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CAMLOG stellt innovative Garantie vor

Mit patient28PRO profitieren auch Labore von kostenlosen Ersatzleistungen für Neuversorgungen

Eine vertrauensvolle Partnerschaft zeigt sich gerade im Garantiefall. Als etablierter Anbieter von Dental­implantaten steht CAMLOG für herausragende Qualität und hohe Produktsicherheit. Als eines der ersten Implantatunternehmen bringt CAMLOG mit patient28PRO nun ein Garantieprogramm auf den Markt, von dem erstmals im Falle eines Implantatverlustes neben dem behandelnden Team vor allem auch die Labore und der Patient profitieren. Im Interview stellen die CAMLOG Geschäfts­führer Martin Lugert und Markus Stammen die Besonderheiten von patient28PRO vor.

Die neue Garantie patient28PRO ist einzigartig auf dem deutschen Markt. Was beinhaltet diese Mehrwertleistung und was macht sie so besonders?

Lugert: Mit patient28PRO haben wir eine umfassende Garantie geschaffen, die an alle denkt: Chirurgen, Prothetiker sowie Zahntechniker und auch den Patien­ten, wie der Name des Programms schon verrät. Zusätzlich bieten wir mit patient28PRO erstmals eine Garantie, die neben dem Implantat auch die Prothetik kostenfrei ersetzt. Zur Neuversorgung steht das komplette CAMLOG Portfolio zur Verfügung, besonders hervorzuheben sind dabei auch unsere CAD/CAM Dienstleistungen von DEDICAM. Damit übernehmen wir einen Anteil an den Kosten und Dienstleistungen zur Neuversorgung der Patienten.

Sie sprechen vom kompletten CAMLOG Portfolio – wie viel Spielraum hat das Labor bei der Materialauswahl?

Stammen: Welche Materialien eingesetzt werden, hängt vom jeweiligen Behandler und Zahntechniker sowie dem Patienten ab. Das Labor entscheidet selbst, ob es eine Neuversorgung über DEDICAM fertigen möchte oder ob es Standard-Prothetikkomponenten für die Neuver­sorgung im eigenen Labor nutzen möchte.

Und in welchen Fällen greift das neue Garantieprogramm?

Stammen: Den Materialersatz für eine neue Versorgung leistet patient28PRO im Falle eines Implantatverlustes innerhalb von 5 Jahren nach Insertion. patient28PRO gilt unabhängig vom Kaufzeitpunkt für ab dem 1. Februar 2020 gesetzte Implantate von CAMLOG und BioHorizons als Hersteller.


CAMLOG Geschäftsführer Markus Stammen und Martin Lugert

Welche Voraussetzungen gibt es, um einen Garantiefall in Anspruch nehmen zu können?

Lugert: Um das Ersatzmaterial im Rahmen von patient28PRO zu erhalten, gibt es zwei Voraussetzungen: Es müssen die zum Zeitpunkt der Behandlung geltende Zweckbestimmung der CAMLOG Produkte sowie anerkannte zahnmedizinische Leitlinien eingehalten worden sein. Zusätzlich ist die Verwendung von Originalkomponenten notwendig.

Eine unbürokratische Abwicklung war Ihnen ebenfalls wichtig. Wie läuft diese in einem Garantiefall ab?

Stammen: Wir müssen bedenken, dass hinter jedem dieser Fälle ein Mensch steckt, dem schnellstmöglich geholfen werden muss. Deshalb steht patient28PRO für eine schnelle Abwicklung. Der Garantiefall wird über ein vollständig ausgefülltes Online-Formular auf der CAMLOG Website unter www.camlog.de/patient28pro eingereicht. Eine Einzelfallprüfung findet nur hinsichtlich der Zweckbestimmung und der Originalität der Produkte statt. Anschließend wird eine Fallnummer generiert, auf die sich alle Beteiligten bei der Bestellung der kostenlosen Ersatzmaterialien für die Neuversorgung beziehen.

Welche Vorteile haben die Labore, wenn sie über patient28PRO die Leistungen von DEDICAM in Anspruch nehmen?

Lugert: Wir sehen uns seit jeher als Partner der Labore. Deshalb war es uns besonders wichtig, ein Garantieprogramm zu entwickeln, das auch an die Zahntech­niker denkt. Die Labore haben jederzeit die Wahl, ob sie die prothetische Versorgung individuell mit DEDICAM oder mit den Standard-Prothetikkomponenten aus unserem Katalog kostenfrei herstellen möchten. Mit DEDICAM gewinnen die Labore vor allem an Zeit, die sie in ihrem Labor für kunden­individuelle Leistungen noch effizienter einsetzen können.

Weitere Informationen finden Sie unter www.camlog.de/patient28pro.

Quelle: DENTAGEN INFO 2020/01

Wegweisende Konzepte. Optimale Produkte. Zuverlässiger Service.

Die Pluradent Gruppe zählt zu den führenden Handels- und Dienstleistungsunterneh­men der europäischen Gesundheits­branche und ist eines der führenden Dentalfach­handels­unternehmen in Deutschland. Pluradent beliefert Dental­labore, Zahnärzte und Zahnkliniken mit Materialien, Ein­richtungen und Zähnen. Zudem bietet Pluradent ein umfangreiches Angebot an Service- und Dienstleistungen. Pluradent steht für innovative Konzepte, individuelle Lösungen und kompetente Beratung.

