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Weißmacher darf laut EuGH nicht als krebserregend bezeichnet werden

Allgemein

Hersteller von Titandioxid-Pulver streiten seit Jahren mit der EU, ob der Weißmacher für Farbe, Spielzeug und Sonnencreme Krebs erregen kann.

Titandioxid, das in Produkten wie Zahnpasta, Wandfarbe oder Sonnencreme als Weißmacher verwendet wird, darf nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vorerst nicht als krebserregender Stoff bezeichnet werden. Das höchste Gericht in Luxemburg teilte mit, dass der in der EU zuständige Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) nicht alle für die Bewertung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt habe.

Vor sechs Jahren hatte die EU-Kommission diesen Stoff aufgrund der Bewertung des Ausschusses für Risikobeurteilung als karzinogen eingestuft. Diese Entscheidung muss nach dem Urteil zurückgenommen werden, da die EU mit dem Begriff «karzinogen» Stoffe beschreibt, die Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können.

Der EuGH bestätigte damit ein Urteil der untergeordneten Instanz, in dem Richter zu dem Ergebnis kamen, dass bei der Beurteilung einer wissenschaftlichen Studie, auf die sich die Einstufung von Titandioxid-Pulver stützte, ein offensichtlicher Fehler begangen wurde. Mehrere Hersteller, Importeure, Anwender und Lieferanten hatten zuvor gegen die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes als karzinogen protestiert.

Titandioxid wurde nach dem Beschluss der EU-Kommission 2019 nicht verboten, musste jedoch mit einem Warnhinweis versehen werden. In Lebensmitteln ist der Weißmacher allerdings schon seit 2022 verboten, da negative Effekte auf das menschliche Erbgut und mögliche Krebsrisiken nicht ausgeschlossen werden könnten.

Quelle: dpa