
Wenn man einen Termin beim Arzt oder im Restaurant reserviert und dann ohne Absage verstreichen lässt, werden inzwischen oft Gebühren in Rechnung gestellt. Bei diesem Thema will das Land Niedersachen nun mehr Klarheit schaffen.
Nach Ansicht Niedersachsens soll, wer Termine in gewerblichen Betrieben einfach so verstreichen lässt für daraus entstehende Kosten aufkommen. Im Rahmen der Justizminister-Konferenz will sich das Bundesland dafür einsetzen, dass der Ausgleich des finanziellen Ausfalls beim Nichterscheinen z. B. in Praxen, Fitnessstudios oder Restaurants geregelt wird. So berichtet die «Braunschweiger Zeitung».
Auf Grundlage sogenannter No-Show-Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen haben inzwischen viele Arztpraxen oder Restaurants Entschädigungsgebühren eingeführt, erläuterte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) gegenüber der Zeitung. Die Gebühren werden fällig, sobald Termine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig abgesagt werden.
Die niedersächsische Regierung ist überzeugt, dass die Komplexität des Themas eine klare Gesetzeslage erfordert. Bei Restaurants zum Beispiel stellt sich die Frage, ob tatsächlich ein Schaden entsteht, wenn durch Laufkundschaft freigebliebene Plätze aufgefüllt werden. Wie mit kurzfristigen, aber begründeten Absagen umzugehen ist, muss zusätzlich geklärt werden. Kathrin Wahlmann spricht sich in der «Braunschweiger Zeitung» für eine Regelung mit pauschalierten Vergütungsansprüchen aus. Die Höhe der Pauschale soll hier ebenfalls festgelegt werden.
Quelle: dpa