Neben dem klassischen Dentalhandel liegt der Fokus von Pluradent auf hochwertigen Dienstleistungen. Hierbei erkennt Pluradent frühzeitig Trends, die sich aus der Dynamik des Marktes und den Herausforderungen für Zahntechniker und Zahnarzt ergeben und setzt diese in individuelle und ganzheitliche Konzepte um. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem nachhaltigen Erfolg von Labor und Praxis. Pluradent ist in Deutschland an zahlreichen Standorten vertreten, um regionale Nähe zum Kunden zu ermöglichen. Die starke Präsenz vor Ort und die persönliche Beziehung zum Kunden zeichnen das Unternehmen aus. Seine Leistungsfähigkeit basiert auf gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeitern, die in modernen Unter­nehmensstrukturen arbeiten.

Zuverlässiger Technischer Service

Die Pluradent Technik/IT sichert die reibungs­lose Funktion von Geräten und Netzwerken in den Laboren und Praxen. Qualifizierte Mitarbeiter kümmern sich um Wartung, Instandhal­tung, Instandsetzung, gesetzlich geforderte Prüfung, Validierung, Montage und Umzug dentalspezifischer Systeme. Sie sorgen dafür, dass die Geräte, Einrichtungen und das IT-Netzwerk der Kunden störungsfrei laufen, so dass sich Zahntechniker und -ärzte ganz auf ihre Arbeit konzentrieren können.

Vielseitige Fortbildungsangebote

Profundes Wissen über Material und Methodik ist ein zentraler Erfolgsfaktor für jedes Labor und jede Zahnarztpraxis. Hinzu kommt die Fähigkeit, Potenziale, die sich durch neu entstehende Wertschöpfungspro­zesse ergeben, zu erkennen und zu nutzen. So profitieren Zahntechniker und Zahnärzte von den Angeboten der Pluradent Akademie: Sie Investieren in ihr Wissen und nutzen diesen Mehrwert für ihren persönlichen Erfolg.

Professionelle Praxisgrün­dung und -übergabe

Ein weiterer Bestandteil des breiten Leistungs­spektrums ist die Praxisbörse. Sie bietet eine professionelle Abwicklung bei einer Praxisgründung oder -abgabe. Kunden profitieren hier von der jahrelangen Erfahrung und dem umfassendes Markt­wissen der Spezialisten.

Breites Produktsortiment

Pluradent bietet im Materialbereich mit über 100.000 lieferbaren Artikeln alle Produkte des täglichen Bedarfs für Labor und Praxis. Das breit gefächerte Sortiment reicht von bewährten Produkten über innovative Marktneuheiten bis hin zur hauseigenen Qualitätsmarke PLULINE. Ein eigenes hochmodernes Zentrallager und Logistikzentrum in Kassel sichert den schnellen und zuverlässigen Versand aller Bestellungen.

Attraktive Raumkonzepte

Bestens ausgebildete Fachplaner und Interior Designer stehen bereit, um Zahn­techniker und Zahn­ärzte bei der Realisierung ihrer Wünsche zu unterstützen. Unabhängig davon, ob es sich um eine Neugründung, Modernisierung, Erweiterung oder einen Umzug handelt – gemeinsam mit dem Kunden entwickelt das Pluradent Team das passende Konzept und begleitet Zahn­techniker und Zahn­arzt durch den komplexen Prozess der Planung und Innenein­richtung bis hin zur Fertigstellung.

Erfolgreiche Existenzgründung

Das Pluradent Praxiskonzept ist ein detaillierter Plan, der alle wichtigen Meilensteine definiert und den Praxisgründer optimal dabei unterstützt, seine Praxisidee in die Tat umzusetzen: Von der Auswahl des richtigen Standortes, der fachlichen Ausrichtung, dem Patientenprofil, über die Finanzierung der Praxisgründung bis hin zum erfolgreichen Praxisstart.

Pluradent AG & Co KG
Kaiserleistr. 3
63067 Offenbach

 


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/01

 

Kartellrecht: Neuer Rahmen für datenbasierte Wirtschaft?


Die Bundesregierung stellte Anfang des Jahres den Entwurf für ein modernes Kartell­recht vor. Nach mehr als zwei Jahren Dis­kussionen, Studien und Expertengruppen wurden die neuen Ansätze nun der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Fokus der Wettbewerbshüter steht dabei die Digitalwirtschaft – und deren Auswirkungen gerade auf den Mittelstand.

Brüssel, 17. Februar 2020 – Die mit der Digitalisierung einhergehende Änderung wirtschaftlicher Machtverhältnisse stellt die Wettbewerbspolitik vor große Herausfor­derungen: Daten haben eine immer stärkere Bedeutung als Wertschöpfungsfaktor. In der digitalen Wirtschaft haben es daher gerade große Plattformen leichter, ihre Monopol­stellung auszubauen. So in etwa beschreibt der Gesetzgeber die Ausgangslage, deren negativen Auswirkungen durch die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbs­beschränkungen – oder GWB-Digitali­sierungsgesetz – begegnet werden soll.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDs ist die Lage weitaus kritischer zu beurteilen: Gegenwärtig ist das Wettbewerbsrecht nicht in der Lage, die Asymmetrien im Online-Handel aufzubrechen und die Markt­macht der großen Plattformen zu kontrollieren. Leidtragende sind deshalb vor allem Mittelständler.

Wenn sie über die großen Plattformen als Nutzer Handel treiben, sind sie durch den vom Plattformbetreiber verwehrten Zugang zu den von der Plattform gesammelten Daten benachteiligt. Wenn Kooperationen von Mittelständlern hingegen selbst Platt­formen aufbauen und Daten innerhalb ihrer Mitgliedsunternehmen teilen wollen, stehen dem neben der Dominanz der großen Plattformen auch wettbewerbsrechtliche Vorbehalte entgegen.

