Zahlreiche Patienten hatten in den vergangenen Monaten ihre Termine beim Zahnarzt aus Angst vor einer Ansteckung mit Corona abgesagt. Doch das ist nicht ratsam. Dank hoher Hygienestandards ist die Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis relativ gering. Und die Vernachlässigung der Zahngesundheit kann sich negativ auswirken – auch auf das allgemeine Infektionsrisiko der Patienten.
Nachdem die Zahnärztekammern im April noch dazu geraten hatten, medizinisch nicht zwingend notwendige Behandlungen erst einmal auszusetzen, kam Mitte Mai die Entwarnung: Alle zahnmedizinischen Behandlungen sollen wieder durchgeführt werden. Allerdings weiterhin unter Einhaltung der erweiterten Schutzmaßnahmen und nach Möglichkeit mit einer aerosolreduzierten Arbeitsweise.
Geringe Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis
Laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sei nationalen und internationale Erkenntnissen zufolge die Infektionsrate bei zahnärztlichen Behandlungen keineswegs erhöht. Das liege nach Einschätzung der Kammer in erster Linie an den hohen Hygienestandards. Schließlich achtete man schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in deutschen Zahnarztpraxen sehr auf den Schutz von Patienten, Personal und Behandler.
Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) und des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Werden diese in der Zahnarztpraxis nicht explizit eingehalten, droht zwar keine rechtliche Strafe. Es wird für den Praxisbetreiber im Falle von Schadenersatzprozessen jedoch extrem schwierig, ausreichende Hygienemaßnahmen nachzuweisen und sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Zahnarztbesuch wichtig für Allgemeingesundheit
Im Rahmen der Corona-Infektionsverordnungen wurden die Empfehlungen für Schutzmaßnahmen noch weiter verstärkt. Das sollten Zahnärzte auch an ihre Patienten kommunizieren. Nicht nur, um die Praxisauslastung wieder auf das normale Level anzuheben, sondern auch, um die Zahn- und Allgemeingesundheit der Patienten aufrechtzuerhalten.
Denn zahnärztliche Eingriffe und Präventionsmaßnahmen sind wichtig: Regelmäßige Prophylaxebehandlungen beispielsweise reduzieren die Keimzahl und minimieren parodontale Erkrankungen. Und wird die Entzündung im Mund gelindert, stärkt das die Immunabwehr des gesamten Organismus. So wird nicht nur das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion gesenkt, sondern auch anderen systemischen Beschwerden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes vorgebeugt. Darum ist der Besuch beim Zahnarzt trotz Corona genauso wichtig für die Gesundheit, wie die tägliche Mundhygiene zuhause.
Corona-Verdachtsfälle und Risikopatienten beim Zahnarzt
Mit Corona infizierte Patienten oder Verdachtsfälle (Patienten mit Fieber oder Erkältungssymptomen) sollten weiterhin möglichst nur in Notfällen und/oder in speziellen Zentren oder Schwerpunktpraxen versorgt werden. Auch bei Risikopatienten sollten Zahnärzte auf medizinisch nicht notwendige Behandlungen im Zweifel erst einmal verzichten. Prinzipiell ist ein normaler Praxisbetrieb aber ansonsten wieder möglich.