
BZÄBZÄK, KZBV: Klare Absage an Vorschläge des CDU-Wirtschaftsrats
Zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und privat abzusichern, erklären Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), und Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):
„Diese Vorschläge sind medizinisch falsch, unsozial und ökonomisch kurzsichtig. Eine Ausgliederung der Zahngesundheit aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wäre mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem und damit für die gesamte Bevölkerung verbunden. Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich. Allein das Thema Parodontitis mit den zahlreichen Komorbiditäten wie Diabetes, koronaren Herzerkrankungen oder auch Demenz macht deutlich, wie wichtig es ist, Erkrankungen sektorenübergreifend in den Blick zu nehmen – nicht nur, um Krankheitslasten zu senken, sondern auch, um mittel- und langfristig Kosten einzusparen. Es ist daher ein Trugschluss zu glauben, durch eine Ausgliederung der Zahnmedizin könne es zu Einsparungen im Gesundheitswesen kommen. Das Gegenteil wäre der Fall.
Alle zahnärztlichen Leistungen, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind, entsprechen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Sie sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich; sie überschreiten nicht das Maß des Notwendigen (Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V).
Eine Verlagerung der zahnmedizinischen Versorgung in die vollständige Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten geht mit der Gefahr einher, dass:
- die zahnmedizinische Gesundheitsversorgung von der individuellen Leistungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten abhängen würde. Gerade Familien wären doppelt betroffen: Sie müssten für jedes Familienmitglied die Risiken einzeln absichern, da der Rückhalt der Familienversicherung vollständig entfiele.
- der Sozialstatus der Patientinnen und Patienten am Zahnstatus ablesbar wäre (sozial Schwache könnten zahnmedizinische Versorgung aufgrund ihrer finanziellen Lage primär zur Schmerzversorgung und nur in Notfällen in Anspruch nehmen).
- die Versorgung der Bevölkerung, insbesondere aber von vulnerablen Patientengruppen (Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen) sowie von Kindern (mit entsprechenden Folgeschäden und -kosten durch den Wegfall von Präventionsleistungen), gefährdet würde. Dies unterstreicht besonders, wie unsozial ein solcher Vorschlag ist.
- mangels Steuerungsmechanismen durch die Selbstverwaltung bestehende Lücken bei der flächendeckenden Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, forciert würden.
- Deutschland den im internationalen Vergleich bei der Mundgesundheit erreichten Spitzenplatz und das hohe Versorgungsniveau der Bevölkerung verlieren würde.
Aktuelle Studien zeigen, dass Länder wie Spanien, in denen zahnmedizinische Behandlungen kaum öffentlich finanziert werden, im Hinblick auf die Mundgesundheit über alle Altersgruppen deutliche Defizite aufweisen.
Im Ergebnis: Gerade der zahnärztliche Bereich in Deutschland hat gezeigt, dass die Kombination von Präventionsorientierung mit einem angemessenen Maß an Eigenverantwortung der GKV-Versicherten die Lösung ist, die zu einer stetigen Verbesserung der Mundgesundheit und zu stabilen Ausgaben führt.“