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Zahnärztliche Früherkennung aufgewertet

KZBV – Seit Anfang 2026 werden neben den neun ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert.

Z1 bis Z6 umfassen die klinische Untersuchung und Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Fluorid-Anwendung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband begrüßen, dass nun alle Früherkennungsuntersuchungen der kleinen Patientinnen und Patienten verbindlich und übersichtlich in einem Dokument festgehalten werden. So wird die Mundgesundheit von Kindesalter an gefördert und frühe Karies kann vermieden werden.

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, betont: „Gesunde Milchzähne sind eine wesentliche Voraussetzung für das Kieferwachstum, die Entwicklung des bleibenden Gebisses und die Sprachentwicklung des Kindes. Damit sind frühzeitige zahnärztliche Untersuchungen eine der Hauptkomponenten der Gesundheitsvorsorge im Kindesalter. Durch die gemeinsame Dokumentation mit den ärztlichen Untersuchungen rücken wir die Zahngesundheit bereits in der frühen Lebensphase noch stärker in den Fokus und unterstreichen die hohe Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge. Denn eine umfassende Prävention kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Das Gelbe Heft als bei allen Eltern bekanntes und etabliertes Medium ist daher genau der richtige Ort dafür. Die Inanspruchnahme der Z1 bis Z6 muss für die Eltern genauso selbstverständlich werden wie jene der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9.“

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, erklärt dazu: „Früherkennungsuntersuchungen sind ein Muss für die Gesundheitsvorsorge im Kindesalter, das gilt für ärztliche Untersuchungen genauso wie für die zahnärztlichen. Wir begrüßen, dass ab sofort alle Früherkennungsuntersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr verbindlich im Gelben Heft dokumentiert werden. Die zahnmedizinische Vorsorge der Kleinen wird damit für alle sichtbarer und kann durch diese Erinnerungshilfe besser umgesetzt werden. Zudem erhalten die Eltern im Gelben Heft zusätzliche Früherkennungsinformationen. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für das einzelne Kind ergänzen die Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen, die ebenfalls von der GKV gefördert wird.“

Gelbe Hefte werden durch neue Einlegeblätter ergänzt

Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Neugeborene ein Gelbes Heft, das sämtliche ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9; Z1 bis Z6) enthält. Gelbe Hefte, die davor ausgehändigt wurden, können weiter genutzt werden. Eltern erhalten für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder entsprechende Einlegeblätter von ihrer Zahnarztpraxis. Ab sofort ist es also für alle Eltern wichtig, das Gelbe Heft ihres Kindes auch zum Zahnarzttermin mitzunehmen, damit die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse – wie in der Kinderarztpraxis – eingetragen wird.

Vorteile des erweiterten Gelben Heftes auf einen Blick

  • Bessere Zusammenarbeit: Kinderärztinnen und Zahnärzte arbeiten enger zusammen – für eine ganzheitliche Vorsorge.
  • Bessere Übersicht: Alle wichtigen Vorsorgetermine – ärztlich und zahnärztlich – in einem Dokument.
  • Mehr Aufmerksamkeit für Zahngesundheit: Der Zahnarzttermin wird so selbstverständlich wie der Kinderarzttermin.
  • Frühe Kariesvermeidung: Durch regelmäßige Kontrollen, Tipps zur Zahnpflege und Ernährung kann frühkindliche Karies verhindert werden.

Zucker-, Tabakwaren- und Alkoholabgabe von Ärztepräsident gefordert

Mit Versprechen für eine bessere Gesundheit der Menschen in Deutschland und vielleicht sogar Lebensverlängerung wirbt der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, für eine neue Abgabe auf Alkohol, Tabakwaren und Zucker. Bei wirkungsvoller zweckgebundener Verwendung der daraus resultierenden Einnahmen könnte sich wahrscheinlich „eine Mehrheit dem anschließen“, sagte Reinhardt im Rahmen einer Neujahrspressekonferenz der Bundesärztekammer in Berlin. „Es wäre sinnvoll, das zu tun und die daraus entstehenden Einnahmen dem Gesundheitswesen zuzuführen.“

Der Ärztepräsident bedauerte, dass Lobbygruppen auf eine solche Forderung hin Verbotsvorwürfe erhöben. Er verwies auf Großbritannien, wo infolge einer Zuckersteuer zuckerhaltige Getränke teurer geworden seien. Diabeteszahlen könnten so sinken. „Das erfordert einen gewissen politischen Mut“, räumte Reinhardt ein.

Gewinn „lebenswerter, gesunder Lebensjahre“
Es könne etwa damit geworben werden, dass mit solchen Abgaben zum Beispiel gesundes Verhalten im Kindergarten- oder Grundschulalter angeregt werden könnte. So könnten „lebenswerte, gesunde Lebensjahre“ gewonnen werden. Angesichts klarerer wissenschaftlicher Hinweise auf die Wirksamkeit sei es dafür „hohe Zeit“.

Zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen forderte Reinhardt unter anderem die Entlastung der Beitragszahlerinnen und -zahler von den Kosten für die Versicherung der Bürgergeldbeziehenden. Er bekräftigte das Ziel konkreter Vorschläge zu den GKV-Finanzen bis Ende März. Als Hauptunterschied zwischen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und ihrem Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) nannte Reinhardt ihre größere Bereitschaft, auf die Gesprächspartnerinnen und -partner aus dem Gesundheitswesen konkret einzugehen. Diese sei bei dem Mediziner Lauterbach nicht so stark ausgeprägt gewesen – was aber „nicht böse“ gemeint sei. Warken ist laut Reinhardt in ihrem Amt angekommen.