Wird auf EU-Ebene noch innig über die künftige Ausgestaltung des Wettbewerbsrechts diskutiert, prescht Deutschland nunmehr vor, wenn es um faire Wettbewerbs­bedin­gungen in der Digitalwirtschaft geht. Doch hält der Vorschlag, was er verspricht?

Wichtige Klarstellungen für die Daten-Ökonomie

Als einen wichtigen neuen Ansatz verankert der Vorschlag den Grundsatz, dass Daten Marktmacht darstellen können. Abseits von Marktanteilen – und deren schwieriger Berechnung in der Digitalwirtschaft – soll die Daten-Inhaberschaft zukünftig einen relevanten Machtfaktor darstellen. Der Ent­wurf sieht zudem vor, dass Wettbe­werbs­be­schränkungen auch unterhalb der Schwelle der Marktmacht stattfinden können. So soll die Verweigerung des Zugangs zu Daten unzulässig sein, wenn andere Unter­nehmen auf diesen Datenzugang angewiesen sind.

Schnellere Reaktion der Behör­den und mehr Rechtssicherheit

Nicht allein der Zugang zu Daten wird für viele Unternehmen dabei immer relevanter; ein schneller Zugang zu Daten ist ebenso wichtig, um auf neue Trends entsprechend reagieren zu können. Der Gesetzgeber reagiert auf diese Notwendigkeit. So soll das Bundeskartellamt – als oberster deutscher Wettbewerbshüter – zukünftig einfacher einstweilige Maßnahmen erlassen können. Dies insbesondere mit Blick auf die Heraus­gabe von Datensätzen. Auch wenn bereits heute – zumindest theoretisch – die Ver­hin­derung des Datenzugangs wettbewerbsbeschränkend und damit unzulässig ist, schrecken viele Unternehmen oftmals aufgrund erfahrungsgemäß langer Verfahren und einem ungewissem Ausgang vor einer kartellrechtlichen Geltendmachung zurück.

Mehr Rechtssicherheit bei Daten-Kooperationen

Innerhalb mittelständischer Kooperationen ist bislang unklar, inwieweit und vor allem in welchem Umfang Daten untereinander getauscht und gemeinsam verwendet werden können. Die Erfahrung zeigt, dass viele Verbundgruppen davor zurückschrecken, das gesamte Potential gemeinsamer Daten­nutzung voll auszuschöpfen. Im Ergebnis hinkt der Mittelstand weiter hinter großen Online-Plattformen zurück.

Um Unternehmen gerade bei dem Austausch von Daten mehr Rechtssicherheit zu vermitteln, soll das Bundeskartellamt zukünftig vorab befragt werden können, ob die geplanten Daten-Kooperationen tatsächlich vor dem Kartellrecht standhalten. Der Gesetzes­entwurf sieht dafür einen verbindlichen Auskunftsanspruch vor. Unternehmen können so prüfen lassen, ob ihre geplanten Kooperationen mit dem Wettbewerbsrecht konform gehen.

Fazit

Der vorgestellte Gesetzesvorschlag stellt wichtige Weichen im Bereich der Digital­wirtschaft. Insbesondere Mittel­ständlern werden Instrumente an die Hand gegeben, mit denen zukünftig ein Level Playing Field gegenüber großen Plattformen geschaffen werden soll. Der Vorschlag bewegt sich hingegen auf bekannten Terrain: Vermeintliche Ansprüche müssen weiterhin in einem kartellrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf automatischen Datenzugang ist weiterhin nicht möglich.

DER MITTELSTANDSVERBUND hat sich als Spitzenverband des kooperierenden Mittel­stands an dieser Stelle mehr Mut vom deutschen Gesetzgeber erhofft: Langwierige Verfahren – auch mit der Möglichkeit des einstweiligen Rechtschutzes – werden weiterhin einen effektiven Wettbewerb in der Digitalwirtschaft verhindern.

Unklar bleibt zudem, was ein Anspruch auf Datenherausgabe genau umfassen soll: Meint der Gesetzgeber die Herausgabe von Rohdaten oder aufbereiteten Daten? Muss die Herausgabe einmal erfolgen oder kann auch ein kontinuierlicher Datenzugang ausgesprochen werden?

Es bleibt daher zu hoffen, dass das Bundes­kartellamt die grundsätzlich richtigen Ansätze mit Leben füllen wird. Flankierend sollte die Diskussion um verpflichtende Datenzugänge ohne lange Verfahren weiter fortgesetzt werden.

Tim Geier
Geschäftsführer Büro Brüssel
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
www.mittelstandsverbund.de


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/01

 

Künstlersozialabgabe – Meldepflicht bis 31.03.2020 nicht verpassen


Wer, wenn nicht Zahn­techniker, können sich zu Recht als Künstler ihres Fachs bezeichnen? Doch mit der Künstler­sozialabgabe bringen sich deshalb die Wenigsten in Verbin­dung. Zwar gehören sie nicht zu den rund 190.000 selbständigen Künstlern, die als Pflichtversicherte dem Schutz der gesetz­lichen Kranken-, Pflege- und Rentenver­sicherung unterfallen. Dennoch kann die Künstler­sozialabgabe auch für Zahntechniker relevant sein.

Bereits seit 2007 prüft die Deutsche Renten­versicherung im Rahmen ihrer regelmäßigen Sozialversicherungsprüfungen auch die Künstlersozialabgabepflicht. Die Pflicht­versicherten tragen genau wie Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Weitere 20 % kommen vom Bund und 30 % von den auftraggebenden Unternehmern – das können eben auch Zahntechniker sein.

