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Ausbildungsprämie für Zahnarztpraxen und Dentallabore

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten viele Unternehmen Kurzarbeit einführen. Und auch zahlreiche Zahnarztpraxen und zahntechnische Labore ergriffen in den vergangenen Monaten diese Maßnahme, um den Rückgang der Behandlungen auszugleichen. Damit trotz der geringeren Auslastung vor allem die Ausbildung nicht leidet und sich der Fachkräftemangel noch weiter zuspitzt, hat die Bundesregierung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine Ausbildungsprämie beschlossen.

Höhe der Ausbildungsprämie während Corona

Insgesamt 500 Millionen Euro stehen Unternehmen durch das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zur Verfügung. Mit der Corona-Ausbildungsprämie sollen die Weiterführung von Ausbildungen und die Neuvergabe von Ausbildungsplätzen trotz Umsatzeinbußen unterstützt werden. Seit August können auch Zahnarztpraxen und Dentallabore die Förderung beantragen. Nach Genehmigung des Antrags wird fördert der Bunds jeden neuen Ausbildungsvertrag einmalig mit 2.000 Euro (Ausbildungsprämie). Für die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze im Vergleich zu den drei Vorjahren erhalten die betreffenden Praxen und Labore noch einmal pro Vertrag einen einmaligen Zuschuss von 3.000 Euro (Ausbildungsprämie plus). Diese Regelung gilt vorerst für das Ausbildungsjahr 2020/2021.

Und auch die Vermeidung von Kurzarbeit wird belohnt: Unternehmen, die die Ausbildung ihrer ZFA oder ZT nicht unterbrechen, obwohl sie mindestens 50 Prozent Arbeitsausfall zu verzeichnen haben, erhalten bis 31. Dezember 2020 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung vom Staat zurück.

Das Paket umfasst ebenfalls eine Übernahmeprämie von 3.000 Euro. Diesen Betrag gibt es für jeden Auszubildenden, der bis zum Ende seiner Ausbildung aus Corona bedingt insolventen Unternehmen übernommen wird. Auch bei einer zeitlich befristeten Übernahme der Ausbildung von anderen Betrieben, ist das Unternehmen berechtigt, Förderung zu beziehen.

Ausbildungsprämie beantragen

Voraussetzung für den Anspruch auf die Ausbildungsprämie ist, dass die Praxis oder das Labor in „erheblichem Maße“ Einschnitte durch die Corona-Krise erlitten hat. Unter anderem muss der Betrieb in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat lang Kurzarbeitergeld bezogen haben oder der Umsatz in April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent niedriger sein als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Prämie kann zudem nur nutzen, wer die Anzahl seiner Azubis hält oder erhöht.

Praxen und Dentallabore können die Corona-Ausbildungsprämie bei der jeweils zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Hier finden Sie das Antragsformular als PDF zum Download. Das Formular können Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben entweder per Mail oder postalisch bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen.

Besuch beim Zahnarzt während Corona

Zahlreiche Patienten hatten in den vergangenen Monaten ihre Termine beim Zahnarzt aus Angst vor einer Ansteckung mit Corona abgesagt. Doch das ist nicht ratsam. Dank hoher Hygienestandards ist die Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis relativ gering. Und die Vernachlässigung der Zahngesundheit kann sich negativ auswirken – auch auf das allgemeine Infektionsrisiko der Patienten.

Nachdem die Zahnärztekammern im April noch dazu geraten hatten, medizinisch nicht zwingend notwendige Behandlungen erst einmal auszusetzen, kam Mitte Mai die Entwarnung: Alle zahnmedizinischen Behandlungen sollen wieder durchgeführt werden. Allerdings weiterhin unter Einhaltung der erweiterten Schutzmaßnahmen und nach Möglichkeit mit einer aerosolreduzierten Arbeitsweise.

Geringe Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis

Laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sei nationalen und internationale Erkenntnissen zufolge die Infektionsrate bei zahnärztlichen Behandlungen keineswegs erhöht. Das liege nach Einschätzung der Kammer in erster Linie an den hohen Hygienestandards. Schließlich achtete man schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in deutschen Zahnarztpraxen sehr auf den Schutz von Patienten, Personal und Behandler.

Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) und des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Werden diese in der Zahnarztpraxis nicht explizit eingehalten, droht zwar keine rechtliche Strafe. Es wird für den Praxisbetreiber im Falle von Schadenersatzprozessen jedoch extrem schwierig, ausreichende Hygienemaßnahmen nachzuweisen und sich aus der Verantwortung zu ziehen.