Quelle: dpa

Patientenschützer wünschen sich Honorardeckel für Ärzte zurück

Die derzeitige Ärzte-Honorierung wird von der Stiftung Patientenschutz kritisiert. Sie fordert eine Rückkehr zum Vergütungsdeckel. Warum?

Im Rahmen der Diskussion um die Finanzierung des Gesundheitssystems sieht die Stiftung Patientenschutz in der Honorarreform zugunsten der Ärzte eine Ursache dafür, dass die Zahl der Arztbesuche von Patienten angestiegen ist. „Die vor einem Jahr eingeführte Ärzte-Honorierung trägt Mitschuld an vielen Arzt-Patienten-Kontakten“, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. „Es war ein Fehler, dass die Politik auf Drängen der Kassenärztlichen Vereinigung die ambulant-ärztliche Entbudgetierung beschlossen hat. Jetzt wird bei jedem Arztbesuch Kasse gemacht. Folge sind unsinnige Wiedereinbestellungen.“

Wie schon zuvor für Kinderärzte war im Frühjahr 2025 für Hausärzte die Deckelung ihrer Vergütungen durch Quartalsbudgets entfallen. „Das ist ein Beispiel dafür, dass der Bundestag der Kassenärzte-Lobby auf den Leim gegangen ist. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte jahrelang darüber geklagt, dass nicht allen ärztlichen Mitgliedern ausreichend Geld am Ende eines Quartals zur Verfügung stehe“, sagte Brysch. „Die Wiedereinführung des festen Budgets ist aber notwendig.“ So sei auch eine effiziente Kostendämpfung möglich.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, räumte indirekt problematische Folgen des Vergütungssystems ein. „Die hohe Zahl der Arztkontakte kann nicht allein mit dem Verhalten der Patientinnen und Patienten erklärt werden. Eine der Ursachen dürfte auch das Vergütungssystem für die Praxen und Kliniken sein. Ich sage mal salopp: Wer Fälle bezahlt, bekommt Fälle“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Darum müssen wir uns Gedanken machen, wie wir die Honorierung so umbauen, dass falsche Anreize und ein Missbrauchspotenzial so weit wie möglich vermieden werden. Das benötigt aber Zeit.“

Quelle: dpa

Entstressen Sie das Jahresende! Nicht alles muss perfekt sein.

Befindet sich Ihr Stresslevel gerade auch auf Maximum? So geht es vielen zum Jahreswechsel. Zum Gegensteuern ist es aber noch nicht zu spät. Was hilft jetzt?

Geschenke besorgen, die Tombola für die Weihnachtsfeier organisieren, Adventbasteln in der Kita und nebenbei noch den Jahresabschluss im Betrieb managen: Die Zeit bis zum Jahresende empfinden viele von uns oft als besonders belastend. Auch wenn jeder Mensch anders mit Stress umgeht, sollte man in herausfordernden Phasen auf sich selbst achten. Zu viel und langanhaltender Stress kann negative Folgen für die psychische und physische Gesundheit haben, klärt die Stiftung Gesundheitswissen auf. Die gute Nachricht: Es gibt Möglichkeiten, noch einen entspannteren Kurs in Richtung Jahresende einzuschlagen. 5 Impulse:

1. Überwinden Sie den Perfektionismus

Eine wichtige Stellschraube findet sich bei den eigenen Ansprüchen. Perfektionismus gilt als Stressmultiplikator. Die Zeit um die Weihnachtsfeiertage lässt sich oft besser bewältigen, rät die Stiftung Gesundheitswesen, wenn wir unsere Ansprüche senken und realistische Ziele setzen. Es gehe darum, zu erkennen, welche Gedanken die Ursachen für den Stress sind, die zu hinterfragen und anschließend anzupassen. Wichtig ist die Erkenntnis: Niemand ist perfekt. Und Weihnachten kann auch dann schön sein, wenn nicht alles hundertprozentig nach Plan läuft.

2. Nehmen Sie Erholung ernst

Auch wenn die To-do-Liste noch so lang, der Mental Load noch so groß ist: In stressigen Phasen ist es besonders wichtig, sich kleine
Auszeiten zu nehmen. Der Stiftung Gesundheitswissen zufolge können schon kurze Erholungsmomente beim Stressabbau helfen. Setzen Sie auf Unterbrechungen, die Ihnen guttun – das kann vom Fernsehschauen über Sport bis zum Austausch mit Freunden reichen.

3. Pflegen Sie Umschalt-Rituale

Am Jahresende ist für viele Menschen nicht nur privat viel los, sondern auch beruflich. Damit man den Job-Stress nicht auch noch mit in den Feierabend nimmt, kann es hilfreich sein, ein Ritual einzuführen, um den Arbeitstag mental abzuschließen. Das IFBG (ehemals Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung) hat Vorschläge:

  • vor Feierabend den morgigen Arbeitstag planen
  • kurzer Spaziergang
  • Feierabend mit einer Entspannungsübung einläuten

4. Setzen Sie auf Nicht-Erreichbarkeit

Rund um die Feiertage steht für viele der wohl verdiente Weihnachtsurlaub an. Um dann auch richtig entspannen zu können, lohnt es sich, vorab Regeln zur Erreichbarkeit festzulegen. Das IFBG rät etwa, dem Team ganz konkret mitzuteilen, bei welchen Fragen und Anliegen man im Notfall auf welchem Weg kontaktiert werden darf.

