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Kann mein Arbeitgeber mir ein Karnevalskostüm aufzwingen?

Darf der Chef eine Karnevalsverkleidung wie Partyhütchen oder Bärchenkostüm verlangen? Wann Sie Nein sagen dürfen – und wann Sie lieber mitmachen sollten, um keine Abmahnung zu riskieren.

Zur Karnevalszeit rückt seriöses Auftreten oft in den Hintergrund. Aber darf der Arbeitgeber einen Partyhut an der Supermarktkasse oder ein Bärchenkostüm im Verkauf wirklich anordnen? Unter Umständen ja, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht: „Hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, darf er dies anordnen.“ Ein solches Interesse liegt meist bei direktem Kundenkontakt vor, beispielsweise im Einzelhandel.

Ohne Kundenkontakt dürfte die Begründung für den Kostümzwang jedoch schwierig werden. „Ist das Ziel ausschließlich ‚gute Stimmung im Betrieb‘, reicht das vermutlich nicht für ein berechtigtes Interesse aus“, so die Rechtsanwältin.

Abmahnungen sind möglich, aber …
Welche Folgen drohen, wenn man sich trotz berechtigtem Interesse weigert? „Ordnet der Arbeitgeber das Kostüm wirksam an und der Arbeitnehmer verweigert dies, kann eine Abmahnung folgen“, erklärt Oberthür.

Trotzdem muss nicht jedes Kostüm hingenommen werden. „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht darf nicht verletzt werden. Das heißt, das Kostüm darf nicht unangemessen oder lächerlich sein“, so die Expertin. Das wäre etwa der Fall, wenn die Verkleidung den Arbeitnehmer bloßstellt oder zu freizügig ist.

Wichtig zu wissen: Einfache Accessoires wie Pudelmützen, gestreifte Hemden oder Partyhüte liegen in der Regel im Rahmen des Zumutbaren. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kostümierung in diesem Fall auch selbst beschaffen und den Mitarbeitern zur Verfügung stellen.

Quelle: dpa


Allgemein- und Mundgesundheit sind untrennbar

BZÄBZÄK, KZBV: Klare Absage an Vorschläge des CDU-Wirtschaftsrats

Zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und privat abzusichern, erklären Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), und Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

„Diese Vorschläge sind medizinisch falsch, unsozial und ökonomisch kurzsichtig. Eine Ausgliederung der Zahngesundheit aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wäre mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem und damit für die gesamte Bevölkerung verbunden. Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich. Allein das Thema Parodontitis mit den zahlreichen Komorbiditäten wie Diabetes, koronaren Herzerkrankungen oder auch Demenz macht deutlich, wie wichtig es ist, Erkrankungen sektorenübergreifend in den Blick zu nehmen – nicht nur, um Krankheitslasten zu senken, sondern auch, um mittel- und langfristig Kosten einzusparen. Es ist daher ein Trugschluss zu glauben, durch eine Ausgliederung der Zahnmedizin könne es zu Einsparungen im Gesundheitswesen kommen. Das Gegenteil wäre der Fall.

Alle zahnärztlichen Leistungen, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind, entsprechen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Sie sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich; sie überschreiten nicht das Maß des Notwendigen (Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V).

Eine Verlagerung der zahnmedizinischen Versorgung in die vollständige Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten geht mit der Gefahr einher, dass:

  • die zahnmedizinische Gesundheitsversorgung von der individuellen Leistungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten abhängen würde. Gerade Familien wären doppelt betroffen: Sie müssten für jedes Familienmitglied die Risiken einzeln absichern, da der Rückhalt der Familienversicherung vollständig entfiele.
  • der Sozialstatus der Patientinnen und Patienten am Zahnstatus ablesbar wäre (sozial Schwache könnten zahnmedizinische Versorgung aufgrund ihrer finanziellen Lage primär zur Schmerzversorgung und nur in Notfällen in Anspruch nehmen).
  • die Versorgung der Bevölkerung, insbesondere aber von vulnerablen Patientengruppen (Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen) sowie von Kindern (mit entsprechenden Folgeschäden und -kosten durch den Wegfall von Präventionsleistungen), gefährdet würde. Dies unterstreicht besonders, wie unsozial ein solcher Vorschlag ist.
  • mangels Steuerungsmechanismen durch die Selbstverwaltung bestehende Lücken bei der flächendeckenden Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, forciert würden.
  • Deutschland den im internationalen Vergleich bei der Mundgesundheit erreichten Spitzenplatz und das hohe Versorgungsniveau der Bevölkerung verlieren würde.

Aktuelle Studien zeigen, dass Länder wie Spanien, in denen zahnmedizinische Behandlungen kaum öffentlich finanziert werden, im Hinblick auf die Mundgesundheit über alle Altersgruppen deutliche Defizite aufweisen.

Im Ergebnis: Gerade der zahnärztliche Bereich in Deutschland hat gezeigt, dass die Kombination von Präventionsorientierung mit einem angemessenen Maß an Eigenverantwortung der GKV-Versicherten die Lösung ist, die zu einer stetigen Verbesserung der Mundgesundheit und zu stabilen Ausgaben führt.“

Positive Bilanz von TK-Chef nach einem Jahr ePA

TK – „Die elektronische Patientenakte ist 2025 erfolgreich gestartet“

Diese Bilanz zieht Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), ein Jahr nach der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA).

„Rund 85 Prozent der Arztpraxen haben bereits auf Akten zugegriffen. Besonders erfreulich ist, dass die elektronischen Medikationslisten in den Arztpraxen millionenfach genutzt werden. Das zeigt, dass die ePA ihrer Ursprungsidee gerecht wird, die medizinischen Informationen eines Patienten oder einer Patientin an einem Ort zu speichern und so die Behandlung zu unterstützen“, erklärt Baas.

Auch bei den Versicherten steigt die Zahl der Zugriffe: Im Dezember verzeichnete die TK 560.000 Logins.

Die ePA wird bereits von 900.000 TK-Versicherten genutzt 

„Die Zahl entspricht unseren Erwartungen. Die Akten müssen jetzt erst einmal gefüllt werden. Erst wenn darin relevante Informationen über längere Zeit zusammenlaufen, werden sie zur wertvollen Unterstützung für die Gesundheit. Die ePA ist keine Kommunikations-App, die täglich geöffnet wird. Die meisten Menschen werden sich erst mit der Akte beschäftigen, wenn sie krank werden oder im Kontext eines Arztbesuchs.“

Eine Registrierungshürde sei für viele Versicherte auch der mehrstufige Anmeldeprozess. „Die hohen Sicherheitsanforderungen machen die Registrierung für die ePA deutlich komplizierter als bei kommerziellen Apps“, so Baas. Das führe dazu, dass viele Nutzer die Anmeldung abbrechen.

ePA unterstützt nach erfolgter Anmeldung die Versicherten ohne ihr aktives Zutun 

Ein entscheidender Vorteil der Akte ist, dass sie auch hilft, wenn sie nicht aktiv von den Versicherten genutzt wird. Da Informationen wie Befunde, Laborergebnisse und Verordnungen automatisch in der Akte zusammenlaufen, liegen sie künftig vor, wenn sie zur Behandlung benötigt werden. Gerade Menschen, die mehrfach erkrankt sind, viele Medikamente nehmen oder eingeschränkt sind, profitieren von der ePA, da sie einen besseren Überblick und gezieltere Behandlungen ermöglicht.


Zahnärztliche Früherkennung aufgewertet

KZBV – Seit Anfang 2026 werden neben den neun ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert.

Z1 bis Z6 umfassen die klinische Untersuchung und Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Fluorid-Anwendung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband begrüßen, dass nun alle Früherkennungsuntersuchungen der kleinen Patientinnen und Patienten verbindlich und übersichtlich in einem Dokument festgehalten werden. So wird die Mundgesundheit von Kindesalter an gefördert und frühe Karies kann vermieden werden.

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, betont: „Gesunde Milchzähne sind eine wesentliche Voraussetzung für das Kieferwachstum, die Entwicklung des bleibenden Gebisses und die Sprachentwicklung des Kindes. Damit sind frühzeitige zahnärztliche Untersuchungen eine der Hauptkomponenten der Gesundheitsvorsorge im Kindesalter. Durch die gemeinsame Dokumentation mit den ärztlichen Untersuchungen rücken wir die Zahngesundheit bereits in der frühen Lebensphase noch stärker in den Fokus und unterstreichen die hohe Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge. Denn eine umfassende Prävention kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Das Gelbe Heft als bei allen Eltern bekanntes und etabliertes Medium ist daher genau der richtige Ort dafür. Die Inanspruchnahme der Z1 bis Z6 muss für die Eltern genauso selbstverständlich werden wie jene der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9.“

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, erklärt dazu: „Früherkennungsuntersuchungen sind ein Muss für die Gesundheitsvorsorge im Kindesalter, das gilt für ärztliche Untersuchungen genauso wie für die zahnärztlichen. Wir begrüßen, dass ab sofort alle Früherkennungsuntersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr verbindlich im Gelben Heft dokumentiert werden. Die zahnmedizinische Vorsorge der Kleinen wird damit für alle sichtbarer und kann durch diese Erinnerungshilfe besser umgesetzt werden. Zudem erhalten die Eltern im Gelben Heft zusätzliche Früherkennungsinformationen. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für das einzelne Kind ergänzen die Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen, die ebenfalls von der GKV gefördert wird.“

Gelbe Hefte werden durch neue Einlegeblätter ergänzt

Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Neugeborene ein Gelbes Heft, das sämtliche ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9; Z1 bis Z6) enthält. Gelbe Hefte, die davor ausgehändigt wurden, können weiter genutzt werden. Eltern erhalten für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder entsprechende Einlegeblätter von ihrer Zahnarztpraxis. Ab sofort ist es also für alle Eltern wichtig, das Gelbe Heft ihres Kindes auch zum Zahnarzttermin mitzunehmen, damit die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse – wie in der Kinderarztpraxis – eingetragen wird.

Vorteile des erweiterten Gelben Heftes auf einen Blick

  • Bessere Zusammenarbeit: Kinderärztinnen und Zahnärzte arbeiten enger zusammen – für eine ganzheitliche Vorsorge.
  • Bessere Übersicht: Alle wichtigen Vorsorgetermine – ärztlich und zahnärztlich – in einem Dokument.
  • Mehr Aufmerksamkeit für Zahngesundheit: Der Zahnarzttermin wird so selbstverständlich wie der Kinderarzttermin.
  • Frühe Kariesvermeidung: Durch regelmäßige Kontrollen, Tipps zur Zahnpflege und Ernährung kann frühkindliche Karies verhindert werden.

Zucker-, Tabakwaren- und Alkoholabgabe von Ärztepräsident gefordert

Mit Versprechen für eine bessere Gesundheit der Menschen in Deutschland und vielleicht sogar Lebensverlängerung wirbt der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, für eine neue Abgabe auf Alkohol, Tabakwaren und Zucker. Bei wirkungsvoller zweckgebundener Verwendung der daraus resultierenden Einnahmen könnte sich wahrscheinlich „eine Mehrheit dem anschließen“, sagte Reinhardt im Rahmen einer Neujahrspressekonferenz der Bundesärztekammer in Berlin. „Es wäre sinnvoll, das zu tun und die daraus entstehenden Einnahmen dem Gesundheitswesen zuzuführen.“

Der Ärztepräsident bedauerte, dass Lobbygruppen auf eine solche Forderung hin Verbotsvorwürfe erhöben. Er verwies auf Großbritannien, wo infolge einer Zuckersteuer zuckerhaltige Getränke teurer geworden seien. Diabeteszahlen könnten so sinken. „Das erfordert einen gewissen politischen Mut“, räumte Reinhardt ein.

Gewinn „lebenswerter, gesunder Lebensjahre“
Es könne etwa damit geworben werden, dass mit solchen Abgaben zum Beispiel gesundes Verhalten im Kindergarten- oder Grundschulalter angeregt werden könnte. So könnten „lebenswerte, gesunde Lebensjahre“ gewonnen werden. Angesichts klarerer wissenschaftlicher Hinweise auf die Wirksamkeit sei es dafür „hohe Zeit“.

Zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen forderte Reinhardt unter anderem die Entlastung der Beitragszahlerinnen und -zahler von den Kosten für die Versicherung der Bürgergeldbeziehenden. Er bekräftigte das Ziel konkreter Vorschläge zu den GKV-Finanzen bis Ende März. Als Hauptunterschied zwischen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und ihrem Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) nannte Reinhardt ihre größere Bereitschaft, auf die Gesprächspartnerinnen und -partner aus dem Gesundheitswesen konkret einzugehen. Diese sei bei dem Mediziner Lauterbach nicht so stark ausgeprägt gewesen – was aber „nicht böse“ gemeint sei. Warken ist laut Reinhardt in ihrem Amt angekommen.

Quelle: dpa

Patientenschützer wünschen sich Honorardeckel für Ärzte zurück

Die derzeitige Ärzte-Honorierung wird von der Stiftung Patientenschutz kritisiert. Sie fordert eine Rückkehr zum Vergütungsdeckel. Warum?

Im Rahmen der Diskussion um die Finanzierung des Gesundheitssystems sieht die Stiftung Patientenschutz in der Honorarreform zugunsten der Ärzte eine Ursache dafür, dass die Zahl der Arztbesuche von Patienten angestiegen ist. „Die vor einem Jahr eingeführte Ärzte-Honorierung trägt Mitschuld an vielen Arzt-Patienten-Kontakten“, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. „Es war ein Fehler, dass die Politik auf Drängen der Kassenärztlichen Vereinigung die ambulant-ärztliche Entbudgetierung beschlossen hat. Jetzt wird bei jedem Arztbesuch Kasse gemacht. Folge sind unsinnige Wiedereinbestellungen.“

Wie schon zuvor für Kinderärzte war im Frühjahr 2025 für Hausärzte die Deckelung ihrer Vergütungen durch Quartalsbudgets entfallen. „Das ist ein Beispiel dafür, dass der Bundestag der Kassenärzte-Lobby auf den Leim gegangen ist. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte jahrelang darüber geklagt, dass nicht allen ärztlichen Mitgliedern ausreichend Geld am Ende eines Quartals zur Verfügung stehe“, sagte Brysch. „Die Wiedereinführung des festen Budgets ist aber notwendig.“ So sei auch eine effiziente Kostendämpfung möglich.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, räumte indirekt problematische Folgen des Vergütungssystems ein. „Die hohe Zahl der Arztkontakte kann nicht allein mit dem Verhalten der Patientinnen und Patienten erklärt werden. Eine der Ursachen dürfte auch das Vergütungssystem für die Praxen und Kliniken sein. Ich sage mal salopp: Wer Fälle bezahlt, bekommt Fälle“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Darum müssen wir uns Gedanken machen, wie wir die Honorierung so umbauen, dass falsche Anreize und ein Missbrauchspotenzial so weit wie möglich vermieden werden. Das benötigt aber Zeit.“

Quelle: dpa