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Aktuelle Angebote der R+V zur Betriebshaftpflicht und zur Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Die R+V-Versicherung hat ihre Wurzeln in der genossenschaftlichen Bewegung und zählt heute zu den führenden Versiche­rern Deutsch­lands. Seit vielen Jahren ist sie auf Wachstumskurs – fast neun Millionen Kunden vertrauen auf ihre Leistungen. Die R+V bietet maßgeschneiderte, innovative Versicherungslösungen.

Ein Vertriebsweg für gewerbliche Verbund­gruppen, Verbände und Genossenschaften – das Cluster med. Berufe der R+V hat sich exklusiv auf die Bedürfnisse des Gesund­heitsmarktes eingestellt. Neben der branchenspezifischen betrieblichen Absicherung stehen auch individuelle Vorsorgelösungen im Vordergrund.

Betriebshaftpflicht mit Zusatzbaustein für Additive Druckverfahren. Diese beinhaltet u.a.

  • Produktvermögensschäden (Erweiterte Produkthaftpflicht):
  • Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden
  • Weiterver- oder -bearbeitungsschäden
  • Aus- und Einbaukosten, einschließlich Einzelteileaustausch
  • Schäden durch Maschinen, Formen und Maschinen- oder Steuerungsteile
  • Schäden durch mangelhafte Verpackungsmaterialien (mit und ohne EAN-/Strich-Codierung)
  • Prüf- und Sortierkosten
  • Ersatzleistung in Höhe der VSU für sonstige Schäden/2-fach,

sowie eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf 5 Jahre oder auch Regelungen zu Bearbeitungsschäden.

GGF-Versorgungen

Ein weiteres Angebot der R+V bezieht sich auf die Geschäftsführerversorgungsverträge bei GmbHs. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien professionellen Versorgungsanalyse sowie einer Beratung, damit eines gesetzeskonforme Versorgung gewährleistet werden kann. Ergreifen Sie die Chance bis zum 30.06. und sichern Sie sich Ihre eigene Zukunft und die Zukunft Ihres Unternehmens.

Ihr Ansprechpartner:

Pierre Reß – Koordination bundesweiter Außendienst für DENTAGEN-Mitglieder
Universitätsstr. 91
50931 Köln
T 0151 26410457
F 0611 1822 75 151
Pierre.Ress@ruv.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

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Neuigkeiten zum Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021

Ein Beitrag von Judith Röder, ServiCon Anwaltsnetz

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die fachliche Weisung „Regelungen zum Ver­fahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021“ veröffentlicht. Sie enthält u.­ a. Regelungen zur Einbringung von Erholungsurlaub und zur Behandlung von Sonderzahlungen. Darüber hinaus wurden die aktuellen Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeiter­geldes (Kug) publiziert.

Berlin, 5. Januar 2021 – In der Weisung werden einige untergesetzliche Verfahrensver­ein­fachungen des Jahres 2020 zum Kurzar­beitergeld (Kug) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und weitere Regelungen getroffen. Im Wesentlichen beinhaltet sie folgende Regelungen:

  • Die mit Weisung vom 30. März 2020 getroffenen Verfahrensvereinfachungen werden ab dem 1. Januar 2021 teilweise aufgehoben. Der Kurzantrag kann bis zum 31. Dezember 2021 weiterverwendet werden. Sofern zusätzlich die Förderung nach § 106a SGB III (Qualifizierung während Kurzarbeit) beantragt wird, kann der Kurzantrag nicht genutzt werden.
  • Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld kann für Arbeitsausfälle an Sonn- und Feier­tagen nur bestehen, wenn die betreffenden Beschäftigten an diesen Tagen gearbeitet hätten. Hinsichtlich der möglichen Branchen wird auf § 10 ArbZG verwiesen. Die vorgesehene Diensteinteilung ist nachzuvollziehen, beispielsweise anhand von Dienst- oder Einsatzplänen.
  • Zur nachträglichen Antragstellung für Kurzarbeitergeld gilt: In der Regel wird gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung eine Abrechnung des Kurzarbeitergeldes erstellt und an die BA übermittelt. Diese Anträge können vor Ablauf des Monats ohne weitere Erklärungen des Arbeit­gebers entgegengenommen werden. Sofern sich in diesen Fällen bis Monats­ende noch Änderungen ergeben, ist der Leistungsantrag mit einem Korrektur­antrag mit der nächsten Entgeltabrech­nung vom Arbeitgeber zu korrigieren und bei der BA einzureichen. Zur Mitteilung von leistungsrelevanten Änderungen ist der Arbeitgeber nach § 60 SGB I verpflichtet. Sofern hierzu Verstöße festgestellt werden, ist das Vorliegen einer Ordnungs-widrigkeit zu prüfen. Nach § 328 Abs. 1 Nr. 3 SGB III können erbrachte Leistungen aufgrund der vorläufigen Entscheidung mit eingehenden Korrekturanträgen verrechnet werden.
  • Der Verzicht auf die Ausstellung von Bescheinigungen für den erhöhten Leistungssatz wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die entsprechenden Nachweise hat der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin beim Arbeitgeber vor­zulegen. Die Nachweise sind durch den Betrieb für eine spätere Prüfung aufzu­bewahren.