Das dienstliche Handy bleibt im Urlaub dann idealerweise aus. Auch Arbeitsunterlagen sollte man wegpacken, am besten außer Sichtweite. So fällt es leichter, wirklich Abstand von der Arbeit zu gewinnen. Je entspannter die Auszeit, desto länger profitieren wir hinterher vom Erholungseffekt.

5. Machen Sie Stressbewältigung zur Priorität

Auf lange Sicht kann es sich auch auszahlen, Ressourcen in das Thema Stressbewältigung zu investieren. So gibt es zahlreiche Kurse mit unterschiedlichen Schwerpunkten, in denen Gestresste hilfreiche Strategien zur Erholung und Entspannung oder zur Problembewältigung lernen.

Der Stiftung Gesundheitswissen zufolge werden Stressbewältigungs-Trainings zum Beispiel von Krankenkassen, in der Reha, am Arbeitsplatz oder an Volkshochschulen angeboten. Unter Umständen gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse einen Kostenzuschuss, wenn die Kursanbieter zertifiziert sind.

Quelle: dpa

Über welche Medikamente im Job müssen Arbeitnehmer informieren?

Macht es einen Unterschied, wenn Medikamente meine Leistungsfähigkeit im Job einschränken? Was passiert, wenn ich einen Fehler mache? Nicht nur auf der großen Bühne wird es zum Problem, wenn das Denken und die Reaktionen schwerfallen. Thomas Gottschalk ist mit dem Hintergrund seiner Verwirrung an die Öffentlichkeit gegangen. Aber: Nicht jeder, der starke Medikamente nimmt, möchte das mitteilen. Müssen Arbeitnehmer das denn? Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), gibt Antworten.

Besteht eine Verpflichtung, den Arbeitgeber über die Einnahme von Medikamenten zu informieren?

Michael Fuhlrott: „Grundsätzlich ist Gesundheit Privatangelegenheit. Den Arbeitgeber geht die erst mal nichts an. Nehmen Beschäftigte Medikamente ein, die sich auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirken, kommt es darauf an, welchen Job sie haben. Ein Büromitarbeiter, der aufgrund der Einnahme bestimmter Medikamente vielleicht etwas müder als ohne Medikamenteneinnahme ist, muss das nicht zwingend seiner Führungskraft mitteilen. Eine Mitarbeiterin, die Maschinen bedient oder Kraftfahrzeuge bewegt und bei der Medikamenteneinwirkungen Auswirkungen auf die Sicherheit haben können, ist dagegen in jedem Fall verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.“

Wer entscheidet, ob ich arbeitsfähig bin?

Fuhlrott: „Im Zweifel muss der Arbeitnehmer dazu seinen Arzt befragen. Der ist verpflichtet, über die Folgen der Medikamente aufzuklären. Womöglich wird der Arzt den Arbeitnehmer auch direkt arbeitsunfähig schreiben, etwa weil das verschriebene Medikament mit der Tätigkeit nicht vereinbar ist.“

Muss ich den Arbeitgeber informieren, welche Medikamente ich nehme?

Fuhlrott: „Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, sich ein genaues Bild über das «Risikopotential» zu machen. Eine Option kann es daher sein, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anweist, sich betriebsärztlich untersuchen zu lassen und dort auch mitzuteilen, welches Medikament er nimmt. So kann dann der Betriebsarzt eine valide Aussage treffen und dem Arbeitgeber mitteilen, welcher Einsatz des Mitarbeiters möglich ist. Dafür muss dann nicht zwingend der Medikamentenname dem Arbeitgeber offenbart werden.“

Was passiert, wenn ich Fehler mache und meine Medikamenteneinnahme nicht offengelegt habe?

Fuhlrott: „Problematisch wird es bei sicherheitsrelevanten Themen. Hat ein Arbeitnehmer verschwiegen, dass er Medikamente nimmt, die sein sicheres Handeln beeinflussen und jemand anderes kommt zu Schaden, ist das ein Fall für eine Kündigung. Dies kann für den Arbeitnehmer sogar strafrechtliche Folgen haben – etwa unter dem Aspekt fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung. Anders kann es in einem Bürojob aussehen: Machen Beschäftigte dort Fehler, weil sie etwa vergesslicher sind oder ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, kann die Medikamenteneinnahme dazu führen, dass Fehlverhalten zu entschuldigen ist. Voraussetzung ist aber auch hier, dass der das Medikament verschreibende Arzt den betroffenen Arbeitnehmer für arbeitsfähig angesehen hat.“

Quelle: dpa 

Was ändert sich (eventuell) 2026?

Im kommenden Jahr steigt der Mindestlohn, das Deutschlandticket wird teurer und für Rentnerinnen und Rentner könnte es mehr Geld geben. Auch steuerliche Entlastungen treten in Kraft. Ein Überblick, was auf Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr zukommt, zeigt dieser Artikel.

Mindestlohnerhöhung / Höhere Minijob-Grenze

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde. Auch für Auszubildende ist etwas mehr Geld drin. Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Auch in den weiteren Ausbildungsjahren gibt es höhere Mindestsätze: im zweiten Jahr 854 Euro, im dritten 977 und in einem vierten Ausbildungsjahr 1.014 Euro monatlich. Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im Monat.