Doch welcher Zahntechniker denkt schon an Sozialabgaben, wenn er bei seinem selbständigen Grafiker ab und an neue Visiten­karten oder Briefbögen in Auftrag gibt oder den Webdesigner mit wiederkehrenden Anpassungen der Unternehmenswebsite betraut? Genau das kann aber schon ausreichen, denn künstlersozialabgabepflichtig sind alle Unternehmer, die nicht nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Werke nutzen und für ihre Praxis Werbung und Öffentlichkeitsarbeit betreiben.

Aber was genau ist „nicht nur gelegentlich“? Dieses Kriterium wird immer dann erfüllt, wenn für Eigenwerbung oder Öffentlich­keitsarbeit Aufträge für insgesamt mehr als 450€ im Jahr erteilt werden. Und das ist unter Umständen schnell erreicht. Einzige Ausnahme: Wer eine GmbH beauftragt, kann aufatmen, denn künstlersozialversicherungspflichtig sind nur natürliche Personen.


Die Künstlersozialabgabe bemisst sich nach gezahlten Gagen, Honoraren sowie Aus­lagen und Nebenkosten, die dem „Künstler“ vergütet werden. Für 2019 gezahlte Entgelte betrug sie 4,2 % des Entgelts und bleibt auch 2020 unverändert. Das liegt unter anderem auch daran, dass die Deutsche Rentenver­sicherung im Rahmen ihrer regelmäßigen Sozialversiche­rungsprüfungen seit 2015 die Zahlungen der Unternehmen stärker kontrolliert und rund 80.000 abgabepflichtige Unternehmen zusätzlich „generiert“ hat.

In beitragspflichtiges Entgelt nicht einzurechnen sind gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer, Vervielfältigungskosten und steuerfreie Aufwandsentschädigungen im Rahmen steuerlicher Grenzen. Wenn die Rechnung des Freischaf­fenden in einer Summe erfolgt, ist alles abgabepflichtig und eine eigene Aufteilung der Summe ist nicht möglich. Daher sollten Unternehmer in Rechnungen auf eine Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen achten.

Künstlersozialabgabepflichtige Unterneh­men müssen sich selbst bei der Künstlerso­zialkasse melden und ihr bis zum 31. März 2020 die in 2019 an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Honorare mitteilen. Für das laufende Kalenderjahr 2020 sind monatliche Vorauszahlungen zu leisten. Nach endgültiger Abrechnung sind Über­zahlungen und Fehlbeträge auszugleichen.

Wer seinen Meldepflichten nicht rechtzeitig nachkommt, wird von der Künstlersozial­kasse geschätzt. Nach dem Künstlersozial­versicherungsgesetz sind abgabepflichtige Unternehmen verpflichtet, alle Zahlun­gen an die selbständigen Künstler sorgfältig aufzuzeichnen und für Prüfungszwecke der Künstlersozialkasse bzw. dem Rentenver­sicherungsträger vorzuhalten.


Hinweis: Die Künstlersozialabgabe kann grundsätzlich für die letzten vier Jahre nachgefordert werden. Doch nicht nur die Nach­zahlungen zur Künstlersozialkasse können für den Unternehmer teuer werden. Die Verletzung der gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten ist eine Ordnungs­widrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet werden kann.



Dipl.-Kfm. Christian Johannes, Steuerberater
ETL ADVISA Johannes & Kollegen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5
50672 Köln
Tel.: 0221 9410198-0
Fax: 0221 9410198-19
christian.johannes@etl.de
www.etl.de/advisa-johannes-kollegen

Quelle: DENTAGEN Info 2020/01

Das Interview mit Manfred Heckens (Langfassung)


Er ist einer von 5.000 Lobbyisten in Berlin. Er verschaffte sich als Chef des Arbeitgeberverbandes Zahntechnik mit einem juristischen Gutachten „Praxislabor” Gehör in der Bundeskommission Gesundheit. Er hält die immer noch andauernde berufspolitische Zurückhaltung der Zahntechnik für einen großen Fehler. Er betrachtet die Ausbildung deutscher Zahntechniker im Vergleich zum europäischen Ausland als „museal”. Warum Wirtschaftsminister Altmaier und nicht Gesundheitsminister Spahn Adressat für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Zahntechnik ist? Darüber und über ein neues Gutachten zu Zahn-Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) sprach Journalist Bernd Overwien für DENTAGEN IINFO mit Manfred Heckens.

Als Sie 2015 gestartet sind, welche Ziele haben Sie sich da gesetzt für die nächsten Jahre?


Drei Kernziele: die politische Vertretung auf Bundes- und EU-Ebene, die berufliche Fortentwicklung sowie die Gestaltung von klaren Rahmenbedingungen, in denen sich der Zahntechnik-Unternehmer zukünftig bewegen kann. So wollen wir auch Betrieben, die nicht in einer Innung sind, ein Forum verschaffen, in dem sie sich berufspolitisch engagieren können. Das ist unser Anspruch. Die Arbeit ist im vollen Gange.

Zahntechniker haben sich berufspolitisch ja sehr zurückgehalten in der Vergangenheit. Warum eigentlich?

Weil sie sich durch den VDZI und die Innungen umfänglich vertreten glaubten. Die Geschäfte liefen ja auch lange gut. Zahntechniker waren nie politisch. Die Notwendigkeit, einen reinen Arbeitgeberverband Zahntechnik zu gründen, wurde nicht erkannt. Zumal sich der VDZI immer als der alleinige Vertreter gesehen hat, um das mal freundlich zu formulieren.

Wer sich die Agenda des Arbeitgeberverbandes ansieht, kommt unweigerlich zu dem Schluss, da muss viel Lobbyarbeit geleistet werden. Können Sie sich in einem Berlin mit schätzungsweise 5.000 Lobbyisten überhaupt Gehör verschaffen?

Vorweg: Ich betreibe Lobbyarbeit nicht erst seit 2015. Ich bin seit gut 25 Jahren im Politikberater-Geschäft. Auf allen Ebenen. Letztendlich auch auf europäischer Ebene in Brüssel und Straßburg sowie mit ausgeprägten Netzwerken in Berlin. Ich habe immer meine Verbindungen für die Zahntechnik eingebracht….

…zumal Sie auch Landesinnungsmeister in Rheinland-Pfalz sind….

…. was wiederum ebenfalls ein Auftrag war, die berufspolitischen Interessen der Zahntechnik zu vertreten. Aber das reicht nicht. Gestatten Sie mir einen kleinen Rückgriff: die heterogene Struktur der Zahntechnik, die keinen Zahntechnik-Unternehmer verpflichtet, Mitglied einer Innung oder einer anderen berufspolitischen Organisation zu sein, hat – im Gegensatz zu der Pflicht-Organisation der Zahnärzte – kein standespolitisches Bewusstsein erzeugen können. Die Zahnärzte haben es geschafft, ihre Vertreter an exponierten Stellen früher in Bonn und heute in Berlin und Brüssel zu platzieren. Wenn jemand in den zuständigen Gesundheitsgremien über Zähne redet, dann sind es die Zahnärzte. Wie zuletzt beim Implantatgesetz. Eine feste Vertretung der Zahntechnik in der Politik, die gute Rahmenbedingungen unserer Berufsausübung anstrebt, war bis zur Gründung des AVZ nicht erkennbar.

Auch ein kleiner Rückgriff meinerseits: wie verschaffen Sie sich als Stimme des Arbeitgeberverbandes Zahntechnik nunmehr Gehör?

Zum Beispiel in der Bundeskommission Gesundheit. Das ist reine Kärrnerarbeit. Da muss jeder Beitrag exzellent vorbereitet sein. Allein in dieser Kommission sind zwei zahnärztliche Verbände vertreten. Demgegenüber vertrete ich die Zahntechnik in einem Block zusammen mit den weiteren handwerklichen Gesundheitsberufen: Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhtechniker, Orthopädiemechaniker und Bandagisten sowie Zahntechniker. Die Zuständigkeit für diese Berufe liegt primär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Also ist Peter Altmaier Ihr Adressat, und nicht Jens Spahn?

Was viele nicht wissen: Mit den privaten Krankenkassen, gesetzlichen Krankenkassen, Ärzteverbänden, Krankenhausverbänden bis hin zur Deutschen Luftrettungsgesellschaft sind 28 zum Teil sehr gewichtige Stimmen im Gesundheitsausschuss vertreten. Beispielsweise bringt auch ein BVMed, der Berufsverband Medizintechnologie, in die Gremien und Ausschüsse eine enorme Power ein. Alle mit bestens ausgebildeten Leuten und starkem finanziellen Background. Da gilt es, intelligente Beiträge einzubringen, den richtigen Moment zu nutzen, um Aufmerksamkeit für die Belange der handwerklichen Gesundheitsberufe zu bekommen. Von Gehör auf ministerieller Ebene will ich da für uns Zahntechniker noch gar nicht sprechen. Aber wir sind jetzt in Berlin dabei.

Was die berufspolitische Wahrnehmung anbetrifft: wie wichtig war da Ihr Rechtsgutachten zum „Praxislabor“? Zahnärztliches Praxislabor versus Handwerksbetrieb?

Sehr wichtig! Prof. Dr. Steffen Detterbeck und  Prof. Dr. Hermann Plagemann kommen in der  juristischen Analyse unter anderem zu dem Schluss: Der Gesetzgeber verlangt von allen Leistungserbringern – präventiv – eine Qualitätssicherung, die sich auf alle Stufen der Leistungserbringung erstreckt, also nicht erst beim Ergebnis ansetzt, sondern auch den Prozess der Herstellung mit umfasst. Im Zahntechnikrecht ist Teil der Qualitätssicherung die Meisterpräsenz im Betrieb, die das zahnärztliche Praxislabor regelmäßig nicht sicherstellt. Das ist nur ein Aspekt: Das ganze Rechtsgutachten ist auf der Homepage des AVZ abrufbar (Anm. d. Red: avz_berlin_rechtsgutachten_zahnaerztliche_praxislaber_soziale_grenzen_online.pdf).

Z-Mediznische Versorgungszentren sind auch und insbesondere ein Angebot an die Zahnmedizin. Wie werden Sie als Arbeitgeberverband darauf reagieren?


Mit einem weiteren juristischen Gutachten unter dem Titel „Das Z-Medizinische Versorgungszentrum als Kapitalstruktur“. Die Nachkommen der Kaffeeröster Jacobs und andere Großinvestoren  streben mit der Investition in Z-MVZ eine komplette Vergewerblichung der Medizin an. Z-MVZ gehören berufsrechtlich nicht zur Zahnärztekammer, sondern zur Industrie- und Handelskammer und werden dort als GmbHs geführt. Hier können komplett neue industrielle Strukturen entstehen und sind durch das Gesetz gedeckt. Die Abflüsse von Zahnersatz aus diesen Versorgungszentren kann die Branche noch gar nicht abschätzen. Stellen Sie sich 700 Z-MVZ vor, in denen Zahnersatz selbst gefertigt wird. Dann ist kein Wettbewerb mehr möglich. Das Produkt Zahnersatz aus meistergeführten gewerblich-handwerklichen Laboratorien nimmt dann nicht mehr am Marktgeschehen teil.

