Nachfolgeklausel erleichtert einem poten­tiellen Erwerber die Fortsetzung des Miet­verhältnisses und erspart lästige (Preis-)Verhandlungen mit dem Vermieter. Leichter fällt es den Gesellschaftern einer GmbH. Deren Verträge werden bei einem Verkauf meist unproblematisch fortgesetzt.

Kaufvertrag: Fallen meiden

Bleibt letztlich der Kaufvertrag. Sparen Sie hier nicht am falschen Ende! Ein guter Kauf­vertrag kostet Geld für die begleitende Beratung. Hier sollten Sie einen im Unter­nehmenskauf erfahrenen Rechtsanwalt und Steuerberater zur Seite ziehen. Warum?

Um einige Beispiele zu nennen: Ein falsch gewähltes Übergabedatum führt schnell zu steuerlichen Nachteilen. Mängel im Kaufver­trag können ungewollte Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz, Minderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag auslösen; und Sie wollen bestimmt nicht das Labor zurück, nachdem der Käufer erst einmal Platz genommen hatte. Auch schon passiert: Der mitverkaufte PKW, der eigentlich im Privat­besitz verbleiben sollte. Ebenso unangenehm: Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern aufgrund fehlerhafter Information zum Betriebsübergang oder Fortsetzung des Mietvertrags ohne Labor. Daher sind die begleitenden Verträge ebenso einer Prüfung zu unterziehen. Allein diese Erwägungen sind stets eine Beratung wert.

Die Beratung sollte frühzeitig einsetzen, um Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Befindet sich beispielsweise eine Immobilie im Betriebsvermögen, sind deren steuerliche Auswirkungen rechtzeitig abzuwägen – ohne den Verkauf kurzfristig zu gefährden.

Ein Kauf ist nicht immer Pflicht. Der Einstieg des Nachfolgers als weiterer Gesellschafter bietet einen alternativen Übergang. Dann ist über die Anpassung der Rechtsform nachzudenken; über Vergütungs­modelle lässt sich reden. Ein weiterer Vorteil: Mit dieser Über­gangslösung gewinnen Sie zugleich eine Absicherung für den Ausfall Ihrer Person.

Dr. Andreas Staufer
Fachanwalt für Medizinrecht

Staufer Kirsch GmbH
T +49 89 21530330

legal@stauferkirsch.dewww.stauferkirsch.de

Quelle: DENTAGEN Info 2017/03