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Ausbildungsprämie für Zahnarztpraxen und Dentallabore

Magazin

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten viele Unternehmen Kurzarbeit einführen. Und auch zahlreiche Zahnarztpraxen und zahntechnische Labore ergriffen in den vergangenen Monaten diese Maßnahme, um den Rückgang der Behandlungen auszugleichen. Damit trotz der geringeren Auslastung vor allem die Ausbildung nicht leidet und sich der Fachkräftemangel noch weiter zuspitzt, hat die Bundesregierung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine Ausbildungsprämie beschlossen.

Höhe der Ausbildungsprämie während Corona

Insgesamt 500 Millionen Euro stehen Unternehmen durch das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zur Verfügung. Mit der Corona-Ausbildungsprämie sollen die Weiterführung von Ausbildungen und die Neuvergabe von Ausbildungsplätzen trotz Umsatzeinbußen unterstützt werden. Seit August können auch Zahnarztpraxen und Dentallabore die Förderung beantragen. Nach Genehmigung des Antrags wird fördert der Bunds jeden neuen Ausbildungsvertrag einmalig mit 2.000 Euro (Ausbildungsprämie). Für die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze im Vergleich zu den drei Vorjahren erhalten die betreffenden Praxen und Labore noch einmal pro Vertrag einen einmaligen Zuschuss von 3.000 Euro (Ausbildungsprämie plus). Diese Regelung gilt vorerst für das Ausbildungsjahr 2020/2021.

Und auch die Vermeidung von Kurzarbeit wird belohnt: Unternehmen, die die Ausbildung ihrer ZFA oder ZT nicht unterbrechen, obwohl sie mindestens 50 Prozent Arbeitsausfall zu verzeichnen haben, erhalten bis 31. Dezember 2020 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung vom Staat zurück.

Das Paket umfasst ebenfalls eine Übernahmeprämie von 3.000 Euro. Diesen Betrag gibt es für jeden Auszubildenden, der bis zum Ende seiner Ausbildung aus Corona bedingt insolventen Unternehmen übernommen wird. Auch bei einer zeitlich befristeten Übernahme der Ausbildung von anderen Betrieben, ist das Unternehmen berechtigt, Förderung zu beziehen.

Ausbildungsprämie beantragen

Voraussetzung für den Anspruch auf die Ausbildungsprämie ist, dass die Praxis oder das Labor in „erheblichem Maße“ Einschnitte durch die Corona-Krise erlitten hat. Unter anderem muss der Betrieb in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat lang Kurzarbeitergeld bezogen haben oder der Umsatz in April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent niedriger sein als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Prämie kann zudem nur nutzen, wer die Anzahl seiner Azubis hält oder erhöht.

Praxen und Dentallabore können die Corona-Ausbildungsprämie bei der jeweils zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Hier finden Sie das Antragsformular als PDF zum Download. Das Formular können Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben entweder per Mail oder postalisch bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen.