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Frühlingsgefühle – was im März sich alles ändert

Allgemein


Das Wahljahr beginnt und die Schufa wird transparenter. Viele Rentnerinnen und Rentner müssen mit Einbußen rechnen. Der Frühling kommt, und nicht nur die Uhren werden im März umgestellt. Welche Änderungen bringt der neue Monat für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Transparenter soll der Schufa-Score werden

Wer einen Kredit benötigt, kann seinen Schufa-Score ab dem 17. März digital und kostenlos einsehen. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung für den sogenannten Schufa-Account. Interessenten müssen sich zunächst in eine Warteliste eintragen und werden dann schrittweise freigeschaltet. Bisher war oft unklar, wie die Bonität berechnet wird. Mit dem neuen, vereinfachten Score-Modell sollen auch Laien ihren Wert nachvollziehen können: Für zwölf Kriterien werden Punkte vergeben, die in der Summe von 100 bis 999 reichen. Je höher die Punktzahl, desto besser ist die Kreditwürdigkeit. 

Die alljährlich Umstellung auf die Sommerzeit steht an

Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im März. Am 29. wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt, diese dauert bis zum letzten Sonntag im Oktober.

Krankenkassenbeiträge für Rentner werden erhöht

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch aus. Für Betroffene landet entsprechend weniger Rente auf dem Konto.

Zwei Bundesländer haben die Wahl

Das Wahljahr beginnt am 8. März in Baden-Württemberg. Rund 7,7 Millionen Menschen ab 16 Jahren können entscheiden, wer in den Landtag in Stuttgart einzieht. Zwei Wochen später stimmt Rheinland-Pfalz ab. Dort wird am 22. März ein neuer Landtag gewählt.

Radikaler Rückschnitt von Gehölzen bis Ende September verboten

Vom 1. März bis zum 30. September untersagt das Bundesnaturschutzgesetz radikale Rückschnitte von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen. Dies dient dem Schutz brütender Vögel. Nur leichte Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt; bei Verstößen drohen Bußgelder.

Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter ist nun schwarz

Mit Beginn der Mopedsaison müssen Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds, Mofas und E-Scootern ihren neuen Versicherungsschutz kenntlich machen. Das ab dem 1. März gültige Kennzeichen wird schwarz. Die Farbe wechselt jedes Jahr. So kann auf den ersten Blick erkannt werden, ob ein Fahrzeug versichert ist.

Quelle: dpa