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Kurzarbeitergeld

StartseiteKurzarbeitergeld

FAQs zum Corona-Virus und zur Kurzarbeit!

 

Die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland wirft in vielen Unternehmen insbesondere arbeitsrechtliche Fragen auf.

In der Downloadsektion auf dieser Seite haben wir zwei pdf-Dateien hinterlegt. Diese enthalten wichtige Informationen zum Thema Kurzarbeit sowie Fragen und Antworten zum Corona-Virus.

 

UPDATE vom 23.04.2020:

 

Pandemieplan für Dentallabore

Der Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. (AVZ) hat eine kleine Orientierungshilfe für die immer noch andauernde COVID-19-Pandemie erstellt. Diese soll Ihnen helfen, für Ihr Labor geeignete Maßnahmen zu ergreifen und zu dokumentieren.

 

UPDATE vom 20.04.2020:

 

Absage Partnertreff

Sehr geehrte Mitglieder,

aufgrund der Corona-Pandemie und der Empfehlung der Bundesregierung haben wir uns dazu entschieden, den für das erste Juli-Wochenende geplanten Partnertreff abzusagen. Die Absage fällt uns nicht leicht, jedoch stehen für uns die Gesundheit und Sicherheit aller Teilnehmer an erster Stelle.

Die Generalversammlung wird auf jeden Fall, wahrscheinlich in digitaler Form, stattfinden.

Weitere Information zur Durchführung der Generalversammlung erhalten Sie rechtzeitig.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr DENTAGEN-Team

 

UPDATE vom 14.04.2020:

 

Offener Brief an die Politik – Corona Schutzschirm für Zahnärzte

Der Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. hat sich mit einem offenen Brief an die Ministerien Gesundheit, Minister Jens Spahn, und Wirtschaft, Minister Peter Altmaier, in Berlin gewandt.

Die PDF-Datei mit dem Brief können Sie sich hier herunterladen.

 

UPDATE vom 01.04.2020:

 

Einführung von Kurzarbeit bei DENTAGEN

Sehr geehrte Mitglieder,

die Corona-Krise hat Deutschland fest im Griff und wirft ihre Schatten auf unser gewohntes Leben.

Von vielen Mitgliedern haben wir die Information erhalten, dass kaum noch Aufträge hereinkommen und viele bereits Kurzarbeit beantragt haben bzw. überlegen, diese zu beantragen.

Wir haben uns nun dazu entschieden, zum 01.04.2020 Kurzarbeit einzuführen. Dadurch bedingt passen wir auch unsere Geschäftszeiten bis auf weiteres an. Sie erreichen uns in der Geschäftsstelle zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag: 09.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 14.00 Uhr

Durch die Kurzarbeit wollen wir unser Tagesgeschäft in vermindertem zeitlichem Umfang und mit einer verminderten Anzahl an Mitarbeitern in der Geschäftsstelle aufrechterhalten.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr DENTAGEN-Team

 

Blitzumfrage Mittelstandsverbund „Verzögerungen bei der Beantragung von KfW Krediten“

Vom Mittelstandsverbund haben wir die Information erhalten, dass eine „Taskforce Liquidität für den Mittelstand“ ins Leben gerufen wurde. Informationen zu der Taskforce finden Sie unter https://www.mittelstandsverbund.de/politik/coronavirus/taskforce-liquiditaet.

Bitte helfen Sie mit bei der Gewinnung von wichtigen Daten über die Lage in Ihrem Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf das Antragsverfahren bei der Kreditvergabe über die KfW:

Zu der Blitzumfrage (selbstverständlich DSGVO-konform anonymisiert) gelangen Sie hier:

https://www.mittelstandsverbund.de/blitzumfrage

Die Umfrage wird wöchentlich wiederholt. Die Ergebnisse sollen wöchentlich auf www.mittelstandsverbund.de veröffentlicht werden.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

 

UPDATE vom 27.03.2020:

 

NRW-Soforthilfe 2020

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die NRW-Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Den Link und den FAQ-Katalog als Ausfüll-Hilfe finden Sie auf der Webseite des Landes https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Bitte beachten Sie folgendes: Das Antragsverfahren ist ausschließlich medienbruchfrei digital durchführbar. Bitte den Antrag nicht ausdrucken. Antragsteller können ihren Antrag online auszufüllen und absenden. Sie erhalten im Anschluss eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Der Link für das Antragsverfahren ist noch nicht online, soll jedoch am heutigen Freitag noch freigeschaltet werden.

Achtung! Ausgedruckte Anträge, die postalisch oder per Mail an die Bezirksregierung oder an das Wirtschaftsministerium gestellt werden, können nicht verarbeitet werden.

 

Die Links zu den Programmen anderer Bundesländer (soweit bekannt) sowie die Hinweise für die nötigen Unterlagen für die Antragstellung finden Sie auf unserer Internetseite:

  • Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.
  • Im Rahmen des Antrags ist die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht anzugeben.
  • Außerdem werden die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigentümer abgefragt.
  • Abgefragt wird zudem die Adresse des Unternehmens, sofern diese von der Privatadresse abweicht.
  • Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos für die Auszahlung.
  • Abgefragt werden außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.
  • Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten abgefragt.

Hinweis: Nordrhein-Westfalen fördert nach der Kleinbeihilfen Regelung des Bundes. Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich.

Für unsere Mitglieder außerhalb Nordrhein- Westfalens:

Auch andere Bundesländer haben ähnliche Programme aufgelegt oder zumindest in Arbeit:

Baden-Württemberg: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Bayern: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Berlin: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

Brandenburg: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Bremen: https://www.handelskammer-bremen.de/coronavirus/corona-soforthilfe-programm-4741218

Hamburg: https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

Hessen: https://www.fr.de/rhein-main/ansturm-corona-soforthilfe-hessen-erwartet-13619081.html

Mecklenburg-Vorpommern: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe

Niedersachsen: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Soforthilfe-Corona/index.jsp

Nordrhein-Westfalen: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Rheinland- Pfalz: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Saarland: https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/kleinunternehmer-soforthilfe/kleinunternehmer-soforthilfe_node.html

Sachsen: https://www.sab.sachsen.de/meta/sab-news.jsp

Sachsen-Anhalt: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen

Schleswig-Holstein: https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

Thüringen: https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#foerderzweck

Sollte Ihr Bundesland nicht aufgeführt sein, nehmen Sie bitte mit den zuständigen Kammern Kontakt auf. Wir werden die Liste permanent weiter pflegen.

DENTAGEN wird Sie bei dem Ausfüllen des Antrags unterstützen. Wenden Sie sich hierzu bitte per Telefon  an Herrn Landmesser unter 02309-7847028.

 

UPDATE vom 20.03.2020:

 

Hinweise zur IT-Sicherheit in medizinischen Einrichtungen

Funktionssicherheit von vernetzten Geräten, Informations- und Kommunikationsmitteln gewährleisten

Im Zusammenhang mit der Pandemie COVID-19 stehen medizinische Einrichtungen vor besonderen Herausforderungen. Das Virus beansprucht in vielen Bereichen eine erhöhte Aufmerksamkeit und die Verlagerung von Kapazitäten. Dabei ist es wichtig Sicherheitslücken auch in kurzfristig eingerichteten IT-Lösungen zu vermeiden und Schutzmechanismen gegen Cyberangriffe aufrechtzuerhalten.

Der Ausfall der IT-Infrastruktur in medizinischen Einrichtungen kann unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Einrichtung und damit auf die Gesundheit von Patienten haben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zwei Dateien im Downloadbereich.

 

UPDATE vom 16.03.2020:

Voraussetzung:
Es muss mindestens 10 % Arbeitsausfall bei einem Drittel der Arbeitnehmer bzw. Abteilung vorliegen.

Antrag stellen:
Zunächst muss eine Anzeige über Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort gestellt werden (s. Anlage) Dieser Antrag kann auch direkt unter folgendem Link auf der Internetseite online gestellt werden:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

Nach Prüfung der Anzeige wird sich die Agentur für Arbeit mit Ihnen in Verbindung setzen, eine Stamm-KUG Nr. vergeben und weitere Schritte mittteilen.

Es müssen Stunden über die tatsächlich geleisteten Stunden bzw. über die ausgefallenen Stunden aufgezeichnet werden (s. Anhang).

Den Leistungsantrag reichen Sie bitte unterschrieben bei der Agentur für Arbeit ein.

Erstattung:
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 – 67 % (individuell abhängig von Steuerklasse und Kinderfreibeträge) des Nettolohns. Das KUG wird vom Arbeitgeber über die Abrechnung ausgezahlt und dieser erhält das komplette Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit erstattet.

Zur Zeit trägt der Arbeitgeber nur die Sozialversicherung auf das KUG, dies soll allerdings ab April auch erstattet werden.

 

Downloads

  • Kurzarbeit (PDF)
  • Arbeitsrecht FAQs zum Corona-Virus (PDF)

UPDATE 23.04.2020

  • Pandemieplan für Dentallabore

UPDATE 14.04.2020

  • Offener Brief an Politik – Corona Schutzschirm für die Zahnärzte (PDF-Datei)

UPDATE 27.03.2020

  • Muster Stundung Sozialversicherungsabgaben (Word-Datei)
  • Muster Kurzarbeit betriebliche Einheitsregelung (Word-Datei)

UPDATE 20.03.2020

  • LKA NRW Hinweise zur IT-Sicherheit (PDF)
  • Checkliste Kontaktaufnahme ZAC LKA (PDF)

UPDATE 16.03.2020

  • Stundenaufzeichnung (Excel)
  • Anzeige Arbeitsausfall (PDF)

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Landabsatz 10
45731 Waltrop

Telefon 02309 784 70 0
Freecall 0800 DENTAGEN
Fax 02309 784 70 15
E-Mail info@dentagen.de

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