Deutschlandticket wird teurer

Ab Januar steigt der Preis für ein Deutschlandticket von 58 auf 63 Euro pro Monat. Rund 14 Millionen Menschen nutzen nach Branchenangaben das Abo, das bundesweit Fahrten im Regional- und Nahverkehr ermöglicht.

Steuerfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt 2026 auf 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben.

Rentenerhöhung

Rentnerinnen und Rentner können sich auf etwas mehr Geld auf dem Konto freuen: Ihre Renten sollen zum 1. Juli angehoben werden. Die Erhöhung könnte sich um die 3,7 Prozent bewegen, wie aus einem Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht hervorgeht. Der Wert ist aber nur eine Schätzung. Wie stark die Rente steigt, legt das Bundeskabinett immer erst im Frühjahr je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest.

Mehr Geld für Kinder

Das Kindergeld wird zum 1. Januar um vier Euro auf 259 Euro pro Monat erhöht.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale soll nach den Plänen der schwarz-roten Bundesregierung dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Das Bundeskabinett hat die Entlastung bereits beschlossen, jedoch müssen Bundestag und Bundesrat dem noch zustimmen.

Post von der Bundeswehr

Im Zuge des neuen Wehrdienstgesetzes wird eine Wehrerfassung wieder eingeführt. Das bedeutet für alle 18-jährigen Männer und Frauen, dass sie ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten sollen, mit dem ihre Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr erhoben wird. Männer müssen diesen dann verpflichtend ausfüllen, Frauen können ihn freiwillig abgeben. Bundesrat und Bundestag haben den Plänen noch nicht zugestimmt.

Recht auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen

Wenn Kinder vom Kindergarten in die Grundschule kommen, kann das für Eltern zu Engpässen in der Kinderbetreuung führen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen zunächst alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen haben. Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren um je eine Klassenstufe pro Jahr ausgeweitet.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung – strengere Sanktionen

Das Bürgergeld soll künftig Grundsicherung heißen und wer Termine im Jobcenter ohne zwingenden Grund versäumt oder eine Arbeitsaufnahme verweigert, soll dies härter zu spüren bekommen. Bislang wurde aus einem Gesetzentwurf bekannt, dass künftig direkt mit einer 30-prozentigen Kürzung bestraft werden kann, falls jemand zum Beispiel eine Weiterbildung abbricht oder Bewerbungen nicht abschickt.

Wer Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrnimmt, dem droht ab dem zweiten verpassten Termin ebenfalls eine Kürzung um 30 Prozent, ab dem dritten nicht wahrgenommenen Termin eine komplette Streichung der Zahlung. Das hat das Kabinett aber noch nicht beschlossen und auch im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen der Pläne möglich.

Mehrwertsteuer für die Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt auch schon während der Corona-Pandemie. Auch diese Entlastung ist noch nicht endgültig beschlossen. Wegen der dadurch befürchteten Milliardeneinbußen kam von den Ländern teils deutliche Kritik.

Aktivrente

Wer sich in der Rente noch etwas dazuverdienen möchte, soll steuerliche Vorteile bekommen. Beschäftigte im Rentenalter sollen mit der sogenannten Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen dürfen. Das Gesetz dafür muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Die Vorteile gelten nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs und Beamte.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.450 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.812,50 Euro pro Monat steigen.

Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtler

Die Steuerpauschale für Übungsleiter soll von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben werden. Die Ehrenamtspauschale soll von 840 auf 960 Euro steigen. Das betrifft etwa Trainer im Sportverein oder auch ehrenamtliche Chorleiter. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen.

Außerdem sollen Haftungsrisiken für Ehrenamtler verringert werden. Von ihnen verursachte Schäden müssen sie künftig nur dann ersetzen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bislang galt das nur bei einer Vergütung von 840 Euro, künftig soll diese Grenze bei 3.300 Euro liegen.

Lachgas-Verbot für Minderjährige

Das als Partydroge populäre Lachgas soll für Kinder und Jugendliche künftig verboten werden. Das heißt, die Abgabe an Kinder ist nicht erlaubt, auch der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten soll untersagt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf muss noch durch den Bundesrat.

Wahljahr

Fünf Bundesländer wählen absehbar neue Landesparlamente. Baden-Württemberg beginnt am 8. März, am 22. März wählen die Menschen in Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag, am 6. September ist dann Sachsen-Anhalt an der Reihe. Am 20. September gibt es Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

Bulgarien bekommt den Euro

Ab dem 1. Januar ersetzt Bulgarien den Lew durch den Euro. Für Urlauber wird damit vieles einfacher: Geldwechsel und zusätzliche Gebühren entfallen, Preise lassen sich einfacher vergleichen und Kartenzahlungen werden unkomplizierter. Der feste Umrechnungskurs liegt bei 1,95583 Lew pro Euro – exakt derselbe, zu dem einst die D-Mark in den Euro überging. Allerdings rechnen Beobachter mit leicht steigenden Preisen in Hotels und Restaurants.

