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Video-Sprechstunde beim Zahnarzt jetzt Kassenleistung

Magazin

Auch in der Medizin geht es mit der Digitalisierung langsam voran. Jetzt wurde beschlossen, dass unter anderem die Video-Sprechstunde in den BEMA-Katalog aufgenommen wird. Das heißt, Zahnärzte können die virtuelle Beratung für bestimmte PAtienten ab 1. Oktober 2020 als gesetzliche Kassenleistung abrechnen.

Konkret haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss darauf geeinigt, dass der BEMA zukünftig Video-Sprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile sowie einen Technikzuschlag enthält.

Zahnärztliche Beratung barrierefreier gestalten

Besonders pflegebedürftige und immobile Menschen sollen von der Neuerung profitieren. Ihr Besuch beim Zahnarzt ist häufig mit einem großen logistischen Aufwand verbunden. Die Aufnahme der Telekommunikation in den Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen soll hier Erleichterung für alle Beteiligten bringen und die zahnärztliche Versorgung verbessern. Deshalb ist die Video-Sprechstunde (Kürzel VS, 16 Punkte) auch vorerst nur bei Versicherten mit Pflegegrad, Patienten aus stationären Pflegeeinrichtungen oder Patienten, die Eingliederungshilfe erhalten, abrechenbar. Auch Videofallkonferenzen (VFK, 12 bzw. 6 Punkte) beziehen sich zunächst auf die Versorgung dieser Patientengruppen.

Weitere BEMA-Leistungen

Im Rahmen der Neuerungen werden außerdem die BEMA-Nummern 181 und 182 für Konsile angepasst (Ksl bzw. KslK). Neben der persönlichen und fernmündlichen konsiliarischen Erörterung (14 Punkte) werden dort ab 1. Oktober auch Telekonsile (16 Punkte) zu finden sein.

Zusätzlich wird der „Technikzuschlag für Video-Sprechstunde, Videofallkonferenz oder Videokonsil“ als neue BEMA-Nummer mit 16 Punkten unter dem Kürzel „TZ“ aufgenommen. Er ist in Verbindung mit den oben genannten Leistungen bis zu zehnmal pro Quartal je Praxis abrechenbar.

Zukunft der Video-Sprechstunde

Bisher bieten nur wenige Zahnarztpraxen ihren Patienten eine Video-Sprechstunde an. Mit der Aufnahme in den BEMA könnte sich nun die Hürde verkleinern. Einerseits weil das Thema präsenter ist als bisher, andererseits, weil eventuell weitere Dienstleister in den Markt einsteigen könnten und so die Preise für die technische Umsetzung und Betreuung sinken. Eventuell werden diese Leistungen dann auch irgendwann für alle Patienten in den Leistungskatalog aufgenommen.