  • Mögliche Grenzschließungen innerhalb der EU, die von den Nachbarländern vorgenommen werden, sind in Hinblick auf Grenzgänger so zu bewerten, als wäre diese Maßnahme in Deutschland eingetreten. Da bei vergleichbaren inländischen Sachverhalten Kurzarbeit und Quarantänemaßnahme zeitgleich vorliegen können (vgl. § 56 Abs. 9 IfSG), können Beschäftigte, die durch eine Quarantänemaßnahme am Erreichen ihres Arbeitsplatzes gehindert werden, beim Vorliegen der sonstigen Voraus­setzungen Anspruch auf Kug haben.
    Anders als bei innerdeutschen Sachver­halten ist hier unerheblich, ob erst die Kurzarbeit oder erst die Quarantänemaß­nahme vorlagen. Um zu vermeiden, dass gleichzeitig Kug und eine Entschädigung für die staatliche Quarantänemaßnahme bezogen wird, ist gegenüber der BA zu versichern, dass die Betroffenen seitens ihres Heimatstaates keine Entschädigung für den mit der Grenzschließung verbundenen Verdienstausfall bekommen.
  • Nach einer bis zum Ende dieses Jahres befristeten Sonderregelung hat die BA Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, dann bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt, wenn sie, statt einmalig ausgezahlt zu werden, gezwölftelt und monatlich ausgezahlt werden. Diese Sonderregelung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
  • Nach einer bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Sonderregelung, hatte die BA davon abgesehen die Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr zur Vermeidung von Kurzar­beit einzufordern. Diese Sonderregelung ist nicht verlängert worden. Der nicht verplante Urlaub aus dem Urlaubsjahr ist damit grundsätzlich zur Vermeidung von Kurzarbeit einzubringen.
    Zum Umgang mit Resturlaub aus 2020 sind zwei Fallgestaltungen zu unter­scheiden:
    a) Eine Übertragung des Urlaubs in das Folgeurlaubsjahr aufgrund einer arbeits- oder tarifvertraglichen Regelung ist möglich: Sofern noch übertragene Restur­laubs­ansprüche vorhanden sind, sind diese zur Vermeidung von Arbeitsaus­fällen einzusetzen. Das heißt, Arbeit­geber haben mit Beschäftigten, die noch „alte“, bisher unverplante Urlaubsan­sprüche haben (die zu verfallen drohen), den Antritt dieses Urlaubs in Zeiten mit Arbeitsausfall im Betrieb zu vereinbaren. Die vorrangigen Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen vor.
    b) Eine Übertragung des Urlaubs in das Folgeurlaubsjahr aufgrund oder wegen Fehlens einer arbeits- oder tarifvertrag­lichen Regelung ist nicht möglich: Diese Urlaubsansprüche sind zwingend zur Vermeidung der Kurzarbeit spätestens bis zum Ende des Urlaubsjahres einzubringen.

Judith Röder

Ab dem 1. Januar 2021 ist nicht verplanter Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr 2021 zur Vermeidung von Kurzarbeit wieder einzufordern Dabei gilt immer, dass vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer der Urlaubsgewährung nicht entgegenstehen dürfen.

In diesem Zusammenhang wurde das FAQ-Papier der BA für die Beratung zur Antrag­stellung und Berechnung von Kurzarbeiter­geld (Stand 22. Dezember 2020) aktualisiert. Darüber hinaus wurden aktuelle Tabellen mit den pauschalierten Nettoent­gelten für das Kurzarbeitergeld veröffentlicht.

TIPP: DENTAGEN-Mitglieder sowie deren Kunden können die kostenfreie Telefonberatungs-Hotline des ServiCon Anwalts­netzes in den Bereichen Medizin­recht, Steuerrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht nutzen. Rufen Sie doch mal an.

ServiCon Service & Consult eG
An Lyskirchen 14
50676 Köln
T 0221 355371-0
F 0221 355371-50
info@ServiCon.de
www.servicon.de

Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

Eine gemeinsame (virtuelle) Tour

»DENTAGEN meets Dental Direkt«


„Das Jahr 2020 hat uns als größter europäischer Hersteller von dentalem Zirkonoxid deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Etablierung einer ‚krisenfesten‘ Kommunikationsstruktur ist, die unsere Kunden und Partner-Labore – national wie interna­tional – über unsere Produkte und Dienstleistungen valide informiert. Wir erkannten schnell, dass (Live-)Webinare dabei unerlässlich sind.

Es ist ein schöner Zufall, dass wir am 20. Januar 2021 unser erstes Webinar überhaupt für DENTAGEN-Mitglieder erfolgreich durchgeführt haben. Hierbei ging es weniger um die Handhabung konkreter Produkte – ein Projekt für künftige DD Webinare – als vielmehr darum, den Teilnehmenden einen verlässlichen Eindruck von Dental Direkt und dessen Unternehmensphilosophie zu ermöglichen.

Station 1: Die »gläserne« Zirkonoxid-Produktion

Nach kurzer Vorstellung der Kooperation durch Sebastian Landmesser (Geschäfts­stellenleitung DENTAGEN) hat Uwe Greitens (CEO Dental Direkt) durch die »gläserne« Produktion geführt und die einzelnen Produktionsschritte erläutert, die aus dem weißen Rohpulver ein fertiges und klinisch bewährtes Medizinprodukt machen – von der uniaxialen Presse über das isostatische Nachverdichten bis hin zum Sintervorgang und der endgültigen Kontrolle durch unsere Qualitätssicherung.

Station 2: Technologie- und Fräszentrum

Als Komplettanbieter führte die gemeinsame Tour nicht an unserem Fräs- und Technologiezentrum vorbei. Marcel Brüggert (CEO Dental Direkt) hat hier übernommen und den hochmodernen Maschinenpark und die umfassenden Fräsdienstleistungen vorgestellt und einige Dentalingenieure, Zahntechniker-Meister und CAD/CAM-Experten zu Wort kommen lassen, die auf technische Details eingingen.

Station 3: Technologie- und Werkstoffkonzepte für mono­lithische Versorgungen

Mit über 430 Zirkonoxid-Varianten bieten wir für jede Indikation ein funktionales und ästhetisches Material. Die dritte Station der gemeinsamen Tour hat Uwe Greitens genutzt, um konkreter in die zahntechnische Materie einzutauchen. Dabei standen unsere Technologie- und  Werkstoffkonzepte für monolithische Versorgungen im Vorder­grund, und alles, was dabei zu beachten ist, wie etwa Fragen nach einer indikations­gerechten Materialwahl, nach dem Licht­management, der richtigen Farbwahl, der richtigen Maskierung von dunklen Stümpfen und Hybrid-Abutments usw.

»Hier geht’s zum DD journal«

Für diejenigen, die jetzt neugierig geworden sind, liegt auf Anfrage eine Aufzeichnung des Webinars vor. Es finden sich ebenfalls zu diesen Inhalten interessante und aufklärende Beiträge, Tutorials und Anwendervideos auf unserer Wissens- und Informations­plattform DD journal, wo wir unsere Erfahrungen und unser Wissen teilen – denn wer Wissen teilt, kann Wissen erweitern.

Jedenfalls hoffen wir auf eine weiterhin partnerschaftliche Zusammenarbeit und blicken optimistisch in eine erfolgreiche Zukunft. Die Tour hat gerade erst begonnen…

Ihr Dental Direkt-Team“

Kontakt:

Dental Direkt GmbH

Industriezentrum 106 – 108

32139 Spenge

www.dentaldirek.de





Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

Höhere Entfernungspauschale ab Kilometer 21

Unternehmer und auch Arbeitnehmer, die mindestens 21 Kilometer von ihrem Firmensitz oder ihrer ersten Betriebsstätte entfernt wohnen, können seit dem 1. Januar 2021 eine erhöhte Kilometerpau­schale steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Abzug bringen. Dies gilt erst einmal befristet bis zum 31. Dezember 2026.

Bislang konnte jeder Berufstätige, Unter­neh­mer oder Mitarbeiter, für seine täglichen Fahrten zur Arbeit (erste Betriebsstätte/erste Tätigkeitsstätte) 0,30€ je Entfernungs­kilo­meter (sogenannte Entfernungspau­schal­e) als Betriebsausgaben bzw. Wer­bungs­kosten abziehen. Ob er dabei ein öffentliches Ver­kehrsmittel oder das Auto genutzt hat, er mit seinem Fahrrad zur Arbeit gefahren ist oder sogar zu Fuß unterwegs war, spielte keine Rolle. Die Pauschale war jedoch grundsätzlich auf 4.500€ jährlich begrenzt. Die Nutzung eines eigenen Pkw war hiervon jedoch nicht betroffen, d. h. sofern hier eine höhere Entfernungspau­schale als 4.500€ anfiel, konnte auch diese geltend gemacht werden.

Diese Höchstbetragsregelung bleibt auch weiterhin unverändert bestehen, doch zusätzlich wurde zum 1. Januar 2021 die Entfernungspauschale erhöht, allerdings befristet bis zum 31. Dezember 2026 und lediglich für diejenigen, die mehr als 20 Kilometer von der Arbeit entfernt wohnen. Dabei gilt die höhere Pauschale für längere Anfahrtswege nicht automatisch ab dem ersten Kilometer, sondern erst ab Kilometer 21.

Vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 sind somit abziehbar:

0,30€ für die ersten 20 Entfernungs­kilometer

0,35€ ab dem 21. Entfernungskilometer

Vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 steigt der Pauschalbetrag ab dem 21. Kilometer nochmals um 3 Cent, sodass folgende Beträge abziehbar sind:

0,30€ für die ersten 20 Entfernungs­­kilometer

0,38€ ab dem 21. Entfernungskilometer

 

Beispiel: Ein Unternehmer wohnt 38 Kilo­meter von seiner 1. Tätigkeitsstätte entfernt. Er fährt 2021 an 220 Tagen zur Arbeit.