Fleischkennzeichnung: Staatliches Tierhaltungslogo

Eigentlich hätte das staatliche Tierhaltungslogo schon im August starten sollen, nun soll die Kennzeichnungspflicht am 1. März kommen – zunächst für Schweinefleisch im Supermarkt. Das Siegel soll beim Fleischkauf mehr Klarheit über die Bedingungen in den Ställen bringen. Fleischliebhaber erfahren so auf einen Blick, wie die Tiere gehalten wurden. Vorgesehen sind fünf Kategorien, von der Stufe «Stall» mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zu «Bio». Seit 2019 gibt es bereits eine freiwillige Kennzeichnung für Schwein, Rind und Geflügel mit dem Aufdruck «Haltungsform».

Klarheit beim Honigkauf

Wer beim Frühstück gerne Honig aufs Brötchen streicht, kann bald genauer hinschauen: Ab dem 14. Juni müssen auf jedem Glas alle Ursprungsländer angegeben werden, wenn es mehrere sind – inklusive Prozentangabe nach Menge. Bisher reichte oft die pauschale Formulierung «Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern». Gläser, die vor dem Stichtag nach den alten Regeln abgefüllt wurden, dürfen aber weiterhin verkauft werden.

Weniger Kosten für Gas?

Ab Januar fällt die Gasspeicherumlage für Gaskunden weg. Bislang kostete sie einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch rund 30 bis 60 Euro pro Jahr. Die Umlage diente dazu, die staatlich angeordnete Befüllung der Gasspeicher nach der Energiekrise 2022 zu finanzieren und machte bei Privatkunden rund 2,4 Prozent des Gaspreises aus. Die Kosten übernimmt nun einmalig der Bund. Da sich der Gaspreis aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt, sinken die Endpreise nicht automatisch.

Schufa-Score wird transparenter

Wer einen Kredit braucht, kann ab dem ersten Quartal seinen Schufa-Score digital und kostenlos einsehen – entweder in der Schufa-App oder online. Bisher war oft unklar, wie die Bonität berechnet wird. Mit dem neuen, vereinfachten Score-Modell sollen auch Laien den Score ohne großen Aufwand nachrechnen können: Für zwölf Kriterien werden Punkte vergeben, die insgesamt von 100 bis 999 reichen. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto besser gilt die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers.

Mögliche Preisänderungen für Kfz-Policen

Zum 1. Januar 2026 ändert sich für rund jeden vierten Versicherten in der Kfz-Haftpflicht die Regionalklasse – und damit möglicherweise auch der zu zahlende Beitrag. Rund 5 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer rutschen in eine höhere Einstufung, für knapp 5,3 Millionen wird es günstiger. Für die Mehrheit ändert sich aber nichts. Entscheidend ist, wie oft und wie teuer Unfälle im eigenen Zulassungsbezirk waren: Regionen mit vielen Schäden landen in höheren Klassen, ruhige Bezirke werden belohnt.

Neuer Ehrentag

Am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, rückt das Ehrenamt in den Fokus. An dem Tag ist ein bundesweiter Mitmachtag geplant, der ehrenamtliches Engagement sichtbarer machen und in seiner Bedeutung für die Demokratie würdigen sollen. Initiator der bundesweiten Aktion ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Ende der Umtauschfrist für Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001

Nach und nach müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Bis zum 19. Januar sind Führerscheine mit Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001 an der Reihe. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen. Für den Umtausch des Dokuments ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Benötigt wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und eine Gebühr von rund 25 Euro.

Quelle: dpa

Warum Zahnschmerzen nachts oft schlimmer werden

Eigentlich wäre es Zeit für die Nachtruhe, aber jetzt dreht der schmerzende Zahn erst richtig auf. Warum Zahnschmerzen uns in der Nacht stärker plagen – und von welchem Hausmittel ein Experte den Schmerzgeplagten abrät.

Ein Zahn macht der erholsamen Nachtruhe einen Strich durch die Rechnung und pocht oder zieht noch stärker als tagsüber. Wie Zahnarzt Jochen Schmidt vom Carree Dental in Köln erklärt, ist das «keine Einbildung». Dem Mediziner zufolge gibt es mehrere Erklärungen dafür, warum Zahnschmerzen uns nachts oft stärker plagen – ein Überblick:

  • Schmerzen können uns nachts fieser vorkommen als tagsüber, «weil wir durch nichts abgelenkt werden und uns mehr darauf konzentrieren», so Schmidt.
  • Da es im Bett kuschelig warm ist, dehnt sich entzündetes Gewebe aus. Dieser Umstand kann Beschwerden ebenfalls verschlimmern.
  • In liegender Position herrscht ein höherer Druck auf unserem Nerven- und Blutgefäßgeflecht rund um den Mund, was Zahnschmerzen begünstigt.
  • Abends produziert unser Körper zudem weniger Cortisol – ein Hormon, das schmerzhemmend wirkt.

Wartezeit bis zum Zahnarzttermin mit Schmerzmittel und Kälte überbrücken

Wenn ein Zahn herumzickt und einem den Schlaf raubt, ist dies das erste To-do für den nächsten Morgen –falls noch nicht geschehen –, einen Termin beim Zahnarzt oder der Zahnärztin ausmachen. Zahnschmerzen zeigen schließlich an, dass im Mund etwas nicht stimmt – Gründe können z. B. Karies, eine Wurzelentzündung oder Parodontitis sein.

Die Zeit bis zum Termin muss man überbrücken. Was kann dabei helfen?

