Im Oktober 2020 hat sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte erhöht. Statt bisher 50 Prozent werden jetzt 60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das bedeutet, dass nun alle gesetzlich Versicherten weniger aus eigener Tasche für Zahnkronen, Brücken oder herausnehmbare Prothesen zahlen müssen.
Was umfasst die Regelversorgung?
Die Regelversorgung beschreibt die medizinisch notwendige, standardmäßige zahnärztliche Behandlung, die allen GKV-Patienten zusteht. Im Fokus steht hierbei die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Gebisses. Wenn Patienten einen Zahnersatz brauchen, können sie wählen, ob sie die Regelversorgung nutzen möchten oder lieber eine gleichartige oder andersartige Versorgung. Dann muss der Patient allerdings zusätzliche Kosten, zum Beispiel für das Material des Zahnersatzes, selbst tragen. Der Festzuschuss wird unabhängig davon von der Kasse gezahlt. Wer also etwa ästhetisch hochwertige Keramikkronen auch im Seitenzahnbereich bevorzugt, muss mit Mehrkosten rechnen.
Durch Bonusheft Festzuschuss erhöhen
Wenn Patienten ihr Bonusheft lückenlos pflegen, kann sich der Festzuschuss zum Zahnersatz nach wie vor erhöhen. Wer jährlich mindestens einmal zur zahnärztlichen Kontrolle geht, erhält einen extra Bonus. Mit dem Nachweis über regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in den letzten fünf Jahren steht GKV-Patienten ein Festzuschuss von seit Oktober 70 Prozent zu. Kann der Patient seine Zahnarztbesuche in den letzten zehn Jahren durch das Bonusheft belegen, steigt der Festzuschuss auf 75 Prozent. Die neuen Regelungen zum Festzuschuss für Zahnersatz gelten für Behandlungen, deren Heil- und Kostenplan nach dem 30. September 2020 ausgestellt wurde.
Aktueller Festzuschuss für Zahnersatz in einer Tabelle zusammengefasst
Festzuschuss ohne Bonus | Kasse übernimmt 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung |
Festzuschuss mit Bonus plus 5 Jahre lückenlos gepflegtes Bonusheft | Kasse übernimmt 70 Prozent der Kosten für die Regelversorgung |
Festzuschuss mit Bonus plus 10 Jahre lückenlos gepflegtes Bonusheft | Kasse übernimmt 75 Prozent der Kosten für die Regelversorgung |
Kleine Lockerung der Bonusheft-Bestimmungen
Gleichzeitig mit dem neuen Festzuschuss für Zahnersatz in 2020 sind die strengen Bestimmungen zum Bonusheft minimal gelockert wurden: Bisher verfiel der Anspruch auf einen Bonus sofort, sobald der Termin beim Zahnarzt einmalig versäumt wurde. Das Bonusheft musste zwingend lückenlos gestempelt sein. Jetzt hat der Patient zumindest die Chance den Bonus für die letzten zehn Jahre zu retten, wenn er durch einen begründeten Ausnahmefall (wie etwa schwere Krankheit) die zahnärztliche Kontrolle ein einziges Mal verpasst hat.