Der Unternehmer kann 2021 insgesamt 2.706€ als Entfernungspauschale abziehen, 198€ mehr als bisher.

   220 Tage x 20 km x 0,30€              = 1.320€

+ 220 Tage x 18 km x 0,35€             = 1.386€

                                                             = 2.706€

Tipp: Durch die höhere Entfernungspau­schale können Unternehmer ihren Arbeit­nehmern auch höhere pauschal mit 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen­steuer) versteuerte Fahrtkostenzuschüsse zahlen.

Bei Firmenfahrzeugen muss Entnahme versteuert werden

Nutzt der Unternehmer sein Firmenfahrzeug auch für die Fahrten zum Betriebssitz, so muss er neben der Privatnutzung auch die Nutzung des Fahrzeugs für die Fahrten zur Arbeit als Entnahme versteuern.

Sofern kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, sind monatlich für jeden Entfernungs­kilometer 0,03 % des Brutto­listenpreises (BLP) im Zeitpunkt der Erst­zulassung als Entnahme anzusetzen.

Nutzt der Beispielsunternehmer sein Firmen­fahrzeug mit einem Bruttolisten­preis von 40.000€ für die Fahrten zur Arbeit, bedeutet das eine Entnahme in Höhe von 2.766€, die seinem Gewinn hinzuzurechnen ist.

Nutzungsanteil für Fahrten zur Arbeit

0,03 % x 40.000€ x 12 Mon. x 38 km = 5.472€

5.472€ pauschale Nutzungsentnahme abzgl. 2.706€ Entfernungspauschale = 2.766€

Höhere Entfernungspauschale auch bei doppelter Haushaltsführung

Auch Unternehmer und Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung profitieren von der höheren Entfernungspauschale, denn sie gilt auch für die wöchentliche Familienheim­fahrt.

So kann ein Unternehmer, der an 30 Wochenenden zu seinem 400 Kilometer entfernten Wohnort pendelt, im Jahr 2021 für seine Familienheimfahrten 4.170€ als Betriebsausgaben abziehen und damit 570€ mehr als in 2020.

Hinweis: Bei Dienstreisen bleibt hingegen alles beim Alten. Hier sind die tatsächlichen Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrs­mittel abziehbar oder 0,30€ je gefahrenen Kilometer, sofern der eigene Pkw genutzt wird. Beim betrieblichen Fahrzeug kann der Unternehmer alle anfallenden Fahrzeug­kosten (Benzin, Versicherung, Kfz-Steuer, Reparaturkosten) sowie die Abschrei­bung als Betriebsausgaben abziehen.




Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
im ETL ADVISION-Verbund aus Köln, spezialisiert
auf die Beratung von Heilberufen

ETL ADVISA Köln
Tel.: 0221 9410198-0
advisa-koeln@etl.de
www.etl.de/advisa-koeln

Quelle: DENTAGEN Info 2021/01

DENTAGEN-Marktplatz


Schnell und einfach einkaufen

Die Profitieren Sie ab Sommer vom neuen und exklusiven Marktplatz für alle DENTAGEN-Mitglieder. Kaufen Sie ein, wann immer Sie wollen und genießen Sie darüber hinaus weitere Dienstleistungen eines modernen Marktplatzes.

Auf unserem Marktplatz können Sie direkt bei unseren Kooperationspartnern bestellen und sparen dadurch den mühsamen Preis­vergleich bei verschiedenen Shops und haben gleichzeitig Zugriff auf ein riesiges Sortiment. Sie benötigen keine Vielzahl von Log-In-Namen und Passwörtern.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Mit nur einem Log-in haben Sie Zugriff auf das größte Online Produkt-Angebot der Dentalwelt
  • Beste Warenverfügbarkeit
  • Schnellste Lieferfristen
  • Easy Ordering: Bestellvorlagen, Reminder, Bestellhistorie etc.
  • Passgenaue Angebote aufgrund der Bestellhistorie und Online-Bewegungs­daten
  • Verbesserte Budgetkontrolle
  • Dokumentations-Support im Rahmen der MDR
  • Effizienter Zugang zu Innovationen. Externe Kunden haben zwar einen Ein­blick in den Shop, sehen jedoch keine Preise.

Wie erfolgt die Bestellung auf dem Marktplatz?

  • Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten auf unserer Internetseite ein.
  • Auswahl des Produktes über den Produktkatalog oder die Produktsuche. Ihr DENTAGEN-Preis wird Ihnen direkt angezeigt.
  • Sie legen die Produkte in den Warenkorb und versenden die Bestellung. Eine Bestätigung geht Ihnen automatisch zu vom DENTAGEN-Marktplatz. Die Abrechnung erfolgt wie bisher über die Zentralregulierung.
  • Der Versand erfolgt direkt aus dem Lager des Kooperationspartners. Das Retourenhandling erfolgt durch den Verkäufer.

Viele DENTAGEN-Kooperationspartner haben ihr Mitwirken bereits zugesagt. Mit einigen befinden wir uns noch in Gesprächen. Durch die bisherigen Zusagen entsteht der größte dentale Marktplatz und das exklusiv für DENTAGEN-Mitglieder. Für den nichtdentalen Bereich befinden wir uns in Gesprächen mit weiteren Anbietern.

Über den weiteren Verlauf und den Startschuss zum Marktplatz werden wir Sie rechtzeitig informieren.





Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

Modern, zielführend und nutzerorientiert

Wir überarbeiten die DENTAGEN-Internetpräsenz für Sie

Im Frühjahr wird die DENTAGEN-Internetseite in einem neuen und modernen Gewand erscheinen. Dabei haben wir es uns zum Ziel gesetzt, unser Angebot im Netz noch zielführender und nutzerorientierter zu gestalten. Neben einem erweiterten Funktions­umfang wird die neue Seite auch eine ziel­gruppengerechte Auf­teilung mit diver­si­fizierten Angeboten für Dentallabore, Zahnarztpraxen und Patienten erhalten.

Die gewohnte Aufteilung in einen öffentlichen Bereich und einen Mitgliederbereich wird beibehalten. Innerhalb des Mitglieder­bereichs werden wir eine Plattform für einen Infor­mationsaustausch implementieren.

Ziel ist es, sowohl den Austausch zwischen Ihnen und uns als auch den direkten Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen DENTAGEN-Mitglieds­betrieben zu stärken.

Durch die direkte Ansprache der verschiedenen Zielgruppen erhöhen wir die Sichtbar­keit unserer Dienstleistungen im Internet sowohl für Zahnärzte als auch für Patienten. Durch die Laborsuche werden Sie darüber hinaus sichtbarer für die Zahnärzte und Patienten in Ihrer Region.

Sobald wir unseren neuen Online-Auftritt fertiggestellt haben, werden wir Sie informieren.

Wir freuen uns, Ihnen demnächst die neue, aktualisierte und verbesserte dentagen.de vorzustellen.

Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01

JENS MELZER & JULIAN LENZ

Das Unternehmen trägt den Namen eines Erfinders und Revolutionärs: Soennecken. Wieviel ist geblieben vom Pioniergeist jener Tage, als Aktenordner und Locher die Bürowelt veränderten? Über Innovationsfreude, über Kunden, die gleichzeitig die Besitzer sind, über Sortimentskompetenz, über noch nicht absehbare Marktveränderungen durch Corona-Homeoffice, über die Forcierung des Eigengeschäfts, über Genossenschaft als zukunftsfähiges Unternehmensmodell und auch über die Liebe von zwei Rheinländern zum „EffZe“ sprach Journalist Bernd Overwien für „DENTAGEN INFO“ mit Jens Melzer (37), Leiter Vertrieb und Einkauf, und mit Julian Lenz (34), verantwortlich für Direktgeschäft und neue Vertriebsformen bei Europas umsatzstärkster Marketingkooperation der Bürobedarfsbranche, der Soennecken eG.

Herr Melzer, wann hatten Sie zuletzt einen Aktenordner in der Hand?

Eben noch. Sie werden lachen. Aber das war Zufall. Natürlich ist es so, dass die Digitalisierung des Büros uns heute umtreibt. Wie voll waren die Schreibtische noch 1980. Auch mit persönlichen Dingen. Und heute? Handy, Laptop und vielleicht eine Sonnenbrille.

Herr Lenz, und Sie? Wann haben Sie zuletzt einen Locher betätigt?

Ich habe in meinem Büro fünf Akten­ordner, in denen die Verträge meiner Kunden ganz klassisch von A bis Z sortiert sind. Daneben steht tatsächlich auch ein Locher.

54 000 aktive Artikel. Gibt’s eigentlich noch Bleistifte bei Ihnen?

MELZER: Ja.

Verstehen Sie, dass mich das als Old School Büromensch beruhigt?

LENZ: Wir haben sogar eine sehr gute Auswahl an Bleistiften.

Ihr Unternehmen basierte Ende des 19. Jahrhunderts auf Erfindergeist. Was ist davon heute noch zu spüren?

MELZER: Soennecken ist ein stark zukunftsorientiertes Unternehmen. Der Geist von Friedrich Soennecken schwingt bei uns immer noch mit. Kreatives Denken und Innovationen haben einen hohen Stellenwert, andererseits aber auch die traditionellen Kaufmannswerte wie Kunden­orientierung, Zuverlässigkeit und Qualität. Wir versuchen auch heute noch mit Innova­tionen zu punkten. Das WorkLab oder die Logistik mit robotergestützem Autostore sind über die Branche hinaus etwas wirklich Besonderes. Und so geht’s weiter in die nächsten Jahre.

Wie sehr stehen Ihre rund 500 Mitgliedsbetriebe da im Fokus?