Ist das Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Dentallaboren bewusst?


Das vermag ich nicht zu sagen, aber die Fragen der Auswirkungen müssen auf den Tisch. Wie wollen wir uns auf einem solchen Markt positionieren? Wenn wir diese Frage nicht schnellstens klären, werden wir vom Markt verschwinden.

Ist die Feminisierung der Medizin – und insbesondere der Zahnmedizin – nicht maßgeschneidert für Z-MVZ-Konzepte?

Das muss man so sehen. Familienplanung, Work-Life-Balance und Standorte in Strukturen, wo auch der Freizeitwert stimmt, spielen natürlich in der Arbeits- und Lebensplanung von Medizinerinnen eine zentrale Rolle.

Wird die Versorgung in einem Z-MVZ für die Patienten teurer werden?

Davon gehen die in der Bundeskommission Gesundheit vertretenen Zahnärztlichen Verbände und Krankenkassen aus. Es geht ja darum, in der Z-MVZ-Praxis Rendite für die Investoren zu erwirtschaften. Kein Bürokram mehr, alles wird dir abgenommen – das ist doch verlockend, oder? Kostet aber auch mehr Geld. Und wie gesagt: Die Investoren haben eine Erwartungshaltung.

Wann fällt der Politik das Stadt-Land-Gefälle auf die Füße?

Wenn ein 80-jähriger Rollator-Fahrer zur nächsten medizinischen Untersuchung 7o bis 80 Kilometer fahren muss – und den Fall haben wir nicht nur in Rheinland-Pfalz –, dann kann von struktureller Gesundheitsversorgung keine Rede mehr sein. Durch steigende Mieten in den Städten wird das Land und die Fläche zum Altenheim der nächsten Generation. Ohne Hausarzt, ohne Zahnarzt und ohne Apotheke. Die Wirtschaftsmetropolen üben eine Sogwirkung auf junge, gut gebildete Leute vom Land aus. Die Alten bleiben in der Fläche, der Eifel, im Hunsrück oder in Mecklenburg-Vorpommern alleine zurück. Das Problem wird noch stärker als bisher der Politik krachend auf die Füße fallen. Schauen Sie sich Wahlergebnisse an.

Die Z-MVZs werden das Stadt-Land-Gefälle vergrößern. Im Münsterland werden Grundstücke an Ärzte verschenkt. Ist das der Weg?

Ja, wenn das juristisch sauber ist, ist das doch ein gutes Lockmittel. Aber in der Tat – das Land muss attraktiv werden. Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeuten auch, gute Schulen, guter Nahverkehr, gute medizinische Versorgung und großer Erholungswert. Es darf ja nicht sein, dass eine Zahnärztin auf dem Land um 14 Uhr mal eben die Praxis schließen muss, um ihre Tochter zur Theater AG ins 25 Kilometer entfernte Gymnasium zu fahren. Der Mann ist Banker oder sonst was in der nächst größeren Stadt. Nein, selbst wenn Sie denen ein Grundstück schenken, geht da keiner hin. Und ein Hausarzt, der nachts gerufen wird zu einem Unfall auf der Landstraße, um Leben zu retten? Der wird mit 25 Euro vergütet. Natürlich steht Leben retten immer im Vordergrund, aber die Rahmenbedingungen stimmen nicht.

Was ist zu tun?

Entbürokratisierung, für ein neues Gesetz, das reinkommt, müssen mindestens drei alte Gesetze raus. Alles entschlacken. Wir regeln und dokumentieren uns fast an die Wand. Die für Mai zu erwartende neue Medizinprodukte Verordnung (MDR) verursacht meines Erachtens in einem mittleren Dentallabor ungefähr 45 Minuten Dokumentationszeit am Tag! Das sind ca.15 000 Euro Mehrkosten im Jahr durch die Dokumentationspflichten. Die bilden sich nirgendwo im Preis ab. Datenschutz, Verpackungsgesetz und in diesem Jahr die MDR. Das ist für einen Zahntechnikerbetrieb eine enorme finanzielle Belastung. Mich stört, dass außer uns niemand sagt, wie das betriebswirtschaftlich für die Betriebe ausgeglichen werden kann.

Befindet sich nicht auch die Zahntechnik in einem Gebührenkorsett?

Ja. Es gibt ja nicht die Möglichkeit einer kalkulierten Preisgestaltung, mit der zusätzliche Kosten durch neue Gesetzesvorschriften kompensiert werden können. Da haben mir die Krankenkassen in der letzten Runde schon achselzuckend gesagt: Dafür seid ihr Unternehmer. Aber über die obere Grenze der BEL-Gebührenordnung kann niemand gehen. Und die obere Grenze besteht seit 1992. Die Zahntechnik hinkt zur Zeit ca. 43 Prozent hinter der Allgemeinen Preisentwicklung im Deutschen Handwerk her.

Wie wird sich das Arbeitsverhältnis zwischen Zahntechniker und Zahnarzt in Zukunft entwickeln?