Zahnarztbesuch wichtig für Allgemeingesundheit

Im Rahmen der Corona-Infektionsverordnungen wurden die Empfehlungen für Schutzmaßnahmen noch weiter verstärkt. Das sollten Zahnärzte auch an ihre Patienten kommunizieren. Nicht nur, um die Praxisauslastung wieder auf das normale Level anzuheben, sondern auch, um die Zahn- und Allgemeingesundheit der Patienten aufrechtzuerhalten.

Denn zahnärztliche Eingriffe und Präventionsmaßnahmen sind wichtig: Regelmäßige Prophylaxebehandlungen beispielsweise reduzieren die Keimzahl und minimieren parodontale Erkrankungen. Und wird die Entzündung im Mund gelindert, stärkt das die Immunabwehr des gesamten Organismus. So wird nicht nur das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion gesenkt, sondern auch anderen systemischen Beschwerden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes vorgebeugt. Darum ist der Besuch beim Zahnarzt trotz Corona genauso wichtig für die Gesundheit, wie die tägliche Mundhygiene zuhause.

Corona-Verdachtsfälle und Risikopatienten beim Zahnarzt

Mit Corona infizierte Patienten oder Verdachtsfälle (Patienten mit Fieber oder Erkältungssymptomen) sollten weiterhin möglichst nur in Notfällen und/oder in speziellen Zentren oder Schwerpunktpraxen versorgt werden. Auch bei Risikopatienten sollten Zahnärzte auf medizinisch nicht notwendige Behandlungen im Zweifel erst einmal verzichten. Prinzipiell ist ein normaler Praxisbetrieb aber ansonsten wieder möglich.

Zähne putzen gegen Corona: So wichtig ist Mundhygiene

Händehygiene und Abstand halten sind seit dem Ausbruch von COVID-19 die Gebote der Stunde. In der Zahnmedizin plädiert man darüber hinaus dafür, die Mundhygiene stärker in den Fokus zu rücken. Doch können Mundspülung und Zähne putzen auch vor Corona schützen?

Die Mundhöhle spielt eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2. Einerseits übertragen sich die Coronaviren durch Speichel und Aerosole, die beim Atmen, Sprechen oder Husten durch den Mund abgegeben werden. Andererseits schwächen Entzündungserkrankungen im Mundraum das Immunsystem. Das Risiko einer Infektion und eines schweren Verlaufs steigt damit.

Paro-Patienten sind stärker gefährdet

Entzündungserkrankungen wie Gingivitis oder Parodontitis beeinträchtigen den gesamten Organismus. Zusammenhänge mit Krankheiten wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind längst wissenschaftlich belegt.

Kürzlich erschienen Studien (Herrera, D., Serrano, J., Roldán, S. et al.) legen nahe, dass es ebenfalls eine Verknüpfung zwischen der Viruslast in der Mundhöhle und dem Verlauf einer Corona-Erkrankung gibt. Je höher demnach die Keimzahl im Mund der Patienten ist, desto schwerer verlaufe die Erkrankung. Gleichzeitig ist dann auch die Gefahr der Übertragung auf andere Personen erhöht.

Patienten mit parodontalen Erkrankungen sind deshalb vermutlich stärker durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 gefährdet als mundgesunde Patienten.

Antimikrobielle Mundspülung vor der Behandlung

Um die Keime im Mund zu reduzieren und so auch die Sicherheit fürs das Behandlungsteam in der Zahnarztpraxis zu erhöhen, wurde deshalb bereits vor einigen Monaten vom Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) für Patienten unter anderem eine antimikrobielle Mundspülung vor jeder zahnmedizinischen Behandlung empfohlen.

Zähne putzen gegen Coronaviren

Ob das Zähneputzen an sich ebenfalls das Infektionsrisiko mit Corona reduzieren kann, ist wissenschaftlich noch nicht hinreichend untersucht. Doch die antimikrobielle Zusammensetzung der meisten Zahnpastas legt die Vermutung nahe, dass die Zahnpflege mit Zahnbürste und Zahncreme einen ähnlichen Effekt wie die Mundspülung haben könnte. Im British Dental Journal bekräftigte das unter anderem auch Prof. Martin Addy von der Universität Bristol. Es sei jetzt besonders wichtig, mindestens zweimal täglich Zähne zu putzen. Vor allem in den Risikogruppen, wie etwa bei Bewohnern von Pflegeheimen, sollte speziell darauf geachtet werden, weil hier die Zahnpflege häufig vernachlässigt wird.