MELZER: Traditionell sehr stark. Die Eigentümer sind ja zeitgleich unsere Kunden. Das ist eine ganz besondere Beziehung. Das ist auch für unsere 530 Mitarbeiter eine ständige Herausforderung.

Warum Menschen bei Genossenschaft auf Knopfdruck entweder an einen Sack Saatgut oder an Honecker dachten, ist ja hinlänglich durchgekaut. Warum ist Genossenschaft ein Unternehmensmodell der Zukunft?

LENZ: Wir glauben an die Zukunft des Fachhandels. Und an die enorme Bindung, die ein Fachhandel hat, wenn er sich zusammenschließt. Stellen wir mal die Rechtsform hinten an.

MELZER: Der ursprüngliche Gedanke der Genossenschaft ist moderner denn je. Gemeinsam mit unseren Fach­händlern bündeln wir Kräfte und shared economy ist bei uns gelebter Alltag. Das ist überlebenswichtig im Wettbewerb mit international agierenden Wettbewerbern.

Wer wäre das?

LENZ: Amazon beispielsweise, wir suchen Chancen und nutzen diese, obwohl viele glauben, wir hätten gar keine.

Für wen sind Sie konkret da?

MELZER: Für jeden, klingt abgedroschen, ist aber so. Sei es über die optimale Versorgung der Läger oder die direkte Auslieferung an Endkunden unserer Mitglieder oder die Aktivitäten im Eigen­geschäft, wie z. B. unserem Ladengeschäft Ortloff in Köln oder im Großkundenbereich, in dem wir selbst große Konzerne beliefern.

Alles konzentriert auf den klassischen Bürofachhandel?

MELZER: Nicht alles. Sortimentskom­petenz wird immer wichtiger. Was sind sinnvolle Sortimente, die ebenfalls im Büro relevant sind? Da ist Soennecken auf Fachhändler gestoßen, die nicht aus dem klassischen Bürobedarf kommen…

LENZ: Werkzeug, Hygiene, Kaffee oder EDV-Zubehör – nur ein paar Beispiele.

MELZER: Die Frage der Sortiments­vielfalt wird zukünftig immer stärker in den Fokus rücken. Ein Büro ohne Lebens­mittel, ohne Hygieneartikel, ohne Arbeits­schutz oder auch Technikprodukte findet ja gar nicht mehr statt. Wir haben uns dazu viele Gedanken gemacht und unsere Entscheidungen haben sich bislang als richtig erwiesen. Aber es geht ja weiter. Sortimentserweiterung bedeutet auch das Werben um neue Kundengruppen.

Welchen Stellenwert hat dabei Ihr Eigengeschäft?

MELZER: Unser Eigengeschäft mit Ortloff im Einzelhandel ist für uns so etwas wie eine Blaupause für alle Händler, wie wir Prozesse besser gestalten und Kunden gewinnen und binden können. Mit der Übernahme der Nordanex, eine Verbundgruppe von IT-Systemhäusern, erschließen wir neue Kunden, bauen aber auch intern Netzwerke und Kompetenzen auf.

Wie radikal verändern Krisen den Markt für Sie?

MELZER: Nicht radikal. Wir haben das 2009 in der Finanzkrise gemerkt oder heute in der Corona-Pandemie, wo sich für ganze Branchen die Existenzfrage stellte und stellt. Das ist bei uns nicht der Fall. Wenn wir von Umsatzrückgängen sprechen, dann meinen wir Minus fünf oder maximal zehn Prozent.

Gibt es bei Ihnen keine Bereiche, die aktuell überproportional betroffen sind?

MELZER: Schon, z. B. der Bereich Büro­einrichtung. Es fehlt die Investitions­lust der Unternehmen. Das Geld für „gönn‘ ich mir schicke Büros für meine Mitarbeiter?“ ist schon da. Es stellt sich nur die Frage, für wie viele Mitarbeiter? Denn wie viele Mitarbeiter kommen nach Corona aus dem Homeoffice permanent zurück in die Büros? Wir sehen es ja bei Soennecken selbst. Wir werden zukünftig dieselbe Mitarbeiterzahl haben oder vielleicht noch mehr, aber ob die alle zeitgleich in Büros arbeiten müssen? Das glaube ich persönlich nicht.

Jens Melzer

Aber beantwortet sich die Frage nicht erst nach Corona?

MELZER: Jein, nur die Frage nach den vor Ort arbeitenden Kollegen. Nein in Bezug auf sich verändernde Umsätze. Der Trend beim Umsatz pro Büromitarbeiter geht bei Soennecken kontinuierlich zurück, das müssen wir über neue Sortimente kompensieren oder über Verdrängung von Markt­begleitern wachsen. Dazu braucht es eine Verdrängungsstrategie und das ist auch eine unserer Chancen.

Wie nehmen Sie Ihre Mitgliedsbetriebe da mit? Leistet Soennecken beispielsweise Hilfestellung, um beim E-Commerce erfolgreich zu sein?