  • Wohltuend kann Kälte sein, z. B. in Form eines Eiswürfels zum Lutschen oder auch als Kühlpack, das – in ein Tuch eingewickelt – auf der Wange platziert werden kann.
  • Auch Schmerzmittel wie Ibuprofen und Paracetamol lindern die Beschwerden. Damit sollte man sich – Jochen Schmidt zufolge – aber für maximal drei Tage behelfen, weil sie Nebenwirkungen haben können.

Das Kauen auf einer Gewürznelke soll auch helfen. Das darin enthaltene ätherische Öl Eugenol gilt als schmerzstillend und entzündungshemmend. Von diesem Hausmittel jedoch rät Jochen Schmidt ab, weil Kolleginnen, Kollegen und er selbst «schon mehrfach» Nelkenreste aus Zwischenräumen entfernen mussten. Die Ursache der Beschwerden habe sich dadurch eher verschlimmert.

Quelle: dpa

Mehr Kinderkrankentage für Eltern bleiben 2026 erhalten

Wenn im Job Beschäftigte fehlen, die kranke Kinder daheim betreuen müssen, können sie einen Verdienstausfall-Ausgleich erhalten. Eine Verlängerung der Zahl der Tage an denen das möglich ist, besteht seit der Corona-Pandemie und bleibt auch 2026 erhalten. Für Eltern soll auch im nächsten Jahr eine verlängerte Zeitspanne beim Kinderkrankengeld gelten – nämlich pro Kind und Elternteil von 15 Tagen und für Alleinerziehende von 30 Tagen. Dies beschloss der Bundestag im Rahmen des Gesetzes zu mehr Kompetenzen für Pflegekräfte.

Krankengeld können gesetzlich versicherte Eltern beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deswegen nicht zur Arbeit gehen können. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes – und zahlt Kinderkrankengeld.

Nach Ablauf von Sonderregelungen in der Corona-Pandemie wurde die Zahl von 15 Tagen für 2024 und 2025 per Gesetz fortgeschrieben, was nun auch für 2026 festgelegt wurde. Zuvor waren es zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil.

Quelle: dpa

Weshalb schmerzen bei einer Erkältung mitunter die Zähne?

Die Nase sitzt zu, der Hals schmerzt und überall scheint sich Schleim zu bilden: Wenn man erkältet ist, fühlt man sich einfach nur elend. Wenn es dann zusätzlich im Oberkiefer drückt oder zieht und die Zähne schmerzen, nervt das gewaltig.

Bei einer Erkältung sind Zahnschmerzen keine Seltenheit. Ihr Auftreten ist ein Anzeichen für eine sich entwickelnde Nasennebenhöhlenentzündung, erklärt Zahnarzt Jochen Schmidt vom Kölner Carree Dental. Typisch für eine sogenannte Sinusitis ist dann auch ein Druckgefühl in Stirn und Wangenknochen.

Warum schmerzen die Zähne? Die Entzündung lässt die Schleimhäute in den Nasennebenhöhlen anschwellen, wodurch diese mehr Druck auf den Kieferbereich und damit auf die Zahnwurzeln ausüben – das kann wehtun. Wenn man sich dann nach vorn beugt, verschlimmert sich das Druckgefühl zusätzlich.

Die Zahnschmerzen verschwinden mit der Behandlung der Nasennebenhöhlenentzündung

Was hilft gegen eine Nasennebenhöhlenentzündung? Nasenduschen mit einer Kochsalzlösung lindern die Beschwerden, indem sie die Schleimhäute befeuchten und von Sekret befreien.

Zur Behandlung der Beschwerden kommen auch kortisonhaltige Nasensprays infrage – inwiefern das sinnvoll ist, bespricht man am besten mit dem Arzt oder in der Apotheke. Abschwellende Nasensprays können den Patienten bei einer Nasennebenhöhlenentzündung zwar kurzzeitig wieder mehr Luft verschaffen – sie sollten dem Portal «gesund.bund.de» zufolge aber nur über wenige Tage hinweg angewendet werden. Die Nasenschleimhaut kann sich nämlich an die Wirkstoffe gewöhnen.

Eine gute Nachricht zum Schluss: Sobald die Nasennebenhöhlenentzündung abklingt, verziehen sich normalerweise auch die Zahnschmerzen. Schmerzen die Zähne weiterhin, ist laut Jochen Schmidt ein Zahnarztbesuch angeraten – dann steckt hinter dem Schmerz vermutlich doch eine andere Ursache.

Quelle: dpa

Neuerungen im November – Regeln, Technik und Pflichten

Alles neu macht nicht nur der Mai. Auch sechs Monate später ist der November für Überraschungen gut. So setzt Ryanair auf digitale Tickets und macht Schluss mit Papier. Ryanair-Passagiere benötigen ein Smartphone, denn auch den Boarding-Pass gibt es nur noch digital. Besitzer von älteren Fernsehgeräten müssen sehen, ob ihr Gerät dem technischen Wandel noch folgen kann. Auch, wer sich Geld leihen will, muss sich auf neue Regeln einstellen. Was ändert sich im kommenden Monat für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Strengere Regeln für „Buy Now – Pay Later“

Strenger geprüft werden Klein- und Kurzzeitkredite bis 200 Euro. Bei der Vergabe von Minikrediten und „Buy Now – Pay Later“-Angeboten auch bei kleineren Beträgen muss ab 20.11.2025 eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchgeführt werden. Kreditnehmer sollen künftig verständlicher über Kosten und Bedingungen informiert werden. Die bereits am 30. Oktober 2023 in Kraft getretene EU-Verbraucherkreditrichtlinie soll damit vor allem Haushalte mit geringem Einkommen vor Überschuldung bewahren.