Der Zahntechnikermeister wird den Zahnarzt am Behandlungsstuhl aber auch im Mund des Patienten unterstützend assistieren. Beispielsweise bei der Anprobe einer Totalprothese. Da ist der Zahntechniker der Technische Fachmann. Digitale Abdrücke oder auch Anproben, diese Tätigkeiten sind keine medizinischen Behandlungen. Warum soll ein Zahntechniker-Meister nach sieben Jahren Qualifikation und einer zusätzlichen Ausbildung mit einer Prüfung durch Zahnärzte nicht das tun, was einer Zahnarzthelferin nach dreijähriger Ausbildung zugetraut wird? Das wird man auf der europäischen Ebene schneller regeln können.

Aber wie wird das vergütet?

Es gibt die GOZ, warum soll es keine GO-Technik geben? Der Zahntechniker muss ähnlich der GOZ nach der Gebührenordnung Technik (GOT) abrechnen können. Damit klar ist – das sind meine Leistungen, das sind deine Leistungen.



Da halten Sie der Zahnmedizin aber ein Stöckchen hin oder nicht?

Ich wage mal eine Prophezeiung. Auch und gerade Zahnmedizinerinnen werden sich gern von einem erfahrenen Zahntechnikermeister oder einer Zahntechnikermeisterin begleiten lassen, die sich beispielsweise im digitalen Prozess auf einem sehr guten Niveau befinden. Das ist nicht chauvinistisch gemeint, um Himmels willen. Viele männliche Zahnmediziner nehmen ja auch heute schon gern den Support der Zahntechnik an. Nur darf eine wirklich effektive Unterstützung nicht strafbar sein und die entsprechende Vergütung muss geregelt sein.

Viele Aufgaben für einen Arbeitgeberverband, dessen Existenz von den Kolleginnen und Kollegen im Lande nicht in Frage gestellt wird?

Wir haben nach vielen Gesprächen und Diskussionen lange gebraucht, den Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. als berufspolitische Interessenvertretung zu etablieren. Niemand kann erwarten, dass wir in nur fünf Jahren alle großen Fragen beantworten, oder Probleme, die mehr als 64 Jahre existieren, in dieser Zeit ausräumen. Viele Unternehmer glauben immer noch, dass der Arbeitgeberverband eine Art Hauruck-Veranstaltung ist. Wir haben einen Zug auf die Gleise gestellt und hoffen auf die Anschub- und Unterstützungskräfte aus der Zahntechnik. Und dieser Zug rollt. Unser Gutachten „Praxislabor“ hat sich etabliert, es wird auf verschiedensten juristischen Ebenen zitiert. Und rein rechtlich dürfte nach Änderung der Neuen Approbationsordnung für Zahnärzte nach einer Übergangszeit keine Gründung eines Praxislabors mehr möglich sein. Und jetzt kommt in Kürze unser Ergänzungsgutachten zum Komplex MVZ. Das sind wichtige Meilensteine.

Macht Ihnen Europa Sorge oder Hoffnung für den Berufsstand?

Hoffnung! Gegenüber anderen europäischen Ländern ist unsere Ausbildung zum Zahntechniker gut, aber ausbaufähig. Wir müssen ständig nach Verbesserung streben.

Wer trägt die Verantwortung dafür?

Der Bundesverband VDZI, da beißt keine Maus den Faden ab. Wie zögerlich allein der Komplex Digitalisierung behandelt wird. Da brauchen wir einen Cut, um international mitspielen zu können. Es gibt zum Teil schon weitergehende universitäre Ausbildungen, die wir in Europa haben. Österreich ist mit der Universität in Kärnten federführend.

Wer so leidenschaftlich und engagiert für einen Beruf oder eine Berufsgruppe über Jahrzehnte unterwegs ist, kann der auch ein Familienmensch sein?

Das mag es geben. Mir ist es so nicht gelungen. Wenn man 14 Jahre keinen Urlaub mehr gemacht hat, dann kriegt man halt irgendwann die rote Karte gezeigt. Und mein Sohn und meine Tochter hatten folglich keine Ambitionen, den Betrieb zu übernehmen. Sie gehen beruflich andere Wege.

Wieviel Zeitaufwand verbindet sich allein mit Ihrer Lobbyisten-Tätigkeit in Berlin?

Habe ich nicht ausgerechnet. Meine Devise lautet: Ganz oder gar nicht! Ich war nie ein Hobby-Innungsmeister, ich bin auch kein Hobby-Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes.

Stimmt es eigentlich, dass man ein gerütteltes Maß an Trinkfestigkeit braucht, um im Haifischbecken Berlin ein kompetentes Ohr für seine Anliegen zu finden?

Ja, kann man so sagen. Vor allem bei Kaffee muss man trinkfest sein. Bei langen Sitzungen steht immer auch ausreichend Kaffee auf dem Tisch. Mit der Arbeit in Berlin oder Brüssel sind immer Verabredungen und Treffen mit Politikern oder deren Wissenschaftlichen Mitarbeitern auch außerhalb der Sitzungen verbunden.

Wie viele der 16 Ländervertretungen in Berlin kennen Sie?


(lacht) Einige. Und das ist auch gut so.

Herr Heckens, herzlichen Dank für das Gespräch.

Quelle: DENTAGEN Info 2020/01



 

AVZ-Stellungnahme zur MDR

Die neue Europäische Medizinprodukte­verordnung (MDR – Medical Device Regu­lation 2017/745), mit der am 26. Mai 2020 das alte Medizinproduktegesetz ersetzt wird, sehen viele Dentallaborinhaber kri­tisch. Diese Verordnung verfolgt das Ziel, Zahnersatzpatienten und Anwender vor fehlerhaften oder risikobehafteten Medizin­produkten zu schützen.