MELZER: Wir bieten alles an, ob Online oder Offline. Wenn man mal in die Branche guckt – wir sind ein sehr personal­intensives Unternehmen, aber wir leisten auch unheimlich viel für die Händler. Sie können mit uns im E-Commerce erfolgreich sein, indem sie unsere technische Infra­struktur nutzen. Wir sind dann Infrastruk­turgeber mit unseren technischen Platt­for­men wie offenem Shop oder geschlossenem Procurement-System. Wir bieten umfang­reiche Unterstützung im Bereich Kunden­akquise und Kundenbindung durch ver­schiedene Vermarktungskonzepte oder unter­stützen unsere Mitglieder bei der Nutzung unserer Logistikkompetenz bis hin zur Aufgabe des eigenen Lagers. Eigentlich braucht der Fachhändler dann noch nicht einmal mehr eine eigene Einkaufsabteilung – er muss dann nur noch seine eigene Vertriebsmannschaft in Bewegung setzen. Den Rest machen wir.

Ein klassisches Modulsystem?

LENZ: Nennen wir es lieber einen bunten Blumenstrauß. Jeder greift auf das zu, was er für sich als hilfreich erachtet. Das Angebot ist sehr umfangreich und wir hinterfragen es auch immer wieder. Bringt die Leistung noch Nutzen? Welche Leistungen müssen eventuell subventioniert werden? Das sind Gedanken, mit denen wir uns permanent beschäftigen.

Was ist MPS?

LENZ: Managed Print Service. Das bedeutet, dass ein Unternehmen beispielsweise keine Drucker mehr kauft, sondern diese mietet und für die gedruckte Seite bezahlt. Das Thema ist sehr aktuell. Nun müssen bei sinkenden Druckvolumen die Anbieter ihre Systeme mit digitalen Work­flows kombinieren und sich auf die neuen Herausforderungen wie die Verlagerung der Arbeitsplätze ins Homeoffice oder generelles mobiles Arbeiten einstellen.

Wie aktuell ist Artikel-Datenmanagement?

MELZER: Sehr aktuell. Wer den besten Datencontent liefert, ist am Markt erfolgreich. Wir haben diese Strategie relativ früh verfolgt. Mehr aus der Not heraus als wir 2009 den outgesourcten Lagerstandort zurückgeholt haben. Unsere Artikeldaten waren zu dieser Zeit nicht optimal, und wir hatten eine Riesenbaustelle. Wir haben damals alles neu aufgebaut, viel investiert, und dann gemerkt, dass wir in der Branche die einzigen sind, die wirklich gute Artikeldaten haben. Unsere Lieferanten sahen es nicht als ihr Kerngeschäft an, gute Artikeldaten zu haben. Wir hatten ein Alleinstellungsmerkmal, das nach wie vor ein wichtiges Erfolgs­kriterium ist. Aber auch hier gilt es, sich mit strategischen Fragen zu beschäftigen, wie etwa: Können wir uns Qualitätsabstriche zugunsten der Geschwindigkeit leisten?
Oder müssen wir es sogar?

Ist es für einen Händler easy in Ihrem Shopsystem zu bestellen?

MELZER: Ja. Vom Bestellprozess her ist es schlank, für die Händler und deren Kunden ist es schlank, und es ist günstig für die Händler. Über die Benutzerfreundlichkeit streiten sich die Geister. Fragen Sie zehn Leute, bekommen Sie zehn Meinungen. Aber wir arbeiten daran.

Crossmediale Vermarktung – sind Ihre Mitgliedsbetriebe da schon richtig unterwegs?

MELZER: Wenn wir unter crossmedial die Verzahnung von On- und Offline verstehen, dann sind viele gut unterwegs. Unsere Shops sind sehr weit verbreitet und dennoch sind auch noch viele gedruckte Kataloge im Einsatz. Auch Spezialver­marktungsthemen für gewisse Sortiments­bereiche werden gut genutzt.

Das Soennecken WorkLab – nehmen die Mitgliedsbetriebe die Einladung zum Brainstorm in einer kreativen Gesprächslandschaft gut an?

MELZER: Ja. In der „Vor-Corona-Zeit“ war das WorkLab jeden Tag, entweder intern oder extern, ausgebucht. Mitglieder bringen zum Beispiel ihre Kunden mit, um es ihnen zu zeigen. Soennecken gehört den Mitgliedern und im WorkLab kann man besonders darauf hinweisen – das ist mein Unternehmen. Auch externe Besucher nutzen die Räumlichkeiten gerne. Das Frauenhofer-Institut war zum Beispiel schon da – das WorkLab kann man auch als Externer ganz normal buchen.

Julian Lenz

WorkLab als interaktive Ideenschmiede. Gibt es einen Benefit fürs Unternehmen?