Abschaffung ausgedruckter Boardingpässe bei Ryanair

Ab dem 12. November wird für einen Flug mit Ryanair ein Smartphone benötigt. Die Airline stellt vollständig auf digitale Boardingpässe um. Die „myRyanair“-App ist jedoch nicht für alle Reisenden zwingend erforderlich: Hauptbucher können elektronische Bordkarten an das mobile Wallet von Mitreisenden weiterleiten.

Öffentlich-Rechtliche nur noch mit HD-Empfang möglich

Ohne HD-Empfang kann man in Deutschland ab dem 18. November keine öffentlich-rechtlichen Sender mehr empfangen. Nach der ARD stellt auch die ZDF-Senderfamilie für die Programme ZDF, ZDFinfo, ZDFneo, 3sat und KiKA die Satelliten-Verbreitung in SD-Qualität ein. Auch große Kabelnetzbetreiber wie Vodafone und Pyur schalten die letzten öffentlich-rechtlichen Sender in SD bis zum Ende des Jahres ab.

Die Weihnachtsmarktsaison steht vor der Tür

Die meisten Weihnachtsmärkte starten in der Woche vor dem ersten Advent. In Dortmund geht es am 20. November los, auf dem Berliner Alexanderplatz am 24., in Dresden am 26. und in Nürnberg am 28.11.2025. Nachdem sich in den vergangenen Jahren viele Kommunen über gestiegene Gema-Rechnungen für Musik auf Weihnachtsmärkten beschwert hatten, haben sich die Beteiligten inzwischen auf einen vergünstigten Tarif für urheberrechtlich geschützte Klänge geeinigt. Beliebte Hits werden wieder für weihnachtliche Stimmung sorgen.

Quelle: dpa

Mehrheit befürwortet Einführung einer Primärversorgung

AOK BUNDESVERBAND – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Reform der Primärversorgung zu einem zentralen Ziel ihrer Amtszeit erklärt. Dabei sollen sogenannte Primärversorgungspraxen als verlässlicher Anlaufpunkt fungieren, über welche der Zugang zu Fachärztinnen und -ärzten gesteuert wird. Eine aktuelle repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes zeigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung mit 55 Prozent dem Vorschlag zustimmt, dass Facharzttermine nur nach Überweisung vergeben werden sollen, wobei Termine bei Zahn-, Frauen- und Kinderärzten davon ausgenommen wären.

«Das ist eine gute Ausgangslage für die angestrebte Reform», sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. «Gleichzeitig müssen wir aber darauf achten, auch die Bedenken der ebenfalls relativ großen Gruppe von knapp 40 Prozent der Befragten, die nicht damit einverstanden sind, ernst zu nehmen. Dabei muss vor allem deutlich gemacht werden, dass eine gezielte Steuerung Vorteile für alle gesetzlich Versicherten bringt, in erster Linie schnellere Facharzttermine nach Bedarf und Dringlichkeit sowie eine effizientere Nutzung der Ressourcen. Das ist mit Blick auf die Beitragssatzentwicklung, aber auch wegen des Fachkräftemangels und der Überalterung der Gesellschaft essentiell.» Die Vorständin verweist zudem auf die hohe Anzahl an Befragten, die zu 81 Prozent angegeben haben, sich eine am Bedarf ausgerichtete Terminvergabe zu wünschen. Reimann: «Das macht mehr als deutlich, welche Fehlentwicklungen es aktuell bei der Terminvergabe gibt. Hier muss sich durch eine gezielte Steuerung dringend etwas ändern.»

Die Umfrage zeigt außerdem, dass sich 77 Prozent der befragten gesetzlich krankenversicherten Menschen aktive Unterstützung bei der Terminsuche durch ihre Krankenkasse wünschen. Reimann: «Auch wir als AOK-Gemeinschaft würden es begrüßen, wenn die Krankenkassen künftig zu einer besseren Versorgung beitragen. Das setzt aber voraus, dass die Rahmenbedingungen dies zulassen und beispielsweise freie Termine verbindlich in einen Terminpool eingestellt werden würden.»

AOK regt teambasierte Versorgung an

Als Ergänzung zum Reformvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums hat die AOK-Gemeinschaft in ihrem bereits im Sommer 2025 vorgelegten Positionspapier vorgeschlagen, die hausärztliche Versorgung so weiterzuentwickeln, dass nicht nur Ärztinnen und Ärzte allein, sondern Teams aus unterschiedlichen medizinischen Berufsgruppen – bestehend aus Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachpersonen und anderen Gesundheitsberufen – gemeinsam die Grundversorgung übernehmen. Laut forsa-Umfrage befürworten 57 Prozent der Befragten dieses Konzept der Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe («sehr» oder «eher»). Besonders aufgeschlossen sind dabei jüngere Menschen zwischen 18 bis 29 Jahren: Hier liegt die Zustimmung sogar bei 70 Prozent. Reimann: «Wir müssen weg von der reinen Arztfokussierung. Dieser teambasierte Ansatz hat sich in anderen Ländern bereits gut bewährt. Er würde auch in Deutschland Entlastung bringen und die Versorgung verbessern.»

