
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) lehnt den im Entwurf des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie ab. Er bedeutet eine Entwertung der zahnärztlichen Approbation. Die Zahnmedizin sei bereits ein klar abgegrenzter medizinischer Fachbereich und nicht mit der fachärztlichen Struktur der Medizin vergleichbar.
Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen wäre mit dem Fachzahnarztvorbehalt keineswegs erreichbar. Für einen derart gravierenden Grundrechtseingriff fehle zudem jede tragfähige Grundlage, wie ein umfassendes Gutachten zeige. Statt Einsparungen zu erreichen, würden Versorgungslücken für hunderttausende Kinder und Jugendliche drohen.
Die Bundeszahnärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten Fachzahnarztvorbehalt ersatzlos aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Qualifizierten Zahnärztinnen und Zahnärzten müsse es weiterhin möglich sein, ihre Patientinnen und Patienten umfassend zu versorgen.
Besonders kritisch sei der berufsrechtliche Ansatz: Das Vorhaben, erstmals einen Fachzahnarztvorbehalt in der Zahnmedizin einzuführen, berühre grundlegende Fragen des Berufsbildes. Es ziele auf eine künstliche Mikroaufteilung dieses Fachbereichs und untergrabe die bestehende Zulassungssystematik. Damit würde nicht nur die Qualifikation einzelner Zahnärztinnen und Zahnärzte infrage gestellt, sondern gefährde den Grundpfeiler, die zahnärztliche Approbation.
Quelle: BZÄK