Und auch DGZMK-Präsident Prof. Dr. Roland Frankenberger (Uni Marburg) hebt die Bedeutung des Zähneputzens in Zeiten von Corona hervor. Prävention stärke die Immunkompetenz am Entstehungsort der Virusinfektion und helfe, die Infektion zu vermeiden oder ihren Verlauf abzumildern. „Ein Patient, der unter einer Parodontitis leidet, hat eine subgingivale Zahnfleischentzündung. Das bedeutet, dass er – häufig unbemerkt – eine offene Wunde von etwa 40 Quadratzentimetern im Mundraum trägt“, so Frankenberger. Damit sei klar, dass dort eine geringe Schutzbarriere gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.

Ähnlich wie die Empfehlung zum ausgiebigen Händewaschen mit Seife sei den Wissenschaftlern zufolge deshalb als Schutzmaßnahme vor Corona auch das Zähne putzen mit Zahnbürste und Zahncreme wichtig.

Immer weniger Zahnverlust im Alter

Im Jahr 2030 werden in Deutschland nur noch rund 4 Prozent der Senioren von Zahnverlust im Alter betroffen sein. Das prognostizieren Wissenschaftler anhand der Entwicklungen der letzten Jahre.

Erhebung zum Zahnverlust im Alter

Bisher gab es in Deutschland keine Langzeituntersuchungen zum Thema Zahnlosigkeit im Alter. Darum nahmen Wissenschaftler nun die vorliegenden Zahlen der vergangenen drei Deutschen Mundgesundheitsstudien (DMS)* als Grundlage, um einen Trend für die nächsten Jahre zu beschreiben. Konkret verwendeten sie dabei die Daten von 3.449 jüngeren Senioren (65 bis 74 Jahre) aus 1997, 2005 und 2016, unter Beachtung verschiedener soziodemografische Einflussfaktoren wie Alter, Geschlecht, Bildungsniveau oder Tabakkonsum.

Trend der letzten Jahre

Je älter die Senioren waren, desto höher war das Risiko für den Zahnverlust (mit jedem Lebensjahr durchschnittlich stieg es um ca. 11 Prozent). Generell sind Frauen häufiger als Männer betroffen. Ein niedrigeres Bildungsniveau sowie das Rauchen (egal ob in der Vergangenheit oder in der Gegenwart) steigern das Risiko für Zahnlosigkeit jeweils um das 2,6-Fache.

Dem Vergleich nach reduzierte sich die Verbreitung kompletter Zahnlosigkeit in der untersuchten Altersgruppe von 1997 bis 2005 von 24,8 auf 22,1 Prozent und bis 2014 sogar auf 12,4 Prozent.

Prognose für 2030

Durch bestimmte Simulationsmodelle kamen die Forscher zu der Annahme, dass sich 2030 die Altersgruppe der 60- bis 74-Jährigen in 46 Prozent Männer und 54 Prozent Frauen unterteilt. Unter ihnen haben 29 Prozent einen hohen, 41 Prozent einen geringen und 30 Prozent einen niedrigen Bildungsstand. Ein Fünftel der Männer sind laut der Prognose Raucher, unter den Frauen raucht knapp ein Sechstel.

Die Autoren der DMGS gehen davon aus, dass die Zahl der Senioren mit Zahnverlust unter diesen Voraussetzungen bis zum Jahr 2030 noch weiter abnimmt – und zwar bis auf 4,2 Prozent. Das bedeute, dass Zahnverlust im Alter zwischen 1997 und 2030 um fast 80 Prozent zurückgegangen sein wird.

Diese Prognose deckt sich auch mit Untersuchungen aus anderen vergleichbaren Ländern wie Großbritannien und Schweden (Rückgang jeweils um 84 Prozent), Finnland (minus 61 Prozent) oder Australien (minus 61 Prozent).

Gründe für weniger Zahnverlust im Alter

Grund für den sinkenden Zahnverlust im Alter sei laut der Autoren in erster Linie die allgemeine Verbesserung der Mundgesundheit in Deutschland. Da dieser Trend weiterhin anhalten wird, sinke auch die Zahnlosigkeit unter den Senioren weiter. So die Schlussfolgerung der Wissenschaftler.

Warum die Zahnlosigkeit noch nicht ganz verschwunden sein wird, liegt voraussichtlich einerseits daran, dass nicht jeder Patient das gleiche Wissen um die Mundgesundheit hat und andererseits an den Einkommensverhältnissen. Nicht alle Patienten werden Geld aufbringen können oder wollen, um Prophylaxebehandlungen wie die PZR selbst zu zahlen.


*Seit 1989 wird in der Bundesrepublik durch das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) regelmäßig in größeren Abständen die Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS) erhoben. Sie betrachtet verschiedene Faktoren, um die Mundgesundheitssituation und die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland zu analysieren. Die jüngste Deutsche Mundgesundheitsstudie erschien 2016 in der fünften Auflage (DSM V).