Fast 80 Prozent wünschen sich festen Ansprechpartner

Reformbedarf gibt es aus Sicht der AOK auch bei der grundsätzlichen Komplexität der ambulanten Versorgung, die viele Menschen überfordert. Reimann: «Die Überlastung des Systems rührt in Teilen daher, dass Patientinnen und Patienten wortwörtlich durch das System irren und nicht sicher sind, welche Anlaufstelle eigentlich die richtige für sie ist.» Den Wunsch nach mehr Orientierung spiegeln auch die Umfragezahlen wider: 79 Prozent sagen, dass ihnen ein fester Ansprechpartner wichtig sei, der ihnen bei allen gesundheitlichen Anliegen zur Seite steht und sie bei Bedarf durch das Gesundheitssystem lotst. Bei Menschen ab 60 Jahren liegt dieser Anteil sogar bei 84 Prozent.

Fehlinanspruchnahme von Notaufnahmen außerhalb der Praxisöffnungszeit

Aber nicht nur die ambulante Versorgung, sondern auch die Notaufnahmen sind im aktuellen, ungesteuerten System überlastet. Der forsa-Umfrage zufolge wirken sich Orientierungslosigkeit und fehlende Steuerung vor allem an den Wochenenden und außerhalb der Praxis-Sprechzeiten negativ aus: So sagten 32 Prozent der Befragten, dass sie auch bei medizinischen Problemen, die keine lebensbedrohlichen Notfälle darstellen – z. B. bei einem akuten Harnwegsinfekt oder Fieber über 39 Grad – am Wochenende als erste Anlaufstelle die Notaufnahme aufsuchen würden. 5 Prozent gaben sogar an, dass sie in solchen Fällen die Notrufnummer 112 wählen würden. Wochentags, beziehungsweise innerhalb der Sprechzeiten von Arztpraxen, würden 86 Prozent der Befragten aber zunächst eine Haus- oder Facharztpraxis aufsuchen und nur fünf Prozent die Notaufnahme. Weitere zwei Prozent würden den Notruf wählen.

Große Unterschiede zwischen Wochenende und Werktag gibt es auch bei der Nutzung der Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der 116 117. Am Wochenende würden 56 Prozent der Befragten bei den oben beschriebenen medizinischen Beschwerden zunächst hier Hilfe suchen. Wochentags gaben dies nur 5 Prozent an. Reimann: «Die 116 117 sollte künftig eine stärkere Funktion bei der Steuerung der Patientinnen und Patienten bekommen, und das nicht nur am Wochenende. Aus Sicht der AOK müssen künftig sowohl die geplanten Primärversorgungspraxen als auch eine bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelte Akutleitstelle (116 117 und digital) die Behandlungsdringlichkeit anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens beurteilen und Patientinnen und Patienten in die passende Behandlung vermitteln. Das würde auch die Notfallversorgung entlasten.

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Ebnen lange „Fernsehsitzungen“ den Weg in die Demenz?

Sitzendes Verhalten erhöht das Demenzrisiko um 17 %, insbesondere bei hohem Fernsehkonsum (31 %). So zumindest lautet das Ergebnis einer aktuellen Metaanalyse. Dagegen soll vor dem Computer verbrachte Zeit hatte keinen signifikanten Einfluss auf das Demenzrisiko haben.

Schon frühere Studien haben gezeigt, dass ein sitzender Lebensstil ein Risikofaktor für Demenz darstellt, aber im Rahmen einer Metaanalyse wurde nun der Zusammenhang zwischen sitzendem Verhalten und Demenz in der allgemeinen erwachsenen Bevölkerung untersucht. Die Forscher wollten Risiken quantifizieren und dabei spezifische Formen sitzenden Verhaltens bewerten, zum Beispiel Fernsehkonsum oder Computerzeit.1

Welche sitzenden Verhaltensweisen fördern Demenz?

In einem systematischen Review untersuchten die Forscher PubMed, Web of Science, Embase und die Cochrane Library bis zum 3. November 2024 und erstellten eine Metaanalyse der ermittelten Studien. Insgesamt umfasste die Analyse 10 Kohortenstudien (Beobachtung einer Personengruppe über einen längeren Zeitraum), von denen 9 eine hohe Qualität aufwiesen. Die Analyse ergab, dass sitzendes Verhalten das Demenzrisiko signifikant erhöht. Studienteilnehmer wiesen bei hohem Fernsehkonsum sogar ein um 31 % erhöhtes Demenzrisiko auf. Im Gegensatz dazu wurde bei hoher Computerzeit kein erhöhtes Demenzrisiko beobachtet. Andere Formen sitzenden Verhaltens führten jedoch zu einem um 33 % erhöhten Demenzrisiko. Die Erkenntnisse legen nahe, dass die Art des sitzenden Verhaltens das Demenzrisiko stark unterschiedlich beeinflusst und vor allem lange inaktive Zeiten vor dem Fernseher im Sinne der Gesundheit überdacht werden sollten.

1 Luo J, Huang Y, Gao G, Chien CW, Tung TH. Association between sedentary behavior and dementia: a systematic review and meta-analysis of cohort studies. BMC Psychiatry. 2025 May 5;25(1):451. doi: 10.1186/s12888-025-06887-0. PMID: 40325378; PMCID: PMC12054141.

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