LENZ: Ja, sowohl für uns intern als auch für unsere Händler. Im WorkLab wird agil und kreativ gearbeitet. Ideen entstehen und können schneller umgesetzt werden. Zudem lernen wir dort in der eigenen Arbeit, welche Sortimente für den Megatrend des agilen Arbeitens notwendig sind. Um diese kümmern wir uns in unserer Sortimentsarbeit, sie werden zu neuen Fokussortimenten und damit zu neuen Umsatzchancen im Markt.

Genossenschaften fällt es nicht immer leicht, Ihre Mitglieder zum Mitmachen zu bewegen. Wie lebhaft sind eigentlich Ihre Generalversammlungen?

MELZER: Ich habe schon einige Versammlungen in unterschiedlichen Genossenschaften erlebt. Unsere ist die schönste (lacht).

Warum die schönste?

MELZER: Weil wir das immer verbinden mit dem Persönlichen. Wir haben eine Familienkultur. Da geht man manchmal hart miteinander ins Gericht, beispielsweise bei unserer Emanzipation mit dem Eigen­geschäft, was nicht flächendeckend gut ankam. Aber wir liegen uns auch in den Armen. Wir trinken ein Bier zusammen, oder auch mal zwei. Was die Beteiligung anbetrifft: Ein Drittel der Mitglieder kommt. Ein harter Kern mit ansehbarer Umsatzgröße.

Imagefilm mit Outtakes. Nicht jedes Unternehmen stellt Sequenzen ins Netz, in denen sich der Vorstandsvor­sitzende verhaspelt. Was ist das für ein Signal? Wir sind alle nur Menschen?

MELZER: Ja, so ist es gemeint. Wir haben bewusst gesagt, es ist kein Marketing-Gag, sondern zeigen ganz offen, wer wir sind. Wenn ich mir die Klickzahlen ansehe, hätten wir uns vielleicht den Imagefilm sparen können. Nein, im Ernst, es bringt zum Ausdruck, dass wir authentisch sind und die persönliche Nähe immer stark suchen.

Campino hat in seiner Biografie gesagt: „Zuhause ist da, wo man Weihnachten feiert“. Wo haben Sie Weihnachten gefeiert – was hat Corona zugelassen?

MELZER: Zehn Jahre in Köln. Ich bin ein klassischer Kölsche Jung, wie man ihn kennt. Habe aber auch Wurzeln im Ruhrpott, deshalb finde ich den Pott so sympathisch. Ich wohne jetzt in der Voreifel, wo ich groß geworden bin bei Zülpich, ein kleiner Ort, dort habe ich Weihnachten gefeiert, weil ich jetzt eine kleine Familie habe. Ein kleines Häuschen gebaut und eine bald zwei Jahre alte Tochter – ein Sonnenschein –, da macht Weihnachten Spaß.

LENZ: Ich habe Weihnachten nur zwei Kilometer von hier entfernt gefeiert, aber nicht direkt bei der Soennecken (lacht). Ich bin hier in der Nähe aufgewachsen, aber erst nach 29 Jahren haben sich meine Wege mit Soennecken gekreuzt.

Den Rheinländern sagt man nach, sie seien allein deshalb früh morgens schon begeistert, nur weil es hell wird. Ist das so?

MELZER: Oder wenn der EffZeh zumindest einen Punkt geholt hat. Auch das 1:2 gegen Bayern München hat uns begeistert.

Sie sind also FC-Fans?

MELZER: Volles Programm. Mit Leib und Leben und Dauerkarte. Meine Tochter war schon Mitglied beim FC, bevor ich sie überhaupt bei der Stadt Köln anmelden konnte.

Ach, das wollte ich noch fragen: Jacobs Kaffee steigt in den Gesundheitsmarkt ein und röstet keine Bohnen mehr, und Soennecken bietet Kaffeemaschinen an – abgerechnet wird pro Tasse. Ist das richtig?

MELZER: Ja! Warum? Nun, da kommen mehrere Komponenten zusammen. Kaffee und Büro – das passt. Es gibt ja längst die Automaten, da steckt man Geld rein und der Kaffee kommt. Dritte Besonder­heit im Bereich des Büromarktes: Jetzt kommen wir wieder zu MPS und zu Drucken und Kopieren, dort zahlt man auch pro Seite, irgendwann ist der Toner leer und muss nachgefüllt werden, das wäre bei der Kaffee­maschine eben der Kaffee, das Milchpulver oder die Kakaobohne. Irgendwann ist der Drucker vielleicht mal kaputt, genauso die Kaffeemaschine. Deshalb haben wir einen Versuch unternommen und auch den Händlern vorgestellt und gesagt: Eigentlich ist es doch egal, ob eure Techniker Kopierer und Drucker reparieren, oder eben auch Kaffeemaschinen. Denn wenn der Markt vor allem im Druckerbereich zurückgeht, überlegt euch doch mal: die Technik ist doch fast die gleiche. Pilot gestartet und tatsächlich: mit einer Minianleitung können Techniker diese Kaffeemaschinen reparieren.

Herr Melzer, Herr Lenz,  herzlichen Dank für das digitale Interview in diesen Zeiten!


Quelle: DENTAGEN INFO 2021/01