Dieses Ziel soll über die Kombination eines neu zu etablierenden Qualitätsmanage­mentsystems und eines Risikomanagement­systems erreicht werden. Damit soll eine europaweit gleichwertige Prozess- und Ergebnisqua­lität zahntechnischer Medizin­produkte ge­währleistet werden. Über­schlägig rechnet der Arbeitgeberver­band Zahntechnik e. V. mit Mehrkosten pro Betrieb im fünfstelli­gen Euro Bereich per anno, die durch die Dokumentationspflichten jährlich auf den Betrieb zukommen können. Das sei das genaue Gegenteil eines vielbeschworenen Bürokratieabbaus.

Die Kritik von Präsident Manfred Heckens an der Richtlinie bezog sich neben den Kosten auch auf die Gleichsetzung von Zahntech­nischen Laboren in anderen Europä­ischen Ländern ohne ein funktionierendes Ausbil­dungssystem mit Meisterbe­trieben in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Produkt- und Prozessqualität ist nach Heckens in Deutschland durch das Prinzip von „Qualität durch Quali­fizierung“ bestens gewährleistet und kann durch noch so viele Dokumenta­tionspflichten oder Manage­mentsysteme nicht ersetzt werden.

Die hiesige Laborqualität, die im dualen System von theoretischer und praktischer Ausbildung mit den im Betrieb und Berufs­schule gut ausgebildeten und qualifizierten Zahn­technikern erreicht wird, würde mit zahntechnischen Produkten, die auf dem Wege des „Learning by doing“ von zweifelhafter Qualität produzierten, gleichgesetzt. Bereits das Medizin­produktegesetz habe Produkte aus solchen Quellen nicht vom Markt fernhalten können. Die Patienten würden in dem Glauben gelassen, dass am Markt verfügbarer Zahnersatz stets mindestens deutscher Meisterqualität entspreche.

Die beste Qualitätssicherung werde in Deutschland bei den Gesundheitshand­werken und anderen gefahrgeneigten Handwerken durch die gesetzlich vorgegebene duale Ausbildung in Verbindung mit der permanenten Meisterpräsenz in den Laboren betrieben. Und nach wie vor zeichne der Zahntechnikermeister für die jeweilige patientenindividuelle Auslegung und die Merkmale der in seinem Betrieb hergestellten zahntechnischen Werkstücke verantwortlich.

Die in der MDR als Sonderfertiger bezeichneten Produzenten von individuellem Zahn­ersatz müssen ab dem 26. Mai 2020 auch in Deutschland die Vorgaben des MDR erfüllen. Danach ist für jedes Medizinprodukt aus Sonderfertigung ein Risikomanagementplan aufzustellen und zu dokumentieren. Damit verbunden ist die Dokumentation bekannter und vorhersehbarer Gefährdungen, die mit dem Produkt verbunden sein könnten.

Das Risikomanagementsystem sowie das Qualitätsmanagementsystem sind verbunden mit einer klinischen Bewertung und klinischen Nachbeobachtung, der Erstellung eines Plans zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen, der eindeutigen Kenn­zeichnung sowie der Erklärung, dass die Sonderanfertigung den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen entspricht. Wichtig erscheinen die ausführ­liche Dokumentation und das Vorhalten eines angemessenen Niveaus der Rück­verfolgbarkeit.

Die Labore haben eine verantwortliche Person für die Einhaltung der Regulierungs­vorschriften zu benennen und ein Melde­system für schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen einzurichten. Zudem ist vom zahntechnischen Labor ein System zur lebenslangen Über­wachung seiner Medizinprodukte bezüglich Gefährdungen und deren Häufigkeit einzurichten.

Wie diese Vorgaben in der Praxis allerdings umgesetzt werden können, ist mangels Patientenkontakt und einem fehlenden Zugang zu den in der Zahnarztpraxis gewonnenen Erkenntnissen in vielen Fällen fraglich.

Abschließend bekräftigte Heckens, dass die bewährte Überwachung und Kontrolle während der Herstellung durch den Zahntech­nikermeister, mit der die Produktqualität bisher gesteuert und gewährleistet wurde, auch in Zukunft nicht vernachlässigt werden dürfe. Damit der Betrieb eine Orientierungs­hilfe zur Umsetzung der neuen EU-MDR bekommt, hat der AVZ-Arbeitgeberverband Zahntech­nik e. V. mit seinen Kooperations­partnern einen Leitfaden zur Umsetzung der MDR im Zahntechnischen Labor erstellt, der zum Preis von 27€ über den AVZ in Berlin erworben werden kann.

AVZ – Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V.
Unter den Linden 10
10117 Berlin
T 030-700140382
info@avz-berlin.eu
www.avz-berlin.eu

AVZ-Präsident Manfred Heckens


Quelle: DENTAGEN INFO 2020/01

 

SEC-COM – neuer DENTAGEN-Kooperationspartner

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In Zeiten fortschreitender Digitalisierung mit scheinbar ständiger Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen gewinnen Werte wie Kundennähe, Fachkompetenz, persönlicher Kontakt und Kontinuität wieder zusehends an Bedeutung. Nicht alles lässt sich auf FAQ-Seiten oder in Webforen beantworten. Oft fehlen Zeit und Bereitschaft, sich selber den Weg durch die Informationsflut des Internets oder Produktspezifikationen von Herstellern zu bahnen. Und wer kennt es nicht: die nervenaufreibende Zeitver­schwendung in Telefon-Warteschleifen mit automatischen Stimmen zur Menüauswahl.

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Quelle: DENTAGEN INFO 2020/01
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